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> Bei Kreuzungen Blockieren des Fahrradwegs
Oliver
Beitrag 14.01.2006, 12:39
Beitrag #1


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Liebe Verkehrsportalisten,

folgende Lage:

Straße A und Straße B besitzen eine gemeinsame Kreuzung; Vorfahrtregelung: A vor B. Parallel zu Straße A verläuft ein Radweg direkt nebem dem Bürgersteig. Aus Straße B kommt ein Fahrzeug, das zunächst Bürgersteig und Radweg parallel zu A und dann Straße A selbst überqueren möchte. Beim Heranfahren erkennt der Fahrer des Fahrzeugs kein sich näherndes Fahrrad und überquert deshalb den Radweg. An der Sichtlinie zur Straße muss er jedoch halten, um einigen Fahrzeugen auf Straße A Vorfahrt zu gewähren; dabei blockiert er den Radweg.

Meine Frage: Wenn sich in der Zwischenzeit ein Radfahrer auf dem Radweg nähert, begeht der Fahrer des wartenden Fahrzeugs dann einen Vorfahrtverstoß?

Danke für Antworten.


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velo
Beitrag 14.01.2006, 13:40
Beitrag #2


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Zitat (Oliver @ 14.01.2006, 12:39)
Meine Frage: Wenn sich in der Zwischenzeit ein Radfahrer auf dem Radweg nähert, begeht der Fahrer des wartenden Fahrzeugs dann einen Vorfahrtverstoß?

Nein. Er darf den Radweg in so einem Fall ungestraft blockieren.


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Matte
Beitrag 14.01.2006, 14:02
Beitrag #3


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Zitat (velo @ 14.01.2006, 13:40)
Nein. Er darf den Radweg in so einem Fall ungestraft blockieren.

Richtig, wie soll er auch sonst einen Blick auf die Kreuzung bekommen.


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velo
Beitrag 14.01.2006, 14:21
Beitrag #4


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Zitat (Matte @ 14.01.2006, 14:02)
Zitat (velo @ 14.01.2006, 13:40)
Nein. Er darf den Radweg in so einem Fall ungestraft blockieren.

Richtig, wie soll er auch sonst einen Blick auf die Kreuzung bekommen.

Na ja, indem er ab-... ääähh sorry - aussteigt, und erstmal zur Strasse vorläuft, um zu gucken was da so los ist. whistling.gif


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Hane
Beitrag 14.01.2006, 15:46
Beitrag #5


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Man stelle sich einmal vor, er will gerade aus hinüber, nur von rechts kommt etwas und er fährt schon einmal bis zur Mittellinie. Dann kommt von links doch noch ein Auto! Ist das ein Vorfahrtverstoß?
Auf Radweg aber nicht! no.gif crybaby.gif


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andreas86836
Beitrag 14.01.2006, 16:20
Beitrag #6


Neuling


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Jein, es ist eine Behinderung, denn er hätte an der Sichtlinie warten müssen bis er die Strasse ohne Behinderung anderen überqueren kann.
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Matte
Beitrag 14.01.2006, 16:59
Beitrag #7


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@Hane

Soll das wieder ein "Radfahrerjammerthread" werden? no.gif

Wenn im Moment des passierens der Radweges noch kein Radfahrer da war, kann er auch vorbei fahren. Wie soll das sonst funktionieren?


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Oliver
Beitrag 14.01.2006, 18:10
Beitrag #8


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Danke für die Antworten (hab ich ja eigentlich schon geschrieben).

Das mit dem Blockieren des Radwegs ist übrigens ein Grund, warum ich n vielen Fällen Rechtsabbieger-Blechgrünpfeile nicht mag.


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willi
Beitrag 14.01.2006, 18:12
Beitrag #9


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Zitat (Matte @ 14.01.2006, 16:59)
Wie soll das sonst funktionieren?

Indem man Radwege, wenn man sie denn anlegt, so anlegt, dass wartepflichtige Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer beachten können ohne das sie dazu die Vorfahrt dritter Verkehrsteilnehmer mißachten müssen.

Es ist m.E. nun einmal Fakt, das Vorfahrt (Fahrbahn) und Vorfahrt (Radweg) laut gängiger Rechtsprechung offenbar zweierlei Dinge sind. Da wird man sich ja zumindestens drüber wundern dürfen.

@Hane, @velo

Wie könnt ihr es wagen, auch nur Andeutungsweise die Huldigungspflichten des Radfahrers dem Götzen Automobil gegenüber in Frage zu stellen. wink.gif rolleyes.gif laugh2.gif whistling.gif wavey.gif
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Hane
Beitrag 14.01.2006, 19:58
Beitrag #10


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@ Matte

Die Eingangsfrage war ja schon beantwortet.

Da wollte ich nicht jammern sondern zum Nachdenken anregen. Das gleiche Verhalten gegenüber dem Fahrbahnverkehr würde nämlich gänzlich anders bewertet werden. Warum?

Aber in dem Punkte hast Du Recht: Aufregen tue ich mich dadrüber.

Eine Erfahrung zu diesem Punkt habe ich mit einem Sprinterfahrer gemacht, der mir sogar die Vorfahrt genommen hat. Ich habe ihn nämlich auf den Radweg fahren sehen. Als ich ihn aufgefordert habe, mir mein Recht zu gewähren, hat er mich ziemlich nunja unfein dazu aufgefordert, die Straße zu verlassen: "Fahr doch hinten rum, Du A****!" Das wäre dann möglicherweise Hausfriedensbruch? Es war nämlich ein stinknormale Ausfahrt, keine Kreuzung. Ich sollte über ein Privatgrundstück ausweichen, bei dem ich noch nicht einml wissen konnte, ob ich herumpasse. So ein Sprinter ist nämlich reichlich untransparent.
Aber das zeigt die Gedankenwelt der Autisten, zuerst kommen wir, ihn Radfahrer habt euch mit dem zu begnügen, was übrig bleibt.


