Alkoholmessung, Evidental Test |
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Alkoholmessung, Evidental Test |
22.01.2006, 16:46
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16186 |
bei einer Kontrolle der Polizei musste ich mit auf die Wache. Beim "Blasen" hatte ich 0,62 Promille. Danach wurde ich vor ein anderes Gerät gesetzt, dem Evidental. Bei dem Gerät kam auch 0,62 Promille raus. Eine Stunde später sollte ich eine Einverständniserklärung, in der stand wie man den Test durchzuführen hat, unterschreiben, was ich natürlich nicht machte. Ich verweigerte die Unterschrift und sagte, dass mir trotz Kostenübernahme ein Bluttest lieber wäre... Dieser Bluttest wurde aber nicht durchgeführt. Die Unterschrift habe ich auch nicht gemacht, weil mir die Folgen und der Tatbestand und die Aufklärung nicht erfolgte. Meine Frage jetzt ist, wirkt sich der Atemtest bei Asthmatikern anders aus? Welche Folgen hat es, dass ich die Unterschrift verweigert habe (ist der Test trotzdem vor Gericht zugelassen?) und der Bluttest nicht gemacht wurde? Außerdem habe ich kurz vor dem "Blasen" ohne Wissen der Polizei ein Mundspray benutzt... |
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22.01.2006, 16:55
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (Jowafo @ 22.01.2006, 16:46) Eine Stunde später sollte ich eine Einverständniserklärung, in der stand wie man den Test durchzuführen hat, unterschreiben, was ich natürlich nicht machte. Die Unterschrift von dir hätte lediglich bestätigt, dass du von dem Beamten vorab über deine Rechte und Pflichten (Freiwilligkeit , Folgen bei Verweigerung etc.) belehrt worden bist. Zitat Ich verweigerte die Unterschrift und sagte, dass mir trotz Kostenübernahme ein Bluttest lieber wäre. Das ist dein gutes Recht. Zitat Dieser Bluttest wurde aber nicht durchgeführt. Wenn du die Atemabgabe letztendlich geleistet hast, ist eine Blutprobe nicht mehr erforderlich, denn das Testergebnis ist gerichtsverwertbar. Eine Blutprobe wurde nicht durchgeführt, weil sie tatbestandlich einen Grundrechtseingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt, die in diesem Fall -trotz deiner Einverständniserklärung- weder erforderlich noch verhältnismäßig war. Zitat Meine Frage jetzt ist, wirkt sich der Atemtest bei Asthmatikern anders aus? Im Ergebnis nicht. Es kann aber sein, dass ein Asthmatiker an der Durchführung des Tests am Evidential scheitert, denn dieses Gerät ist schwerer zu beatmen als das kleine Vortestgerät. Zitat Welche Folgen hat es, dass ich die Unterschrift verweigert habe Gar keine. Zitat (ist der Test trotzdem vor Gericht zugelassen?) Eindeutig: Ja ! -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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22.01.2006, 17:06
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16186 |
Danke für die schnelle Antwort.
Aber ich wusste nicht, dass ich die zweite Messung Verweigern konnte. Eine schriftliche Belehrung fand ja nicht statt. Unter anderem habe ich erst dort gelesen, dass man 20 Minuten vorher nichts einnehmen darf. Ist das nicht sowas wie ein Formfehler? |
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22.01.2006, 17:20
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (Jowafo @ 22.01.2006, 17:06) Aber ich wusste nicht, dass ich die zweite Messung Verweigern konnte. Ich vermute aber, dass diese Belehrung gemacht wurde, denn Bestandteil dieser Belehrung ist ja u.a. auch, dass du die Kostenpflicht für eine Blutprobenentnahme trägst, wenn du das "Pusten" verweigerst. Zitat Eine schriftliche Belehrung fand ja nicht statt. Nein, eine mündliche Belehrung reicht völlig aus und ist auch üblich. Zitat Unter anderem habe ich erst dort gelesen, dass man 20 Minuten vorher nichts einnehmen darf. Ist das nicht sowas wie ein Formfehler? Die 20 Minuten beziehen sich auf den sogenannten "Vorfall", also dem Zeitpunkt, wo du auffällig geworden bist und dem Zeitpunkt der ersten Atemprobe. I.d.R. werden die 20 Minuten nicht überschritten, weil innerhalb dieser Zeitspanne ja auch der Transport zur Dienststelle und die Inbetriebnahme (Kalibrierung, Anwärmung etc.) des Evidential fallen. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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22.01.2006, 17:20
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 864 Beigetreten: 18.12.2005 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 15468 |
Hat man dir denn gesagt, dass die erste AAK-Messung freiwillig ist?
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Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren als ihr Fahrer denken kann. (Robert Lembke, dt. Quizmaster, 1913-1989) |
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22.01.2006, 17:35
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16186 |
Es ging alles sehr schnell. Wenn es gesagt wurde, ging es unter. Es wurde gesagt, ob ich das Testgerät (1.Kontrolle) kenne und wie es funktioniert. Man hat ja so ein Gerät schon öfter gesehen. Der erste Test geschah auf dem Gang des Reviers und dann mussten wir in ein Zimmer nebenan, um nochmal zu pusten. Das alles war sehr flott, aber das Ausfüllen der Protokolle dauerte sehr lange. Die Beamter waren erstens nicht von der Dienststelle und sehr jung, war glaub ich sogar ihr erster Alktest.
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22.01.2006, 17:52
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 864 Beigetreten: 18.12.2005 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 15468 |
Zitat (Jowafo @ 22.01.2006, 17:35) Der erste Test geschah auf dem Gang des Reviers Kann ich mir kaum vorstellen. In jedem Falle musst du ja als Beschuldigter / Betroffener nicht aktiv an der Untersuchung mitwirken, ob dir das die Beamten vor Ort gesagt haben, weiß ich nicht, aber kannst du wohl von ausgehen. Auch wenn sie es nicht getan haben, ist das Ergebnis, wie Steveluke schon gesagt hat, in jedem Falle verwertbar. -------------------- _________________________________________________________________________
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