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> Unqualifizierter Krankentransport
Andreas01
Beitrag 12.01.2006, 17:20
Beitrag #1


Neuling
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Hallo

Mir ist aufgefallen das immer mehr unqualifizierte Krankentransporte durch die gegend fahren. Welche Voraussetzungen muß man eigentlich erfüllen wenn man sowas Leiten oder gewerblich ausüben möchte? Unterliegt sowas dem Personenbeförderungsgesetz sowie das Taxi und Mietwagenunternehmen oder wie läuft sowas?



MFG

Andreas
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magnum88
Beitrag 12.01.2006, 17:23
Beitrag #2


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Warum meinst du, dass "unqualifizierte" Krankentransporte unterwegs sind?

Ich nehme an, dass du private Unternehmen meinst.


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Andreas01
Beitrag 12.01.2006, 18:17
Beitrag #3


Neuling
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Gibt es da nicht unterschiede? Es gibt doch da andere Auflagen oder nicht bei dem einen braucht man die Ausbildung zum Rettungshelfer oder Asistent und den anderen kann man so machen also nur mit einem Erste Hilfe Kurs.

MFG
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durban
Beitrag 12.01.2006, 19:22
Beitrag #4


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Meiner Meinung nach braucht man für den unqualifizierten KT keine Ausbildung. Natürlich dürfen nur Personen transportiert werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind nicht akut gefährdet und eine slche Gefährdung ist nicht zu erwarten
- Sie bedürfen keiner fachlichen Betreuung
- Während des Transportes müssen keine medizinischen Handlungen vorgenommen werden
- Der Transport muß nicht unter Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr durchgeführt werden
- Die Person muß nicht liegend transportiert werden.

Trifft einer dieser Punkte zu muß der Transport von fachlich qualifiziertem Personal, d.h. durch Besatzung von KTW, RTW oder NAW durchgeführt werden.
Ob der KT von einer öffentlichen Hilfsorg. oder einem privaten Anbieter durchgeführt wird, sollte dabei keine Unterschiede machen, da die nötige Ausbildung in Landesgesetzen geregelt ist.

Der unqualifizierte Krankentransport beschränkt sich zB auf Dialysefahrten oder Behindertentransporte. Ich könnte mir vorstellen, daß einige Bundesländer einen P- Schein dafür verlangen. Da jder, der einen Führerschein besitzt, einen EH- Kurs (oder LSM) gemacht haben sollte, wird der nicht gesondert Voraussetzung sein.


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magnum88
Beitrag 12.01.2006, 19:30
Beitrag #5


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Dir geht es wahrscheinlich um privaten Krankentransport, bzw. private Notfallrettung.

Wie bei jeder qualifizierten Tätigkeit brauchst du für die Aufnahme einer solchen erstmal eine Genehmigung. Um diese zu erhalten, musst du im Vorfeld einiges tun.

Wer hier tätig sein will, von dem wird größte Sorgfalt und Fachkenntnis verlangt.

Nähere Auskunft hierüber kann dir deine zuständige IHK geben.

Mit Sicherheit wird eine Prüfung vor der IHK erforderlich sein.
Ein Erste-Hilfe-Kurs, so wie du schreibst, dürfte nicht ausreichend sein... whistling.gif

Ansonsten wird genau wie auch bei der Personen- und Güterbeförderung bestimmte Berufszugangsvoraussetzungen, wie finanzielle Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit usw. gefordert werden.

So mir nichts, dir nichts, kann man eine solch qualifizierte Tätigkeit nicht ausüben.


Hierzu eine kleine Anekdote:
Ich erinnere mich an einen Mitbewerber, der beim Vorbereitungslehrgang Fachkunde Güterverkehr sich immer wieder nach den Voraussetzungen für die Aufnahme des Gewerbes als Geldtransporteur erkundigte.
Selbst hatte er bereits mit einem alten Jeep als Transportmittel einen Fahrdienst für Haustiere gegründet.
Nun ja, das mit dem Geldtransportieren klappte nicht so recht, denn noch auf der Flucht nach Banküberfall wurde er festgenommen...


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magnum88
Beitrag 12.01.2006, 19:33
Beitrag #6


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@durban

Der TE schrieb von "gewerblicher Ausübung", bzw. "Leitung"

Zitat
Welche Voraussetzungen muß man eigentlich erfüllen wenn man sowas Leiten oder gewerblich ausüben möchte?


