Kfz-Zulassung am Zweitwohnsitz?, Zulassung StVZO |
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Kfz-Zulassung am Zweitwohnsitz?, Zulassung StVZO |
Gast_olle_k_* |
22.01.2004, 14:30
Beitrag
#1
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ich habe seit einigen Jahren meinen Pkw am Zweitwohnsitz angemeldet - ganz offiziell mit Meldebestätigung bei der dortigen Zulassungsstelle. Vor wenigen Tagen allerdings bekam ich Post von der Zulassungsstelle meines Hauptwohnsitzes mit der Aufforderung zur Ummeldung. Hat sich das Melderecht geändert? Muß ich meinen Pkw - trotz weiterhin bestehendem Zweitwohnsitz - nunmehr tatsächlich ummelden? |
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22.01.2004, 14:41
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Es kommt im Zulassungsrecht nicht auf den Erst- oder Zweitwohnsitz an, sondern auf den regelmäßigen Standort der Fahrzeuges:
§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVZO: Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll. Wo hat das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort? -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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22.01.2004, 15:42
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
wie ist denn der regelmäßige Standort definiert?
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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22.01.2004, 16:00
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (vgl. BayObLG, Urt. v. 28.10.1958, OLG Hamm, Urt. v. 11.10.1957)
Was regelmäßiger Standort eines Kraftfahrzeugs iSd StVZO § 23 Abs 1 S 1 und der StVO § 27 Abs 2 ist, beurteilt sich grundsätzlich nach den tatsächlichen Verhältnissen, also nach objektiven Merkmalen, nicht jedoch nach den subjektiven Vorstellungen des Verfügungsberechtigten. BVerwG 7. Senat Beschluß vom 18. Juni 1981, Az: 7 B 137/81 -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_olle_k_* |
24.01.2004, 10:52
Beitrag
#5
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Guests |
Danke für die Antworten. Ich interpretiere den Begriff "regelmäßig" so, dass auch ein Aufenthalt von durchschnittlich 2 - 3 Tagen monatlich am zweiten Wohnsitz hierunter fällt.
Jedenfalls war offenbar die Zulassungsstelle am zweiten Wohnsitz dieser Auffassung, als sie mir 1997 auf diesen die Fahrzeugpapiere ausstellte... Ich hoffe, dies "überzeugt" auch die Zulassungsstelle meines ersten Wohnsitzes. |
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24.01.2004, 11:26
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat , dass auch ein Aufenthalt von durchschnittlich 2 - 3 Tagen monatlich am zweiten Wohnsitz hierunter fällt. Dieser Meinung bin ich nicht. Der Aufenthalt von 2 - 3 Tagen am Zweitwohnsitz begründet m. E. noch keinen regelmäßigen Standort. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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24.01.2004, 12:09
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Salopp gefragt: An welchem Ort befindet sich das Fahrzeug "am regelmäßigsten"??
... doch hier im Fall sicherlich am Erstwohnsitz, oder? |
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Gast_olle_k_* |
24.01.2004, 19:04
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#8
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...also: in der Mathematik gibt es keine weitere Unterscheidung des Begriffs "Regelmäßig". Ein regelmäßiges Dreieck ist nicht besser oder schlechter als ein regelmäßiges Zehneck. Was ihr hier meint, dürfte eher mit den Begriffen "häufig" bzw. "häufiger" zu charakterisieren sein.
Da sich die StVZO jedoch offenbar explizit des Terms "regelmäßig" bedient, bin ich nicht so pessimistisch wie Ihr (andererseits: die Jurisprudenz hat mit den Naturwissenschaften gemeinhin nicht viel gemein). |
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24.01.2004, 20:31
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (andererseits: die Jurisprudenz hat mit den Naturwissenschaften gemeinhin nicht viel gemein). ...und genau das ist der springende Punkt. Du kannst doch einem Juristen nicht mit Mathematik kommen. Um von einer juristischen Regelmäßigkeit auszugehen müßten schon mind. 50 % der Fahrten von deinem Zweitwohnsitz ausgehen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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24.01.2004, 22:07
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Ergänze die Definition von "regelmäßig" durch den Begriff "überwiegend", der in diesem Zusammenhang auch eine Rolle spielt. Dann dürften sich die 2 - 3 Tage im Monat bei dieser Diskussion relativieren bzw. sogar verflüchtigen. Das ist der Unterschied zwischen mathematischer und juristischer Sichtweise.
