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> Transporter bis 3,5t - als LKW eingetragen
Heiko0512
Beitrag 30.01.2006, 11:53
Beitrag #1


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Hallo Leute

gilt bei einem Transporter bis 3,5t, welcher wahlweise als LKW eingetragen wurde das Sonntagsfahrverbot?

Auch wenns nicht zu Gewerblichen Zwecken ist?
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sonhol
Beitrag 30.01.2006, 11:56
Beitrag #2


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Zitat (Heiko0512 @ 30.01.2006, 11:53)
Hallo Leute

gilt bei einem Transporter bis 3,5t, welcher wahlweise als LKW eingetragen wurde das Sonntagsfahrverbot?

Auch wenns nicht zu Gewerblichen Zwecken ist?

Hallo wavey.gif

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

das betrifft dich also nicht. es sei den, du willst einen anhänger mitführe, wobei es egal ist ob gewerblich oder nicht.

holger


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Kolbenfeder
Beitrag 30.01.2006, 12:24
Beitrag #3


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Ist eine Zugmaschine in diesem Sinne ein LKW? Daher im Frühjahr und Herbst große Sportbootstrailer hinter einem Unimog? Unimog < 7,5 t, aber mit Anhänger?
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Kolbenfeder
Beitrag 30.01.2006, 12:30
Beitrag #4


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Wann ist gewerblich? Der Zweck der Fahrt oder Haltereigenschaft?
Daher Beispiel großer Bootstrailer, zum Transport privat vom "guten Bekannten", Baufirmaeigner, den Unimog ausgeliehen, Privatfahrt oder gewerblich, Lenkzeiten, Fahrtenschreiber, Begleitdokumente, Frachtpapiere?

Steuer- oder buchhalterliche Behandlung der Privatkilometer nicht beachtet.
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Stefan Süßmann
Beitrag 30.01.2006, 12:42
Beitrag #5


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Zitat
gilt bei einem Transporter bis 3,5t, welcher wahlweise als LKW eingetragen wurde das Sonntagsfahrverbot?


Es gibt keine wahlweise Eintragung als LKW. Entweder es ist ein LKW oder nicht.
Wenn LKW, dann Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.

mfg

Stefan
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MichaelW
Beitrag 30.01.2006, 12:46
Beitrag #6


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Hallo,

entscheidend für das Sonntagsfahrverbot sind zwei Dinge.

1. Fahrzeugtyp lt. Fahrzeugschein

2. zul. Gesamtgewicht.

Das Sonntagsfahrverbot gilt für:

- LKW über 7,5t zul. Gesamtgewicht
- LKW jeglichen Gewichts mit Anhänger
- Sattelzüge

dementsprechend dürfen fahren:

- Sattelzugmaschinen ohne Auflieger
- LKW bzw. Kleintransporter bis 7,5t
- Zugmaschinen auch mit bis zu 2 Anhängern
- Sonstige KFZ, z.B. Wohnmobile, Feuerwehrfahrzeuge usw., auch über 7,5t

Daher:

Zitat
gilt bei einem Transporter bis 3,5t, welcher wahlweise als LKW eingetragen wurde das Sonntagsfahrverbot?


Wahlweise gibt's nicht. Entweder er ist lt. Fahrzeugpapieren ein LKW oder er ist ein PKW Kombi o.ä. Das Fahrzeug selbst darf auf jeden Fall fahren, bei Eintragung als LKW darf sonntags kein Anhänger mitgeführt werden.

Zitat
Auch wenns nicht zu Gewerblichen Zwecken ist?


Gewerblich oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Zitat
Ist eine Zugmaschine in diesem Sinne ein LKW?


Nein, eine Zugmaschine ist kein LKW sondern eine Zugmaschine.

Zitat
Daher im Frühjahr und Herbst große Sportbootstrailer hinter einem Unimog? Unimog < 7,5 t, aber mit Anhänger?


Sofern der Unimog als Zugmaschine eingetragen ist, darf er sonntags fahren. Egal wie schwer und egal wieviele Anhänger.

Gruß,
Michael
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Heiko0512
Beitrag 30.01.2006, 14:46
Beitrag #7


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Danke für die Antworten :-)
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