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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil12), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 09.03.2006, 19:04
Beitrag #651


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Zitat (Lexus @ 09.03.2006, 18:46) *
Die Welt wimmelt doch von Angeboten zur Wiederherstellung der Fahreignung.
Die Welt ist nicht genug!

Zitat (Lexus @ 09.03.2006, 18:46) *
Die Sperrfrist ist auch meistens lang genug, um etwas an sich selbst zu unternehmen.
Wieso sollte man etwas tun, wenn man noch nicht mal weiß, ob man überhaupt zur MPU muss?


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Tom 54
Beitrag 09.03.2006, 20:31
Beitrag #652


Neuling


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Nachdem ich schon eine geraume Weile das Foum verfolge, möchte ich mal meine Situation schildern, um eventuelle Ratschläge zu bekommen.
Bis zum November 2004 hatten meine Frau und ich in unserer Firma, tätig im Innenausbau, einen Festangestellten mit FE der sich aber wegen der wirtschaftlichen Lage leider immer weniger bezahlt machte. Um wieder mobil zu sein, und wieder mit Gewinn den Betrieb zu führen, entschloss ich mich, nach fasst 10 Jahren ohne FE (Verlust wegen Alkohol) die Eu FE zu machen.
Seit dem 18.05.2005 bin ich im Besitz der EU FE und siehe da das Geschäft geht wieder aufwärts.
Anfang November 2005 stand plötzlich die Polizei vor meiner Tür, mit dem Auftrag vom Bürgeramt zu
überprüfen ob ich eine Eu FE hätte. Bereitwillig machte ich von meiner notariellen Beglaubigung eine Kopie
und händigte sie aus.
Ende November bekam ich dann vom Bürgeramt die Aufforderung bis zum 9.Jannuar 2006 eine bestandene
MPU vorzulegen. Um Zeit zu gewinnen ging ich auf die Forderung zum Schein ein und bekam bis heute keinen Bescheid mehr.
Da ich bereits schon 55 Jahre alt bin, und es zu einer NU kommen sollte, kann ich den Laden schließen, und werde zusammen mit meiner Frau und unseren 14 järigen Sohn zum Sozialfall.
Ich wohne in Baden Württemberg im Drei-Länder-Eck.
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Medusa
Beitrag 09.03.2006, 20:43
Beitrag #653


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Mehr wie abwarten ob eine NU folgt bleibt Dir kaum, es sei denn Du machst doch die MPU. Vielleicht hast Du ja auch Glück, und der EuGH entscheidet erneut, und in unserem Sinne, bevor Du eine NU bekommst.
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michael_mk
Beitrag 09.03.2006, 21:32
Beitrag #654


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es ist schon erstaunlich das es solange dauert bis er eine NU bekommt!9.januar,jetzt haben wir den 9.märz!2monate also.da stellt sich mir die frage-warum dauert das 2monate? think.gif
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grobi1212
Beitrag 09.03.2006, 21:35
Beitrag #655


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Zitat (Lexus @ 09.03.2006, 18:03) *
Die Diskussion nimmt langsam leicht phantastische Züge an: Es geht doch nicht nur um Leute mit Alk-Vergangenheit. Was mach ich mich denen, die 69 Parkverstöße auf dem Kerbolz haben und denen deshalb die FE entzogen wurde? Gibt es schon Cannabis-Schnüffel-Geräte? Gibt es Aggressionsmesser, die bei denen eingesetzt werden könnten, denen die FE wegen einer Gewalttat im Straßenverkehr entzogen wurde?

Ist es nicht einfach besser, nur Geeignete auf die Straße zu lassen, anstatt unzählige Gerätschaften zu entwickeln, die die Ungeeignetheit nur für die einzelne Fahrt eindämmen?

Aber wenn ich aber den herrschenden Tenor hier richtig verstehe, gibt es längst ein einziges Plastik-Universalgerät, welches die charakterliche Eignung garantiert: die EU-Fahrerlaubnis, sofern sie Made in Poland usw. ist.




