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> Stillegen
hawkster
Beitrag 07.02.2006, 10:49
Beitrag #1


Neuling


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HI Leute

Ich weiß gar nicht ob ich hier jetzt richtig gelandet bin sad.gif

Wie läuft das eigentlich ab wenn man von der Polizei angehalten wird, zum TÜV gebracht wird wegen diverser Eintragungen etc und dort das Auto dann stillgelegt wird.
Die kennzeichen werden entwertet und man darf nicht mehr fahren soweit klar. bekommt ne Mängelkarte etc

Jetzt hab ich allerdings von einem fall gehört da haben die Polizisten die kennzeichen gleich mitgenommen.
Es mußte ein neuer BRief und SChein ausgestellt werden und sogar noch neue kennzeichen
blink.gif
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Peter Lustig
Beitrag 07.02.2006, 17:33
Beitrag #2


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Sofern bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass ein Fahrzeug erhebliche, die Verkehrssicherheit gefährdende Mängel aufweist, wird in der Regel aus Gründen der Verkehrssicherheit die Weiterfahrt unterbunden. Da die Mängel im Hinblick auf einen möglichen Widerspruch gegen die Untersagung der Weiterfahrt bzw. einen Einspruch gegen den folgenden Bußgeldbescheid gerichtsfest dokumentiert werden müssen, bedient sich die Polizei, die meist nicht über das erforderliche Fachwissen verfügt, technischer Prüforganisationen oder Sachverständiger und lässt von diesen ein mehr oder minder umfangreiches technisches Gutachten als Beweismittel anfertigen.

Um sicherzustellen, dass der Fahrzeugführer nicht trotzdem mit dem verkehrsunsicheren Fahrzeug weiterfährt, erfolgt nach der Gutachtenerstellung bzw. Beweissicherung und vor der anschließenden Freigabe des Fahrzeugs in Absprache mit der zuständigen Zulassungsbehörde die Entstempelung der Kennzeichen (Zwangsstilllegung). Der Fahrzeugschein wird dabei eingezogen. Ist z.B. am Wochenende die Zulassungsbehörde nicht erreichbar, kann die Polizei die Entstempelung auch selber anordnen und vornehmen und den Fahrzeugschein einziehen. Über die Maßnahme wird sie dann einen Bericht an die Zulassungsbehörde schicken, dem ggf. der Fahrzeugschein beigefügt ist.

Eine Mängelkarte ist an sich in solchen Fällen gar nicht erforderlich, da mit dem Fahrzeug nach der Entstempelung ohenhin nicht mehr gefahren werden darf und die Zulassungsstelle das Fahrzeug erst dann wieder neu zulässt und die Kennzeichen wieder neu stempelt, wenn vorher der Nachweis der Mängelbehebung erbracht worden ist.

Dass die Kennzeichen abmontiert und ggf. anschließend von der Polizei an die Zulassungsbehörde geschickt werden, ist zwar denkbar, aber in der Praxis eher nicht üblich. Welcher Zweck sollte mit dieser Maßnahme verfolgt werden?

Durch die Zwangsstilllegung ist der alte Fahrzeugschein ungültig geworden. Wird das Fahrzeug nach der Mängelbeseitigung wieder neu zugelassen, erfolgt die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I). Dies ist u.U. seit der Neuregelung bezüglich der neuen Fahrzeugpapiere zum 01.10.2005 auch mit der Ausstellungen eines neuen Fahrzeugsbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) verbunden.
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Nucki
Beitrag 07.02.2006, 17:38
Beitrag #3


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Ergänzend zu Peter Lustigs Ausführungen.

Nicht immer wird das begutachtete Fahrzeug auch stillgelegt. Der Halter bekommt dann die von Dir erwähnte Mängelkarte und muss das Fahrzeug nach Mängelbehebung erneut vorführen.


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Peter Lustig
Beitrag 07.02.2006, 19:24
Beitrag #4


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Zitat (Nucki @ 07.02.2006, 17:38) *
Ergänzend zu Peter Lustigs Ausführungen.

Nicht immer wird das begutachtete Fahrzeug auch stillgelegt. Der Halter bekommt dann die von Dir erwähnte Mängelkarte und muss das Fahrzeug nach Mängelbehebung erneut vorführen.

Ergänzend zu Nuckis Ausführungen:
Auf die Entstempelung des Kennzeichens wird dann verzichtet, wenn es sich zwar um einen Mangel handelt, dieser jedoch nach Feststellung der Polizei bzw. des Gutachters nicht zur Verkehrsunsicherheit führt, aber dennoch von einiger Erheblichkeit ist. Dann wird eine Mängelkarte ausgestellt, mit der dem Fahrzeughalter aufgegeben wird, den Mangel innerhalb der vorgegebenen Zeit zu beseitigen und die Beseitigung nachzuweisen.

Das ist in etwa vergleichbar mit der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, bei der die Feststellung eines geringen Mangels dennoch zur Zuteilung der Prüfplakette führt. Lediglich bei schweren Mängeln wird die Prüfplakette verweigert. Dabei kann der Kfz-Sachverständige in Zusammenarbeit mit Zulassungsstelle und/oder Polizei bei Verkehrsunsicherheit des untersuchten Fahrzeugs das Verlassen des Prüfgeländes auf eigener Achse unterbinden und das Kennzeichen ggf. entstempeln.
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hawkster
Beitrag 07.02.2006, 22:54
Beitrag #5


Neuling


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Hi,

das mit dem stillegen und entstempeln ist schon klar, auch mit dem neuem fahrzeugschein.

was mir nur so komisch vorkamm, war das die kennzteichen eingezoegn wurden und man neue kennzeichen bezahlen mußte und gleich nen neuen fahrzeugbrief
war doch sicherlich nur geldmacherei
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MrMurphy
Beitrag 08.02.2006, 07:12
Beitrag #6


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Hallo,

Zitat
war doch sicherlich nur geldmacherei


Das ist keine Geldmacherei weil deine Geschichte einfach Quatsch ist und so gar nicht passiert ist. Das Problem ist eher dein Wunsch, das die Geschichte unbedingt wahr sein soll, damit deine vorgefertigte Gedankenwelt nicht zusammenbricht.

Wie Peter Lustig und Nucki schon geschrieben haben ist es absolut unüblich die Kennzeichen einzuziehen, das höchste der Gefühle ist das Entfernen der Zulassungsplakette. Die Kennzeichen werden nur bei absoluten Härtefällen entfernt, wenn z. B. jemand mehrmals mit den selben Mängeln angehalten wird und deshalb zu erwarten ist, das er weiter mit den Mängeln durch die Gegend fahren wird. Der Fahrzeugschein wird wird schon gar nicht ohne Gerichtsbeschluß einfach so durch die Polizei eingezogen oder gar vernichtet.

Am sinnvollsten wäre es deshalb, wenn du dich von dem Gerücht (Jetzt hab ich allerdings von einem fall gehört) endlich trennen könntest und es hier nicht als reale Geschichte weiter verbreiten würdest. Zu Hören ist nämlich viel Quatsch und es gibt leider viele Leute, die sowas auch noch als Tatsache glauben.

Gruß

MrMurphy
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Nucki
Beitrag 08.02.2006, 19:02
Beitrag #7


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Zitat (Nucki @ 07.02.2006, 17:38) *
Ergänzend zu Peter Lustigs Ausführungen...


Zitat (Peter Lustig @ 07.02.2006, 19:24) *
Ergänzend zu Nuckis Ausführungen...


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