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MickyMaus
Beitrag 14.01.2006, 21:58
Beitrag #11


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Zitat (Hane @ 14.01.2006, 19:58)
die Gedankenwelt der Autisten

Ich glaube nicht, dass du dich in der Gedankenwelt der Autisten auskennst. ranting.gif
Finde ich ähnlich arm wie eine Beleidigung á la "Spastiker". Spastiker und Autisten sind behinderte Menschen und haben mit deiner Verschwörungstheorie gegenüber Radfahrern nichts zu tun.


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Viele Grüße,
MM
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chriziko
Beitrag 15.01.2006, 07:38
Beitrag #12


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du meinst: "...haben mit der verschwörung gegen radfahrer nichts zu tun", oder?

schließlich werden radfahrer ja fast überall objektiv benachteiligt, sowohl was ihr fortkommen, als auch was ihre sicherheit angeht.

insbesondere an ampelkreuzungen: dort geht es nur noch um die leistungsfährigkeit. die planer feiern jede millisekunde, die sie für den motorisierten verkehr herausschinden mit champagner, während die sicherheit von radfahrern nur dann beachtet wird, wenns die autofahrer nichts (an zeit) kostet. oder warum werden die empfehlungen der era 95 zur führung von radwegen an kreuzungen immer noch so spärlich umgesetzt?


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...ja, mir san mi´m Radl da!
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Hane
Beitrag 15.01.2006, 18:01
Beitrag #13


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Mir sind da noch ein paar Fragen eingefallen.
Auf so einer Radtour kommen einem doch ein paar blöde Ideen, um Matte etwas zu ärgern wink.gif
Erst einaml möchte ich ein Urteil anführen, das wurde wohl noch nicht gemacht.
Zitat
Ist der wartepflichtige Kraftfahrer, weil sich von links zunächst kein Radfahrer auf dem Radweg näherte und die Sichtverhältnisse nach links begrenzt sind, erlaubterweise bis zum Beginn der für den Kraftfahrer bestimmten Fahrbahn der Vorfahrtsstraße vorgefahren, ist er bei späterer Annäherung eines Radfahrers nicht verpflichtet, den Radweg durch Rückwärtsfahren zu räumen (SchlOLG, Az. 9 U 38/86).

Warum ist das erlaubt? Keine Kreuzung? Man darf in eine Kreuzung ja nur einfahren, falls man sie räumen kann.

Was darf der Radfahrer aber nun? Darf er bis vor das Auto fahren und so die Spur, die von der Kreuzung weg führt, blockieren. Er fährt ja genauso wenig oder viel in die Kreuzung ein, obwohl er sie nicht räumen kann, wie der Kraftfahrer.

Falls er aber sinnvollerweise vor der Furt wartet, darf dann ein Abbieger in die Straße einfahren? Der müßte ja den Radfahrer durchlassen und beginge einen Verstoß gegen §9.

Im Grunde ist das Stehenbleiben auf der Radfurt ja schon ein Erzwingen der nicht vorhandene Vorfahrt. Kann mit dieser Kettenreaktion über den wartenden Radfahrer auch juristisch ein Erzwingen daraus werden?


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Matte
Beitrag 15.01.2006, 21:18
Beitrag #14


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@Hane

Über was du dir so Gedanken machst auf einer Radtour. wink.gif

Zitat
Was darf der Radfahrer aber nun? Darf er bis vor das Auto fahren und so die Spur, die von der Kreuzung weg führt, blockieren. Er fährt ja genauso wenig oder viel in die Kreuzung ein, obwohl er sie nicht räumen kann, wie der Kraftfahrer.


Im Gegensatz zum Kraftfahrer war der "Kreuzungsbereich" bei ihm schon nicht mehr passierbar. Demnach sollte hier §11 Abs. 1 & 3 StVO gelten. Der Radfahrer dürfte also nicht einfahren bzw. müsste auf seinen Vorrang verzichten.

Zitat
Falls er aber sinnvollerweise vor der Furt wartet, darf dann ein Abbieger in die Straße einfahren? Der müßte ja den Radfahrer durchlassen und beginge einen Verstoß gegen §9.


Dadurch das der Radfahrer ja auf seine Vorfahrt verzichtet hat (ich gehe jetzt mal von einem regelkonformen Verhalten der Radfahrers aus), kann der Abbieger jetzt durchfahren, wenn er sicher ist (zur Not nach einer Verständigung mit dem Radfahrer) das dieser warten wird.

wink.gif


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rad und autofahrer
Beitrag 16.01.2006, 09:29
Beitrag #15


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Darf denn der Radfahrer, wenn die Furt blockiert ist auf die Fahrbahn ausweichen?


Muss der wartende Autofahrer dann dem Radfahrer Vorfahrt gewähren?
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Hane
Beitrag 16.01.2006, 10:01
Beitrag #16


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Wenn der Radfahrer auf die Fahrbahn ausweicht, hat er selbstredend Vorfahrt. Ob er es darf? Ich befürchte nicht, da wohl nur von einer kurzen Behinderung ausgegangen wird.

Aber mir sind natürlich wieder Fragen eingefallen blushing.gif

Ich weiß nicht, ob § 11 hier wirklich zieht. Die Juristen haben ja die Schnittfläche der Fahrbahnen als Kreuzung definiert. Die Radfurt gehört damit nicht dazu und der Radfahrer dürfte möglicherweise einfahren. Da das aber dusselig wäre, gehe ich davon aus, daß Gerichte es gegebenfalls unterbinden würden, hier zu Recht ää zu Sinn.

Aber wenn wir § 11 sinnvollerweise auch auf die Radfurt ausdehnten, dann verstößt der Autofahrer auch dagegen. Da bliebe als Rechtfertigung nur noch das Hineintasten an unübersichtlichen Stellen nach § 8. Das würde aber auch bedeuten, daß er es an übersichtlichen Stellen nicht dürfte.

Mein Fazit: an unübersichtlichen Kreuzungen muß man als Radfahrer damit leben (Gerechtigkeit hin oder her sad.gif), an übersichtlichen sollten es Autofahrer nicht machen! Ich könnte mir vorstellen, daß dann die Gerichte gegen ihn entschieden.