Was wollt ihr eigentlich mad.gif

meint ihr es gibt eine garantie das es nuuuuuurr geeignete fahrer im verkehr gibt?
hört auf hier rum zu träumen oder meinst du etwa nicht wenn du jetzt auf die strasse gehst könnte es dir nicht zu 1,034 % passieren von einem berunkenem nicht mpu bestandennem nicht an nu haltenden ohne fe fahrenden übern haufen gemäht zu werden?
oder ein nicht endeckter drogenfahrer oder ein amokfahrer (davon gibts mehr als ihr denkt) der weil er seid 3 monaten seinen tollen deutschen fs hat sich von pappa einen gti sponsorn lässt und um den mädels zu imponieren mit 120 sachen durch die innestadt fährt? Nachschulung sie sind zu schnell gefahren das bedeutet sie sind den führerschein für 3 monate los und dann können se weider machen ne.........so dann die police.gif

Oder wer gibt meiner cousine ihr leben zurück....die von einer völlig unfähigen abgelenkten im stress befindlichen krankenschwester umgebügelt wurde......ihre strafe:

900 eur geldstrafe und kein fahrverbot keine mpu keine strafarbeiten..die arme
sie fährt nach wie vor in d wunderbar auto bis zum nächstenmal wie?

zum vergleich ich habe 5000 euro bezahlt und so wie es aussieht ein lebenslängliches fahrverbot......doch ich hatte ja glück bei mir ist niemand und nichts zu schaden gekommen.....nur frau krankenschwester die arme die hat ein leben auf dem gewissen und muss ein lebenlang damit klarkommen diese hochverdiente examinierte person des staates die nichtmal auf der beerdigung war.

ist esb das was ihr an dem system mpu so toll findet????????? ranting.gif
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saftrag
Beitrag 09.03.2006, 21:37
Beitrag #656


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Zitat
Ende November bekam ich dann vom Bürgeramt die Aufforderung bis zum 9.Jannuar 2006 eine bestandene
MPU vorzulegen.


Normal schalten die Behörden schnell. Da inzwischen 2 Monate vergangen sind glaube ich nicht, dass noch eine NU nachkommt. Sollte das doch geschehen, empfehle ich Dir zu einem RA zu gehen und zu klagen. crybaby.gif
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Lexus
Beitrag 09.03.2006, 22:02
Beitrag #657


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Zitat (Medusa @ 09.03.2006, 18:59) *
Die Frage nach einer FE ist doch fast Standard bei Vorstellungsgesprächen. Weniger allerdings die Frage, welches Land denn diese FE ausgestellt hat. twinkle.gif


Wenn es um einen Job geht, der eine FE erfordert, reicht es nicht, die Frage zu beantworten, der ArbG muss sich überzeugen und sich das Ding zeigen lassen.

Warum habt "ihr" trotz längerem Besitz einer EU-FE keinen Job und schiebt Hartz IV jetzt auf die MPU? Weil man nicht mal vorübergehend bis zur NU einen zeitweiligen Job annehmen kann (um keine Existenz darauf zu gründen, wie /8doc meint)?

Wohlgemerkt, ich weiß auch, dass es bei 5 Mill. Arbeitslosen nicht so einfach einen Job gibt, aber gerade bei einem Überangebot an Arbeitsuchenden, von den viele eine deutsche FE haben, wird nach meiner Einschätzung kein deutscher ArbG eine polnische oder tschechische FE akzeptieren. Daran wird auch kein EuGH-Urteil etwas ändern.

Der Grund ist auch klar: Der ArbG weiß, dass der Bewerber "Dreck am Stecken" hatte, er braucht gar kein sauberes Führungszeugnis mehr zu sehen. Die EU-Karte ist letztlich dasselbe wie früher der Säuferbalken im Führerschein. Warum soll er sich so jemanden einstellen. MPU her und man hat eine saubere Karte mit dem einzigen Mangel eines frischen Erwerbsdatums.


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michael_mk
Beitrag 09.03.2006, 22:06
Beitrag #658


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wenn es nach dir ginge würden wohl keine deutschen mit nem pol führerschein einen job kriegen,wie du denkst!sind menschen mit nem deutschen führerschein was besseres?
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Lexus
Beitrag 09.03.2006, 22:07
Beitrag #659


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Natürlich nicht; ich weiß auch nicht, wieso du das unterstellst. Lies doch mal genau, was ich schreibe. Was meinst du, weshalb man den Säuferbalken abgeschafft hat? Und "ihr" wollte ihn über den EU-FS wieder einführen.


