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> Sportdämpfer eintragen?
*William*
Beitrag 14.01.2006, 21:39
Beitrag #1


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Wie der Titel sagt. Müssen Kürzere Dämpfer Eingetragen werden?

Bisher wurden bei mir nur die Federn eingetragen. Von Dämpfern fand ich nichts.

Wenn die Dämpfer nicht eingetragen werden müssen, warum?
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Commodore25E
Beitrag 14.01.2006, 21:47
Beitrag #2


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Kürzere Dämpfer müssen IIRC eingetragen werden, da sich die Gesamthöhe des FZ ändert.

Baust Du dagegen nur z.B. Stoßdämpfer härterer Kennung ein (z.B. Koni Gasdruck, Spax) und behälst die Originalhöhe des FZ bei entfällt eine Eintragung.

Aber unsere Profis (James Bond, Stefan Süßmann z.B.) können das bestimmt genau sagen.....


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CvR
Beitrag 14.01.2006, 22:13
Beitrag #3


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Zitat (*William* @ 14.01.2006, 21:39)
Wie der Titel sagt. Müssen Kürzere Dämpfer Eingetragen werden?

Bisher wurden bei mir nur die Federn eingetragen. Von Dämpfern fand ich nichts.

Wenn die Dämpfer nicht eingetragen werden müssen, warum?

Wenn die Federn mit original-langen Stossdämpfern harmonieren ist imho keine Eintragung nötig. Dies ist imho zumeist bei dezenten Tieferlegungen der Fall (bei meinen 40mm sind jedenfalls auch keine Dämpfer eingetragen).

Die Dämpfer würden allerdings eingetragen werden, wenn im Teilegutachten die Federn an bestimmte Dämpfer gekoppelt wären.


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roadcaptain
Beitrag 15.01.2006, 09:10
Beitrag #4


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Zitat
Baust Du dagegen nur z.B. Stoßdämpfer härterer Kennung ein (z.B. Koni Gasdruck, Spax) und behälst die Originalhöhe des FZ bei entfällt eine Eintragung.

Aber unsere Profis (James Bond, Stefan Süßmann z.B.) können das bestimmt genau sagen.....


ein Blick in den Beispielkatalog zu § 19.2 StVZO genügt.

Während hier früher nur beim Austausch von Federn davon ausgegangen wurde, dass, eine Gefährdung möglich ist, sind seit (einigen Jahren?) hier auch Dämpfer mit einbezogen.

Also eintragen lassen ist besser.
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Stefan Süßmann
Beitrag 15.01.2006, 20:03
Beitrag #5


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Dämpfer werden in der Regel nicht mit eingetragen. Wenn ein Fahrzeug deutlich tiefer gelegt wird, dann kommt allerdings z.B. eine Auflage, daß nur entspechend verkürtze Dämpfer verwendet werden dürfen.

Diese ganze Federntauscherei halte ich für großen Unsinn. Die Dämpfer können nicht mehr das leisten, was sie eigentlich leisten sollen. Ich würde das verbieten. Wenn schon eine Tieferlegung sein muß, dann bitte ein Komplettfahrwerk. Das ist allerdings deutlich teurer.

mfg


Stefan
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roadcaptain
Beitrag 15.01.2006, 22:04
Beitrag #6


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Zitat
Wenn die Dämpfer nicht eingetragen werden müssen, warum?


es muss sehr Vieles nicht eingetragen werden.

Allerdings sind Stoßdämpfer seit einger Zeit genauso wie Federn im Beispielkatalog zu§ 19.2 der StVZO aufgeführt, weil sie sich nachteilig auf das Fahrverhalten auswirken können, insbesondere, wenn sie von der Dämpferkraft zu schwach ausgelegt sind.

Wenn sie eingetragen sind, dann gibt es auf jeden Fall keine Probleme.


@Stefan Süßmann

Zitat
Die Dämpfer können nicht mehr das leisten, was sie eigentlich leisten sollen. Ich würde das verbieten.


Warum können die Dämpfer nicht mehr das leisten, was sie eigentlich leisten sollen?

Kannst du das näher erläutern? Wie funktioniert ein Stoßdämpfer, welche Bauarten gibt es?

und Erlauben und Verbieten darf glücklicherweise nur der Gesetzgeber
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CvR
Beitrag 15.01.2006, 22:27
Beitrag #7


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Zitat (roadcaptain @ 15.01.2006, 22:04)
Warum können die Dämpfer nicht mehr das leisten, was sie eigentlich leisten sollen? Kannst du das näher erläutern? 

