![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 05.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19057 ![]() |
hab mir schon einiges über das Thema durchgelesen, bin aber immer noch nicht sicher, was ich machen soll. Folgendes: Mein Wohnwagen steht in Südfrankreich, ist abgemeldet und hat keinen Tüv. Nun möchte ich ihn diesen Sommer nach Deutschland holen. Gibt es eine Möglichkeit, dies regulär mit Versicherungsschutz zu tun?? Wenn ja, wie ?? Ich dachte an Kurzzeitkennzeichen. Wüsste ja niemand, dass ich sie in Frankreich dranschraube.......allerdings habe ich noch nichts gefunden darüber, ob sie auch in Frankreich zugelassen, bzw. toleriert sind...... Hat jemand Tipps für mich?? Vielen Dank |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Vor dem Hinschrauben deutscher Kurzzeitkennzeichen in Frankreich ist dringend zu warnen, da es sich dabei um eine unzulässige Fernzulassung handelt mit der Folge, dass beim Betrieb in Frankreich von keinerlei Zulassung zum Straßenverkehr auszugehen ist.
Die Lösung kann nur die Benutzung französischer Kurzzeitkennzeichen (sofern es solche gibt) oder von französichen Ausfuhrkennzeichen sein. Da solltest Du Dich in Frankreich genauestens erkundigen, bevor Du Dir ggf. bei einer Kontrolle in Frankreich eine Menge Ärger einhandelst. Alternativ käme noch eine Verladung des Anhängers in Frage. |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 05.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19057 ![]() |
hmmm, wo kann man sich da erkundigen??
|
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Französische Zulassungsstellen, Verkehrspolizeidienststellen oder Automobilclubs? Evtl. auch deutsche Automobilclubs wie ADAC, AvD usw.?
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 05.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19057 ![]() |
hmmm,
hab nun mal den ADAC angeschrieben, obs da viell. doch ne Lösung gibt...... Aber ich glaube leider fast, dass es für so einen Fall nichts gibt...... Bleibt eben die Frage ob es risikoreicher ist, mit den alten Schildern ohne Stempel zu fahren oder mit nem Kurzzeitkennzeichen, welches in Frankreich wohl auch nicht zugelassen ist.... |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Alte Schilder ohne Stempel: Fahren ohne Zulassung, Steuer und Versicherung (in F und in D)
Deutsche Kurzzeitkennzeichen: Fahren in D kein Problem, aber in F ![]() Du musst damit rechnen, dass Du mit beiden Lösungen wahrscheinlich auffallen und kontrolliert werden wirst. Der Weg von Südfrankreich bis zur deutschen Grenze ist weit. ![]() Bleiben also nur die vorübergehende Zulassung in F oder die Verladung. |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 ![]() |
Prüfen ob ein Niederländer dir den Anahänger nach Deutschland ziehen will und darf! Meines Wissens haben die für Wohnwagen die Regelung wie bei uns für Sportrailer früher, Kennzeichen des Zugfahrzeuges und fertig, Inkl. technischer Zustand in voller strafbewehrter Verantwortung durch den Fahrer, Nachfragen!
|
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
![]() Wer suchet, der findet. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
Dafür braucht man nicht allzu lang nach zu suchen
![]() Beispiel: http://www.jena.de/verwalt/b_amt/kfz/html/...hen.htm#Ausland Nur die wenigsten geben ihre unwissenheit so öffentlich zu! |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Warum sollte eine deutsche Zulassungsstelle denn darüber Bescheid wissen? Hier geht es ausschließlich um ausländisches Recht, das sich von deutschem Recht häufig genug stark unterscheidet und bei dem dann auch noch spezielle Eigenheiten zu beachten sind. Also sollte man sich in dem jeweiligen ausländischen Staat, der betroffen ist, erkundigen.
Dass die Nutzung deutscher Kurzzeitkennzeichen in Österreich und Italien problemfrei ist, ist im Übrigen bekannt. Allerdings darf ein österreichischer oder italienischer Bürger bei einem in Deutschland erworbenen Fahrzeug ohne deutsche Zulassung kein einheimisches Überführungskennzeichen aus A oder I anbringen, um das Fahrzeug von D in sein Heimatland zu überführen. In diesem Fall läge, wie oben schon erwähnt, eine unzulässige Fernzulassung aufgrund italienischen Rechts vor. Das mussten z.B. einige italienische Händler, die im Münchner Autokino Autos gekauft hatten, schon leidvoll erfahren, nachdem sie an den Fahrzeugen ihre nationalen "Targa Prova" angebracht hatten, um die Fahrzeuge ins Ausland zu überführen. Dagegen ist aber eine Überführungsfahrt von Italien nach D mit einem Targa Prova ohne Weiteres möglich. Bei der Stadt Karlsruhe wundert es mich aufgrund ihrer Lage unweit der französischen Grenze nicht, dass man dort Auskunft geben kann. Ob die allerdings auch wissen, wie sich derselbe Sachverhalt z.B. im Zusammenhang mit Polen oder Dänemark darstellt? ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
Weil sowas oft bei deutschen Zulassungsstellen nachgefragt wird! Und woher sollten sich ausländische Zulassungsstellen mit deutschen Recht auskennen?
|
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 05.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19057 ![]() |
aha, das mit dem französischen ww Kennzeichen ist ja interessant......
Hab den Adac mal angeschrieben, viell. können die einem sagen, wie man an so ein Kennzeichen kommt und was man dafür braucht.... |
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 05.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19057 ![]() |
auch interessant:
Klick mich!! |
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
Frag auch am besten bei deiner zuständigen Zulassungsstelle nach Lösungen.
Das Wirkliche Problem an der Ganzen Geschichte sind eigentlich nicht die Schilder, sondern die dazugehörigen Fahrzeugscheine. DAzu schicke ich Dir gleich noch eine PN. |
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 05.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19057 ![]() |
....schon mal danke für die PN, sehr informativ.......
na ja, werde mal weiter nach ner Lösung suchen. ciao |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:37 |