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> Schulweg mit dem Rad erst ab 4. Klasse?, Gerücht oder Gebot?
Areva
Beitrag 09.09.2011, 13:46
Beitrag #101


Neuling
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hm, das mit dem Radausflug müßte ich mir glatt nochmal überlegen *grins* mal sehen wie das Wetter wird^^
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mir
Beitrag 09.09.2011, 16:52
Beitrag #102


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Zitat (Areva @ 09.09.2011, 13:35) *
zu guter letzt hat die Schule jetzt auch noch sein Fahrrad einkassiert.


Interessant ranting.gif

Dafür fällt mir eigentlich nur ein sehr unschönes Wort ein, und zwar "Willkür". Das Eigentumsrecht ist ein Grundrecht, in das die Schule ohne Rechtsgrundlage eingegriffen hat.

Am besten fährt das Kind am Montag gleich mit einem Mietfahrrad zur Schule. Mal sehen, wieviele Fahrräder sie unterbringen wollen ... Außerdem würde ich Strafanzeige wegen Diebstahls gegen den Direktor erstatten. Der Wirbel kann gar nicht groß genug werden.

Bitte doch den Rektor noch um einen schriftlichen Bescheid wegen des Fahrradfahrens und der Wegnahme des Rades.

Ich würde das Fahrrad nicht auf dem Schulgelände abstellen, sondern außerhalb auf dem Gehweg, und nach Möglichkeit an einer Laterne anschließen (das Schloß muß also ausreichend lang sein). Wird interessant, wenn sie es dann wieder beschlagnahmen wollen.

Magst Du verraten, aus welcher Gegend Du kommst? Eventuell finden sich hier noch Mitstreiter.

Nun ja, es heißt ja immer, daß eine intensive Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus sehr wichtig ist. dribble.gif


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Anderssen
Beitrag 09.09.2011, 17:36
Beitrag #103


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Zitat (mir @ 09.09.2011, 17:52) *
Außerdem würde ich Strafanzeige wegen Diebstahls gegen den Direktor erstatten. Der Wirbel kann gar nicht groß genug werden.
Lieber nicht! Zum einen ist das „Beschlagnahmen“ (auch wenn es illegal sein sollte) kein Diebstahl im Sinne des Gesetzes, und man würde die Staatsgewalt somit ungerechtfertigt beschäftigen, und zweitens gibt eine Anzeige wegen Diebstahls auch eine unnötig feindliche Note in diesen (noch seichten) Konflikt. Ich würde darauf bedacht sein, hier die „Rolle“ der besonnenen, ruhigen Partei zu „spielen“, nicht zuletzt auch deswegen, damit die teilweise Irrationalität und Illegitimität des Handels der anderen Partei besser zum Vorschein kommt.
Wenn man jetzt zu schwere Geschütze auffahren lässt und sich damit gewissermaßen zu sehr aufspielt, werden die Außenstehen vermutlich, anstatt zu urteilen: „Aha, da wird jemand ungerecht behandelt und versucht Recht zu bekommen“, eher spontan den Eindruck bekommen: „Da haben sich ja wiedermal zwei gefunden...“, und das (d. h. so ein Image) würde mich zumindest tierisch nerven.
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mir
Beitrag 09.09.2011, 18:17
Beitrag #104


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Hast ja recht, das war ein wenig vom Ärger diktiert ...


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blue0711
Beitrag 09.09.2011, 19:13
Beitrag #105


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Zitat (Areva @ 09.09.2011, 14:31) *
Eins fällt mir dazu grad noch ein. Als ich ein wenig geschaut habe bei anderen Schulen in unserem Landkries, fiel mir auf, das einige auf ihren Seiten schreiben, das sei zwar nicht verboten, jedoch müsse man einen Antrag stellen bei der Schule, wenn das Kind das dauerhaft bzw öfter machen möchte. Das dann ja eigentlich auch nicht erlaubt, oder?
Die Aufsichtspflicht der Schule endet am Schultor und damit auch jegliche Weisungsbefugnis.
Die Schule kann allerdings tatsächlich das Abstellen des Fahrrads auf dem Schulgelände verbieten.

Also gutes Schloss besorgen und davor abstellen.


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Anderssen
Beitrag 09.09.2011, 20:24
Beitrag #106


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Oha, wenn die Direktorin allerdings nur auf das Abstellen des Fahrrads auf dem Schulgelände angespielt hat, wird man da vermutlich doch nicht viel machen können think.gif
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Areva
Beitrag 10.09.2011, 14:03
Beitrag #107


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Nein, es ging nicht um das Abstellen des Rades. Zuerst rief seine Klassenlehrerin mich an und meinte er sei mit dem Rad gekommen und das sei ja verboten. Darauf sagte ich ihr, nein, sei es nicht. Sie meinte dann, er sei ja aber nicht versichert, worauf ich ihr dann antwortete, doch, natürlich ist er versichert!. Sie sagte dann, sie werde das klären und legte einfach auf.
Ich fuhr kurz danach zum Einkaufen, und als ich zurück kam, hatte ich einen netten Anruf seiner Direktorin auf dem Ab, das sei verboten und käme das nochmal vor, würde mir das auch schriftlich mitgeteilt werden. Es handelt sich im übrigen hierbei um eine Grundschule in Liebenburg Landkreis Goslar (am Harz).
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Weihnachtsmann
Beitrag 10.09.2011, 14:19
Beitrag #108


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Ist doch super. Lass dir das doch nicht erst beim nächsten Mal schriftlich geben, sondern sage gleich Montag, dass du das schriftlich haben willst.
Eine Kopie dieses Schreibens zusammen mit der Abfassung vom ADFC schickst du dann an den Schulrat (falls der dem Schulleiter was zu sagen hat), sonst halt an die übergeordnete Behörde. (Wer dafür zuständig ist, könnte ich sicher rausbekommen)


Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
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Areva
Beitrag 10.09.2011, 15:01
Beitrag #109


