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> In Deutschland ein polnisches Auto fahren?
Gast_Uwe K._*
Beitrag 04.12.2005, 22:47
Beitrag #51





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Nochmals: Bitte das Thema diskutieren, alles Andere machen die Beteiligten bitte per PN wink.gif Ansonsten mache ich den thread zu

Der Beitrag wurde von Uwe K. bearbeitet: 04.12.2005, 22:48
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zulassungsfuchs
Beitrag 05.12.2005, 11:15
Beitrag #52


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Liest Du hier den selbst manchmal ein bisschen?

Erstmal noch was Grundsätzliches! Du behaupes ja Zulassungen auf einen Zweitwohnsitz sind nicht zulässig! Wie hat die Frau des TE den das FAhrzeug in PL zugelassen bekommen.

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-40218 Geringfügigkeit!

Die Schweiz ist meiness wissens noch nicht einmal in der EU!


Hier ganz interressant die Steuerunschädlichkeit! (Nachgeblättert)

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-29194

Aber Du weisst ja sicherlich wieder besser wo die Einzelnen Fahrzeuge ihren regelmäßigen Standort haben!
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Andreas
Beitrag 05.12.2005, 11:40
Beitrag #53


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Zitat
Du behaupes ja Zulassungen auf einen Zweitwohnsitz sind nicht zulässig! Wie hat die Frau des TE den das FAhrzeug in PL zugelassen bekommen.


Es ist doch völlig unerheblich, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug in PL zugelassen wurde, es stellt sich doch nur die Frage, müßte nach den deutschen Zulassungsbestimmungen dieses Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden, da der regelmäßige Standort des Fahrzeuges in Deutschland ist. Was die polnische Zulassungsstelle macht, interessiert in Deutschland kein Mensch, kommt dieses Fahrzeug aber dauerhaft nach D, unterliegt es uneingschränkt den deutschen Vorschriften.

Was willst du im übrigen immer mit deiner Steuerhinterziehung?? Ich habe bisher nie von einer Steuerhinterziehung gesprochen, sondern "nur" von einem Zulassungsverstoß (§ 1 IntKfzVO, § 23 StVZO, falls dir diese Vorschriften etwas sagen). Ich empfehle daher zunächst das genaue Studium dieser Vorschriften inkl. der ergangenen Gerichtsurteile und der gängigen Gesetzeskommentare. Dann können wir weiterdiskutieren, vorher hat das mit dir keinen Sinn. blink.gif


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zulassungsfuchs
Beitrag 05.12.2005, 14:16
Beitrag #54


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Zitat (Andreas @ 30.11.2005, 14:44)
Zitat (zulassungsfuchs @ 30.11.2005, 14:17)
Du gehst davon aus das der regelmässige Standort Deutschland ist! Warum?

Liest du meine Beiträge auch durch?

Ich habe geschrieben, dass das Fahrzeug unverzüglich in Deutschland zuzulassen ist, wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeuges Deutschland ist. Dies könnte in dem geschilderten Fall ohne weiteres der Fall sein. Ist die gemeinsamer Ehewohnung in D und steht auch dort das Fahrzeug, dann ist kein Platz für eine Zulassung auf den 2. Wohnsitz in Polen.

P. S. Ob es sich in diesem Fall um einer Steuerhinterziehung handelt oder nicht ist doch völlig unerheblich, es liegt auf jeden Fall ein Verstoß gegen zulassungsrechtliche Vorschriften vor.

Wir wissen aber nicht wo der Tatsächliche regelmässige Standort des Fahrzeugs ist
dieses hat der TE hier nicht erwähnt. Und wie Du selbst immer postes is allein der REgelmässige STandort des Fahrzeugs maßgebend.

Diese Aussage von Dir ist reine Spekulation!

"Dies könnte in dem geschilderten Fall ohne weiteres der Fall sein."

Wenn und aber, hätte, könnte, hin und her, rauf und runter,

Vielleicht Wohnt der TE im deutsch - polnischen Grenzbereich und kann zur Grenze Laufen.

Ergo: Entscheidend ist nicht wo der Hauptwohnsitz ist oder die gemeinsame Ehewonung oder wo der Lebensmittelpunkt ist sonder der Tatsächliche Standort des Fahrzeugs und diesen § kennst Du doch! Richttig?
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Andreas
Beitrag 05.12.2005, 14:43
Beitrag #55


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Zitat (zulassungsfuchs @ 05.12.2005, 14:16)
Ergo: Entscheidend ist nicht wo der Hauptwohnsitz ist oder die gemeinsame Ehewonung oder wo der Lebensmittelpunkt ist sonder der Tatsächliche Standort des Fahrzeugs

Woher der plötzliche Sinneswandel? Du hast doch bisher immer behauptet, maßgeblich ist die Zulassung am Wohnsitz und zwar unabhängig vom regelmäßigen Standort des Fahrzeuges. think.gif


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zulassungsfuchs
Beitrag 05.12.2005, 15:40
Beitrag #56


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Welcher Sinneswandel das habe ich nie behauptet. Im Gegenteil ich habe immer behauptet das es Möglich ich Fahrzeuge auch auf Nebenwohnsitzen zuzulassen.
und auch darauf hingewiessen das das nicht 100% Legal ist in Anlehnung darauf das wenn das Fahrzeug nicht wirklich dort seinen Standort hat.

Ansonsten habe Ich gesagt das es nicht möglich ist ein FAhrzeug an einem Standort zuzulassen wo der Halter keinen Wohnsitz hat und Ohne dort eine Verantwortlich Person angeben oder z.B. Das Fahrzeug in einer Halle beispielsweise eines Oltimer Club o.ä. Untergebracht ist und derder Verein in das Örtliche FAhrzeugregister bzw früher in den Fahrzeugschein eingetragen werden kann. In dem von dir angesprochen Fall stand der FAhrzeughalter noch nichtmal mit auf dem Briefkasten.

In einem Fall und zwar mit der Unterstellung eines Users das FAhrzeug nur an einem Zweitwohnsitz zulassen zu wolle weil da eine günstgere REgionalklasse herrst habe ich dich allerdings in der Hitze des Gefechts mit Mc Murphy verwechselt.

Das mit der Steuerhinterziehung wurde hier mehrmals benannt im Übrigem vom TE selbst da man ihn vorgeworfen hat gegen dieAbgabenverordnung verstossen zu haben ich antworte hier nicht nur Dir.
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STVO?
Beitrag 07.12.2005, 20:39
Beitrag #57


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so ein fuchs ist halt schlau, heißt nicht das er alles wissen muß. der läßt halt §§ raussuchen um noch mehr zu wissen (kostet ja auch zeit, nicht das suchen, aber das lesen und verstehen). wenn ich die texte kenne und die lücken dazwischen, dann steht mir das gesamte werk zur verfügung. außerdem kann theorie und praxis auch auseinanderliegen, das ist doch nicht neu oder?

es sollte auch jeder beim schreiben im forum mal darüber nachdenken, dass die §§ zwar eindeutig geschrieben sind, aber dennoch von einigen mißinterprtiert werden. verbale angriffe zu starten oder mit rausschmiss zu drohen ist auch nicht die feine engliche ... cheers
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