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> Führerscheinentzug nach einer Aussage bei der Polizei
KiteFlo
Beitrag 25.03.2006, 13:26
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Leute!

Ich bin heute per Zufall auf dieses Forum gestoßen und normalerweise halte ich mich eher mit Postings zurück. Aber erstens scheint mir hier alles sehr seriös abzulaufen und zweitens erhoffe ich mir durch mein Posting ein wenig Klarheit bezüglich meiner unglücklichen Lage.

Ende letzten Jahres habe ich von der Polizei eine Vorladung bekommen. Kurz und knapp dargestellt ging es um die Bestellung von Cannabis-Samen im Internet. Doof wie ich leider bin, bin ich dahingerannt und dachte, wenn ich wahrheitsgemäß aussage wird schon alles gut gehen. Unglücklicherweise hab ich auch ausgesagt, daß ich früher regelmäßig Cannabis konsumiert habe, es aber nach meinem missglückten Anbauversuch "gedrosselt habe und höchstens nochmal auf Parties Einen mitrauche ( Zitat )".
Das Verfahren zur Bestellung der Samen wurde innerhalb von zwei Wochen eingestellt. Aber ca. vier Wochen später ist mir ein Brief vom Amt für Recht und Ordnung meiner Heimatstadt in Haus geflattert, in dem mir der Führerscheinentzug angedroht wurde ( das war Anfang Januar ).
Daraufhin habe ich mir über eine Bekannte einen Anwalt gesucht ( offiziel hätte ich mir den nicht leisten können ). Ungefähr einen Monat gingen dann Briefe zwischen meinem Anwalt und der Stadt bzw. deren zuständigen Amt hin und her mit dem Ergebnis, daß ich Ende Januar meinen Führerschein schleißlich abgeben mußte, was ich auch unverzüglich getan habe.
Gleichzeitig hat mein Anwalt Klage gegen diese Maßnahme eingereicht und einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Letzteres heißt: Ich kann bis zum Urteil meinen Führerschein wiederhaben, denn bis ein solches Urteil gesprochen ist können durchaus mehrere Jahre vergehen.
Auf Anraten meines Anwalts habe ich dann alle möglichen Beweise beigebracht, die belegen sollen, daß ich schon lange kein regelmäßiger Konsument mehr bin. Unter anderem auch eine freiwillige Urinprobe, in der mir keine Abbauprodukte nachgewiesen werden konnten.
Gestern habe ich durch meinen Anwalt die Stellungnahme der gegenerischen Seite zugeschickt bekommen. Diese macht klar, daß eine einmalige Urinprobe schon mal garnicht ausreicht und eventuell sogar eine Haaranalyse nötig wäre. ( -> Das allerdings wäre etwas unglücklich, zwar habe ich seit drei MOnaten keinen Joint mehr angefasst und auch davor recht unregelmäßig geraucht, bei meiner Haarlänge allerdings... naja, ich weiß ja nicht )

So, was mich an der ganzen Sache aber beschäftigt sind die folgenden Dinge:

1 ) Aus einer Aussage heraus ( die aber garnicht wörtlich an das zuständige städtische Amt gegangen ist, sondern verkürzt bzw. interpretiert worden ist ) ist mir die Fahrerlaubnis entzogen worden. Kein Mal bin ich aufgefordert worden mich zu einer MPU, Urin- oder Haarprobe oder sonstwas zu begeben.
2 ) Kein einziges Mal bin ich in 6 Jahren Führerscheinbesitz negativ aufgefallen, nicht mit Alkohol, nicht mit Cannabis, nicht mit einer roten Ampel. Dazu muß ich sagen, daß ich aber auch wirklich nie unter Einfluß irgendwelcher Rauschmittel ein Fahrzeug geführt habe. ( -> aber wen interessierts??? )

Kann mir nun irgendwer sagen, ob das alles normal ist? Ist es überhaupt sinnvoll gewesen einen Anwalt bei dieser Sachlage einzuschalten, denn eins steht unweigerlich fest: Diese ganze Sache ist scheißteuer!!!! Und sie wird umso teurer, wenn ich verflieren sollte!!!!!!!
Gibt es eine Chance auf Erfolg, d.h. wäre es möglich daß ich meinen Führerschein wiederbekomme??

Für alle Antworten auf dieses zugeben recht lange POsting bin ich sehr dankbar. Ihr könnt mir für meine Doofheit auch gerne einen einmachen, ich habs verdient!!

