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> Fahren trotz Nutzungsuntersagung, Anonyme Umfrage ob tatsächlich eine Nutzungsuntersagung immer beachtet
Fahren trotz Nutzungsuntersagung
Gibt es jemand, der trotz Nutzungsuntersagung mit ausländischer Fahrerlaubnis fährt?
Ich habe eine Nutzungsuntersagung und fahre trotzdem ab und zu in Deutschland, weil ich der Meinung bin, dass diese Maßnahme nach EU-Recht vollkommen rechtswidrig ist. [ 12 ] ** [23.53%]
Ich habe eine Nutzungsuntersagung und fahre nicht mehr in Deutschland, weil ich viel zu viel Angst vor der deutschen Justiz habe. [ 5 ] ** [9.80%]
Ich habe noch keine Nutzungsuntersagung und fahre nur im Tarnmodus mit meiner ausländischen Fahrerlaubnis durch Deutschland. [ 17 ] ** [33.33%]
Ich bin absolut nicht bzw. nicht mehr betroffen. [ 17 ] ** [33.33%]
Abstimmungen insgesamt: 51
  
Perplex
Beitrag 20.03.2006, 18:21
Beitrag #1


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Ich bin ziemlich sicher, dass einige hier, die eine Nutzungsuntersagung haben, trotzdem ab & zu in Deutschland fahren. Sie würden sich allerdings nicht alle offen outen, weil sie sich nicht 100%ig sicher sind, ob sie nicht doch bestraft werden könnten. Hier kann jeder seine Stimme anonym abgeben, ohne sich offen zu outen. Diese Statistik wäre schon recht interessant. Dieser Thread soll selbstverständlich nicht so verstanden werden, gegen geltendes Recht zu verstoßen. smartass.gif

Auch wer noch keine Nutzungsuntersagung hat & inzwischen seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat, fährt lieber im Tarnmodus, weil in Deutschland trotzdem Repressalien möglich währen.

Seit dem 29.04.2004 ist es bekannt. Seit dem EuGH-Urteil kann keiner mehr wegen § 28 Abs.4 Nr.3 FeV nach § 21 StVG wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden.

Um den nicht mehr anwendbaren § 28 FeV zu ersetzen, untersagt die Verwaltungsbehörde, wenn ihnen die ausländische EU-Fahrerlaubnis bekannt wird, die Nutzung dieser Fahrerlaubnis in Deutschland nach § 3 StVG in Verbindung mit § 46 FeV automatisch. Mit dieser Nutzungsuntersagung ist der Status Quo in Deutschland wie vor dem EuGH-Urteil wieder hergestellt.

Wenn man sich § 21 StVG genau anschaut, wird man feststellen, dass dort extra ein "Fahrverbot" nach § 44 StGB aufgeführt ist & eine "Sperre" nach § 69a StGB.

Da die Sperre in den meisten Fällen bereits abgelaufen ist, trifft dieser Punkt nicht zu.

Wenn man sich den Wortlaut vom Fahrverbot genau anschaut, wird man feststellen, dass da auch nichts übereinstimmt:
Zitat (§ 44 StGB)
(1) Wird jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.
Ein Fahrverbot besteht also bei einer Nutzungsuntersagung definitiv nicht! no.gif

Bleibt also nur noch "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Ein Richter muss allerdings schon sehr blind sein, wenn man ihm die Fahrerlaubnis vor die Nase hält. Der wird dann behaupten, dass diese Fahrerlaubnis in Deutschland ungültig sein soll. Dabei müsste er dann Randnummer 76 & 77 im EuGH-Urteil vom 29.04.2004 krass ignorieren. Der Richter müsste dann schon erklären, warum das EuGH-Urteil für den Betroffenen nicht gelten sollte.
Diese Antwort habe ich selbst hier im Verkehrsportal noch nicht bekommen.
Deswegen bin ich mir absolut sicher, dass unter voller Berücksichtigung geltendem Rechts, eine Verurteilung nach § 21 StVG nicht möglich sein könnte.

Allerdings ist es unter Herausnahme einzelner Rechtsnormen sehr wohl möglich, nach § 21 StVG zu verurteilen. Gerne wird dabei die potenzielle Gefahr für Leib & Leben hervorgehoben, um geltendes EU-Recht zum Teil auszuhebeln. Das mag im Einzelfall nachvollziehbar sein, wenn jemand früher mit 3‰ erwischt wurde & die Sucht dazu geeignet ist in die Zukunft weiter zu wirken. Dieser Punkt wurde im EuGH-Urteil scheinbar nicht genug berücksichtigt. Wobei allerdings Felix Kapper auch als alkoholabhängig galt, was man mit bedenken sollte. think.gif

In allen anderen Fällen, wo keine Sucht vorliegt, die dazu geeignet wäre in die Zukunft weiter zu wirken, oder keine potenzielle Gefahr für Leib & Leben besteht, wird trotzdem die Nutzung der ausländischen Fahrerlaubnis automatisch untersagt. Da wird dann einfach mit dem abstrakten Begriff der "Ungeeignetheit" von Sachbearbeitern bewusst geltendes EU-Recht ignoriert. Die deutschen Richter bestätigen dann oft dieses Unrecht, indem sie Teile im EuGH-Urteil in ihrem Sinne umformulieren. (Beispiel 1 & Beispiel 2)

Damit scheint es wohl doch möglich zu sein, bei einer Nutzungsuntersagung nach § 21 StVG wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, verurteilt zu werden. Ich halte es aber für ausgeschlossen, dass solch ein Urteil vor dem EuGH bestand haben könnte, wenn keine Sucht vorliegt.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 20.03.2006, 20:15


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PRIMO-Bln
Beitrag 23.12.2006, 09:50
Beitrag #2


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Dann ist meine NU für den CZ FS also auch nicht rechtens!!Habe keine Staftat im Stassenverkehr begangen,also wurde nie unter btm einfluss oder alkohol angehalten etc.,habe lediglich vor gericht zugegeben(wegen handel von btm ),drogen konsumiert zu haben,bin aber wirklich nie unter einflusss von drogen gefahren,hatte auch dagegen widerspruch eingelegt(erfolglos)!!
Mich dannn entschieden einen PL FS zu machen!!!

