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> Abbiegen - Fußgänger will Straße queren
Gast_kraulquappe_*
Beitrag 18.04.2006, 18:30
Beitrag #1





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Immer wieder beliebte Streitfrage:

Ich biege von einer Straße in eine andere ab. Diese andere Straße will aber soeben ein Fußgänger überqueren.

Ich meine gelernt zu haben, daß in diesem Fall der Fußgänger "Vorfahrt" hat. Ich also warten muß, bis dieser über die Straße ist.

Leider erlebt man es in der Praxis meist anders und auch Freund und Bekannte sind bei dieser Frage immerwieder überfordert.

Wie muß man sich nun tatsächlich verhalten?
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GSX-R
Beitrag 18.04.2006, 18:33
Beitrag #2


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Zitat (kraulquappe @ 18.04.2006, 20:30) *
Wie muß man sich nun tatsächlich verhalten?

Wie in der Fahrschule gelernt: Der Fußgänger hat Vorrang. Also den Fußgänger durchlassen und erst dann weiterfahren.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Vmax
Beitrag 18.04.2006, 18:38
Beitrag #3


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GSX-R hats ja schon gesagt. Das Problem ist m.E. zu einem großen Teil auch darin begründet, dass der entsprechende Paragraph in der STVO sehr schwammig formuliert ist. Ich verstehe den Wortlaut übrigens auch falsch. Ich weiß nur durch andere Quellen (z.B. dieses Forum), dass der Abbieger Fußgänger (editiert) Vorrang hat. Alleine hätte ich das aus dem Paragraphen aber niemals interpretiert. sad.gif
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Gast_kraulquappe_*
Beitrag 18.04.2006, 18:42
Beitrag #4





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Zitat (Vmax @ 18.04.2006, 19:38) *
Ich weiß nur durch andere Quellen (z.B. dieses Forum), dass der Abbieger Vorrang hat. Alleine hätte ich das aus dem Paragraphen aber niemals interpretiert. sad.gif



Hmmmmmm - bist du dir sicher, daß du es richtig verstanden hast think.gif ? Hat nicht der Fußgänger Vorrang?

Und schon geht es los .............. smile.gif Diskutieren hin und her rolleyes.gif
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Vmax
Beitrag 18.04.2006, 18:46
Beitrag #5


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Ach sorry. Vertippt! blushing.gif
Meine natürlich dass, der Fußgänger Vorrang hat.
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cheffe
Beitrag 18.04.2006, 18:48
Beitrag #6


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Es geht um den Passus "Diese andere Straße will aber soeben ein Fußgänger überqueren".

Und da hat der Fußgänger Vorrang. § 9 Abs. 3 StVO:

Zitat
Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.


Anders verhält es sich, wenn der Fußgänger die Straße queren will, die das Fahrzeug gerade befährt. Hier gilt § 25 Abs. 3 StVO:

Zitat
Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten [...]


Jetzt klarer? smile.gif


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Gast_kraulquappe_*
Beitrag 18.04.2006, 18:54
Beitrag #7





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Zitat
Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.




Und wenn ich aus einer Einbahnstraße abbiege und der Fußgänger aus gleicher Richtung kommt?
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Hane
Beitrag 18.04.2006, 18:55
Beitrag #8


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Falls sich der Fußgänger parallel zur eigenen, ursprünglichen Richtung bewegt, also die Straße überqueren möchte, in die man einbiegt, hat der Fußgänger Vorrang.
Dann verursacht der Fahrzeugführer durch sein Abbiegen den Konflikt und nur er weiß sicher, daß es diesen Konlikt geben wird, und muß deshalb warten.
Es wäre zuviel verlangt und zu gefährlich, wenn der Fußgänger jedesmal raten müßte, ob der Fahrzeugführer gerdeaus fahren möchte oder ob er vergessen hat zu blinken.

Falls der Fußgänger jedoch die Straße überqueren möchte, aus der der Fahrzeugführer kommt, dann muß er warten. Er weiß ja, daß der Konflikt mit dem Fahrzeug stattfinden wird, unabhängig, ob dieses nun abbiegt oder nicht.