Vielen Dank im Voraus

Florian

PS.: Aber ein Gutes hat das Ganze: Drogen fass ich unter Garantie nicht mehr an. Sie machen einfach soviel mehr Probleme als sie überdecken!!!!!!!
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Commodore25E
Beitrag 25.03.2006, 13:43
Beitrag #2


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Zitat (KiteFlo @ 25.03.2006, 13:26) *
Ihr könnt mir für meine Doofheit auch gerne einen einmachen, ich habs verdient!!


Zunächst Willkommen im VP, und nein, hier wird keiner eingemacht, allenfalls mal mit dem Zeigefinger gewunken wink.gif

Das Einschalten eines Anwaltes war eine gute Entscheidung, denn bei einer Klage gegen den Entzug kann nur er Dich fachmännisch beraten, vorausgesetzt, er ist im Verkehrsrecht spezialisiert.

Was mich stutzig macht ist, daß es keinerlei Frist seitens der FEB gab, ein äG oder MPU vorzulegen, denn diese Frist muß imho eingeräumt werden bei solchen Vorgängen. Oder kann es sein, daß evtl. ein derartiges Schriftstück in den Unterlagen "untergegangen" ist?

Was meint denn Dein Anwalt dazu???


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RA XDiver
Beitrag 25.03.2006, 13:48
Beitrag #3


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Das Problem ist offenbar, dass er zugegeben hat, regelmäßig Cannabis konsumiert zu haben. Das negiert seine Eignung und eine Fristsetzung ist nicht mehr erforderlich.

Grundsätzlich ist die Frage im Detail ohne Kenntnis des Akteninhalts aber nicht zuverlässig zu beantworten.


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Commodore25E
Beitrag 25.03.2006, 13:55
Beitrag #4


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Zitat (RA XDiver @ 25.03.2006, 13:48) *
Das Problem ist offenbar, dass er zugegeben hat, regelmäßig Cannabis konsumiert zu haben. Das negiert seine Eignung und eine Fristsetzung ist nicht mehr erforderlich.


Ahaaa, wieder was dazugelernt. Danke Dir, RA XDiver wavey.gif


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RA XDiver
Beitrag 25.03.2006, 13:58
Beitrag #5


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Ich vergaß die Rechtsgrundlage zu erwähnen.

§ 11 Abs. 7 FeV:

Zitat
(7) Steht die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde fest, unterbleibt die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens.


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KiteFlo
Beitrag 25.03.2006, 14:03
Beitrag #6


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Der Hammer wie schnell man hier eine Antwort bekommt!!!
Danke dafür!

Im ersten Schreiben, das ich vom Amt für Recht und Ordnung bekommen habe, stand drin, ich hätte eine Woche Zeit, Beweise vorzulegen, die geeignet wären die beabsichtigte Entscheidung des Amtes abzuändern. Ob damit nun eine äG oder MPU gemeint ist weiß ich nicht.
Nebenbei, mein Anwalt ist nicht Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sollte sich daraus ein weiteres Problem ergeben, wäre das nur typisch für den bisherigen Verlauf dieser ganzen Angelegenheit.

@ RA XDiver: Nicht nur ich denke, sondern mein Anwalt hat es auch bestätigt: Das Problem liegt darin, daß ich zugegeben habe, regelmäßig Cannabis konsumiert zu haben. Aber genau das ist der Knackpunkt: Ich habe gesagt regelmäßig geraucht zu haben ( Achtung: Vergangenheitsform ! ), aber ich hab es ja abgestellt und das vor einiger Zeit. Bin ich deshalb auch als heutiger "Abstinenzler" ungeeignet ein Fahrzeug zu führen?

Eine ganze andere Situation läge doch vor wenn sie mich stoned im Auto erwischt hätten und ein anschließender Blut bzw. Urintest nachgewiesen hätte, daß ich regelmäßig Cannabis konsumiere. Dann gäbe es wohl keine Diskussion, aber mir hat nie jemand irgendeine Form von KOnsum nachgewiesen!! Lediglich meine eigene unnötige Aussage belastet mich!!
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GSX-R
Beitrag 25.03.2006, 14:06
Beitrag #7


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Und, btw, in § 11 FeV steht ausdrücklich:
Zitat
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen...


Dazu zählt natürlich aus eine eigene Aussage... sad.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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KiteFlo
Beitrag 25.03.2006, 14:11
Beitrag #8


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Und so ein schlauer strategischer Schachzug ;-) wie "Aussage zurückziehen", wie man es immer wieder in irgendwelchen Boulevard-News von irgendwelchen Sexualstraftätern hört bringt wohl auch nichts mehr?!!

