... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Muss ich eine Anhängerkupplung eintragen ?
Ogo
Beitrag 29.01.2006, 02:04
Beitrag #1


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 224
Beigetreten: 27.01.2006
Wohnort: Remscheid
Mitglieds-Nr.: 16347



    
 
So, hier mal meine erste Frage:
Wenn eine europäische Zulassungsnummer auf den Teilen gestanzt ist
und ich auch alle dazugehörigen Papiere mitführe,
muss ich die Anhängerkupplung trotzdem beim TÜV eintragen lassen ?
Meine Werkstatt meint, daß ich bei einer EU-Zulassung meiner AK
keine Einzelabnahme vom hiesigen Überwachungs-Verein bräuchte.
Lediglich die Anbauanleitung und die Herstellerfreigabe
müssten immer mitgeführt werden.
Muss ich die Anhängerkupplung die die für mein Fahrzeug ist,
eintragen lassen ??


--------------------
Ogo
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Eddie
Beitrag 29.01.2006, 10:02
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4118
Beigetreten: 20.11.2004
Wohnort: JO31JJ
Mitglieds-Nr.: 6817



MWn JA!

IMHO muss die AHK in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Allerdings wird die Eintragung durch die vorhandenen Papiere sehr einfach sein.

Gruß Eddie


--------------------
Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...

Go to the top of the page
 
+Quote Post
NAKED
Beitrag 29.01.2006, 10:17
Beitrag #3


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 480
Beigetreten: 04.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10079



Nein, es ist nicht mehr wie früher, als die AHK zwingend eingetragen werden musste. Bei der AHK reicht die ABE aus.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Commodore25E
Beitrag 29.01.2006, 10:23
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 8784
Beigetreten: 20.02.2004
Wohnort: Im tiefsten Taunus
Mitglieds-Nr.: 1918



Bei einer AHK genügt mittlerweile das Mitführen der Anbauanleitung, nachdem ein Sachverständiger den Anbau geprüft hat.

Ein Eintrag in die Papiere kann dann erfolgen, wenn sich die Zulassungsstelle mit den FZ-Papieren erneut beschäftigen muß (Halterwechsel, Umzug etc.)


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Eddie
Beitrag 29.01.2006, 10:25
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4118
Beigetreten: 20.11.2004
Wohnort: JO31JJ
Mitglieds-Nr.: 6817



@ NAKED.

Wirklich? unsure.gif Na ja, ich habe mit Eintragungen usw. seit Jahren nichts mehr zu tun.......deshalb schrieb ich ja "mWn" whistling.gif .......aber wir sind ja lernfähig.. tongue.gif wavey.gif

Gruß Eddie


--------------------
Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...

Go to the top of the page
 
+Quote Post
NAKED
Beitrag 29.01.2006, 12:09
Beitrag #6


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 480
Beigetreten: 04.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10079



@ Commodore25E

Sachverständigengutachten nach §19?

Hab ich was übersehen? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Stefan Süßmann
Beitrag 29.01.2006, 12:53
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3163
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Düren
Mitglieds-Nr.: 30



Sorry, aber alle Antworten sind falsch.

Dieses Thema wurde bereits diskutiert und ist über die Suchmaschine zu finden.


mfg


Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Stromdriver
Beitrag 29.01.2006, 13:22
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Validating
Beiträge: 1136
Beigetreten: 08.08.2005
Mitglieds-Nr.: 11969



Nach dem Einbau einer Anhängerkupplung mit e-Prüfzeichen oder nat. ABG ist eine Änderungsabnahme gem. §19 StVZO nicht erforderlich aber möglich.

Nur bei einem Vollgutachten nach §21 StVZO muss der aaS die montierte AHK unter Feld 22 dokumentieren.

Im Falle des nachträglichen Einbaus ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

Gruß,
Chris
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ogo
Beitrag 29.01.2006, 14:50
Beitrag #9


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 224
Beigetreten: 27.01.2006
Wohnort: Remscheid
Mitglieds-Nr.: 16347



Danke für die Antworten, aber jetzt bin ich erst recht verwirrt !
Wie ich mir das schon gedacht habe, trennen sich hier die Meinungen.
Die AHK wurde nachträglich eingebaut und steht somit nicht
in den Fahrzeug-Papieren.
Ein police.gif meinte ich müsse das eintragen lassen,
einige meiner Bekannten meinten das eben nicht.
Ich würde gerne wissen auf welchem § ich mich stützen könnte ?!
Oder soll ich die AHK eintragen lassen und fahre dann mit
einem reinem Gewissen...
@Stromdriver
...muss der aaS die...
Was heisst das ?


--------------------
Ogo
Go to the top of the page
 
+Quote Post
NAKED
Beitrag 29.01.2006, 15:03
Beitrag #10


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 480
Beigetreten: 04.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10079



Zitat (Ogo @ 29.01.2006, 14:50)
aaS

amtlich anerkannter Sachverständiger




P.S.: Bin der Meinung deiner Bekannten, sofern die entsprechenden Papiere vorhanden sind. Und genau aus den Papieren müsste auch hervor gehehn, dass der Eintrag nicht notwendig ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Commodore25E
Beitrag 29.01.2006, 15:05
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 8784
Beigetreten: 20.02.2004
Wohnort: Im tiefsten Taunus
Mitglieds-Nr.: 1918



Zitat (NAKED @ 29.01.2006, 12:09)
Sachverständigengutachten nach §19?