Federn und Dämpfer sind stark aufeinander abgestimmte Komponenten. Werden andere Federn eingebaut, haben die andere Eigenschaften, insbesondere die Federrate ist eine andere. Wenn nun zu den anderen Federn keine entsprechenden Dämpfer verwendet werden, kann eine wirkungsvolle Dämpfung nicht mehr garantiert werden. Insbesondere kann es zum "aufschaukeln" der Kombination kommen, gerade im Strassenverkehr ein höchst kritischer Aspekt.
Zitat
Wie funktioniert ein Stoßdämpfer,

Gegenfrage: Wie fit bist du im berechnen von Differentialgleichungen?
Zitat
Welche Bauarten gibt es?

Im PKW im wesentlichen: Öl- und Gasdruckdämpfer. Jedoch haben unterschiedliche Dämpfer (auch gleicher Bauart) unterschiedliche Dämpfungswerte, teilweise sogar abhängig vom Federweg,...
Zitat
und Erlauben und Verbieten darf glücklicherweise nur der Gesetzgeber

Deshalb hat Stefan Süßmann ja auch von "würde" geschrieben, den Zusatz "wenn ich könnte/dürfte" hat er weggelassen. Schade nur, dass der Gesetzgeber in vielen Dingen nicht über das notwendige Fachwissen verfügt... Nicht aufeinander abgestimmte Feder-/Dämpferkombinationen sind - gerade in Extremsituationen - unberechenbar und damit lebensgefährlich!


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Stefan Süßmann
Beitrag 16.01.2006, 09:06
Beitrag #8


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Zitat
Warum können die Dämpfer nicht mehr das leisten, was sie eigentlich leisten sollen?


Arbeit = Kraft x Weg

Der mögliche Arbeitsweg wird um das Tieferlegungsmaß verkürzt. Folglich ist der Stoßdämpfer nicht mehr in der Lage, die Arbeit zu verrichten, die er bei Originalfedern leisten kann.

mfg


Stefan
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*William*
Beitrag 16.01.2006, 09:41
Beitrag #9


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Die Federkraft ist eine Funktion des Weges, die Dämpferkraft der Geschwindigkeit (erste Ableitung des Weges nach der Zeit)

hab ich mal gelernt, auch wenns schon ein wenig her ist huh.gif

Also vorab, ich fahren ein, nach meinem Wissensstand, korekt eingetragenes Gewindefahrwerk und Frage rein Interressehalber da in einem anderen Forum die Frage aufkam.

Am beispiel Koni lässt sich das am besten verdeutlichen.

Koni bietet Dämpfer an (ungekürzt) die

a) straffere Druck und Zugstufen Auslegung
b) straffere Druckstufe und frei wählbare Zugstufe

aufweisen.

Eine Teilegutachten sucht man dabei jedoch vergebens. Wie soll man diese dann Eintragen lassen?

Das dass Fahrverhalten beeinflusst wird liegt auf der Hand, was logischerweise eine Untersuchung auf Verschlechterung durch einen Sachverständigen nach sich ziehen müsste.

Dies war aber bei vielen Forumusern nicht der Fall. Bzw. ist mir kein Fall bekannt wo diese eingetragen wurden.
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Kolbenfeder
Beitrag 16.01.2006, 09:59
Beitrag #10


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Keine Fahrwerksänderungen durchführen, Auto verkaufen und dann ein ab Werk entsprechend dem persönlichen Wunsch abgestimmtes Fahrzeug nehmen, oder komplett von seriösen Tuninghäusern ( (Hartge, ABT, Alpina, Öttinger, AMG, BMW-M, Irmscher usw. ) mit vollem Gutachten umgebautes Auto suchen.

P.S.
Ein guterhaltener Porsche im Orginalzustand dürfte besser und preiswerter sein als ein "Katalog-Amateuer-Umbaugolf". ( Die Kataloge mit den armen Mäddchen die sich keine Hemdchen leisten können ).
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*William*
Beitrag 16.01.2006, 10:37
Beitrag #11


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Richtig, wer sich werder damit auskennt noch dafür interessiert noch damit beschäftigen möchte soll den Preis für das Fahrzeug bzw. Hartge, ABT, Alpina, Öttinger, AMG, BMW-M, Irmscher usw. zahlen.

