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> oldtimerverleih auf h-kennzeichen???
Jens53
Beitrag 26.01.2006, 09:53
Beitrag #1


Neuling


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Hallo.
Habe folgendes Problem.
Meine Frau möchte Oldtimer an Selberfahrer vermieten, und da stellt sich die Frage, ob man die Fahrzeuge als H-Kennzeichen anmelden darf.
Ich weiß von 2 Oldtimervermietern, das Sie die Fahrzeuge aufgrund des " Kulturguts" gewerblich auf H- Kennzeichen angemeldet haben, und das auch so vom Amt abgesegnet ist.

Meine Frage: Ist das jetzt wieder Ermessenssache jedes einzelnem Straßenverkehrsamt, oder gibt es da ein Gesetz, oder geht sowas per Ausnahmegenehmigung?

Danke für jede hilfreiche Antwort im Vorraus.

Jens53 aus Oberhausen/NRW

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Du mußt den Beitrag nicht in 3 verschiedenen Unterforen einstellen, einmal reicht. sad.gif Die beiden anderen Threads wurden daher geschlossen.

Gruß
Andreas


Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 26.01.2006, 10:02
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Babyauto
Beitrag 26.01.2006, 10:29
Beitrag #2


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Ich würde mal sagen, das ist Sache des Finanzamtes (steuerliche Einstufung liegt letztendlich in deren Aufgabenbereich). Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist. Wird ja nicht gerade zur Plege von Kulturgut verwendet sondern zur Erzielung von Gewinn!
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Jens53
Beitrag 26.01.2006, 10:50
Beitrag #3


Neuling


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Hallo.
Gerade bei einem Verleih,wo die Autos ja regelmässig gewartet werden, darf ma wohl von einer besonderen Pflege ausgehen.
Und Gewinnerziehlung steht natürlich neben dem Spaß an der Arbeit bei jedem Gewerbe mit an erster Stelle.
Macht ja für mich keinen Unterschied, ob ich so ein Fahrzeug gewerblich nutze und daher auch etwas mehr pflege, oder privat und es vergammeln lasse.
Man braucht sich ja nurmal umzuschauen, was für Gurken teilweise so mit 07er oder h-Zulassung über unsere Straßen rollen.
Also für dienliche Hinweise wäre ich dankbar.
MFG Jens
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Offroad-Events
Beitrag 26.01.2006, 11:36
Beitrag #4


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H-Kennzeichen unterliegen, im Gegensatz zu 07er Kennzeichen, keinerlei Nutzungsbeschränkung seitens FA oder Zulassungsbehörde. Wenn die Versicherung ihr ok dazu gibt ist es kein Problem, dann gehts zur Zulassungsbehörde und es kommt der Stempel Selbstfahrervermietfahrzeug in die Papiere und TÜV etc wird jährlich fällig.


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Dirk-
Beitrag 26.01.2006, 13:11
Beitrag #5


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§23
(
Zitat
1c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage V c zugeteilt (Oldtimerkennzeichen).


Ein Auto dass vermietet wird, dient m.E. vornehmlich dem Gelderwerb. Somit ist ein H-Kennz. (und die Steuervergünstigung) für Vermietfahrzeuge nicht zu rechtfertigen.


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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Sasquatch
Beitrag 26.01.2006, 13:45
Beitrag #6


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Das haben schon andere probiert, vergiss es.

Gewerbliche Nutzung eines anerkannten Oldtimers ist nicht möglich, wird als Steuerhinterziehung geahndet. Vor einiger Zeit ist mal ein Taxifahrer durch die Presse gegeistert, der seinen /8 auf H angemeldet hat und dann damit regulär Taxi gefahren ist. Ging in die Hose, er wurde wegen Steuerhinterziehung angezeigt und zur Verantwortung gezogen.


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MrMurphy
Beitrag 26.01.2006, 14:14
Beitrag #7


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Hallo,

Zitat
Man braucht sich ja nurmal umzuschauen, was für Gurken teilweise so mit 07er oder h-Zulassung über unsere Straßen rollen.


Solche pauschalen Vorurteile machen dich nicht grade sympatischer, also in Zukunft besser bleiben lassen.

Nachdem das H-Kennzeichen eingeführt wurde gab es in der Tat einige Verunsicherungen, auch seitens der Behörden, welche Fahrzeuge von dem Steuervorteil provitieren sollten. Wenn du mit den 2 Oldtimervermietern nicht rumspinnst können sie die Zeichen nur zu dieser Zeit erhalten haben.

Heute sind sich die Behörden dahingehend einig, das das H-Kennzeichen privaten Autoliebhabern als Anreiz dienen soll, die häufig viel Zeit und Geld in ihr Hobby stecken und die ihre Fahrzeuge dann auch in der Öffentlichkeit zeigen wollen.

Jegliche gewerbliche Nutzung mit solchen Fahrzeugen ist ausgeschlossen genau wie der Fall, dass jemand seinen Oldtimer ganzjährig als Gebrauchsfahrzeug, z. B. für den Weg zur Arbeit, einsetzt.

Gruß

MrMurphy
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Dirk-
Beitrag 26.01.2006, 14:30
Beitrag #8


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MrMurphy kann ich nur zustimmen.
Eben weil bei einer Nutzung als Mietfz / Taxe oder Lieferfahrzeug etc die Pflege des Kulturguts (hat nix damit zu tun ob das Fahrzeug selbst gepflegt wird) nicht im Vordergrund steht sondern ein Gelderwerb. Und das ist leicht nachweisbar.