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das müßte bei uns die Niedersächsische Landesschulbehörde Regionaldirektion Braunschweig sein, dahin und an das Kutusministerium Niedersachsen habe ich Freitag schon eine E-Mail geschickt mit der Bitte um Information und Aufklärung, Montag früh rufe ich da nochmal an. Danach fahre ich zur Schule, ich muß ja das Rad da rausholen. Werde ich dann direkt zum Schulschluß machen whistling.gif
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blue0711
Beitrag 10.09.2011, 15:12
Beitrag #110


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Kleiner Tipp: Fahr mit dem Rad hin und nimm die Radlsachen für Deinen Knirps mit. whistling.gif laugh2.gif


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CvR
Beitrag 10.09.2011, 16:09
Beitrag #111


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Zitat (Anderssen @ 09.09.2011, 18:36) *
Zum einen ist das „Beschlagnahmen“ (auch wenn es illegal sein sollte) kein Diebstahl im Sinne des Gesetzes, und man würde die Staatsgewalt somit ungerechtfertigt beschäftigen, und zweitens gibt eine Anzeige wegen Diebstahls auch eine unnötig feindliche Note in diesen (noch seichten) Konflikt.

Einen Diebstahl stellt's wohl tatsächlich nicht dar, andere Straftatbestände könnten jedoch durchaus tangiert sein. Nötigung bspw. Im übrigen stellt das "Beschlagnahmen" von Gegenständen doch wohl eigentlich eine Handlung dar, die nicht einem Lehrer oder Direktor, sondern vielmehr der Polizei, Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einem Gerichtsvollzieher obläge think.gif Könnte hier möglicherweise auch noch eine Amtsanmaßung durch Kompetenzüberschreitung im Raume stehen?

Dass eine Anzeige eine solche feindliche Note in die Diskussion einbringen könnte, ist wohl wahr. Andererseits könnte evtl ein einfacher Hinweis auf eine eventuell bestehende strafrechtliche Relevanz gepaart mit der Information, in diesem einen Falle auf eine entsprechende Strafanzeige freundlicherweise noch zu verzichten, sie sich jedoch für weitere Ereignisse derselben Art vorzubehalten, die beteiligten Pädagogen möglicherweise dazu bewegen, sich etwas intensiver mit der Materie zu befassen.


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blue0711
Beitrag 10.09.2011, 16:27
Beitrag #112


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Aber es sollte vielleicht nicht unbedacht bleiben, dass sowohl das (IMHO wissensichtlich oder zumindest grob fahrlässig unwissentlich) Behaupten des Verbots und des angeblich fehlenen Versicherungsschutzes sowie nicht zuletzt das Handeln (Beschlagnahme des Rades, Drohen) eine aggressive Handlung darstellen.
Das würde ich zumindest gegenüber den höheren Stellen erwähnen.


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Sasquatch
Beitrag 10.09.2011, 17:28
Beitrag #113


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Wieso sollte die TE das Fahrrad abholen? Ich würde Montag morgen, kurz vor acht in der Schule anrufen und die Direktorin auffordern, mit Fristsetzung zu 10 Uhr desselben Tages das Rad zur Vermeidung von Weiterungen daheim auszuhändigen. Sollte dieser Aufforderung nicht Folge geleistet werden wird ohne weitere Aufforderung mit anwaltlicher Hilfe gegen die Direktorin vorgegangen. Warum willst du dir die Wege machen? Weil die feine Dame sich mit Recht und Gesetz nicht auskennt?
Ist jetzt nicht Jedermanns Sache, gegen die Schule, auf die das Kind noch geht, zu feuern, aber genau das ist der Hebel, mit dem Lehrer bisweilen Druck auf Schüler und Eltern ausüben. Ich weiß, dass das längst nicht jeder Lehrer tut und das auch längst nicht an jeder Schule der Fall ist, aber geben tut es das schon. Wehren sich die Eltern gegen solch unverschämtes und auf keinerlei Rechtsgrund fußendes Verhalten wehren, haben das dann die Kinder auszubaden.
Wenn keine kleineren Geschwister vorhanden sind, die gegebenenfalls auch noch auf die Schule müssten würde ichs riskieren und der Frau Direktorin mal zeigen wo der Bartels den Most herholt.


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Areva
Beitrag 10.09.2011, 17:58
Beitrag #114


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Radlsachen brauch ich gar nicht mitnehmen, sein Helm hängt am Fahradsattel smile.gif

Das einzige was sie wahrscheinlich vorbringen wird, ist das sie es nicht verantworten konnte ihn fahren zu lassen, weil sie ihn gesehen hat und er offensichtlich unsicher war. Was allerdings die örtliche Polizeidienststelle widerlegen kann, die hatten ihn nämlich morgens auf dem Weg zur Schule angehalten zur Überprüfung ob das Rad verkehrssicher ist, waren danach bei mir damit ich nicht erschreck wenn er mir das erzählt und sagten er sei sehr vernünftig, sicher und in angemessenem Tempo unterwegs gewesen tongue.gif

Nun ja, und seine kleiner Schwester kommt nächstes Jahr in die Schule, aber die wird wohl eh einen Ort weiter gehen, da diese Grundschule eine Katastrophe ist. Nicht nur das es seit Jahren Ärger mit der Direktorin und den Lehrerngibt, nicht mal der Schulhof ist im geringsten in sich abgeschlossen und gesichert, waren schonöfter Kinder in der Pause einfach mal im Supermarkt einkaufen ranting.gif
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blue0711
Beitrag 10.09.2011, 18:08
Beitrag #115


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Zitat (Areva @ 10.09.2011, 18:58) *
..., ist das sie es nicht verantworten konnte ihn fahren zu lassen, ...
Das hat sie ja auch nicht zu verantworten, sondern Du.