Aber was mir immernoch nicht klargeworden ist: Gibt es noch ne Chance in dieser Situation oder sind alle Fragen beantwortet??
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RA XDiver
Beitrag 25.03.2006, 14:47
Beitrag #9


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Zitat (KiteFlo @ 25.03.2006, 14:11) *
Und so ein schlauer strategischer Schachzug ;-) wie "Aussage zurückziehen", wie man es immer wieder in irgendwelchen Boulevard-News von irgendwelchen Sexualstraftätern hört bringt wohl auch nichts mehr?!!

Aber was mir immernoch nicht klargeworden ist: Gibt es noch ne Chance in dieser Situation oder sind alle Fragen beantwortet??


Die abschätzung der Chancen müssen wir Deinem Anwalt überlassen, da nur er alle Fakten kennt. Es sieht aber nicht ganz so gut aus.

Das Zurückziehen der Aussage bringt Dir zunächst nichts, da dies eine taktische maßnahme im Rahmen der Strafverteidigung ist, hier aber unerheblich ist, da Verwaltungsrecht.


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corneliusrufus
Beitrag 25.03.2006, 15:27
Beitrag #10


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Nein, die Aussage zurückziehen bringt ncihts. Die Tatsachen sind - verwaltungsrechtlich - bekannt geworden.

Dass auf nur ein Screening nicht eingegangen wurde, kann ich nachvollziehen. Das ist zu wenig, um Abstinenz von Cannabis zu belegen.

Auch Deine Aussage, in der Vergangenheit regelmäßig geraucht zu haben und nun abstinent zu sein, rechtfertigt OHNE WEITERES nicht die Annahme, die Abstinenz würde nun stabil sein UND bleiben.

§ 14 (2) FeV
Zitat
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn
  1. die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe entzogen war oder
  2. zu klären ist, ob Abhängigkeit oder Einnahme nach Absatz 1 nicht mehr vorliegt.


Berufe Dich auf die Nr,2 des Absatzes 2. Also ob die Abhängigkeit oder Einnahme nicht mehr vorliegt. Du absolvierst eine MPU. Dazu wirst Du jedoch längere Abstinenznachweise benötigen.

Zunächst würde ich mich jedoch auf § 14 (1) FeV berufen:
Zitat
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, daß
  1. Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 160), in der jeweils geltenden Fassung, oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
  2. Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
  3. mißbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
vorliegt


Das würde die feststehende Ungeeignetheit beseitigen und den Weg zu einem ÄG ermöglcihen. Danach müßtest Du (Dein Anwalt) in die polizeilichen vernehmungsaktzen Einblick nehmen, den genauen Wortlaut der FEB zukommen lassen mit der Aussage, der Konsum war deutlcih bevor Du erwischt worden bist.

Zu große Chancen sehe ich allerdings dennoch nciht. Ich ürde mcih innerlich auf eine MPU vorbereiten.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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KiteFlo
Beitrag 25.03.2006, 15:35
Beitrag #11


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Danke für Deine umfassende und rechtlich begründete Aussage.

Eine FRage noch dazu:
Einstellen auf eine MPU? IM Rahmen des Verfahrens, das mein Anwalt angestrengt hat oder auf eine MPU nachdem ich das Verfahren verloren hab. Sollte das nämlich passieren, war es das mit dem Führerschein für ganz lange Zeit, denn Geld hab ich auch so schon keins mehr !!

GRuß

Florian
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corneliusrufus
Beitrag 25.03.2006, 18:32
Beitrag #12


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Mache die MPU wirklich erst, wenn Du vorbereitet bist. - Bei einem MPI kannst Du für relativ wenig Geld ein Beratungsgespräch führen, in dem festgestellt wird, inwieweit Du MPU-fit bist

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Lexus
Beitrag 25.03.2006, 19:25
Beitrag #13


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Noch ein Hinweis: Maßgeblich für die Entscheidunhg des Verwaltungsgerichts über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und auch über die Klage ist nur die Frage, ob der Verwaltungsakt (FE-Entzug) im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung der FE-Behörde rechtswidrig war oder nicht.

Man kann danach im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nichts mehr "nachschieben". Alles, was zur Rettung der FE hätte geschehen können, hätte vor dem Entzug passieren müssen.

Die Sache sieht also schlecht aus. Ich würde alle kostenverursachenden Maßnahmen zurücknehmen und dann in Ruhe gerichtlich sichere Abstinenznachweise sammeln und sodann erst einen erneuten Antrag auf Erteilung einer FE stellen.