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frankenstein
Beitrag 12.01.2006, 19:44
Beitrag #7


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Den Begriff "unqualifizierter Krankentransport" habe ich ja noch nie gehört! blink.gif

Dazu ist der § 1 PerBefG schon aussagekräftig!

D.h. im Umkehrschluß, wie @Magnum88 schon richtig festgestellt hat, das diese Transporte genehmigungspflichtig im Sinne des PerBefG sind. Diese Unternehmen, z.B. ASB, sind auch im Besitz einer solchen Genehmigung nach § 49.

Um diese Genehmigung zu bekommen, muß die finanzielle Leistungsfähigkeit, persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der verantwortlichen für die Führung der Geschäfte benannten Person vorliegen.

Die Fachkunde wird i.d.R. durch eine Prüfung bei deiner für dich zuständigen IHK nachgewiesen.

@Magnum88

Weil Du gerade Geldtransporter ansprichst, da hatte ich letztens auch einen interessanten Fall. Geldtransporter (zgG über 3,5 t) wurde vom BAG angehalten. Bußgeld mehrere hundert €, weil keine Erlaubnis nach GüKG vorhanden war. Merke: Auch Geld ist Gut, und die Beförderung ist erlaubnispflichtig!!!


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durban
Beitrag 12.01.2006, 19:58
Beitrag #8


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Zitat
  Dir geht es wahrscheinlich um privaten Krankentransport, bzw. private Notfallrettung.


Bei den privaten Rettungsdiensten gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den öffentlichen. Daher muß auch auf einem KTW/RTW eines privaten Anbieters (zB Medicent, Guard usw.) qualtifiziertes Personal (RS/RettAss) sitzen.

"Nicht-qualifizierte Krankentransport" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Transporte, die nicht von einem KTW/ RTW ausgeführt werden müssen, zB Dialysefahrten oder Fahrten von Behinderten zu bestimmten Arztterminen oder so.

Die Kassen sehen das ganz gerne, da solche nicht-qualifizierten Transporte natürlich weitaus billiger sind als ein KTW. Eigenschaft ist -wie der Name schon sagt- das an das Personal keine fachliche Anforderung gestellt wird.


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durban
Beitrag 12.01.2006, 20:00
Beitrag #9


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Die Ausbildung für qualifizierte Krankentransporte (ausgeführt durch öffentliche Hilfsorganisationen wie zB DRK, Malteser, ASB usw.) oder durch private Unternehmen (der ASB gehört nicht dazu cool.gif ) ist in Ländergesetzen geregelt, die sich teilweise unterscheiden. So schreibt das Rettungsdienstgesetz Schleswig- Holstein zB vor, daß ein KTW mindestens mit einem Rettungsassistenten besetzt sein muß, in Niedersachsen reicht ein Rettungssanitäter.


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blue0711
Beitrag 12.01.2006, 20:10
Beitrag #10


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Dieser "unqualifizierte Krankentransport" dürfte nichts anderes sein als ein Taxi-Transport auf Anforderung. Die Unternehmen können diese Fahrten meist ohne Ortskundeprüfung, aber nur mit PersBefSchein auf Bestellung ausführen. Sie dürfen sich aber nicht an Taxi-Stellplätzen für beliebige Fahrten bereit halten.

So ist zumindest mein Stand aus Taxizeiten. wink.gif

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Andreas
Beitrag 12.01.2006, 20:14
Beitrag #11


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Die sog. "qualifizierten Krankentransporte" unterliegen nicht dem PBefG (sh. § 1 Abs. 2 Nr. 2 PBefG), da für diese Transporte bereits eine Genehmigung nach anderen Vorschriften erforderlich ist (Rettungsdienstgesetz).

Alle anderen Transporte sind nichts weiteres als simpler Mietwagenverkehr gem. § 49 Abs. 4 PBefG und bedürfen daher einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.


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Andreas01
Beitrag 12.01.2006, 20:24
Beitrag #12


Neuling
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Danke für die Antworten das hat mir schonmal weiter geholfen. Also im klartext heißt das ich muß eine fachliche Eignung für Taxi u. Mietwagen bei der IHK ablegen und die erfoderlichen Genehmigungen beantragen dann kann ich sowas Leiten beziehungsweise Führen?




MFG

Andreas
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frankenstein
Beitrag 12.01.2006, 20:49
Beitrag #13


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Zitat (Andreas01 @ 12.01.2006, 20:24)
Danke für die Antworten das hat mir schonmal weiter geholfen. Also im klartext heißt das ich muß eine fachliche Eignung für Taxi u. Mietwagen bei der IHK ablegen und die erfoderlichen Genehmigungen beantragen dann kann ich sowas Leiten beziehungsweise Führen?