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Gast_kraulquappe_*
Beitrag 18.04.2006, 18:57
Beitrag #9





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Da haben sich Frage und Antwort wohl überschnitten smile.gif
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durban
Beitrag 18.04.2006, 20:16
Beitrag #10


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....sooo schwanmmig finde ich das gar nicht. think.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 26.01.2014, 21:59
Beitrag #11


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Zitat (Hane @ 18.04.2006, 18:55) *
Falls der Fußgänger jedoch die Straße überqueren möchte, aus der der Fahrzeugführer kommt, dann muß er warten. Er weiß ja, daß der Konflikt mit dem Fahrzeug stattfinden wird, unabhängig, ob dieses nun abbiegt oder nicht.



Warum gehen die meisten zu Fuß Gehenden trotzdem davon aus, dass der grüne PKW warten muß und überqueren die Fahrbahn deswegen trotz der heranrolleden Gefahr durch ein Fahrzeug?
Warum meinte mein Fahrprüfer seinerzeit, dass ich mehr auf zu Fuß Gehende aufpassen soll in solchen Situationen?

Fahrzeugführer sollen beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende besondere Rücksicht nehmen - warum braucht der grüne PKW hier aber nicht auf den zu Fuß Gehenden zu warten sondern biegt zuerst ab?
Zitat
§ 9 StVO

(3)...
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.



--------------------
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Odenwälder
Beitrag 26.01.2014, 22:42
Beitrag #12


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Weil der Fußgänger gar nicht wissen kann, ob der Autofahrer abbiegen möchte, oder ob er in die gegenüber liegende Hauswand fahren möchte. Sicher kann sich der Fußgänger erst sein, wenn die Räder des Autos entsprechend eingeschlagen sind. Dann ist der Autofahrer aber schon soweit in die Kreuzung eingefahren, dass es für den Fußgänger keine Rolle mehr spielt.

Ich persönlich wäre ja für eine Änderung der StVO.

"§9a Wunsch-StVO:

(1) An Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrt von rechts ist Fußgängern das Queren der Fahrbahn zu ermöglichen.
(2) An sonstigen Kreuzungen und Einmündungen ist Fußgängern, welche den vorfahrtgewährenden Ast queren möchten, das Queren zu ermöglichen."


--------------------
Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Pogge
Beitrag 26.01.2014, 22:44
Beitrag #13


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Zitat (Heinz Wäscher @ 26.01.2014, 21:59) *
Warum gehen die meisten zu Fuß Gehenden trotzdem davon aus, dass der grüne PKW warten muß und überqueren die Fahrbahn deswegen trotz der heranrolleden Gefahr durch ein Fahrzeug?


  • "Der wird schon langsamer, der lässt mich rüber"
  • "Ich gehe doch längs der Vorfahrtstraße"
  • "Da ist doch eine Furtmarkierung!"
  • " ...... "
Warum auch immer crybaby.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.01.2014, 23:00
Beitrag #14


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In der ersten Skizze sind ja absichtlich keine vorfahrtregelnden Verkehrszeichen zu sehen.



Mal angenommen, die Querstrasse wäre eine Vorfahrtstraße und der PKW müßte beim Abbiegen wegen des Verkehrs auf der Fahrbahn warten bis für ihn frei ist, und zu Fuß Gehende könnten dann nicht durch den PKW hindurch die andere Straßenseite erreichen - muß der PKW die zu Fuß Gehenden dann vorlassen weil er sonst im Einmündungsbereich die Fahrbahn blockiert so dass zu Fuß Gehende zusätzlich auf ihn warten müßten bis er abgebogen ist?


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Pogge
Beitrag 26.01.2014, 23:09
Beitrag #15


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Zitat (Heinz Wäscher @ 26.01.2014, 23:00) *
muß der PKW die zu Fuß Gehenden dann vorlassen ....