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KiteFlo
Beitrag 26.03.2006, 08:29
Beitrag #14


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Moin Allerseits!!

Danke für die zahlreichen Antworten. Sie haben auf jeden Fall Licht ins Dunkel gebracht und für mich die Erkenntnis, daß es wohl unnötig war zu hoffen ich könnte meinen Führerschein behalten.
Warum ich aber hier gewisse Dinge erfahren muß und nicht im Vorhineinein von meinem Anwalt darüber in Kenntnis gesetzt werde, welche "Spielregeln " in so einer Situation gelten???
Ehrlich gesagt, ich will keine Antwort auf diese Frage, ist rein rhetorisch!!

Da sich aber nun meine Situation geändert hat frage ich mich wie die ganze Sache nun weiterläuft. Ich habe schon die anderen Postings durchgeschaut und eigentlich sollte ja alles klar sein, ich will aber nur nochmal sicher gehen, um nicht wieder in ein Fettnäpfchen zu fallen:

Da gegen mich der Vorwurf des regelmäßigen Konsums im Raum steht, wäre es also sinnvoll binnen Jahresfrist ab Entzugsdatum mehrere Urinanalysen durchführen zu lassen, um meine Abstinenz nachzuweisen. Daraufhin könnte ich dann, nach entsprechender Vorbereitung natürlich, privat eine MPU durchführen. Sollte die dann positiv laufen, könnte ich einen neuen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen??
Ist das so richtig, oder????

Wäre nett, wenn jemand von Euch hierzu nochmals Stellung nehmen könnte. Dankeschön!!!!

GRuß

Florian
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Uwe
Beitrag 26.03.2006, 08:36
Beitrag #15


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Fast richtig.

Die mpu kannst Du nicht privat durchführen. Das ist immer mit einem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis geknüpft. Du kannst bei Nichtbestehen den FE-Antrag zurückziehen.

Du siehst, hier entstehen schnell Kosten. Daher solltest Du sattelfest für die mpu sein, bevor Du den Antrag stellst.

Du kannst Dich auch gerne der Haaranalyse stellen. Der Konsum in der Vergangenheit ist ohnehin bekannt. Da kommt nichts Unbekanntes heraus. Natürlich sind die letzten nachgewachsenen Zentimeter der Haare für den aktuellen Konsum relevant. Und dort dürfte ja nichts mehr drin sein.


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KiteFlo
Beitrag 26.03.2006, 09:13
Beitrag #16


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Ich hab nun auch schon die verschiedenstens Versionen zu Haarlängen bei Haaranalysen gefunden. Sind es denn nun 6cm? Oder, was beim Vorwurf der Regelmäßigkeit ja Sinn machen würde ( 1cm pro Monat vorausgesetzt ), 12 cm? Oder doch nur 4cm?

Über den dicken Daumen gepeilt müßten meine Haare bei 4cm eigentlich schon wieder sauber sein. Gut, das würde man dann ja sehen.

Mal angenommen es wäre so und die Haare wären sauber, dann war doch auch einerseits die Tatsachenentscheidung mir den Lappen wegzunehmen falsch ( -> kein KOnsum zu dem Zeitpunkt ), wäre diese Entscheidung aus welchen Gründen auch immer doch richtig, machte es aber doch keinen Sinn mich nach 2,5 Monaten ohne Führerschein direkt wieder neu dafür zuzulassen ( wenn ich dann die MPU schaffen würde ). Oder müssen hier, clean hin oder her, 6 MOnate oder noch mehr vergehen??

Wer kann mir sagen wie lange das jetzt alles dauern kann. Ich bin zwar nicht richtig angewiesen auf mein Auto, ich studiere aber Wirtschaftsingenieurswesen mit Schwerpunktsgebiet Vertrieb und Marketing und dazu gehören auch außerbetriebliche Besuche von Kunden u. ä. ( Achtung: Ich bin Werksstudent, d.h. zum Beispiel in den Semesterferien bereits in Ingenieursnahen Tätigkeiten eingesetzt ).
Insofern ist ein Führerschein für die Ausübung des von mir angestrebten Berufs über kurz oder lang wohl unerlässlich.
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Uwe
Beitrag 26.03.2006, 09:33
Beitrag #17


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Zitat (KiteFlo @ 26.03.2006, 10:13) *
Mal angenommen es wäre so und die Haare wären sauber, dann war doch auch einerseits die Tatsachenentscheidung mir den Lappen wegzunehmen falsch ( -> kein KOnsum zu dem Zeitpunkt ),

So nicht. Es geht hier nicht um Konsum zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Fragestellung ist, ob Du in Zukunft konsumieren wirst. Dazu reicht ein Abstinenznachweis über einen kurzen Zeitraum nicht aus.