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CvR
Beitrag 10.09.2011, 18:14
Beitrag #116


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Zitat (Areva @ 10.09.2011, 18:58) *
da diese Grundschule eine Katastrophe ist. Nicht nur das es seit Jahren Ärger mit der Direktorin und den Lehrerngibt,

Naja, vielleicht könnte man die ja auch mit einem geschickt geplanten und vollzogenen Rechtsstreit durch "neue" ersetzen thread.gif Immerhin sind doch Lehrer und Direktoren häufig verbeamtet, und da kann so ein Fehlverhalten ganz schnell mal Konsequenzen auf die Berufsausübung haben thread.gif


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Arthur Dent
Beitrag 10.09.2011, 18:16
Beitrag #117


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Zitat (Areva @ 10.09.2011, 14:03) *
Sie meinte dann, er sei ja aber nicht versichert, worauf ich ihr dann antwortete, doch, natürlich ist er versichert!. Sie sagte dann, sie werde das klären und legte einfach auf.

Wenn ich zur Arbeit fahre, besteht der gesetzliche Versicherungsschutz nur dann, wenn ich den Unmittelbaren Weg zur Arbeit nehme. Damit ich das tun kann, muß die Wahl des Verkehrsmittels frei sein. Ich denke, das ist bei Schülern genau so.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Digo
Beitrag 10.09.2011, 18:17
Beitrag #118


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Zitat (Anderssen @ 09.09.2011, 18:36) *
Wenn man jetzt zu schwere Geschütze auffahren lässt und sich damit gewissermaßen zu sehr aufspielt, werden die Außenstehen vermutlich, anstatt zu urteilen: „Aha, da wird jemand ungerecht behandelt und versucht Recht zu bekommen“, eher spontan den Eindruck bekommen: „Da haben sich ja wiedermal zwei gefunden...“, und das (d. h. so ein Image) würde mich zumindest tierisch nerven.

Das schwere Geschütz hat die Dame mit der Bschlagnahmung wohl selber aufgefahren. Man hätte den Schüler a) schieben lassen können und b) ersteinmal eine Warnung aussprechen können, damit man dann hätte klären können, dass es ja ganz legal war.
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blue0711
Beitrag 10.09.2011, 18:18
Beitrag #119


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Dann sollte man sich allerdings Rückendeckung beim Rest der Elternschaft holen. Alleine kommt sowas nicht so gut.
Und auch nicht ohne handfestes zu den anderen Kritikpunkten.

So ein Kampf geht jedenfalls über den Streit ums Fahrrad weit hinaus. Schon deswegen sollte man nicht alleine in der Schusslinie stehen.


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Janus
Beitrag 10.09.2011, 19:29
Beitrag #120


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Zitat (Sasquatch @ 10.09.2011, 18:28) *
Wieso sollte die TE das Fahrrad abholen? Ich würde Montag morgen, kurz vor acht in der Schule anrufen und die Direktorin auffordern, mit Fristsetzung zu 10 Uhr desselben Tages das Rad zur Vermeidung von Weiterungen daheim auszuhändigen.
Warum das denn? Auffordern, das Rad dem Sohnemann zum Schulschluss desselben Tages auszuhändigen, damit er damit nach Hause fahren kann.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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sigggi
Beitrag 10.09.2011, 19:57
Beitrag #121


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Man stelle sich diesen Fall vor 40 Jahren vor.
Man hätte wohl die Schuldirektorin für unzurechnungsfähig erklärt.

Ich frage mich nur was solche Pädagogen den Kindern überhaupt vermitteln mit ihrer verkorksten Einstellung.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Dynamite Harry
Beitrag 10.09.2011, 22:42
Beitrag #122


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Ich frage mich eher, wen die letzten 20-30 Beitragsschreiber für den eventuellen Unfall von Töchterchen oder Sohnemann verantwortich machen wollen, um von ihrer eigenene Inkompetenz abzulenken.

Mit Sicherheit ist im Falle des Falles "die Schule" schuld, weil sich nicht genügend gekümmert wurde ...

Die kompetenten Erziehungsberechtigten stehen nur auf der Matte, um Filius vor der Drangsalierung durch seine Lehrer zu bewahren ...


Ach ja, ich bin kein Lehrer, aber ich hasse diese "Vollkasko" - "Rundum-abgesichert-Mentalität", die, wenn es gerade mal nicht passen sollte, dem gerade Verantwortlichen böse auf die Füße fällt.


mfg
Harry
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blue0711
Beitrag 10.09.2011, 23:08
Beitrag #123


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Wo holst Du DAS jetzt her. Keiner hier hat Vollkaskomentalität, deswegen beschwert man sich ja über die Drangsaliererei.

Und zum Xten: Die Schule ist NICHT verantwortlich für den Schulweg. Egal, wer das wie und wohin drehen will.


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Gruß Kai
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Ichtyos
Beitrag 11.09.2011, 00:04
Beitrag #124


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Zitat (Dynamite Harry @ 10.09.2011, 23:42) *
Ich frage mich eher, wen die letzten 20-30 Beitragsschreiber
Ich habe zwar hier nichts geschrieben, aber inhaltlich schließe ich mich der Grundtendenz der Vorschreiber an. wavey.gif
Zitat (Dynamite Harry @ 10.09.2011, 23:42) *
für den eventuellen Unfall von Töchterchen oder Sohnemann verantwortich machen wollen
Wie bei jedem anderen Unfall nachmittags auf dem Weg zu Sportverein / Musikschule / Freund(in) halt den eigenen Nachwuchs und / oder den Unfallgegner - je nachdem, was passiert ist.

Zitat (Dynamite Harry @ 10.09.2011, 23:42) *
Mit Sicherheit ist im Falle des Falles "die Schule" schuld, weil sich nicht genügend gekümmert wurde ...

Bei solchen Lerninhalten eventuell schon:
Zitat (blue0711 @ 01.09.2011, 22:08) *
Zitat (Schattenfell @ 01.09.2011, 20:05) *
Abgesehen davon noch mal meine Frage: war jemand schon mal Helfer bei einer solchen Fahrradprüfung und kann berichten, was dort abläuft und wie und warum?
Ich war gottseidank nicht dabei, sonst wäre das ausgeartet.