Aber auch hier gilt wieder: wo kein Kläger, da kein Richter. |
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04.03.2009, 11:11
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 09.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25029 |
Hat sich bis heute etwas an der Gesetzeslage geändert? Ich würde meine Kfz. ebenfalls gerne am Zweitwohnsitz belassen. Natürlich findet man es dort auch in >50% der Fälle an. Bundesland bleibt identisch.
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04.03.2009, 12:49
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9915 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Hat sich bis heute etwas an der Gesetzeslage geändert? Ja, mittlerweile (ich glaube seit 3 Jahren)muss das Fahrzeug am Erstwohnsitz angemeldet sein.Details dazu überlasse ich den §§-Reitern. -------------------- Wer bremst hat Angst
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04.03.2009, 14:23
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 09.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25029 |
Das wäre ja gar nicht nach meinem Geschmack. Was für ein Blödsinn. Der passende § dazu wäre gut.
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04.03.2009, 14:32
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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04.03.2009, 22:52
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1324 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 |
Hat sich bis heute etwas an der Gesetzeslage geändert? Ja, mittlerweile (ich glaube seit 3 Jahren)muss das Fahrzeug am Erstwohnsitz angemeldet sein.Details dazu überlasse ich den §§-Reitern. Und wie soll das funktionieren, wenn ich demnächst meinen (Rentner)-Hauptwohnsitz nach Gran Canaria verlege, aber in Deutschland eine kleine Sommerwohnung mit Garage + PKW unterhalten möchte Brauche ich illegalerweise dann 2 Hauptwohnsitze?? fragt sich der Diesel-Georg -------------------- |
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04.03.2009, 23:02
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9915 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Wohnsitze im Ausland sind in diesem Zusammenhang absolut unerheblich und interessieren nicht. So in etwa hat man mir das mal auf dem Amt gesagt.
Ich habe beruflich bedingt fast immer auch einen Wohnsitz im Ausland. Dafür interessiert sich einzig das Finanzamt bzgl. meiner Einkommensteuer. Deine kleine Sommerwohnung wäre dann also Hauptwohnsitz und gut. -------------------- Wer bremst hat Angst
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04.03.2009, 23:32
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1324 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 |
Wohnsitze im Ausland sind in diesem Zusammenhang absolut unerheblich und interessieren nicht. So in etwa hat man mir das mal auf dem Amt gesagt. Ich habe beruflich bedingt fast immer auch einen Wohnsitz im Ausland. Dafür interessiert sich einzig das Finanzamt bzgl. meiner Einkommensteuer. Deine kleine Sommerwohnung wäre dann also Hauptwohnsitz und gut. Das ist so nicht ganz richtig! Wir hatten in Europa zwar schon mal einen einheitlichen Krümmungsgrad von Gurken, aber die Melderechte sind doch recht unterschiedlich und führen zu Problemen. Ich habe derzeit beruflich bedingt in Niederösterreich einen Nebenwohnsitz. Wenn ich den dort zum Hauptwohnsitz machem möchte, dann muß ich einen Nachweis bringen, dass ich meinen Deutschen Hauptwohnsitz entweder aufgegeben habe oder in einen 2.Wohnsitz umgewandelt habe. Letzteres geht nach Deutschem Recht aber nicht, wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt. Bliebe nur, den Deutschen Wohnsitz komplett aufgeben. Was dann zur Folge hätte, dass ich hier kein Fahrzeug mehr auf mich zulassen könnte. Umgekehrt gilt in Österreich: Nur auf den Hauptwohnsitz kann man ein Fahrzeug anmelden. Folglich steht in der Nähe von Schwechat ein in Deutschland zugelassener PKW, der nur gelegentlich zum TÜV mal nach Deutschland kommt. Ich weiß noch nicht, wie das in Spanien aussieht, aber wenn die eine ähnliche Regelung haben, dann habe ich ein Problem. Denn auch in Gran Canaria möchte ich gerne einen kleinen PKW auf mich zulassen... Dann muss ich entweder in die Deutsche Garage einen PKW mit Spanischen Kennzeichen stellen oder in Gran Canaria einen mit Deutschen Kennzeichen. In beiden Fällen gibt es, sollte der Zoll zwischenzeitlich nichts merken, spätestens Probleme, wenn TÜV oder Spanisches Equivalent fällig wird... befürchtet der Diesel-Georg P.S. Ich habe für mich allerdings schon eine Notlösung gefunden: Der PKW in der Deutschen Garage wird auf meine Tochter angemeldet Aber eigentlich ist es einem Vereinten Europa unwürdig, wenn man zu solchen Tricks greifen muß -------------------- |
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05.03.2009, 00:49
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9915 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Du hast schon recht, ich hab's ja nur aus deutscher Sicht geschrieben. Die spinnen, die Europäer.