Meine Erfahrung des Tages: Heute morgen ist eine Autofahrer kurz zurückgesetzt, um den Radweg für mich frei zu machen obwohl sie es nicht müßte. Sie hat Anstand und Moral vor Rechthaberei gesetzt. (So sie die Urteile überhaupt kennt) Respekt! thumbup.gif


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Kölnfahrer
Beitrag 16.01.2006, 10:03
Beitrag #17


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Zitat (MickyMaus @ 14.01.2006, 21:58)
Finde ich ähnlich arm wie eine Beleidigung á la "Spastiker". Spastiker und Autisten sind behinderte Menschen und haben mit deiner Verschwörungstheorie gegenüber Radfahrern nichts zu tun.

Falls es Dir entgangen sein sollte: "Autisten" ist hier als Wortspiel gemeint, da die gemeinte Personengruppe einerseits Autos fährt und andererseits sehr wohl bemerkenswerte Parallelen zu Autisten aufweist, z.B. ein auf spezielle Bereiche begrenztes Interesse (zu dem nicht die Sicherheit der Radfahrer gehört) und die offensichtlich verminderte Fähigkeit der sozialen Interaktion (mit dem Radfahrer).

Meine Erfahrung mit Spastikern und Autisten ist übrigens, dass sie - auch in Bezug auf Ihre Behinderung - offenbar mehr Humor besitzen als Du.

Zitat
Darf denn der Radfahrer, wenn die Furt blockiert ist auf die Fahrbahn ausweichen?
Selbstverständlich nicht. Da würde er doch die Autofahrer behindern. (Oh, durfte ich dieses Wort jetzt benutzen? rolleyes.gif )

Dass auf dem Radweg angehalten werden darf, um die Fahrbahn einzusehen, kann ich nachvollziehen. Das Problem ist hier m.E. nicht der Autofahrer, der auf dem Radweg anhält. Schließlich will der auch nur vorwärts kommen und was sehen können. Das Problem ergibt sich mal wieder aus der Existenz des Radweges an sich. Ohne den gäbe es das nämlich gar nicht. dry.gif

Die derzeitige Regelung ist jedenfalls ein schöner Freibrief, um den Radweg einfach so zu blockieren. Als Autofahrer behaupte ich einfach, dass ich den Radler noch nicht gesehen habe, als ich drauf fuhr und schon bin ich raus aus der Nummer.

Allerdings muss ich auch sagen, dass ich in diesen Situationen am häufigsten ein Entgegenkommen von Autofahrern gegenüber Radlern erkennen kann, etwa durch nochmal zurücksetzen, wenn erkennbar ist, dass ohnehin nicht in die Fahrbahn eingefahren werden kann, bevor ich an ihm vorbei bin, oder auch mal durch weiteres Vorziehen zur Fahrbahn, so dass ich hinten ohne Schlenker vorbei komme. Erfordert allerdings Mitdenken und ist daher leider nicht regelmäßig so. Aber es kommt vor, immerhin.


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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Hane
Beitrag 16.01.2006, 10:08
Beitrag #18


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Zitat (Kölnfahrer @ 16.01.2006, 10:03)
Die derzeitige Regelung ist jedenfalls ein schöner Freibrief, um den Radweg einfach so zu blockieren. Als Autofahrer behaupte ich einfach, dass ich den Radler noch nicht gesehen habe, als ich drauf fuhr und schon bin ich raus aus der Nummer.

So kann ich es nicht stehen lassen. Das geht natürlich nicht. Die Regelung greift selbstredend nur dann, wenn man den Radfahrer nicht sehen könnte! Einfach nicht hinguggen ergibt keinen Vorrang.

Oder anders ausgedrück, wenn ich als Radfahrer sehen kann, wie der Autofahrer gerade auffährt, dann ist er im Unrecht. Und ein Radfahrer ist auch ein Zeuge.


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Kölnfahrer
Beitrag 16.01.2006, 10:11
Beitrag #19


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@Hane

Das ist natürlich richtig. Aber wenn der Autofahrer einfach behauptet, dass es anders war, was willste dann machen? Da in diesen Fällen häufig "nur" eine Behinderung und keine Gefährdung vorliegt, wirst Du kaum jeden anzeigen, der das tut (dann kämst Du ja zu gar nix mehr) und daher können die Autofahrer in der Praxis eben doch einfach so drauffahren und sagen "als ich drauf fuhr, war der noch nicht zu sehen, basta."


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.01.2006, 10:14
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Zitat (Hane @ 16.01.2006, 10:01)
...Heute morgen ist eine Autofahrer kurz zurückgesetzt, um den Radweg für mich frei zu machen obwohl sie es nicht müßte. Sie hat Anstand und Moral vor Rechthaberei gesetzt. (So sie die Urteile überhaupt kennt) Respekt! thumbup.gif

Ich setze in so einem Fall auch zurück.
Allerdings nur, wenn ich sicher bin, dass ich nicht meinen Hintermann ramme und auch nicht die Mutter mit dem Kinderwagen plattfahre, die gerade hinter mir die Straße überquert...

Im Ernst:
Bei solch einem- gut gemeinten, aber überhastetem - Zurücksetzen hat es schon viele Unfälle gegeben!

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Hane
Beitrag 16.01.2006, 10:21
Beitrag #21


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Zitat (Kölnfahrer @ 16.01.2006, 10:11)
und daher können die Autofahrer in der Praxis eben doch einfach so drauffahren und sagen "als ich drauf fuhr, war der noch nicht zu sehen, basta."

Man kann immer noch aus der Sichtweite und einer angenommen Geschwindigkeit errechnen, wie lange er schon hätte stehen dürfen. Aber Du hast natürlich Recht, dann käme man zu nichts anderem mehr.

Bei dem von mir oben angesprochenen Vorfall hatte ich wegen der Unfreundlichkeit und besonders der Uneinsichtigkeit kurz daran gedacht. Ich hätte mit ein paar Müllmänner auch Zeugen gehabt. Aber nach dem Einmaldrüberschlafen habe ich es doch nicht gemacht. Es war ein Leihwagen, der Fahrer war wahrscheinlich einfach von dem großen Fahrzeug überfordert.


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klausimausi
Beitrag 16.01.2006, 11:30
Beitrag #22


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Nach meiner Erfahrung ist es so, dass die Autofahrer oft und gerne grundsätzlich bis zum Fahrbahnrand vor fahren. Ob sie dabei einem Fahrradfahrer den Weg versperren oder einem Fußgänger ist so einigen Zeitgenossen egal.