Muß wohl nicht, alles andere wäre aber extrem unhöflich!
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.01.2014, 23:19
Beitrag #16


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Was hat sich dann der Verordnungsgeber bei dieser Regelung gedacht wenn ich es nicht machen muß think.gif

Schließlich kann ich als Fahrzeugführer mitunter nur im Enmündungsbereich selber erkennen, ob ich abbiegen darf. Wenn dann Fußgänger vor meinem Fahrzeug die Fahrbahn im Einmündungsbreich überqueren kann ich ja den Verkehr auf Vorfahrtstrasse schlechter beobachten. whistling.gif


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Eddie
Beitrag 26.01.2014, 23:53
Beitrag #17


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Hallo Heinz Wäscher.

Der Fußgänger (oder neudeutsch: der zu Fuß Gehende whistling.gif ) hat dem grünen PKW Vorrang einzuräumen, da er die Fahrbahn des PKW quer zur Fahrtrichtung überqueren will. Andererseits sollte der PKW aber auch den § 1 StVO einhalten und danach "... gegenseitige Rücksicht ..." einhalten. Was hindert den Fahrer also daran, den Fußgänger eben mal über die Strasse gehen zu lassen, um wenige Sekunden später seine Fahrt ungestört fortzusetzen wavey.gif

Hier noch ein schönes Beispiel für Vorrang Fußgänger/PKW:

Kreisverkehr Neue Fruchtstr./Neudorfer Str. (SV-Ansicht).

Ich komme mit dem PKW vom Süden auf der Neuen Fruchtstrasse und von rechts kommt ein Fußgänger - wer muß wem Vorrang einräumen?
Und nun geht der Fußgänger weiter, steht auf der Querungshilfe und vom Norden aus kommt ein PKW von der Neudorfer Str in den Kreisverkehr und fährt "geradeaus" auf die Neue Fruchtstr. - wer muß nun wem den Vorrang gewähren?

Gruß Eddie


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janr
Beitrag 27.01.2014, 00:18
Beitrag #18


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Zitat (Eddie @ 26.01.2014, 23:53) *
... da er die Fahrbahn des PKW quer zur Fahrtrichtung überqueren will. ...
Klar, im §25 Abs 3 steht:
Zitat
Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293).


Aber im §9 steht halt auch, daß beim Abbiegen
Zitat
... Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.


Nirgends steht, daß der querende Fußgänger, oder der in Fahrtrichtung laufende gemeint ist. think.gif

Und da hier im Beispiel der T-Kreuzung das FZ in jedem Fall abbiegt, ... wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.01.2014, 00:26
Beitrag #19


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Zitat (janr @ 27.01.2014, 00:18) *
Aber im §9 steht halt auch, daß beim Abbiegen
Zitat
... Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.


Nirgends steht, daß der querende Fußgänger, oder der in Fahrtrichtung laufende gemeint ist. think.gif

Und da hier im Beispiel der T-Kreuzung das FZ in jedem Fall abbiegt, ... wavey.gif

Darum geht es ja hauptsächlich in meiner eigentlichen Fragestellung weiter oben - welche zu Fuß Gehenden schließt dieser letzte Satz im § 9 (3) StVO alles mit ein?



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Eddie
Beitrag 27.01.2014, 00:33
Beitrag #20


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Zitat (janr @ 27.01.2014, 00:18) *
Aber im §9 steht halt auch, daß beim Abbiegen
Zitat
... Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.


Nirgends steht, daß der querende Fußgänger, oder der in Fahrtrichtung laufende gemeint ist. think.gif

Und da hier im Beispiel der T-Kreuzung das FZ in jedem Fall abbiegt, ... wavey.gif


Hallo janr.

Richtig - aber WO (!) biegt der PKW denn ab rolleyes.gif wink.gif - RICHTIG ... er biegt erst NACH der "Querungslinie" des Fußgängers ab. Somit somit ist er zum Zeitpunkt der Fußgänger-"Querung" noch kein abbiegendes Fahrzeug und somit greift der § 9 StVO hier nicht, da er hier (noch) normal die Fahrbahn befährt (auch wenn er unmittelbar dahinter abbiegen wird bzw. sogar muß!). Also ist hier eindeutig der § 25 (3) in Anwendung zu bringen - der Fußgänger muß dem PKW Vorrang gewähren.

