KFZ-STEUERN!kann man es monatlich zahlen? |
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KFZ-STEUERN!kann man es monatlich zahlen? |
11.01.2006, 22:09
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 177 Beigetreten: 23.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13984 |
Wenn ja wie wird das genau gemacht? dankeschön im Vorraus! mfg |
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11.01.2006, 22:19
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Nein.
Jährliche Zahlung. Zitat § 11 KraftStG Entrichtungszeiträume (1) Die Steuer ist jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus zu entrichten. (2) Die Steuer darf, wenn die Jahressteuer mehr als 500 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Halbjahres und, wenn die Jahressteuer mehr als 1.000 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Vierteljahres entrichtet werden. In diesen Fällen beträgt die Steuer 1. wenn sie halbjährlich entrichtet wird, die Hälfte der Jahressteuer zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 3 vom Hundert, 2. wenn sie vierteljährlich entrichtet wird, ein Viertel der Jahressteuer zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 6 vom Hundert. Ein Wechsel des Entrichtungszeitraums ist nur zulässig, wenn die Änderung vor oder spätestens mit der Fälligkeit der neu zu entrichtenden Steuer schriftlich angezeigt wird. mit diesen Ausnahmen bei deutschen Fahrzeugen -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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11.01.2006, 22:39
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 177 Beigetreten: 23.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13984 |
ok danke dir!
Schönen Abend noch! |
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