Aber das ist nicht das Thema wink.gif
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CvR
Beitrag 16.01.2006, 16:09
Beitrag #12


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Zitat (*William* @ 16.01.2006, 09:41)
Die Federkraft ist eine Funktion des Weges, die Dämpferkraft der Geschwindigkeit (erste Ableitung des Weges nach der Zeit)

hab ich mal gelernt, auch wenns schon ein wenig her ist huh.gif

Damit's ein wenig komlexer wird:

Die Federkraft ist abhängig vom Federweg.
Die Dämpfung ist abhängig von der Einfedergeschwindigkeit.

Die Einfedergeschwindigkeit ist wiederum abhängig von Beschleunigung und Zeit, dabei wird die Beschleunigung maßgeblich durch die Federkraft und die Zeit durch den Federweg beeinflusst.

Et voila: Die Dämpfung ist - wie die meisten hier auch vorher schon wussten - von der Federung abhängig. Werden Parameter der Federung geändert, passt die Dämpfung nicht mehr dazu.


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Hane
Beitrag 16.01.2006, 16:36
Beitrag #13


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Kram, wühl, such, klassische Physik gefunden.

Wie Fernern und Stoßdämpfer aufeinander wirken, kann man sich gut an einem Federpendel vorstellen:

Man hat ein Gewischt, das an einer Spiralfeder hängt. Zieht man an dem, schwingt es auf und ab. Das kann recht lange dauern. (Ziehen = Schlagloch, Gewicht = Wagen, Feder = Feder rolleyes.gif nur daß es eigentlich auf dem Kopf steht)

Damit das Gewicht möglichst schnell in die Ruhelage zurückkehrt, wird das ganze im Wasser durchgeführt, durch die Reibung mit dem Wasser wird das Gewischt abgebremst. (Wasser = Stoßdämpfer)

Nun kann man statt Wasser ein etwas dünnflüssigeres nehmen (= weicher Stoßdämpfer) oder etwas dickflüssigeres.

Es ist leicht vorzustellen, daß das Gewicht in Luft lange mit abnehmenden Amplituden schwingt (= Schwingfall).

Hängt man das Gewicht in Honig, bewegt es sich kaum und schleicht zurück zur Ursprungsposition (= Kriechfall).

Nun gibt es einen Grenzfall, bei dem das Gewicht gerade eben nicht mehr schwingt und das Gewicht so schnellstmöglich zur Ruhe kommt (= aperiodischer Grenzfall).

Das ist das Ziel, dazu müssen Feder, Dämpfer und Wagengewicht aufeinander abgestimmt sein.

Nimmt man nun kürzere oder härtere Federn, braucht man auch härtere Dämpfer. Wenn man den Wagen voll beläd, bräuchte man eigentlich auch härtere Dämpfer, aber wer macht das schon.

Das kann man beobachten, wenn man einen vollen Wagen kurz runterdrückt. Dann schwingt er 2-3 mal, während der leere nur wieder hoch kommt.
Bei schweren Einbauten sollte man sich aber härtere Dämpfer überlegen.

Ich hoffe es halbwegs anschaulich gemacht und Euch nicht allzusehr gelangweilt zu haben.


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roadcaptain
Beitrag 16.01.2006, 20:55
Beitrag #14


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ich kann leider nur abends Beiträge schreiben, denn tagsüber bin ich natürlich "on the road"

@CvR
Zitat
Gegenfrage: Wie fit bist du im berechnen von Differentialgleichungen?


Danke der Nachfrage, bisher bin ich damit klargekommen

Zitat
Schade nur, dass der Gesetzgeber in vielen Dingen nicht über das notwendige Fachwissen verfügt...


Aber ich bin sicher, dass der gemeine Autobastler nicht über das notwendige Fachwissen verfügt, um die Bau- und Betriebsvorschriften und die dazugehörigen Richtlinien zu verstehen.

Und weil es so schön zum Thema passt:

In der Richtlinie zu § 34 "Achslasten und Gewichte" wird u. A. die Abstimmung von Feder und Dämpfer, die nachgeewisen werden muss, damit die Achsen schwerer Nutzfahrzeuge das Kriterium der "straßenschonenden Bauweise" erfüllen beschrieben.

Um diese Richtlinie verstehen und richtig anwenden zu können, muss man auch DGLn verstehen.

Das zusammenwirken von Feder und Dämpfer hat @hane schon recht anschaulich beschrieben. Eigentlich ist dem auch kaum etwas hinzuzufügen.