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michael_mk
Beitrag 09.03.2006, 22:14
Beitrag #660


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was heisst ihr?meinst du wirklich jeder hat den eu schein gemacht weil er den deutschen wegen alkohol nicht mehr hatte?viele leute haben ihren führerschein 5-10jahre nicht mehr,weil eine investition in eine MPU sich nicht lohnt,man weiss nie was dabei rumkommt.viele menschen haben angst das geld zu bezahlen weil sie nie wissen ob sie dadurch ihren führerschein wieder bekommen.also warum gleich "alle"über einen kamm scheren?es ist nun mal deren recht in der eu ganz legal einen führerschein zu erwerben,so ist nun mal zurzeit das gesetz.also was bitteschön ist daran falsch? think.gif
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Lexus
Beitrag 09.03.2006, 22:25
Beitrag #661


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Ich hab nur ganz allgemein "Dreck am Stecken" und noch dazu in Anführungszeichen gesagt, weil natürlich tausend Ursachen für die Notwendigkeit einer MPU in Betracht kommen. Auch 15 Jahre ändern für einen ArbG nichts daran, dass dann eben vor 15 Jahren doch mal was war, was erstens den FS gekostet hat und zweitens es einen Grund geben muss, warum man den neuen mit höherem finanziellen Aufwand als eine MPU kostet, im "Ostblock" machen muss.

Das mag ja alles voller Vorurteile sein, aber das ist das Leben und nicht die schöngeträumte EU-FE-Illusion.

Ich bitte einfach um zahlreiche Wortmeldungen, um zu erfahren, wieviele die EU-FE aus dem sozialen Elend gerissen und ein völlig neues Leben eröffnet hat. Ich bin lernfähig.


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grobi1212
Beitrag 09.03.2006, 22:41
Beitrag #662


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Zitat (Lexus @ 09.03.2006, 22:25) *
Ich hab nur ganz allgemein "Dreck am Stecken" und noch dazu in Anführungszeichen gesagt, weil natürlich tausend Ursachen für die Notwendigkeit einer MPU in Betracht kommen. Auch 15 Jahre ändern für einen ArbG nichts daran, dass dann eben vor 15 Jahren doch mal was war, was erstens den FS gekostet hat und zweitens es einen Grund geben muss, warum man den neuen mit höherem finanziellen Aufwand als eine MPU kostet, im "Ostblock" machen muss.

Das mag ja alles voller Vorurteile sein, aber das ist das Leben und nicht die schöngeträumte EU-FE-Illusion.

Ich bitte einfach um zahlreiche Wortmeldungen, um zu erfahren, wieviele die EU-FE aus dem sozialen Elend gerissen und ein völlig neues Leben eröffnet hat. Ich bin lernfähig.



Dank der tollen NU musste ich mein schönes soziales elend wieder aufnehmen....verstehst du nicht das es primär darum geht das die leute garnicht erst eine faire chance erhalten bei diesem ganzen sch...
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michael_mk
Beitrag 09.03.2006, 22:50
Beitrag #663


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ich z.b. habe zumindest einen 400euro job als fahrer bei einem catering service bekommen,was nicht viel ist aber immerhin!jetzt wird mir nach einer verkehrskontrolle leider vorgeworfen ohne gültiger fahrerlaubniss am öffentlichen verkehr teil genommen zu haben!es werden wieder 2-3tausend euro steuergelder für dieses sinnloses und unwissendes verhalten der staatsanwaltschaft und der polizei"verschwendet"!mit anderen worten"ich bin meinen 400euro job erstmal los,da ich meinem arbeitgeber nicht garantieren kann bei einer erneuten kontrolle weiter fahren zu dürfen.das ist für mich betrug an die bürger die steuern zahlen,so werden die steuergelder leider"veruntreut"!!!!das ist fakt wink.gif
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Medusa
Beitrag 09.03.2006, 22:53
Beitrag #664


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Zitat (Lexus @ 09.03.2006, 22:02) *
Wenn es um einen Job geht, der eine FE erfordert, reicht es nicht, die Frage zu beantworten, der ArbG muss sich überzeugen und sich das Ding zeigen lassen.

Warum habt "ihr" trotz längerem Besitz einer EU-FE keinen Job und schiebt Hartz IV jetzt auf die MPU? Weil man nicht mal vorübergehend bis zur NU einen zeitweiligen Job annehmen kann (um keine Existenz darauf zu gründen, wie /8doc meint)?

