E-Scooter dieser scooter zulässig?? |
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E-Scooter dieser scooter zulässig?? |
29.04.2006, 20:10
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 29.04.2006 Wohnort: Westerwald Mitglieds-Nr.: 18900 |
ich habe ich eine Kurz und Knappe Frage: Darf ich diesen Roller auf dem Gehweg ohne Altersbegrenzung(oder einer Altersbegrenzung AB12) und ohne Mofa Führerschein fahren?? Roller: http://cgi.ebay.de/Elektro-Scooter-Elektro...1QQcmdZViewItem Wenn Nein: Gibt es E-Roller die Man ohne Altersbegrenzung(oder einer Altersbegrenzung AB12) und ohne Mofa Führerschein auf Gehwegen fahren darf?? Würde mich sehr auf Antworten freuen !!! |
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Gast_Klabautermann_* |
29.04.2006, 20:41
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#2
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Meiner Meinung nach darf man das ohne Fahrerlaubnis nicht fahren. Ich glaube, es ist zumindest eine Mofaprüfbescheinigung erforderlich. Und die Angabe mit den 6 km/h stimmt auch nicht, da das Fahrzeug ja schneller fahren kann.
Aber ich glaube hier werden sich die Spezialisten (Peter Lustig z.B. ) noch zu Wort melden und mich evtl. korrigieren. Der Beitrag wurde von Klabautermann bearbeitet: 29.04.2006, 20:42 |
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29.04.2006, 21:49
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#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Gib die Stichworte Scooter, Elektroscooter, Elektroroller o.ä. in die Forensuchmaschine ein. Das Thema hatten wir vor ca. 2 Jahren häufiger.
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30.04.2006, 06:15
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 29.04.2006 Wohnort: Westerwald Mitglieds-Nr.: 18900 |
Ja ich habe mir die Themen schon teils durchgelesen aber daraus wed ich irgendwie nich schlau einer sagt er ist zugelassen der andere wieder ned !!!würde das ganze gerner jetz mal klar wissen ob man sowas bis zu ner bestimmten geschwindigkeit fahren darf !!!
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30.04.2006, 08:01
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Dieses Teil wirft nicht nur das Problem einer FE auf, sonder auch div. andere Sachen.
Hat das Teil ne BE, wie siehst mit der PflVers aus und entspricht das Fz. den Vorschriften der StVZO? BE= würde sagen nein, da das Fz. nicht den Vorschriften der StVZO (Beleuchtung, Bremsen usw.) entspricht. Ohne BE wird es schwer dafür einen gültigen Pflichtversicherungsvertrag abzuschliessen. Wenn du ohne PflVers auf öffentlichen Straßenland unterwegs bist, stellt das eine Straftat dar. I.d.R. werden solche Fz zur Erstellung eines technischen Gutachtens und zur Klassifizierung der Fahrzeugart sichergestellt. Die Kosten liegen so um die 300 - 400 €, dazu kommt dann noch das Strafmaß des Gerichts. Ein teurer Spass..... Fahrerlaubnisrechtlich würde ich persönlich auf Mofaprüfbescheinigung setzen. Mein persönlicher Rat, lass es mit dem Fz., es sei denn du fährst damit auf einem abgeschlossenen Gelände. -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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30.04.2006, 08:38
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 29.04.2006 Wohnort: Westerwald Mitglieds-Nr.: 18900 |
Gibt es denn E-roller die den vorschriften entsprechen und die man auf einem Gehweg fahren darf ??
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30.04.2006, 08:52
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Es gibt Teile die den Vorschriften der StVZO entsprechen, aber die Kosten dann auch richtig Geld, so dass eine Anschaffung (fast) unerschwinglich ist.
-------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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30.04.2006, 10:12
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 29.04.2006 Wohnort: Westerwald Mitglieds-Nr.: 18900 |
Hast du beispiele ????