Aber für die Liebhaber von DGLn hier noch eine wissenschaftliche Variante:

Die Bewegungsgleichung eines Rades lässt sich unter Vernachlässigung der Einfederung und Materialdämpfung des Reifens als die DGL eines gedämpften Einmassenschwingers wie folgt schreiben:


m x a + d x v + c x s = F(t)


Alle Terme dieser gleichung sind von der Dimension her Kräfte. Auf der rechten Seite stehen die von den Unebenheiten der Fahrbahn verursachten Kräfte (Stöße)

Links finden wir:

m gefederte Masse

a Beschleunigung


d Konstante, die von der Bauart des Dämpfers abhängt wie der Ölviskosität (Motorradgabel), dem Duchlass der Kolbenventile und der Federvorspannung der Fdern der Kolbenventile

v Geschwindigkeit des Dämpferkolbens im Dämpferrohr

c Federrrate der Aufbaufeder

s Weg der Aufbaufeder


Die Geschwindigkeit v ist die erste Ableitung (Änderung) des Weges s nach der Zeit in der Dimension Meter/Sekunde - m/s.

Die Beschleunigung ist die zweite Ableitung des Weges s nach der Zeit -Geschwindigkeitsänderung pro Zeiteinheit - m/s²

die Länge des Dämpfers spielt hiebei insoweit keine Rolle, wie die Endanschläge nicht erreicht werden.

Bei teifergelegten Fahrzeugen muss natürlich der Dämpfer kürzer sein, weil ja auch die Federn kürzer sind und die Federn sollen den Einfederweg begrenzen und nicht der Anschlag des Stoßdämpfers

Stoßdämpferauslegung ist immer ein Kompromiss zwischen Komfort (kleine Dämpferkräfte) und Fahrsicherheit (große Dämpferkräfte).

Mit einem Dämpfer, mehr dämpft (höhere Kräfte) ist man bis zu eine gewissen Grenze auf dr sicheren Seite.


@Stefan Süßmann

Zitat
Arbeit = Kraft x Weg

Der mögliche Arbeitsweg wird um das Tieferlegungsmaß verkürzt. Folglich ist der Stoßdämpfer nicht mehr in der Lage, die Arbeit zu verrichten, die er bei Originalfedern leisten kann.


das gilt für eine Feder - oder allgemein für eine auf einem Weg verschobene Kraft aber nicht für eine Kraft, die auf einem hydrodynamischem Effekt beruht, wie einem Ölstrom durch eine enge Öffnung (Kolbenventile des Stoßdämpfers).

Wer jetzt einwendet, .....aber Gasdruckstoßdämpfer, der sollte sich mal auf seine Ausbildung als Autoschlosser - so hießen die damals - besinnen, aber die haben auch noch was gelernt.
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Stefan Süßmann
Beitrag 17.01.2006, 09:14
Beitrag #15


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Zitat
Arbeit = Kraft x Weg


Zitat
das gilt für eine Feder


Nein, bei einer Feder ist die Kraft abhängig vom Weg.

Zitat
oder allgemein für eine auf einem Weg verschobene Kraft


Richtig, das gilt für alle Möglichen Fälle, in denen eine konstante Kraft über einen Weg überwunden werden muß.

Zitat
aber nicht für eine Kraft, die auf einem hydrodynamischem Effekt beruht


Wenn die Bewegungsgeschwindigkeit konstant und gleich hoch ist und desweiteren der Stoßdämpfer eine konstante Wirkung hat, dann ist die Kraft, die für diese Bewegung erforderlich ist konstant. Die Kraft ist abhängig von der Bewegungsgeschwindigkeit und nicht vom Weg.
Und damit gilt wieder "Arbeit = Kraft x Weg".

Da der mögliche Weg durch eine Tieferlegung begrenzt wird, ist die Leistungsfähigkeit des Dämpfers reduziert.


mfg


Stefan
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CvR
Beitrag 17.01.2006, 14:35
Beitrag #16


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Zitat (roadcaptain @ 16.01.2006, 20:55)
Zitat
Schade nur, dass der Gesetzgeber in vielen Dingen nicht über das notwendige Fachwissen verfügt...


Aber ich bin sicher, dass der gemeine Autobastler nicht über das notwendige Fachwissen verfügt, um die Bau- und Betriebsvorschriften und die dazugehörigen Richtlinien zu verstehen.

