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> 100 km/h Zulassung PKW Anhänger
automatix
Beitrag 28.02.2006, 19:06
Beitrag #1


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Hallo,

ich habe einen 2000kg Viehanhänger von Westfalia (Baujahr 96), den ich gern auf 100 km/h ändern lassen würde (Zugfahrzeug Audi A4 3.0 TDI Quattro Baujahr 2005). Was außer neuen Reifen braucht man da noch? (mit dem, was ich auf der TÜV Homepage gefunden habe bin ich nicht ganz durchgestiegen - http://www.tuev-nord.de/20658.asp)

vielen Dank schonmal

Andreas


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.02.2006, 19:45
Beitrag #2


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Zitat (automatix @ 28.02.2006, 19:06) *
... Was außer neuen Reifen braucht man da noch? ...


- Zugfahrzeug muss ABS haben;
- zul Anhängelast mindestens 2000 kg;
- Leergewicht Zugfahrzeug mindestens 1818 kg *);
- Anhänger muss hydr. Stoßdämpfer an den Achsen haben (kann man meistens nachrüsten);
- Reifen max 6 Jahre alt und für 120 km/h zugelassen.

*) Wenn eine spezielle Kupplung mit Schlingerdämpfung (nach DIN irgendwas) vorhanden ist, reichen 1667 kg Leergewicht beim Zugfahrzeug.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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automatix
Beitrag 28.02.2006, 20:19
Beitrag #3


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dann hat sich das ohnhin erledigt, denn auf das leergewicht komm ich nichtmal mit schlingerdämpfung...

danke


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.03.2006, 08:06
Beitrag #4


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Zitat (automatix @ 28.02.2006, 20:19) *
... auf das leergewicht komm ich nichtmal mit schlingerdämpfung...

Falls Du die maximale Zuladung des Anhängers nicht unbedingt benötigst, gibt es noch eine Lösung:
ABLASTEN des Anhängers auf das 1,1fache (bzw. 1,2fache) des Leergewichts des Zugfahrzeugs.

Doc


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MichaelW
Beitrag 01.03.2006, 11:55
Beitrag #5


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Hallo,

Zitat
dann hat sich das ohnhin erledigt, denn auf das leergewicht komm ich nichtmal mit schlingerdämpfung...


Verstehe ich nicht. Ich habe auch einen A4 3.0 TDI Quattro (kein Avant, EZ 11/04), der als Leergewicht mit 1735 kg eingetragen ist, in den Zusatzangaben im Schein steht dann: bis 1875, je nach Ausrüstung.

Kann also durchaus sein, dass das nötige Leergewicht (1818kg) bei etwas umfangreicherer Ausstattung erreicht wird, für die Version mit Schlingerdämpfung reicht das sowieso. Ansonsten nachwiegen und den exakten Wert eintragen lassen.

Fraglich ist das mit der zulässigen Anhängelast. Grundsätzlich sind nur 1800kg eingetragen, die 2000kg sind in den Zusatzangaben bis 8% Steigung zugelassen.

Was mir da noch einfällt:
Interessant ist natürlich diese Leergewichtsangabe im Bezug auf die möglichen Anhänger bei Klasse B (ohne E). Welche Werte sind denn da vorauszusetzen? Immer der "worst case", also in diesem Fall die 1735kg? Wobei es bei diesem Fahrzeug eher keine Rolle spielt, da man durch das relativ hohe Gesamtgewicht des Fahrzeuges schnell über die 3,5t kommt. Aber ich gehe mal davon aus, dass es ähnliche Leergewichtseintragungen auch bei kleineren Fahrzeugen gibt.
Beispiel: Eingetragenes Leergewicht: 1200 bis 1400kg, je nach Ausrüstung, zul. Gesamtgewicht 1800kg. Darf ich nun mit FS-Kl. B einen Anhänger bis 1,2 oder 1,4t zul. Gesamtgewicht anhängen? Wie weise ich den korrekten Wert nach?