Die Frage nach der FE steht in vielen Bewerbungsbögen - unabhängig davon, ob der Job eine FE erfordert. Ich habe einen Job, hatte ihn auch schon vor der EU-FE. Von meiner FE weiß aber keiner, und ich würde mich auch hüten bei Arbeitslosigkeit die FE irgendwo anzugeben. Am Ende bekäme ich noch einen Job, in dem ich tägl. unterwegs sein müßte. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit stiege, und kurz nach Entdeckung wäre ich per NU Job und EU-FE los ..
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grobi1212
Beitrag 09.03.2006, 23:02
Beitrag #665


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Also du siehst Lexus....wohin dieser staat menschen treibt.

P.S. Hätten Politiker keinen Chauffeur gäbe es auch keine MPU wink.gif
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michael_mk
Beitrag 09.03.2006, 23:03
Beitrag #666


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achso,bevor ich es vergesse,meine freundin bekam heute auch post von den cop.gif sie bekommt auch eine anzeige,weil sie die halterin des fahrzeuges ist womit ich angehalten wurde.in dem schreiben steht wort wörtlich"ihnen wird vorgeworfen,folgende straftat(en)begangen zu haben:anordnen oder zulassen(als halter)des führen eines kraftfahrzeugs ohne fahrerlaubnis(par.21Abs.1Nr.2StVG)Bemerkungen:Sie ließen zu/ordneten an,das herr michael_mk,mit ihrem PKW im öffentlichen verkehrsraum fuhr,obwohl ihnen bekannt war/hätte bekannt sein müssen,dass er nicht im besitz einer gültigen fahrerlaubnis ist. crybaby.gif
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Medusa
Beitrag 09.03.2006, 23:09
Beitrag #667


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Kann denn das Verfahren gegen Deine Freundin überhaupt weiterbetrieben werden solange nicht "geklärt" ist, ob Du eine gültige EU-FE hattest?
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Lexus
Beitrag 09.03.2006, 23:14
Beitrag #668


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Ok, das diese Anklagen strafrechtlicher Schwachsinn sind, solange keine NU existiert, wissen wir alle. Aber von der Einleitung des Verfahrens hätte ich dem Arbeitgeber gar nix gesagt.

Die Anklagen werden in einer einzigen Anklageschrift gegen beide erhoben. Es kommt dann auch zum gemeinsamen Termin, wenn das Verfahren nicht vorher eingestellt wird, was ja auch leicht passieren kann, wenn sich der Staatsanwalt mit der Rechtslage auseinandersetzt.

Freilich ist die Verurteilung der Freundin davon abhängig, ob der "Hauptangeklagte" sich überhaupt strafbar gemacht hat, was ja nicht der Fall ist ohne NU.

Dann können sich eben 2 Anwälte auf Kosten des Steuerzahlers freuen, wenn das Verfahren wirklich durchgezogen wird.


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michael_mk
Beitrag 09.03.2006, 23:23
Beitrag #669


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nunja,meine freundin hat mich finanziell etwas unterstützt beim erwerben des eu-führerscheins.als dank bekommt sie jetzt ne anzeige,das ist nicht einfach zu erklären!!!!ich überlege ob ich das strafrechtliche jetzt ohne anwalt durchziehe oder nicht think.gif spätestens vorm amtsgericht müsste sich doch rausstellen das ich im recht bin,oder nicht?meine rechtsschutz versicherung wollte ich eigentlich für den verwaltungsakt aufheben!!!!!schade das leute in so einer sache mit reingezogen werden die überhaupt nichts von der sachlage wissen,schade!!!!
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michael_mk
Beitrag 09.03.2006, 23:39
Beitrag #670


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achso,habe in dem letzten jahr circa 4leihwagen gehabt.wenn ich mit diesen autos jetzt in eine kontrolle gekommen wäre,hätte dann der fahrzeugvermieter(sixt) auch ne anzeige bekommen?der hätte doch wissen müssen das ich mit nem eu-führerschein nicht berechtigt bin in D ein fahrzeug zu führen wavey.gif
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saftrag
Beitrag 09.03.2006, 23:40
Beitrag #671


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spätestens vorm amtsgericht müsste sich doch rausstellen das ich im recht bin,oder nicht?[quote]

nein, da muß doch erst die verwaltungsrechtliche Sache geklärt werden. Sollte das VG den FS anerkennen kommt doch nichts nach. smile.gif
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Medusa
Beitrag 09.03.2006, 23:42
Beitrag #672


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Irgendwie wird es in D. immer irrer wallbash.gif
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2006, 23:47
Beitrag #673


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Zitat
nein, da muß doch erst die verwaltungsrechtliche Sache geklärt werden. Sollte das VG den FS anerkennen kommt doch nichts nach


Das stimmt so nicht ganz. Es gibt ja gar kein verwaltungsrechtliches Verfahren. Aus anscheinender Sicht der StA wird es so eins auch nicht geben, da ja ohnehin kein gültiger FS vorliegt. rofl1.gif

@michael_mk

Die Rechtsschutz muss am Ende ja ohnehin nicht zahlen (so denn Anklage erhoben wird).