Es gibt ettliche intereuropäische Regelungen die sich widersprechen bzw. ausschliessen. Ein Teufelskreis (Letztendlich geht's fast immer nur um Geld bzw. Steuern die der eine dem anderen nicht gönnt) -------------------- Wer bremst hat Angst
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Gast_Georg_g_* |
05.03.2009, 01:22
Beitrag
#19
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Guests |
Folglich steht in der Nähe von Schwechat ein in Deutschland zugelassener PKW, der nur gelegentlich zum TÜV mal nach Deutschland kommt. Ist denn das nach österreichischem Recht zulässig? Umgekehrt wäre es ja nicht zulässig, weil ausländische Fahrzeuge nur vorübergehend (bis zu einem Jahr) im Inland am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. |
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05.03.2009, 08:43
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1324 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 |
Folglich steht in der Nähe von Schwechat ein in Deutschland zugelassener PKW, der nur gelegentlich zum TÜV mal nach Deutschland kommt. Ist denn das nach österreichischem Recht zulässig? Umgekehrt wäre es ja nicht zulässig, weil ausländische Fahrzeuge nur vorübergehend (bis zu einem Jahr) im Inland am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das ist Zollrechtlich natürlich nicht zulässig!! Aber was soll ich machen In Österreich anmelden geht ja nicht, weil ich dort nur Nebenwohsitz habe! Wenn die Meldegesetze und die KFZ-Zulassungsvorschriften sich widersprechen, wird selbst der Gesetzestreueste Bürger zum Betrug bzw. in dem Fall zur Steuerhinterziehung gezwungen Bei der Kombination Österreich/Deutschland ist das ja kein so großes Problem. 1. Ein deutscher PKW fällt rund um Wien nicht besonders auf. 2. Fahrt zum TÜV machen ist auch noch erträglich bei der Entfernung. Der besagte PKW ist übrigens derzeit mal wieder in Deutschland, weil ich momentan dort keine größere Baustelle habe. Das ändert sich aber schon bald wieder. Ein neuer Auftrag ist da und dann wird der Wagen wieder gut 1 1/2 Jahre dort bleiben. Umgekehrt hat übrigens ein Österreichicher Mitarbeiter unserer Firma das gleiche Problem,(ich arbeite für eine Deutsch-Österreichische Doppelfirma). Sein Auto in Hannover kommt auch nur zum "Pickerl machen" mal nach Hause... Er hat seinen Hauptwohnsitz in Österreich und in Deutschland gar nichts, obwohl er eine Wohnung gemietet hat. Denn die Österreicher verbieten ihm 2 Hauptwohnsitze anzumelden. In Deutschland kann er aber keinen Nebenwohnsitz anmelden, wenn er nicht auch einen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Und laut den neuen Kfz-Zulassungsvorschriften könnte er auf den Nebenwohnsitz gar kein Auto anmelden. Nur noch mal zur Verdeutlichung: Die Österreichische Logik, dass man nur einen Hauptwohnsitz haben kann, halte ich für plausibler wie die deutsche Logik. Denn: Hauptwohnsitz ist der Ort, wo ich meinen Lebensmittelpunkt habe. Alles andere wären Nebenwohnsitze. Und es ist ja wohl unmöglich, dass ich an mehr als einem Ort meinen Lebensmittelpunkt habe. Das Deutsche Meldegesetz berücksichtigt eigentlich nur Innerdeutsche Wohnsitze, was im Ausland los ist, interessiert nicht. Nach Deutschem Meldegesetz könnte ich 10 und mehr Hauptwohnsitze haben, solange die alle in unterschiedlichen Ländern sind. Und das kann es doch eigentlich nicht sein! Wer solche Gesetze hat, braucht sich nicht wundern, wenn Leute recht einfach untertauchen können. Mit gewisser krimineller Ennergie kann ich mir so ganz einfach mehrere Reisepässe austellen lassen. Als ich vor 30 Jahren mal in Jordanien mit Hauptwohnsitz gemeldet war, habe ich dort problemlos von der Deutschen Botschaft einen neuen Reisepass bekommen. Hätte ich damals auch noch einen Hauptwohnsitz in deutschland gehabt, hätte ich auch dort einen Reisepass bekommen. Vermutlich geht das auch mit Führerscheinen und anderen wichtigen Dokumenten. Also, die derzeitige Regelung, dass es Deutsche Meldebehörden nicht interessiert, wo und wie oft ich im Ausland auch noch gemeldet bin, halte ich für sehr bedenklich! Und das es zur anmeldung eines Nebenwohnsitz in Deutschland Voraussetzung ist auch in Deutschland einen Hauptwohnsitz zu haben ist genau so Weltfremd! Es gibt genügend Rentner, die im den sonnigen Süden ihren Lebensabend verbringen, also unbestreitbar dort ihren Lebensmittelpunkt, sprich Hauptwohnsitz, haben. Viele dieser Rentner unterhalten aber auch in Deutschland noch eine Wohnung oder ein Haus, was sie ein oder zweimal im Jahr noch Besuchsweise für 2 oder 3 Wochen aufsuchen. Und das ist nach Deffinition ja wohl kein Hauptwohnsitz! Grüsse vom Diesel-Georg -------------------- |
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05.03.2009, 08:52
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2041 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 |
Es gibt genügend Rentner, die im den sonnigen Süden ihren Lebensabend verbringen, also unbestreitbar dort ihren Lebensmittelpunkt, sprich Hauptwohnsitz, haben. Viele dieser Rentner unterhalten aber auch in Deutschland noch eine Wohnung oder ein Haus, was sie ein oder zweimal im Jahr noch Besuchsweise für 2 oder 3 Wochen aufsuchen. Und das ist nach Deffinition ja wohl kein Hauptwohnsitz! Da diesen demnächst die Riester-Rente gestrichen wird, wenn sie keinen deutschen Wohnsitz mehr haben, müsse die eh zwangsweise einen deutschen Hauptwohnsitz behalten. Damit stellt sich die Frage nach einem dauerhaften Wegzug aus D eh nicht mehr -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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05.03.2009, 09:25
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Wie soll das denn gehen? Zulagen nebst Zinsen zurückfordern wäre das Einzige, was gehen kann.