Als ich 2004 die AHK am Kadett angebaut habe bin ich zur KÜS gefahren. Der Prüfer hat sich die Anbauanleitung vom Hersteller geholt, den Einbau geprüft und mir gesagt, daß ich NICHT zur Zulassungsstelle fahren müsse, wenn ich die Anbauanleitung immer mit mir führe.

Eine Eintragung KANN ich jedoch machen lassen.......


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
Go to the top of the page
 
+Quote Post
NAKED
Beitrag 29.01.2006, 15:09
Beitrag #12


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 480
Beigetreten: 04.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10079



Klar KANN eine Eintragung vorgenommen werden. Die Frage ist nur, MUSS ein aaS den Einbau abnehmen oder reicht es, die Papiere des Herstellers mitzuführen, wenn eine ABE vorliegt?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ogo
Beitrag 29.01.2006, 16:19
Beitrag #13


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 224
Beigetreten: 27.01.2006
Wohnort: Remscheid
Mitglieds-Nr.: 16347



Demnach werde ich meine AHK nicht eintragen lassen.
Da ja alle erforderlichen Papiere an Bord sind
und immer mitgeführt werden.

Danke für die Antworten!


--------------------
Ogo
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Stromdriver
Beitrag 30.01.2006, 19:21
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Validating
Beiträge: 1136
Beigetreten: 08.08.2005
Mitglieds-Nr.: 11969



Zitat (NAKED @ 29.01.2006, 15:09)
Die Frage ist nur, MUSS ein aaS den Einbau abnehmen oder reicht es, die Papiere des Herstellers mitzuführen, wenn eine ABE vorliegt?

Nein, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich, es müssen auch keine Papiere mitgeführt werden. Das e-Prüfzeichen oder die nat.ABG-Kennzeichnung (Wellenlinie, M oder F und 3-4 Ziffern) auf dem Typschild genügen.

Der Fahrzeughalter/-führer ist dann allerdings für den ordnungsgemäßen Anbau verantwortlich.

Gruß,
Chris

P.S.: Eine ABE für Anhängerkupplungen gibt es nicht. wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Katana
Beitrag 03.09.2007, 14:36
Beitrag #15


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 03.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36113



Tach Forum,
habe mich gerade erst angemeldet, nachdem ich ebenfalls vor dem Prob der AHK stand.
Habe für meinen Chevy G20 eine Kupplung mit E Prpfzeichen gekauft, einbauen lassen und sofort zum TÜV gefahren.
Dort sagte man mir, dass ich wieder fahren könne, da ein Eintrag in den Schein oder sonstwo nicht nötig sei.
Papaiere brauche ich ebenso nicht mitführen ( waren auch im Lieferumfang keine bei! )
Bleibt also dabei, dass man selber verantwortlich ist.
Ich muss auch kein zusätzliches Siegel auf dem 100 Km/h Schild des Hängers fahren, da diese Regelung ebenfalls vereinfacht wurde.
Du als Fahrer musst nur sicherstellen, dass das Zugfahrzeug und der Hänger zusammen passen - also vom Gewicht her...... dry.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
magnum88
Beitrag 03.09.2007, 14:50
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7999
Beigetreten: 04.08.2005
Mitglieds-Nr.: 11861



Zitat (Katana @ 03.09.2007, 16:36) *
Tach Forum,
habe mich gerade erst angemeldet, nachdem ich ebenfalls vor dem Prob der AHK stand.
Habe für meinen Chevy G20 eine Kupplung mit E Prpfzeichen gekauft, einbauen lassen und sofort zum TÜV gefahren.
Dort sagte man mir, dass ich wieder fahren könne, da ein Eintrag in den Schein oder sonstwo nicht nötig sei.
Papaiere brauche ich ebenso nicht mitführen ( waren auch im Lieferumfang keine bei! )
Bleibt also dabei, dass man selber verantwortlich ist.


Na dann, willkommen im Forum.

Als Neuling muss man sich naturgemäß erst etwas zurecht finden, da hilft zum Beispiel beim Lesen eines Beitrages auch ein Blick auf das Datum, wann dieser geschrieben wurde. wink.gif

Macht nix, nach einem Jahr und acht Monaten kann man sich ruhig noch mal das mit der AKH durchlesen...

Zitat
Ich muss auch kein zusätzliches Siegel auf dem 100 Km/h Schild des Hängers fahren, da diese Regelung ebenfalls vereinfacht wurde.
Du als Fahrer musst nur sicherstellen, dass das Zugfahrzeug und der Hänger zusammen passen - also vom Gewicht her...... dry.gif


Viel Spaß hier... wavey.gif


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nebukad
Beitrag 03.09.2007, 15:15
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1997
Beigetreten: 22.01.2005
Mitglieds-Nr.: 7951



Zitat (Katana @ 03.09.2007, 15:36) *
Ich muss auch kein zusätzliches Siegel auf dem 100 Km/h Schild des Hängers fahren, da diese Regelung ebenfalls vereinfacht wurde.


Natürlich muss das 100er Schild auf dem Anhänger von der Behörde gesiegelt sein und die 100er Zulassung in den Papieren des Anhängers eingetragen sein.
Einfach nen 100er Schild draufkleben ist also nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 02:36