Gruß Eddie

EDITH: @Heinz Wäscher:

Natürlich sind ALLE Fußgänger gemeint - im Zweifelsfalle muß der PKW-Fahrer § 1 StVO beachten und "... gegenseitige Rücksicht... " nehmen. Selbst bei nachträglicher Betrachtung einer solchen Situation und der Feststellung, daß dem PKW "hätte" Vorrang eingeräumt werden müssen, ändert es nichts an der Tatsache, daß der PKW eine "erhöhte Betriebsgefahr" hat und dementsprechend ggü. schwächeren VT besondere Rücksicht nehmen muß.

Edith2: @Heinz Wäscher:

"Normalfall" ... der (linke) querende Fußgänger muß den Vorrang ggü. dem PKW einräumen (§ 25), der (rechte) querende Fußgänger (der die Querstrasse überquert) hat Vorrang vor dem PKW (§ 9).


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Heinz Wäscher
Beitrag 27.01.2014, 00:42
Beitrag #21


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Zitat (Eddie @ 27.01.2014, 00:33) *
Somit somit ist er zum Zeitpunkt der Fußgänger-"Querung" noch kein abbiegendes Fahrzeug und somit greift der § 9 StVO hier nicht, da er hier (noch) normal die Fahrbahn befährt (auch wenn er unmittelbar dahinter abbiegen wird bzw. sogar muß!)

Die Fahrtrichtungsanzeiger dürften trotzdem schon fleißig mit 1,5 Hz ± 0,5 Hz blinken und so den Abbiegevorgang einleiten think.gif
Ab wann beginnt denn der eigentliche Abbiegevorgang? Mit dem Einordnen, mit dem Einschlagen der Vorderräder oder erst wenn sich das Fahrzeug tatsächlich auf einer immaginären Kreisbahn in die einmündende Straße bewegt?

Zitat (Eddie @ 27.01.2014, 00:33) *
Selbst bei nachträglicher Betrachtung einer solchen Situation und der Feststellung, daß dem PKW "hätte" Vorrang eingeräumt werden müssen, ändert es nichts an der Tatsache, daß der PKW eine "erhöhte Betriebsgefahr" hat und dementsprechend ggü. schwächeren VT besondere Rücksicht nehmen muß.

Warum wollen mir dann so gut wie alle Fahrzeugführer, wenn ich zu Fuß unterwegs bin, meinen vermeintlichen Vorrang einräumen und mich vorlassen? Wenn die einfach abbiegen würden ohne anzuhalten wären sie schon längst vor meiner Nase weg wenn ich noch nicht einmal die Hälfte der Fahrbahn zu Fuß überquert hätte und es wäre für beide praktischer weil:
  • der Fahrzeugführer ist schon längst abgebogen.
  • ich muß nicht darauf vetrauen, dass auch tatsächlich angehalten wird.


Gilt diese erhöhte Betriebsgefahr für PKW eigentlich auch dann, wenn ein erwachsener zu Fuß Gehender bei zul. 30 km/h einfach die Fahrbahn überquren möchte und dabei einen PKW zur Vollbremsung zwingt weil er das Überqueren spontan beschlossen hat?


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Eddie
Beitrag 27.01.2014, 00:51
Beitrag #22


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Zitat (Heinz Wäscher @ 27.01.2014, 00:42) *
Die Fahrtrichtungsanzeiger dürften trotzdem schon fleißig mit 1,5 Hz ± 0,5 Hz blinken und so den Abbiegevorgang einleiten think.gif


Der FRA zeigt nur die Absicht an (nämlich abzubiegen rolleyes.gif ) - falls er jedoch die Absicht hat (ggü. dem anders anzeigenden FRA), die Mauer ggü. der Strasse "umzunieten" whistling.gif laugh2.gif , bleibt er ein "geradeausfahrendes Fahrzeug" und unterliegt damit nicht dem § 9 wink.gif

