... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> Rechtsberatung im Forum
steveluke
Beitrag 26.09.2003, 14:15
Beitrag #1


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Liebe "Mitdiskutanten",

ich muss - aus gegebenem Anlass - noch einmal darauf hinweisen, dass eine Rechtsberatung (also das Geben einer rechtlichen Auskunft einen konkreten Fall betreffend) gesetzlich nicht erlaubt ist.

Es ist klasse, das sich die Forengemeinschaft gegenseitig so hilfreich unterstützt; dies soll natürlich auch so bleiben.

Daher ein kleiner Tip: Gebt bei konkreten Sachverhalten Hilfe, in dem ihr z.B. die Formulierungen "man könnte" statt "du könntest" etc. benutzt.

Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Gruß
steveluke

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 05.11.2008, 01:59
Bearbeitungsgrund: Link geändert


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willi
Beitrag 28.09.2003, 19:54
Beitrag #2


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Man kannn auch Kümmel senkrecht spalten. Ich finde das wird ein wenig zu heiß gegessen, als ob jemand Forenbeiträge als gerichtsverwertbare Aussagen verwenden würde. Hier kann ich nur Tips erhalten, wenn ich ernsthafte Probleme habe brauche ich ohnehin einen Anwalt.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 28.09.2003, 20:38
Beitrag #3





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Zitat (willi @ 28.09.2003, 20:54)
Man kannn auch Kümmel senkrecht spalten. Ich finde das wird ein wenig zu heiß gegessen, als ob jemand Forenbeiträge als gerichtsverwertbare Aussagen verwenden würde. Hier kann ich nur Tips erhalten, wenn ich ernsthafte Probleme habe brauche ich ohnehin einen Anwalt.



Willi,da kann ich Dir nicht zustimmen.Weder Du, noch ich, noch steveluke werden Probleme bekommen.
Die Probleme bleiben an den Betreibern dieses Webangebotes hängen, d.h. an Rolf Tjardes und Goetz Grunert und das Forum wäre in Gefahr.

Deshalb stimme ich den Ausführungen von steveluke in vollem Umfang zu.

Also User, bitte keine Antworten mit rechtsberatendem Charakter.

Grusss Uwe
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steveluke
Beitrag 28.09.2003, 21:23
Beitrag #4


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Zitat (willi @ 28.09.2003, 20:54)
Man kannn auch Kümmel senkrecht spalten. Ich finde das wird ein wenig zu heiß gegessen, als ob jemand Forenbeiträge als gerichtsverwertbare Aussagen verwenden würde. Hier kann ich nur Tips erhalten, wenn ich ernsthafte Probleme habe brauche ich ohnehin einen Anwalt.

Ich kann deine Sichtweise durchaus nachvollziehen; dennoch ist die Rechtslage, an die auch dieses Forum nicht vorbei kommt, so wie sie ist.


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Uwe Brandt
Beitrag 29.09.2003, 09:26
Beitrag #5


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Hallo :-)

Die Grenze zur verbotenen Rechtsberatung kann ein schmaler Grad sein.

Häufig kann im Einzelfall darüber gestritten werden. Bei strenger Auslegung des RBerG würden sicherlich viele Foren im Web Probleme bekommen. Man sollte aber wohl besser die Kirche im Dorf lassen.

Problematisch sind solche Konstellationen, bei denen ein Fragesteller einen konkreten, auf seine Person bezogenen, Rechtsfall schildert. Beispiel: "Ich habe einen Zeugenfragebogen wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes bekommen, was soll ich machen?"

Eine solche Fragestellung "provoziert" beim unbedarften rechtsunkundigen Leser natürlich eine persönliche und damit auf den Einzelfall bezogene Antwort (Rechtsauskunft). Beispiel: "Schreib doch einfach dass Dein Bruder gefahren ist, dann hast Du nichts mehr zu befürchten".

Hier im Beispiel wurde 1.) ein konkreter Rechtsfall geschildert ("Ich") sowie eine konkrete Rechtsauskunft erteilt ("Schreib doch einfach..."). Dies ist der klassische Fall einer verbotenen Rechtsberatung, jedenfalls wäre ein solcher Vorwurf in einem Rechtsstreit wohl kaum zu widerlegen.

