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> Kopfhörer auf dem Fahrrad
Ball
Beitrag 19.01.2006, 23:33
Beitrag #1


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Hallo.

Auf meinen Reisen auf den Radwegen der Stadt habe ich oft Kopfhörer auf (bzw viel eher so Ohrstöpsel drin).
Ich hab die Musik nie besonders laut an, weil ich ja auch von meiner Umwelt noch was mitkriegen möchte...

...aber falls mich mal ein Pozilist damit erwischt, was dann?
Ich habe mal gehört, dass es keinen einheitlichen Tatbestand erfüllt, mit Kopfhörern Rad zu fahren... stimmt das?
Muss der Polizist mir beweisen, dass ich dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet habe?


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the statement below is false.
the statement above is true.
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blue0711
Beitrag 20.01.2006, 00:04
Beitrag #2


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Es geht dabei um den §23 Abs.1 StVO, wonach du dein Gehör nicht beeinträchtigen darfst.

In der Praxis bedeutet das: Keine geschlossenen Kopfhöhrer, keine In-Ear-Kopfhörer (die sind auch geschlossen), ausschliesslich offene Kopfhörer und moderate Lautstärke, so dass die für dich als Radfahrer wichtigen Geräusche noch an dich rankommen (zB auch von Fussgängern).

Der Nachweis der Beeinträchtigung ist allerdings uU ausreichend durch die Aussage des Polizisten über dein Verhalten bewiesen.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Ball
Beitrag 20.01.2006, 00:07
Beitrag #3


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Fahrzeugführer betrifft auch Radfahrer?


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the statement below is false.
the statement above is true.
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Janus
Beitrag 20.01.2006, 00:17
Beitrag #4


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Ja sicher. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und deshalb im Regelfall ja auch auf der Fahrbahn zu fahren.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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blue0711
Beitrag 20.01.2006, 00:31
Beitrag #5


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Nur, wenns Kraft-fahrzeug heisst, biste nich gemeint.

Gruss
kai


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Hane
Beitrag 20.01.2006, 08:12
Beitrag #6


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Ich höre Musik nur recht leise. Dann höre ich in der Regel mit den Dingen am Ohr immer noch mehr als im Auto selbst bei geöffnetem Fenster.

Im Verkehr ist die Musik für mich nur (Wie sage ich das?) Untermalung. Will ich Musik richtig genießen, mache ich es zu Hause.


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Kolbenfeder
Beitrag 20.01.2006, 09:35
Beitrag #7


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Nur offene Hörer ist meiner Meinung gehörmäßig genau falsch!

Begründung:

Ein Auto ist akustisch gesehen ein geschlossener Kopfhörer, er erlaubt auf geringerem Pegel sowohl die gewünschte Musik als auch die gedämpften Straßengeräusche wahrzunhemen.

Ein Radfahrer mit offenem Kopfhörer muß die deutlich hören Verkehrslärmpegel mit seiner Musik übertönen.

Bei hohen absoltuten Geräuschpegeln ist aber die Unterscheidung von wichtigem ( Sirene, Rollgeräusche ) und unwichtigem ( Musik ) schwerer.

Trotzdem ist für Radfahrer auch kein geschlossener Hörer zu empfehelen, mit seiner hohen Verletzungsgefahr ist er mehr auf akustische Erkennung angewiesen als ein PKW- oder LKW-Fahrer.

( ein von hinten kommender langsam rangierender LKW ist im PKW nur eine Blechschadenfolge, für einen Radfahrer deutlich kritischer )

Im offenen Cabrio also statt Musik voll aufdrehen lieber geschlossenen Kopfhörer, machen Piloten auch so, die bekommen trotzdem ihre Fluggeräusche mit.
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brezlmeier
Beitrag 20.01.2006, 10:13
Beitrag #8


Neuling
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helft mir meine unwissenheit zu beheben.

was ist ein "offener" und was ein
"geschlossener" kopfhörer?

danke
brezlmeier
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Hane
Beitrag 20.01.2006, 12:04
Beitrag #9


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Zitat (Kolbenfeder @ 20.01.2006, 09:35)
Bei hohen absoltuten Geräuschpegeln ist aber die Unterscheidung von wichtigem ( Sirene, Rollgeräusche ) und unwichtigem  ( Musik ) schwerer.

Bist Du Dir da sicher? Wenn es an die Grenzen geht, glaube ich es Dir gerne. Aber unterscheiden sich höherer und niedriger "Normal"bereich wirklich?

Zitat (Kolbenfeder @ 20.01.2006, 09:35)
Trotzdem ist für Radfahrer auch kein geschlossener Hörer zu empfehelen, mit seiner hohen Verletzungsgefahr ist er mehr auf akustische Erkennung angewiesen als ein PKW- oder LKW-Fahrer.

