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> ÄG nach 0,6g Amphetamine
Skyline85
Beitrag 02.03.2006, 16:10
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,
Ich wurde vor etwa einem Monat mit 0,6g Amphetaminen erwischt. Das ganze ist Nachts vor einem club im Auto von nem Freund gewesen. Ich habe in dem Auto gesessen, bin aber nicht gefahren.
Die Polizei hat mich dabei erwischt als ich im Begriff war zu konsumieren. Haben nach der Festnahme aber keinen Drogentest gemacht, lediglich Alkotest (1,6 promille).
Jetzt habe ich nen Brief von der Führerschein Stelle bekommen das ich zu einem Ärztlichen Gutachten muss.

Meine Fragen hierzu sind:
1. Was wird beim Ärztlichen Gutachten gemacht?

2. Ist mit einem Ärztlichem Gutachten eine MPU gemeint oder ist es etws eigenes?

3. Was kostet der Spass?

4. Was passiert danach?

5. Sollte ich damit erstmal zum Anwalt?

Danke im Vorraus,
Jay
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ottilie
Beitrag 02.03.2006, 16:19
Beitrag #2


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Hallo,

wurde also keine BLPR entnommen?

sieht es die polizei als erwiesen an, dass du nicht gefahren bist? oder hast du da noch eine anklage zu erwarten?

schreib doch mal den genauen wortlaut von der fragestellung der Führerscheinstellung zum ÄG?


Lg
ottilie


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ottilie
Beitrag 02.03.2006, 16:32
Beitrag #3


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bei einem Äg soll deine konsumform geklärt werden,..ob ein verkehrsgefährdender Konsum vorliegt,dem gutachter liegt deine FS-akte vor..
du wurdest nach meiner meinung erwischt als du ziemlich harten mischkonsum vorhattest,..

wenn ein ÄG negativ ausfällt, wird der Fs entzogen ,und wiedererteilung ist erst durch eine positive MPU möglich, zu der du dann in der regel einen 12 monatigen AN brauchst.
ein ÄG kostet ca.400 euro.

LG
Ottilie


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hann(e)s
Beitrag 02.03.2006, 16:36
Beitrag #4


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Hallo, jay1985,

- Saßest Du auf dem Beifahrersitz? (Indiz für nicht fahren wollen, nur sitzen)
- Kann die Blutentnahme nicht auch zu einem Drogentest genutzt werden? Immerhin wurdest Du (noch dazu besoffen) beim aktiven Konsum erischt! Diese Meldung geht an die FSStelle. Die sagt ...
- Alk. + Btm (auch noch harte Droge!) = MPU (auch, obwohl Du nicht gefahren bist). Das äG/die MU kannst Du vergessen.
- Primär solltest Du zum MPU-Profi, sekundär zum RA. Letzterer vertritt Dich juristisch, aber da besteht keine Eile. Aber das erste Gespräch beim Verkehrstherapeuten duldet keinen Aufschub, aufdass die Weichen frühestzeitig in die richtige Richtung gelenkt werden kann. (Nicht: Wie mancher [leider auch RAe!!!] meinen, kurz vor der MPU).


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MfG. Hann(e)s
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(Schreibfehler entdeckt? Noch alte oder doch neue Schreibweise? Oder meine individuelle, wenn ich gerade weder die alte, noch die neue verstehe? Oder doch Flüchtigkeitsfehler?)
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Skyline85
Beitrag 02.03.2006, 16:44
Beitrag #5


Neuling
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hallo,
danke schonma für die schnellen antworten.

@ Ottilie
Nee haben nur einen Atemtest gemacht keine BLPR.
Von der Polizei habe ich noch keine Post bekommen.
In der Begründung der ÄG steht Folgendes:
Einer Mitteilung der Polizeiinspektion Alzenau zufolge wollten sie am 22.01.2006 in Alzenau in einem PKW Amphetamine konsumieren. Als Sie die Polizeibeamten bemerkten, ließen Sie das BtM fallen, wodurch es sich im Fahrzeiginneren verteilte. Bei der anschliessenden Fahrzeugdurchsuchung stellte die Polizei noch 0,6g amphetamine sicher, das auf dem Amaturenbrett lag.

@hannes
-ich sass auf dem Fahrersitz.
-wurde kein blut abgenommen
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ottilie
Beitrag 02.03.2006, 16:54
Beitrag #6


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dann gehe ich von einem ÄG aus., stehen auch Adressen dabei wo du das machen kannst.?

wie gesagt, die Fs-akte liegt dem facharzt vor.,da steht dann auch der Alk-wert drinn.

Mischkonsum wird als harte konsumform eingeschätzt.,ich denk mit einem Äg bist du gut bedient, aber wie´s ausgeht , wage ich keine prognose.

ein Äg setzt sich in der regel aus 2 screens oder eine haaranalyse plus facharztgespräch zusammen.

hast du eine Vorlagefrist?

vor jeder maßnahme der FSST hast du ein recht zur akteneinsicht, .die würde ich vor dem Gutachten auch machen.