Krasses Beispiel:
Auf meinem täglichen Weg vom Arbeitsplatz zum Bahnhof ist ein breiter Gehweg (mit Fahrrad frei, ich bin jedoch als Fußgänger unterwegs). Auf dem Weg sind drei Ausfahrten (Einkaufsgelegenheit, Tankstelle und Autozubehör), die Sicht ist gut und das Blockieren des Gehweges ist absolut unnötig. Trotzdem stellen sich regelmäßig die Autofahrer voll auf den Gehweg und zwar teilweise so, dass er blockiert ist und man als Fußgänger warten ranting.gif muss, bist der Autofahrer auf die viel befahrene Straße einbiegen kann!

Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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diomega
Beitrag 16.01.2006, 13:07
Beitrag #23


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Ich kann die Wichtigkeit, die hier dem Thema "Blockieren des Radwegs beim Einfahren" beigemessen wird, nicht wirklich nachvollziehen.

Nach meiner Erfahrung verhält sich hier lediglich ein winziger Bruchteil von Autofahrern inkorrekt. Viel öfter stoßen mir hier Radfahrer auf, die in Unkenntnis der Gesetzeslage anfangen zu pöbeln, obwohl sie vom Autofahrer zum Zeitpunkt, zu dem er auf den Radweg gefahren ist, definitiv noch nicht gesehen werden konnten.

Natürlich sind auch die wenigen Autofahrer, die sich hier falsch verhalten, weitere Tropfen auf das längst mehr als übergelaufene Fass "Nachteile und Gefahren auf Radwegen gegenüber der Fahrbahn". Da gibt es aber m.E ganz andere Themen, die keine Tropfen, sondern wahre Sturzbäche auf dieses Fass sind. Das hier besprochene Thema scheint mir überbewertet.

Gruß,
diomega


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Vmax
Beitrag 16.01.2006, 13:23
Beitrag #24


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Zitat (diomega @ 16.01.2006, 13:07)
Nach meiner Erfahrung verhält sich hier lediglich ein winziger Bruchteil von Autofahrern inkorrekt. Viel öfter stoßen mir hier Radfahrer auf, die in Unkenntnis der Gesetzeslage anfangen zu pöbeln, obwohl sie vom Autofahrer zum Zeitpunkt, zu dem er auf den Radweg gefahren ist, definitiv noch nicht gesehen werden konnten.

Ja, so einen Fall hatte ich auch mal gehabt. Obwohl ich lange vor dem Radfahrer an der Einmündung stand und er problemlos ohne absteigen hinter meinem Auto langfahren konnte musste er dabei auf meinen Kofferraumdeckel hauen und irgendwas brüllen. Die Krönung war, dass er von rechts kam, also auf der falschen Seite fuhr! ranting.gif
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Andreas0815
Beitrag 16.01.2006, 13:28
Beitrag #25


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Zitat (Hane @ 15.01.2006, 18:01)
Mir sind da noch ein paar Fragen eingefallen.
Auf so einer Radtour kommen einem doch ein paar blöde Ideen, um Matte etwas zu ärgern wink.gif
Erst einaml möchte ich ein Urteil anführen, das wurde wohl noch nicht gemacht.
Zitat
Ist der wartepflichtige Kraftfahrer, weil sich von links zunächst kein Radfahrer auf dem Radweg näherte und die Sichtverhältnisse nach links begrenzt sind, erlaubterweise bis zum Beginn der für den Kraftfahrer bestimmten Fahrbahn der Vorfahrtsstraße vorgefahren, ist er bei späterer Annäherung eines Radfahrers nicht verpflichtet, den Radweg durch Rückwärtsfahren zu räumen (SchlOLG, Az. 9 U 38/86).

Warum ist das erlaubt? Keine Kreuzung? Man darf in eine Kreuzung ja nur einfahren, falls man sie räumen kann.

Ich hab grad mal deine Quelle nachgeschlagen,
und siehe da, das Urteil bezieht sich auf Ausfahrten, nicht auf Kreuzungen,
wie vom TE nachgefragt. Insofern bin ich mir nicht sicher ob das hier anwendbar ist.

Mich würde ehrlich gesagt interessieren, woher sich überhaupt an einer Kreuzung
die Vorfahrt bzw. der Vorrang des kreuzenden Radwegs herleitet. ( nicht um irgendwas zu widerlegen, sondern um mich zu informieren...)
Irgendwie steht dazu in der STvO jedenfalls herzlich wenig.
Kann mir das jemand erklären.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.01.2006, 13:35
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Man sollte hier unterscheiden.
Ausgangslage:
Ein Autofahrer kommt aus einer Nebenstraße oder einer Einfahrt. Er möchte in eine Vorfahrtsstraße einbiegen oder diese überqueren. Beim Erreichen des querenden Radwegs ist kein sich nähernder Radler zu stehen.

Fall 1: Ob die Straße frei ist kann der Autofahrer nicht sehen, weil ihm die Sicht (z.B. durch parkende Autos) versperrt ist. Er zieht also bis zur Sichtlinie vor und wartet dort, bis für ihn frei ist.
Auch wenn inzwischen ein Radler kommt und behindert wird, ist das Verhalten des Autofahrers völlig in Ordnung. Was hätte er auch sonst machen sollen?

Fall 2: Die Situation ist wunderschön übersichtlich und der Autofahrer kann bereits vor Befahren des Radweges erkennen, dass er wegen des Querverkehrs warten muss. In diesem Fall sollte er natürlich nicht auf den Radweg vorziehen, sondern vorher warten.

Allerdings sollten sich die Radfahrer kein Urteil über die Sichtverhältnisse anmaßen. Ein Radler kann nämlich bequem über einen parkenden Pkw hinwegsehen, ein Autofahrer aber in der Regel nicht.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Hane
Beitrag 16.01.2006, 13:37
Beitrag #27


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Zitat (Andreas0815 @ 16.01.2006, 13:28)
Ich hab grad mal deine Quelle nachgeschlagen,
und siehe da, das Urteil bezieht sich auf Ausfahrten, nicht auf Kreuzungen, wie vom TE nachgefragt. Insofern bin ich mir nicht sicher ob das hier anwendbar ist.

