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> Personenbeförderungsschein als Schmerzpatient?
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Beitrag 20.01.2006, 11:15
Beitrag #1


Neuling


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Im Rahmen meiner dienstlichen Tätigkeit (Behindertenfahrdienst) steht für mich in Kürze ein Antrag für den Personenbeförderungsschein an, da die Stelle wo ich meine Behinderten hinfahre demnächst diesen P-Schein vorraussetzt, was bisher nicht der Fall war.

Ich habe bisher nur ein einfaches ärztliches Attest (positiv) über meine Fahrtauglichkeit benötigt, nun benötige ich demnächst wie gesagt aber den Personenbeförderungsschein um meine Arbeit weiter ausführen zu dürfen.

Das Problem ist jetzt das ich chronischer Schmerzpatient bin (Mainzer Chronifizierungsstadium III) und auf Analgetika eingestellt bin. Die Therapie verläuft stabil aber trotzdem habe ich jetzt starke Bedenken ob ich mit dieser Vorraussetzung den P-Schein überhaupt bekommen werde.

Weis da jemand Bescheid wie es mit P-Schein und Schmerzmitteln ausschaut? Leider geht es hier nicht um Aspirin® sondern um die beiden Medikamente L-Polamidon® (Levomethadon, ein relativ starkes Opiat) und Musaril® (Tetrazepam, ein Benzodiazepin), mit denen ich behandelt werde. Desweiteren muß ich zusätzlich noch einen Beta-Blocker einnehmen (Metoprolol), was aber weniger problematisch sein dürfte.

Ich selber habe nach nun schon längerer Einnahme rein gar keine mehr von den typischen Nebenwirkungen dieser Medikamente (Euphorie, Sedierung, Verstopfung, etc.). Trotzdem habe ich stärkste Bedenken das ich mit meiner Erkrankung und dieser Medikation einen P-Schein bekommen werde, was bei mir momentan zu ziemlichen Zukunftsängsten führt.

Weis jemand etwas genaueres über die Beantragung eines P-Scheins in Verbindung mit der Einnahme obengenannter Medikamente? Hab ich überhaupt eine realistische Chance unter diesen Umständen den P-Schein zu erhalten oder lohnt es sich erst gar nicht diesen zu beantragen und die rund 200€ dafür zu bezahlen?

Würde mich über jede Antwort sehr freuen.

Best Regards!
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magnum88
Beitrag 20.01.2006, 12:00
Beitrag #2


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Zitat
Trotzdem habe ich stärkste Bedenken das ich mit meiner Erkrankung und dieser Medikation einen P-Schein bekommen werde, was bei mir momentan zu ziemlichen Zukunftsängsten führt.

think.gif
Deine Fragen kann dir nur ein Mediziner beantworten. Wahrscheinlich weiß Userin Coyota, sie ist Ärztin, mehr hierzu.
Vielleicht hilft auch ein Mitarbeiter einer FEB, der mit solchen Fragestellungen befasst ist, weiter.


Ein Auszug aus den Begutachtleitlinien zur Kraftfahrereignung:

Zitat
3.12.2 Dauerbehandlung mit Arzneimitteln

Leitsätze

Bei nachgewiesenen Intoxikationen und anderen Wirkungen von Arzneimitteln, die die Leistungsfähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges beeinträchtigen, ist bis zu deren völligem Abklingen die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen nicht gegeben.

Werden Krankheiten und Krankheitssymptome mit höheren Dosen psychoaktiver Arzneimittel behandelt, so können unter Umständen Auswirkungen auf das sichere Führen von Kraftfahrzeugen erwartet werden, und zwar unabhängig davon, ob das Grundleiden sich noch auf die Anpassungs- und Leistungsfähigkeit eines Betroffenen auswirkt oder nicht.