Lg
Ottilie


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Skyline85
Beitrag 02.03.2006, 17:00
Beitrag #7


Neuling
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Ja is ne liste mit adressen dabei die ich bis zum 25.05.2006 ausgefüllt dort hin schicken muss.
Vom Alkohol stand halt nichts in dem Brief.
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ottilie
Beitrag 02.03.2006, 17:08
Beitrag #8


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in der regel müsste das mit dem alk in der fs-akte stehen,. ansonsten würde ich mich schwer wundern...

schau da unbedingt rein.

ÄG-MPU ..kleiner Einblick...
http://www.pille-palle.net/z-fuehrerschein.html#mpu



LG
Ottilie


Zitat (jay1985 @ 02.03.2006, 17:00) *
Ja is ne liste mit adressen dabei die ich bis zum 25.05.2006 ausgefüllt dort hin schicken muss.
Vom Alkohol stand halt nichts in dem Brief.



ist das nicht die vorlagefrist für dein Gutachten bei der FSST?


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Skyline85
Beitrag 02.03.2006, 17:12
Beitrag #9


Neuling
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Ich glaube nicht
Ich soll nur die Untersuchungsstelle angeben.
Auszug:
Diesem schreiben ist eine Erklärung für die von mir angeordnete Begutachtung beigefügt. Sie können hierauf die Untersuchungsstelle ihrer Wahl angeben.
Damit das Gutachten Fristgerecht erstellt werden kann, ist es erforderlich, dass sie die Erklärung bis zum 25.03.2006 ausgefüllt und unterschrieben hier vorlegen.....
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ottilie
Beitrag 02.03.2006, 17:14
Beitrag #10


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scho klar; du hast dich oben verschrieben... cool.gif

aber jetzt hat mich das wort begutachtung oben doch irritiert...von einer medizinisch psychologischen untersuchung steht nichts dabei???

waren bei den Adressen auch Fachärzte dabei?


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Skyline85
Beitrag 02.03.2006, 17:20
Beitrag #11


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Also auf der ersten Seite steht:
Ich ordne hiermit gemäß § 46 III i. V. m. § 14 I S.2 FeV die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens an zur klärung der Frage:
Liegt bei Ihnen ein Konsum von Betäubungsmitteln vor, der Ihre Eignung als Kraftfahrzeugführer beeinträchtigt?

von Medizinisch Psychologisch steht nix da nur medizinisch...
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ottilie
Beitrag 02.03.2006, 17:27
Beitrag #12


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ich denke das ist ein ÄG, ?
http://www.pille-palle.net/z-fuehrerschein.html#tabelle


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Skyline85
Beitrag 02.03.2006, 17:30
Beitrag #13


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Ja denk ich ja auch. Steht ja drin das ein fachärztliches Gutachten gemacht werden soll.
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 02.03.2006, 20:48
Beitrag #14


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Die amphes, die gefunden wurden, hast du viell. nicht konsumiet oder besessen... oder...
Edit: Ohne Blut?
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corneliusrufus
Beitrag 02.03.2006, 21:12
Beitrag #15


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Zum ÄG ist die FEB gekommen, weil Du gerade noch nciht konsumiert hattest. Wenige Momente später und sie hätte Dir die FE entzogen. Ziemlich viel Glücl. Auch dass der Alkohol nciht auftaucht.

Frage: Was hast Du denn in der Vergangenheit verkonsumiert? Ich frage, ob Du das ÄG bestehen kannst.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 02.03.2006, 21:15
Beitrag #16


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er hat nicht konsumiert! super. aber... er wollte viell. garnicht, hatte es gefunden, was weis ich, ergo ein RA beaufragen
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Skyline85
Beitrag 03.03.2006, 14:49
Beitrag #17


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Hab hin und wieder mal was gemacht aber auch nur alle Lichtjahre... Ein Screening würd ich auf jeden fall bestehen.
Ja hab nich konsumiert aber haben mich halt dabei erwischt wie ichs auf ne cd hülle gelegt hab....

Is halt nen abturn da ich immer nur nüchtern fahre. Zudem hatte ich ja 1.6 Promille allein deshalb wär ich ja ned mehr gefahren...
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RADI
Beitrag 04.03.2006, 19:29
Beitrag #18


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Hallo,

ob Du 1,6 hattest oder nicht ist hier zunächst vollkommen egal.
Ansatzpunkt für die FE Behörde ist der (mögliche) Konsum von harten Drogen, zu den Amphe gehört!!!
Die FE Behörde muß davon ausgehen, dass derjenige, der harte Drogen konsumiert, zumindest Zweifel an seiner Eignung zum Führen von KFZ weckt (bei der FEB).
Juristisch ist bei der Anordnung dieser Maßnahme erst mal nichts zu machen. Besser ist es auf jeden Fall zügig Unterstützung und Beratung über eine Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Nicht schaden kann es auf jeden Fall, regelmäßig über einen Arzt bereits jetzt schon ein privates Screening machen zu lassen. Übrigens: Du kannst davon ausgehen, dass bei allen "Drogensachen" die FE Behöde, so sie denn Kenntnis erhält, Dir regelmäßig auf den Zahn fühlen wird.
Also: Besser Finger weg von dem Zeug
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