Dessen bin ich mir auch absolut sicher. Aber gerade weil so viele Autobastler nicht viel von der komplexen Materie verstehen, ist die Zulässigkeit dieser potentiell gefährlichen Veränderungen imho problematisch. Eine in entsprechende Regelungen umgesetzte Erkennung der Problematik seitens des Gesetzgebers könnte möglicherweise die Sicherheit auf den Strassen deutlich erhöhen.
Zitat
@Stefan Süßmann

Zitat
Arbeit = Kraft x Weg

Der mögliche Arbeitsweg wird um das Tieferlegungsmaß verkürzt. Folglich ist der Stoßdämpfer nicht mehr in der Lage, die Arbeit zu verrichten, die er bei Originalfedern leisten kann.


das gilt für eine Feder - oder allgemein für eine auf einem Weg verschobene Kraft aber nicht für eine Kraft, die auf einem hydrodynamischem Effekt beruht, wie einem Ölstrom durch eine enge Öffnung (Kolbenventile des Stoßdämpfers).

Wobei die hydrodynamischen Effekte letztendlich über andere Größen auch wieder in Verbindung zu Kraft und Weg stehen, nur dass das ganze eben noch mit der Zeit in Relation gebracht wird (Geschwindigkeit, Beschleunigung).


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PrüfingenieurDEKRA
Beitrag 17.01.2006, 14:54
Beitrag #17


Neuling
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ja sie müssen...

wenn du keine Eintragung über die Dämpferelemente hast, dann hat der TÜV-Prüfer einen Fehler gemacht!!!

Feder und Dämpfer sind eine Einheit um somit beide bei der Abnahme zu kennzeichnen!!!

MfG
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zpeedy
Beitrag 17.01.2006, 15:58
Beitrag #18


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Zitat (*William* @ 16.01.2006, 10:37)
Richtig, wer sich werder damit auskennt noch dafür interessiert noch damit beschäftigen möchte soll den Preis für das Fahrzeug bzw. Hartge, ABT, Alpina, Öttinger, AMG, BMW-M, Irmscher usw. zahlen.

Aber das ist nicht das Thema wink.gif

naja dann können wir auch wieder zu manthey oder anderen tunern gehen, die serienfahrwerke z.b. von porsche rausschmeißen.

bei den eintragungen meiner (komplett)fahrwerke wurde bisher immer ein anderer dämpfer vermerkt, machmal auch nur "dämpfer farbe gelb". dies war aber nur der fall bei gekürtzten dämpfern bzw. bei mir immer mit komplettfahrwerken.

es steht doch in den teilegutachten der federn mit drin was für dämpfer reingehören. gekürzte oder normale, also frag ich mich was die diskussion eigentlich soll.

gekürzte kommen nur in frage, wenn die federn auch geändert werden. ansonsten ist dies meiner meinung nicht zulässig, müsste eingetragen werden und das trägt normal keiner ein (ohne andere federn).

den früheren irrglauben, auch vieler tüv prüfer, nur federn seien relevant stimmt eben nicht (erinner mich da immer an so ein nettes zitat:"von mir aus kannst du auch die dämpfer festschweißen, das interessiert keinen, nur die federn sind wichtig.").


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CvR
Beitrag 17.01.2006, 20:30
Beitrag #19


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Zitat (PrüfingenieurDEKRA @ 17.01.2006, 14:54)
wenn du keine Eintragung über die Dämpferelemente hast, dann hat der TÜV-Prüfer einen Fehler gemacht!!!

Feder und Dämpfer sind eine Einheit um somit beide bei der Abnahme zu kennzeichnen!!!

Seltsam. In dem Teilegutachten meines Komplettfahrwerkes stand imho, dass auch die Verwendung von originalen Dämpfern (oder sogar aller "normal" langer Dämpfer?) zulässig wäre. Die Dämpfer wurden somit nicht eingetragen, gekennzeichnet oder irgendwie gesondert betrachtet. Sie waren einfach da, aber ich könnte sie, ohne dass das irgendjemand nachvollziehen könnte, beliebig austauschen.


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roadcaptain
Beitrag 17.01.2006, 21:11
Beitrag #20


Neuling
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@CvR
Zitat
Sie waren einfach da, aber ich könnte sie, ohne dass das irgendjemand nachvollziehen könnte, beliebig austauschen.


man kann viele Teile an einem Fahrzeug ohne "dass das jemand merken würde" einfach austauschen.

Wenn gefordert würde, dass man jederzeit kontrollieren kann, ob etwas verändert wurde oder nicht, dann müsste man nicht die bekannten Fahrzeugpapiere, sondern Aktenordner mitschleppen.

Wann eine Veränderung unzulässig ist, darüber macht der Gesetzgeber in § 19.2 ja klare Aussagen, auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen, wie man aus vielen Forenbeiträgen entnehmen kann.