Gruß Eddie


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janr
Beitrag 27.01.2014, 01:01
Beitrag #23


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In den FAQ gibt es ja das dazu wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 27.01.2014, 03:08
Beitrag #24


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Zitat (Heinz Wäscher @ 26.01.2014, 23:19) *
Was hat sich dann der Verordnungsgeber bei dieser Regelung gedacht wenn ich es nicht machen muß think.gif

Schließlich kann ich als Fahrzeugführer mitunter nur im Enmündungsbereich selber erkennen, ob ich abbiegen darf. Wenn dann Fußgänger vor meinem Fahrzeug die Fahrbahn im Einmündungsbreich überqueren kann ich ja den Verkehr auf Vorfahrtstrasse schlechter beobachten. whistling.gif


Und hier hast du das Problem von Haupt(Einkaufs)Strassen in Städten beschrieben. Oder Touristenpfaden.
Die sind immer ganz sauer wenn ich auf sie zuhalte.... (NICHT)
Rechts ist eine Ubahnstation, links auf dem Platz die SBahn....
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helmet lampshade
Beitrag 27.01.2014, 09:28
Beitrag #25


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Zitat (Heinz Wäscher @ 26.01.2014, 23:19) *
Schließlich kann ich als Fahrzeugführer mitunter nur im Enmündungsbereich selber erkennen, ob ich abbiegen darf.

Der Fußgänger kann ja auch erkennen, dass Dein Abbiegen wegen dichtem Querverkehr so schnell nicht möglich ist. Wobei es eine interessante Frage ist, ob man einem Verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug widerrechtlich die Vorfahrt/Vorrang nimmt
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Aqua-Cross
Beitrag 27.01.2014, 10:31
Beitrag #26


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Zitat (Heinz Wäscher @ 27.01.2014, 00:26) *
Darum geht es ja hauptsächlich in meiner eigentlichen Fragestellung weiter oben - welche zu Fuß Gehenden schließt dieser letzte Satz im § 9 (3) StVO alles mit ein?



Das ist ein sehr schönes Bild. Am besten währe noch, wenn die durchgehende Straße weiterhin Vorfahrt hätte. Dann könnte man zwei Aussagen treffen:

a) Es passiert ab und zu, daß der Fußgänger von rechts nach links dem Kraftfahrer den Vorrang nimmt.

b) Es passiert IMMER, daß der Kraftfahrer den Fußgänger von unten nach oben den Vorrang nimmt, weil dieser meint schon von der Vorfahrtstraße profitieren zu können.

c) Bleibt man als Kraftfahrer bei "b" dann doch stehen, dann wird so gut wie jeder Fußgänger verwirrt auf einen warten.
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Kuli
Beitrag 27.01.2014, 10:36
Beitrag #27


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Zitat (Aqua-Cross @ 27.01.2014, 10:31) *
b) Es passiert IMMER, daß der Kraftfahrer den Fußgänger von unten nach oben den Vorrang nimmt, weil dieser meint schon von der Vorfahrtstraße profitieren zu können.

Ich stimme zu, allerdings nicht der Begründung.
Ich gehe eher davon aus, dass kein Fußgänger davon weiß. Ich und der Fußgänger schauen uns manchmal sekundenlang an, bis er dann irgendwann völlig genervt doch geht laugh2.gif

Edit: Einfach c dazumogeln ranting.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 27.01.2014, 10:45
Beitrag #28


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Sorry. Das Mogeln war zeitgleich und nicht in betrügerischer Absicht. cheers.gif
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Cabronito
Beitrag 27.01.2014, 13:42
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Zitat (Heinz Wäscher @ 27.01.2014, 00:42) *
Die Fahrtrichtungsanzeiger dürften trotzdem schon fleißig mit 1,5 Hz ± 0,5 Hz blinken und so den Abbiegevorgang einleiten ankündigen think.gif

Auch wenn die meisten tatsächlich erst beim Einlenken der Räder (dem [wie ich finde] Einleiten des Abbiegevorgangs) das Blinken anfangen.

