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> Führerschein aus Kenia!?
Scout-Kenia
Beitrag 18.02.2006, 01:38
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ein Bekannter hat einen Führerschein (International Driving Licence) in Kenia erworben, ohne Meldung dort und bestehender MPU Pflicht und Sperre bis 08/06 in Deutschland.

Nun zu meiner Frage:
Ist es möglich diesen Führerschein in England in einen EU Führerschein umschreiben zu lassen und diesen in Deutschland nach Ablauf der Sperrfrist unbefristet nutzen zu können?

Danke für eure Antworten!!! smile.gif

Scout-Kenia
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Colio
Beitrag 18.02.2006, 01:42
Beitrag #2


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Der Kenianische Führerschein wird in England nur umgeschrieben wenn man die Theoretische und praktische Prüfung ablegt.

weitere Infos fidnest du hier

klick klick
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Scout-Kenia
Beitrag 18.02.2006, 02:01
Beitrag #3


Neuling


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Aber Kenia gehört doch "Commonwealth of Nations" an , einen Staatenbund, der vom Vereinigten Königreich und dessen ehemaligen Kolonien gegründet wurde.
Dann kann es doch nicht so schwierig sein den Führerschein dort umschreiben zu lassen!?

Der Rechtsanwalt der Fahrschule sagte das es ohne Probleme möglich sei.
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GSX-R
Beitrag 18.02.2006, 09:57
Beitrag #4


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Klar sagt der das. Der will seine Führerscheine loswerden.
Fakt ist, dass es sich so verhält wie @Colio geschrieben hat.

Siehe auch hier.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Scout-Kenia
Beitrag 18.02.2006, 10:10
Beitrag #5


Neuling


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Wieso gibt es dann dieses Schreiben und ein Urteil vom BGH?
Sorry für mein mistrauen aber es soll ganz sicher sein!

Schreiben von Dr. Saeftel
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Perplex
Beitrag 18.02.2006, 12:01
Beitrag #6


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Zitat (Scout-Kenia @ 18.02.2006, 10:10) *
Wenn er das so schreibt, dann wird das wohl so stimmen. Er als Anwalt darf mit Sicherheit keine Falschauskunft geben. think.gif

Er schreibt allerdings: "Wenn ... besteht durchaus die Möglichkeit ... ".
Wie Du die Umschreibung bekommst & welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, schreibt er nicht. Das bleibt dann wohl Dein Problem. Ich persönlich würde allerdings England empfehlen, weil das Wohnsitzerfordernis in Frankreich enorm schwierig ist. huh.gif


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Peter Lustig
Beitrag 18.02.2006, 12:24
Beitrag #7


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Was meinst Du, wieviel Anwälte schon Falschauskünfte gegeben haben? Auch Anwälte, sogar der Führerscheingott Säftel, sind Menschen, die irren können, Fehler machen und Prozesse verlieren, wo sie ihren Klienten vorher etwas Anderes erzählt haben. sad.gif

Im vorliegenden Schreiben hat er allerdings Recht. Die Klippe besteht in der Umschreibung des kenianischen Führerscheins in einen britischen. Da ist allein das britische FE-Recht maßgeblich.

Sollte diese tatsächlich fälschlicherweise und entgegen den Angaben auf der oben verlinkten amtlichen Seite des UK prüfungsfrei erfolgen, wäre allerdings der neue britische EU-Führerschein auch in D anzuerkennen. Eine prüfungsfreie Umschreibung dürfte jedoch nach allem, was wir bisher in Erfahrung bringen konnten (siehe auch die obigen Links), nahezu ausgeschlossen sein, weil die Briten inzwischen wohl die "hohe Qualität" dieser Führerscheine festgestellt haben und daher trotz Commonwealthzugehörigkeit von Kenia mit gutem Grund eine bedingungslose (prüfungsfreie) Anerkennung ablehnen.

Sofern die Umschreibung in einen britischen Führerschein, egal ob mit Prüfung oder ggf. fälschlicherweise prüfungsfrei, jedoch vor Ablauf der Sperrfrist erfolgt, besitzt auch der britische Führerschein in D von Haus aus keine Gültigkeit. Dies hat auch der EuGH in seinem Urteil vom 29.04.2004 nicht in Frage gestellt.
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Perplex
Beitrag 18.02.2006, 12:57
Beitrag #8


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Zitat (Peter Lustig @ 18.02.2006, 12:24) *
Was meinst Du, wie viele Anwälte schon Falschauskünfte gegeben haben? sad.gif
Falschauskünfte mündlich, ja! Schriftlich glaube ich eher nicht!