An einem Übungs-Tag kam jedenfalls meine Tochter mit einem angeschrammten Fuß heim. Erklärung: Sie hätte immer ganz rechts fahren müssen, dabei ist sie mit dem Pedal am Bordstein hängen geblieben (Wir haben einen voll ausgebauten Übungsplatz in der Nähe, nicht so ein Striche auf Bolzplatz-Teil)
Soviel zum Inhalt ... dry.gif

Ansonsten entscheidet nicht die Schule, ob mein Nachwuchs verkehrstauglich ist. ranting.gif

Zitat (Dynamite Harry @ 10.09.2011, 23:42) *
um von ihrer eigenene Inkompetenz abzulenken.
Kannst Du das mal bitte näher erläutern. Ich halte die hier schreibenden User für deutlich kompetenter als den Durchschnitt der Lehrkräfte an Grundschulen, solange es um verkehrsrechtliche Belange geht. thumbup.gif

Zitat (Dynamite Harry @ 10.09.2011, 23:42) *
Die kompetenten Erziehungsberechtigten stehen nur auf der Matte, um Filius vor der Drangsalierung durch seine Lehrer zu bewahren ...
Ganz sicher nicht... wallbash.gif


Zitat (Dynamite Harry @ 10.09.2011, 23:42) *
Ach ja, ich bin kein Lehrer, aber ich hasse diese "Vollkasko" - "Rundum-abgesichert-Mentalität", die, wenn es gerade mal nicht passen sollte, dem gerade Verantwortlichen böse auf die Füße fällt.
Ich kenne die anderen User, die hier geschreiben haben, schon länger, teilweise sogar persönlich. Und die Vollkasko-Mentalität kann ich bei denen nicht erkennen. Auf diversen Elternabenden sah das sicher ganz anders aus... crybaby.gif


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Anton Gorodezki
Beitrag 11.09.2011, 01:17
Beitrag #125


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Ich werd' nie verstehen, warum die Eltern sich aus Angst vor Drangsaliererei des Kindes nicht wehren.

Die Kinder, die nie auch nur im Ansatz negativ ungerecht behandelt werden, sind doch (zumindest war das zu meiner Schulzeit noch so) immer die, bei denen beim geringsten Verstoß die Eltern mit dem Anwalt auf der Matte stehn - einfach, weil die Lehrer da wissen, was die Drangsaliererei sie kosten kann.

Lass es eskalieren, notfalls auch ohne Rückendeckung anderer Eltern. Ausbaden tut es der Sohn sowieso nicht.


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Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)

because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson)
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willi
Beitrag 11.09.2011, 07:24
Beitrag #126


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Zitat (Arthur Dent @ 10.09.2011, 19:16) *
Zitat (Areva @ 10.09.2011, 14:03) *
Sie meinte dann, er sei ja aber nicht versichert, worauf ich ihr dann antwortete, doch, natürlich ist er versichert!. Sie sagte dann, sie werde das klären und legte einfach auf.

Wenn ich zur Arbeit fahre, besteht der gesetzliche Versicherungsschutz nur dann, wenn ich den Unmittelbaren Weg zur Arbeit nehme.
Was aber völlig Wurst ist, weil es in erster Linie nur den Kostenträger ändert.
Dann bezahlt nicht deine Krankenkasse, sondern die Unfallkasse des Landes. Bin ich nur grad nicht sicher, ob die immer so heißen oder ob es da Verschiedene gibt.
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Arthur Dent
Beitrag 11.09.2011, 08:17
Beitrag #127


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Zitat (willi @ 11.09.2011, 07:24) *
Was aber völlig Wurst ist, weil es in erster Linie nur den Kostenträger ändert.

Und genau das kann u.U. zum Problem für die Schule werden. Lt- Auskunft der BG zahlt die BG nicht für den Wegenunfall, wenn mein AG mir ein bestimmtes Verkehrsmittel vorschreibt, wie ich zur Arbeit kommen "muß". Hier würde dann der AG haften.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

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willi
Beitrag 11.09.2011, 08:33
Beitrag #128


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Zitat (Arthur Dent @ 11.09.2011, 09:17) *
BG
Da ist das Wort, was mir vorhin fehlte. rolleyes.gif

Wenn es so ist, dann ist der AG doch selbst schuld, wenn es Derartiges vorschreibt.
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mir
Beitrag 11.09.2011, 09:42
Beitrag #129


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Zitat (Sasquatch @ 10.09.2011, 18:28) *
Wieso sollte die TE das Fahrrad abholen?

Das war mein erster Gedanke zwar auch, aber aus welcher Rechtsgrundlage kann man das Zurückbringen nach Hause fordern?

Wie liefe das eigentlich, wenn man hier eine zivilrechtliche Unterlassungsklage losläßt. falls der Direktor uneinsichtig ist?


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blue0711
Beitrag 11.09.2011, 11:47
Beitrag #130


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Zitat (Arthur Dent @ 11.09.2011, 09:17) *
Und genau das kann u.U. zum Problem für die Schule werden. Lt- Auskunft der BG zahlt die BG nicht für den Wegenunfall, wenn mein AG mir ein bestimmtes Verkehrsmittel vorschreibt, wie ich zur Arbeit kommen "muß". Hier würde dann der AG haften.
Aus was ergäbe sich das?
Für die gesetzliche UV gilt SGB VII, da ist aber IMHO keine Rede von sowas.

Es ist dann halt ein Arbeitsunfall und kein Wegeunfall, weil das voschreiben des Verkehrsmittel aus der Fahrzeit Arbeitszeit macht (mit allen Folgen).
Für Schüler ist das aber IMHO nich relevant.
Auch gibt es IMHO keinerlei Anspruchsgrundlage für eine Schule, das zu benutzende Verkehrsmittel vorzuschreiben.
Die Schule kann ausschliesslich Regelungen treffen, die das Schulgelände oder den Bereich ausserschulischer Veranstaltungen betreffen (letztere beginnen und enden idR auf dem Schulgelände, wenn nicht, muss Anfangs- und Endzeit sowie Ort deutlich geklärt sein, damit klar ist, wo und wann der Schulweg beginnt).