Nämlich dann, wenn "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist "

klar auch wenn sich das Geräusch und Abgasverhalten.....

Wann eine Gefährdung zu erwarten ist, auch das ist aus technischer Sicht ziemlich klar zu beantworten, wenn man über das notwendige Fachwissen verfügt.

Über dieses Fachwissen verfügen z.B. bestimmte (nicht zwingend alle) Mitarbeiter von Überwachungsorganisationen.

Wer sich nicht sicher ist ob eine von ihm durchgeführte Veränderung technisch so in Ordnung ist, der sollte sich vertrauensvoll an diese Leute wenden, oder noch besser - erst garnichts verändern, wenn man nichts davon versteht.

Um mal auf die Länge der Stoßdämpfer zurückzukommen.

Es gibt in der Technik eine golden Regel:

Wo ein Bauteil ist, da kann kein kein zweites sein.

Feder und Dämfer müssen für die gleichen Wege ausgelegt sein und kräftemäßig aufeinander abgestimmt sein.

Wenn ein Stoßdämpfer also zu lang ist, dann riskiert man kein Bußgeld, wenn man damit erwischt wird, sondern es knirscht schon viel früher und der Stoßdämpfer ist ist kaputt.

Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, das Änderungsabnahmen von vielen für Verwaltungsakte gehalten werden, bei denen man über Auflagen verhandeln kann, und alles was nicht explizit beschrieben ist, kann belibig verändert werden.
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*William*
Beitrag 18.01.2006, 08:40
Beitrag #21


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*hüstel*

Wir kommen zurück zum Thema.

-Eine Veränderung der Dämpfer stellt eine Veränderung des Sicherheitsrelevanten Fahrwerks dar.

-es gibt keinerlei Anweisung das andere Dämpfer nicht eingetragen werden sollten, sie sind somit bei einem Sachverständigen abnehmen zu lassen

-Teilegutachten für gekürzte Dämpfer sind mir noch nie Untergekommen, was eine einfache Anbauabnahme bedeuten würde

- andererseits sind Dämpfer in Verbindung mit einer Kürzeren Feder ein deutlicher Sicherheisgewinn (bei normalen Tieferlegungen) und stellen somit keine Gefärdung für den Straßenverkehr dar, daher ist eine Abnahme wieder überflüssig wenn eine entsprechende Feder verbaut ist.
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zpeedy
Beitrag 18.01.2006, 08:44
Beitrag #22


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Zitat (*William* @ 18.01.2006, 08:40)
-Eine Veränderung der Dämpfer stellt eine Veränderung des Sicherheitsrelevanten Fahrwerks dar.

-es gibt keinerlei Anweisung das andere Dämpfer nicht eingetragen werden sollten, sie sind somit bei einem Sachverständigen abnehmen zu lassen

-Teilegutachten für gekürzte Dämpfer sind mir noch nie Untergekommen, was eine einfache Anbauabnahme bedeuten würde

- andererseits sind Dämpfer in Verbindung mit einer Kürzeren Feder ein deutlicher Sicherheisgewinn (bei normalen Tieferlegungen) und stellen somit keine Gefärdung für den Straßenverkehr dar, daher ist eine Abnahme wieder überflüssig wenn eine entsprechende Feder verbaut ist.

die dämpfer aus dem zuebhör sind ersatzteile, in ähnlcierh beschaffenheit wie die originalen.

sehr kurze federn verlangen im teilegutachten gekürtzte dämpfer. auf die kennlinien nimmt hier keiner rücksicht.


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ulfTDI
Beitrag 04.10.2010, 10:29
Beitrag #23


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Hallo,

mal eine neue Richtung der alten Thematik:

Da mir mein Seat Ibiza 6L Cupra-Serienfahrwerk viel zu hart ist, hätte ich gerne das nächst weichere OEM-Fahrwerk namens "Sport".
Laut Seat-Ersatzteilekatalog müssen dafür getauscht werden: Dämpfer vorne und hinten, und Federn hinten (die VA-Federn sind identisch mit der Sportversion, die Härte kommt nur vom Dämpfer).

Wenn alles erledigt ist, hätte mein Wagen wieder ein Serienfahrwerk des gleichen Fahrzeugtyps (6L) - allerdings mit dem er nicht ausgeliefert wurde.

Frage: Fällt das unter §19(2) Nr. 2 StVZO (". . . eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten . . . ") und ist abnahmepflichtig?