Rechtlich verantwortlich wären in erster Linie die Betreiber der Diskussionsplattform. Diese müssen administrativ und organisatorisch sicherstellen, dass eine verbotene Rechtsberatung nicht stattfindet / nicht stattfinden kann.

Ganz ehrlich, dies wird in der Praxis nicht immer vollständig möglich sein. Insbesondere bei großen Forensystemen mit sehr vielen Diskussionsbeiträgen ist eine Kontrolle jedes eingestellten Beitrages nicht immer möglich. Nach meinem Dafürhalten dürfte es aber ausreichen, wenn der Betreiber geeignete Maßnahmen ergreift, um eine Rechtsberatung weitgehend zu verhindern. So sollten dem Publikum entsprechende Informationstexte angezeigt sowie Moderatoren zur Kontrolle des Boards bzw. der darin eingestellten Beiträge bereitgehalten werden. Dies ist ja hier auch alles erfolgt.

Ein konkreter Rechtsfall kann durch eine Einzelperson i.ü. auch sehr allgemein und damit rechtskonform formuliert werden. Beispiel: "Was ist, wenn man einen Zeugenfragebogen bekommen hat, wie sollte sich ein Empfänger verhalten"? Antwort: "Der Empfänger könnte grundsätzlich einen Dritten als Besitzer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verstoßes angeben". Bingo, schon wäre das RBerG ausgehebelt. Problem nur, die meisten Poster werden über diese Feinheiten wohl kaum nachdenken...


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Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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willi
Beitrag 29.09.2003, 16:28
Beitrag #6


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Mit anderen Worten: Wir müssen jetzt in mittelalterlichen Gewohnheiten verfallen und andere in der dritten Person anreden, so in der Art: Er möge seinen Arsch bewegen und könnte dieses und jenes tun! Ich weiß worauf ihr hinauswollt, aber das ist doch keine saubere Sache. Genausogut könnte man Gastwirte dafür verantwortlich machen, was ihre Gäste in ihren Lokalen "ausbrüten". Dann müßte man in letzter Konsequenz sämtliche Foren dieser Art schließen. Wo ist denn hier die konkrete Grenze? Zu unterscheiden in "man könnte" und "du könntest" ist mir ein bischen zu dünn um das eine als Rechtsberatung und das andere als keine Rechtsberatung zu werten.
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Achim
Beitrag 29.09.2003, 16:49
Beitrag #7


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Ja, Willi, so ist die Rechtslage. Daran kann keiner vorbei, auch wenn es für den Einzelnen nicht nachvollziehbar scheint. Es soll schon Rechtsanwälte geben, die Foren durchsuchen und hier (zumindest) gebührenpflichtige Abmahnungen verteilen. Dem sollte man schon im Vorfeld begegnen.
Ich halte auch nicht viel davon, in Autobahnbaustellen mit Abtrenung des Gegenverkehrs nur wegen der etwas schmaleren Fahrstreifen teilweise 60 km/h fahren zu müssen, obwohl ich auf Außerortsstraßen mit Gegenverkehr 100 km/h fahren darf. Aber was verboten ist, dass ist verboten.


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willi
Beitrag 29.09.2003, 18:28
Beitrag #8


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Zitat
Aber was verboten ist, dass ist verboten.


Das ist natürlich richtig, auch wenn einem manche Dinge ein wenig unbefriedigend erscheinen.
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Achim
Beitrag 29.09.2003, 20:12
Beitrag #9


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Genau, Einzelmeinungen sind hier nicht gefragt. Hier geht es um das Wohl der Allgemeinheit. B)


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Franticek
Beitrag 30.09.2003, 09:58
Beitrag #10


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Nicht umsonst fangen auch viele Postings nicht an mit "Ich ...." sondern mit "Ein Freund von mir ...." oder aehnlich. (Obwohl das oft auch andere Gruende hat). wink.gif


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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