Mein CZ FS war dann irgendwann plötzlich zur fahndung ausgeschrieben,etc etc etc,sage nur Puttkamer strasse FSST!!!mehr steht ja in meinem Thread (Bedeutung des Bar-code auf der Rückseite des Polnischen FS),alles für die Katz!!!
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darkstar
Beitrag 23.12.2006, 10:22
Beitrag #3


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Zitat (PRIMO-Bln @ 23.12.2006, 09:50) *
Dann ist meine NU für den CZ FS also auch nicht rechtens!!
Wundert dich das wenn jemand eine NU hat die für nicht rechtens hält? Wundert dich das wenn er trotzdem fährt und dann wegen FoFE angeklagt wird dies auch nicht für rechtens hält? Also mich nicht. no.gif
Zitat (PRIMO-Bln @ 23.12.2006, 09:50) *
Habe keine Staftat im Stassenverkehr begangen,also wurde nie unter btm einfluss oder alkohol angehalten etc.,habe lediglich vor gericht zugegeben(wegen handel von btm ),drogen konsumiert zu haben,bin aber wirklich nie unter einflusss von drogen gefahren,hatte auch dagegen widerspruch eingelegt(erfolglos)!!
Ja ne man kann nicht beides wollen. Rosinenpickerei gilt nicht. Du hast vor Gericht gesagt das du konsumiert hast um eine niedriger Strafe zu bekommen, ansonsten wäre es u.U. nix mit Bewährung geworden oder? Damit hätte sich kurzfristig auch die Frage nach dem FS erledigt. Dann im Nachhinein zu sagen nee das stimmt ja alles gar nicht weil einem plötzlich eine NU,MPU whatever droht funktioniert einfach nicht.

Mit anderen Worten für die FEB bist du ein Drogenkonsument und du bist derjeinge der die FEB davon überzeugt hat. Ob du wirklich gefahren bist interessiert einen Toten wenn die FeV Eignung für Konsumenten ausschließt.

Zitat (PRIMO-Bln @ 23.12.2006, 09:50) *
Mich dannn entschieden einen PL FS zu machen!!!

Mein CZ FS war dann irgendwann plötzlich zur fahndung ausgeschrieben,etc etc etc,sage nur Puttkamer strasse FSST!!!mehr steht ja in meinem Thread (Bedeutung des Bar-code auf der Rückseite des Polnischen FS),alles für die Katz!!!
Wie das alles zusammenhängt und ob das wirklich stimmt kann sowieso hier keiner sagen. Noch weiß niemand ob wirklich die Fahndung raus ist oder ob der FE echt ist. Es häufen sich jedoch die Leute die zwar mehrere FS haben aber keinen bei einer Kontrolle vorzeigen können.

mfg
darkstar


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PRIMO-Bln
Beitrag 23.12.2006, 10:35
Beitrag #4


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ja klar,hatte ich das zugegeben,um eine mildere strafe zu bekommen!!!

meinte ja nur,das ich WIRKLICH nie unter BTM Einfluss gefahren bin!!

Das Fahren ohne FE habe ich mir eingebrockt,wegen des,in frage gestellten PL FS!!

Habe gestern persönlich mit dem Oberamtanwalt tel.,der meinte das es sich in 2 monaten entscheidet,ob ein verfahren gegen mich eröffnet wird oder nicht(vielleicht auch früher)!!

Und Blödsinn erzähle ich hier bestimmt nicht!!!

Ist doch klar,das ich mich darüber geärgert habe,wenn mir der beamte der fsst noch sagte,das wenn ich ihm die beweise meiner 1 jährigen abstinenz vorlege,er von der entziehung absehen würde,das tat ich,wurde aber aufeinmal nicht mehr berücksichtigt!!!

naja schnee von gestern Frohes fest darkstar!!!

P.S dann bekam ich ja die auflage nach meiner 18 Montigen ambulanten therapie,nochmals die 1 jährige abstinenz zu beseisen + MPU etc,das kam mir ein bissel lange vor!!

Und mehere Anwälte meinten,machst du einen neuen EU-FS,müsste der auch wieder anerkannt werden,wusste auch damals noch nicht das man nur 1 EU FS als EU-Bürger haben darf !!! FROHE WEINACHTEN---primo-bln


P.s nach der NU des CZ bin ich ja auch nicht mehr gefahren(wollte meine §35/36 sache nicht gefährden) und wie oben beschrieben,hatte ich mich dann nach erwerb des PL FS wie ein kullerkeks gefreut und bin wieder schön audi gefahren!!Dann am 1.11 das erste mal angehalten,und gebe zu keine einsicht gezeigt(war mir auf der sicheren seite),19.12 wieder angehalten und jetzt 2x FOE,naja hoffe komme da gut raus!!Wie schon oft gesagt hatte den PL FS im guten glauben gemacht,und es muss sich jetzt wirklich ja mal rausstellen,ob er echt ist oder ob ich verarscht wurde!!
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