Muss ich eine Anhängerkupplung eintragen ? |
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Muss ich eine Anhängerkupplung eintragen ? |
29.01.2006, 02:04
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 224 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Remscheid Mitglieds-Nr.: 16347 |
Wenn eine europäische Zulassungsnummer auf den Teilen gestanzt ist und ich auch alle dazugehörigen Papiere mitführe, muss ich die Anhängerkupplung trotzdem beim TÜV eintragen lassen ? Meine Werkstatt meint, daß ich bei einer EU-Zulassung meiner AK keine Einzelabnahme vom hiesigen Überwachungs-Verein bräuchte. Lediglich die Anbauanleitung und die Herstellerfreigabe müssten immer mitgeführt werden. Muss ich die Anhängerkupplung die die für mein Fahrzeug ist, eintragen lassen ?? -------------------- Ogo
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29.01.2006, 10:02
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4118 Beigetreten: 20.11.2004 Wohnort: JO31JJ Mitglieds-Nr.: 6817 |
MWn JA!
IMHO muss die AHK in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Allerdings wird die Eintragung durch die vorhandenen Papiere sehr einfach sein. Gruß Eddie -------------------- Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...
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29.01.2006, 10:17
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 04.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10079 |
Nein, es ist nicht mehr wie früher, als die AHK zwingend eingetragen werden musste. Bei der AHK reicht die ABE aus.
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29.01.2006, 10:23
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#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Bei einer AHK genügt mittlerweile das Mitführen der Anbauanleitung, nachdem ein Sachverständiger den Anbau geprüft hat.
Ein Eintrag in die Papiere kann dann erfolgen, wenn sich die Zulassungsstelle mit den FZ-Papieren erneut beschäftigen muß (Halterwechsel, Umzug etc.) -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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29.01.2006, 10:25
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4118 Beigetreten: 20.11.2004 Wohnort: JO31JJ Mitglieds-Nr.: 6817 |
@ NAKED.
Wirklich? Na ja, ich habe mit Eintragungen usw. seit Jahren nichts mehr zu tun.......deshalb schrieb ich ja "mWn" .......aber wir sind ja lernfähig.. Gruß Eddie -------------------- Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...
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29.01.2006, 12:09
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 04.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10079 |
@ Commodore25E
Sachverständigengutachten nach §19? Hab ich was übersehen? |
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29.01.2006, 12:53
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Sorry, aber alle Antworten sind falsch.
Dieses Thema wurde bereits diskutiert und ist über die Suchmaschine zu finden. mfg Stefan |
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29.01.2006, 13:22
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#8
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Nach dem Einbau einer Anhängerkupplung mit e-Prüfzeichen oder nat. ABG ist eine Änderungsabnahme gem. §19 StVZO nicht erforderlich aber möglich.
Nur bei einem Vollgutachten nach §21 StVZO muss der aaS die montierte AHK unter Feld 22 dokumentieren. Im Falle des nachträglichen Einbaus ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich. Gruß, Chris |
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29.01.2006, 14:50
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 224 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Remscheid Mitglieds-Nr.: 16347 |
Danke für die Antworten, aber jetzt bin ich erst recht verwirrt !
Wie ich mir das schon gedacht habe, trennen sich hier die Meinungen. Die AHK wurde nachträglich eingebaut und steht somit nicht in den Fahrzeug-Papieren. Ein meinte ich müsse das eintragen lassen, einige meiner Bekannten meinten das eben nicht. Ich würde gerne wissen auf welchem § ich mich stützen könnte ?! Oder soll ich die AHK eintragen lassen und fahre dann mit einem reinem Gewissen... @Stromdriver ...muss der aaS die... Was heisst das ? -------------------- Ogo
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29.01.2006, 15:03
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 04.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10079 |
Zitat (Ogo @ 29.01.2006, 14:50) aaS amtlich anerkannter Sachverständiger P.S.: Bin der Meinung deiner Bekannten, sofern die entsprechenden Papiere vorhanden sind. Und genau aus den Papieren müsste auch hervor gehehn, dass der Eintrag nicht notwendig ist. |
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29.01.2006, 15:05
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Zitat (NAKED @ 29.01.2006, 12:09) Sachverständigengutachten nach §19? Als ich 2004 die AHK am Kadett angebaut habe bin ich zur KÜS gefahren. Der Prüfer hat sich die Anbauanleitung vom Hersteller geholt, den Einbau geprüft und mir gesagt, daß ich NICHT zur Zulassungsstelle fahren müsse, wenn ich die Anbauanleitung immer mit mir führe. Eine Eintragung KANN ich jedoch machen lassen....... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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29.01.2006, 15:09
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 04.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10079 |
Klar KANN eine Eintragung vorgenommen werden. Die Frage ist nur, MUSS ein aaS den Einbau abnehmen oder reicht es, die Papiere des Herstellers mitzuführen, wenn eine ABE vorliegt?
