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#151
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Schwierig nur die Frage, wo der Verkehrsraum der Schule denn beginnt oder endet. Der Bürgersteig vor der Schule könnte noch zur Schule gehören. ![]() Bis 8 muss man [...] aber im Kreuzungsbereich entlang des Fußgängerüberweges, nicht des Radfahrweges Straßenseiten wechseln, darf da dann aber Rad fahren, mohne sein Vorrangsrecht gegenüber Abbiegern zu verlieren. ![]() Bis 10 darf man auf dem Bürgersteig oder Radweg Fahrrad fahren und zwischen beiden frei wählen. Nicht die Radwegnutzung ist erlaubt/vorgeschrieben, sondern die Gehwegnutzung ist nicht vorgeschrieben/nicht erlaubt.Ab 10 muss der Radfahrer auf den Fahrradweg. Ab 14 gilt der Verkehrsteilnehmer als eingeschränkt Verkehrsfähig im Sinne der StVO und FührSchVO und darf seinen ersten Führerschein machen. Und davor ist man dann "nicht verkehrsfähig" und macht einen auf Kaspar Hauser?
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#152
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Der Bürgersteig vor der Schule könnte noch zur Schule gehören. Das ist irrelevant. Der Bürgersteig gehört zum öffentlichen Verkehrsraum, und das Abstellen von Rädern auf dem Gehweg gehört zum üblichen Gemeinbrauch. Aber selbstverständlich kann man die Räder auch am Rand der Fahrbahn abstellen. Zitat Und erst mit 21 gilt ein Verkehrsteilnehmer als voll Verkehrsfähig und darf auch in die Königsklasse der Führerscheine, die gewerbliche Personenbeförderung vorstoßen. "Verkehrsfähig" ist üblicherweise ein Begriff, der eine Eigenschaft von Handelsware beschreibt. Auf VT bezogen habe ich davon noch nie gehört ... Ist aber ebenso irrelevant, hier geht es ums Fahrradfahren, und der Verordnungsgeber hat das ausdrücklich schon für Kinder unter 8 geregelt, also wird man Kindern in diesem Alter nicht pauschal die Fähigkeit zum Fahrradfahren absprechen können. Wie es mit dem konkreten Kinderindividuum wieder aussieht, können die Eltern am besten beurteilen. Das dürfte wohl eher der ADAC gewesen sein. Eieie ![]() ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#153
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Schwierig nur die Frage, wo der Verkehrsraum der Schule denn beginnt oder endet. Der Bürgersteig vor der Schule könnte noch zur Schule gehören. Nö, die Aufsichtspflicht der Schule endet am Schultor, sofern es sich nicht um eine geschlossene schulische Veranstaltung außerhalb handelt (Ausflug oä.)Dort enden Rechte (Weisungsbefugnis) und Pflichten (Aufsicht). Versichert sind da allerdings nur die Schüler, deren Schulen einen öffentlichen Träger haben. Privatschulen müssen selber versichern. Nochmal Nö. Die GUV ist Gesetzlich, also verpflichtend. ALLE Schüler sind da versichert.Zitat (SGB VII §2 Abs. 1 Nr.8 b)) Kraft Gesetzes sind versichert Die Trägerschaft der Schule ist völlig irrelevant. Was die Schulpflicht erfüllt, ist eine allgemeinbildende Schule.... Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen, Die BG ist iÜ. lediglich die Unfallversicherung der jeweiligen angeschlossenen Arbeitnehmer, die DGUV die allgemeine Unfallversicherung für alle anderen. Die gesetzlichen Grundlagen sind dieselben, beides sind Unfallversicherer im Sinne des SGB VII. Und lediglich der KÜRZESTE Weg zwischen Ausbildungsstätte und Wohnort bzw Arzt ist vorgeschrieben, soll er als Wegeunfall versichert sein, nicht das Verkehrsmittel. Netter Versuch, aber in der Verkürzung falsch.Zitat (DGUV) Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden: gilt sinngemäß für Schüler, inklusive des Umwegs wegen der Unterbringung.um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen bei Fahrgemeinschaften bei Umleitungen weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann Als Arbeitsort/Schulort gilt dabei selbstverständlich auch eine von der Schule/dem AG organisierte Veranstaltung an einem anderen Ort. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Verkehrs- und Geschäftsfähigkeit von natürlichen Personen geregelt, ... Eine Verkehrsfähigkeit von Personen gibt es nicht, nur eine Geschäftsfähigkeit.Um die geht es aber nur peripher, denn entscheidend ist die Haftungsfähigkeit. Die beginnt mit 8 und ist idR mit 10 voll vorhanden bzgl. der Teilnahme am Straßenverkehr. Lediglich die Schuldfähigkeit ist wiederum erst mit 14 gegeben. Und ein Führerschein setzt eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, da er zum Betrieb eines Kraftfahrzeugs berechtigt, womit nunmal Rechte UND Pflichten verbunden sind. Deswegen darf man einen Führerschein erst ab 14 machen. Eieie Hmm, komisch, bei mir kommt dann immer ein Komma und dann OU ![]() ![]() ![]() -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#154
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Ab 14 gilt der Verkehrsteilnehmer als eingeschränkt Verkehrsfähig im Sinne der StVO und FührSchVO und darf seinen ersten Führerschein machen. Welchen Führerschein darf man denn mit 14 machen? Ich war bis gestern der Annahme, daß man den ersten Führerschein erst mit 16 für's Mopped oder Klasse S machen darf. (Prüfbescheinigung für's Mofa geht ab 15, ist aber auch kein FS)Zitat Ab 10 muss der Radfahrer auf den Fahrradweg. Nein auch das ist falsch, er muß auf die Fahrbahn. Nur wenn ausnahmsweise eine Radwegbenutzungspflich angeordnet wurde, muß man auf den Radweg. Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht ist vor 14 Jahren abgeschafft worden.Zitat Der Bürgersteig vor der Schule könnte noch zur Schule gehören. Dürfte a) sehr selten vorkommen und# b) trotzdem öffentlicher Verkehrsraum sein falls doch. Andernfalls dürften ggf. andere Fußgänger hier auch nicht langlaufen. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#155
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Die 14 mit dem Führerschein ist meist eher theoretischer Natur. Im landwirtschaftlichen Bereich oder bei besonderen Umständen gibts aber Ausnahmegenehmigungen. Selbst die können aber IMHO nicht unter 14 gehen.
-------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#156
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Blue, ich ging jetzt mal vom grundsätzlichen aus und nicht von Ausnahmen.
![]() -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#157
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 09.09.2011 Mitglieds-Nr.: 61272 ![]() |
Mal zur weiteren Entwicklung an unserer Schule....andere Kinder haben das nun mitbekommen und nun scheint morgen die halbe 4. Klasse mit dem Rad zu kommen
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#158
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
![]() ![]() ![]() Herzlichen Glückwunsch für diesen Erdrutschsieg. Zeigt aber auch deutlich, dass Wille und Bedarf sehr wohl da ist, nur keiner den Windmühlenflügelkampf angehen will. -------------------- Gruß Kai
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#159
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Hoffentlich gibt'S genügend Platz, die ganzen beschlagnahmten Räder unterzustellen...
![]() Prima Sache das. Wünsch euch viel Erfolg! -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#160
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2054 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10 ![]() |
Zeigt aber auch deutlich, dass Wille und Bedarf sehr wohl da ist, nur keiner den Windmühlenflügelkampf angehen will. Ich fürchte, für die meisten Familien mit Bedarf und Willen ihre Kinder mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen, kommt es garnicht erst dazu, dass sie sich die Frage nach Windmühlenflügelkampf oder nicht stellen. Denn die meisten werden die unverfrorene Lüge der Schulleitungen, es sei verboten bis zur Radprüfung mit dem Rad zur Schule zu kommen gar nicht erst hinterfragen. Ottto-Normalfamilie wird halt kaum soviel Grundmisstrauen gegen eine Schulleitung hegen, dass die Möglichkeit in Betracht gezogen würde, eine in einem Elternbrief