UPS blushing.gif

Ich bin davon ausgegangen, daß es sich hierbei um eine Kreuzung handelt, da von Vorfahrtstraße gesprochen wird.

Wenn ich damit aber falsch liege, dann kenne ich auch nur welche, die sich auf Ausfahrten beziehen.


In dem Wort Vorfahrtsstraße liegt schon begründet, warum man auf einem straßenbegleitenden Radweg auch vorfahrt hat. Vorfahrt wird einer Straße gewährt, nicht nur der Fahrbahn. Sie erstreckt sich damit auch auf die anderen Straßenteile, wie einen Radweg.


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libellle
Beitrag 16.01.2006, 13:52
Beitrag #28


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.01.2006, 13:35)
Fall 1: Ob die Straße frei ist kann der Autofahrer nicht sehen, weil ihm die Sicht (z.B. durch parkende Autos) versperrt ist. Er zieht also bis zur Sichtlinie vor und wartet dort, bis für ihn frei ist.
Auch wenn inzwischen ein Radler kommt und behindert wird, ist das Verhalten des Autofahrers völlig in Ordnung. Was hätte er auch sonst machen sollen?

Fall 1a: Es kommen Hunderte von Autos von rechts, aber (zunächstmal) keins von links. Wieso muss/darf dann der Autofahrer nicht auf die (für ihn) vordere Fahrbahnhälfte fahren, so daß der Radweg wieder frei ist???
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Andreas0815
Beitrag 16.01.2006, 14:03
Beitrag #29


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Zitat (Hane @ 16.01.2006, 13:37)
In dem Wort Vorfahrtsstraße liegt schon begründet, warum man auf einem straßenbegleitenden Radweg auch vorfahrt hat. Vorfahrt wird einer Straße gewährt, nicht nur der Fahrbahn. Sie erstreckt sich damit auch auf die anderen Straßenteile, wie einen Radweg.

Ah, danke für die Aufklärung, ist eigentlich logisch.


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Vmax
Beitrag 16.01.2006, 14:07
Beitrag #30


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Zitat (libellle @ 16.01.2006, 13:52)
Fall 1a: Es kommen Hunderte von Autos von rechts, aber (zunächstmal) keins von links. Wieso muss/darf dann der Autofahrer nicht auf die (für ihn) vordere Fahrbahnhälfte fahren, so daß der Radweg wieder frei ist???

Steht in §8 Abs. 2 STVO. Man darf bzw muss sich auf eine vorfahrtsberechtigte Straße vorsichtig reintasten bis man die Übersicht hat.
Wenn man schon vom Radweg aus die Übersicht hat, darf man sich nicht weiter auf die Fahrbahn vortasten. Wenn man allerdings schon vor dem Radweg genügend Übersicht hat, dann muss man auch den Radweg freihalten.
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Kölnfahrer
Beitrag 16.01.2006, 15:17
Beitrag #31


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.01.2006, 13:35)
Allerdings sollten sich die Radfahrer kein Urteil über die Sichtverhältnisse anmaßen. Ein Radler kann nämlich bequem über einen parkenden Pkw hinwegsehen, ein Autofahrer aber in der Regel nicht.

Ich empfinde es nicht als anmaßend, die Übersicht zu beurteilen, da ich ja regelmäßig im Auto sitze und weiß, wie viel man da sieht.


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Matte
Beitrag 16.01.2006, 15:45
Beitrag #32


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Zitat (diomega @ 16.01.2006, 13:07)
Ich kann die Wichtigkeit, die hier dem Thema "Blockieren des Radwegs beim Einfahren" beigemessen wird, nicht wirklich nachvollziehen.

Nach meiner Erfahrung verhält sich hier lediglich ein winziger Bruchteil von Autofahrern inkorrekt. Viel öfter stoßen mir hier Radfahrer auf, die in Unkenntnis der Gesetzeslage anfangen zu pöbeln, obwohl sie vom Autofahrer zum Zeitpunkt, zu dem er auf den Radweg gefahren ist, definitiv noch nicht gesehen werden konnten.

Natürlich sind auch die wenigen Autofahrer, die sich hier falsch verhalten, weitere Tropfen auf das längst mehr als übergelaufene Fass "Nachteile und Gefahren auf Radwegen gegenüber der Fahrbahn". Da gibt es aber m.E ganz andere Themen, die keine Tropfen, sondern wahre Sturzbäche auf dieses Fass sind. Das hier besprochene Thema scheint mir überbewertet.

Gruß,
diomega

Wie wahr, wie wahr. rolleyes.gif

Ich denke auch das es wichtigeres gibt als ein Sache die erst künstlich zum Problem gemacht wird. Wenn ich mit dem Rad fahre, fahre ich in solche einem Fall einfach hinten rum und gut ist. Ich riskiere doch keinen Herzkasper wegen solch einer Kleinigkeit. wink.gif


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Hane
Beitrag 16.01.2006, 16:04
Beitrag #33


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Zitat (Matte @ 16.01.2006, 15:45)
Ich denke auch das es wichtigeres gibt als ein Sache die erst künstlich zum Problem gemacht wird. Wenn ich mit dem Rad fahre, fahre ich in solche einem Fall einfach hinten rum und gut ist. Ich riskiere doch keinen Herzkasper wegen solch einer Kleinigkeit. wink.gif

Ja, gibt es. Auch umfahre das Hindernis, falls möglich. Aber die Selbstverständlichkeit, mit der der Radweg zugestellt wird ist ein wirkliches Ärgernis. Und es ist nur ein Ärgernis, wenn es hinreichend früh zu erkennen ist.

Im übrigen wird hier doch wohl niemand gezwungen mitzulesen, oder? shutup.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.01.2006, 16:08
Beitrag #34


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Zitat (libellle @ 16.01.2006, 13:52)
... Fall 1a: Es kommen Hunderte von Autos von rechts, aber (zunächstmal) keins von links. Wieso muss/darf dann der Autofahrer nicht auf die (für ihn) vordere Fahrbahnhälfte fahren, so daß der Radweg wieder frei ist???

