Nebelscheinwerfer/Fernlicht, frage |
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Nebelscheinwerfer/Fernlicht, frage |
18.11.2005, 15:48
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 18.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14726 |
Bin neu hier also bitte nicht schlagen falls solche Fragen nicht erwünscht sind... Also... habe folgendes vor...: Nachrüstung von Nebelscheinwerfern.... (Alles Original) würde die Nebelscheinwerfer gern so anschließen das sie bei eingeschaltetem Fernlicht mitleuchten. Habe bei der DEKRA gefragt und der nette Mann konnte mir nicht weiterhelfen, meinte aber das das erlaubt sein "müsste". Er würde es jedenfalls nicht beanstanden... Nun habe ich mich hier bei euch durch die Paragraphen 50 bis 54 gelesen und bin immer noch nicht schlauer... Ist es jetzt erlaubt das die Nebelscheinwerfer immer angehen wenn das Fernlicht angeht, oder nicht? Habe dazu nur §50 Absatz4 gefunden der besagt das das Abblendlicht zusammen mit dem Fernlicht brennen darf.... Jede antwort wäre mir eine Hilfe... hab nämlich keine Lust die Verkabelung zwei Mal zu machen.... Vielen Dank im Voraus- fabiatt Danke für das verschieben! Wie geschrieben, bin neu hier |
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18.11.2005, 15:58
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Nach 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52 Nebelscheinwerfer zulässig mit Abblend- und oder Fernscheinwerfer.
Nur die Praktikabilität steht da in Frage. Wozu Nebler, wenn die Fernscheinwerfer eine weisse Wand produzieren? Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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18.11.2005, 15:59
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 704 Beigetreten: 07.04.2005 Wohnort: Oberfranken Mitglieds-Nr.: 9175 |
Hallo,
also erstmal wird dich hier keiner schlagen, wer fragt bleibt dumm Mir ist auch nicht gegenteiliges bekannt, weiss nur das die Nebelscheinwerfer nicht gehen dürfen, wenn kein Licht eingeschalten ist (ist bei mir nicht so, naja.. ) aber genaueres wird dir einer der Experten hier schon sagen können, vorallem falls ich falsch liege -------------------- Hier bin ich registriert, tut auch gar nicht weh
Kampf gegen Leukämie |
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18.11.2005, 16:03
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6063 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Was soll das bezwecken. Wenn Du Fernlicht brauchst, stören die NSW und umgekehrt natürlich auch. NSW und Fernlicht sind eine absolut sinnfreie Kombination
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18.11.2005, 16:05
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 18.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14726 |
*ähem* *hust*.......
naja... werde das alles ganz Original anschließen. (so das man bei Nebel die Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht oder mit Standlicht an hat und ggf. Fernlicht dazu schalten kann...) Wenn man aber das Fernlicht anmacht oder Lichthupe dann leuchten eben vier statt zwei Scheinwerfer..... ich finde das sinnvoll da man auch auf der Landstraße/Autobahn dann mehr Licht hat wenn man mit Fernlicht fährt... fabiatt muss dann die Praxis zeigen ob das "sinnfrei" ist Vielleicht hast Du ja Recht... Aber Wahrscheinlich liegst Du daneben Weil wenn ich Licht will (Fernlicht) dann alles was drin ist |
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18.11.2005, 16:16
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6063 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Zitat (fabiatt @ 18.11.2005, 16:05) muss dann die Praxis zeigen ob das "sinnfrei" ist Vielleicht hast Du ja Recht... Aber Wahrscheinlich liegst Du daneben Weil wenn ich Licht will (Fernlicht) dann alles was drin ist Da Licht von korrekt eingestellen NSW produziert einen recht hellen Lichtsaum direkt vor der Stoßstange, der eher stört. Wenn Du H4 Lampen hast, dann ist bei Fernlicht die Ausleuchtung im Nahbereich mau, wenn das das Problem ist, montiere besser separate Fernscheinwerfer |
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18.11.2005, 16:23
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 18.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14726 |
ja, stimmt... Denke aber nicht das das Licht der Nebelscheinwerfer stört wenn das Fernlicht an ist... Naja, ich mach mal nen Praxistest H7 hab ich jetzt verbaut...
