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23.03.2006, 21:00
Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 344 Beigetreten: 22.06.2005 Wohnort: Seckach Mitglieds-Nr.: 10621 |
ist ein Fahrbetrieb eines FZ nur mit NSW und Standlicht eingeschaltet zulässig? Vorausgesetzt es hat auch Nebel, Regen oder Schneefall. Was für Vorschriften greifen da? Habe was darüber in Erinnerung, dass die Zulässigkeit des alleinigen Fahrens mit NSW und Standlicht davon abhängt, wie weit der Mittelpunkt der Lichtaustrittsfläche der NSW von der äußeren Kontur des FZs entfernt ist... MfG, MadOne -------------------- Si vis pacem, para bellum
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23.03.2006, 21:07
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Hallo zusammen, ist ein Fahrbetrieb eines FZ nur mit NSW und Standlicht eingeschaltet zulässig? Vorausgesetzt es hat auch Nebel, Regen oder Schneefall. Was für Vorschriften greifen da? Habe was darüber in Erinnerung, dass die Zulässigkeit des alleinigen Fahrens mit NSW und Standlicht davon abhängt, wie weit der Mittelpunkt der Lichtaustrittsfläche der NSW von der äußeren Kontur des FZs entfernt ist... StVO §17 (3) Zitat Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. StVZO §52 (1) Zitat Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
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