Zitat (mir @ 11.09.2011, 10:42) *
..., aber aus welcher Rechtsgrundlage kann man das Zurückbringen nach Hause fordern?

§ 985 BGB Herausgabeanspruch, wenn es nach Zivilrecht ginge.
Aber auch dann wird das mit dem Zurückbringen schwierig zu fordern sein, da der Junge die Strecke ja fahren will und in der Schule anwesend ist.
Insofern bestünde noch Schadenersatzanspruch für die Strecken ohne Fahrrad, wenn dafür Aufwendungen entstehen.
Nur, wenn die höher wären als das bringen/schicken oder es dem Eigentümer unmöglich wäre, das Fahrrad abzuholen , bestünde IMHO ein solcher Anspruch.

Zitat (mir @ 11.09.2011, 10:42) *
Wie liefe das eigentlich, wenn man hier eine zivilrechtliche Unterlassungsklage losläßt. falls der Direktor uneinsichtig ist?
Wäre die nicht verwaltungsrechtlich, weil staatliche Schule = Anstalt öffentlichen Rechts, der man als Eltern/Schüler unterstellt (Subordinationstheorie) ist, also eigentlich Verwaltungshandeln. think.gif

Das verändert dann auch den Herausgabeanspruch.


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Anton Gorodezki
Beitrag 11.09.2011, 12:27
Beitrag #131


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Da gibt es nur ein ganz praktisches Problem: Der Schüler ist ja anscheinend schon in der vierten Klasse, bis die ganzen Verfahren durch sind ist der doch längst von der Grundschule weg dass rentiert sich doch gar nicht.
Kann die Schule gut drauf pokern.


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Arthur Dent
Beitrag 11.09.2011, 15:33
Beitrag #132


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Zitat (blue0711 @ 11.09.2011, 11:47) *
Zitat (Arthur Dent @ 11.09.2011, 09:17) *
Und genau das kann u.U. zum Problem für die Schule werden. Lt- Auskunft der BG zahlt die BG nicht für den Wegenunfall, wenn mein AG mir ein bestimmtes Verkehrsmittel vorschreibt, wie ich zur Arbeit kommen "muß". Hier würde dann der AG haften.
Aus was ergäbe sich das?
Für die gesetzliche UV gilt SGB VII, da ist aber IMHO keine Rede von sowas.

Puh, ist schon 'ne Weile her und ich bin kein Versicherungsexperte. Ich hab damals bei der BG angerufen, weil mein damaliger AG vorschreiben wollte, ich hätte mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren, alles andere sei angeblich nicht versichert. Der Mensch von der BG erklärte mir das es genau andersherum sei, also wenn mir mein AG das Verkehrsmittel vorschreibt, der gesetzliche Versicherungsschutz nicht mehr gegeben sei. Hatte irgendwas damit zu tun, daß nur der unmittelbare Arbeitsweg (steht in §8 SGB VII) versichert sei.

Kleiner Unterschied zum vorliegenden Fall ist also, daß mein damaliger AG mir genau ein Verkehrsmittel vorschreiben wollte, dem Schüler aber genau ein Verkehrsmittel verboten werden soll. Daher bin ich nicht sicher, ob meine Analogie zutreffend ist. Aber ich denke, daß es eher Probleme mit der Versicherung gibt, wenn man die Wahl des Verkehrsmittels einschränkt, als wenn man die Wahl frei lässt. Wenigstens sehe ich keine versicherungstechnische Regelung, die bei einem Fahrrad fahrenden Schüler den Versicherungsschutz ausschließt.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

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willi
Beitrag 11.09.2011, 15:56
Beitrag #133


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Zitat (Arthur Dent @ 11.09.2011, 16:33) *
Hatte irgendwas damit zu tun, daß nur der unmittelbare Arbeitsweg (steht in §8 SGB VII) versichert sei.
Was ich so verstehe: Wenn der Arbeitgeber dir vorschreibt, was du zu tun und zu lassen hast, ist es kein Arbeitsweg mehr, sondern Arbeitszeit. Klingt einleuchtend. Was wiederum auch in erster Linie nur den Kostenträger ändert.* Den Arbeitsweg und womit du ihn zurücklegst kann dir niemand vorschreiben.
Vom direkten Arbeitsweg abzuweichen, weil du Oma zum Kaffeekränzchen besuchen willst, ist schließlich deine Sache.
Du darfst schließlich auch zu Oma fahren, ohne vorher zur Arbeit zu müssen . wink.gif Kein Mensch macht sich deshalb Gedanken um eine gesetzliche Unfallversicherung
Dürfte für Schilkinder ebenso gelten. wavey.gif

*Edit: Wo ist den da überhaupt der Unterschied zwischen Arbeitsweg und Arbeitszeit? Wenn es keinen gibt, hätte ich jetzt Blödsinn zusammenspekuliert.
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blue0711
Beitrag 11.09.2011, 17:58
Beitrag #134


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Zitat (willi @ 11.09.2011, 16:56) *
*Edit: Wo ist den da überhaupt der Unterschied zwischen Arbeitsweg und Arbeitszeit? Wenn es keinen gibt, hätte ich jetzt Blödsinn zusammenspekuliert.
Das ist ja mein Problem bei der Sache. Es ist einmal Wegeunfall und einmal Arbeitsunfall, da Arbeitszeit. Für beides ist die GUV zuständig.

Allerdings kann es natülich sein, dass die BGs Erstattungsvereinbarungen mit den AGs haben, die di Sache intern ändern. Nach SGB ist jedenfalls für den Arbeitnehmer kein Unterschied da, für den Schüler sowieso nicht.

Halt doch: Sollte die Schule dem Schüler das Verkehrsmittel explizit vorschreiben, dann ist der Transport Schulveranstaltung und damit aufsichtspflichtig. Das wäre auch keine gute Idee seitens der Schule.