Also ich fahre auf Sicht whistling.gif Nein, mich auf mein Gehör zu verlassen, habe ich schon lange aufgegeben. Und Hupen überhöre ich leider nicht.

Zitat (Kolbenfeder @ 20.01.2006, 09:35)
( ein von hinten kommender langsam rangierender LKW ist im PKW nur eine Blechschadenfolge, für einen Radfahrer deutlich kritischer )

Die sind vollkommen unwichtig für den Radfahrer. Denen kann man meiner Erfahrung nach vertrauen. Was soll man denn als Radfahrer machen, wenn die eine übersehen? Und ausserdem müßte man das ja bei jedem Auto machen, denn erkennen, ob man übersehen wurde, kann man eigentlich erst, wenn es zu spät ist, vor allem, falls es nach Gehör geht. Man kann den Autofahrer nicht nur vertrauen, man muß es sogar.


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diomega
Beitrag 20.01.2006, 12:10
Beitrag #10


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Zitat (Kolbenfeder @ 20.01.2006, 09:35)
[...] ist für Radfahrer auch kein geschlossener Hörer zu empfehelen, mit seiner hohen Verletzungsgefahr ist er mehr auf akustische Erkennung angewiesen als ein PKW- oder LKW-Fahrer.

Wie wäre es so herum:

"[...] ist für einen Autofahrer kein Fahren mit geschlossenen Fenstern zu empfehlen geschweige denn ein Radio einzuschalten. Mit seinem hohen Fremdgefährdungspotential ist er mehr auf akustische Erkennung angewiesen als ein Radfahrer."

Gruß,
diomega


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blue0711
Beitrag 20.01.2006, 13:48
Beitrag #11


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Zitat (Kolbenfeder @ 20.01.2006, 09:35)
Nur offene Hörer ist meiner Meinung gehörmäßig genau falsch!

Begründung:

Ein Auto ist akustisch gesehen ein geschlossener Kopfhörer, er erlaubt auf geringerem Pegel sowohl die gewünschte Musik als auch die gedämpften Straßengeräusche wahrzunhemen.

Ein Radfahrer mit offenem Kopfhörer muß die deutlich hören Verkehrslärmpegel mit seiner Musik übertönen.

Bei hohen absoltuten Geräuschpegeln ist aber die Unterscheidung von wichtigem ( Sirene, Rollgeräusche ) und unwichtigem  ( Musik ) schwerer.

Das versteh ich jetzt überhaupt nicht huh.gif
Welcher Unterschied soll denn bitteschön in der Lage der Dämpfungsschicht liegen? (Cabrio mit KH vs. geschl PKW)
Ob ich jetzt die Schallwellen am Ohr erzeuge und direkt dahinter dämpfe oder die Schallwellen 1m entfernt erzeuge und diesen Raum dämpfe, ändert lediglich den Rauminhalt und damit Nebeneffekte wie Hall usw. Zudem muss ich den Schalldruck begrenzen, wenn ich direkt ans Ohr gehe.
Bei einem geschlossenen Kopfhörer ist bereits bei geringer Lautstärke weder Wahrnehmung noch Ortung von Aussengeräuschen möglich.
Systembedingt ist ein geschlossener PKW eine Dämpfung, allerdings keine solch starke wie ein geschlossener Kopfhörer, da er eine harte Schale ist und kein echtes Dämpfungselement. Daher sind im PKW Aussengeräusche selbstverständlich noch wahrnehmbar, allerdings umso weniger, je mehr "Komfort" verarbeitet wurde und je kleiner und/oder schwerer das Fensterglas ist.

Die Unterscheidung der äusseren und "inneren" Töne beim offenen Kopfhörer ist aber für die Wahrnehmung sehr einfach, denn der Kopfhörer erzeugt den Musik-Im-Kopf-Effekt, äussere Geräusche werden jedoch nachwievor Aussen geortet und haben eine eindeutige Richtung. Das hat nur ansatzweise mit absoluten Lautstärken zu tun (eben wenn mans übertreibt)
Wissenschaftlich ist auch belegt, dass man selbst bei hoher Gesamtlautstärke sehr wohl in der Lage ist, die Töne rauszufiltern, auf die man sich konzentriert (zB. in der Disse telefonieren wink.gif )

Im übrigen sind Fluggeräusche ein kleines bisschen lauter als normale Verkehrsgeräusche, aber nur ein klitzekleines bisschen whistling.gif

@brezelmeier: geschlossen ist ein Kopfhörer dann, wenn er hinter der Schallerzeugung eine Dämpfung besitzt, also zB die Ohrschalen eines Hifi-Kopfhörers. Machst du da jetzt wieder Schlitze rein, so dass die Schallwellen ungehindert aus der Ohrschale austreten können, ist er offen wie eben auch die meisten Ohrhörer, die lediglich vor dem Ohr sitzen.
Im Gehörgang liegende In-Ear-Systeme sind meist wieder geschlossen, weil der "Plug" das Ohr nach aussen schliesst.