Richtig!

Deine für dich zuständige IHK findest Du HIER


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magnum88
Beitrag 12.01.2006, 21:37
Beitrag #14


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Wenn "qualifizierter" Krankentransport betrieben werden soll, ist die unten beschriebene Fachkundeprüfung vonnöten...

Zitat
Fachkundeprüfung für Unternehmer, die Notfallrettung/Krankentransport betreiben
Die IHK-Dokumentation: „Fachinformationen zum Berufszugang Notfallrettung/Krankentransport“ informiert künftige Unternehmer im Bereich Notfallrettung/Krankentransport. Unternehmer, die gewerbsmäßig Personen mit Pkw befördern wollen, unterliegen dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz – BayRDG. Sie müssen als Voraussetzung zum Erhalt der Genehmigung folgende subjektive Berufszugangsbedingungen erfüllen:

- Persönliche Zuverlässigkeit

- Finanzielle Leistungsfähigkeit

- Fachliche Eignung

Der Eignungsnachweis zum Führen eines Unternehmens, das Notfallrettung/Krankentransport betreibt ist durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der Industrie und Handelskammer zu erbringen. Die schriftliche Prüfung dauert 1 ½ Stunden. Für die mündliche Prüfung sind max. 30 Minuten vorgesehen.

Weitere Informationen zu diesem Thema und zur Prüfung finden Sie in unserer Broschüre zum Downloaden.

Prüfungsgebühr:

Die Prüfungsgebühr beträgt 130,-- Euro.

Das Ausstellen einer Ersatzurkunde kostet 25,-- Euro.

Prüfungsanmeldung:

Zur förmlichen Anmeldung für die Fachkundeprüfung bitten wir den als Download angehängten Anmeldebogen auszufüllen, mit einem Lebenslauf und der Kopie des Rettungsassistenten/Rettungssanitäters an uns zu übersenden. Prüfungstermine auf Anfrage.


Quelle: IHK München

Es gibt dort noch eine 33-seitige Broschüre zum Download.


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frankenstein
Beitrag 12.01.2006, 21:45
Beitrag #15


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@magnum88

Für "Bayern" ist das schon richtig! Aber wie ist es in anderen Bundesländern???

Die IHK München ist in Bayern auch die einzige Kammer die diese Prüfung überhaupt durchführt. Ebenfalls Vorsicht mit der Prüfungsgebühr! Diese Prüfungsgebühr kann jede Kammer Kraft Satzung selber festlegen.

Das Ganze kann also in jedem Bundesland anders aussehen.

Edit: Außerdem ging es ja um den "Unqualifizierten"! wink.gif

Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 12.01.2006, 21:46


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magnum88
Beitrag 12.01.2006, 21:58
Beitrag #16


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Alles richtig.

Außer der IHK München nehmen in D noch drei weitere Kammern diese Prüfung ab.

Ich wollte nur etwas einstellen, damit man mal sehen kann, was überhaupt für Anforderungen gestellt werden.

So mancher Existenzgründer ist sich leider nicht so sehr im Klaren, was auf ihn zukommen kann.

Die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer sollte auf jeden Fall mit eine der ersten Anlaufstellen und Informationsquellen sein.


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frankenstein
Beitrag 12.01.2006, 22:16
Beitrag #17


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Auch alles richtig! wink.gif

Diese Fälle sind nur sehr, sehr exotisch! Ich schau morgen nochmal in die bundesweite Statistik. Wenn ich mich richtig erinnere, 2004 ca. 5 Prüflinge!? Bundesweit!!!

Zitat
Ich wollte nur etwas einstellen, damit man mal sehen kann, was überhaupt für Anforderungen gestellt werden.

Sollte auch kein Vorwurf sein!

Zitat
So mancher Existenzgründer ist sich leider nicht so sehr im Klaren, was auf ihn zukommen kann.

Das muss man doppelt unterstreichen!!! Bei einer Durchfallquote von ca.50 % muss man sich auch nicht mehr wundern!

Zitat
Die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer sollte auf jeden Fall mit eine der ersten Anlaufstellen und Informationsquellen sein.

Sind sie doch! Aber wie oben schon beschrieben, diese exotischen Vorgänge wird nicht jeder Sachbearbeiter einer IHK aus dem ff beschreiben können!
Zumal in vielen IHK`n der Bereich Verkehr kammerpolitisch sehr vernachlässigt wird!

