Folgen Führerscheinentzug durch Alkohol |
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Folgen Führerscheinentzug durch Alkohol |
09.01.2006, 15:17
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 09.01.2006 Mitglieds-Nr.: 15838 |
Muss ich vor Wiederaushändigung (10 Monate Abgabe) noch ein ärztliches Gutachten machen, Leberwerte etc? Danke schonmal |
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09.01.2006, 15:20
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Bei 1,31 o/oo ist das eher unwahrscheinlich. Einzige Voraussetzung: Du bist Ersttäter.
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09.01.2006, 15:21
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Als Ersttäter und ohne besondere Umstände: Nein.
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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09.01.2006, 15:21
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
So lange du von der Fahrerlaubnisbehörde nicht dazu aufgefordert wirst, nein.
Hattest du bereits Alkoholdelikte, evtl. auch im Ordnungswidrigkeitenbereich? -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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09.01.2006, 15:22
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Hehe, nicht letzter!!!
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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09.01.2006, 18:03
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 09.01.2006 Mitglieds-Nr.: 15838 |
Ja bin Ersttäter, vielen dank für die Info´s , ich wünsch was
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17.02.2006, 14:37
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16837 |
hab auch noch ne frage dazu
also hab auch entzug für 10 Monate nach alkohol (1,25) bis dato nie aufgefallen erste tat also heist das nur abwarten ?? neu beantragen nur das zeug halt und was geld für die teuren gebühren (lichtbild sehtest erstehilfe und so ) weil lese die ganze zeit was von aufbauseminaren und so muß ich die machen aber bin nicht verpflichtet das zu machen oder? also stand im strafbefehl nix von drin schon mal danke für die mühen |
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17.02.2006, 15:01
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Wenn Du noch in der Probezeit bist musst Du ein besonderes Seminar für alkoholauffällige Fahranfänger absolvieren, bevor die FE wiedererteilt wird.
Btw, die Seminare verteilt die FeB, nicht die Bußgeldstelle oder das Gericht. Das ist Fahrerlaubnisrecht, also eine völlig andere Baustelle... -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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17.02.2006, 17:48
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16837 |
also bin nicht in der probe zeit hatte den führerschein zu dem zeit punkt 5jahre
also kann sein das da noch was kommt ? aber keine MPU nur so ein Aufbauseminar oder? wie lang dauert so ein seminar und wie teuer ist das? Der Beitrag wurde von Das_O bearbeitet: 17.02.2006, 17:50 |
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17.02.2006, 18:14
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Du hast beides nicht zu erwarten, da deine Probezeit bereits abgelaufen war.
-------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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17.02.2006, 18:36
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Ohne Probezeit und dann Seminar riecht leider ziemlich nach Alkoholproblem.
Ist das angesprochene Seminar ein Alkoholseminar? -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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17.02.2006, 19:05
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Ich denke eher, dass @Das_O da etwas falsch aufgefasst hatte und nun befürchtet ihm könnte ein Seminarbesuch abverlangt werden.
Bei lediglich 1,25 Promille als Ersttäter der seine Probezeit beendet hatte wüsste ich nicht, was hier für ein Seminar verlangt werden sollte. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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18.02.2006, 05:10
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 17.01.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 16064 |
wenn du schon fragst:
Zitat wie lang dauert so ein seminar und wie teuer ist das? 4 Sitzungen davon eine 3 Std. ! Insgesamt 9 Std. also ! 250 € (Aber ich kann nicht sagen ob das überall gleich ist, aber so ungefähr wenn du sowas bekommst, musst du dann auch damit rechnen) Greetz MaRsCh -------------------- Wenn ich die See seh, brauch ich kein Meer mehr !