an alle Erstklässlereltern von der Schulleitung gemachte und unterschriebene Aussage sei eine glatte Lüge. Und selbst die, die doch mal angesichts eines ausgesprochenen "Mit-dem-Rad-komm"-Verbots mal schnell googeln, können noch leicht durch weitere Trickser irregeführt werden: Prominent liefert google z.B auf den Suchbegriff "Mit dem Rad zur Schule" z.B einen Artikel der in Verkehrssicherheitsfragen für Schulanfänger "renommierten" Verkehrswacht: http://www.verkehrswacht-medien-service.de...zur_schule.html Zitate aus diesem Pamphlet augefuchstester Augenwischerei: Zitat Aus verkehrspädagogischer Sicht kann man nur raten, Grundschulkinder nicht mit dem Rad zum Unterricht fahren zu lassen. Viele Schulen bemühen sich, es ihren Schülern - soweit es in ihrer Macht liegt - zu untersagen. ...allein: Es liegt nicht in ihrer Macht. Den Hinweis darauf bleibt der gesamte Artikel allerdings schuldig, obwohl die einleitende Frage im Artikel lautet "Ab wann darf ein Kind mit dem Fahrrad zur Schule?" Zitat An Argumenten für ein Verbot fehlt es nicht. ....allein: Es gibt kein Verbot. Kein Hinweis darauf im Artikel Zitat Aus guten Gründen wird die praktische Radfahrausbildung erst im dritten und vierten Schuljahr durchgeführt. Erst danach sollten Kinder mit dem Rad fahren dürfen. Zitat Es spricht also viel dafür, Kinder nicht mit dem Rad zur Grundschule zu lassen. Auf alle Fälle sollten Elternhaus und Schule dem Kind nicht unterschiedliche Antworten geben. ...So, so: Wenn die Schule sich über Recht und Gesetz hinwegsetzt und mit glatten Lügen die Bewegungsfreiheit bzw. Verkehrsmittelwahl von Kindern einzuschränken sucht, dann sollen die Eltern bloß ihr Maul halten und sich in Kadavergehorsam üben, damit das arme Kind nicht durcheinanderkommt und am Ende gar noch die Autorität der Schulleitung einen Knacks bekommt? Ich denke es wäre wichtiger, dass die Verkehrswacht ab sofort ihr Maul hält, wenn es um die Frage geht, ab wann Kinder mit dem Rad zur Schule fahren dürfen. Nicht dass das arme Kind von Eltern und Verkehrswacht noch verschiedenen Antworten erhält ![]() -------------------- |
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#161
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Tja, organisiertes Gutmenschentum - da hilft nur sachliche Kritik und Richtigstellung immer wieder: Windmühlenflügel eben.
Ich seh iÜ keine Entwicklungsgefährdung in der Diskrepanz zwischen Elternhaus und Schule - das ist eher ein Lernschritt in die Selbstständigkeit und damit wichtig. Manch ein Lehrer macht sich da wohl etwas vor und merkt nicht, dass er schon längst den Kontakt zu den ach so lieben Kinderlein verloren hat (die im Extremfall hintenrum schon über ihn lachen). Das Fahrradfahren hat ja für die meisten Eltern keinen großen Stellenwert. Die Grundschulen sind ja auch zum größten Teil problemlos zu Fuß zu erreichen. Daneben gibt es noch so viel anderes, bei dem man auf die Kooperation der Lehrer angewiesen ist, was auch tatsächlich wichtiger ist. Ich verstehe also nur zu gut, dass man derlei Verbote nicht hinterfragt oder selbst wider besseres Wissen einfach stehen lässt. Wenn der Damm dann mal gefallen ist, weil sich ein anderer die Mühe gemacht hat, stehen aber offenbar eine ganze Reihe Leute gleich auf der Matte. Eine Überzeugung, auch eine falsche, schmeisst man ja nicht von heute auf morgen übern Haufen. Die Leute müssen quasi in den Startlöchern gestanden haben, wenn die gleich nach so einem Rückzieher alle mit dem Fahrrad kommen. -------------------- Gruß Kai
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#162
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 12.09.2011 Mitglieds-Nr.: 61308 ![]() |
Also ich bin auch noch so ein wenig am zweifeln ob es denn überhaupt sinnvoll ist, wenn man das Kind schon in den ersten 2 Jahren mit dem Radl zur Schule schickt. Die sind doch noch so leicht abzulenken und albern auf dem Schulweg nur rum...da haben die alles andere im Kopf als Verkehrsregeln.