Die Dir am naheliegenste IHK führt z.B. in dieser Hinsicht keine hoheitlichen Tätigkeiten durch! Das machen andere mit! cool.gif


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buettner8
Beitrag 27.01.2006, 15:20
Beitrag #18


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Dies trifft für München zu:

Macht man sich als Taxifahrer privat, so benötigt man eine Zugangseignung. Dieser Lehrgang wird z.B durch die Taxigenossenschaft durchgeführt. ca. 800,-Euro. Bitte nicht verwechseln mit der Ortskundigenprüfung.

Einen Zugang für Gelegenheitsverkehr erhält man über einen Lehrgang bei ausgewählten Fahrschulen und Prüfung bei der IHK. Letzteres habe ich gemacht.

Wer nähres wissen möchte mail an: ****************

Bitte kein E-mail-Addys und Klarnamen! Daher gelöscht!
Dafür steht das Boardeigene PN-System zur Verfügung!


Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 27.01.2006, 20:30
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frankenstein
Beitrag 27.01.2006, 20:52
Beitrag #19


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Zitat (buettner8 @ 27.01.2006, 15:20)
Macht man sich als Taxifahrer privat, so benötigt man eine Zugangseignung. Dieser Lehrgang wird z.B durch die Taxigenossenschaft durchgeführt. ca. 800,-Euro. Bitte nicht verwechseln mit der Ortskundigenprüfung.

Einen Zugang für Gelegenheitsverkehr erhält man über einen Lehrgang bei ausgewählten Fahrschulen und Prüfung bei der IHK. Letzteres habe ich gemacht.

Um hier einiges richtig zu stellen:

Um als selbstständiger Taxi-/ bzw. Mietwagenunternehmer eine Erlaubnis nach § 47 Taxi oder § 49 Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen der Straßenverkehrsbehörde zu erlangen, muss man die persönlich Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und eben auch die fachliche Eignung nachweisen. Das alles basiert auf der Berufszugangsverordnung! Diese fachliche Eignung wir i.d.R. durch eine Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen.

Wie man sich auf diese Prüfung vorbereitet, bleibt jedem Teilnehmer selber überlassen. Die entsprechenden Vorbereitungslehrgänge kosten tatsächlich ca. 800,-- €. Diese Lehrgänge sind aber nicht verpflichtend! Man kann dieses durchaus auch im Selbststudium bewältigen.


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Peter Lustig
Beitrag 28.01.2006, 13:44
Beitrag #20


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Ohne Fleiß kein Preis. Auch Taxifahren muss gelernt werden. Mit dem Autofahren alleine ist da nicht abgetan. wink.gif
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buettner8
Beitrag 01.02.2006, 19:53
Beitrag #21


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Was muss man am Taxifahren lernen ???

Neben Tarifen und Funkverkehr sind Sprachkenntnisse, Serviceverhalten und Umgang mit Menschen wichtig. In Bayern habe dass einige verlernt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 01.02.2006, 19:58
Beitrag #22


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Zitat (buettner8 @ 01.02.2006, 19:53)
...Sprachkenntnisse, Serviceverhalten ...
In Bayern habe dass einige verlernt.

Nicht nur in Bayern... crybaby.gif
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frankenstein
Beitrag 01.02.2006, 20:53
Beitrag #23


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Zitat (buettner8 @ 01.02.2006, 19:53)
Was muss man am Taxifahren lernen ???

Neben Tarifen und Funkverkehr sind Sprachkenntnisse, Serviceverhalten und Umgang mit Menschen wichtig.

Warum nur habe ich das Gefühl, das Du absolut lernresitent bist!?

Als Unternehmer solltest Du doch wissen, was einem Taxifahrer außer der FS-Klasse B und dem Führerschein zur Fahrgastbeförderung noch alles abverlangt wird!

So ein Tarif ist schon Klasse!

Das Problem ist doch, was macht der Fahrer, wenn z.B. der Taxameter ausfällt, nicht ausreichend Vorrichtungen für Kinder vorhanden sind, Gepäckzuschläge, Ausstellung von Quittungen, Verhalten bei Fahrgästen die offenbar betrunken sind, Einhaltung der Vorschriften der StVO/StVZO etc.

DAS muss der Fahrer wirklich wissen!!!