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29.01.2006, 16:19
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 224 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Remscheid Mitglieds-Nr.: 16347 |
Demnach werde ich meine AHK nicht eintragen lassen.
Da ja alle erforderlichen Papiere an Bord sind und immer mitgeführt werden. Danke für die Antworten! -------------------- Ogo
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30.01.2006, 19:21
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#14
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Zitat (NAKED @ 29.01.2006, 15:09) Die Frage ist nur, MUSS ein aaS den Einbau abnehmen oder reicht es, die Papiere des Herstellers mitzuführen, wenn eine ABE vorliegt? Nein, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich, es müssen auch keine Papiere mitgeführt werden. Das e-Prüfzeichen oder die nat.ABG-Kennzeichnung (Wellenlinie, M oder F und 3-4 Ziffern) auf dem Typschild genügen. Der Fahrzeughalter/-führer ist dann allerdings für den ordnungsgemäßen Anbau verantwortlich. Gruß, Chris P.S.: Eine ABE für Anhängerkupplungen gibt es nicht. |
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03.09.2007, 14:36
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#15
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 03.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36113 |
Tach Forum,
habe mich gerade erst angemeldet, nachdem ich ebenfalls vor dem Prob der AHK stand. Habe für meinen Chevy G20 eine Kupplung mit E Prpfzeichen gekauft, einbauen lassen und sofort zum TÜV gefahren. Dort sagte man mir, dass ich wieder fahren könne, da ein Eintrag in den Schein oder sonstwo nicht nötig sei. Papaiere brauche ich ebenso nicht mitführen ( waren auch im Lieferumfang keine bei! ) Bleibt also dabei, dass man selber verantwortlich ist. Ich muss auch kein zusätzliches Siegel auf dem 100 Km/h Schild des Hängers fahren, da diese Regelung ebenfalls vereinfacht wurde. Du als Fahrer musst nur sicherstellen, dass das Zugfahrzeug und der Hänger zusammen passen - also vom Gewicht her...... |
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03.09.2007, 14:50
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Tach Forum, habe mich gerade erst angemeldet, nachdem ich ebenfalls vor dem Prob der AHK stand. Habe für meinen Chevy G20 eine Kupplung mit E Prpfzeichen gekauft, einbauen lassen und sofort zum TÜV gefahren. Dort sagte man mir, dass ich wieder fahren könne, da ein Eintrag in den Schein oder sonstwo nicht nötig sei. Papaiere brauche ich ebenso nicht mitführen ( waren auch im Lieferumfang keine bei! ) Bleibt also dabei, dass man selber verantwortlich ist. Na dann, willkommen im Forum. Als Neuling muss man sich naturgemäß erst etwas zurecht finden, da hilft zum Beispiel beim Lesen eines Beitrages auch ein Blick auf das Datum, wann dieser geschrieben wurde. Macht nix, nach einem Jahr und acht Monaten kann man sich ruhig noch mal das mit der AKH durchlesen... Zitat Ich muss auch kein zusätzliches Siegel auf dem 100 Km/h Schild des Hängers fahren, da diese Regelung ebenfalls vereinfacht wurde. Du als Fahrer musst nur sicherstellen, dass das Zugfahrzeug und der Hänger zusammen passen - also vom Gewicht her...... Viel Spaß hier... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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03.09.2007, 15:15
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Ich muss auch kein zusätzliches Siegel auf dem 100 Km/h Schild des Hängers fahren, da diese Regelung ebenfalls vereinfacht wurde. Natürlich muss das 100er Schild auf dem Anhänger von der Behörde gesiegelt sein und die 100er Zulassung in den Papieren des Anhängers eingetragen sein. Einfach nen 100er Schild draufkleben ist also nicht. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 02:36 |