Außerdem gehts in erster Linie um die Optik bei der Lichthupe Werde aber wohl doch einen versteckten Schalter einbauen um das schaltbar zu machen... Danke erstmal für eure Antworten! Mein Auto ruft fabiatt |
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18.11.2005, 16:30
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat würde die Nebelscheinwerfer gern so anschließen das sie bei eingeschaltetem Fernlicht mitleuchten. Wenn die NSW korrekt eingeschaltet sind (also zusammen mit den Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten und Kennzeichenbeleuchtung) dann müssen sie nicht ausgehen, wenn das Fernlicht eingeschaltet wird. Eine Schaltung, die die NSW zusammen mit dem Fernlicht/Lichthupe angehen läßt, ist aber unzulässig. Zitat Außerdem gehts in erster Linie um die Optik bei der Lichthupe Werde aber wohl doch einen versteckten Schalter einbauen um das schaltbar zu machen... Wenn er z.B. bei der HU gesehen wird, dann war´s das bereits mfg Stefan |
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18.11.2005, 16:36
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 23.03.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8946 |
Ich vermute hier mal einen ganz anderen Hintergrund:
Es ist der typische "mit Standlicht und Nebelscheinwerfer Fahrer", der Sorge hat, dass bei Nutzung des Fernlichts oder der Lichthupe, die Nebelscheinwerfer ausgehen könnten und die ganze Optik des Fahrzeugs den Bach runter geht. Kann Dich aber beruhigen, die Nebelscheinwerfer sind auch bei Nutzung der Lichthupe weiterhin eingeschaltet, es wird Dir kein Kumpel ein Designvergehen vorwerfen. Vermutlich 3er BMW |
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18.11.2005, 16:39
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Eher wichtig: Das Fahren mit den NSW ist nur bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel, Regen, Schnee erlaubt. Daher ist es schon sinnfrei, wenn auch erlaubt, Fernlicht zum NSW anzuschalten. Lichthupe ist was anderes, das ist ein Signal, keine Beleuchtung im eigentlichen Sinne.
Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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18.11.2005, 17:40
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 131 Beigetreten: 20.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8468 |
Zitat Es ist der typische "mit Standlicht und Nebelscheinwerfer Fahrer", der Sorge hat, dass bei Nutzung des Fernlichts oder der Lichthupe, die Nebelscheinwerfer ausgehen könnten und die ganze Optik des Fahrzeugs den Bach runter geht. Kann Dich aber beruhigen, die Nebelscheinwerfer sind auch bei Nutzung der Lichthupe weiterhin eingeschaltet, es wird Dir kein Kumpel ein Designvergehen vorwerfen. Vermutlich 3er BMW Und wenn's ihm nunmal gefällt? Wieso soll er es dann nicht machen? |
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18.11.2005, 17:54
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 23.03.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8946 |
Hab ich geschrieben, dass er es nicht machen soll?
War doch auch ein Hinweis speziell "in seine Richtung" mit positiver Bestätgung dabei, überlesen Dieser erste Hinweis von mir war ein Beitrag zu der Sinnfrage von einigen hier und dem Hintergrund der zugegeben etwas schwer nachvollziehbaren Fragestellung unter normal üblichen Verkehrssituationen. Auch ein "Betroffener" |
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18.11.2005, 18:44
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Im Grunde genommen dürftest du dein Fernlicht nahezu überhaupt nicht mehr benutzen, wenn zeitgleich die Nebelscheinwerfer leuchten:
Zitat (§17 StVO) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei deinem Schaltungsvorhaben dürftest du das Fernlicht aufgrund der gekoppelten Nebelscheinwerfer nicht mehr benutzen, sofern nicht aufgrund von Nebel, Regen oder Schneefall die sicht erheblich eingeschränkt ist. Diesen Passus Zitat (§50 StVZO) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen. würde ich so interpretieren, dass das Abblendlicht die einzige gleichzeitig schaltbare Beleuchtung ist, die abgesehen von den zwingend vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen gleichzeitig mitgeschaltet mitleuchten darf.
-------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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18.11.2005, 19:50
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 |
Meinst Du dann macht man dir auf der BAB eher Platz!
