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> keine abe --> erlöschen der betriebserlaubnis?
herr b
Beitrag 31.12.2005, 11:02
Beitrag #1


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per e-mail nachfrage darf ich den beitrag des verfassers aus einem anderen forum hier posten:

Jo leute gestern is was saublödes passiert.
mir zumindest =(

ich stand auf nem großen parkplatz ( wo keine sau war .. ausser paar jugentliche undso ) und hab an meinem autoradio geschraubt... war schon dunkel undso.

klop klop anne scheibe ... polizei watt machen sie hier?
jo radio rumbasteln undso .. ah ok ... machen wir mal kontrolle... ham die alles geckeckt und gut is.

der eine rennt so ums auto rum und guggt sich alles an.
so auf einmal zeugen sie mal die abe für das zeug da...
ABE für folien dabei ok, abe für felgen dabei ok, abe scheinwerferblenden ok ...

zeigen sie mal die abe für die heckscheinwerfer ( die ich natürlich nicht fand ... weil ich diese nicht habe )

jo habbich net ..ok sonst alles ok.

hm wo sind denn die reflektoren ?
WFT ?
hm ok hab den wagen so vor 2 wochen gekauft. waren net dran..
auf jedenfall das end vom lied:

mängelbericht mit behebung und zum tüf und melden.
gut ok heute morgen gleich die teile ( 4€ ) besorgt, dranmachen lassen, zum tüv, anguggen lassen, alles OK.
das wird aber teuer

wiso teuer. ha ein kumpel von mir hat das auch gehabt der hat punkte bekommen

WAS ?

jo. güt 5€ gezählt für gutachten...
dann zur polizei den wisch abgeben. der so dass muss da hin schicken sie an die stelle am besten per post ... ok alles klar

frage: was kostet mich denn das nun ?
der schaut nach in diesem katalog an dem die einzelnen verwarnungen und so stehen.
nun haltet euch fest:

Mit dieser tat erlischt die BETRIEBSERLAUBNIS VOM FAHRZEUG!

3 Punkte und 50€ Bußgeld

rofl mir kamen fast die tränen.....

KANN DAS SEIN ?


bin mal gespannt was kommt für bußgeld ... vlt ham die ja bissle erbarmen mit mir... is ja meine erste "tat"
wenn das so kommt dann freu ich mich dass sich das so rentiert hat.... scheisse ey.

der link vom original


ist das wirklich so heftig das die betriebserlaubniss erlischt und es dafür punkte gibt?

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 31.12.2005, 11:35
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RA XDiver
Beitrag 31.12.2005, 11:10
Beitrag #2


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Wenn man man vom furchtbaren Schreibstil des Betroffenen absieht.... shutup.gif

Zitat
ist das wirklich so heftig das die betriebserlaubniss erlischt und es dafür punkte gibt?


Ja, ist es. Die Rückstrahler sind in § 53 Abs. 4 StVZO zwingend vorgeschrieben.

Zitat
(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.


Fehlen diese erlischt tatsächlich die BE und 50 EUR sind fällig.

Das er das Fahrzeug so erworben hat ist unerheblich. Der Halter hat für das Vorhandensein der erforderlichen Beleuchtungseinrichtungen Sorge zu tragen.

Was lernen wir daraus wieder: Tuning ohne Ahnung wird teuer.

EDIT: Warum sieht die BKatV nicht vor, dass man einen Sünder gleichzeitig zu einem Deutschkurs verpflichten kann..... crybaby.gif


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herr b
Beitrag 31.12.2005, 11:38
Beitrag #3


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Zitat (RA XDiver @ 31.12.2005, 11:10)
EDIT: Warum sieht die BKatV nicht vor, dass man einen Sünder gleichzeitig zu einem Deutschkurs verpflichten kann..... crybaby.gif

rofl1.gif
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Matte
Beitrag 31.12.2005, 14:16
Beitrag #4


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Ja Moment mal. Das Fahrzeug wurde doch gar nicht in Betrieb gesetzt. Somit ist BKat 175 gar nicht anwendbar, da dort ein "in Betrieb setzen" Voraussetzung ist. Sollte er nicht gefahren sein, so dürfte hier nichts weiter vorwerfbar sein.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 31.12.2005, 14:17
Beitrag #5


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Zitat (Matte @ 31.12.2005, 14:16)
Das Fahrzeug wurde doch gar nicht in Betrieb gesetzt.

Ja Moment mal. wink.gif
Wie ist es denn dann auf den Parkplatz gekommen? think.gif
lg
c.s.
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Matte
Beitrag 31.12.2005, 14:20
Beitrag #6


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Auf einem Anhänger? wink.gif

Wie es dort hin gekommen ist spielt keine Rolle. Das in Betrieb setzen muss ihm bewiesen werden. Sollte er aber dann mit den fahrzeug losgefahren sein, ist der Tatbestand erfüllt.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 31.12.2005, 14:23
Beitrag #7


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Bist Du sicher, daß diese Argumentation vor Gericht Bestand hätte? unsure.gif
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RA XDiver
Beitrag 31.12.2005, 15:12
Beitrag #8


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 31.12.2005, 14:23)
Bist Du sicher, daß diese Argumentation vor Gericht Bestand hätte? unsure.gif

Das dürfte m.E. eher unwahrscheinlich sein. wink.gif


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