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> Folgen Führerscheinentzug durch Alkohol
velvet
Beitrag 09.01.2006, 15:17
Beitrag #1


Neuling
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Musste meine FS wegen Alkohol abgeben(1,31 Promille Blutwert)


Muss ich vor Wiederaushändigung (10 Monate Abgabe) noch ein ärztliches Gutachten machen, Leberwerte etc?

Danke schonmal
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RA XDiver
Beitrag 09.01.2006, 15:20
Beitrag #2


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Bei 1,31 o/oo ist das eher unwahrscheinlich. Einzige Voraussetzung: Du bist Ersttäter.


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GSX-R
Beitrag 09.01.2006, 15:21
Beitrag #3


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Als Ersttäter und ohne besondere Umstände: Nein.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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magnum88
Beitrag 09.01.2006, 15:21
Beitrag #4


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So lange du von der Fahrerlaubnisbehörde nicht dazu aufgefordert wirst, nein.

Hattest du bereits Alkoholdelikte, evtl. auch im Ordnungswidrigkeitenbereich?


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GSX-R
Beitrag 09.01.2006, 15:22
Beitrag #5


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Hehe, nicht letzter!!! smile.gif


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velvet
Beitrag 09.01.2006, 18:03
Beitrag #6


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Ja bin Ersttäter, vielen dank für die Info´s , ich wünsch was wavey.gif
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Das_O
Beitrag 17.02.2006, 14:37
Beitrag #7


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hab auch noch ne frage dazu

also hab auch entzug für 10 Monate nach alkohol (1,25)
bis dato nie aufgefallen erste tat

also heist das nur abwarten ??
neu beantragen
nur das zeug halt und was geld für die teuren gebühren
(lichtbild sehtest erstehilfe und so )

weil lese die ganze zeit was von aufbauseminaren und so
muß ich die machen
aber bin nicht verpflichtet das zu machen oder?
also stand im strafbefehl nix von drin

schon mal danke für die mühen wink.gif
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GSX-R
Beitrag 17.02.2006, 15:01
Beitrag #8


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Wenn Du noch in der Probezeit bist musst Du ein besonderes Seminar für alkoholauffällige Fahranfänger absolvieren, bevor die FE wiedererteilt wird.

Btw, die Seminare verteilt die FeB, nicht die Bußgeldstelle oder das Gericht. Das ist Fahrerlaubnisrecht, also eine völlig andere Baustelle...


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Das_O
Beitrag 17.02.2006, 17:48
Beitrag #9


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also bin nicht in der probe zeit hatte den führerschein zu dem zeit punkt 5jahre
also kann sein das da noch was kommt ?
aber keine MPU
nur so ein Aufbauseminar oder?

wie lang dauert so ein seminar und wie teuer ist das?

Der Beitrag wurde von Das_O bearbeitet: 17.02.2006, 17:50
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Luxfur
Beitrag 17.02.2006, 18:14
Beitrag #10


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Du hast beides nicht zu erwarten, da deine Probezeit bereits abgelaufen war.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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GSX-R
Beitrag 17.02.2006, 18:36
Beitrag #11


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Ohne Probezeit und dann Seminar riecht leider ziemlich nach Alkoholproblem.
Ist das angesprochene Seminar ein Alkoholseminar?


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Luxfur
Beitrag 17.02.2006, 19:05
Beitrag #12


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Ich denke eher, dass @Das_O da etwas falsch aufgefasst hatte und nun befürchtet ihm könnte ein Seminarbesuch abverlangt werden.
Bei lediglich 1,25 Promille als Ersttäter der seine Probezeit beendet hatte wüsste ich nicht, was hier für ein Seminar verlangt werden sollte.


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MaRsCh
Beitrag 18.02.2006, 05:10
Beitrag #13


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wenn du schon fragst:

Zitat
wie lang dauert so ein seminar und wie teuer ist das?


4 Sitzungen davon eine 3 Std. !
Insgesamt 9 Std. also !

250 €

(Aber ich kann nicht sagen ob das überall gleich ist, aber so ungefähr wenn du sowas bekommst, musst du dann auch damit rechnen)

Greetz
MaRsCh


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Das_O
Beitrag 18.02.2006, 11:42
Beitrag #14


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Jo danke schon mal für die antworten

jup genau @Luxfur

hab nur von diesen Mainz 77 gelesen
nur war mir nicht sicher ob man das freiwilig machen kann oder ob mir das auferlegt wird
oder so
und was mich halt nicht ganz raffe ist das

"Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob Bedenken gegen die körperlich, geistige oder charakterliche Eignung bestehen, die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis von Belang sind. Erst wenn sich bei der Prüfung des Antrages keine Bedenken gegen die Eignung ergeben, darf ein neuer Führerschein ausgehändigt werden."