Wenn ich als Autofahrer in Situation 1a die Wahl habe, ENTWEDER den Radweg ODER die Straße dichtzumachen, wähle aus schon aus Vernunftgründen den Radweg.

Mache ich die halbe Straße dicht, muss ein dann von links ankommender Autofahrer unter Umständen längere Zeit auf mich warten. Ich habe aber in meiner 36jährigen Autofahrer-Karriere noch keinen einzigen RADfahrer gesehen, der längere Zeit auf mich gewartet hätte, sondern er sagt sich ganz einfach:
Zitat (Matte @ 16.01.2006, 15:45)
Wenn ich mit dem Rad fahre, fahre ich in solche einem Fall einfach hinten rum und gut ist. Ich riskiere doch keinen Herzkasper wegen solch einer Kleinigkeit.

Außerdem spielt da noch ein gutes Stück Selbsterhaltungstrieb mit:
Es könnte ja sein, derjenige, den ich blockiere, pennt und mich völlig übersieht. Und da ist es mir wesentlich lieber, mir fährt ein Radfahrer in die Fahrertür als ein Vierzigtonner.

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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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danke_mama
Beitrag 16.01.2006, 16:08
Beitrag #35


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@diomega
Ich habe auf dem Rad andere Erfahrungen als du. Radwegblockieren auf diese Art kommt oft vor (geschätzte 3/4 der Begegnungen), und hält sehr auf. Ich werde eher mal (aus dem auf die Furt rollenden Auto heraus) angepöbelt, weil ich keine (offensichtlichen!) Anstalten mache zu bremsen.
Ich muss allerdings zugegeben, dass meine Erfahrungen nicht auf dem allerneuesten Stand sind. Wann hast du denn das letzte Mal alle vorhandenen Radwege, sogar die blauschildfreien, befahren (ich weiß es nicht mehr genau)? Vorfahrt haben sie trotzdem.

Alles Wichtige wurde schon gesagt, ich hab's nochmal gemalt, und ich würde mich freuen, wenn auch nur ein paar AutofahrerInnen bewusster als bisher ihre Warteposition auswählen würden:



RICHTIG
Warum sollte Rot weiter vorfahren? Es geht sowieso nicht weiter.


GEHT AUCH
Kann ja mal passieren, dass Grün nicht früher zu sehen war.


SO BITTE NICHT
@Matte: Können wir uns darauf einigen, dass Rot dort nicht stehen darf?
Äääääh - hintenrum? Wo denn? Es möchte nicht immer nur ein Auto auf (oder über) die Vorfahrtsstraße. Die gezeigte Anordnung ist dann eher der mir bekannte Regelfall.


Zusatzinfo:
Zitat (MickyMaus)
Furten wie auf den Bildern werden heutzutage nach dem Prinzip "ganz oder gar nicht" verschwenkt. Also entweder dass (...) ein Auto vorn stehen kann, ohne dass es auf dem Radweg steht, oder dass der Radweg direkt an der übergeordneten Straße entlang läuft...

Viele Grüße
Katharina


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Hane
Beitrag 16.01.2006, 16:44
Beitrag #36


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Um bei Katharinas Beispiel zu bleiben: An meiner "Lieblings"kreuzung, wird der Radweg ungefähr 1,75 Wagenlängen weit verschwenkt. Ratet mal, wo der zweite regelmäßig steht. Dort ist ein Umfahren wegen der Bordsteinabsenkung nicht ganz so einfach.

Aber ich wäre nicht ich, wenn ich nicht noch ne dumme Frage hätte. Im Umgekehrten Fall, Stau, stellen sich Autofahrer gerne noch eben auf der anderen Seite der Fahrbahn auf die Rad- und Fußfurt. Sie gehört nicht mehr zur Kreuzung. Es ist also kein Verstoß gegen § 11 sondern gegen § 1?


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klausimausi
Beitrag 16.01.2006, 17:04
Beitrag #37


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Zitat (Matte @ 16.01.2006, 15:45)
Wenn ich mit dem Rad fahre, fahre ich in solche einem Fall einfach hinten rum und gut ist.
Voraussetzung für dieses (durchaus vernünftige und akzeptable) Vorgehen sind zwei Punkte
  • Ich kann hinten herum fahren. Ich kenne viele Beispiel, wo dies nicht möglich ist
  • Der Autofahrer fährt nicht kurz vor knapp vor meine Nase (was leider ebenfalls häufig vorkommt)

Zitat (Matte @ 16.01.2006, 15:45)
Ich riskiere doch keinen Herzkasper wegen solch einer Kleinigkeit. wink.gif
Korrekt, volle Zustimmung - solange es eine Kleinigkeit bleibt und nicht in eine Notbremsung (siehe oben) ausartet.

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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danke_mama
Beitrag 16.01.2006, 17:38
Beitrag #38


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"Haaaach Frau Richterin,
ich hab doch schon sooo lange warten müssen. Dann kam endlich ne Lücke, die reichte sogar für zwei. Das gelbe Auto vor mir fährt also los, ich natürlich hinterher. Was quetscht sich auch gerade in diesem Moment diese Radlerin zwischen uns durch? Hätte sie sich doch denken können. Jetzt ist mein neues rotes Auto zerkratzt."

Selbst wenn da nur ein Auto wartet: Gerade ein Rechtsabbieger steht oft so nah am Bordstein, dass er die Auffahrt zum jenseitigen Radweg sozusagen dicht verkorkt. Man müsste also absteigen, das Rad heben und hinschieben - oder eben doch mal wieder warten ...
Und wo geht's bei der Ausfahrt des Schnellrestaurants / der Tanke / des Baumarkts / ... hintenrum? Über den Gehweg? Ja ich weiß, das wird erwartet, das kann aber nicht die Lösung sein.

Ich glaube gerne, dass diese Frage überhaupt nur unter bestimmten Bedingungen auftritt. Sind diese aber gegeben, dann können "brave" Radwegradler ein echtes Problem bekommen.