Begründung

Die Beurteilung der Anpassungs- und Leistungsfähigkeit eines Kraftfahrers an die Erfordernisse beim Führen eines Kraftfahrzeuges im Zusammenhang mit einer Arzneimittelbehandlung muss 'in jedem Falle sehr differenziert gesehen werden. Vor allem ist zu beachten, dass eine ganze Reihe Erkrankungen, die von sich aus die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen können, durch Arzneimittelbehandlung so weit gebessert oder sogar geheilt werden, dass erst durch die Behandlung die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder erreicht werden können. Entscheidend für die Beurteilung ist aber, ob eine Arzneimitteltherapie, insbesondere auch die Dauertherapie, zu schweren und für das Führen von Kraftfahrzeugen wesentlichen Beeinträchtigungen der psycho-physischen Leistungssysteme führt. Medikamentöse Behandlungen, in deren Verlauf erhebliche unerwünschte Wirkungen wie Verlangsamung und Konzentrationsstörungen auftreten, schließen die Eignung in jedem Falle aus. Ob solche Intoxikationen vorliegen, wird vor allem dann zu prüfen sein, wenn ein chronisches Grundleiden zu behandeln ist, das mit Schmerzen oder starken "vegetativen" Beschwerden einhergeht (auch chronische Kopfschmerzen, Trigeminusneuralgien, Phantomschmerzen, Schlafstörungen usw.). Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang aber nicht nur Schmerzmittel, Schlaf- und Beruhigungsmittel (Tranquilizer), Antikonvulsiva, Neuroleptika und Antidepressiva oder Antiallergika, bei denen im Falle des Auftretens von Intoxikationserscheinungen qualitativ vergleichbare Gefahrensymptome zu berücksichtigen sind, sondern auch andere, zur Dauerbehandlung eingesetzte Stoffe mit anderen gefährlichen Nebenwirkungen bzw. Intoxikationssymptomen (siehe Kapitel 3.10.4 Affektive Psychosen und 3.10.5 Schizophrene Psychosen).

Die meisten Herz-Kreislauf-Erkrankungen benötigen eine Langzeitbehandlung mit zum Teil sehr unterschiedlich wirkenden Arzneimitteln. So sind besondere Umstände der Behandlung bei der Eignungsbeurteilung eines Herz-Kreislauf-Kranken zu berücksichtigen. Hier sei lediglich noch auf die am häufigsten vorkommenden Gefahrenlagen hingewiesen:

Antikoagulantien führen zu einer Verzögerung der Blutgerinnung und bringen die Gefahr akuter Blutungen mit sich. Eine sorgfältige ärztliche Überwachung bei Behandlung mit Antikoagulantien ist demnach bei Fahrerlaubnisinhabern erforderlich. Sie sollte durch ein entsprechendes ärztliches Attest in angemessenen Abständen bestätigt werden.

Die Arzneimittel der Digitalisgruppe können gelegentlich zu bedrohlichen Rhythmusstörungen führen. Seltener kann es zu Sehstörungen und akuten psychischen Störungen bei älteren Menschen kommen. Auch in diesen Fällen sind also die regelmäßige ärztliche Überwachung und ihr Nachweis in angemessenen, im Einzelfall festzulegenden Zeitabständen erforderlich.

Antihypertonika verursachen als Nebenwirkung bei zu starker Senkung des Blutdrucks Schwindel- und Ohnmachtsneigung.

Allgemein ist bei der Behandlung mit Arzneimitteln in der Initialphase eine besonders sorgfältige ärztliche Überwachung notwendig. Aber auch später muss die ärztliche Führung der Therapie sichergestellt und je nach Fall in angemessenen Zeitabständen nachgewiesen werden.

12 Was die Tranquilizer angeht, ist zu unterscheiden: einerseits der eigentliche Missbrauch mit der Gefahr von Abhängigkeit (höhere Dosen, steigende Dosis, Einnahme regelmäßig auch am Tage), andererseits der regelmäßige abendliche Gebrauch kleiner Mengen. Letzterer führt zwar in der Regel nicht zur Fahrunsicherheit, kann aber zu Abhängigkeit führen, da bereits nach einigen Monaten der Einnahme selbst kleiner Mengen eine Abhängigkeit (low dose dependence) eintreten kann, erkennbar an eindeutigen Entziehungssymptomen.


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Coyota
Beitrag 20.01.2006, 14:04
Beitrag #3


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Hallo Guard, wavey.gif

ich sehe da große Probleme, nicht nur für den P-Schein, sondern überhaupt für Deinen Führerschein. Wenn Du aus irgendwelchen Gründen in eine Kontrolle kommst, schlägt ein Drogentest sofort an und Du kriegst riesige Schwierigkeiten ! Es steht ja auch explicit in den Beipackzetteln von Musaril und Polamidon, daß die Fahrtauglichkeit eingeschränkt ist. In diese Fall folgt sofortiger FS-Entzug und MPU-Anordnung... zumindest aber ein ärztliches Gutachten.

Einzige Möglichkeit für den Erhalt von FS bzw. P-Schein ist ein fachäztliches Gutachten über die Führerscheinstelle, daß Deine Fahreignung trotz dieser Medikamente bestätigt. Mit einem Attest Deiner eigenen Ärzte wirst Du nichts ausrichten können.