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30.04.2006, 10:14
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Es gibt Teile die den Vorschriften der StVZO entsprechen, aber die Kosten dann auch richtig Geld, so dass eine Anschaffung (fast) unerschwinglich ist. Naja, unerschwinglich ist vielleicht etwas übertrieben. Die Anschaffungskosten liegen bei günstigen Modellen in einer ähnlichen Größenordnung wie die von dir genannten Kosten für ein technisches Gutachten. Also liegt man mit einem "legalen" E-Roller insgesamt vermutlich deutlich günstiger, als wenn man mit einem unzulässigen erwischt wird. Allerdings darf auch mit den zulässigen Rollern nicht auf Gehwegen gefahren werden. Diese Fahrzeuge gelten dann wohl als sowas ähnliches wie ein Mofa, also muss auf der Fahrbahn (ggf. auch auf Radwegen mit "Mofa frei"-Schild, da müssen sich nochmal Experten äußern) gefahren werden. edit: Beispiel http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7237237901 -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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30.04.2006, 10:20
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 29.04.2006 Wohnort: Westerwald Mitglieds-Nr.: 18900 |
Hallo,
bei dem Link steht: Sie müssen den E-Scooter nur bei der Versicherung anmelden. Sie erhalten dann so ein kleines Mofa-Versicherungs-Nummernschild. Benötigt wird der Mofa-Führerschein, den es ab dem Alter von 15 Jahren gibt. Personen die vor dem 1. April 1965 geboren sind, benötigen keinen Mofa-Führerschein. Ich bin noch keine 15 ich such einen roller den ich fahren darf !!! |
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30.04.2006, 10:23
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Dann benötigst du einen, der technisch bedingt allerhöchstens 6 km/h fahren kann (ich wüsste nicht, dass es sowas gibt, da ein solches Fahrzeug kaum sinnvoll gefahren werden kann, ist für ein Zweirad einfach zu langsam).
Oder eben einen konventionellen Tretroller. Einen motorgetriebenen Roller, der auch nur im geringsten schneller als 6 km/h ist, darfst du unter 15 und ohne Prüfbescheinigung keinesfalls bewegen. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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30.04.2006, 10:25
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 29.04.2006 Wohnort: Westerwald Mitglieds-Nr.: 18900 |
was ist ein konvensioneller tretroller??
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30.04.2006, 10:32
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 441 Beigetreten: 27.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16339 |
Junge nimm dein Fahrrad, damit bist du nicht nur schneller unterwegs, es ist sogar auch noch legal und fördert die Gesundheit!
Du wirst keinen Roller finden mit dem du legal fahren darfst! Außerdem: Willst du im Ernst mit 6km/h durch die Gegend eiern? Stell dir mal vor, du wirst von einem Jogger überholt In deinem Alter benötigt wirklich niemand ein motorisiertes Fahrzeug. Schon gar nicht eins, das langsamer als ein Fahrrad ist. @CvR: Sicher, dass er einen 6km/h-Roller fahren darf? Ich meine nicht. Auch hierfür dürfte das Mindestalter bei 15 Jahren liegen, oder? PS: Ein konventioneller Tretroller ist ein Roller, der durch Muskelkraft bewegt wird, also ein Gefährt mit einem Trittbrett, dass durch Abstoßen mit dem Fuß vom Boden bewegt wird. Das wär doch was für dich! -------------------- --- Passat B4 Bj. 1994 66kW Benzin
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30.04.2006, 10:48
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
@CvR: Sicher, dass er einen 6km/h-Roller fahren darf? Ich meine nicht. Auch hierfür dürfte das Mindestalter bei 15 Jahren liegen, oder? Ja, du hast Recht. Motorisierte Fahrzeuge dürfen - mit der Ausnahme von Krankenfahrstühlen - dürfen erst ab 15 Jahren gefahren werden. Sorry, hab mich da wohl geirrt. Also auch kein 6 km/h Roller... Nimm also den Tretroller, das Fahrrad oder geh zu Fuß. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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30.04.2006, 12:47
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 479 Beigetreten: 23.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9899 |
oder warte bis du 15 bist
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30.04.2006, 16:11
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
E-Scooter, die auf öffentlichen Verkehrsflächen benutzt werden dürfen, benötigen zuallererst eine Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung. Vereinzelt sind solche Fahrzeuge auf dem Markt. Nur dann bekommen sie auch ein Versicherungskennzeichen.
Sofern das Fahrzeug die Merkmale eines Kraftrads hat, vor allem einen Sitz (siehe Legaldefinition des Mofas in § 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV), ist je nach den Leistungsdaten bzw. der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung, ansonsten die FE-Klasse M bzw. ggf. sogar die Klasse A1 erforderlich. Hat das Fahrzeug keinen Sitz, ist es, obwohl einspurig, kein Kraftrad, sondern ein "anderes Kraftfahrzeug", für das als erforderliche FE-Klasse mithin nur die Klasse B bleibt. Damit bestätigt sich, was oben schon erwähnt wurde: unter 15 Jahren geht auch mit einem E-Scooter gar nichts. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.05.2024 - 21:20 |