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KiteFlo
Beitrag 26.03.2006, 10:00
Beitrag #18


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Natürlich geht es nicht um einen bestimmten Zeitpunkt, aber wenn in einer Haaranalyse der erforderlichen Länge nichts nachgewiesen werden kann, lässt sich dauraus nicht ableiten, daß ich für einen längeren Zeitraum clean bin?? Und daß ich somit zum Zeitpunkt der Anordnung des Entzugs auch schon für länger clean war und somit die Tatsachenentscheidung falsch ist???

Ist aber eigentlich auch wurscht, sollte die erforderliche Haarlänge mehr als 4cm betragen, stellen sich obige Fragen garnicht mehr. Aber nach wie vor: Wie lange wird diese ganze Angelegenheit nun noch in Anspruch nehmen bei ganz klassischem Ablauf ( Abstinenznachweis, Antrag auf neuen FE, MPU-Vorbereitung, MPU ( -> nebenbei noch ein, zwei Banken ausrauben wink.gif )).

Ich hätte ganz gerne eine Übersicht, einen Plan, wann ich mich auf was einstellen kann und muss. Scheiß auf Klage und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, der Führerschein ist halt weg!! Dann halt der "normale Weg" nach einem Führerscheinverlust
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corneliusrufus
Beitrag 26.03.2006, 12:03
Beitrag #19


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Die Tatsachenentscheidung WAR RICHTIG: Begründung aus Deiner Aussage. Finde Dich damit ab.

Aus dieser Begründung wie aus Deiner Aussage wird die Abstinenzdauer ermittelt. Bei gelegentlichem Konsum 6 Monate, bei Abhängigkeit/regelmäßigem Konsum 12 Monate.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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KiteFlo
Beitrag 01.04.2006, 11:42
Beitrag #20


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Hallo Leute!!!

Nachdem ich vor einer Woche hier so gut beraten wurde, hatte ich mich zunächst mit der tatsache abgefunden, daß ich bis Ablauf meiner einjährigen Cannabis-Abstinenz meinen Lappen wohl nicht wiederbekommen würde ( vorausgesetzt die MPU würde dann positiv für mich ).
Mit meinem hier erworbenen Wissen hab ich mich dann mit meinem Anwalt unterhalten und wir sind übereingekommen die von uns eingereichte Klage zurückzunehmen und damit möglichen Kosten entgegenzuwirken.
Darufhin hat sich mein Anwalt mit der zuständigen Richterin in Verbindung gesetzt und die sah nun die Tatsache als erheblich an, daß die Abkehr vom Marihuana-Genuß von meiner Seite ausreichend dargelegt worden wäre. Also hat sie den Vergleichsvorschlag gemacht, ich sollte gleich eine MPU machen um meine Fahrerlaubnis wiederzuerhalten ( innerhalb einer Woche von gestern an dazu anmelden und bis zum 30.06.06 das Ergebnis bei entsprechender Stelle vorlegen ) und nicht erst im Dezember 06, wie es die Gegenseite in Ihrer Stellungnahme fordert.
Natürlich war ich in Anbetracht der Möglichkeit vielleicht doch in naher Zukunft wieder Autofahren zu können euphorisch und habe dem Vergleichsvorschlag zugestimmt. Was mir aber nach einer ziemlich unruhigen Nacht mehr und mehr KOpfschmerzen bereitet ist: Ich kann ja kein Jahr Abstinenz nachweisen!!!!!
Privat hab ich erst eine Urinprobe gemacht ( Ende Januar ), die nächste wollte ich Montag früh machen. Und eine Haaranalyse ist bei mir nicht möglich, ich hab zwar keine ausgesprochene Kurzhaarfrisur, aber 12 cm sind das unter Garantie nicht!!!!

Nachdem, was ich nun über eine Drogen-MPU weiß ( hab mir mal schlaue Lektüre gekauft, leider weiß die auch nicht alles ), heißt das, ich werde durchfallen.

Und nun??

Kann es negativ gewertet werden, wenn ich nun einfach Abstand von einer sofortigen MPU nehme, auf Nummer Sicher gehe und erst dort aufschlage, wenn nicht nur psychologisch sondern auch einwandfrei medizinisch Abstinenz nachgewiesen werden kann ( wie oben bereits geschrieben, ich bin Student und habe eher Geld mit dem falschen Vorzeichen auf dem Konto; wäre die KOhle egal, würd ich es einfach drauf ankommen lassen )?? Ist es wahr, daß in einer Drogen-MPu eher der Arzt als der Psychologe die Federführung hat??