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Sasquatch
Beitrag 11.09.2011, 18:23
Beitrag #135


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Zitat (mir @ 11.09.2011, 10:42) *
Zitat (Sasquatch @ 10.09.2011, 18:28) *
Wieso sollte die TE das Fahrrad abholen?

Das war mein erster Gedanke zwar auch, aber aus welcher Rechtsgrundlage kann man das Zurückbringen nach Hause fordern?
Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Direktorin das Rad einbehalten? Ich würds einfach tun und sehen, was passiert. Ist auch ein deutliches Indiz dafür, wie weit man letzten Endes gehen muss. Knickt sie ein wirds einfach. Für den ersten Schritt wäre mir die Rechtsgrundlage vollkommen egal. Es wäre da auch uninteressant, ob man die Forderung letzten Endes durchsetzen kann.


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Arthur Dent
Beitrag 11.09.2011, 18:54
Beitrag #136


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Zitat (willi @ 11.09.2011, 15:56) *
Was ich so verstehe: Wenn der Arbeitgeber dir vorschreibt, was du zu tun und zu lassen hast, ist es kein Arbeitsweg mehr, sondern Arbeitszeit. Klingt einleuchtend.

Tja, nur davon war im Gespräch mit dem BG-Versicherungsmensch keine Rede. Zudem lt. Arbeitgeber die Arbeitszeit festgelegt war und ab Arbeitsaufnahme im Büro gewertet wurde. Außerdem hätte er dann auch imho die Fahrtkosten tragen müssen, was ebenfalls nie zur Debatte stand. Aber ist ja auch egal, lasst uns zum Thema zurück kehren, mein Fall ist so interessant auch nicht, da der damalige AG nach dem Gespräch mit der BG sofort einen Rückzieher machte.


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sigggi
Beitrag 11.09.2011, 18:55
Beitrag #137


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Für mich wäre klar, dass ich noch am selben Tag die Herausgabe des Rades verlangt hätte. Ohne Rad wär ich nicht vom Schulgelände gegangen. Hätte man mir die Herausgabe verweigert, hätte ich im selben Moment die Polizei gerufen.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.09.2011, 20:56
Beitrag #138





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Wofür steht hier BG? Berufsgenossenschaft?
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Ichtyos
Beitrag 11.09.2011, 21:08
Beitrag #139


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Areva
Beitrag 12.09.2011, 05:26
Beitrag #140


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Zitat (sigggi @ 11.09.2011, 19:55) *
Für mich wäre klar, dass ich noch am selben Tag die Herausgabe des Rades verlangt hätte. Ohne Rad wär ich nicht vom Schulgelände gegangen. Hätte man mir die Herausgabe verweigert, hätte ich im selben Moment die Polizei gerufen.


Als mein Sohn mit dem Bus nach Hause kam, sind wir sofort zur Schule gefahren (mit ziemlicher Wut im Bauch ranting.gif ) nur war die schon zugeschlossen und niemand mehr da.
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Areva
Beitrag 12.09.2011, 09:07
Beitrag #141


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So, wie ich ja bereits sagte, hatte ich mich mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde in Verbindung gesetzt. Die nette Dame dort bat mich um Angabe der Schule, setzte sich sogleich mit dieser in Verbindung und klärte die Rechtslage : die Wahl des Beförderungsmittels steht den Eltern frei und die Kinder sind natürlich auf dem Schulweg wie üblich versichert.
Ich hoffe, das die Angelegenheit damit jetzt aus der Welt ist und auch andere Kinder zukünftig mal mit dem Rad kommen smile.gif
Jetzt werde ich natürlich nachher zum Schulschluß trotzdem hinfahren, nur um auch sicher zu gehen, das mein Sohn sein Fahrrad auch ausgehändigt bekommt.
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mir
Beitrag 12.09.2011, 09:49
Beitrag #142


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Glückwunsch!

Die Fahrkarten für die Fahrt am Freitag und heute (?) könnte man mit auf den Tisch legen. Busfahren ist ja nun nicht umsonst. Dafür kann man dann 2 c pro km für die gesparte Fahrradfahrt abziehen.

(Ähm, und natürlich auch die zwei Autofahrten am Freitag zum vergeblichen Abholen des Rads)


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Lokostefan
Beitrag 12.09.2011, 10:06
Beitrag #143


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Seltsam finde ich, den Fixpunkt bei Schulklassen festmachen zu wollen.

In der Straßenverkehrsordnung ist ganz klar geregelt, dass Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren auf dem Bürgersteig fahren MÜSSEN und bis zu einem Alter von 10 Jahren auf dem Bürgersteig fahren DÜRFEN und dass alle Radfahrer ab einem Alter von 10 (AUCH die fahrradfahrende Begleitung von fahrradfahrenden Kindern unter 8) den Radweg benutzen müssen.

Nirgendwo ist ein Zusammenhang zum Besuch der einen oder anderen Schulklasse festgeschrieben.

Und die Frage ob ein Schulkind allein oder nur in Begleitung radeln darf ist ebenfalls nicht geregelt.

Allerdings kann die Schule seinen Schülern vorschreiben zum Beispiel erst ab einer bestimmten Entfernung zwischen Wohnort und Schule mit dem Fahrrad zur Scvhule kommen zu dürfen, weil es nicht genug Fahrradstellplätze für alle gibt. Nur kann das dann nicht Onkel Polizei ahnden oder das Ordnungsamt, sondern lediglich zwischen Schule und Schüler auf dem üblichen Disziplinarweg (Klassenbucheintrag, Abmahnung, Tadel, etc) eine Ahnung finden.

Und sicher ist auch, dass alle Personen unter 14 NICHT als wirklich Verkehrsfähig gelten (weshalb man auch erst ab 14 den ersten aller Führerscheine machen darf).

