Taxischild auf dem Dach, erlaubt? verboten? welche Strafe? |
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Taxischild auf dem Dach, erlaubt? verboten? welche Strafe? |
18.02.2006, 19:30
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16872 |
ich fahre einen schwarzen Mercedes, der von meinen Freunden gerne mal "Renntaxi" genannt wird. Jetzt würd ich mir gerne das nächste mal, wenn ich auf ein Treffen fahre ein Taxischild auf das Dach montieren. Nur als Gag, ich möchte nicht wirklich jemanden mitnehmen.... Jetzt meine Frage, ist es verboten ein Taxischild auf dem Autodach draufzuhaben? Welche Strafe droht, wenn mich die Rennleitung mit dem Schild auf dem Dach erwischt? Vielen Dank für die Antworten. Schöne Grüße Basti |
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18.02.2006, 20:09
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#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 32 Beigetreten: 25.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16291 |
Jetzt meine Frage, ist es verboten ein Taxischild auf dem Autodach draufzuhaben? Welche Strafe droht, wenn mich die Rennleitung mit dem Schild auf dem Dach erwischt? Wenn du im öffentlichen Verkehrsraum ein Rennen durchführen willst, worauf der Begriff "Rennleitung" hinweist, ist ein auf dem Dach angebrachtes Taxi-Schild dein geringstes Problem, solltest du erwischt werden. |
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18.02.2006, 20:23
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Mit dem Schild auf dem Dach könnte der Eindruck entstehen, dass du eine Taxe ohne Genehmigung betreibst (Verstoß gegen die BOKraft), was diverse andere Verstöße nach sich zieht. Die Kosten für eine solche Anzeige (zusammen mit der Einziehung des Taxenschildes) liegen dezent über 100€.
Ein kostenspieliger Spass mit viel Ärger. Ich würd es lassen. -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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18.02.2006, 20:35
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16872 |
Jetzt meine Frage, ist es verboten ein Taxischild auf dem Autodach draufzuhaben? Welche Strafe droht, wenn mich die Rennleitung mit dem Schild auf dem Dach erwischt? Wenn du im öffentlichen Verkehrsraum ein Rennen durchführen willst, worauf der Begriff "Rennleitung" hinweist, ist ein auf dem Dach angebrachtes Taxi-Schild dein geringstes Problem, solltest du erwischt werden. Sind wir jetzt bei den Erbsenzählern?! Ok, dann extra für dich: Welche Strafe ist zu erwarten, wenn ein Beamteter Angestellter des Landes, auch Polizist genannt, mich mit dem montierten Schild im Rahmen einer Verkehrskontrolle erwischt.... ElBestrafo hat das ganze sehr gut erläutert, vielen Dank dafür! Ich denke ich werde mir ein Schild kaufen, und wenn ich dann auf dem Treffen bin, werde ich es montieren. |
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18.02.2006, 21:19
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#5
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Wen euer Treffen auf einem nicht öffentlichen Pltz stattfindet, so kannst du das Schild dort montieren.
Du solltest es aber vor verlassen dieses Pltzes wieder entfernen. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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18.02.2006, 22:57
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#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Der Bußgeldkatalog zur BOKraft enthält lediglich Tatbestände, die die Unternehmer, Mitglieder des Fahrdienstes oder Fahrzeugführer betreffen, wobei davon ausgegangen wird, dass ein Taxi, Mietwagen usw. benutzt wird. Der § 45 BOKraft enthält auch nur für diesen Personenkreis und diese Fahrzeuge Bußgeldtatbestände.
Einen Bußgeldtatbestand über die missbräuchliche Anbringung und Benutzung des Taxischilds an einem anderen Fahrzeug enthält die Vorschrift nicht. Damit dürfte nach meinem Dafürhalten nur § 49a StVZO in Frage kommen, weil an dem Fahrzeug eine unzulässige lichttechnische Einrichtung angebracht ist (TBNr. 221.1 BKat). |
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19.02.2006, 11:04
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 355 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10973 |
Damit dürfte nach meinem Dafürhalten nur § 49a StVZO in Frage kommen, weil an dem Fahrzeug eine unzulässige lichttechnische Einrichtung angebracht ist (TBNr. 221.1 BKat). Birnchen ausbauen, Kabel abschneiden. Am besten noch die Fassungen für die Birnchen raus, dann dürfte es doch keine lichttechnische Einrichtung mehr sein... |
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19.02.2006, 11:32
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#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16872 |
Hmm, das ist eine Interessante neue Erkenntnis! Aber das ist die Theorie, ich denke wen man an den falschen Polizisten kommt, der über dieses Wissen eben nicht verfügt, kann der einem doch Ärger machen.