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Nerari
Beitrag 16.01.2006, 19:05
Beitrag #39


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.01.2006, 16:08)
Außerdem spielt da noch ein gutes Stück Selbsterhaltungstrieb mit:
Es könnte ja sein, derjenige, den ich blockiere, pennt und mich völlig übersieht. Und da ist es mir wesentlich lieber, mir fährt ein Radfahrer in die Fahrertür als ein Vierzigtonner.

Genau auf diesen Selbsterhaltungstrieb der Radfahrer vertrauen leider einige Autofahrer. Es ist halt ein kleiner, aber feiner Unterschied, ob ein KFZ-Lenker auf dem Radweg steht, weil er Einblick in die Straße bekommen möchte, und der Radweg vorher frei war, oder ob er auf dem Radweg stehen bleibt, obwohl er einen gesehen hat, und sich denkt, "da kommt ja nur ein Radfahrer, der wird schon bremsen/ausweichen sad.gif .

Oft ist ja leider bei der Ausfahrt gerade aus Tankstellen/Parkplätzen, aus denen man schräg rausfahren kann, bei einigen Sitte, über den Geh-/Radweg bis zur Straße vorzurollen, ohne nach links zu schauen. Würden sie nie machen, wenn es sich um eine Autofahrbahn handeln würde.

Auf meinem täglichen Weg zur Arbeit gibt es übrigens einen große Speditionshof, aus dem relativ viele Lastzüge rausfahren auf eine ziemlich befahrene Straße. Der Radwg ist ca 5m von der Straße entfernt geführt, die Ausfahrt hat eine gute Lastzugbreite. Da ist es dann nicht mehr so einfach, einfach mal hinten rum zu fahren.... Vornerum ist wohl i.d.R. auch keine so gute Idee whistling.gif Und da stehen ziemlich oft Lastzüge, die halt vorgefahren sind, als der Radweg noch frei war...

Gruß

Nerari
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Kölnfahrer
Beitrag 17.01.2006, 09:36
Beitrag #40


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@Nerari

Nun gut, bei LKW zieht nun wirklich keine Ausrede mehr. Die haben ja eine noch bessere Übersicht als Radfahrer und somit ist das Blockieren des Radweges hier eindeutig Gleichgültigkeit oder Vorsatz.

Nützt Dir aber auch nix, weil die halt wissen, dass sich deswegen keiner die Mühe einer Anzeige macht und nutzen das einfach dreist aus.


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libellle
Beitrag 17.01.2006, 11:28
Beitrag #41


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Vielleicht sollte man es als Radfahrer einfach mal drauf ankommen lassen, am besten an einer vielbefahrenen Kreuzung mit police.gif in Sicht:*
Wenn da also das Auto auf den Radweg zieht, macht man eine Notbremsung und landet direkt "vor dem Auto", also auf der von der Kreuzung wegführenden Fahrspur. Und bleibt dort stehen!!! Denn wenn man vom Autofahrer nicht erwarten kann, daß er zurücksetzt, kann man es vom Radfahrer doch auch nicht!? (Schließlich kenn ich kaum einen Radfahrer, der rückwarts fahren kann... whistling.gif Und ansonsten "hab ich mir leider vorhin grad BEIDE Füße verstaucht, weshalb ich leider nicht absteigen kann".)

Und wenn dann minutenlang der Stau nur immer länger wird, wird sich wohl irgendwann doch jemand etwas überlegen...


* Ich kenn da eine, die immer von lauter Linksabbiegern überlastet ist, sowhol auf der Vorfahrtsstraße, als auch auf der endenden Straße der T-Kreuzung. Die wäre ideal. Nur leider ist sie bei meinen eltern am Niederrhein und nicht in Stuttgart.
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Kölnfahrer
Beitrag 17.01.2006, 11:34
Beitrag #42


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@libelle

Das würde wohl nach hinten losgehen, und nicht ganz zu Unrecht. Dass sich einer idiotisch verhält, ist keine Legitimation, sich selbst auch so zu verhalten, indem man noch weitere VT behindert, die nichts dafür können.

Ich bevorzuge es, meine Wut über den, der mich unzulässig behindert, ausschließlich an eben jenem auszulassen.


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libellle
Beitrag 17.01.2006, 11:45
Beitrag #43


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Nunja, daß ich die andere Spur (kurzfristig) blockiere, weil ich dort zum stehen kam wegen eines Autos, ist mir schon mehrfach passiert.
Und da stellt sich mir halt die Frage, weshalb ICH eigentlich die Kreuzung durch zurücksetzen o.ä. freigeben soll.*

Zum Vergleich: Nehmen wir an, ich fahre mit dem Auto auf einer Vorfahrtsstr. Ein mir entgegenkommender will nach links abbiegen. Und aus ebendieser Straße kommt jetzt ein weiterer Linksabbiegenwollender und kommt aus welchem Grund auch immer auf meiner Spur zum Stehen. Ich kann grad noch vor ihm bremsen.
Von wem würdst du jetzt erwarten, daß er zurücksetzt???

* Wenn Hane recht hat, stehe ich ja gar nicht in der Kreuzung und kann diese somit doch gar nicht blockieren???
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Hane
Beitrag 17.01.2006, 12:00
Beitrag #44


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Mir wäre es ja auch lieber, wenn die Kreuzung anders definiert worden wäre. Mein Lexicon ist auch anderer Meinung als die Juristen.

Wenn man wirklich eine Notbremsung hinlegen müßte und erst auf der Furt zum Stehen kommen würde, könnte ich mir auch vorstellen, das durchzuziehen.

Aber eine solche Situation bewußt durch geringeres Bremsen herbaizuführen, liegt mir nicht, gerade, weil dann nicht der eigentlich Schuldige bestraft würde.


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sigggi
Beitrag 17.01.2006, 12:13
Beitrag #45


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Zitat (danke_mama @ 16.01.2006, 17:38)


Selbst wenn da nur ein Auto wartet: Gerade ein Rechtsabbieger steht oft so nah am Bordstein, dass er die Auffahrt zum jenseitigen Radweg sozusagen dicht verkorkt. Man müsste also absteigen, das Rad heben und hinschieben - oder eben doch mal wieder warten ...
Und wo geht's bei der Ausfahrt des Schnellrestaurants / der Tanke / des Baumarkts / ... hintenrum? Über den Gehweg? Ja ich weiß, das wird erwartet, das kann aber nicht die Lösung sein.

