Parken vor Baustellenzufahrt/Bauzaun |
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Parken vor Baustellenzufahrt/Bauzaun |
29.03.2006, 12:53
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17995 |
ich habe ein Problem, vielleicht kann mir ja jemand helfen? Ich war am Wochende in Köln zu Besuch bei Freunden. Bei meiner Ankunft habe ich mein Auto auf einen paralell zur Fahrbahn verlaufenden, entsprechend den anderen vorhandenen Parkplätzen gepflasterten Parkplatz gestellt. Hinter dem Parkplatz befindet sich ein Bauzaun, da das Gebäude das sich dort mal befunden hatte abgerissen wurde. Was ich nicht wusste ist, dass sich dort nun eine Baustellenzufahrt befindet für eine Baustelle hinterdem Häuserblock. So wurde mein Auto das quer vor dem Bauzaun stand prompt im Auftrag der Polizei von einem Apschleppunternehmen auf einen anderen Parkplatz versetzt. Ich habe einen Bußgeldbescheid über 15 Euro erhalten und ich soll die Kosten der Versetzungsaktion tragen. Meine Frage wäre nun, ob ich aufgrund eines mit Webeplakaten für die Baugesellschaft behängten Bauzaunes daruf hätte schließen müssen, dass es sich bei diesem Bauzaun um die Einfahrt/Zufahrt zu einer Baustelle handelt. Müssen Zufahrten nicht als solche deutlich erkennbar sein? An diesem Bauzaun gab es keinerlei Schilder mit der Aufschrift Baustellenzufahrt oder ähnliches. Ist es grundsätzlich verboten vor Bauzäunen zu parken, da es sich dabei um eine Zufahrt handeln könnte? Kann mir da jemand helfen, damit ich einen Anhaltpunkt habe ob ich vielleicht Einspruch einlegen könnte? Vielen Dank! LG hoppelinchen |
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29.03.2006, 17:16
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Eine Zufahrt muss schon als solche eindeutig erkennbar sein. Was mich in diesem Zusammenhang wundert ist die Tatsache, dass auf diesem Parkstreifen kein Parkverbot ausgeschildert war. So, nach Deinen Erläuterungen, sehe ich keinen Verstoß.
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29.03.2006, 19:56
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17995 |
Vielen Dank schonmal!
Es war definitiv weder ein Park- noch ein Halteverbot ausgeschildert. Kann mir vielleicht noch jemand sagen, ob es ein Urteil oder einen Entscheid dazu gibt, dass eine Zufahrt als solche deutlich erkennbar ist, auf welche ich mich dann gegebenfalls berufen kann? Das wäre echt super lieb, dann könnte ich wieder ruhiger schlafen. Ich bin nämlich nicht jemand der seine Fehler nicht einsieht. Wenn ich was falsch gemacht habe stehe ich dafür auch gerade, aber in diesem Fall bin ich mir eben nicht so sicher ob ich was falsch gemacht habe. lieben Dank für Eure Hilfe! |
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29.03.2006, 20:36
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Es gibt zahlreiche Entscheidungen über das Parken vor oder in Zufahrten. Diese sind aber in Deinem Fall kaum relevant. Für Dich ist einfach entscheidend, ob Du auch im geringsten erkennen konntest, dass es sich hier um eine Zufahrt handelt. Wenn nicht, kann Dir das Parken nur aufgrund anderer Bestimmungen verboten werden. Wenn keine Bestimmung besteht, kannst Du auch parken. Du musst ja auch nicht an jedem normalen Zaun damit rechnen, dass der Eigentümer ein Feld aushängt und diesen Bereich plötzlich als Zufahrt beansprucht.