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michael_mk
Beitrag 09.03.2006, 23:53
Beitrag #674


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das problem ist meine freundin hat keine rechtsschutz versicherung!finde es nicht so toll das sie damit reingezogen wird,wobei ich sie doch überzeugt habe das der führerschein"erstmal gültig ist"@RA_XDIVER,melde mich morgen nach absprache mit meiner freundin per pm bei dir,du brauchst ja sicherlich daten usw von mir,würde dich gerne vertraut mit der sache machen.gute nacht allen hier rolleyes.gif
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Medusa
Beitrag 09.03.2006, 23:55
Beitrag #675


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Zitat (michael_mk @ 09.03.2006, 23:23) *
..spätestens vorm amtsgericht müsste sich doch rausstellen das ich im recht bin,oder nicht?

Hoffentlich. BeK: Verurteilung, später dann Freispruch
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saftrag
Beitrag 10.03.2006, 00:09
Beitrag #676


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@ RA XDiver: Das stimmt so nicht ganz. Es gibt ja gar kein verwaltungsrechtliches Verfahren. Aus anscheinender Sicht der StA wird es so eins auch nicht geben, da ja ohnehin kein gültiger FS vorliegt.

Warum keine gültige FS ? Dies kann bis heute doch niemand sagen! Er muß bei einer NU auf jeden Fall Widerspruch einlegen und einstweiligen Rechtschutz beantragen. Wenn nicht, akzeptiert er ja, dass er einen ungültige FS hat. rofl1.gif
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RA XDiver
Beitrag 10.03.2006, 00:14
Beitrag #677


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Wir haben doch noch keine NU!

Aus Sicht der StA, ich schrieb es bereits, braucht es die auch gar nicht. Ein nicht vorhandenes Recht kann man nicht entziehen. wink.gif

Vergiss mal kurz MPU, NU und den ganzen Verwaltungskram. Wir sind hier im Strafrecht.


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strichachtdoktor
Beitrag 10.03.2006, 00:35
Beitrag #678


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Denkfehler:
Zitat
Ein nicht vorhandenes Recht kann man nicht entziehen.
Was nicht sein darf, das nicht sein kann, oder ?! Der EU-Schein begründet sein eigenes Recht ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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RA XDiver
Beitrag 10.03.2006, 00:38
Beitrag #679


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Aus Sicht der StA existiert das Recht nicht, Joe. Sonst gäbe es kein Strafverfahren. wink.gif


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Medusa
Beitrag 10.03.2006, 00:53
Beitrag #680


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Ist michael_mk während des Verfahrens vor der FEB sicher, oder könnte sich die FEB auf den Standpunkt stellen für die Verwaltung ist die CZ EU-FE gültig, und eine MPU fordern?
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Beitrag 10.03.2006, 00:57
Beitrag #681


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Im Endeffekt wäre das natürlich hochgradig widersprüchlich, so dass effektiv nur eins von beiden Verfahren betrieben werden kann.

Ich gehe mal davon aus, die FEB weiss von der ganzen Sache noch gar nichts. Eine Meldung ist ja nicht zwingend vorgeschrieben (zum jetzigen Zeitpunkt). Die FEB geht die Sache ja nur mittelbar was an.

Jedenfalls schließt sich ein Aberkennungsverfahren und ein Strafverfahren wegen § 21 StVG denknotwendig aus. Entweder man hat das Recht, dann kann man es aberkennen, § 21 (-) oder man hat es nicht, dann gibt´s nichts abzuerkennen, § 21 (+).

Zusammenfassend hat michael_mk momentan die Wahl zwischen Pest und Cholera. Entweder das Strafverfahren möglichst durchziehen, um solange noch fahren zu können oder eben eine schnelle Beendigung mit (wahrscheinlich) anschließender Mitteilung an die FEB, was dann das Verwaltungsverfahren auslöst.