Die Riester-Rente ist doch ein Anlagevertrag mit der Bank, da kann der Staat nix streichen. Oder meinst Du die normale gesetzliche Rente? Das war aber schon immer ein Problem mit dauerhaftem Auslandsaufenthalt. Ob das allerdings vorm EUGH Bestand hat ... -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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05.03.2009, 10:10
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2041 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 |
Wie soll das denn gehen? Zulagen nebst Zinsen zurückfordern wäre das Einzige, was gehen kann. Ok, ich habe mich da unklar ausgedrückt, nicht die Rente wird gestrichen sondern die staatlichen Zulagen werden zurückgefordert. Du hast recht, das Riester-Konstrukt beruht auf privaten Verträgen, die der Staat nicht nachträglich beeinflussen kann. An die staatlich gezahlte Förderung kann er aber schon ran und wenn du deinen Riestervertrag im Kleingedruckten durchforstest, wirst auch sowas finden. Und ohne staatliche Förderung ist ein Riestervertrag unrentabel. Gruß Jens -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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05.03.2009, 11:30
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1324 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 |
Das ist jetzt aber alles ganz gewaltig geworden. Ich bekenne mich mitschuldig
1. Ich habe keinen Riestervertrag mehr abgeschlossen, lohnt nicht für die letzten paar Jahre. 2. Die normale Rente kann ich überall auf der Welt beziehen. Dazu ist kein Wohnsitz in Deutschland erforderlich. Die einzige Problematik ergibt sich mit der Krankenkasse. Da muss ich mir noch was einfallen lassen. Die gilt zwar theoretisch auch in Gran Canaria. Blos finde ich da als Ausländer keinen Arzt, der mich auf Kasse behandelt! Die nehmen nur Privatpatienten. Aber zum Glück habe ich wenigstens eine Zusatzversicherung für`s Krankenhaus. Und beim normalen Arzt muß ich halt die Differenz selber drauf legen, für eine Zusatzversicherung bin ich schon zu alt. Da nimmt mich keiner mehr oder, wenn doch, dann nur zu astronomischen Beiträgen Erinnerung: Es ging hier ursprünglich um KFZ-Zulassung am 2. Wohnsitz in Deutschland Grüße vom Diesel-Georg -------------------- |
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05.03.2009, 16:19
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
@diesel-geoerg: sind AT und denn vernetzt?
wenn nicht: Deutschen Hauptwohnsitz abmelden, diese Bescheinigung mit nach AT nehmen und da nen Wohnsitz beantragen, anschliessend wieder in D anmelden.... Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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05.03.2009, 19:50
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9915 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
wenn nicht: Deutschen Hauptwohnsitz abmelden, diese Bescheinigung mit nach AT nehmen und da nen Wohnsitz beantragen, anschliessend wieder in D anmelden.... 1. illegal2. unmöglich solange man für einen deutschen Arbeitgeber arbeitet 3. weder die Meldeämter noch die Finanzämter sind blöd (letztere schon mal gar nicht) -------------------- Wer bremst hat Angst
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16.03.2009, 10:49
Beitrag
#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 16.03.2009 Wohnort: Hesseneck Mitglieds-Nr.: 47424 |
Hallo,
unsere Gesetzgebung sieht im Hauptwohnsitz das Faktum, dass man eben sich gewöhnlich dort aufhält und somit ist das zugleich auch der gewöhnliche Standort für einen zugelassenen PKW. Wenn man sich nur 2-3 Tage am Nebenwohnsitz oder zweitem Wohnsitz aufhält, dann steht doch fest, dass man die meiste Zeit im Monat sich am Hauptwohnsitz befindet. Den Behörden geht es hierbei einfach darum, damit sie wissen, im Falle des Falles, wo man den Bürger gewöhnlich auffinden kann samt seiner Benzinkutsche! Hierbei erinnere ich mich an einen Blechschaden-Unfall vor einigen Jahren in einer Stadt, wo ich keine Ortskenntnisse hatte. Die gegnerische Fahrerin, hielt zwar an und sagte sofort aus, "Sie müßte dringend ihren Mann von der Arbeitsstelle abholen, weshalb ich nach Ihrer Meinung an der Unfallstelle auf sie warten sollte, bis sie wieder zurück kommt. Da