Wäre es möglich, daß das Institut bei der Vorgeschichte sagt: Gut, für eine entsprechende Anzahl von Urinanalysen war nun mal keine Zeit und für die Frisur kann er ja nichts??? Vom psychologischen Standpunkt aber ist die Abkehr deutlich genug -> MPU bestanden oder wenigstens Aufforderung zum Kurs??

Und wenn ich nun den Forderungen aus diesem Vergleich nicht nachkomme, wann kann ich denn dann offiziell eine neue FE beantragen?? Entzug war am 03.02.06, von einer Sperrfrist hab ich in keiner meiner Schriftstücke etwas gefunden. Ist es möglich, daß bei DRogen und entsprechendem Vorwurf keine FRist vorgegeben werden muß, weil sich aus dem Vorwurf der Regelmäßigkeit sowieso zumindest eine einjährige "inoffizielle" Sperrfrist ableitet ( Wortlaut der Abverfügung von der Polizeidienststelle zum Amt für Recht und Ordnung:" Der Beschuldigte gibt in seiner Vernehmung an, dass er seit zwei Jahren regelmäßig ( täglich ) Marihuana konsumiert hat" ).
An dieser Stelle möchte ich aber noch hinzufügen, daß meine Aussage Lautete:" Vor ca. 2-3 Jahren hab ich das erste Mal KOntakt mit BTM gehabt, das war Marihuana, das habe ich als Joint geraucht. Ich habe das allmählich gesteigert, das heißt ich habe den 1-2 mal täglich Marihuana konsumiert, das ist aber nicht mehr aktuell, ich habe es gedrosselt. ... Das Marihuana was ich konsumiere ( Achtung: Gegenwartsform!! ) erhalte ich auf Parties, das heißt ich rauche dann mit."

Noch eine Frage: Meines Wissens nach bekommt das MPI die komplette Akte, also wird Ihr dann auch diese Aussage vorliegen. Kann es sein, daß dann von Seiten des MPI entschieden wird: Nach Aussage des Herrn KiteFlo geht es ja garnicht um aktuell regelmäßigen KOnsum, sondern um gelegentlichen. Daher reichen 6 Monate Abstinenznachweis aus. Diese könnte ich mit einer zweiten Urinprobe mehr oder weniger nachweisen. Möglich oder nicht???

Aus meiner ersten Erfahrung hier im Forum glaube ich zu wissen, daß einige hier echt Ahnung haben. Also sollte sich jemand die Mühe machen dieses wiedereinmal sehr lange Posting zu lesen und dann noch etwas darauf zu antworten, was mir weiterhelfen kann, ich wäre echt dankbar!!!!!!!!!!!

Viele Grüße KiteFlo
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corneliusrufus
Beitrag 01.04.2006, 22:10
Beitrag #21


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Ich meine, Du benötigst dringen ein beratungsgespräch bei einem MPI, dort wo Du die MPU später absolvieren willst. Frage, ob bei Deiner Geschichte ausnahmsweise 6 Monate reichen. (Auch aus Dienen geänderte Angaben ersehe ich täglichen Genuss, d.h. 12 Monate Abstinenznachweise).

Wenn das MPI grünes Licht gibt, dann dem Vergleich zustimmen. Das ist eine riesige Chance, Du Glückspilz!
Falls nciht, evtl. noch einmal ein anderes MPi aufsuchen.

Kann mir gut vorstellen, dass Du druch die MPu dann heilbar durchfällst, Heilung mittels Nachschulungskurs. Evtl. spielt dann die FEB wieder mit und entzieht die FE trotz der erstmaol gescheiterten MPU nciht und wartet, bis Du den Kurs absolviert hast. (Dann ist der Grund zum Entzug weggefallen.) Das wäre der allerbeste Fall.

Wegen der Haarlänge: Evtl. reichen 0,8 cm je nachweismonat. Das hängt auch vom MPI ab. Damit wären
10 cm zum Zeitpunkt der MPU ausreichend.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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devnull
Beitrag 03.04.2006, 15:46
Beitrag #22


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Hallo,

vielleicht ist es für dich ja relevant. Bei der AVUS musste ich um eine einjährige Drogenabstinenz
nachzuweisen lediglich 6 cm Haar abgegeben.