Ich weiß ja nicht, ob das in jedem Bundesland so ist, aber in Bayern bekommen die Kinder in der 3(?) Klasse Verkehrserziehung von der Polizei...mit theoretischem und praktischem teil, bei dem sie mit Fahrrädern aufm Schulhof einen "Fahrradführerschein" machen. |
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#163
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Ja, ja - der Verkehrsuntericht durch die Polizei
![]() Ich hatte vor kurzen das "Vergüngen" vom hiesigen ![]() Zitat Wenn die Beschilderung fehlt, hat man die Wahl, ob man sich unter die Autofahrer auf der Straße drängelt oder lieber auf dem sichern Radweg bleibt ![]() Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#164
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
@Thommas: Hast Du den Thread eigentlich gelesen
![]() Zum Rumalbern: Das ist bei 14jährigen aber deutlich stärker ausgeprägt. Insofern IMHO kein Kriterium. Zumal ja die 8jährigen auf den Gehweg dürfen. Wie ja oben schon gesagt: Das Problem ist das von Jetzt auf Gleich auf die Straße ohne jede Übung, was die Folge dieser unsinnigen "Verbote" ist. Denn ab 10 (= 4. Klasse) muss man auf die Straße. -------------------- Gruß Kai
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#165
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wenn Radfahren dann wirklich so gefährlich ist sollte es ja gesetzlich verboten werden müssen, was meint der für euren Wahlkreis zuständige Bundestagsabgeordnete zu dem Thema?
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#166
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 ![]() |
Mal zur weiteren Entwicklung an unserer Schule....andere Kinder haben das nun mitbekommen und nun scheint morgen die halbe 4. Klasse mit dem Rad zu kommen ![]() Zu 99,9% bin ich davon überzeugt, wenn in den nächsten Jahren ein einziges Kind mit dem Rad auf dem Schulweg verunfallt, dass dann ein großes Geschrei -von beiden Seiten- ertönen wird: Die Eltern fragen: Wie konnten die Lehrer das nur zulassen ![]() Die Lehrer werden sagen: Na seht Ihr ! Wir hamms ja schon immer gesagt ![]() |
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#167
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2054 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10 ![]() |
Zu 99,9% bin ich davon überzeugt, wenn in den nächsten Jahren ein einziges Kind mit dem Rad auf dem Schulweg verunfallt, dass dann ein großes Geschrei -von beiden Seiten- ertönen wird Ich verstehe diese Denkweise nicht: Niemand hätte/hat was dagegen, wenn einer Schulleitung oder sonstwem danach nach ist, zu empfehlen, dies oder jenes zu tun oder zu unterlassen und eine Schulleitung oder sonstwer dann eine solche Empfehlung ausspricht. Jederzeit gerne auch in einem Elternbrief. Derjenige, der eine solche Empfehlung ausgesprochen hat, ist im Falle eines Falles dann doch auch absolut auf der sicheren Seite, in Sachen Abwehr von Schuldzuweisungen von Seiten derer, die der Empfehlung nicht gefolgt sind. Angebliche Gesetze oder angebliche versicherungstechnische Gründe aber frei zu erfinden und auf einer solchen Lüge basierend ein Verbot auszusprechen zu wollen und es auch zu tun (ein tatsächlich unwirksames Verbot unter Vorspiegelung falscher Tatsachenbehauptungen) geht doch einfach garnicht und ist doch auch garnicht nötig, wenn es allein um Angst vor Schuldzuweisungen bezüglich irgenwelchen Zeugs auch völlig außerhalb des Verantwortungsbereichs der Schule im Falle eines Falles gehen sollte. Dafür würde wie gesagt doch schon das Aussprechen einer Empfehlung völlig ausreichen. Gruß, diomega -------------------- |
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#168
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Die Denkweise entspricht der Renaissance der 100%-Sicherheit-Utopie und gipfelt in morgendlichen PKW-Staus vor der Schule. Das traut sich nur keiner zu verbieten, obwohl es einiges sinnvoller wäre, weil die Kinder dadurch wirklich gefährdet werden.