Gruß,
Michael
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automatix
Beitrag 01.03.2006, 12:32
Beitrag #6


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ja, ich hab mittlerweile mal nachgeschaut, mit Schlingerdämpfung würds gehen (ich hatte mir ein leergewicht von 1550 kg eingebildet)
als Schlingerdämpfung reichen da Kupplungen wie die Winterhof WS 3000 D oder die Westfalia SSK 3?


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Stromdriver
Beitrag 01.03.2006, 19:36
Beitrag #7


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Zitat (automatix @ 01.03.2006, 12:32) *
als Schlingerdämpfung reichen da Kupplungen wie die Winterhof WS 3000 D oder die Westfalia SSK 3?


Die Winterhoff WS 3000D (Gen.nr. e1*94/20*0065) und die Westfalia SSK3 Ausf. A oder B (Gen.nr. e1*94/20*1054) erfüllen die geforderte ISO-Richtlinie. smile.gif

Gruß,
Chris
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automatix
Beitrag 01.03.2006, 20:37
Beitrag #8


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Zitat (Stromdriver @ 01.03.2006, 19:36) *
Zitat (automatix @ 01.03.2006, 12:32) *

als Schlingerdämpfung reichen da Kupplungen wie die Winterhof WS 3000 D oder die Westfalia SSK 3?


Die Winterhoff WS 3000D (Gen.nr. e1*94/20*0065) und die Westfalia SSK3 Ausf. A oder B (Gen.nr. e1*94/20*1054) erfüllen die geforderte ISO-Richtlinie. smile.gif

Gruß,
Chris



schön. danke - dann werd ich die Tage mal beim TÜV vorstellig, ob sonst noch was fällig ist außer den neuen Reifen und der Kupplung.


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Sachse
Beitrag 02.03.2006, 17:07
Beitrag #9


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Zitat (automatix @ 01.03.2006, 20:37) *
Zitat (Stromdriver @ 01.03.2006, 19:36) *

Zitat (automatix @ 01.03.2006, 12:32) *

als Schlingerdämpfung reichen da Kupplungen wie die Winterhof WS 3000 D oder die Westfalia SSK 3?


Die Winterhoff WS 3000D (Gen.nr. e1*94/20*0065) und die Westfalia SSK3 Ausf. A oder B (Gen.nr. e1*94/20*1054) erfüllen die geforderte ISO-Richtlinie. smile.gif

Gruß,
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schön. danke - dann werd ich die Tage mal beim TÜV vorstellig, ob sonst noch was fällig ist außer den neuen Reifen und der Kupplung.


Stoßdämpfer ( Schwingungsdämpfer ) nicht vergessen wavey.gif


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automatix
Beitrag 02.03.2006, 17:33
Beitrag #10


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Zitat (Sachse @ 02.03.2006, 17:07) *
Zitat (automatix @ 01.03.2006, 20:37) *

Zitat (Stromdriver @ 01.03.2006, 19:36) *

Zitat (automatix @ 01.03.2006, 12:32) *

als Schlingerdämpfung reichen da Kupplungen wie die Winterhof WS 3000 D oder die Westfalia SSK 3?


Die Winterhoff WS 3000D (Gen.nr. e1*94/20*0065) und die Westfalia SSK3 Ausf. A oder B (Gen.nr. e1*94/20*1054) erfüllen die geforderte ISO-Richtlinie. smile.gif

Gruß,
Chris



schön. danke - dann werd ich die Tage mal beim TÜV vorstellig, ob sonst noch was fällig ist außer den neuen Reifen und der Kupplung.


Stoßdämpfer ( Schwingungsdämpfer ) nicht vergessen wavey.gif



darum fahr ich ja zum tüv - denn neue stoßdämpfer mach ich mir nicht rein, wenns dadran scheitert, dann scheitert es halt.


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Sachse
Beitrag 02.03.2006, 17:45
Beitrag #11


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Ich weiß, > am Sprit soll es nicht scheitern.