--------------------
Gruß Ulf
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ulfTDI
Beitrag 04.10.2010, 10:55
Beitrag #24


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Ergänzung, da ich wohl mit der Bearbeitung zu spät dran bin:

Fällt das unter §19(2) Nr. 2 StVZO . . . oder greift z.B. eine der Ausnahmeregelungen des §19(3) StVZO?


--------------------
Gruß Ulf
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arnolt
Beitrag 04.10.2010, 11:06
Beitrag #25


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Nach meiner Meinung ändert sich die Ausführung des Fahrzeug. Je nach Typgenehmigung kann sich auch der Typ ändern. Um eine Unvorschriftsmäßigkeit nach 19 hundertprozentzig auzuschließen, bist du mit einer Neubeschreibung des Fz immer auf der sicheren Seite.


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ulfTDI
Beitrag 04.10.2010, 11:19
Beitrag #26


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Zitat (arnolt @ 04.10.2010, 12:06) *
Um eine Unvorschriftsmäßigkeit nach 19 hundertprozentzig auzuschließen, bist du mit einer Neubeschreibung des Fz immer auf der sicheren Seite.

Hm . . . und was ist der praktische Unterschied zwischen Abnahme und Neubeschreibung?


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Gruß Ulf
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Ernschtl
Beitrag 04.10.2010, 11:38
Beitrag #27


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Wenn du OEM Teile verbaust die vom Hersteller für dieses Fahrzeug vorgesehen sind und sich an der Fahrzeuggeometrie (sprich Höhe) nichts ändert dann brauchst du auch keine Abnahme.


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ulfTDI
Beitrag 04.10.2010, 11:59
Beitrag #28


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Zitat (Ernschtl @ 04.10.2010, 12:38) *
Wenn du OEM Teile verbaust die vom Hersteller für dieses Fahrzeug vorgesehen sind und sich an der Fahrzeuggeometrie (sprich Höhe) nichts ändert dann brauchst du auch keine Abnahme.

Tja: Tür die Baureihe (6L) sind die gewünschten Teile vorgesehen, aber sie wurden AFAIK nicht in meiner Version (Cupra) verbaut.


An der VA ändert sich die Höhe definitiv nicht, da die Original-Federn weiterverwendet würden.

An der HA ergibt sich je nach Beladung zwangsläufig eine andere Höhe, da die neuen Federn weicher wären.
Die unbeladene Höhe dürfte aber gleich bleiben, weil AFAIK für beide Fälle die gleiche werksseitige Tieferlegung gegenüber dem Standardfahrwerk (= weder Sport noch Cupra) angegeben ist . . .?

BTW:
Gibt es Schwellwerte zum Betrag einer Höher- / Tieferlegung, ab der eine beabsichtigte Änderung der Fahrzeughöhe anstatt bloßer Materialtoleranzen angenommen wird?
Hintergrund: Im Seat-Ersatzteilekatalog gibt es zum Sportfahrwerk ca. 5 verschiedene HA-Ferdern, je nach (versions-/ ausstattungsbedingter) Achslast.
Anhand der (internen) Achslastklasse meines Wagens könnte ich die passenden HA-Federn wählen, aber mit Federn für leichtere / schwerere Wagen auch eine gewisse Tiefer-/ Höherlegung erreichen (bei immer gleichem HA-Dämpfer laut Ersatzteilekatalog).


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arnolt
Beitrag 04.10.2010, 12:00
Beitrag #29


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Abnahme = Änderungsabnahme = Abanahme des Ein- oder Anbaus bzw. aus- oder Abbaus von Teilen (früherer Begriff Anbauabnahme)

Neubeschreibung = Begutachtung gem. §19 (2) i.V.m. §21 StVZO = Begutachtung einer technischen Änderung im Einzelfalle durch einen aaS unter Berücksichtigung der Einzelanweisung gem. §13 KfSachvG bzgl. Abnahmen von reihenweise gefertigten Fahrzeugteilen


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Ernschtl
Beitrag 04.10.2010, 12:15
Beitrag #30


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Willst du uns Angst machen? Muss ich demnächst den Anbau meiner Winterräder begutachten lassen? Immerhin ist das sicherheitstechnisch relevant und es handelt sich um andere Felgen, andere Schrauben, andere Reifen andere Grösse. Im Schein steht einzig die Grösse der Pneus.