D.h. geschlossene Systeme dämpfen die Umgebungsgeräusche (und natürlich die nach aussen dringenden Schallwellen des Kopfhörers). Ein Nachteil ist das Gefühl, abgeschottet zu sein, da man die Umgebung nicht mehr oder kaum hört.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Kolbenfeder
Beitrag 20.01.2006, 14:00
Beitrag #12


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@diemega

ist nicht mit akustischer Verkehrserkennung für Kraftfahrer.

Schweizer Armee:

Für die kleinräumige Aufklärung haben die Radfahrer-Panzer-Such-Spezialisten.

Ein rollender Radfahrer hört eine fahrenden Panzer deutlich früher als ein Panzer den Radfahrer, auch wenn das Schutzblech klappern sollte oder die Kette quitschen würde.
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granny
Beitrag 20.01.2006, 15:05
Beitrag #13


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Zitat (Ball @ 19.01.2006, 23:33)
Auf meinen Reisen auf den Radwegen der Stadt habe ich oft Kopfhörer auf (bzw viel eher so Ohrstöpsel drin).
Ich hab die Musik nie besonders laut an, weil ich ja auch von meiner Umwelt noch was mitkriegen möchte...

...aber falls mich mal ein Pozilist damit erwischt, was dann?


Mein Tipp: "Mono" hören. Ein Stöpsel reicht zum Berieseln lassen vollkommen aus und es gibt garantiert keinen Ärger. Zum Einen ist der Hörer, wenn rechts getragen, vom Polizeiwagen aus nicht zu sehen und zum anderen hört man mit nur einem Stöpsel den Verkehr wesentlich besser (u.a., weil die hörphysiologisch bedingte Mini-Bühne zwischen den Ohren dich nicht mehr von der Außenwelt ablenkt). Probiers mal aus.
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chriziko
Beitrag 20.01.2006, 17:16
Beitrag #14


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ich würde mein gehör beim radfahren nie unnötig beeinträchtigen. natürlich fahre ich in erster linie auf sicht, aber selbstverständlich richte ich mich zusätzlich nach dem, was ich höre.
so richte ich z.b. meine wellenbewegung beim fahren (haben wir schon oft hier diskutiert) nach gehör aus, weil ich ja nicht dauernd nach hinten schauen kann. höre ich ein entferntes geräusch von hinten: welle nach links. kommt das geräusch näher: welle nach rechts. nur so kann ich einfluss auf genügend überholabstand haben.
auch spielende kinder, die mit vielleicht hinter einer ecke hervorspringen oder ein auto, das mit karacho aus einer ausfahrt hervorschießt, höre ich vorher eventuell.
das ist ein plus an sicherheit, auf das ich nicht verzichten will.


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...ja, mir san mi´m Radl da!
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joe79
Beitrag 07.04.2006, 21:55
Beitrag #15


Neuling


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Hallo Forumsmitglieder und Gäste!
Nachdem ich jetzt viel hilfreiches hier gelesen haberstmal an alle Poster: DANKE!
Hier haben sich viele Fragen für mich geklärt.

@ topic:
Also ich benutze relativ großflächige "offene" Kopfhörer (Koss PortaPro) die ich mir ein gutes Stück VOR (blöde Formulierung) den Ohren aufsetze. Also verdecken Sie mein Ohr nicht vollständig und liegen in Nähe des Oberkieferknochens auf. (wie soll man als Nicht-Jurist und Nicht-Deutschlehrer das vernüntiger beschreiben?)

Habe jetzt innerhalb von vier Wochen drei Diskussionen mit police.gif gehabt, die ich stets demonstrativ mit weiterlaufender Musik ohne Abnehmen des Kopfhörers begonnen habe. Nach einigen Sätzen (wenn dem Polizisten klar war, dass ich ihn problemlos verstehe) habe ich dann gesagt, dass ich den Kopfhörer nun aus Gründen der allgemeinen Höflichkeit für die Dauer des Gespräches absetzen werde. In 2 Fällen hat das zu Erstaunen und einer freundlichen Fortführung des Gespräches geführt. Lediglich ein bereits zu Beginn cholerisch wirkender Beamter hat da etwas verunsichert reagiert. Er wurde unhöflich (obgleich sein Kollege auf dem Fahrersitz ihn zu beruhigen versuchte), giftete mich daraufhin an, das er mir jetzt sofort ein "Ticket" wegen der Kopfhörer ausstellen und mein Fahrrad wegen mangelnder Verkehrssicherheit konfiszieren werde. Davon konnte sein Kollege ihn allerdings abbringen, zumal ich Reflektoren am Rad habe und Akkuleuchten (die neuen Superlampen von BUMM, aufgrund der Ablehnung der FAV leider nicht ausreichend für mein ca. 12,9kg MTB [höchstens! wink.gif whistling.gif]).
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.04.2024 - 13:32