Beim Privatmann der seine "Gurke" jeden Tag benutzt ist der Nachweis allerdings schwerer, da es beim H-Kennzeichen, anders als bei der roten Nr. keine expliziten Regelungen gibt wann und wozu das Fahrzeug gefahren werden darf.


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Babyauto
Beitrag 26.01.2006, 14:46
Beitrag #9


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Die steuerliche Einstufung ist dem Finanzamt überlassen, egal wie es zugelassen ist. Man kann gegen einen Bescheid immer Einspruch einlegen, allerdings mit wahrscheinlich negativem Erfolg. Ich war mit einem VW-Camper mit Hochdach im November beim Tüv zwecks Umschreibung zum Wohnmobil. Beim Tüv eindeutig als Wohnmobil typisiert, dann Zulassungsstelle - kein Problem. Anschliesend auf Anraten vom Tüv zum Finanzamt das Auto vorgeführt - haben gemeckert und gesagt, sie machen die Einstufung (steuerlich) und sonst keiner. Haben es dann aber mit gutem Zureden dann doch gemacht. Und Versicherung wird bei Vermietfahrzeug mit günstigem Oldietarif auch nicht mitmachen!
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Peter Lustig
Beitrag 26.01.2006, 17:55
Beitrag #10


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Aus der amtlichen Begründung zu § 21c StVZO:
Zitat
Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass dieses als historisches Sammelstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturguts und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird.

Dazu schreibt die Kommentierung Hentschel, StVR, Rz. 2 zu § 21c StVZO:
Zitat
Diese Einschränkungen sollen der Abgrenzung zu solchen Fahrzeugen dienen, die zwar "alt" sind, im Übrigen aber im Alltagsverkehr oder gar zu gewerblichen Zwecken benutzt werden (siehe Begründung VBl. 97 536). Fahrzeuge, die nur das Alterskriterium erfüllen, aber hauptsächlich als Verkehrsmittel eingesetzt werden, erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer nicht; für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Wird jedoch ein anerkannter Oldtimer als allgemeines Verkehrsmittel eingesetzt, sind zwar die Voraussetzungen für das H-Kennzeichen nicht mehr gegeben, der Verstoß zieht jedoch kein Bußgeld nach sich. Die Hürde besteht also darin, eine besondere Betriebserlaubnis als Oldtimer zu erhalten, um das Fahrzeug anschließend mit einem H-Kennzeichen zulassen zu können.

Zur kfz-steuertechnischen Seite (siehe o.a. Posting von sasquatch) kann ich mich allerdings nicht äußern. Das sollte - am besten vorher - mit dem Finanzamt abgeklärt werden.

Literaturverweise: Jagow, Die Oldtimer-Verordnung, Verkehrsdienst 97 S. 193; Hentschel, Neue Bestimmungen für Oldtimer, NJW 97 2934.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 26.01.2006, 18:00
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Jens53
Beitrag 03.02.2006, 10:50
Beitrag #11


Neuling


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Also ich habe mich mal bei der ADAC Rechtsberatung schlau gemacht, und Dirk hat es ja wunderschön verfasst.
ES STEHT NIRGENDWO GESCHRIEBEN, DAS MAN DEN OLDTIMER NICHT GEWERBLICH NUTZEN DARF!
Das H-Kennzeichen wird vom Tüv-Gutachter erteilt!
Das Fahrzeug wird aufgrund der viel höheren Versicherung ja auch nicht gerade so günstig in der Vermietung sein,das es 1000000KM im Jahr rollt.Denn es gibt wohl tatsächlich keine Versicherung die den Oldtimertarif als Vermietfahrzeug anbietet!
Und das mit dem 07 er Kennzeichen Gurken entspricht nunmal immer mehr der Wahrheit,auch wenn ich mich da mal wieder unbeliebt mache,aber habe ja selbst eins gehabt.Nur das zu meiner Zeit die Fahrzeuge noch Tüv haben mussten.Heute schaut das Amt nur noch aufs Datum und Kaufvertrag,was dazu führen wird,das die Leute, die gute Autos haben,bald wieder einen Spießroutenlauf vor sich haben werden bei Neuanmeldung auf 07ern.
Die Überlegungen es abzuschaffen gibt es ja leider schon!
Naja,also für alle Pessimisten der www.oldiverleih.de geht ab Mitte März offiziel an den Start!
MFG Jens
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STVO?
Beitrag 03.02.2006, 11:14
Beitrag #12


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erstmal meinen glückwunsch zu dem start des oldieverleihs. das finde ich ausgesprochen gut.

wenn sich ein fahrzeug erstmal ein H verdient hat, dann kann das nicht mehr aberkannt werden, so meine info. egal ob als privatfahrzeug, firmenfahrzeug oder mietwagen. warum sollte ein kulturgut nicht als das eingesetzt werden, wozu es gebaut wurde. wer will denn entscheiden ob das eigentum eines kulturgut besitzers in ein museum gehört und nicht mehr bewegt werden darf.

eine "alte gurke" wird kaum jemand mieten wollen, höchstens zu filmzwecken. ich glaube, dass es einen markt für mietoldies gibt und da kommt es auf einsparung von ein paar euro steuern bestimmt nicht an. was die versicherung dazu sagt würde mich jedoch interessieren, da es auch dort sehr günstige tarife für oldies gibt ( so ca. 75 euro pro jahr).

ausserdem lebt die kultur in allen bereichen durch anwendung, also schön die alten schätzchen bewegen und damit zeigen, dass auch vor jahrzehnten schon tolle autos gebaut werden, die bei guter pflege durch abwesenheit von jeglicher elektronik und "dickes blech" noch viele jahre (kultur)gut überstehen werden. whistling.gif
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