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> Fahrzeugschein verloren und Tüv abgelaufen
deichgraf13
Beitrag 13.03.2006, 11:47
Beitrag #1


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Hallo,

ich habe meinen Fahrzeugschein verloren und der Tüv ist letzten Monat fällig gewesen. Muß ich jetzt erst zur Zulassungsstelle mir neue Papiere holen oder lieber erst zum Tüv und mir eine Tüv Bescheinigung holen?
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Commodore25E
Beitrag 13.03.2006, 12:04
Beitrag #2


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Das dürfte eigentlich egal sein. Ich würde aber zuvor bei der Zulassungsstelle vorsprechen und mir eine neue Zulassung holen (Zulassungsbescheinigung Teil 1, IIRC) und dann zur HU fahren. Denn anders herum müßtest Du entweder den Brief mitnehmen zur HU oder den Prüfer die Daten Deines FZ aus der Datenbank heraussuchen lassen (machen die Prüfer nicht so gerne, kostet Zeit)......


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Stefan Süßmann
Beitrag 13.03.2006, 12:34
Beitrag #3


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Du mußt zuerst mit dem Fahrtzeugbrief eine Hauptuntersuchung durchführen lassen und dann zum Straßenverkehrsamt. Ohen gültige HU bekommst Du keinen neuen Fzg-Schein.

mfg


Stefan
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Commodore25E
Beitrag 13.03.2006, 12:37
Beitrag #4


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Zitat (Stefan Süßmann @ 13.03.2006, 12:34) *
Du mußt zuerst mit dem Fahrtzeugbrief eine Hauptuntersuchung durchführen lassen und dann zum Straßenverkehrsamt. Ohen gültige HU bekommst Du keinen neuen Fzg-Schein.


Mal dumm gefragt: Das FZ ist doch bereits zugelassen, nur der Schein ist weg. Ich dachte bisher immer, daß eine Zulassung ohne gültige HU/AU unmöglich sei, aber der Ersatz verlorener Papiere auch ohne diese Bescheinigung möglich wäre.

Dann müßte der TE aber auch eine gültige AU nachweisen, oder???


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Stefan Süßmann
Beitrag 13.03.2006, 13:37
Beitrag #5


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Zitat
Mal dumm gefragt: Das FZ ist doch bereits zugelassen, nur der Schein ist weg. Ich dachte bisher immer, daß eine Zulassung ohne gültige HU/AU unmöglich sei, aber der Ersatz verlorener Papiere auch ohne diese Bescheinigung möglich wäre.

Dann müßte der TE aber auch eine gültige AU nachweisen, oder???


Richtig, eine Zulassung ohne gültige HU/AU ist unmöglich. Beim Ausstellen eines Fahrzeugscheins wird das Datum der Fälligkeit der nächten HU eingetragen und deshalb wird der Nachweis darüber verlangt.
Der Brief wird zur Abnahme benötigt, damit die technischen Daten vorhanden sind.

mfg

Stefan
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Commodore25E
Beitrag 13.03.2006, 13:44
Beitrag #6


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Zitat (Stefan Süßmann @ 13.03.2006, 13:37) *
Beim Ausstellen eines Fahrzeugscheins wird das Datum der Fälligkeit der nächten HU eingetragen und deshalb wird der Nachweis darüber verlangt.


Ach so, eigentlich klar und logisch. Danke, Stefan Süßmann, für die Aufklärung......


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deichgraf13
Beitrag 14.03.2006, 06:58
Beitrag #7


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Danke für die Antwort. Wollte erst zur Zulassungsstelle fahren!
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Sepharim
Beitrag 04.04.2006, 23:42
Beitrag #8


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Hi,

ich habe genau das selbe Problem nur noch etwas Verschärfter:

- mein Brief liegt bei der Bank blushing.gif
- bei meinem Auto müßten noch ein Teile eingetragen werden whistling.gif

Was nun?
Ich habe nur eine Kopie von dem Brief, reicht das auch?

MFG Sepharim
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Andreas
Beitrag 05.04.2006, 06:31
Beitrag #9


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Zitat (Sepharim @ 05.04.2006, 00:42) *
Ich habe nur eine Kopie von dem Brief, reicht das auch?


Nein, du mußt die Bank bitten den Brief direkt zur Zulassungsstelle zu schicken, damit die Änderungen eingetragen werden können. Das ist normales Tagesgeschäft und eigentlich kein Problem.


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Sepharim
Beitrag 05.04.2006, 10:06
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (Andreas @ 05.04.2006, 08:31) *
Nein, du mußt die Bank bitten den Brief direkt zur Zulassungsstelle zu schicken, damit die Änderungen eingetragen werden können. Das ist normales Tagesgeschäft und eigentlich kein Problem.




Ja, für die neue Zulassung, aber die bekomme ich doch erst wenn ich TÜV habe und denn bekomme ich nur mit Zulassung oder Brief. Nur habe ich halt beides nicht, ausser die Kopie von dem Fahrzeugbrief. Kann ich damit auch zum TÜV oder geht das gar nicht?

Der Beitrag wurde von Sepharim bearbeitet: 05.04.2006, 10:06
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Nucki
Beitrag 05.04.2006, 15:16
Beitrag #11


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Irgendwie verstehe ich das im Moment nicht ganz. Ist Dein Fahrzeug momentan abgemeldet, oder hast Du "nur" den Fahrzeugschein verlegt?

Und steht eine HU an oder musst Du Änderungsabnahmen durchführen lassen?


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Sepharim
Beitrag 05.04.2006, 20:52
Beitrag #12


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Zitat (Nucki @ 05.04.2006, 17:16) *
Irgendwie verstehe ich das im Moment nicht ganz. Ist Dein Fahrzeug momentan abgemeldet, oder hast Du "nur" den Fahrzeugschein verlegt?

Und steht eine HU an oder musst Du Änderungsabnahmen durchführen lassen?



Mußte eine HU und Änderungsabnahmen durchführen lassen. Aber mein Fahrzeugschein ist wieder aufgetaucht, frisch gebadet. tongue.gif

Jetzt hab ich die HU und meine BE ist auch gerettet. Alles wieder gut....bis auch ein kleines Problemchen, aber das ist ein anderer Threat
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