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18.02.2006, 11:42
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16837 |
Jo danke schon mal für die antworten
jup genau @Luxfur hab nur von diesen Mainz 77 gelesen nur war mir nicht sicher ob man das freiwilig machen kann oder ob mir das auferlegt wird oder so und was mich halt nicht ganz raffe ist das "Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob Bedenken gegen die körperlich, geistige oder charakterliche Eignung bestehen, die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis von Belang sind. Erst wenn sich bei der Prüfung des Antrages keine Bedenken gegen die Eignung ergeben, darf ein neuer Führerschein ausgehändigt werden." "http://www.krefeld.de/kommunen/krefeld/fb32.nsf/0/041b6a740437e9dbc1256a530037b42f?OpenDocument&ExpandSection=7" deswegen frag ich Der Beitrag wurde von Das_O bearbeitet: 18.02.2006, 11:49 |
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18.02.2006, 11:47
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Mainz 77 ist ein Kurs zur Sperrfristverkürzung. Den kann man machen, wenn man eine Sperrfrist auferlegt bekommt, damit sie schneller abläuft. Das wird aber nicht überall annerkannt, ist uA. vom Bundesland abhängig.
Siehe auch FAQ Sperrfristverkürzung. Zitat "Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob Bedenken gegen die körperlich, geistige oder charakterliche Eignung bestehen, die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis von Belang sind. Erst wenn sich bei der Prüfung des Antrages keine Bedenken gegen die Eignung ergeben, darf ein neuer Führerschein ausgehändigt werden." Das ist zwar ein Standardsatz, aber mit diesem wird, wenn nach Ansicht der FeB notwendig, eine Auflage in Form eines ärztlichen Gutachtens oder einer MPU begründet. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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18.02.2006, 11:57
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16837 |
axo oki
danke für die aufklärung dann weis ich jetzt endlcih überalles bescheid und wie teuer ist die BAK untersuchung? nur noch eine frage wie ist das mit den Punkte die ich bekommen hab wie lang bleiben die eingetragen und wird der ganze vorfall auch in mein führungszeugnis eingetragen und wenn ja wie lang bleibt es bestehen |
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18.02.2006, 13:15
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 138 Beigetreten: 13.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2257 |
und wie teuer ist die BAK untersuchung? so um die 60 bis 100 euro. du meinst doch die untersuchung, die wg. der trunkenheitsfahrt durchgeführt wurde, oder? nur noch eine frage wie ist das mit den Punkte die ich bekommen hab wie lang bleiben die eingetragen und wird der ganze vorfall auch in mein führungszeugnis eingetragen und wenn ja wie lang bleibt es bestehen keine punkte, weil dein fs ja weg ist. mit dem neuen fs fängst du wieder bei 0 punkten an. du hast vermutlich nen strafbefehl bekommen. das wird erst ab 90 tagessätzen ins führungszeugnis eingetragen. wenn du drunter bist, stehts nicht drin, sofern das der erste strafbefehl war. |
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18.02.2006, 13:39
Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16837 |
so um die 60 bis 100 euro. du meinst doch die untersuchung, die wg. der trunkenheitsfahrt durchgeführt wurde, oder? jup genau das danke nur noch eine frage wie ist das mit den Punkte die ich bekommen hab wie lang bleiben die eingetragen und wird der ganze vorfall auch in mein führungszeugnis eingetragen und wenn ja wie lang bleibt es bestehen keine punkte, weil dein fs ja weg ist. mit dem neuen fs fängst du wieder bei 0 punkten an. du hast vermutlich nen strafbefehl bekommen. das wird erst ab 90 tagessätzen ins führungszeugnis eingetragen. wenn du drunter bist, stehts nicht drin, sofern das der erste strafbefehl war. hab 30Tagessätze und erstmalig auffällig gewesen also das auch schon mal danke für die info aber das die Punkte nicht vermerkt werden wundert mich wofür gibt man denn überhaupt Punkte, ab 1,1Promil 7 warens glaub ich, ich muß ja denn nicht neu machen oder so? Ist das wirklich so? |
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18.02.2006, 17:38
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13093 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Man muss unterschieden zwischen den Punkten und dem zugrunde liegenden Vorfall. Die Punkte werden mit dem Entzug einer FE genullt. Die Vorfälle bleiben jedoch gespeichert!
Mit dem Neuerwerb einer FE ist dann zwar das Punktekonto gelöscht, nur das "Belastungskonto" ist eben nicht rein weiß. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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18.02.2006, 19:19
Beitrag
#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16837 |
Axo oki jetzt weis ich bescheid
danke danke noch mal für die Aufklärung |
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20.02.2006, 12:37
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13093 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Gerne, smile!
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 07:35 |