Grüsse,
Werner
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KiteFlo
Beitrag 05.04.2006, 14:18
Beitrag #23


Neuling
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Hey Cornelius,

hab nicht viel Zeit, will aber kurz mitteilen wie es weitergegangen ist. Der Vergleich ist von beiden Seiten angenommen worden. Das Beratungsgespräch hab ich geführt und mein Gesprächspartner meinte, die Nachweisbarkeit wäre eher sekundär, entscheidend sei die Einstellung und aus meiner im Gespräch kommunizierten Einstellung leitete er ab, daß ich zu 80% durchfalle mit einer Empfehlung zum Kurs!
Der Lappen ist ja eh schon weg, ich hoffe aber, daß wenn alles so kommt wie es im Moment ausschaut ich ihn nach Beendigung des Kurses wiederbekomme!?!

Ich halte Euch auf dem laufenden, vielleicht hilft ja jemandem "mein Erfahrungsbericht".

Gruß Flo
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corneliusrufus
Beitrag 05.04.2006, 15:05
Beitrag #24


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Dein Erfahrungsbericht wird hier sehr geschätzt.

Denke daran, dass der Kurs Deine Fahreignung nicht wiederherstellt, sondern ausschließlich eine bestandene MPU.

Die nachweise der Abstinenz genügen sicher nciht zum bestehen, sind jedoch als Vorselektion notwendig. Ist der Abstinenztest (für Dich) negativ, so fällst Du auch durch. insoweit ist er wichtig.

Wichitg ist, dass du Diene Einstellung zum Konsum grundlegend änderst. Einige Hilfen wirst Du im Kurs erhalten. (oder bei einem VT.) Vor allem musst Du in Dir arbeiten und innerlich selbst davon überzeugt den Drogen abschwören.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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KiteFlo
Beitrag 06.04.2006, 12:52
Beitrag #25


Neuling
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Hallo Cornelius,

jetzt bin ich etwas verwirrt!!

Nach Aussage des Verkehrpsychologen, mit dem ich das Gespräch geführt habe liegen die Dinge wie folgt:
Ich habe mit ihm sehr offen über eine knappe Stunde gesprochen, auch über die tatsächliche Länge meiner Abstinenz und auch über die rechtliche Lage, in der ich mich befinde.
Aus meinen Aussagen schloß er, daß ich nicht der typische regelmäßige Kiffer gewesen sei. Ich sei vielmehr ein klassischer Grenzfall, bei dem es sehr wahrscheinlich sei, daß ich trotz zu kurzer Abstinenzdauer, zwar eine negatives Gutachten bekommen würde, allerdings mit einer Empfehlung zum Nachschulungskurs bzw. Schulungsmaßnahme mit dessen erfolgreicher Beendigung dann die verbliebenen Eignungszweifel über meine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ausgeräumt seien.
Ins Unreine gesprochen heißt das für mich: Nach Beendigung des Kurses ist meine Fahreignung wiederhergestellt.
Desweiteren hat der Verkehrspsycholge mir schriftlich die Empfehlung ausgestellt, mich sofort zur MPU zu melden, im Wissen, daß ich ihm höchsten vier Monate absolute Abstinenz nachweisen kann. Ich hab ihn auch darauf angesprochen, daß eine MPU doch sinnlos wäre, wenn ich nicht die geforderte Abstinenzdauer nachweisen kann, daraufhin meinte er, daß es auch in diesem Bereich Spielräume gebe.
Was meine Einstellung angeht und die Frage inwieweit ich mich mit meinem Weg zum Cannabis und eventuell zur Abhängigkeit becshäftigt habe und inwieweit ich meine Einstellung geändert habe, dazu würde ich schon gerne etwas schreiben, aber dann müßte ich mir glaube ich mal einen Nachmittag freischaufeln. Ich glaube aber sagen zu können, daß sich meine Einstellung grundlegend geändert hat. Zumal sich zwischen der meiner Meinung nach tatsächlichen Dominanz des Konsums in meinem Leben und einem reduzierten, meiner Meinung nach gelegendlichen, beiläufigen Konsum nun auch schon weit mehr als 12 Monate befinden. ( Ich hoffe jemand kann nachvollziehn was ich meine. Wie gesagt, daß ganze ausführlich darzulegen wäre jetzt echt zu lang )
However, um das psychologische Gespräch mache ich mir auch weniger Gedanken, hier besteht in jedem Fall eine Chance. Was den medizinischen Part der MPU angeht, gerade die Nachweisbarkeit der Abstinenz, schon eher. Wenn nämlich der Verkehrspsychologe im Unrecht ist und Du Cornelius recht hast, dann stehe ich wieder ganz am Anfang: Dann kann ich mir nämlich die MPU sparen, dann falle ich, geänderte Einstellung hin oder her, durch!!!!!
Um etwaigen Fragen direkt vorzubeugen: Ich war dem Psychologen absolut ehrlich gegenüber, er weiß ganz genau im Vorhinein, was auch jede medizinische und eventuell auch psychologische Untersuchung herausbringen würde ( Bei der Psychologie ist es natürlich so eine Sache: Auch Psychologen sind nur Menschen und können Dinge natürlich unterschiedlich auffassen und demach bewerten. Nichts desto trotz steht die Aussage von meinem Berater im Raum, der sagte, er würde, müßte er entscheiden, eine Nachschulungsempfehlung aussprechen und so würden mit 80 %iger Wahrscheinlichkeit auch seine KOllegen im Institut entscheiden ).