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Sachse
Beitrag 04.10.2010, 12:15
Beitrag #31


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5. Auflagen
5.1 Die Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen.
5.2 Nach erfolgter Umrüstung ist eine Achsvermessung des Fahrzeugs durchzuführen.
5.3 Die Endanschläge müssen serienmäßig und in technisch einwandfreiem Zustand sein.
5.4 Das Fahrwerk ist mit den Seriendämpfern wie auch mit baugleichen Zubehördämpfern
zulässig.
whistling.gif thread.gif

Nur mal am Rande. Bei fast jedem TGA zum Fahrwerk steht immer nur die Feder beschrieben und unter Auflagen der Hinweis: Baugleiche Dämpfer oder Sportdämpfer gleicher Abmessung, --> d.h. die Kolbestange innen ist kürzer, das Standrohr hat die gleichen Abmessungen wie das Original.


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...sing mei Sachse sing....
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ulfTDI
Beitrag 04.10.2010, 12:21
Beitrag #32


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Zitat (Sachse @ 04.10.2010, 13:15) *
5. Auflagen
5.1 Die Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen.
5.2 Nach erfolgter Umrüstung ist eine Achsvermessung des Fahrzeugs durchzuführen.
5.3 Die Endanschläge müssen serienmäßig und in technisch einwandfreiem Zustand sein.
5.4 Das Fahrwerk ist mit den Seriendämpfern wie auch mit baugleichen Zubehördämpfern
zulässig.
whistling.gif thread.gif

Aus welchem Prüfbericht / Gutachten(?) stammt denn das?


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arnolt
Beitrag 04.10.2010, 12:41
Beitrag #33


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Zitat (Ernschtl @ 04.10.2010, 12:15) *
Willst du uns Angst machen? Muss ich demnächst den Anbau meiner Winterräder begutachten lassen? ...


Nö, nur was gem. Beispielkatalog Quelle: VkBl. 13/1999 vorgesehen ist.


________


Da kannst du ein x-beliebiges Gutachten nehmen, dieser Text steht so oder in anderer Formulierung fast immer drin.


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Sachse
Beitrag 04.10.2010, 13:53
Beitrag #34


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Zitat (ulfTDI @ 04.10.2010, 13:21) *
Zitat (Sachse @ 04.10.2010, 13:15) *
5. Auflagen
5.1 Die Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen.
5.2 Nach erfolgter Umrüstung ist eine Achsvermessung des Fahrzeugs durchzuführen.
5.3 Die Endanschläge müssen serienmäßig und in technisch einwandfreiem Zustand sein.
5.4 Das Fahrwerk ist mit den Seriendämpfern wie auch mit baugleichen Zubehördämpfern
zulässig.
whistling.gif thread.gif


Aus welchem Prüfbericht / Gutachten(?) stammt denn das?


oder so: --> Serien-Dämpferelement oder Sport-
Dämpferelement, das vom Dämpferhersteller für
die angegebenen Fahrzeugtypen freigegeben ist
und in seinen Abmessungen (Endanschlag, Dämpferrohrlänge)
dem Serienteil entspricht
. Die Ausfederwege
dürfen um dass Maß der Tieferlegung
verkürzt sein

Einfach mal die TGA richtig lesen. --> Steht fast immer da. --> vorallem bei den " günstigen "


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ulfTDI
Beitrag 04.10.2010, 14:21
Beitrag #35


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Zitat (arnolt @ 04.10.2010, 13:41) *
Zitat (Ernschtl @ 04.10.2010, 12:15) *
Willst du uns Angst machen? Muss ich demnächst den Anbau meiner Winterräder begutachten lassen? ...


Nö, nur was gem. Beispielkatalog Quelle: VkBl. 13/1999 vorgesehen ist.


Hm, ist der Beispielkatalog irgendwo im www einsehbar?


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arnolt
Beitrag 04.10.2010, 14:26
Beitrag #36


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Bei Suchmaschinen folgendes eingeben:

beispielkatalog zum §19 stvzo


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ulfTDI
Beitrag 05.10.2010, 08:39
Beitrag #37


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Zitat (arnolt @ 04.10.2010, 15:26) *
Bei Suchmaschinen folgendes eingeben:

beispielkatalog zum §19 stvzo

Tja . . . ich habe (die ersten mit den wahrscheinlichsten Treffern) 9 Seiten gegoogelt, aber nirgendwo einen expliziten Text des Kataloges gefunden unsure.gif

Hast Du evtl. einen gezielten Link?

Oder hast Du den Text des Kataloges vorliegen und könntest mal kurz skizzieren, was er zu meinem Anliegen sagt?


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