Falschparken, parken auf dem gehweg |
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Falschparken, parken auf dem gehweg |
Gast_poweregg_* |
28.01.2004, 20:24
Beitrag
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28.01.2004, 20:32
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#2
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Ich denke hier lohnt ein Einspruch, da du ja nicht auf den Gehweg standes. Hiezu hättest du ja min. mit einem Rad drauf stehen müssen.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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29.01.2004, 14:01
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#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Wenn das Fahrzeug nicht physikalisch auf dem Gehweg steht (mit mindestens einem Rad), liegt kein verbotswidriges Gehwegparken nach § 12 Abs. 4 StVO vor. Aber Vorsicht: wenn durch den Fahrzeugüberstand eine ordnungsgemäße Nutzung des Gehwegs z.B. durch Rollstuhlfahrer oder mit Kinderwagen nicht mehr oder nur noch erschwert möglich ist, ist § 1 Abs. 2 StVO verletzt und damit eine Verfolgung nach dieser Bestimmung zulässig. Wenn ein ordnungemäßes Abstellen des Fahrzeugs in der Straße nicht möglich ist, muss eben woanders geparkt werden.
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Gast_klaus0301_* |
01.05.2005, 10:01
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#4
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Hallo Rücksicht ist in!
Autofahrer bleibt von den Gehwegen weg ! Fußgänger lauft nicht auf der Fahrbahn rum ! Gruß |
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01.05.2005, 10:09
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Zitat (klaus0301 @ 01.05.2005, 11:01) Hallo Rücksicht ist in! Autofahrer bleibt von den Gehwegen weg ! ... und bitte, bitte, von den Ladezonen! Bin gestern früh ´ne gute halbe Stunde mit der Sackkarre "spazierengegangen". lg C.S. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2024 - 06:10 |