-------------------- Gruß Kai
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#169
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3085 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
..., weil die Kinder dadurch wirklich gefährdet werden. Nicht nur die Kinder sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Man sollte mal Kameras vor Schulen aufstellen und den Bring- und Holverkehr festhalten. Ist auf jeden Fall interessanter als so manches Vormittagsprogramm im Fernsehen. |
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#170
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Mal zur weiteren Entwicklung an unserer Schule....andere Kinder haben das nun mitbekommen und nun scheint morgen die halbe 4. Klasse mit dem Rad zu kommen ![]() Zu 99,9% bin ich davon überzeugt, wenn in den nächsten Jahren ein einziges Kind mit dem Rad auf dem Schulweg verunfallt, dass dann ein großes Geschrei -von beiden Seiten- ertönen wird: Da kann man dann ja auch sachlich argumentieren: Um Schüler zu schützen, wäre es sinnvoll, nicht den Schülern die Bewegungsmöglichkeiten zu nehmen, sondern die Verkehrsteilnehmer, von denen die größte Gefahr ausgeht, von den Schülern fern zu halten. Eine Möglichkeit wäre (ich wiederhole mich), eine halbe Stunde vor Schulbeginn den MIV innerorts zu verbieten. Dann würde auch ein Kind, das zu Fuß geht oder im Bus fährt geschützt, denn die wenigsten schweren Schulwegunfälle dürften auf Zusammenstößen mit anderen Fußgängern, Radfahrern oder Linienbussen beruhen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#171
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 ![]() |
Eine Möglichkeit wäre (ich wiederhole mich), eine halbe Stunde vor Schulbeginn den MIV innerorts zu verbieten. Dann würde auch ein Kind, das zu Fuß geht oder im Bus fährt geschützt, denn die wenigsten schweren Schulwegunfälle dürften auf Zusammenstößen mit anderen Fußgängern, Radfahrern oder Linienbussen beruhen. Und nie den Umgang mit Verkehr lernen... (oder weil es denkt, es fährt eh niemand von Bus, Krankenwagen oder Polizei über den Haufen gefahren) |
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#172
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
..., denn die wenigsten schweren Schulwegunfälle dürften auf Zusammenstößen mit anderen Fußgängern, Radfahrern oder Linienbussen beruhen. Schulwegunfälle in der Grundschule gabs in den letzten Jahren hier bei uns gottseidank kaum. Ein gutes Konzept dahinter ist der Schulwegplan, der Empfehlungen für einen sicheren Schulweg enthält. Bei uns wurde zB. der Weg zwischen Schule und Hort für die Kinder über eine Straße mit Mittelbahnntrasse auf einen Überweg festgelegt, der mit einer Ampel die gesamte Straße kreuzt und keine Doppelampel enthält wie die restlichen Überwege. Die wirklich schweren Unfälle passieren nämlich mit der Stadtbahn. -------------------- Gruß Kai
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#173
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 799 Beigetreten: 26.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26828 ![]() |
Also ich bin auch noch so ein wenig am zweifeln ob es denn überhaupt sinnvoll ist, wenn man das Kind schon in den ersten 2 Jahren mit dem Radl zur Schule schickt. aber in Bayern bekommen die Kinder in der 3(?) Klasse Verkehrserziehung von der Polizei... Offensichtlich gibt es ja Schulen, die den "Fahrradführerschein" erst Ende der 4. Klasse anbieten. Wenn ein Kind ab der 3. Klasse mit dem Fahrrad zur Schule kommen könnte, wäre das fast zwei Jahre zu spät. Das ist die halbe Grundschulzeit. Zum anderen müssen das die Eltern wirklich individuell für's Kind entscheiden, sie kennen Schulweg und das Kind. Aber der Vorteil bei 8 - 10-Jährigen ist halt schon, dass sie an gefährlichen Stellen noch auf den Gehweg ausweichen können. Wenn man einem 8-Jährigen den Weg einzeln erklärt "Hier an der Stelle fährst du auf den Gehweg bis hier, und da benutzt du die Fußgängerampel" klappt das im allgemeinen noch. In der weiterführenden Schule dürfen sie nicht mehr auf den Gehweg und da funktioniert es auch nicht mehr. Da fahren sie auf jeden Fall mit den anderen Mitschülern auf der Straße mit, und dann wird's gefährlich, wenn ihnen die Übung fehlt. Da haben die Eltern einfach nicht mehr diesen Einfluss. |
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#174
