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> 01.04.2006: Alle 2 Jahre zur AU..., ...mit U-Kat (Euro 1) bzw. o. Kat
a3kornblume
Beitrag 25.03.2006, 10:25
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

in der gestrigen Auto Bild (Nr. 12/06) las ich zur Neuregelung der Termine von HU und AU zum 1. April 2006, folgenden Satz:"(...)Der Zwei-Jahres-Rhythmus für die AU gilt auch für Fahrzeuge mit ungeregeltem oder ohne Kat(...)"
huh.gif
Auf meiner Suche nach einer Bestätigung im Internet bin ich auf dieses Portal hier gestossen.
wavey.gif
Bisher war (ist) es ja so, dass man als Fahrer eines Fzg.`s ohne Kat, bzw. mit ungeregeltem Kat, jedes Jahr zur AU muss.
rolleyes.gif
Hier im Portal habe ich zwar dieses gefunden: § 47a ff StVZO Abgasuntersuchung (AU) – Untersuchung der Abgase von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen - allerdings bin ich aber paragraphentechnisch nicht so bewandt, will heissen ich blick in dem BGBL überhaupt nicht durch.
blushing.gif
Kann mir das (mit dem Zwei-Jahres-Rhythmus) jemand hier bestätigen? Danke schonmal.
smile.gif


Gruß
a3kornblume
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Stefan Süßmann
Beitrag 25.03.2006, 14:53
Beitrag #2


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Zitat
Kann mir das (mit dem Zwei-Jahres-Rhythmus) jemand hier bestätigen? Danke schonmal.


Ja, diese Regelung gilt ab 01.04.2006. Die AU-Fristen sind generell an die HU-Fristen angepasst.

mfg

Stefan
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netghost78
Beitrag 25.03.2006, 16:10
Beitrag #3


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Anmerkung: U-Kat ist mitnichten Euro1. Euro1 haben in der Regel nur die Fahrzeuge mit G-Kat.

Was würde eigentlich passieren, wenn man mit einem Fahrzeug, wo die AU abgelaufen ist, erst am 01.04. oder danach zur AU fährt. Bekommt man dann 2 Jahre oder nicht? Zurückdatieren ist klar, aber wie lange gilt die dann?
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Motormaniac
Beitrag 25.03.2006, 16:31
Beitrag #4


Neuling
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Ohne Kat bleibts weiterhin bei jährlich. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
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Peter Lustig
Beitrag 25.03.2006, 16:55
Beitrag #5


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§ 47a StVZO (neu, gültig ab 01.04.2006):
Zitat
(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor
angetrieben werden und nicht mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sind, das den im Anhang zu § 47 genannten Bestimmungen entspricht, haben zur Verringerung des Schadstoffausstoßes die Abgase ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen.
..........

Anlage VIII befasst sich mit der Untersuchung der Fahrzeuge (Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO).

Bis zum 31. März 2006 gilt § 47a StVZO in der vor dem 1. April 2006 geltenden Fassung (Art. 1 Abs. 8 lit e der 41. ÄndV v. 3.3.2006). Beim Überziehen eines noch im März liegenden Termins in den April hinein, wird demnach noch nach altem Recht verfahren, d.h. die Plakette wird nur für ein Jahr erteilt.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 25.03.2006, 17:02
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a3kornblume
Beitrag 26.03.2006, 12:04
Beitrag #6


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Zitat (netghost78 @ 25.03.2006, 16:10) *
Anmerkung: U-Kat ist mitnichten Euro1. Euro1 haben in der Regel nur die Fahrzeuge mit G-Kat(...)


Stimmt. Da hab` ich mich vertan blushing.gif


Zitat (Peter Lustig @ 25.03.2006, 16:55) *
(...)Bis zum 31. März 2006 gilt § 47a StVZO in der vor dem 1. April 2006 geltenden Fassung (Art. 1 Abs. 8 lit e der 41. ÄndV v. 3.3.2006). Beim Überziehen eines noch im März liegenden Termins in den April hinein, wird demnach noch nach altem Recht verfahren, d.h. die Plakette wird nur für ein Jahr erteilt.


Aha. Ich besitze einen Youngtimer mit Saisonkennzeichen (05-09) der im Januar zur HU/AU musste. `Der` bekommt dann jetzt erstmal -wie gehabt- nur für ein Jahr die AU-Plakette, erst bei der nächsten HU dann für zwei Jahre.

Noch eine Frage: Was ist mit einem Fzg., das im Februar 2007 zur AU muss (weil`s noch in die 1-Jahres-Regelung fiel) und im Februar 2008 zur HU - bekommt man dann 2007 nochmal für 1 Jahr eine AU-Plakette?


Gruß
a3kornblume
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netghost78
Beitrag 26.03.2006, 12:12
Beitrag #7


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Zitat (a3kornblume @ 26.03.2006, 12:04) *
Noch eine Frage: Was ist mit einem Fzg., das im Februar 2007 zur AU muss (weil`s noch in die 1-Jahres-Regelung fiel) und im Februar 2008 zur HU - bekommt man dann 2007 nochmal für 1 Jahr eine AU-Plakette?
Nö, die AU bekommste dann für 2 Jahre. Heißt also, daß man dann jährlich abwechselnd zur AU oder zur HU muß.
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DaRealAd
Beitrag 26.03.2006, 20:18
Beitrag #8


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Aber wen das stört, der kann ja trotzdem nach einem Jahr nochmal die AU machen, damits wieder im Rhythmus ist ...


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Sasquatch
Beitrag 28.03.2006, 07:37
Beitrag #9


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Rein interessehalber:

Soweit ich weiss wurden die letzten nach Deutschland importierten Käfer (Ultima Edition) nur im Wege einer Sonderregelung zugelassen. Diese Sonderregelung schreibt vor, dass die Fahrzeuge im jährlichen Rhythmus zur AU müssen, trotz G-Kat. Wie wirkt sich diese gesetzliche Neuregelung auf diese Fahrzeuge aus?


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Peter Lustig
Beitrag 28.03.2006, 13:21
Beitrag #10


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Woraus ergibt sich die von Dir erwähnte Sonderregelung? Sofern es eine Auflage nach § 71 StVZO ist, dürfte diese durch den § 47a StVZO auch weiterhin nicht überlagert werden.
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Andreas
Beitrag 28.03.2006, 14:11
Beitrag #11


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Das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr hat eine entsprechende Ausnahemgenehmigung erteilt...klick


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Peter Lustig
Beitrag 28.03.2006, 16:44
Beitrag #12


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Zitat
...Das bayerische Verkehrsministerium ließ wissen, man erteile "nach eingehender rechtlicher Prüfung" eine Ausnahmegenehmigung mit der Auflage einer jährlichen AU...
Wie schon vermutet. smile.gif Hier geht die spezielle Auflage der allgemeinen Regelung des § 47a StVZO vor. Es bleibt also für die Mexico-Käfer bei der jährlichen AU. sad.gif
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