Auf die Geschicte mit Nebel,Schnefall oder REgen hättes Du auch von allei kommen können! |
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19.11.2005, 18:01
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 06.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14382 |
Zitat (fabiatt @ 18.11.2005, 15:48) Hallo.... Bin neu hier also bitte nicht schlagen falls solche Fragen nicht erwünscht sind... Also... habe folgendes vor...: Nachrüstung von Nebelscheinwerfern.... (Alles Original) würde die Nebelscheinwerfer gern so anschließen das sie bei eingeschaltetem Fernlicht mitleuchten. Habe bei der DEKRA gefragt und der nette Mann konnte mir nicht weiterhelfen, meinte aber das das erlaubt sein "müsste". Er würde es jedenfalls nicht beanstanden... Nun habe ich mich hier bei euch durch die Paragraphen 50 bis 54 gelesen und bin immer noch nicht schlauer... Ist es jetzt erlaubt das die Nebelscheinwerfer immer angehen wenn das Fernlicht angeht, oder nicht? Habe dazu nur §50 Absatz4 gefunden der besagt das das Abblendlicht zusammen mit dem Fernlicht brennen darf.... Jede antwort wäre mir eine Hilfe... hab nämlich keine Lust die Verkabelung zwei Mal zu machen.... Vielen Dank im Voraus- fabiatt Danke für das verschieben! Wie geschrieben, bin neu hier Moin hab auch in deinem fall mal in meinen unterlagen geschnüffelt und folgendes gefunden "§ 52 Nebelscheinwerfer Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein. Sie dürfen nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Ist bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer mehr als 400mm von der breitesten Stelle des Kraftfahrzeuges entfernt, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschalten sein, das sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Die Beleuchtungsstärke darf bei 25m Abstand in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber 1 Lux nicht übersteigen. Bei 2 Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten." Zitat: bei eingeschaltenem Fernlicht dürfen deine Nebelscheinwerfer NICHT mit leuchten. |
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19.11.2005, 19:06
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#16
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Zitat (Jaeckel24 @ 19.11.2005, 18:01) Zitat: bei eingeschaltenem Fernlicht dürfen deine Nebelscheinwerfer NICHT mit leuchten. Und woraus beziehst Du diese Aussage jetzt genau? Was zitierst du da? Abgesehen davon: Die Beleuchtung des fahrzeugs dürfte IMO ECE-Richtlinien entsprechen, diese haben aber keine Vorschrift, die gegen Nebel + Fern spricht. Natürlich dürfen diese Scheinwerfer nicht gleichgeschaltet sein, da man ansonsten gegen weitere Vorschriften verstossen müsste, zB bei benutzung der Lichthupe. Das war aber IMO nicht die Intention des TE. Es ging lediglich um eine Schaltung, bei der die NSW anbleiben, wenn das Fernlicht zugeschaltet wird. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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19.11.2005, 19:20
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Zitat (blue0711 @ 19.11.2005, 19:06) Das war aber IMO nicht die Intention des TE. Es ging lediglich um eine Schaltung, bei der die NSW anbleiben, wenn das Fernlicht zugeschaltet wird. Ich glaube du irrst... Zitat Ist es jetzt erlaubt das die Nebelscheinwerfer immer angehen wenn das Fernlicht angeht Das verstehe ich so, als wenn die Nebler quasi einen 2. Satz Fernscheinwerfer abgeben sollen... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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19.11.2005, 19:30
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Uups, 'zeihung.
Das geht definitiv nicht, da man bei guten Sichtverhältnissen das Fernlicht nicht nutzen dürfte. Das widerspricht aber den Zulassungsvorschriften, nach denen das Fahrzeug mit fernscheinwerfern ausgestattet sein muss. deren Funktion und faktische Benutzbarkeit wird dabei selbstverständlich vorausgesetzt. Eine solche Schaltung widerspricht also der durch die Zulassungsvorschriften angestrebten Funktion und könnte IMHO sehr wohl auch beanstandet werden. Das Fahren damit würde recht sicher beanstandet werden, wenn die Sichtverhältnisse eben gut sind. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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19.11.2005, 19:43
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Zitat (blue0711 @ 19.11.2005, 19:30) ... da man bei guten Sichtverhältnissen das Fernlicht nicht nutzen dürfte. Das widerspricht aber den Zulassungsvorschriften, nach denen das Fahrzeug mit fernscheinwerfern ausgestattet sein muss. Ääähm, auch 'zeihung, Kai, vermute mal, Du meinst Nebelscheinwerfer; mit denen aber muß ein Kfz nicht ausgestattet sein. lg c.s. |
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19.11.2005, 20:00
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Neenee, schon richtig: Fernscheinwerfer.
