Kurskosten nach § 70 FeV? |
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Kurskosten nach § 70 FeV? |
25.12.2005, 11:21
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 12.02.2005 Wohnort: Berlin Marzahn Mitglieds-Nr.: 8350 |
Frage was kostet der kurs (alkoholauffälligkeiten) |
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26.12.2005, 01:50
Beitrag
#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7022 |
Der Kurs kostet Dich ca. 350,00€. Aber mit der Teilnahmebescheinigung bekommst Du auf der Führerscheinstelle direkt Deinen Führerschein wieder - es ist keine erneute MPU fällig - so gesehen: Herzlichen Glückwunsch !
Ciao, MeyerK |
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26.12.2005, 10:38
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Zitat (Andyon @ 25.12.2005, 11:21) Hallo und frohe weihnachten an euch alle ,meine frage an euch, ich habe eine neue mpu gemacht die aber neg. ausgefallen ist mit dem vermerk das ich einen kurs machen soll nach § 70 FeV um die letzten zweifel auszuräumen. Frage was kostet der kurs (alkoholauffälligkeiten) Im Grunde genommen ist deine Begutachtung POSITIV ausgefallen. Erstmal herzlichen Glückwunsch hierzu. Die Auflage einen Kurs nach FEV § 70 zu absolvieren, kostet zwar noch etwas, beim TÜV Süd zum Beispiel kostet der Kurs "Leer" je nach Standort ab 405,00 Euro, aber danach wirst du deine FE i.d.R. ohne weitere Veranlassung neu erteilt bekommen. Du hast die Auflage wahrscheinlich deswegen erhalten, da zwar deine Verhaltensänderung hinreichend stabil und motivational gefestigt ist, aber du sollst dein Wissen über Alkohol, Alkoholkonsum und seine Folgen noch zu erweitern. Du sollst über deine Trinkgewohnheiten und deren Veränderung nachdenken und sprechen, sowie Ursachen und Auslöser für deine Alkoholfahrt(en) finden können. Außerdem geht es darum, Strategien zu finden um dein Trinkverhalten kontrollieren zu können, bzw. die Abstinenz stabil fortzuführen. Falsche Verhaltensweisen sollen aufgedeckt werden um in Zukunft Trunkenheitsfahrten zu vermeiden. Der Kurs "Leer" dauert etwa 14 Stunden bei vier Treffen über einen Zeitraum von etwa einem Monat verteilt. Hinterher gehörst du aller Wahrscheinlichkeit nach wieder zum fahrenden Volk... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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26.12.2005, 12:25
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Zitat (magnum88 @ 26.12.2005, 10:38) Im Grunde genommen ist deine Begutachtung POSITIV ausgefallen. Das Ergebnis ist NEGATIV. Der TE ist ungeeignet zum Führen von Kfz. Erst nach Teilnahme an dem § 70-Kurs ist die Eignung wieder gegeben. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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26.12.2005, 12:53
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Zitat (Mr.T @ 26.12.2005, 12:25) Zitat (magnum88 @ 26.12.2005, 10:38) Im Grunde genommen ist deine Begutachtung POSITIV ausgefallen. Das Ergebnis ist NEGATIV. Der TE ist ungeeignet zum Führen von Kfz. Erst nach Teilnahme an dem § 70-Kurs ist die Eignung wieder gegeben. Ich habe u.a. deshalb auch die Worte gewählt: "Im Grunde genommen...", womit m.E. hinreichend ausgedrückt ist, dass formal zwar eine negative, aber eben nach Erfüllung der Auflage positive Beurteilung erfolgt ist. Es gibt sicherlich Leute, die den Einwand von Mr.T als kleinlich oder als Paragrafenreiterei abtun werden. Ich machs jedoch nicht... vielmehr freue ich mich zusammen mit dem TE, dass er demnächst wieder eine auf ihn ausgestellte gültige FE in Händen halten darf... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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26.12.2005, 13:16
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Zitat (magnum88 @ 26.12.2005, 12:53) Es gibt sicherlich Leute, die den Einwand von Mr.T als kleinlich oder als Paragrafenreiterei abtun werden. Das mag sich kleinlich anhören. Wenn dieses GA positiv wäre, braucht man ja keinen Kurs mehr, oder? Ich verstehe natürlich, was gemeint ist. Wir wollen aber doch hier fachlich richtige Antworten geben. -------------------- Gruß Mr.T
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26.12.2005, 23:52
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Zitat (Mr.T @ 26.12.2005, 13:16) Ich verstehe natürlich, was gemeint ist. Wir wollen aber doch hier fachlich richtige Antworten geben. Hallo Mr. T. gerne bemühe ich mich darum, fachlich richtige Antworten zu geben. Also wenn schon, denn schon: Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) z.B., spricht in ihren Veröffentlichungen weder von negativen noch positiven Ergebnissen einer MPU. Fachlich richtig heißt es bei dieser, nun wirklich über alle Zweifel erhabenen Institution: 1) ungeeignet 2) geeignet 3) nachschulungsfähig Ich hoffe sehr, mit meinen vorstehenden Ausführungen zum besseren Verständnis beigetragen zu haben. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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27.12.2005, 22:01
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
@magnum88
Frage: Der Inhaber einer FE hat 2 OWis mit 0,5 o/oo Im VZR auf dem Konto. Die angeordnete MPU führt zu dem von der BASt veröffentlichen Ergebnis "nachschulungsfähig". Und nun? Was macht die Behörde? Warten, bis die Nachschulung innerhalb einer bestimmten Frist absolviert wurde? Was macht die Behörde, wenn die Frist ungenutzt verstreicht? Das Ergebnis ist ja "nachschulungsfähig". Eine Entziehung der FE kommt ja nicht in Betracht, das Ergebnis war ja nicht "ungeeignet". Wie kommt die Behörde denn jetzt aus dem Dilemma? P.S.: Die Antwort lautet: Die Behörde entzieht die FE bei einem Gutachten mit dem Ergebnis "nachschulungsfähig", da die Eignung nicht gegeben ist. Erst nach Abschluss der Nachschulung ist die Eignung wiederhergestellt, die FE kann neu erteilt werden (machen einige, aber nicht alle FEB). P.P.S.: Auch § 11 Abs. 10 FeV spricht von der Wiederherstellung der Eignung nach einem § 70-Kurs. Man kann ja wohl nur die Eignung wiederherstellen, wenn sie vorher nicht gegeben war. Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 27.12.2005, 22:03 -------------------- Gruß Mr.T
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27.12.2005, 22:30
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Das ist für mich schon verständlich.