Da Du ärztlich auf diese Medikation gut eingestellt und kontrolliert bist, sehe ich eine Chance, daß Du den FS behalten kannst. Ob Du unter diesen Umständen aber einen P-Schein bekommst, weiß ich leider nicht.

Und ich weiß auch nicht, ob sie Dir nicht alle FS entziehen, wenn Du beim Antrag auf den P-Schein Deine Medikation angibst.

Gruß von COYOTA thread.gif


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Beitrag 20.01.2006, 17:05
Beitrag #4


Neuling


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Vielen Dank für eure Antworten. smile.gif

Ich hab mir fast schon gedacht das es da erhebliche Probleme geben wird. Das mir aber sogar der FS gezwickt werden kann wenn ich einen P-Schein-Antrag stelle, macht mir nun doch schon richtige Angst, da ich dann durch meine Krankheit praktisch unmobil wäre. Wenn es allerdings gerechtfertigt ist, sehe ich es natürlich auch ein das ich keinen P-Schein bekommen werde und evtl. auch meinen FS verlieren könnte. Am Anfang meiner Therapie durfte ich ja auch über 12 Monate kein KFZ steuern. Nachdem ich dann aber in einer Schmerzklinik auf diese (neue) Medikation eingestellt wurde, wurde mir letztendlich rund ein Jahr später wieder die Fahrtauglichkeit attestiert.

Ich fahre nun seit insgesamt 9 Jahren unfallfrei (ich weis natürlich das dies nichts bedeuten muß) und sehe mich persönlich als uneingeschränkt fahrtüchtig. Von den Nebenwirkungen die in der Initialphase noch da waren, merke ich zum Glück inzwischen gar nichts mehr. Aber meine eigene Beurteilung zählt ja hier nicht, was eigentlich auch nachvollziehbar ist.

Nun, ich sehe da nur zwei Möglichkeiten: Arbeit aufgeben und mit meinem GdB von 30%/50% einen neuen Job suchen (was nahezu unmöglich sein dürfte) oder Medikamente absetzen und mit den daraus resultierenden Folgen leben.
Ersteres ist für mich fast unvorstellbar, da ich mit meinem derzeitigen Beruf einen Teil der Hilfe die ich selbst seit Jahren benötige zurückgeben kann, was sehr zufriedenstellend ist. Außerdem würde ich meinen Traumjob als Fahrer und Betreuer für unsere geistig behinderten Mitmenschen verlieren.
Das zweiteres realisierbar ist, kann ich mir leider auch kaum vorstellen. Wahrscheinlich würde mir der P-Schein dann wohl nicht wegen Medikamenten, sondern wegen starken chronischen Schmerzen mit vereinzelten Krämpfen auch nicht erteilt werden, oder?

Hmm, keine wirklich rosigen Zukunftsaussichten... crybaby.gif


//Edit: Coyota, bist du dir sicher das ein Drogenschnelltest auf Polamidon anspricht? Ich dachte immer da wird auf Morphin und seine Derviate getestet. Polamidon ist doch aber ihmo ein vollsynthetisches Opioid das ebenso wie das vollsynthetische Valoron nicht auf Morphin-Tests anschlägt. Oder hab ich da was falsch verstanden?
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Coyota
Beitrag 20.01.2006, 17:16
Beitrag #5


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Zitat (Guard @ 20.01.2006, 17:05)
Das mir aber sogar der FS gezwickt werden kann wenn ich einen P-Schein-Antrag stelle, macht mir nun doch schon richtige Angst

hallo, mal langsam, ich hab ja gesagt, daß ich das nicht genau weiß. Warte mal, ich denke da kommen noch mehr Antworten !

Zitat
Nachdem ich dann aber in einer Schmerzklinik auf diese (neue) Medikation eingestellt wurde, wurde mir letztendlich rund ein Jahr später wieder die Fahrtauglichkeit attestiert.


Das wundert mich jetzt (nicht die Fahrtauglichkeit, die dürfte bei der langen Therapiedauer o.k. sein), aber daß Dir seitens der Klinik die Fahrtauglichkeit attestiert wurde. Meines Wissens reicht das eben nicht aus, so ein einfaches Attest, sondern die Beurteilung erfolgt über einen Gutachter der FsSt.

Zitat
Coyota, bist du dir sicher das ein Drogenschnelltest auf Polamidon anspricht?


Meines Wissens werden in dem Test auch die "Ersatz- oder Substitutionsdrogen" erfasst, auf Methadon spricht er jedenfalls an.