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Medusa
Beitrag 10.03.2006, 01:01
Beitrag #682


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Dann könnte michael_mk während des Verfahrens weiter fahren, und wäre vor einer MPU / NU sicher, solange die strafrechtliche Sache am köcheln ist?
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RA XDiver
Beitrag 10.03.2006, 01:03
Beitrag #683


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M.E. ja. Allerdings mit dem bekannten "Dorfsheriff-Risiko" (was alleine schon ein Grund ist, einen Anwalt bereits jetzt zu beauftragen).


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Perplex
Beitrag 10.03.2006, 01:05
Beitrag #684


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Zitat (Lexus @ 09.03.2006, 18:46) *
Ich finde es auch übertrieben, dass hier das Fehlen einer FE so hartnäckig mit sozialem Elend gleichgesetzt wird. Richtig ist sicher, dass man keinen Job bekommt, bei dem man eine FE benötigt.
Wenn der bisherige Job untrennbar mit einer Fahrerlaubnis verbunden war, dann gibt es nicht die geringste Chance. Es gibt sogar Arbeitsplätze, in denen keine Fahrerlaubnis unbedingt benötigt wird, wo aber die Arbeitgeber nur Leute mit Fahrerlaubnis einstellen.

Zitat (Lexus @ 09.03.2006, 18:46) *
Aber ich denke, dass kein deutscher Arbeitgeber bereit ist, jemanden einzustellen, der eine polnische oder tschechische FE hat.
So weit ich weiß, spielt das nicht die geringste Rolle. Wichtiger ist die vorhandene Fahrpraxis.


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Medusa
Beitrag 10.03.2006, 01:15
Beitrag #685


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Zitat (RA XDiver @ 10.03.2006, 01:03) *
M.E. ja. ..

Na dann würde ich an seiner Stelle ja sogar gegen einen Freispruch vorgehen rofl1.gif
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RA XDiver
Beitrag 10.03.2006, 01:18
Beitrag #686


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Zitat (Medusa @ 10.03.2006, 01:15) *
Zitat (RA XDiver @ 10.03.2006, 01:03) *

M.E. ja.

Na dann würde ich an seiner Stelle ja sogar gegen einen Freispruch vorgehen rofl1.gif


An das
Oberlandesgericht Pusemuckel

Hiermit lege ich namens meines Mandanten Revision gegen den Freispruch des AG Hassenichgesehen vom xx.xx.xxxx ein.

rofl1.gif rofl1.gif

Danach dürfte der Anwalt wohl zur psychologischen Untersuchung bei der Kammer antreten. Andererseits, bei so einem Antrag dürfte die Nichteignung zur Überzeugung der Kammer feststehen. whistling.gif


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Medusa
Beitrag 10.03.2006, 01:19
Beitrag #687


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Berufsrisiko rofl1.gif wavey.gif
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RA XDiver
Beitrag 10.03.2006, 01:23
Beitrag #688


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Ich glaub, wenn ich mal nen Referendar oder Praktikanten kriegen sollte gebe ich dem tatsächlich mal die Aufgabe, eine Revision gegen einen Freispruch zu schreiben. Mal schauen, wann die den Humbug bemerken. Aber jetzt ist genug offtopic.gif


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Perplex
Beitrag 10.03.2006, 01:49
Beitrag #689


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.03.2006, 18:57) *
Ich meine mich erinnern zu können, dass ich längere Sperrzeiten immer in Verbindung mit Rehabilitationsmaßnahmen genannt hatte, Lexus. Und das meinte ich sicher auch so: Pflichtveranstaltungen müssen her. Selbst wenn es der Staat bezahlen müsste - egal. Immer noch billiger, als jahrelang Hartz IV zu zahlen.
Endlich mal einer, der es im Kern kapiert hat!

Zitat (Lexus @ 09.03.2006, 22:02) *
Der Grund ist auch klar: Der ArbG weiß, dass der Bewerber "Dreck am Stecken" hatte, er braucht gar kein sauberes Führungszeugnis mehr zu sehen. Die EU-Karte ist letztlich dasselbe wie früher der Säuferbalken im Führerschein. Warum soll er sich so jemanden einstellen.
Die Wahrscheinlichkeit ist sogar sehr hoch, dass der Arbeitgeber ebenfalls eine ausländische EU-Fahrerlaubnis hat. Auch die Arbeitgeber waren nicht immer Engel. Alkohol ist nun mal eine sehr verbreitete Droge. In meinem Job sind zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen sehr verbreitet.