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Und nie den Umgang mit Verkehr lernen... (oder weil es denkt, es fährt eh niemand von Bus, Krankenwagen oder Polizei über den Haufen gefahren) Wieso? Sind die Massen an Leuten, die um diese Zeit mit dem Fahrrad fahren, kein Verkehr? Im übrigen kommen ja viele Kinder zur Zeit mit Bus oder Auto zur Schule, weil's sonst "so gefährlich ist". Und da bekommen sie vom Verkehr tatsächlich fast gar nichts mit. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#175
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2054 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10 ![]() |
Eine Möglichkeit wäre (ich wiederhole mich), eine halbe Stunde vor Schulbeginn den MIV innerorts zu verbieten. Mit Verlaub: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Denn die Zeiten, in denen sich Kinder im Verkehr bewegen ist doch beileibe nicht auf die halbe Stunde vor Schulbeginn beschränkt, sondern umfasst mindestens ca. 16 Stunden eines jeden Tages. Schon beim Rückweg von der Schule würde Deine Idee scheitern: Da müsstest Du dann nämlich den MIV von ca. 11:30h bis 18h verbieten, um die gewünschte Verkehrssicherheit für Kinder zu erreichen. ![]() An Wochenenden und Feiertagen dann so von 7h-21h. Ebenso in den Ferien... ![]() ... Ich denke es würde doch völlig reichen, wenn die StVO mal endlich bezüglich eines ganz bestimmten Paragraphen wenigstens ein bisschen Ernst genommen würde und Verstöße gegen diesen bestimmten Paragraphen auch konsequent und flächendeckend geahndet würden: Zitat § 3 Geschwindigkeit (2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern[...] so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Oder vielleicht einfacher durchzusetzen und zu verstehen, aber mit demselben Effekt: Innerorts Tempo 30 auf Hauptstraßen. Alle anderen Straßen innerorts zu verkehrsberuhigten Bereichen machen. Gruß, diomega -------------------- |
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#176
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 ![]() |
Und nie den Umgang mit Verkehr lernen... (oder weil es denkt, es fährt eh niemand von Bus, Krankenwagen oder Polizei über den Haufen gefahren) Wieso? Sind die Massen an Leuten, die um diese Zeit mit dem Fahrrad fahren, kein Verkehr? Im übrigen kommen ja viele Kinder zur Zeit mit Bus oder Auto zur Schule, weil's sonst "so gefährlich ist". Und da bekommen sie vom Verkehr tatsächlich fast gar nichts mit. Man kann schlechte Erziehung nicht mit Gesetzen bekämpfen um es den Leuten leichter zu machen. Die Eltern müssen den Kindern einfach erklären, was sie nicht dürfen und wo sie aufpassen müssen. Ich bin 12 Jahre zur Schule gelaufen oder mit dem Fahrrad gefahren und habe es überlebt (sogar komplett ohne Unfall oder Verletzung) genauso wie alle anderen auch. (Die "richtigen" Unfälle passieren erst, als alle mit dem Auto selber gefahren kamen. Da gabs dann mehrere die ihr Auto zerlegt haben.) |
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#177
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Prominent liefert google z.B auf den Suchbegriff "Mit dem Rad zur Schule" z.B einen Artikel der in Verkehrssicherheitsfragen für Schulanfänger "renommierten" Verkehrswacht: http://www.verkehrswacht-medien-service.de...zur_schule.html Da hab ich übrigens mal hingeschrieben.Ich fasse mal sinngemäß zusammen, da ich persönliche Post ja nicht zitieren will: Der Vorwurf, man unterstelle implizit ein Befugnis für ein Verbot ("An Gründen für ein Verbot fehlt es nicht") wurde zurückgewiesen, der Artikel würde das nirgens behaupten. Meine weiteren Ausführungen, dass eben genau das Warten aufs Radfahren, bis die Kinder auf die Straße müssen, eine Gefährdung darstellt und dass der späte Einstieg die Motivation zum Fahrradfahren zunichte macht, wurden in Gänze ignoriert und explizit Letzteres als Unterstellung tituliert. Sehr überzeugt, muss man schon sagen, irgendwie hätte ich bei sachlicher Kritik aber Argumente erwartet ![]() Tscha, meine Sicht auf die Verkehrswacht hat sich da jetzt etwas geändert. Worin besteht eigentlich die gesetzliche Grundlage, den Theoriebogen der Fahrradprüfung zu benoten? -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Beitrag
#178