Apropos Funkverkehr: Nicht mehr genehmigungspflichtig! Eine Meldung an die RegTP zur Zuteilung einer Frequenz ist ausreichend!

Zitat
In Bayern habe dass einige verlernt.


Wieder eine Phrase, die weder belegbar und auch nicht haltbar ist!!!
no.gif


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Toralf
Beitrag 02.02.2006, 09:57
Beitrag #24


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Hallo!

Ich muss hier auch mal was loswerden. Was manche hier für eine Mist schreiben ist ja wohl nicht mehr normal.

@magnum88 unqualifizierte Krankentransporte oder wie es auch heisst Krankentransporte ohne medizinische Betreuung führen sowohl private wie auch Hilfsorganisationen (ASB,DRK,Johaniter) und Berufsfeuerwehren durch. Oft sind es Taxiunternehmer die auf den fahrenden Zug des Kostendrucks in der Gesundheitsbranche springen. Und diese Transporte haben rein gar nichts mit dem Rettungsdienst und Krankentransport zu tun. Für Rettungsdienst und Krankentransport braucht man auch hier in Bielefeld die IHK Prüfung zum Rettungsdienstunternehmer.

Krankenfahrten ohne medizinische Betreuung können sitzend und liegend gefahren werden. Man sollte sich aber bewusst sein, das man von der Krankenkasse sehr niedrige Tarife bekommt. Und man muss bedenken, das man sich dann auf jedenfall einen Krankenwagen beschaffen muss. Der kostet neu über 50.000 Euro und ein guter Gebrauchter mit 150.000 km bekommt man dann für 20.000 Euro. Dazu kommen dann noch Personalkosten, Sprit, Versicherungen, Miete für Büro und und und. Unterm Strich bleibt da nicht viel über.

Man benötigt dazu eine Mietwagenkonzession und natürlich muss man die IHK Prüfung zum Taxi und Mietwagenunternehmer machen und natürlich braucht man auch noch den Personenbeförderungsschein.

Ein erste Hilfe Kurs ist ausreichend!!!
Erst informieren und dann Blödsinn erzählen

Gruß
Toralf
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frankenstein
Beitrag 02.02.2006, 20:48
Beitrag #25


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@Toralf

Herzlich Willkommen im VP!

Zitat
Ich muss hier auch mal was loswerden.

Ich jetzt auch, nachdem ich mir den Thread noch dreimal durchgelesen habe!

Zitat
Was manche hier für eine Mist schreiben ist ja wohl nicht mehr normal.

Da wäre zum ersten deine Wortwahl, zum zweiten konnte ich nicht wirklich "Mist" entdecken!? dry.gif Die Ansage an @magnum88 in meinen Augen unverschämt! mad.gif

Die meisten Argumente kann ich ja nachvollziehen und sind auch teilweise richtig, das aber
Zitat
Und man muss bedenken, das man sich dann auf jedenfall einen Krankenwagen beschaffen muss.
kann ich nicht nachvollziehen! Ein Krankenwagen, im Sinne von Tatütata, ist bei den sog. "unqualifizierten Transporten" mit Sicherheit nicht erforderlich! Eine entsprechende Ausstattung muss aber mit Sicherheit vorhanden sein.
Zitat
Dazu kommen dann noch Personalkosten, Sprit, Versicherungen, Miete für Büro und und und. Unterm Strich bleibt da nicht viel über.

Wenn ASB, DRK, Johanniter etc. diese Transporte durchführen wollen, müssen sie eben genauso, wie jeder andere Taxi-/Mietwagenunternehmer, ihre Kostenkalkulation durchführen! Wenn es sich nicht rechnet, muss man halt die Finger davon lassen!!!
Zitat
Erst informieren und dann Blödsinn erzählen

Genau! whistling.gif


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Toralf
Beitrag 03.02.2006, 13:57
Beitrag #26


Neuling


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Zitat
Wenn ASB, DRK, Johanniter etc. diese Transporte durchführen wollen, müssen sie eben genauso, wie jeder andere Taxi-/Mietwagenunternehmer, ihre Kostenkalkulation durchführen! Wenn es sich nicht rechnet, muss man halt die Finger davon lassen!!!

Naja hier Bielefeld setzen die einfach 1 Euro Jobber drauf und da kann leider kein Privater mithalten.

Zitat
kann ich nicht nachvollziehen! Ein Krankenwagen, im Sinne von Tatütata, ist bei den sog. "unqualifizierten Transporten" mit Sicherheit nicht erforderlich! Eine entsprechende Ausstattung muss aber mit Sicherheit vorhanden sein.