Zitat (Lexus @ 09.03.2006, 22:02) *
MPU her und man hat eine saubere Karte mit dem einzigen Mangel eines frischen Erwerbsdatums.
Ich würde meine ausländische EU-Karte ganz sicher nicht in eine Deutsche umtauschen. no.gif


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Perplex
Beitrag 10.03.2006, 02:29
Beitrag #690


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Zitat (michael_mk @ 09.03.2006, 23:03) *
...dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. crybaby.gif
Was denn...?
Ist Deine Fahrerlaubnis etwa ungültig?

Zitat (Lexus @ 09.03.2006, 23:14) *
OK, das diese Anklagen strafrechtlicher Schwachsinn sind, solange keine NU existiert, wissen wir alle.
Bei mir wurde noch keine Anklage erhoben, obwohl ich trotz NU erwischt wurde. Kann aber noch kommen... think.gif

Zitat (Lexus @ 09.03.2006, 23:14) *
Dann können sich eben 2 Anwälte auf Kosten des Steuerzahlers freuen, wenn das Verfahren wirklich durchgezogen wird.
Also muss ICH (wir alle!!!) den Schwachsinn bezahlen... wallbash.gif

Zitat (michael_mk @ 09.03.2006, 23:23) *
Ich überlege ob ich das Strafrechtliche jetzt ohne Anwalt durchziehe oder nicht. think.gif Spätestens vorm Amtsgericht müsste sich doch rausstellen, dass ich im Recht bin, oder nicht?
Brauchen brauchst DU ganz sicher keinen Anwalt. Allerdings würde ich an Deiner Stelle dem Staat mit einem Anwalt so viel Schaden zufügen, wie es nur möglich ist. Die Bevölkerung muss richtig schön bluten, wenn Steuergelder verschwendet werden. Aber der Staat ist ja reich. Schade, dass es dem Staat nur ein Paar Tausend Euro kostet. Würde jeder Prozess dem Staat ein Paar Millionen kosten, müsste man über einen Sondersteuer für sinnlose Führerschein-Prozesse nachdenken.


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strichachtdoktor
Beitrag 10.03.2006, 08:06
Beitrag #691


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Zitat (RA XDiver @ 10.03.2006, 00:38) *
Aus Sicht der StA existiert das Recht nicht, Joe. Sonst gäbe es kein Strafverfahren. wink.gif


Ist das vielleicht der vielgepriesene "Anerkennungsprozeß"?
Stufe 1 der Anerkennung ist ein Strafverfahren wegen Fahren ohne FE. Dabei wird festgestellt, daß es doch eine FE ist, was der Betroffene da aus dem Ausland eingeschleppt hatte.
Stufe 2 der Anerkennung ist nun ein Verwaltungsverfahren wegen Fahren mit FE dessen Ziel die sofortige Aberkennung des Rechts ist, von der Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu können.
Stufe 3 der Anerkennung ist dann das Verwaltungsgerichtsverfahren bis zum EuGH ...

wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

Eigentlich klar, warum die Deutschen noch nicht auf dem Mond waren:
Stufe eins zündet nicht, Stufe zwei zündet nicht, Stufe drei geht nach hinten los ...


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Perplex
Beitrag 10.03.2006, 08:52
Beitrag #692


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.03.2006, 08:06) *
Eigentlich klar, warum die Deutschen noch nicht auf dem Mond waren:
Stufe eins zündet nicht, Stufe zwei zündet nicht, Stufe drei geht nach hinten los ...
Der war gut...!


Mir ist da trotzdem noch ein Gedanke gekommen:
Im EuGH-Urteil ist klar zu erkennen, dass eine Fahrerlaubnis während der Sperre in Deutschland ungültig ist. Eine Fahrerlaubnis, die nach der Sperre erteilt wurde, ist nach der Sperre in Deutschland gültig.

Wo bitteschön steht aber im EuGH-Urteil, dass eine Fahrerlaubnis, die während der Sperre erteilt wurde, nach der Sperre in Deutschland auf Dauer ungültig sein soll?


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Andreas
Beitrag 10.03.2006, 09:02
Beitrag #693


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Wie wäre es mit Nr. 78??

Zitat
Nach alledem ist auf den zweiten Teil der Vorlagefrage zu antworten, dass Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 so auszulegen ist, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.


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THOR
Beitrag 10.03.2006, 09:11
Beitrag #694


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Zitat (Lexus @ 09.03.2006, 22:02) *
Die EU-Karte ist letztlich dasselbe wie früher der Säuferbalken im Führerschein. Warum soll er sich so jemanden einstellen. MPU her und man hat eine saubere Karte mit dem einzigen Mangel eines frischen Erwerbsdatums.