hatte ich natürlich etwas dagegen und ich wollte sofort die Polizei via Handy rufen. Während ich erfolgslos mein Handy im Handschuhfach suchte, konnte ich nur noch die gegnerische Fahrerin abfahren sehen und mit Mühe und Not mir ihr Kennzeichen merken. Das Handy hatte ich wider Erwarten garnicht dabei und so versuchte ich durch Passanten-Befragung den Weg zur nächsten Polizeidienststelle zu finden. Die meisten Passanten, die ich befragen konnte, waren Ausländer "Ich nix verstehen" hörte ich mehrfach und andere schickten mich in alle 4 Himmelsrichtungen. Entnervt fuhr ich nach Hause um von dort die Polizei zu verständigen. Als ich in den Hof fuhr, kam mir sofort aufgeregt meine Frau entgegen. Die Polizei würde mich dringend suchen und ich sollte sofort die Polizei anrufen. Das hatte ich sowieso vor und kurz danach standen zwei grün Unformierte bei mir auf der Matte und warfen mir Fahrerflucht vor und forderten mich auf in ein Alkoholbtestgerät zu blasen. Die eilige Dame holte wohl tatsächlich ihren Gatten ab und fuhr zur Unfallstelle zurück, aber natürlich fand sie mich dort nicht mehr. Daraufhin fuhr sie mit ihrem Göttergatten zur Polizei und dort erzählte sie, (dumm wie sie war) sogar die Wahrheit, dass sie einfach weggefahren war und ich sollte auf sie warten. Aber ich hätte Fahrerflucht begangen, weil ich nicht auf sie wartete und ausserdem hätte ich stark nach Alkohol gerochen, obwohl ich keinen Tropfen Alkohol seit einigen Tagen getrunken hatte. Besonders intelligent war wohl der dortige Polizeibeamte, der nichts besseres wußte, als die Polizei in meiner Heimatstadt anzurufen, daß ich Fahrerflucht begangen hätte und vermutlich stark alkoholisiert wäre. Das Alkoholtest-Gerät zeigte natürlich 0,00 Promille an und nun war ich derjenige, welcher die Dame der Fahrerflucht bezichtigte, die sie eben sogar bereits selbst erklärt hatte und meinte, es wäre ihr volles Recht gewesen sich von der Unfallstelle trotz meines Einspruches zu entfernen. Ich erzähle diese Story deswegen, weil damit sehr deutlich wird, wie wichtig für die Ermittlungsbehörden es sein kann, zu wissen, wo der allgemeine, regelmäßige Standort eines Fahrzeuges ist. Dort wo der Mann sein Auto hat, ist der Fahrer in aller Regel nicht weit davon entfernt. Die eilige Dame fuhr innerorts viel zu schnell, weil sie eben ihren Gatten abholen mußte und schon etwas zu spät war. Dass sie zu schnell fuhr, das konnte ich natürlich nicht beweisen, zumal sie keinerlei Bremsspuren hinterließ. Sie hatte mich auf der rechten Seite überholt, gestreift und leicht geschnitten und fuhr dann noch mindestens 300 bis 400 Meter weiter. MfG Tower |
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16.03.2009, 10:57
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9915 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Ich erzähle diese Story deswegen, weil damit sehr deutlich wird, wie wichtig für die Ermittlungsbehörden es sein kann, zu wissen, wo der allgemeine, regelmäßige Standort eines Fahrzeuges ist. Den Ermittlungsbehörden kann das relativ wurscht sein. Die finden den Fahrer so oder so irgendwann.Der einzige Grund zur Standort Definition ist die KFZ Steuer. Denn dort wo das KFZ zugelassen ist wird kassiert. Der Rest ist völlig irrelevant -------------------- Wer bremst hat Angst
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17.03.2009, 07:50
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1324 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 |
Diese ausführungen sind zwar alle völlig richtig. Es geht um KFZ-Steuer und darum, den Halter des KFZ möglichst schnell und einfach persönlich anzutreffen. Damit ist aber das Problem nicht gelöst, wenn, wie mehrfach oben beschrieben, jemand an einem 2. Wohnsitz sein Fahrzeug ständig lassen will. Solange da nur innländische Standorte betroffen sind, ist das kein Problem! Dann steht eben der Jeep mit HH-Kennzeichen irgendwo im Bayerischen Wald, wenn der passionierte Jäger aus Hamburg mit Jagdpacht im Bayerischen Wald seinen Jeep nicht ständig hin und her fahren will. Ist zwar ein bischen ungerecht, Hamburg kassiert die KFZ-Steuer, der entsprechende Landkreis im Bayerischen Wald geht leer aus, obwohl sich das Fahrzeug ständig dort befindet.