Zitat (Peter Lustig @ 18.02.2006, 12:24) *
Sofern die Umschreibung in einen britischen Führerschein, egal ob mit Prüfung oder ggf. fälschlicherweise prüfungsfrei, jedoch vor Ablauf der Sperrfrist erfolgt, besitzt auch der britische Führerschein in Deutschland von Haus aus keine Gültigkeit. Dies hat auch der EuGH in seinem Urteil vom 29.04.2004 nicht in Frage gestellt.
Während der Sperre eindeutig ja!

Wurde allerdings der Führerschein während der Sperre umgeschrieben, ist noch nicht eindeutig geklärt, ob er nach der Sperre in Deutschland automatisch gültig wird oder nicht. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass sich der EuGH hierzu nicht eindeutig genug geäußert hatte. Mich interessiert jedenfalls nicht, wie die deutschen Richter es gerne hätten. Ich würde allerdings jedem Betroffenen dazu raten, die Umschreibung sicherheitshalber erst nach der Sperre zu machen, weil die deutschen Behörden mit Sicherheit Ärger machen würden.


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schmidt3121
Beitrag 18.02.2006, 13:10
Beitrag #9


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Gibt es dann kein Problem damit der der englische FS auf einer FE basiert die während der Sperrfrist erworben wurde und dadurch nicht gültig wäre?

L. G. schmidt3121
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GM_
Beitrag 18.02.2006, 13:15
Beitrag #10


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Ich nehme mal an, dass man als Europäer einen Führerschein aus irgend einem Commonwealth-Land relativ einfach bekommen kann, da die Behörden dort (zB in Afrika) bekanntlich häufig "anders arbeiten". Und auch das Ablegen einer Prüfung in GB sollte - wenn man halbwegs englisch kann - eigentlich machbar sein.

Besteht hier nicht die "Gefahr", dass die 185 Tage umgangen werden, ohne dass deutsche Behörden das großartig nachprüfen können ? think.gif


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Peter Lustig
Beitrag 18.02.2006, 13:30
Beitrag #11


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@schmidt3121
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Erteilung der britischen EU-Fahrerlaubnis, nicht der der FE, auf der die britische ggf. basiert. Da aber eine prüfungsfreie Umschreibung, wenn alles regulär abläuft, nicht möglich ist, ist dies ohnehin nicht von Bedeutung.

@GM_
Die Beachtung der Einhaltung der 185-Tage-Regelung ist Aufgabe der britischen Fahrerlaubnisbehörden. Allerdings ist ein amtlicher EU-FS, der unter Missachtung dieser Regelung, unabhängig davon, ob dies versehentlich oder vorsätzlich geschehen ist, ausgestellt worden ist, nach dem EuGH-Urteil vom 29.04.2004 ohne Wenn und Aber von den übrigen EU-Staaten anzuerkennen.
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RA XDiver
Beitrag 18.02.2006, 14:43
Beitrag #12


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Thommy, es ehrt Dich ja, dass Du uns Anwälte so hoch schätzt. Aber auch schriftliche Falschauskünfte kommen nunmal vor. Auch wenn in besagtem Schreiben nicht viel steht.

Fakt ist, dass die Engländer inzwischen bei den Kenianischen Scheinen sehr vorsichtig geworden sind, was die Umschreibung belangt (warum wohl.... whistling.gif ). Ebensolches gilt für die Dinger aus Gibraltar.

Der kollege sagt in dem Schreiben nichts anderes, als hier bereits gepostet wurde. Die Briten sollen umschreiben und sodann die Deutschen. Nicht anders kann es gehen. Ob und in wie weit die Briten umschreiben hat er nicht erwähnt (ebenfalls: warum wohl.... whistling.gif ).

Mit europäischem Recht hat das Ganze ohnehin erst etwas zu tun, wenn die Briten umgeschrieben haben. Vorher ist das ein stinknormaler FS aus einem Land, welches kein Listenstaat nach Anlage 11 FeV ist.


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Scout-Kenia
Beitrag 18.02.2006, 17:50
Beitrag #13


Neuling


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Ich danke euch für die Hilfe!!!
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