Und Ärger mit der Polizei möchte ich vermeiden.... |
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19.02.2006, 16:11
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#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Um einzuschreiten, braucht die Polizei eine Rechtsgrundlage. Die sähe ich hier allenfalls im Bereich der Gefahrenabwehr, also im Polizeirecht, wobei mir allerdings nicht recht klar ist, wie man eine konkrete Gefahr begründen sollte.
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19.02.2006, 18:30
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6605 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat Beamteter Angestellter ???
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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19.02.2006, 19:57
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Ok. dann liegt aber dennoch ein Verstoß gegen §§ 2, 46, 47, 61 PBefG vor, da keine Genehmigungsurkunde vorliegt. Die Owi kann bis 5000 € geahndet werden.....
-------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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19.02.2006, 20:28
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Ok. dann liegt aber dennoch ein Verstoß gegen §§ 2, 46, 47, 61 PBefG vor, da keine Genehmigungsurkunde vorliegt. Die Owi kann bis 5000 € geahndet werden..... Wieso sollte ein Verstoß gegen das PBefg vorliegen??? Der TE ist doch kein Unternehmer im Sinne des PBefG! Was natürlich zum Tragen kommen könnte, das er dieses vortäuscht!? Dafür kann IMHO aber nicht das PBefG als Grundlage dienen!? -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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19.02.2006, 20:40
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Ein Taxenschild auf dem Dach erweckt nun doch mehr als den Eindaruck einer Taxe oder ? Somit besteht der Verdacht, dass hier (schon auf Grund der Fahrzeugfarbe) eine illegale Taxe betreiben wird. Für den Betrieb einer Taxe bedarf es einer Genehmigung nach o.g. Vorschriften. Diese wäre hier nicht gegeben.
-------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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19.02.2006, 20:50
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#14
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Ein Taxenschild auf dem Dach erweckt nun doch mehr als den Eindaruck einer Taxe oder ? Somit besteht der Verdacht, dass hier (schon auf Grund der Fahrzeugfarbe) eine illegale Taxe betreiben wird. Für den Betrieb einer Taxe bedarf es einer Genehmigung nach o.g. Vorschriften. Diese wäre hier nicht gegeben. Ein Taxischild erweckt zweifelsfrei den Eindruck ein Taxi zu betreiben, aber auch nicht mehr! Das dadurch ein Verdacht ensteht, illegal ein Taxi zu betreiben, steht für mich auch nicht zur Disposition! Aber die Rechtsgrundlage PBefG kann IMHO nicht greifen! Im Übrigen greift seitens der BOKraft die RAL 1015 (hellelfenbein) in einigen Bundesländern, Vorreiter ist hier Baden-Würtemberg, in vielen Feldversuchen, nicht mehr! Hier gibt es auch wieder schwarze oder bunte Taxen! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_Uwe K._* |
19.02.2006, 20:53
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#15
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19.02.2006, 20:56
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
In Berlin sind wir noch sehr altmodisch. Hier sind alle Taxen noch in "Elfenbein" unterwegs.
-------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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19.02.2006, 21:05
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#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
In Berlin sind wir noch sehr altmodisch. Hier sind alle Taxen noch in "Elfenbein" unterwegs. Aber nicht mehr lange, wenn entsprechende Initiativen der Taxiverbände Erfolg haben. -------------------- |
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19.02.2006, 21:12
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#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
In Berlin sind wir noch sehr altmodisch. Hier sind alle Taxen noch in "Elfenbein" unterwegs. Aber nicht mehr lange, wenn entsprechende Initiativen der Taxiverbände Erfolg haben. Wenn man dem TVD glauben schenken darf, auch zu Recht! Das "hellelfenbein" wird keine Zukunft mehr haben, egal, ob in Stuttgart, München oder Berlin! Studien haben bereits belegt, das sich der Fahrgast nicht an der Farbe des Fahrzeuges, sondern am "Taxischild" orientiert! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_Uwe K._* |
19.02.2006, 21:21
Beitrag
#19
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Guests |
In BS sieht man Taxen in allen möglichen Farben
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19.02.2006, 21:22
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#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
In Berlin sind wir noch sehr altmodisch. Hier sind alle Taxen noch in "Elfenbein" unterwegs. Und davon ca. 20 % illegal! DAS sollte überprüft werden, ist wahrscheinlich aber nicht durchführbar!? -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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19.02.2006, 21:23
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#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
In BS sieht man Taxen in allen möglichen Farben Auch so genannte Schwarztaxen. -------------------- |
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19.02.2006, 21:42
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#22
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
@DonBastiano
Sorry, das wir hier vom Thema abgeglitten sind! Für mich persönlich ist deine Frage mit diesem Beitrag von @Peter Lustig beantwortet worden! Gruß Frankenstein -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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19.02.2006, 21:47
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#23
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Sorry, dass ich nochmals offtopic werde: als Grund für ein Abgehen von der Taxifarbe hellelfenbein geben die Taxiverbände u.a. auch die bessere Wiederverkaufbarkeit eines Taxis als Gebrauchtwagen an.