Problematisch wird das doch nur wenn einer der Wohnsitze im Ausland liegt und die Melderechte in den jeweiligen Ländern unterschiedlich zum Deutschen Melderecht sind. Aber das wurde ja alles weiter oben schon durchgekaut. Eine rechtlich einwandfreie Lösung ist nicht in Sicht. Und übrigens: Der Vorschlag mich in Deutschland abzumelden, dann in Österreich anzumelden und anschließend ohne Abmeldung in Österreich einfach in Deutschland wieder anmelden würde zwar kurzfristig funktionieren. Aber was ist mit Einkommensteuer zahlen? Da wird doch sofort abgeglichen, denn erst mal wäre ich ja dann in beiden Ländern Steuerpflichtig. Das entfällt zwar wegen Doppelbesteuerungsabkommen, aber in dem Moment fällt es sofort auf, dass ich mich doppelt angemeldet habe. Das nächste Problem ist die Sozialversicherung. Wenn ich in Österreich Hauptwohnsitz habe und auch dort arbeite bin ich natürlich dort auch Sozialversicherungspflichtig. Gleiches gilt für Deutschland! Und was dann? Also der Trick funktioniert nicht Und selbst als Rentner haut das nicht hin! Das fängt dann schon beim Bankkonto an! Weil die Daten wegen der Steuerflüchtlinge alle abgeglichen werden, kommt alleine auf diesem Weg heraus, dass ich doppelt angemeldet bin. Denn die Österreicher führen ja 15% Steuer annonym an Deutschland ab von Kontoinhabern in Österreich mit Deutschem Wohnsitz. Und dabei fällt denen doch sofort auf, dass der gleiche Staatsbürger auch in Österreich einen Hauptwohnsitz hat. Und schon ist diese Lösung geplatzt! Wenn die Behörden schlafen, fällt der doppelte Hauptwohnsitz maximal 1 Jahr lang nicht auf. Aber dann ist Schluss. Wir sind aber wieder mal ganz weit . Es ging hier doch ursprünglich nur um das Anmelden eines KFZ am Nebenwohnsitz! Grüße vom Diesel-Georg -------------------- |
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19.03.2009, 17:18
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47491 |
Hallo
Und wie sieht es aus wenn ich als schweizer Bürger einen Zweitwohnsitz in D habe? Kann ich dann meinen Zweitwagen aus der Schweiz in Deutschland zulassen? Oder kann ich als schweizer Bürger mit deutschem Zweitwohnsitz ein deutsches Auto kaufen und auf meinen Zweitwohnsitz in Deutschland zulassen? Gruss Marco |
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19.03.2009, 20:15
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das müßte eigentlich möglich sein.
§ 46 Abs. 2 FZV: "Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Besteht im Inland kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig." -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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19.03.2009, 20:47
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9915 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Oder kann ich als schweizer Bürger mit deutschem Zweitwohnsitz ein deutsches Auto kaufen und auf meinen Zweitwohnsitz in Deutschland zulassen? Du hast dann in D keinen Zweitwohnsitz sondern einen deutschen Erstwohnsitz. Ausländische Wohnsitze interessieren nicht. Ein Auto kannst Du dort anmelden.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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20.03.2009, 08:31
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#33
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47491 |
Danke für die Antwort. Werd mal versuchen ob ich das hinkrieg!
Gruss Marco |
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23.06.2009, 10:14
Beitrag
#34
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 23.06.2009 Mitglieds-Nr.: 49088 |
Habe mich schon sehr gefreut, als ich diese Info gefunden habe, da ich mein neues Motorrad am Zweitwohnsitz anmelden möchte. Aber das Amt für Straßenverkehrswesen des Kreises Bergstraße in Heppenheim vertritt die Meinung, dass ich das Motorrad nur am Erstwohnsitz anmelden kann. Kann es sein, dass sich hier etwas geändert hat?
Nachtrag: Hätte erstmal weiterlesen müssen, dann hätte sich meine Frage von selbst beantwortet. Aber habe ich wirklich null Chance mein Motorrad am Zweitwohnsitz anzumelden? Der Beitrag wurde von LawLaie bearbeitet: 23.06.2009, 10:19 |
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23.06.2009, 10:31
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
solange du den zweit nicht zum erst machst, nein.
Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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