Dann erkläre mir doch bitte mal wie Du dann Liegendtransporte machen willst? Allein ein Ferno oder Stollenwerktrage kostet schon neu um die 3000 Euro. Dazu kommt dann noch Tragetisch, Tragestuhl u.s.w.! Und ich kenne es aus Ostwestfalen nur so, das die "Unqualifizierten" mit Krankenwagen fahren (Teils gebraucht gekaufte Krankenwagen).

Gruß
Toralf
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magnum88
Beitrag 04.02.2006, 09:40
Beitrag #27


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@Frankenstein

Vielen Dank für deine Nachricht und die fachkundige Unterstützung. wavey.gif

Ich kann auch nicht erkennen, über was der Neuling @Toralf sich derart aufregen muss, dass er gleich bei seinem ersten Beitrag so auftritt.

@Toralf

Wenn du dich bei deinen Fahrgästen oder Geschäftspartnern auch so gibst wie hier, dann... naja... whistling.gif

@all

Übrigens, Ein-Euro-Jobber für reguläre Arbeiten einzusetzen, wie z.B. für Fahrdienste mit denen Geld verdient wird und hierdurch evtl. sogar reguläre Arbeitsplätze beeinträchtigt werden, ist nicht unbedingt zulässig. Es laufen in diesem Bereich bereits Klagen gegen gemeinnützige Organisationen.

Wenn ich früher davon betroffen gewesen wäre, hätte ich mich sachkundig gemacht und was dagegen unternommen. Nur von Jammern alleine wird nichts besser. rolleyes.gif


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durban
Beitrag 04.02.2006, 10:15
Beitrag #28


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Zitat
Dann erkläre mir doch bitte mal wie Du dann Liegendtransporte machen willst?


@Toralf: Liegendtransporte werden nur im qualifizierten Krankentransport durchgeführt.

Zitat
Naja hier Bielefeld setzen die einfach 1 Euro Jobber drauf und da kann leider kein Privater mithalten.


Das ist nicht zulässig und wird auch in BI im Rettungsdienst und KT nicht praktiziert.


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saniboy
Beitrag 04.02.2006, 13:37
Beitrag #29


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Hallo,

da hier immer noch einige Verwirrung herrscht was das Thema unqualifizierter Krankentransport/Liegendtaxi angeht, hier mal ein paar Links.

@durban: selbstverständlich werden auch liegende Patienten gefahren!

http://www.taxi-hannes.de/html/liegendtransporte.htm
Taxiunternehmen mit Liegendfahrzeug

http://www.kvfreyung.brk.de/fahrdien.htm
Vorstellung eines solchen Dienstes

http://www.mkt-krankentransport.de/fuhrpark.php
Fahrzeug ganz unten für Liegendfahrten außerhalb des RD

http://www.clinotrans.de/ger/liegendtaxi.htm
Liegendtaxi - das Blaulicht ist vermutlich wegen Doppelverwendung als ELW
oder Bluttransportfahrzeug vorhanden

http://www.johanniter.de/org/juh/org/land/...ort/deindex.htm

Viele Grüße,
saniboy
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Dieter-Jürgen
Beitrag 18.02.2006, 10:09
Beitrag #30


Neuling


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Zitat (magnum88 @ 04.02.2006, 09:40) *
@Frankenstein

Übrigens, Ein-Euro-Jobber für reguläre Arbeiten einzusetzen, wie z.B. für Fahrdienste mit denen Geld verdient wird und hierdurch evtl. sogar reguläre Arbeitsplätze beeinträchtigt werden, ist nicht unbedingt zulässig. Es laufen in diesem Bereich bereits Klagen gegen gemeinnützige Organisationen.

Wenn ich früher davon betroffen gewesen wäre, hätte ich mich sachkundig gemacht und was dagegen unternommen. Nur von Jammern alleine wird nichts besser. :rolleyes:


Hallo magnum88,
kannst Du bitte mal ein paar Infos über dies Klagen rüberreichen??
Wir haben grad dasgleiche Problem!
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Dieter-Jürgen
Beitrag 18.02.2006, 10:35
Beitrag #31


Neuling


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Zitat (Andreas01 @ 12.01.2006, 17:20) *
Hallo

Mir ist aufgefallen das immer mehr unqualifizierte Krankentransporte durch die gegend fahren. Welche Voraussetzungen muß man eigentlich erfüllen wenn man sowas Leiten oder gewerblich ausüben möchte? Unterliegt sowas dem Personenbeförderungsgesetz sowie das Taxi und Mietwagenunternehmen oder wie läuft sowas?