Ich frage mich allerdings, wer ein ehemaliges Taxi mit 400.000 km und mehr überhaupt noch kauft. |
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19.02.2006, 21:56
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#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1345 Beigetreten: 14.06.2005 Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz Mitglieds-Nr.: 10319 |
Mit dem gleichen Argument sind in BW die Polizeifahrzeuge seit einiger Zeit Grün-Silbermetallic. Wer kauft die noch?
-------------------- Gruß, Michael
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19.02.2006, 22:00
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#25
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Dann schau Dir die Autos doch einmal genau an. Die Farbe Grün ist vermutlich ähnlich wie in Bayern als Folie aufgebracht, die sich ggf. problemlos abziehen lässt. Dann hast Du nur noch ein silbernes Auto.
Davon abgesehen würde ich aber auch ein abgelegtes Polizeiauto nicht kaufen, und wäre es noch so günstig. Nach Erhebungen der Polizeigewerkschaft in Bayern haben viele Streifenfahrzeuge zwischen 300.000 und 600.000 km auf dem Tacho. |
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19.02.2006, 22:09
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#26
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16872 |
Hei das mit dem Off-Topic macht doch gar nix, ist doch auch sonst sehr interessant!
Zum Thema illegale Taxen, angeblich sollen in München zur Wiesnzeit mehr als 60% der Taxen illegal unterwegs sein... Aber egal, vielen Dank für eure Hilfe! Werde das ganze wohl oder Übel besser lassen... |
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19.02.2006, 22:13
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Das sind durchaus reguläre Taxen, die allerdings für die Stadt München keine Konzession haben und aus dem Umland kommen.
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19.02.2006, 23:40
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Nur mal so nebenbei, im Saarland sind die Taxen schon seit längerem "bunt"
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24.02.2006, 21:37
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
In Berlin sind wir noch sehr altmodisch. Hier sind alle Taxen noch in "Elfenbein" unterwegs. Und davon ca. 20 % illegal! DAS sollte überprüft werden, ist wahrscheinlich aber nicht durchführbar!? Dann schau mal hier -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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24.02.2006, 22:18
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Wurdest Du etwa durch die Beiträge hier im VP dazu animiert?
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24.02.2006, 22:25
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Was ist das denn?
Zitat ... erhoben die Polizisten in elf Fällen Verwarnungsgeld und schrieben elf Berichte an die Ordnungsbehörde, beispielsweise wegen Nichtmitführens eines Stadtplanes, ... Wird so etwas allen Ernstes im Navi-Zeitalter beanstandet? lg c.s. |
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24.02.2006, 22:32
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
In Berlin sind wir noch sehr altmodisch. Hier sind alle Taxen noch in "Elfenbein" unterwegs. Und davon ca. 20 % illegal! DAS sollte überprüft werden, ist wahrscheinlich aber nicht durchführbar!? Dann schau mal hier Und das ist gut so!!! Was ist das denn? Zitat ... erhoben die Polizisten in elf Fällen Verwarnungsgeld und schrieben elf Berichte an die Ordnungsbehörde, beispielsweise wegen Nichtmitführens eines Stadtplanes, ... Wird so etwas allen Ernstes im Navi-Zeitalter beanstandet? Kann durchaus so sein! Wenn die Taxi-Tarifordnung dieses in Berlin so vorsieht! Gerade in Großstädten kann dieses gefordert werden! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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26.02.2006, 00:05
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
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26.02.2006, 02:39
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1345 Beigetreten: 14.06.2005 Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz Mitglieds-Nr.: 10319 |
Schon möglich, aber auch die Leasingfirma wird die Fahrzeuge nach Vertragsende verkaufen...
-------------------- Gruß, Michael
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.04.2024 - 19:17 |