Und wo ist jetzt der Unterschied zwischen Säuferbalken, EU-FS und frisches Erwerbsdatum? think.gif


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Perplex
Beitrag 10.03.2006, 09:16
Beitrag #695


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Zitat (Andreas @ 10.03.2006, 09:02) *
Zitat (EuGH-Urteil)
78... wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.
Tut mir Leid, aber ich kann es nicht eindeutig genug erkennen! no.gif
Das sagt noch lange nicht aus, dass eine Fahrerlaubnis, die während der Sperre erteilt wurde, automatisch nach der Sperre ungültig sein muss.


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strichachtdoktor
Beitrag 10.03.2006, 09:27
Beitrag #696


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Diese Sache mit dem "Säuferbalken" halte ich sowieso für abwegig. Inzwischen hat sich in Deutschland herumgesprochen, das so ein Führerschein recht simpel entzogen werden kann - wichtig ist letztendlich nur, das man wieder einen hat. Natürlich verursacht eine CZ-/PL- oder NL-FE einen erhöhten Bedarf an Erklärung. Aber darauf kann man sich schließlich vorbereiten.

Mit dem Umstand, daß diese Erklärung evtl. eine Einstellung verhindert, muß man imho leben. Tatsächlich haben aber viele Arbeitgeber ein gewisses Verständnis für nicht optimal verlaufene Lebenswege ... Zumindest in kleineren Betrieben sollte das keine allzugrosse Rolle spielen. Etwas anderes ist es in großen Firmen, deren Personalabteilungen teilweise hunderte von Bewerbungen zu bearbeiten haben - da fällt man mit irgendwelchen Auffälligkeiten schnell raus.


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RA XDiver
Beitrag 10.03.2006, 09:28
Beitrag #697


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Zitat
Tut mir Leid, aber ich kann es nicht eindeutig genug erkennen!


Liegt das vielleicht daran, weil Du ein wenig dazu neigst, immer nur das herauszulesen, was Dir in den Kram passt?

Die EU-Richtlinie ist dahingehend eindeutig:

Zitat
(4) Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde.


Noch Fragen, Kienzle?


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strichachtdoktor
Beitrag 10.03.2006, 09:45
Beitrag #698


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Zitat
Nach alledem ist auf den zweiten Teil der Vorlagefrage zu antworten, dass Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 so auszulegen ist, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.


Ist imho ziemlich eindeutig, Thommy.
Und - bitte, denk´ nochmal drüber nach - es ist doch auch sinnvoll. Denn sonst könnte man doch gerichtliche Sperrfristen - bei denen es ja einen Sinn macht, daß sie in der ganzen EU gelten! - durch einfachen Neuerwerb der FE in einem anderen Land unterlaufen.

RN 78 schränkt die Möglichkeiten, den Art.8 Abs.4 der RiLi anzuwenden, ein. Was allgemein schwer in den deutschen Köpfen anzukommen scheint, denn dadurch werden weiterführende Maßnahmen als die richterliche Sperrfrist ausgeschlossen bzw. zumindest erheblich erschwert. Für die Betroffenen ist es gleichsam eine zusätzliche Bedingung: 1. 185-Tage-Regel muß erfüllt sein, 2. Die Sperrfrist muß abgelaufen sein - nur dann muß der FS anerkannt werden ...

wink.gif

edit:
PS: Fraglich könnte nun sein, ob der EuGH überhaupt befugt ist, Richtlinien dermassen einschränkend auszulegen. Diese Frage wurde aber wohl noch nicht gestellt - auch von den Münchnern in der aktuellen Anfrage nicht.


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Beitrag 10.03.2006, 09:56
Beitrag #699


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.03.2006, 09:45) *
... nur dann muss der FS anerkannt werden ... wink.gif
Aber das würde doch bedeuten, dass jemand, der während der Sperrfrist den Führerschein erwirbt & nach sagen wir mal 10 Jahren als Tourist durch Deutschland fährt, sich strafbar machen würde, obwohl die Sperre längst gelöscht ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit der Freizügigkeit in Europa vereinbar sein soll. no.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 10.03.2006, 09:58
Beitrag #700


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Ja, doch , ist aber so.
Da steht allerdings auch das Wörtchen "kann". Nach so langen Zeiten "muß" das also nicht weiter verfolgt werden, sondern ist Ermessenssache.


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