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Eine Möglichkeit wäre (ich wiederhole mich), eine halbe Stunde vor Schulbeginn den MIV innerorts zu verbieten. Mit Verlaub: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Naja, mein Vorschlag mußt Du mit der grandiosen Aktion der Schule vergleichen, den Kindern in der Grundschule vor der Fahrradprüfung - also dem Großteil der Grundschulzeit - das Radfahren zur Schule verbieten zu wollen. Man könnte jetzt eine tolle Tabelle entwerfen, das die Schutzwirkung der beiden Konzepte vergleicht, wenn dieses Forum Tabellen könnte .. Zitat Denn die Zeiten, in denen sich Kinder im Verkehr bewegen ist doch beileibe nicht auf die halbe Stunde vor Schulbeginn beschränkt, sondern umfasst mindestens ca. 16 Stunden eines jeden Tages. Die Alternative kümmert sich ja auch nur um den Schulweg und nicht die anderen Wege (was auch schon zeigt, wie heuchlerisch das ist ... man sorgt sich um die Kinder auf dem Schulweg, und der Rest ist wurscht). Zitat Schon beim Rückweg von der Schule würde Deine Idee scheitern: Da müsstest Du dann nämlich den MIV von ca. 11:30h bis 18h verbieten, um die gewünschte Verkehrssicherheit für Kinder zu erreichen. ![]() Nu, wenn die Kinder nicht zur Schule gebracht werden, sondern mit dem Rad hinfahren, werden sie wahrscheinlich auch meistens mit dem Rad zurückfahren. Und schon fällt ein Großteil des MIV rund um die Schule weg. Schau Dir doch mal den Verkehr um die Mittagszeit an - zumindest in Bayern findet kaum Grundschulunterricht nachmittags statt. Zitat An Wochenenden und Feiertagen dann so von 7h-21h. Ebenso in den Ferien... ![]() Siehe oben: Der Verkehr außerhalb der Schulzeit wird durch das Verbot für die Kinder, mit dem Rad zur Schule zu kommen, ja auch nicht sicherer. Zitat Ich denke es würde doch völlig reichen, wenn die StVO mal endlich bezüglich eines ganz bestimmten Paragraphen wenigstens ein bisschen Ernst genommen würde und Verstöße gegen diesen bestimmten Paragraphen auch konsequent und flächendeckend geahndet würden: Da hast Du freilich völlig recht, nur ist das schwer zu überwachen. Meist kann man einen Verstoß die Pflicht zur besonderen Rücksicht gegenüber Kindern nur nachweisen, wenn schon etwas passiert ist. Mein Vorschlag ist eine provokative Antwort auf die Idee der Verkehrswacht und vieler Schulen (und des ADAC in den 70er Jahren), quasi die Kinder einzusperren, weil der Autoverkehr keine Rücksicht nimmt. Ich will ehrlich auch nicht behaupten, das bis ins letzte durchdacht zu haben; aber sicher mehr, als Verkehrswacht und die Schulen ihr nicht durchsetzbares und unlegitimiertes Verbot durchdacht haben. Tscha, meine Sicht auf die Verkehrswacht hat sich da jetzt etwas geändert. Mitglieder der Verkehrswacht sind, nach deren Angaben (zitiert nach Wikipedia): - Unternehmen des Automobilbereiches wie u.a. Adam Opel AG, AUDI, Daimler AG, BMW - Autozulieferfirmen wie u.a. Robert Bosch GmbH, Continental AG, Siemens VDO - Versicherungsunternehmen wie u.a. Allianz AG, Victoria Versicherungs AG, Provinzial, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft - Verkehrsclubs wie u.a. ADAC, ACE, AvD, NAVC - Verlage wie u.a. Ernst Klett Verlag, Motor Presse Stuttgart, - Polizei: Gewerkschaft der Polizei, Internationale Organisation Leitender Polizeibeamter, Polizei-Führungsakademie - Technische Überwachungsvereine wie u.a. TÜV und DEKRA Es gibt auch tatsächlich 2 (oder 3?) Radsportvereine im Mitgliederkreis - die werden nur in der Masse untergehen. Es wundert mich nach dieser Aufstellung nicht, daß diesem Verein Autoverkehr als "Taxi Mama" lieber als ein selbständig fahrradfahrendes Kind ist. Da paßt dann auch dazu, daß sie zu den Pedelecs für eine Helmpflicht eintreten. Das hat schon zuverlässig den Mofas den Garaus gemacht. Irgendwie sehe ich da Parallelen zur "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" ... -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#179
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2054 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10 ![]() |
@mir:
Gut, jetzt versteh ich es. Ich hatte nicht gepeilt, dass Dein "Vorschlag" eine provokative Antwort auf die haltlosen "Verbote" der Schulen sein sollte, Du Dich damit also sozusagen provokativ fast auf deren unterirdisches Niveau des Lügners begibst. Nur "fast", da Du entsprechenden Quatsch ja immerhin nur vorschlägst, und nicht gleich - so wie tausende Schulleiter, Lehrer, Verkehrswacht und diverse Medien in offiziellen Briefen, auf Webseiten und in Zeitungsartikeln - einfach felsenfest überzeugt die Lüge verbreitest, es sei verboten, innerhalb der halben Stunde vor Schulbeginn innerorts Auto zu fahren, oder gar gleich anfängst, am Morgen herumfahrende Autos zu beschlagnahmen ![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- |
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#180
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Du nimmst mich wohl nicht für voll? Ich werde gleich heute um 7 den Herrn Ramsauer zu mir zitieren, damit er eine Pressekonferenz einberuft, und dann wird verkündet, wie das mit dem morgendlichen Autofahren in Zukunft läuft.