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30.03.2006, 07:44
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1101 Beigetreten: 18.11.2003 Wohnort: kleines Dorf in Oberfranken Mitglieds-Nr.: 626 |
normalerweise erkennt man doch am Zustand der Fahrbahn und rund um den Zaun ob hier eine
Ausfahrt ist oder nicht. Grad jetzt bei dem Matsch und Dreck sieht man doch, ob hier LKWs rein oder rausfahren. Ab und zu mal nicht ganz blind durch die Gegend zu laufen, ist oftmals ganz hilfreich Sollte natürlich hier nichts zu sehen gewesen sein, bzw. die Ausfahrt erst neu hinzugekommen sein, ists schwierig zu erkennen. Hier sollte normalerweise auch das Schild "Baustellenausfahrt" hängen, wobei ich aus eigener Erfahrung sagen muss, dass dies nicht wirklich viel hilft - die Leute parken dann eben 1m neben der Ausfahrt so dass du niemals mit nem LKW rausfahren kannst -------------------- Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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30.03.2006, 07:48
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#6
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 |
Wenn kein anderer Platz frei war....
Die einzige freie Lücke in vollgeparkten Straßen sollte allein schon mißtrauisch machen, Anwohner wissen warum die frei bleibt! |
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30.03.2006, 08:29
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17995 |
Zum Thema Matsch muss ich sagen, dass es zuvor nicht geregnet hatte und auf der Strasse keinerlei Matsch, Dreck, oder Reifenspuren oder ähnliches war,also alles eher"blitzeblank"war. Zumindest nicht mehr Dreck wie die 5 km davor und die 2km danach. Ich schätz mal das die vor dem Wochende dort gekehrt haben, keine Ahnung, auf jeden Fall war´s nicht dreckig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zudem war es mitten in der Nacht als ich das Auto dort abgestellt habe und die Strassenbeleuchtung nur noch teilweise an. Es gibt weder ein Schild mit Baustellenausfahrt geschweige denn einem Park- oder Halteverbotsschild oder einem ähnlichen Hinweisschild aufgrund dessen man als ortsfremder darauf schließen könnte das man vor ner Baustellenzufahrt steht. Der Bauzaun an sich ist zu mehr als dreivierteln durch Werbeplakate der Baufirma verdeckt und bei Dunkelheit kann man die Furchen hinter dem Zaun schonmal gleich gar nicht sehen. An der Stelle wo jetzt die Zufahrt ist stand zuvor ein Haus das abgerissen wurde, was zu erkennen war, und dort befindet sich auch ein Baugerüst das die Zufahrt wie ein Rosenspalier umrahmt, eben im Grundriss des ehemaligen Gebäudes. Dieses Gerüst dient allerdings nicht zu Bauzwecken an der Abbruchstelle, sondern lediglich als weitere Möglichkeit um Werbeschilder zu befestigen, wie ich jetzt weiss. Glaubt mir wenn ich das gewusst hätte, hätte ich auch woanderst geparkt. Ich weiss wie ärgerlich es ist wenn jemand vor deiner Einfahrt parkt. Übrigens lassen die Bauarbeiter seit dem ich abgeschleppt wurde neuerdings den Bauzaun auf, damit man sieht was dahinter ist. |
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30.03.2006, 12:06
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#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Wie schon erwähnt wurde, muss die Baustellenzufahrt als solche deutlich erkennbar sein (Tor, Haltverbot o.ä.). Allein ein Bauzaun an einer Straße verbietet nicht das Parken, sofern dadurch keine andere Vorschrift verletzt wird, z.B. die verbleibende Durchfahrtsbreite sinkt unter 3 m.
Nach Deiner Schilderung solltest Du gute Chancen haben, erfolgreich gegen die Verwarnung und die sicherlich noch um einiges höher liegenden Kosten für die Versetzung vorgehen zu können. Eine Nachfrage lohnt also durchaus. Sollte tatsächlich an der Stelle, an der Du geparkt hast, das Ein- und Ausfahren notwendig sein (Nachweisen eines sog. berechtigten Interesses), kann der Baustellenverantwortliche zwar die Versetzung Deines Fahrzeugs durch die Polizei veranlassen. Jedoch muss dies dann auf dessen Kosten geschehen, und verwarnt werden darfst Du in diesem Fall auch nicht. |
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30.03.2006, 18:06
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1904 Beigetreten: 10.01.2006 Wohnort: United States Mitglieds-Nr.: 15857 |
@hoppelinchen, kannst vielleicht paar Bilder einstellen?