Aber daraus ein Radfahrverbot für unbegleitete 4-Klässer ableiten zu wollen, halte ich für schwierig.
Noch dazu, da viele Schulen den "Fahrradführerschein", den die Straßenverkehrsordnung ja gar nicht kennt, bereits in der 3. Klasse anbieten.

Zudem werden Kinder auf dem Schulweg nicht in Verkehrsunfälle verwickelt, weil sie Fahrradfahren, sondern weil sie, egal, ob zu Fuß oder auf dem Rad, von anderen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet werden. Und die Überlebenschance ist gleich doof wenn Kind von Auto angefahren oder gar überfahren wird, egal ob das Kind per Rad oder zu Fuß unterwegs ist.

Und die meisten Kinder sterben in Deutschland im Straßenverkehr immer noch nach den Zahlen des statistischen Bundesamtes als Passagier in den Autos ihrer Eltern.

Die Sache ist also nicht nachzuvollziehen.
Gruß,
Lokostefan
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Mitleser
Beitrag 12.09.2011, 10:15
Beitrag #144


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Zitat (Lokostefan @ 12.09.2011, 11:06) *
Allerdings kann die Schule seinen Schülern vorschreiben zum Beispiel erst ab einer bestimmten Entfernung zwischen Wohnort und Schule mit dem Fahrrad zur Scvhule kommen zu dürfen, weil es nicht genug Fahrradstellplätze für alle gibt.

no.gif Wenn dann kann die Schule nur das Abstellen auf dem Schulgelände regulieren. Und selbst dies muss sie ermessensfehlerfrei machen und notfalls vor Gericht sauber begründen.
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Areva
Beitrag 12.09.2011, 10:19
Beitrag #145


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Zitat (Lokostefan @ 12.09.2011, 11:06) *
Allerdings kann die Schule seinen Schülern vorschreiben zum Beispiel erst ab einer bestimmten Entfernung zwischen Wohnort und Schule mit dem Fahrrad zur Scvhule kommen zu dürfen, weil es nicht genug Fahrradstellplätze für alle gibt. Nur kann das dann nicht Onkel Polizei ahnden oder das Ordnungsamt, sondern lediglich zwischen Schule und Schüler auf dem üblichen Disziplinarweg (Klassenbucheintrag, Abmahnung, Tadel, etc) eine Ahnung finden.

Und sicher ist auch, dass alle Personen unter 14 NICHT als wirklich Verkehrsfähig gelten (weshalb man auch erst ab 14 den ersten aller Führerscheine machen darf).



Nicht mal das darf die Schule vorschreiben, lediglich das die Räder nicht auf dem Schulgelände abgestellt werden dürfen.
Und die verkehrsfähigkeit an einem bestimmten Alter fest zu machen, halte ich auch für schwierig, da es ja doch sehr unterschiedlich ist was die nötige Reife anbelangt. Einer hat sie früher, ander später, mancher nie. Müßte man tatsächlich einen Fahrradführerschein einführen (nicht dieses komische Papier der Schule, juhu ich kann nen Hindernisparcours fahren), nur ab welchem Alter sollte man den dann ansetzen?
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mir
Beitrag 12.09.2011, 10:28
Beitrag #146


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Und Beschlagnahme des Fahrrads wäre da auch die falsche Maßnahme. Wenn kein Platz ist, muß halt ein Teil der Räder draußen abgestellt werden.

Wenn die Schule der Meinung ist, daß ein konkreter Schüler nicht Fahrrad fahren kann, dann kann sie die Eltern ansprechen oder - im Extremfall - bei der FEB ein Radfahrverbot anregen. Sie ist aber selber unzuständig.

Faszinierend ist ja, daß - so hört man am Stammtisch und liest man in BILD - Behörden sonst ganz genau wissen, wann sie nicht zuständig sind. Interessant wäre wirklich, was solche Schuldirektoren treibt, sich in Dinge einzumischen, die sie überhaupt nichts angehen und auch kaum betreffen - das Abstellproblem ist ja nun wirklich trivial zu lösen, wenn man will und mal mit der Straßenverkehrsbehörde spricht.

Na, vielleicht erfahren wir heute noch mehr. dribble.gif


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Areva
Beitrag 12.09.2011, 10:37
Beitrag #147


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Also, Abstellplätze gibt es an unserer Schule genug. Wenn Ende des Schuljahres Fahrradparcoursprüfung ansteht, kommen alle Schüler der dritten und vierten Klasse mit dem Rad (wobei nur bei der 4. Klasse die "Prüfung" gewertet wird) und alle Räder werden über Nacht im Keller der Schule abgestellt. Vor der Schule ist ein Fahrradständer für ca. 30 Räder. Bei grad mal ca. 95 Schülern sicher ausreichend.
Gerade hat mich die Klassenlehrerin meines Sohnes angerufen, um mir, sehr knapp und kühl *grins*, mitzuteilen mein Sohn käme dann heute mit dem Rad nach Hause.
Nun, ich denke der Anruf der Landesschulbehörde hat gesessen.
Als nächstes werde ich dann mal die Klassenelternschaft ansprechen, damit dieses Jahr mal eine richtige Radprüfung im Verkehr stattfindet. Mit der Polizei habe ich schon gesprochen, die sind sehr gern bereit dazu, zumal wir in unserer Gemeinde die einzige Grundschule sind, die keine Prüfung im Verkehr machen.
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mir
Beitrag 12.09.2011, 10:46
Beitrag #148


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Zitat (Lokostefan @ 12.09.2011, 11:06) *
Und sicher ist auch, dass alle Personen unter 14 NICHT als wirklich Verkehrsfähig gelten (weshalb man auch erst ab 14 den ersten aller Führerscheine machen darf).


Ich glaub nicht, daß ab 14 die Verkehrsfähigkeit plötzlich zunimmt, weil man eine Prüfbescheinigung erwerben kann, und daß ab da die Unfallzahlen sinken. Es ist eher so, daß sie in dem Alter ihr Maximum erreichen. Mancher war im Kindergartenalter, als er sich strikt an die Regeln hielt (und stolz drauf war, daß er sie befolgen kann!) sehr viel verkehrsfähiger als mit 14 oder 20.