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#181
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 12.09.2011 Mitglieds-Nr.: 61308 ![]() |
@Thommas: Hast Du den Thread eigentlich gelesen ![]() Ich schon! Aber wenn du schon alles so genau liest, dann mach das bitte auch bei meinem beitrag;) Das Problem ist das von Jetzt auf Gleich auf die Straße ohne jede Übung, Denn du verwendest ja das gleiche Thema wie ich: Das mit der Übung ( bei meinem Beispiel durch die Polizei). |
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#182
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Oh, ich hab schon genau gelesen, deswegen ja gerade mein Kritik, aber gerne ausführlich (obwohl das aus den vorangegangenen Beiträgen schon hervorgeht):
Ich rede von Übung, also von einer erreichten Routine. Bei den paar Minuten, die unterm Strich bei dieser extern geleiteten Schulveranstaltung rauskommen, kann man allenfalls von einem Schnupperkurs sprechen. Übung ist das nicht, was dabei rauskommt. Zumal teilweise falsche Verhaltensweisen vermittelt werden, die konkret eigengefährdend sind. -------------------- Gruß Kai
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#183
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
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#184
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Auch das, aber zB. wie oben schon beschrieben, das völlig falsche extreme Rechtsfahren. Daraus folgt Übersehenwerden und mit aufschlagenden Türen in Konflikt kommen sowie ganz konkret während des "Kurses" kaputte Schuhe, die nämlich am Bordstein schrammten.
Dazu kommt instabiles Fahren, weil man einhändig einfach nicht um eine 90°-Ecke fahren kann, egal wie gut man Rad fährt. Die Liste lässt sich fast beliebig verlängern. (Die autoritäre Lehrmethode der Veranstaltung hab ich glaub auch schon kritisiert: Strafpunkte fürs Quatschen uä. Scherze) -------------------- Gruß Kai
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#185
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2896 Beigetreten: 09.01.2006 Wohnort: Bielefeld Mitglieds-Nr.: 15832 ![]() |
Oder, wie bei uns: Es wäre vorgeschrieben während der ganzen Kurve den Arm rauszustrecken also beim um die Kurve fahren.
Gelang das nicht, war die Prüfung nicht bestanden. Daran ist es seinerzeit bei mir gescheitert. -------------------- Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)
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Beitrag
#186
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 12.09.2011 Mitglieds-Nr.: 61308 ![]() |
Oh, ich hab schon genau gelesen, deswegen ja gerade mein Kritik, aber gerne ausführlich (obwohl das aus den vorangegangenen Beiträgen schon hervorgeht): Ich rede von Übung, also von einer erreichten Routine. Bei den paar Minuten, die unterm Strich bei dieser extern geleiteten Schulveranstaltung rauskommen, kann man allenfalls von einem Schnupperkurs sprechen. Übung ist das nicht, was dabei rauskommt. Zumal teilweise falsche Verhaltensweisen vermittelt werden, die konkret eigengefährdend sind. Dann liegt hier wohl ein Missverständniss vor, weil bei meinen Kindern gab es in der Schule wirklich übungsstunden, die auch ohne Betreuung durch die Polzei stattfanden... Ist aber wirklich schade, dass es anscheinend nicht in ganz deutschland üblich ist, solche Übungsstunden zu machen...kann aber auch sein, dass nur die Schule meiner Kinder so viel wert darauf gelegt haben. Also sorry, haben das Missverständnis ja geklärt;) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.05.2025 - 02:39 |