MFG

Andreas


Hallo Andreas,
und guten Tag alle. Bin neu- und gebe mal meinen Senf dazu:
Also, hier in NRW gibts diesen "nicht qualifizierten Krankentransport" in unterschiedlicher Weise. Ich sage Dir- lasse die Finger davon! Warum- ist sehr viel zu sagen, daher lasse ich es.
Jedenfalls unterliegt diese Tätigkeit dem Personenbeförderungsgesetz. Wie richtig gesagt, mußt Du bei der IHK eine Fachkundeprüfung ablegen, und beim Strassenverkehrsamt deine Bonität und Zuverlässigkeit beweisen. Die Fahrzeuge sind ähnlich ausgerüstet wie ein KTW-Krankentransportwagen, jedoch ohne Blaulicht etc., und medizinische Ausrüstung, aber mit Trage und Tragestuhl. Und Du musst i.d.R. Verträge mit den Kassen haben.
Problem ist hier, dass die Kassen derzeit Unternehmer gegenseitig ausspielen, um die Preise zu drücken.
(Ja, Ihr Kollege hat aber schon zu dem Preis unterschrieben- jetzt aber bitte Sie auch....)

Während wir z.B. seitens der Primärkassen die Auflage haben, dass mindestens ein Rettungshelfer (oder vgl. Ausbildung) auf dem Fahrzeug sein muss, wird das woanders nicht gefordert. Da heisst es, Hauptsache billig, die Gesundheit des Patienten ist egal. Daher kommt natürlich auch in weiten Bereichen der schlechte Ruf dieser Branche. Ich halte es aber für wichtig, dieses Personal zu haben, denn es geht nicht darum, jemanden zu retten, sondern den Gesundheitszustand zu erkennen, und dann ggf. entsprechend zu handeln: Rettungsdienst anfordern usw. Der "Liegemietwagen" (oder Liegendtaxi) darf keine Fahrten nach dem Rettungsdienstgesetz ausführen! Der Erfolg der Sparmassnahmen der Kassen ist, dass manche Unternehmer einfach alles mitnehmen- hoffentlich passiert nichts....
Interessanter Artikel dazu, wie weit die Sparwut der Kassen gehen kann: Zeitschrift "Rettungsdienst" Nr 12/2004- "Mietwagen als Placebo Fahrzeuge."

Quote bearbeitet

Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 18.02.2006, 19:17
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Xmas
Beitrag 09.03.2006, 12:36
Beitrag #32


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Zitat (frankenstein @ 12.01.2006, 21:45) *
Die IHK München ist in Bayern auch die einzige Kammer die diese Prüfung überhaupt durchführt. Ebenfalls Vorsicht mit der Prüfungsgebühr! Diese Prüfungsgebühr kann jede Kammer Kraft Satzung selber festlegen.
Das Ganze kann also in jedem Bundesland anders aussehen.


Hi @ all !

Die IHK München ist definiv nicht die einzige IHK, bei der diese Prüfung abgelegt werden kann, und das ist auch gut so. Schliesslich benötigt JEDER private Unternehmer im Bereich des Rettungsdienstes und qualifizierten Krankentransportes mindestens einen Geschäftsführer o.ä., der diese Prüfung abgelegt hat.
Ausnahmen kann es hiervon nur geben, wo das zuständige Landesrettungsdienstgesetz eine solche Prüfung nicht vorschreibt.
Und private Rettungsdienste gibt es in Deutschland eine ganze Menge - Zusammengenommen handelt es sich bei den "Privaten" um die zweitgrösste Hilfsorganisation Deutschlands!

Auch die Aussage von frankenstein, dass 2004 nur ca. 5 Prüflinge diese absolviert haben, kann so definitiv nicht stimmen... Ich selbst saß nämlich 2004 in einer der - bei dieser einen IHK - halbjährlich durchgeführten Prüfungen mit noch ca. 30 anderen Bewerbern im einem Raum. cool.gif

Nicht alle IHKs führen diese Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben" (so heisst das ganze komplett) selbst durch, die kleineren IHKs verweisen dann auf entsprechende andere Industrie- und Handelskammern.

