Einbahnstraße -> überholen? |
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Einbahnstraße -> überholen? |
20.02.2006, 20:37
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 20.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16936 |
Ich habe übermorgen meine A1 Theorie-Prüfung und verzweifle schon die ganze Zeit an der Frage, ob man in einer Einbahnstraße überholen darf und wenn ja wie? Hat jemand darauf eine Antwort? Danke im Voraus! |
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20.02.2006, 20:41
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Natürlich darfst Du in Einbahnstraßen überholen. Wie auf jeder anderen Straße nur auf der linken Seite (außer bei markierten Fahrspuren) und unter der notwendigen Vorsicht unter Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
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20.02.2006, 20:44
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 355 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10973 |
Du darfst überholen. Es gelten aber die gleichen Voraussetzungen, wie sonst auch.
- wesentlich höhere Geschwindigkeit (aber Höchstgeschw. nicht überschreiten) - links überholen (außer bei freier Fahrstreifenwahl) - niemanden behindern - keine unklare Verkehrslage - Überholverbote - Seitenabstand - Blinken - Absicherung des rückwärtigen Verkehrs Wenn du aus der Einbahnstraße nach rechts abbiegst, darfst du jemanden, der sich zum Linksabbiegen links eingeordnet hat und blinkt auch rechts überholen. |
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20.02.2006, 20:47
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Wenn du aus der Einbahnstraße nach rechts abbiegst, darfst du jemanden, der sich zum Linksabbiegen links eingeordnet hat und blinkt auch rechts überholen. neben ihm einordnen. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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20.02.2006, 21:04
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 355 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10973 |
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20.02.2006, 21:11
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
-------------------- Viele Grüße,
MM |
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21.02.2006, 14:25
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 20.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16936 |
DANKE!!!
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21.02.2006, 14:46
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Wenn du aus der Einbahnstraße nach rechts abbiegst, darfst du jemanden, der sich zum Linksabbiegen links eingeordnet hat und blinkt auch rechts überholen. Nicht nur beim bevorstehenden Rechtsabbiegen, sondern an jeder Stelle in der Einbahnstraße, in der sich jemand nach links blinkend zum Linksabbiegen eingeordnet hat (z. B. weil er in ein Grundstück will). -------------------- |
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