"http://www.krefeld.de/kommunen/krefeld/fb32.nsf/0/041b6a740437e9dbc1256a530037b42f?OpenDocument&ExpandSection=7"

deswegen frag ich wink.gif

Der Beitrag wurde von Das_O bearbeitet: 18.02.2006, 11:49
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GSX-R
Beitrag 18.02.2006, 11:47
Beitrag #15


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Mainz 77 ist ein Kurs zur Sperrfristverkürzung. Den kann man machen, wenn man eine Sperrfrist auferlegt bekommt, damit sie schneller abläuft. Das wird aber nicht überall annerkannt, ist uA. vom Bundesland abhängig.
Siehe auch FAQ Sperrfristverkürzung.

Zitat
"Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob Bedenken gegen die körperlich, geistige oder charakterliche Eignung bestehen, die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis von Belang sind. Erst wenn sich bei der Prüfung des Antrages keine Bedenken gegen die Eignung ergeben, darf ein neuer Führerschein ausgehändigt werden."

Das ist zwar ein Standardsatz, aber mit diesem wird, wenn nach Ansicht der FeB notwendig, eine Auflage in Form eines ärztlichen Gutachtens oder einer MPU begründet.


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Das_O
Beitrag 18.02.2006, 11:57
Beitrag #16


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axo oki
danke für die aufklärung
dann weis ich jetzt endlcih überalles bescheid

und wie teuer ist die BAK untersuchung?

nur noch eine frage
wie ist das mit den Punkte die ich bekommen hab wie lang bleiben die eingetragen
und wird der ganze vorfall auch in mein führungszeugnis eingetragen und wenn ja wie lang bleibt es bestehen
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ajl
Beitrag 18.02.2006, 13:15
Beitrag #17


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Zitat (Das_O @ 18.02.2006, 11:57) *
und wie teuer ist die BAK untersuchung?

so um die 60 bis 100 euro.
du meinst doch die untersuchung, die wg. der trunkenheitsfahrt durchgeführt wurde, oder?
Zitat (Das_O @ 18.02.2006, 11:57) *
nur noch eine frage
wie ist das mit den Punkte die ich bekommen hab wie lang bleiben die eingetragen
und wird der ganze vorfall auch in mein führungszeugnis eingetragen und wenn ja wie lang bleibt es bestehen

keine punkte, weil dein fs ja weg ist.
mit dem neuen fs fängst du wieder bei 0 punkten an.

du hast vermutlich nen strafbefehl bekommen.
das wird erst ab 90 tagessätzen ins führungszeugnis eingetragen. wenn du drunter bist, stehts nicht drin, sofern das der erste strafbefehl war.
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Das_O
Beitrag 18.02.2006, 13:39
Beitrag #18


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Zitat (ajl @ 18.02.2006, 13:15) *
Zitat (Das_O @ 18.02.2006, 11:57) *

so um die 60 bis 100 euro.
du meinst doch die untersuchung, die wg. der trunkenheitsfahrt durchgeführt wurde, oder?


jup genau das smile.gif danke

Zitat (Das_O @ 18.02.2006, 11:57) *
nur noch eine frage
wie ist das mit den Punkte die ich bekommen hab wie lang bleiben die eingetragen
und wird der ganze vorfall auch in mein führungszeugnis eingetragen und wenn ja wie lang bleibt es bestehen

keine punkte, weil dein fs ja weg ist.
mit dem neuen fs fängst du wieder bei 0 punkten an.

du hast vermutlich nen strafbefehl bekommen.
das wird erst ab 90 tagessätzen ins führungszeugnis eingetragen. wenn du drunter bist, stehts nicht drin, sofern das der erste strafbefehl war.


hab 30Tagessätze und erstmalig auffällig gewesen also das auch schon mal danke für die info

aber das die Punkte nicht vermerkt werden wundert mich wofür gibt man denn überhaupt Punkte,
ab 1,1Promil 7 warens glaub ich, ich muß ja denn nicht neu machen oder so?
Ist das wirklich so?
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corneliusrufus
Beitrag 18.02.2006, 17:38
Beitrag #19


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Man muss unterschieden zwischen den Punkten und dem zugrunde liegenden Vorfall. Die Punkte werden mit dem Entzug einer FE genullt. Die Vorfälle bleiben jedoch gespeichert!

Mit dem Neuerwerb einer FE ist dann zwar das Punktekonto gelöscht, nur das "Belastungskonto" ist eben nicht rein weiß.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Das_O
Beitrag 18.02.2006, 19:19
Beitrag #20


Neuling
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Axo oki jetzt weis ich bescheid
danke danke noch mal wink.gif
für die Aufklärung
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corneliusrufus
Beitrag 20.02.2006, 12:37
Beitrag #21


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Gerne, smile!

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 07:35