Je eins von Tag und Nacht, am besten von gegenüberliegende Straße, daß alles drauf ist... -------------------- Ein Rob,der sich wundert, daß sein Antrag auf Poweruser aufgrund "Überwiegend sinnlose Beiträge" immer noch abgelehnt wird! Tsss... *kopfschüttel*
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30.03.2006, 22:27
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17995 |
Ich werds versuchen.
Muss nur erst meinen Freunden bescheid geben, damit sie noch mal welche machen können. Ich hab nämlich nur bei Tag ein paar mit dem Handy gemacht da ich nicht länger da war und auch keine Kamera dabei hatte. |
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03.07.2006, 09:31
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17995 |
Hallo zusammen,
ich habe vor zwei Tagen den Bußgeldbescheid für die Ordnungswidrigkeit über 40 € erhalten. Mein Einspruch wurde auf Grund der Aussage der Polizeikommissarin, die die Maßnahmen an dem Tag veranlasst hatte abgelehnt. Sie war einen Monat später noch einmal dort und hat die örtlichen Gegebenheiten fotografiert und den Baustellenverantwortlichen befragt. Auf ihren Fotos vom 25.4. ist die Zufahrt deutlich zu erkennen, da das Zaunelement sehr groß ist, und nur ein ca. 50x50cm großes Plakat auf der linken Seite hängt. Daher sei es möglich die Zufahrt zu erkennen. Der Baustellenverantwortliche hat, als er für die PK´in freundlicherweise das erste mal seit einem Monat den Zaun schloß um Fotos zu machen, leider nicht erwähnt, dass das Zaunelement vom 27.3. durch ein wesentlich größeres ersetzt, und das große Plakat abgehängt wurde! Ich habe jetzt gerade mit dem zuständigen Beamten vom Ordnungsamt telefoniert, der meinte ich müsse Einspruch einlegen, welcher direkt vor Gericht ginge. Leider zahlt meine Verkehrsrechtschutz solche Dinge nicht. Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? Wegen den 40€ Bußgeld ist es eigentlich nicht Wert vor einen Richter zu gehen, aber es steht ja auch noch das Verfahren (oder so) wegen den Abschleppkosten( 70€ Abschleppen + 90 € Verwaltungsgebühren)aus, gegen die ich auch einen Widerspruch eingelegt habe und mit diesen Fotos der PK´in ja auch abglehnt wird, und dann ja auch nochmal Gebühren fällig werden. Wie kann ich denn hier die Fotos reinstellen, damit ihr euch das ganze mal anschauen könnt? Vielen Dank für Eure Hilfe! LG hoppelinchen |
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03.07.2006, 09:45
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1006 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16854 |
Fotos kannst du entweder hier hochladen: http://www.imageshack.us/ und den Thumbnail link hier einfügen. Oder du schickst das Foto an einen Moderator.
Unabhängig davon: Hast du ein Bild von der Zufahrt am Tag des Abschleppens? Wenn man da nicht nachweisen kann, das die Zufahrt nicht sichtbar war, hat man recht schlechte Karten vor Gericht. Die Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren sind unabhängig von dem Bußgeldbescheid zu zahlen. D.h. wenn du jetzt vor Gericht gehst, geht es erst einmal um den BGB. Dieser würde bei der "Beweislage" sicherlich als rechtens erachtet werden. Damit kommen die Gerichtskosten hinzu, was in etwa zusätzliche 40 Euro bedeuten wird. |
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07.07.2006, 18:34
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17995 |
Das obere Bild zeigt die Einfahrt am Tag als mein Auto abgeschleppt wurde. Das untere Bild zeigt die Einfahrt einen Monat später, als die Polizei nochmals den Ort des Geschehens ins Visier genommen hat. Es ist klar zu erkennen, dass hier von Seiten der Baufirma Veränderungen vorgenommen wurden. Meine Frage: Habe ich mit dem oberen Bild einen Chance vor Gericht nachzuweisen, dass ich nachts nicht erkennen konnte, dass es sich hier um einen Einfahrt handelt?! |
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08.07.2006, 11:14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17995 |
Hallo ans Forum!!!!