Eins kommt mir noch in den Sinn: Könnte es sein, daß wir uns mißverstanden haben und Du von einem Vorbereitungskurs ausgehst? Danach ist die Fahreignung selbstverständlich nicht wieder hergestellt. Dann käme je erst die MPU, in der es gerade um diese Frage geht.

Heute habe ich übrigens den Brief mit der Bitte um Übersendung der Akten an das enstprechende Institut an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Insofern ist die Anmeldung zur MPU quasi in die Wege geleitet. Ausgehend von dem was mir der Verkehrspsychologe im Beratungsgespräch gesagt hat, werde ich versuchen schnellst möglich einen Termin zu bekommen ( Seine Empfehlung in der Bescheinigung zur Führerscheinberatung: ".... aufgrund der Ergebnisse unseres Gesprächs vom [...] rate ich Ihnen, zum folgenden Zeitpunkt zur MPU zu gehen: sofort." )
Ich melde mich wieder und halte Alle, die Interesse an meinem Fall haben auf dem Laufenden!

Gruß Flo
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ottilie
Beitrag 06.04.2006, 13:15
Beitrag #26


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hi flo,

ich denke auch, dass cornelius meinte , dass es sich um ein vorbereitungskurs handelt.

dein Vp meint den Kurs § 70 Fahrerlaubnisverordnung., es könnte so klappen wie er dir geraten hat.

wäre ein sogenanntes negatives gutachten mit kursempfehlung.

wenn die FSST dem dann zustimmt(was die in der regel machen) hast du mit vorlage der endbestätigung des kurses die fahreignung ohne weitere mpu erreicht.

bloss muss sich der Psycho bei der begutachtung nicht daran halten, es bleibt ein risiko..


Lg
Ottilie


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Lexus
Beitrag 06.04.2006, 13:40
Beitrag #27


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Ich möchte mal in diesem Zusammenhang auf ein Posting von mir im EuGH-Thread aufmerksam machen.

Wenn das sich durchsetzt, dann kann man sich wahrscheinlich einfach für einen sofortigen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis einlassen und mühelos die 2-Monatsfristen auf ein Jahr oder die noch für notwendig gehaltene Zeit verlängern.


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Gast_lemonshark_*
Beitrag 06.04.2006, 14:27
Beitrag #28





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Zitat
Was meine Einstellung angeht und die Frage inwieweit ich mich mit meinem Weg zum Cannabis und eventuell zur Abhängigkeit becshäftigt habe und inwieweit ich meine Einstellung geändert habe, dazu würde ich schon gerne etwas schreiben, aber dann müßte ich mir glaube ich mal einen Nachmittag freischaufeln.


Nimm dir den Nachmittag... wavey.gif

Soweit ich das als meist stiller Mitleser hier beurteilen kann, werden von den "Experten" eventuelle Schwachstellen oder Brüche in der Story sehr gut aufgezeigt und hinterfragt. Das Ganze kostenlos. Da du den medizinischen Teil ja nicht bestehen kannst, liegt deine einzige Chance in einem absolut überzeugenden Auftritt beim Psychologen, der dir - mangels ausreichendem Abstinenzzeitraum - quasi einen Vertrauensvorschuss geben muss. Wenn du also nicht Angst hast, evtl. noch verunsichert zu werden, nutze die Gelegenheit! Ich persönlich würde lieber zu 120% vorbereitet in die MPU gehen als zu 90%.
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corneliusrufus
Beitrag 06.04.2006, 15:24
Beitrag #29


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Ich habe es so gemeint, wie Ottilie schrieb. Ein Nachschulungskurs bringt natürlcih eine Anerkennung. -
Eine MPU mit Ziel nachschulungskurs halte cih allerdings für riskant.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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