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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Euch zur Information wird der § 21 wie folgt gefasst (Änderungen in rot) Abs. 1 In Kraftfahrzeugen dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Satz 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen, 1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, 2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder 3. in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen. Abs. 1a Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die nach den Vorschriften der Regelung Nr. 44 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmingung der Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen in der Fassung der Änderungsserie 44/03 (VkBl. 2003, S. 372) oder der Richtlinie 77/541/EWG des Rates vom 28. Juni 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Sicherheitsgurte und Haltesysteme für Kraftfahrzeuge (Abl. EG Nr. L 220 S. 95), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/3/EG der Kommission vom 22. Februar 2000 (Abl. EG Nr. L 53 S. 1), genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht. Abs. 1 b In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzuegne auf den Rücksitzen befördert werden. Satz 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse. (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist. (3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 04.05.2006, 14:42 -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 ![]() |
Somit dürfte dieses Thema (ich schiele auf Absatz 1) nun endgültig geklärt sein
![]() ![]() Aber Expert, wieso "Eigentlich"? ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Weil es nur noch fünf Tage sind, bis die VO umgesetzt werden muss. Selbst auf Anfrage wusste in Polizeikreisen keiner was von der geplanten Änderung. Auch im Internet ist, bis auf hintergrundlose Berichte, nichts zu finden.
Deshalb habe ich, vielleicht auch etwas provokant, mit "Eigentlich" begonnen. Übrigens, Verstöße hiergegen sind noch nicht bußgeldbewehrt (Übergangsfrist). Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 04.05.2006, 18:45 -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Weil es nur noch fünf Tage sind, bis die VO umgesetzt werden muss. Umsetzen kann hier nur der Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates. Und dies ist nach meiner Kenntnis noch nicht erfolgt. -------------------- |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Gerade gesucht und gefunden:
Beschluss des Bundesrates. Leider nur noch nicht veröffentlicht. -------------------- |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Na bitte, geht doch. Das werden die fleißigen Herren ja noch bis Montag veröffentlicht haben.
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1605 Beigetreten: 23.01.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 16228 ![]() |
Woher weiß ich denn, ob für mein Fahrzeug für jeden Sitz ein Gurt vorgeschrieben ist? Steht das in der BE?
-------------------- Nur wer nicht Auto fährt, macht keine Fehler!
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Woher weiß ich denn, ob für mein Fahrzeug für jeden Sitz ein Gurt vorgeschrieben ist? Steht das in der BE? Warum macht @Achim sich denn die Mühe, die Bundesdrucksache zu verlinken? Schaust du dort auf Seite 2, erster Absatz, dann hast du schon die Antwort. ![]() ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1605 Beigetreten: 23.01.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 16228 ![]() |
Sorry, hab ich nicht gesehen bzw. gelesen!
![]() Jetzt weiß ich aber bescheid, danke! ![]() -------------------- Nur wer nicht Auto fährt, macht keine Fehler!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Ist des inzwischen eigentlich veröffentlich worden?
-------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Dewegen begann ich mit "Eigentlich"
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#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19344 ![]() |
Hallo,
kann mir jemand sagen wie die Regelung zukünftig für Fahrzeuge über 3,5 T aussieht, welche nicht zur Personenbeförderung vorgesehen sind und weniger als 8 Sitzplätzen haben? Dies konnte ich der Drucksache leider nicht entnehmen. Ich denke hierbei z.B. an Wohnmobile über 3,5 T mit nur 2 eingetragenen Sitzplätzen im Führerhaus. |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Hallo, kann mir jemand sagen wie die Regelung zukünftig für Fahrzeuge über 3,5 T aussieht, welche nicht zur Personenbeförderung vorgesehen sind und weniger als 8 Sitzplätzen haben? Dies konnte ich der Drucksache leider nicht entnehmen. Ich denke hierbei z.B. an Wohnmobile über 3,5 T mit nur 2 eingetragenen Sitzplätzen im Führerhaus. Auch ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug. Und für das gilt § 21 Abs. 1 Satz 1 Zitat In Kraftfahrzeugen dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 15.05.2006, 08:43 -------------------- |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 13.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9745 ![]() |
Sehe ich das jetzt richtig das die Regelung im Moment noch die alte ist? Und ab welchem Zeitpunkt tritt die Änderung in Kraft?
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 ![]() |
Heute im BGBl I, Nr. 23, S. 1160 veröffentlicht.
Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 15.05.2006, 13:42 -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19344 ![]() |
Kleine Spitzfindigkeit:
Es ist immer von "Sitzplätzen mit Sicherheitsgurten" die Rede. Wie ist der Sachverhalt bei zusätzlichen, nicht eingetragenen Sitzplätzen? Folgendes Szenario: Fahrzeug hat 2 Sitzplätze eingetragen. Diese werden ordnungsgemäß mit Gurt genutzt. Im Fahrzeug ist zusätzlich eine allen Vorschriften entsprechende Sitzgelegenheit für 2 weitere Personen verbaut. Diese wird ebenfalls ordnungsgemäß mit Gurt genutzt. Nur sind diese 2 weiteren Sitzplätze nicht eingetragen. Wie ist die rechtliche Situation hier nach dem in Kraft treten der Änderung? Der Beitrag wurde von sfa bearbeitet: 15.05.2006, 14:11 |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Tag der Verkündung ist der 15.05. Damit gilt die Änderung seit 16.05.2006.
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Also ist der neue §21 schon gültig, aber muss noch in die Gesetzestexte (unter anderem hier im VP und auf den offiziellen Seiten) eingepflegt werden?
MfG ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 ![]() |
Also ist der neue §21 schon gültig, aber muss noch in die Gesetzestexte (unter anderem hier im VP und auf den offiziellen Seiten) eingepflegt werden? Korrekt! ![]() Die Admins sind auch bestimmt schon drüber!!! ![]() -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 ![]() |
![]() Dann warten wir mal auf die Nachträge im Tatbestandskatalog ![]() -------------------- |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Dann warten wir mal auf die Nachträge im Tatbestandskatalog ![]() Da musst du dich aber noch in Geduld üben. Die neuen Vorschriften sind noch nicht bußgeldbewehrt. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Dann warten wir mal auf die Nachträge im Tatbestandskatalog ![]() Sag blos, den bekommt Ihr noch geliefert ![]() ![]() -------------------- |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Sag blos, den bekommt Ihr noch geliefert ![]() ![]() Wir haben gerade den neuen Tb-Katalog erhalten. ![]() Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 19.05.2006, 19:15 -------------------- |
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Beitrag
#28
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4917 ![]() |
Hallo,
wie schnell ist denn mit einer vollständigen Umsetzung der Gesetzesänderung zu rechnen? Also auch im Tatbestandskatalog. Bzw. solange dies noch nicht geschehen ist, kann ein solcher Verstoß auch keine rechtlichen Folgen haben? Gruß Ralf |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:48 |