Hat keiner von Euch eine Meinung o.ä. zur Situation???? Falls ich Einspruch einlegen soll/will, muss ich dies bis Dienstag getan haben, damit es noch rechtzeitig dort ist, ich wäre Euch also sehr dankbar, wenn ihr mir recht rasch einige Informationen zukommen lassen könntet. Wie würdet Ihr weitermachen? Ich habe ja auch gegen die Abschleppkosten Einspruch einglegt, welcher mit diesem Foto der PK´in ja auch abgelehnt wird. Muss ich da dann gegenenfalls auch noch mal vor Gericht mit sämtlichen Kosten etc. ? muss ich im Falle einer "Verurteilung"die Auslagen der anderen Zeugen z.B Baustellenverantwortlicher tragen? Danke für eure Infos! |
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08.07.2006, 12:03
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Wie Du weitermachen solltest, musst Du selber entscheiden. Solltest Du verlieren, zahlst Du alle notwendigen Auslagen. Solltest Du gewinnen, zahlt der Verlierer auch all Deine Unkosten mit. Relativ gute Karten hast Du, da zum Zeitpunkt des Abschleppens kein Foto gemacht wurde, sondern erst später. Damit hat der Beamte ein Beweisproblem.
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08.07.2006, 13:12
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
Also wenn ich Dein Foto vom Tattag ansehe ist mein spontaner (nicht überheblich gemeinter !) Gedanke: da kann ich nicht parken, das ist eine Zufahrt. Ich wünsch Dir, daß der Richter nicht das gleiche denkt !
Gruß von COYOTA -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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08.07.2006, 13:47
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1006 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16854 |
Relativ gute Karten hast Du, da zum Zeitpunkt des Abschleppens kein Foto gemacht wurde, sondern erst später. Damit hat der Beamte ein Beweisproblem. Eigentlich hat er das gerade nicht. Auch wenn das Foto einen Monat später aufgenommen wurde, gibt es immernoch den Bauherren, der die Nutzung des Zaunes erläutern kann und auch den Banner beschreiben kann. Als Zeuge muss er ja auch die Wahrheit sagen. Auch wenn die Werbung mit 2 x 1 m recht groß ist, kann man anhand der losen Stellung des Zaunes und der dahinterliegenden Baustellen eine Zufahrtsstraße erkennen. Zumindest hätte man auch bei Dunkelheit die Fahrspuren hinter dem Zaun erkennen können. Und so ein Werbeplakat auf dem Zaun verdeutlich ja noch das hier gebaut wird. hoppelinchen Wann genau bist du den am Wochenende angekommen? Wenn es nicht gerade Freitag abends - Samstags vormittags gewesen ist, wo man mit Bautätigkeiten hätte rechnen müssen, dann könnte man eventuell weiterhin vor Gericht gehen. Ansonsten sollte man aus Kostenersparnis in den sauren Apfel beissen und die anstehenden Kosten akzeptieren. Es kann nur noch teurer werden. |
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08.07.2006, 13:51
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#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Relativ gute Karten hast Du, da zum Zeitpunkt des Abschleppens kein Foto gemacht wurde, sondern erst später. Damit hat der Beamte ein Beweisproblem. Eigentlich hat er das gerade nicht. Auch wenn das Foto einen Monat später aufgenommen wurde, gibt es immernoch den Bauherren, der die Nutzung des Zaunes erläutern kann und auch den Banner beschreiben kann. Als Zeuge muss er ja auch die Wahrheit sagen. Ja nur wird der Richter genau wissen wollen, wie der TE zu der Ansicht kam, dass dort keine Ausfahrt ist. Und beschreiben hilft nicht viel. Man muss ja schließlich dem Betroffenen nachweisen, dass er falsch gehandelt hat. Und dies kann man weniger durch Beschreibung, sondern eher durch ein Bild. Und ein nachträgliches Bild sagt nicht viel, da die Umstände am Tattag doch ganz anders waren. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 22:09 |