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> Einbahnstraße -> überholen?
verkehrsfreak
Beitrag 20.02.2006, 20:37
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!

Ich habe übermorgen meine A1 Theorie-Prüfung und verzweifle schon die ganze Zeit an der Frage, ob man in einer Einbahnstraße überholen darf und wenn ja wie? sad.gif

Hat jemand darauf eine Antwort? Danke im Voraus!
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Achim
Beitrag 20.02.2006, 20:41
Beitrag #2


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Natürlich darfst Du in Einbahnstraßen überholen. Wie auf jeder anderen Straße nur auf der linken Seite (außer bei markierten Fahrspuren) und unter der notwendigen Vorsicht unter Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.


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Blau-Mann
Beitrag 20.02.2006, 20:44
Beitrag #3


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Du darfst überholen. Es gelten aber die gleichen Voraussetzungen, wie sonst auch.

- wesentlich höhere Geschwindigkeit (aber Höchstgeschw. nicht überschreiten)
- links überholen (außer bei freier Fahrstreifenwahl)
- niemanden behindern
- keine unklare Verkehrslage
- Überholverbote
- Seitenabstand
- Blinken
- Absicherung des rückwärtigen Verkehrs

Wenn du aus der Einbahnstraße nach rechts abbiegst, darfst du jemanden, der sich zum Linksabbiegen links eingeordnet hat und blinkt auch rechts überholen.
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MickyMaus
Beitrag 20.02.2006, 20:47
Beitrag #4


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Zitat (Blau-Mann @ 20.02.2006, 20:44) *
Wenn du aus der Einbahnstraße nach rechts abbiegst, darfst du jemanden, der sich zum Linksabbiegen links eingeordnet hat und blinkt auch rechts überholen.

neben ihm einordnen.


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Viele Grüße,
MM
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Blau-Mann
Beitrag 20.02.2006, 21:04
Beitrag #5


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Zitat (MickyMaus @ 20.02.2006, 20:47) *
neben ihm einordnen.


Einverstanden, bewege mich ja nicht mehr in der selben Richtung fort.
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MickyMaus
Beitrag 20.02.2006, 21:11
Beitrag #6


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wink.gif cheers.gif


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verkehrsfreak
Beitrag 21.02.2006, 14:25
Beitrag #7


Neuling


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DANKE!!! smile.gif
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Lexus
Beitrag 21.02.2006, 14:46
Beitrag #8


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Zitat (Blau-Mann @ 20.02.2006, 20:44) *
Wenn du aus der Einbahnstraße nach rechts abbiegst, darfst du jemanden, der sich zum Linksabbiegen links eingeordnet hat und blinkt auch rechts überholen.


Nicht nur beim bevorstehenden Rechtsabbiegen, sondern an jeder Stelle in der Einbahnstraße, in der sich jemand nach links blinkend zum Linksabbiegen eingeordnet hat (z. B. weil er in ein Grundstück will).


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