Ich drücke mich gerne möglichst positiv aus. Diese Antwort hat dem TE bestimmt besser gefallen..., Zitat QUOTE (Andyon @ 25.12.2005, 11:21) Hallo und frohe weihnachten an euch alle ,meine frage an euch, ich habe eine neue mpu gemacht die aber neg. ausgefallen ist mit dem vermerk das ich einen kurs machen soll nach § 70 FeV um die letzten zweifel auszuräumen. Frage was kostet der kurs (alkoholauffälligkeiten) Im Grunde genommen ist deine Begutachtung POSITIV ausgefallen. Erstmal herzlichen Glückwunsch hierzu. Die Auflage einen Kurs nach FEV § 70 zu absolvieren, kostet zwar noch etwas, beim TÜV Süd zum Beispiel kostet der Kurs "Leer" je nach Standort ab 405,00 Euro, aber danach wirst du deine FE i.d.R. ohne weitere Veranlassung neu erteilt bekommen. wie diese: Zitat Mr.T Geschrieben am: 26.12.2005, 12:25 Das Ergebnis ist NEGATIV. Der TE ist ungeeignet zum Führen von Kfz. Erst nach Teilnahme an dem § 70-Kurs ist die Eignung wieder gegeben Wir haben beide dem TE deutlich gemacht, dass er, erst nachdem er den Nachschulungskurs absolviert hat, wieder mit der Neuerteilung einer FE rechnen kann. Ich habe es eben so (meiner Ansicht nach positiver und verständlicher) ausgedrückt, du hast (meiner Ansicht nach) noch mal mit dem Hammer draufgekloppt. Beide Antworten waren im Ergebnis richtig. Und die Ausdrücke positiv und negativ konnte ich in der FeV bisher nicht finden, das ist halt allgemeiner Sprachgebrauch und solange jeder weiß, was gemeint ist... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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26.04.2014, 12:08
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#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 04.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71115 |
Hallo,
fallen bei diesem § 70 FeV Kurs(alkoholauffällig) noch zusätzliche Kosten für eventuelle Blutabnahme an ? Oder geht man zu diesen Kursterminen hin, beteiligt sich am "Unterricht" und macht sich die entsprechenden Gedanken. Mit der FSST muss ich vorher noch sprechen, denn ich bekomm mein Gutachten noch zugeschickt. Hatte meine MPU erst am letzten Donnerstag. Danke. Metro |
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26.04.2014, 14:13
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 567 Beigetreten: 10.06.2012 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 64595 |
Meine Notizen zum §70-Kurs:
"Durchfallen" kann im Grunde genommen nicht, es außer
Eine Blutabnahme oder Ähnliches findet nicht statt. |
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28.04.2014, 12:55
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#12
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 04.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71115 |
Danke für die schnelle Rückmeldung
Dann hoffe ich mal, das wenn ich mein Gutachten in der Hand hab und die Freigabe von der FSST habe, das ich schnell einen Termin bekomme. So wie ich das rausgelesen hab ist das Termin bekommen nicht so einfach weil es nicht genug Teilnehmer gibt. Dann werde ich schon mal alle Veranstaltungsorte in meiner Region Niedersachen raussuchen. |
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28.04.2014, 23:27
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Das "Genehmigungsverfahren" ist recht kurios: Die FSSt genehmigt zunächst generell den §70-Kurs, und dann nach Anmeldung bei dem Veranstalter nochmals "individuell", d.h. man reicht die Anmeldung ein, um dann nochmals das OK zu bekommen Wo soll das denn geregelt sein? -------------------- Gruß Mr.T
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 13:52 |