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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 195 Beigetreten: 02.11.2005 Wohnort: bei Stuttgart Mitglieds-Nr.: 14259 ![]() |
Autobahn. Bei einer Auffahrt gibt es eine ewig lange Beschleunigungsspur, die nahtlos in die Abbiegespur der nächsten Abfahrt übergeht. Gesamtlänge Beschleunigungs-/Abbiegespur etwa 3-4 km. Über die ganze Länge ist die Markierung links von diese Streifen "kurze, dicke Striche". (Wer's kennt: A81 Kreuz Stuttgart - Abfahrt Sindelfingen) Ich komme häufiger sowohl "von geradeaus", bin dann also schon auf der durchgehenden Autobahn, als auch "von der Auffahrt/von rechts". Und ich will an der nächsten Ausfahrt raus. Wann darf ich hier rechts überholen? Wenn ich grad erst auffahre, ist mir die Antwort hierauf halbwegs klar: Ich darf am Anfang rechts überholen, weil ich ja noch auf dem Beschleunigungsstreifen bin. Am Ende, weil ich ja gleich abfahre. Und dazwischen darf ich wohl auch (nur einmal?!?) nach links, um irgendwelche Schleicher (z.B. die, die sich nicht rechts am LKW vorbeitrauen) auf der Beschleunigungs-/Abbiegespur zu links überholen (den LKW dann natürlich auch). Aber darf ich auch noch ein zweitesmal nach links, um noch einen Schleicher zu überholen? Oder nur, wenn ich in der Zwischenzeit niemand rechts überholt habe? Und wie sieht's aus, wenn ich von der durchgehenden Autobahn komme? Sobald ich den ersten rechts überholt habe, darf ich nicht mehr "zurück auf die Autobahn", wenn ich nicht abfahren wollte. Soweit so klar. Aber ich will ja abfahren, nur trotzdem auch den direkt vor mir noch überholen! Darf ich das? Und einmal wollte ich tatsächlich nicht abfahren, das fiel mir aber erst kurz (500m) vor der Abfahrt ein. Und ich wußte nicht mehr, ob ich in der Zwischenzeit jemand rechts überholt hatte. Durfte ich überhaupt nicht zurück auf die Autobahn? oder nur, falls ich niemand überholt hatte? |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10956 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Ich kenne die Stelle, interessantes Thema.
![]() Erst mal ist die Frage, ob man diese Spur als Richtungsspur "Sindelfingen Ost" oder als "Abfahrt" betrachtet. Eigentlich hat sie mehr den Charakter eine Richtungsspur (wo gibt es schon eine kilometerlange Abfahrt), bin mir aber nicht sicher, ob da, wo sie raus geht, am Ende dann doch "Abfahrt" steht. ![]() Die Praxis ist klar, auf der Spur wird eigentlich oft der restliche Verkehr überholt, ob das aber erlaubt ist, ist die andere Frage. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 49 Beigetreten: 15.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14608 ![]() |
ich hab gelernt:
aufm beschleunigungstreifen darf ich überholen (macht ja sinn!) aufm abbiegestreifen darf ich NICHT überholen (wozu auch?) inwieweit dir das weiterhilft... -A |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Zitat (libellle @ 24.01.2006, 09:10) Wenn ich grad erst auffahre, ist mir die Antwort hierauf halbwegs klar: Ich darf am Anfang rechts überholen, weil ich ja noch auf dem Beschleunigungsstreifen bin. Richtig. Zitat Am Ende, weil ich ja gleich abfahre. Falsch. Auf Verzögerungsstreifen darf nicht schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden. Zitat Und dazwischen darf ich wohl auch (nur einmal?!?) nach links, um irgendwelche Schleicher (z.B. die, die sich nicht rechts am LKW vorbeitrauen) auf der Beschleunigungs-/Abbiegespur zu links überholen (den LKW dann natürlich auch). Aber darf ich auch noch ein zweitesmal nach links, um noch einen Schleicher zu überholen? Oder nur, wenn ich in der Zwischenzeit niemand rechts überholt habe? Ich denke, du darfst nur von links nach rechts wechseln, um dich dort zur Abfahrt einzuordnen. Also imho wäre ein Mal angemessen. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 ![]() |
Ich sehe da eigentlich kaum Probleme. Du willst auffahren und darfst rechts überholen, soviele bis Dir möglich ist gefahrlos auf die rechte Spur zu wechseln.
Du willst abfahren, ganz normal wie an jeder anderen Ausfahrt auch. Nur eben, dass De da nicht rechts überholen darfst (siehe Vorschreiber). Du bist aufem Beschleunigungsstreifen, willst den auch wieder verlassen, aber überholen. Also rauf auf die Autobahn, wenn frei nach links und normal abfahren. Jetzt stellt sich mir aber die Frage: Ab wo genau wird der Beschleunigungs- zum Verzögerungsstreifen? Ähnliches Problem habe ich nämlich auch auf meinem täglichen Weg zur Arbeit. Und: wenn die Linie durchgehend wird, darf ich dann wieder schneller fahren als der auf der rechten Autobahnspur? -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.05.2025 - 23:32 |