Und nun, was folgt daraus?

Ich halte es für größeren Humbug, wenn man Kinder unter 14 mit der Begründung, sie seien nicht "verkehrsfähig", vom Radfahren oder gar Zufußgehen abhalten will. Hat der ADFC übrigens mal ernsthaft in einer Kampagne versucht, war in den 70ern des letzten Jahrhunderts. Aber ich kenne wiederum eine Grundschule, wo die Kinder auch über eine kurze Entfernung mit dem Bus abgeholt werden, weil da eine angeblich besonders gefährliche Kreuzung sei (mir erschließt sich das nicht) und eine Ampel teurer käme. Komisch, der eine Schüler, den ich da kenne, der ist ein bißchen pummelig und wirkt manchmal motorisch ungeschickt. Ob es da einen Zusammenhang zu einem Bewegungsdefizit gibt? think.gif

Blöderweise steckt genau dieselbe Denkweise im Kopf des Schuldirektors, wenn er Kindern unterhalb einer Klassenstufe pauschal das Radfahren aus Sicherheitsgründen verbieten will. Ich wundere mich nur immer, daß die selber nicht merken, was sie da treiben. Dabei jammern die Schulen doch sonst immer darüber, daß früher alles besser gewesen sei.

Weitaus sinnvoller im Sinne der Sicherheit wäre es, man verbietet einfach eine halbe Stunde vor Schulbeginn den motorisierten Individualverkehr in der Stadt, aber ich fürchte, da würden die Eltern Amok laufen.


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Lokostefan
Beitrag 12.09.2011, 13:30
Beitrag #149


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Natürlich kann die Schule nur in ihrem Verkehrsraum die Fahrradparkerei regulieren. Und sicher, schreibt sie vor, dass jemand zu nahe wohnt und nicht mit dem Fahrrad kommen darf, parkt das Fahrrad halt woanders.

Schwierig nur die Frage, wo der Verkehrsraum der Schule denn beginnt oder endet. Der Bürgersteig vor der Schule könnte noch zur Schule gehören.

Das Fahrrad zu Beschlagnahmen halte ich aber als Ordnungsmaßname der Schule für fragwürdig. Da sind wir ja schon an der Grenze zum Diebstahl. Immerhin ist es aus Sicht der Schule "fremdes Eigentum" im Sinne des Strafgesetzbuches" von dem sie in diesem Moment "Besitz ergreift" und damit riskiert der "Täter" eine Strafanzeige der Eltern des Kindes.

---

Eine "BG" gibt es für Schüler nicht.
Die heißt in jedem Bundesland in Deutschland Unfallkasse. Ist ja klar "BERUFSGenossenschaft"?
als selbstverwaltungsorgfane und (Versicherungs-) Anstalten öffentlichen Rechtes im Sinne der Sozial und - Unfallversicherungen einen berufsgenossenschaftlichen Charakter.

Versichert sind da allerdings nur die Schüler, deren Schulen einen öffentlichen Träger haben. Privatschulen müssen selber versichern.

Und lediglich der KÜRZESTE Weg zwischen Ausbildungsstätte und Wohnort bzw Arzt ist vorgeschrieben, soll er als Wegeunfall versichert sein, nicht das Verkehrsmittel.

---

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Verkehrs- und Geschäftsfähigkeit von natürlichen Personen geregelt, egal, ob diese dann Gummiteddys kaufen, Fahrräder besitzen oder am Straßenvekehr teilnehmen.
Und daraus abgeleitet existieren in der Führerscheinverordnung und in der Straßenverkehrsornung nun einmal Altersgrenzen für bestimmte Dinge.

Bis 8 muss man auf dem Bürgersteig Fahrrad fahren, muss aber, wie jeder andere Radfahrer auch, auch absteigen, um auf dem Zebrastreifen den Vorrang eines Fußgängers genießen zu dürfen, muss aber im Kreuzungsbereich entlang des Fußgängerüberweges, nicht des Radfahrweges Straßenseiten wechseln, darf da dann aber Rad fahren, mohne sein Vorrangsrecht gegenüber Abbiegern zu verlieren.

Bis 10 darf man auf dem Bürgersteig oder Radweg Fahrrad fahren und zwischen beiden frei wählen.

Ab 10 muss der Radfahrer auf den Fahrradweg.

Ab 14 gilt der Verkehrsteilnehmer als eingeschränkt Verkehrsfähig im Sinne der StVO und FührSchVO und darf seinen ersten Führerschein machen.

Und erst mit 21 gilt ein Verkehrsteilnehmer als voll Verkehrsfähig und darf auch in die Königsklasse der Führerscheine, die gewerbliche Personenbeförderung vorstoßen.

Dazwischen gibt es noch zig Abstufungen, wie eben das Kind, das mit dem Fahrrad zur Schule fährt oder der 18-Jährigen Automobilist.
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Mclane
Beitrag 12.09.2011, 13:52
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Zitat (mir @ 12.09.2011, 10:46) *
Ich halte es für größeren Humbug, wenn man Kinder unter 14 mit der Begründung, sie seien nicht "verkehrsfähig", vom Radfahren oder gar Zufußgehen abhalten will. Hat der ADFC übrigens mal ernsthaft in einer Kampagne versucht, war in den 70ern des letzten Jahrhunderts. Aber ich kenne wiederum eine Grundschule, wo die Kinder auch über eine kurze Entfernung mit dem Bus abgeholt werden, weil da eine angeblich besonders gefährliche Kreuzung sei (mir erschließt sich das nicht) und eine Ampel teurer käme. Komisch, der eine Schüler, den ich da kenne, der ist ein bißchen pummelig und wirkt manchmal motorisch ungeschickt. Ob es da einen Zusammenhang zu einem Bewegungsdefizit gibt? think.gif



Das dürfte wohl eher der ADAC gewesen sein.


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