Nähere Informationen zu dieser Eignungsprüfung findet Ihr unter den Links auf www.privater-rettungsdienst.de

Und noch eine kleine Anekdote zum "nicht-qualifizierten Krankentransport" bei liegenden Patienten.
Es laufen aktuell mehrere Klagen gegen solche Unternehmen, da weder die StVZo noch das PBefG die Einrichtung von Liegeplätzen, die während der Fahrt benutzt werden dürfen, vorsehen.
Es bleibt abzuwarten, ob eine Ausstattung von Mietwagen mit Krankentragen also überhaupt zulässig ist, und ob dieser von den Krankenkassen mit Sehnsucht herbeigeführte Unternehmenszweig nicht bald schon wieder von der Bildfläche verschwindet.

Viele Grüße,
Xmas
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frankenstein
Beitrag 09.03.2006, 13:18
Beitrag #33


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Zitat (Xmas @ 09.03.2006, 12:36) *
Die IHK München ist definiv nicht die einzige IHK, bei der diese Prüfung abgelegt werden kann, und das ist auch gut so.


Ich habe geschrieben in Bayern. Und das ist definitiv so!

Zitat
Auch die Aussage von frankenstein, dass 2004 nur ca. 5 Prüflinge diese absolviert haben, kann so definitiv nicht stimmen... Ich selbst saß nämlich 2004 in einer der - bei dieser einen IHK - halbjährlich durchgeführten Prüfungen mit noch ca. 30 anderen Bewerbern im einem Raum. cool.gif


Ich habe mir erlaubt die Statistik des DIHK zu bemühen, da die "ca. 5" nur geschätzt waren. In München haben im Jahr 2004 genau 18 Prüflinge an der Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens, das Notfallrettung und Krankentransport betreibt, teilgenommen. Davon ausgehend, dass diese Prüfung an mehreren Prüfungsterminen abgehalten wurden, kann ich deine Aussage nicht nachvollziehen. dry.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Patiententransfer
Beitrag 14.12.2006, 16:12
Beitrag #34


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Ich führe selber so ein Unternehmen für liegendtransporte auf Mietwagenbasis,und ich kann nur sagen
das man unbedingt Verträge mit den Kassen haben sollte,weil man sonst auf dem Schlauch steht.
Zum Glück habe ich diese Verträge in 2006 abschließen können.
Der Rettungsdienst ist nicht für alles was liegen muss zuständig,denn nicht alles was liegen muss sollte mit einem RTW gefahren werden zb. Katheterwechsel oder ein schon eingegipstes Bein.
der Rettungsdienst sollte sich auf seine eigentlichen Aufgaben besinnen nähmlich Rettung und Quali Transport.Denn wo der RTW unterwegs ist mit einer Krankenfahrt ist er für einen Notfall nicht einsetzbar dieses sollte man bedenken.
Ich selber bin Rettungssanitäter und der Beifahrer Rettungshelfer ich denken mal das es so auch richtig ist.
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durban
Beitrag 14.12.2006, 16:37
Beitrag #35


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Also, ersteinmal willkommen im Forum wavey.gif und danke für den interessanten Beitrag. Allerdings, ist der Thread auch schon wieder ein paar Monate alt whistling.gif

Bis bald,
Durban


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Coyota
Beitrag 14.12.2006, 17:32
Beitrag #36


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Hallo und willkommen!

Glückwunsch zu Deinen Verträgen mit den Krankenkassen, ich denke, das ist schon die halbe Miete! smile.gif Und nicht selbstverständlich, daß man sowas ausgehandelt bekommt blink.gif .

Zu Deiner Bemerkung

Zitat (Patiententransfer @ 14.12.2006, 16:12) *
der Rettungsdienst sollte sich auf seine eigentlichen Aufgaben besinnen nähmlich Rettung und Quali Transport.Denn wo der RTW unterwegs ist mit einer Krankenfahrt ist er für einen Notfall nicht einsetzbar dieses sollte man bedenken.


Ich denke, es ist nicht überall so, daß die Krankentransporte von RTW gefahren werden. Auf unserer Wache haben wir 2 RTW für Notfalleinsätze und einen KTW für Transporte. Es kommt allerdings schon vor -wenn viele Transporte anfallen- daß der RTW auch eine Verlegung oder einen Krankentransport fährt. Dafür ist unser System und die Zahl der Fahrzeuge aber auch ausgelegt. Es wären niemals beide RTW mit Krankentransporten unterwegs. Wo das nicht der Fall ist, sollte der RTW tatsächlich nur Rettung fahren, da stimme ich Dir zu.

Gruß von COYOTA wavey.gif


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