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.01.2014, 16:41
Beitrag #30


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Das scheint regional jeweils anders gehandhabt zu werden. In NRW gibt es Dörfer, wo schon 300 m vor dem Kreuzungsbereich angefangen wird zu blinken. whistling.gif


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Beitrag 26.07.2014, 08:07
Beitrag #31


Neuling


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Zitat (kraulquappe @ 18.04.2006, 19:30) *
Immer wieder beliebte Streitfrage:

Ich biege von einer Straße in eine andere ab. Diese andere Straße will aber soeben ein Fußgänger überqueren.

Ich meine gelernt zu haben, daß in diesem Fall der Fußgänger "Vorfahrt" hat. Ich also warten muß, bis dieser über die Straße ist.

Leider erlebt man es in der Praxis meist anders und auch Freund und Bekannte sind bei dieser Frage immerwieder überfordert.

Wie muß man sich nun tatsächlich verhalten?


think.gif ... hat man nicht auch irgendwann mal gelernt, daß bevor man eine Straße überquert erst nach links und rechts schauen soll ?
Und das gleiche auch vor überqueren der Straße auf dem Fußgängerüberweg ... ?
Ist heute absolut unüblich und die aktuelle Rechtssprechung unterstützt die Dummen auch noch. Verkabelt ins Smartphone* vertieft
wandeln die Kreaturen durch die Straßen und nehmen nur minimal den Rest ihrer Umgebung wahr.
* na wenigstens was was noch smart ist - der oder die Inhaber(in) sind es offensichtlich nicht (mehr) wavey.gif

Zitat (Heinz Wäscher @ 27.01.2014, 01:26) *
Zitat (janr @ 27.01.2014, 00:18) *
Aber im §9 steht halt auch, daß beim Abbiegen
Zitat
... Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.


Nirgends steht, daß der querende Fußgänger, oder der in Fahrtrichtung laufende gemeint ist. think.gif

Und da hier im Beispiel der T-Kreuzung das FZ in jedem Fall abbiegt, ... wavey.gif

Darum geht es ja hauptsächlich in meiner eigentlichen Fragestellung weiter oben - welche zu Fuß Gehenden schließt dieser letzte Satz im § 9 (3) StVO alles mit ein?




schwammig schwammig und die aktiven Verkehrsteilnehmer dürfen es ausbaden. Anstatt man klar regelt: auf der Straße haben Fahrzeuge Vorrang und der Fußgänger hat sich vor überqueren der Fahrbahn (egal wo) davon zu versichern, daß er (sie) es gefahrlos tun kann !
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Schorsch
Beitrag 26.07.2014, 08:20
Beitrag #32


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Zitat (peter post @ 26.07.2014, 09:07) *
Ist heute absolut unüblich und die aktuelle Rechtssprechung unterstützt die Dummen auch noch. Verkabelt ins Smartphone*


schwammig schwammig und die aktiven Verkehrsteilnehmer dürfen es ausbaden. Anstatt man klar regelt: auf der Straße haben Fahrzeuge Vorrang



Sind sie auch so ein Dummkopf, der mit dem Auto eine Vorfahrtstraße Radio hörend entlangfährt und nicht an jeder Einmündung anhält, um sich zu überzeugen, dass der Wartepflichtige auch tatsächlich ihre Vorfahrt beachtet?

Fußgänger sind Auch Verkehrsteilnehmer. Und die müssen die Gefährdung durch den KFZ-Verkehr ausbaden.
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Odenwälder
Beitrag 26.07.2014, 10:34
Beitrag #33


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Zitat (peter post @ 26.07.2014, 09:07) *
think.gif ... hat man nicht auch irgendwann mal gelernt, daß bevor man eine Straße überquert erst nach links und rechts schauen soll ?
Und das gleiche auch vor überqueren der Straße auf dem Fußgängerüberweg ... ?

hat man nicht auch irgendwann (Fahrschule?) mal gelernt, daß man Fußgänger in Verkehrsberuhigten Bereichen, an Fußgängerüberwegen, sowie beim Abbiegen passieren lassen muss?