Aber ohne Stoßdämpfer am Anhänger kannst Du Dir den Weg sparen. wink.gif


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automatix
Beitrag 02.03.2006, 20:03
Beitrag #12


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Zitat (Sachse @ 02.03.2006, 17:45) *
Ich weiß, > am Sprit soll es nicht scheitern.

Aber ohne Stoßdämpfer am Anhänger kannst Du Dir den Weg sparen. wink.gif


der Anhänger ist gefedert und nach meinen erachtens müßten das die richtigen Stoßdämpfer sein - aber wenn die tüvler dann anderer Meinung sind....


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Sachse
Beitrag 02.03.2006, 20:19
Beitrag #13


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Auch wenn es vielleicht keinen Zweck hat.

Es müssen richtige Stoßdämpfer, von außen sichtbar, verbaut sein. Wie an deinem Motorrad bzw. am PKW. crybaby.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.03.2006, 20:35
Beitrag #14


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Zitat (Sachse @ 02.03.2006, 20:19) *
... Es müssen richtige Stoßdämpfer, von außen sichtbar, verbaut sein....

@ automatix:
Es müsste für Deinen Anhänger von Westfalia einen Nachrüstsatz (Dämpfer samt Halter) geben.

2003 habe ich meinen Brenderup-Tandemachser auf 100 km/h beschleunigt. Für die 4 Dämpfer samt Montage habe ich rund 200,- € bezahlt.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kolbenfeder
Beitrag 03.03.2006, 09:16
Beitrag #15


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Wird eigentlich bei der Erteilung der 100km/h-Zulassung für das Gespann die Dynamik berücksichtigt, geprüft oder getestet?

Ein kurzer Viehanhänger oder noch besser gut gestauter Gepäckwagen verhält sich schwingungstechnisch durch sein geringes Trägheitsmoment detlich harmloser als ein 10m-Segelflugzeuganhänger oder Trailer für Ruderregattaboote-8er.

Ebenso ist langer Radstand mit kurzem Überhang zur Anhängerkupplung sehr vorteilhaft, klassisch Citroen DS-19.

Wer mal mit langen trägen Hängern fuhr weis wie kritisch die Eigenresonanz bei nur geringer Geschwindigkeitserhöhung plötzlich wirksam wird, 85km/h problemlos, 88km/h beginnendes Aufschaukeln, Bremsen, aber sofort! Luftdruck im Zugwagen und Anhängerreifen ist dort auch ein wichtiger Parameter!
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Stefan Süßmann
Beitrag 03.03.2006, 09:44
Beitrag #16


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Zitat
Wird eigentlich bei der Erteilung der 100km/h-Zulassung für das Gespann die Dynamik berücksichtigt, geprüft oder getestet?


Ich glaube, daß das relativ wenig gemacht wird. Es gibt ja nur die Unterscheidungen nach mit/ohne Bremse, Stoßdämpfer, Massenverhältnisse, Wohnwagen und Anti-Schlingerkupplung. Ich persönlich wurde z.B. einem wohnwagenähnlichen Anhänger (z.B. Imbißwagen) die Abnahme verweigern obwohl dies nicht explizit geregelt ist und ich glaube, daß er die Abnahme irgendwo bekommen würde....
Auch die von Dir angesprochenen Segelflugzeug- und Segelbootanhänger betrachte ich als kritisch.



mfg


Stefan
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automatix
Beitrag 03.08.2006, 16:14
Beitrag #17


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so, seit dienstag bin ich auch mit 100 km/h unterwegs.
neue reifen drauf, winterhof ws3000 dran, stoßdämpfer haben gepasst, mit einem etwas überfordeten tüvtechniker gekämpft (der ziemlich mit den eupapieren ins schleudern kam und mir beinahe den wagen abgelastet hätte, wenn ich nicht aufgepasst habe, weil er die höhe des fahrzeugs als gewicht gerechnet hat....) und dann alles eintragen lassen (und auch gleich eupapiere bekommen für den anhänger) - aber was mich gewundert hat, ist daß der auch beim pkw die 100 km/h anhängergewichte mit schlingerkupplung eingetragen hat - war das wirklich nötig?


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