Ich glaube gerne, dass diese Frage überhaupt nur unter bestimmten Bedingungen auftritt. Sind diese aber gegeben, dann können "brave" Radwegradler ein echtes Problem bekommen.

Ich mache es oft so



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rad und autofahrer
Beitrag 17.01.2006, 13:56
Beitrag #46


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Zitat (sigggi @ 17.01.2006, 12:13)
Zitat (danke_mama @ 16.01.2006, 17:38)


Selbst wenn da nur ein Auto wartet: Gerade ein Rechtsabbieger steht oft so nah am Bordstein, dass er die Auffahrt zum jenseitigen Radweg sozusagen dicht verkorkt. Man müsste also absteigen, das Rad heben und hinschieben - oder eben doch mal wieder warten ...
Und wo geht's bei der Ausfahrt des Schnellrestaurants / der Tanke / des Baumarkts / ... hintenrum? Über den Gehweg? Ja ich weiß, das wird erwartet, das kann aber nicht die Lösung sein.

Ich glaube gerne, dass diese Frage überhaupt nur unter bestimmten Bedingungen auftritt. Sind diese aber gegeben, dann können "brave" Radwegradler ein echtes Problem bekommen.

Ich mache es oft so


Das hab ich schon vorhin mal gefragt. Wie ist dann die Vorfahrtsregelung, besteht die Benutzungspflicht weiter? (Auf manchen Straßen besteht das Problem mit Radwegblockierern alle 100-200 Meter, mal kurz warten ist da mehr als nervig)
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libellle
Beitrag 17.01.2006, 14:45
Beitrag #47


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Vorfahrt: Du hast Vorfahrt vor den Autos von rechts, mußt aber natürlich erstmal dich einfädeln in die Autos von hinten.

Benutzungspflicht: Ich würd sagen, du darfst natürlich dem Hindernis ausweichen, mußt aber "so schnell wie möglich" (1. abgesenkter Bordstein oder so) zurück.


Mal so ne "ganz dumme Frage": Die Radfurt ist doch nicht Teil des Radweges? Also besteht dort doch auch keine Benutzungspflicht???

edit: Den Gedanken weitergesponnen: Die Verschwenkung führt nicht in meine Richtung. Darf ich dann sogar zu Beginn der Verschwenkung auf die Straße?

Der Beitrag wurde von libellle bearbeitet: 17.01.2006, 14:48
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Hane
Beitrag 17.01.2006, 15:13
Beitrag #48


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Zitat (libellle @ 17.01.2006, 14:45)
Mal so ne "ganz dumme Frage": Die Radfurt ist doch nicht Teil des Radweges? Also besteht dort doch auch keine Benutzungspflicht???

Nunja, die Furt ist in der Regel schon die kürzeste Verbindung von der "alten" zur "neuen" benutzungspflichtigen Strecke. Es wäre schon sinnvoll, diese zu nehmen.

Da habe ich aber eine andere Frage, wenn ich die Furt verlasse, um hinten um ein Fahrzeug herum zu fahren, habe ich dann noch Vorfahrt? Das ist bei linksseitigen Radwegen durchaus wichtig gegenüber in die Straße einbiegenden Fahrzeugen.

Zitat (libellle @ 17.01.2006, 14:45)
Den Gedanken weitergesponnen: Die Verschwenkung führt nicht in meine Richtung. Darf ich dann sogar zu Beginn der Verschwenkung auf die Straße?

Es kommt auf die Verschwenkung an, ob der Radweg dann noch straßenbegleitend ist. Dabei gilt laut Verwaltungsvorschrift der optische Gesamteindruck rolleyes.gif
Ist er es nicht mehr, darfst Du auf die Fahrbahn. Dann soll den Radfahrern durch kleine 205er-Zeichen eine Wartepflicht auferlegt werden.


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danke_mama
Beitrag 17.01.2006, 15:14
Beitrag #49


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Es geht auch noch:


Etwas fraglich ist:

M.E. besteht weiterhin Benutzungspflicht, da ja damit zu rechnen ist, dass das Hindernis freiwillig sehr bald weicht.
Allerdings bin ich sicher, dass 40m weiter östlich hinter der Kurve wie immer ein Auto auf dem Radweg parkt, ich wechsele also mangels Bordsteinabsenkungen bereits hier (=rechtzeitig) auf die Fahrbahn (richtig, @diomega?) und achte darauf, dass ich gegenüber Grün nachrangig bin.


Vorfahrt?
Auf allen Bildern hat das Fahrrad Vorfahrt vor Rot und Gelb,
es sei denn, der Radweg ist so weit verschwenkt, dass er nicht mehr straßenbegleitend ist (wenn kein Bezug zur Fahrbahn mehr erkennbar ist, oder wenn er nicht mehr eindeutig ist, oder je nachdem, wie die Richterin das nun beurteilt - Meterangaben gibt es nicht - richtig, @Achim?).

Zitat (libellle)
Darf ich dann sogar zu Beginn der Verschwenkung auf die Straße?
Zwischen den Bordsteinen befindest du dich auf der Fahrbahn. Furten dürfen verlassen werden. Wenn du unbedingt über den hohen Bordstein direkt an der Ecke holpern willst ...
Und ja, du musst (Blauschild vorausgesetzt) so bald wie möglich zurück auf den Radweg. Was dir möglich ist, und ob's schon wieder rechtzeitig für's nächste Hindernis sein könnte, weißt nur du (und die Richterin).

Edit: @Hane, du warst schneller, aber ich hab gemalt.
Und ob du hintenrum noch Vorfahrt hast, weiß wieder nur die Richterin, da bin ich ziemlich sicher.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.01.2006, 15:22
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@ danke-mama:
Du hast die Bilder in einem unscheinbaren Detail verändert, das eine völlig neue Situation schafft:
Du hast das "Vorfahrt-Achten"-Schild der Nebenstraße verschoben!

Vorher stand es HINTER der Radweg-Furt (also IMHO KEINE Vorfahrt für Radfahrer), jetzt steht es DAVOR whistling.gif

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