Zitat (peter post @ 26.07.2014, 09:07) *
Ist heute absolut unüblich und die aktuelle Rechtssprechung unterstützt die Dummen auch noch. Verkabelt ins Smartphone* vertieft
wandeln die Kreaturen durch die Straßen und nehmen nur minimal den Rest ihrer Umgebung wahr.
* na wenigstens was was noch smart ist - der oder die Inhaber(in) sind es offensichtlich nicht (mehr) wavey.gif

Das schreiben von WhatsApp-Nachrichten soll auch unter Autofahrern weitverbreitet sein. Wahrscheinlich werden wesentlich mehr Meter durch Smartphoneblinde-Autofahrer als durch Smartphoneblinde-Fußgänger zurückgelegt.

Zitat (Heinz Wäscher @ 27.01.2014, 01:26) *
Zitat (janr @ 27.01.2014, 00:18) *
Aber im §9 steht halt auch, daß beim Abbiegen
Zitat
... Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.


Nirgends steht, daß der querende Fußgänger, oder der in Fahrtrichtung laufende gemeint ist. think.gif

Und da hier im Beispiel der T-Kreuzung das FZ in jedem Fall abbiegt, ... wavey.gif

schwammig schwammig und die aktiven Verkehrsteilnehmer dürfen es ausbaden. Anstatt man klar regelt: auf der Straße haben Fahrzeuge Vorrang und der Fußgänger hat sich vor überqueren der Fahrbahn (egal wo) davon zu versichern, daß er (sie) es gefahrlos tun kann !

So schwer ist die Regelung auch nicht zu verstehen. Notfalls lässt man einfach beide Fußgänger vorbei. Verliert man dabei soviel Zeit? Und warum nicht dem Fußgänger mehr Vorrang einräumen? Die meisten Menschen in Deutschland bewegen sich eh zuwenig...

Willkommmen übrigens im Forum wavey.gif


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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mir
Beitrag 26.07.2014, 10:45
Beitrag #34


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Zitat (peter post @ 26.07.2014, 09:07) *
think.gif ... hat man nicht auch irgendwann mal gelernt, daß bevor man eine Straße überquert erst nach links und rechts schauen soll ?


Paßt doch:

Der Fußgänger guckt nach rechts und sieht ... niemanden.
Der Fußgänger guckt nach links und sieht .... niemanden.

Also geht er rüber, und das Auto hinter ihm wartet.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Kuli
Beitrag 26.07.2014, 12:35
Beitrag #35


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Zitat (Odenwälder @ 26.07.2014, 11:34) *
Notfalls lässt man einfach beide Fußgänger vorbei. Verliert man dabei soviel Zeit? Und warum nicht dem Fußgänger mehr Vorrang einräumen?


Weil er dann irgendwann davon ausgeht, diesen Vorrang auch wirklich zu haben.

Und dann läuft er mir oder jemand anderem vors Auto.



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mir
Beitrag 26.07.2014, 14:53
Beitrag #36


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Oder mir vors Rad. whistling.gif


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Pogge
Beitrag 26.07.2014, 16:54
Beitrag #37


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Zitat (Kuli @ 26.07.2014, 13:35) *
Zitat (Odenwälder @ 26.07.2014, 11:34) *
Notfalls lässt man einfach beide Fußgänger vorbei. Verliert man dabei soviel Zeit? Und warum nicht dem Fußgänger mehr Vorrang einräumen?


Weil er dann irgendwann davon ausgeht, diesen Vorrang auch wirklich zu haben.

Und dann läuft er mir oder jemand anderem vors Auto.

Mit der gleichen Begründung sollte man als Radfahrer niemals zurückstecken, wenn man Vorfahrt hat, auch wenn dann hinterher der "Grabstein-Spruch" kommt! thread.gif
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