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Beitrag 20.01.2006, 17:22
Beitrag #6


Neuling


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Zitat (Coyota @ 20.01.2006, 17:16)
Das wundert mich jetzt (nicht die Fahrtauglichkeit, die dürfte bei der langen Therapiedauer o.k. sein), aber daß Dir seitens der Klinik die Fahrtauglichkeit attestiert wurde. Meines Wissens reicht das eben nicht aus, so ein einfaches Attest, sondern die Beurteilung erfolgt über einen Gutachter der FsSt.

Die Fahrtauglichkeit wurde nicht von der Klinik, sondern von einem unabhängigen Arzt etwa ein Jahr nach dem Klinikaufenthalt attestiert... wink.gif
Sorry wenn ich mich da falsch ausgedrückt habe.
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Coyota
Beitrag 20.01.2006, 22:00
Beitrag #7


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Wenn das kein zugelassener Gutachter ist, wird Dir das nichts nützen, falls Du erwischt wirst.

Du solltest mal mit den Ärzten der Schmerzklinik sprechen, die dürften sich mit Begutachtungen auskennen, vielleicht sind da sogar zugelassene Gutachter, die Dir weiterhelfen können.

Gruß von COYOTA thread.gif


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robert
Beitrag 20.01.2006, 22:47
Beitrag #8


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Hallo Guard und zusammen,

also so leid es mir tut: Bei regelmässiger Einnahme von den Dir angegebenen Medikamenten (Pola, Benzo), unabhängig der Indikation dieser Medikamente, ist ein positiver Entscheid vom Arzt, ob TÜV, DEKRA oder Gesundheitsamt zum Führerschein zur Fahrgastbeförderung mehr als unwahrscheinlich.
Warum wird denn nun ein P-Schein fällig? Behinderte können unter den meisten Umständen doch auch ohne FzFb gefahren werden.
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Truster
Beitrag 18.06.2023, 07:00
Beitrag #9


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Zitat (Coyota @ 20.01.2006, 15:04) *
Einzige Möglichkeit für den Erhalt von FS bzw. P-Schein ist ein fachäztliches Gutachten über die Führerscheinstelle, daß Deine Fahreignung trotz dieser Medikamente bestätigt. Mit einem Attest Deiner eigenen Ärzte wirst Du nichts ausrichten können.


Gilt das gleiche dann wahrscheinlich auch für jemanden mit chronische Schmerzen mit Kraft und Bewegungseinschränkungen des rechten Armes, weswegen auch privat Automatik empfohlen ist und genutzt wird und Medikamente wie Hydromorphon, Novaminsulfon, Pregabalin und Ortoton (zur Nacht) genutzt wird und nach Bedarf zum Kopf abschalten (Schlafmittel) Luniva. Hinzu kommt eine sehr gut mit APAP behandelte Schlafapnoe, Diabetes mellitus Typ 2 mit hba1c von 5,1

Gibt's da überhaupt eine realistische Chance für'n P-Schein? Wäre nur für einzelne Personen im Benz mit Automatik am späten Nachmittag bzw. auf Abend zu dann aushilfsweise im Notfall. Oder ist dann bei Beantragung des P-Scheins eher der normale FS in größter Gefahr und wird der P-Schein ziemlich sicher so nicht erteilt?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.06.2023, 15:59
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.06.2023, 08:05
Beitrag #10


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@Truster,
herzlich Willkommen im Verkehrsportal

Gratuliere:
Du hast gleich mit Deinem allerersten Beitrag einen mehr als 17 Jahre alten Tread exhumiert!

Von den damals im Therad aktiven Akteur*innen hat keiner in den letzten 10 Jahren mehr irgendetwas im Verkehrsportal gepostet.
Von denen wirst Du also kaum noch eine Antwort erhalten.

Aber vielleicht weiß ja irgendein anderer hier Bescheid.
Viel Glück!

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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MsTaxi
Beitrag 22.06.2023, 13:37
Beitrag #11


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Ganz generell können praktisch alle genannten Medis die Fahreignung beeinträchtigen. Beim Pregabalin besteht das Risiko wohl auch bei einer stabilen Einstellung. Bei den Antidiabetika natürlich und ein hba1c von 5,1 ist fahreignungsbezogen kein Problem.

Mehr Kopfschmerzen bereiten mir die motorischen Probleme. Ob die durch die Automatik ausreichend kompensiert sind? Woher hast du die Empfehlung bzgl. der Ausstattung?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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