Wenn die NSW zwangsweise mit dem Fernlicht angehen, darfst du dein Fernlicht nicht mehr anmachen, wenn gute Sichtverhältnisse herrschen. Damit hast du faktisch kein Fernlicht. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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19.11.2005, 20:04
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Moment, irgendwas liegt mir da noch quer:
Bei guter Sicht dürfen doch die Nebelscheinwerfer gar nicht eingeschaltet werden, selbstverfreilich aber das Fernlicht, und Zwangsschaltung Beider ist eh' nicht erlaubt; also wie jetzt?? lg c.s. |
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19.11.2005, 20:08
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Da bin ich auch zuerst gestolpert.
Aber der TE schreibt: Zitat Ist es jetzt erlaubt das die Nebelscheinwerfer immer angehen wenn das Fernlicht angeht Also eine Zwangsschaltung. Anders wäre ... immer anbleiben. DAS geht iO. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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19.11.2005, 21:48
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1345 Beigetreten: 14.06.2005 Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz Mitglieds-Nr.: 10319 |
Zitat (fabiatt @ 18.11.2005, 16:05) Wenn man aber das Fernlicht anmacht oder Lichthupe dann leuchten eben vier statt zwei Scheinwerfer..... Ich habe das Gefühl es geht dem TE hauptsächlich um eine eindrucksvollere Lichthupe -------------------- Gruß, Michael
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19.11.2005, 21:50
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Dann muss er dazu aber Fernscheinwerfer installieren, nicht NSW
Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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20.11.2005, 16:44
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 06.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14382 |
Zitat (blue0711 @ 19.11.2005, 19:06) Zitat (Jaeckel24 @ 19.11.2005, 18:01) Zitat: bei eingeschaltenem Fernlicht dürfen deine Nebelscheinwerfer NICHT mit leuchten. Und woraus beziehst Du diese Aussage jetzt genau? Was zitierst du da? Abgesehen davon: Die Beleuchtung des fahrzeugs dürfte IMO ECE-Richtlinien entsprechen, diese haben aber keine Vorschrift, die gegen Nebel + Fern spricht. Natürlich dürfen diese Scheinwerfer nicht gleichgeschaltet sein, da man ansonsten gegen weitere Vorschriften verstossen müsste, zB bei benutzung der Lichthupe. Das war aber IMO nicht die Intention des TE. Es ging lediglich um eine Schaltung, bei der die NSW anbleiben, wenn das Fernlicht zugeschaltet wird. Gruss kai Ich bezihe meine angaben aus dem Tabellenbuch Kraftfahrzeugtechnik Europa Lehrmittel. dord finde ich fast alle Fahrzeug und Karosserie technische Angaben. |
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20.11.2005, 16:49
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 06.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14382 |
Zitat (blue0711 @ 19.11.2005, 20:00) Neenee, schon richtig: Fernscheinwerfer. Wenn die NSW zwangsweise mit dem Fernlicht angehen, darfst du dein Fernlicht nicht mehr anmachen, wenn gute Sichtverhältnisse herrschen. Damit hast du faktisch kein Fernlicht. Gruss kai Die Nebelscheinwerfer dürfen zu allen Lichtverhältnissen eingeschalten werden nur Das Nebelschlußlicht darf nicht einfach so eingeschalten werden erst ab einer sichtweite von 50m und weniger |
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20.11.2005, 16:55
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Zitat (Jaeckel24 @ 20.11.2005, 16:49) Die Nebelscheinwerfer dürfen zu allen Lichtverhältnissen eingeschalten werden... ... vorausgesetzt, die Sicht ist durch Nebel,Schneefall oder Regen erheblich behindert (§ 17 Abs. 3 StVO) lg c.s. |
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20.11.2005, 17:10
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Nur, weil's komplett falsch ist, nochmal von mir:
Zitat (Jaeckel24 @ 20.11.2005, 16:49) Die Nebelscheinwerfer dürfen zu allen Lichtverhältnissen eingeschalten werden NEIN, siehe §17 Abs.3 StVO Zitat (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. ... .Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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20.11.2005, 17:12
Beitrag
#29
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 06.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14382 |
Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.11.2005, 16:55) Zitat (Jaeckel24 @ 20.11.2005, 16:49) Die Nebelscheinwerfer dürfen zu allen Lichtverhältnissen eingeschalten werden... ... vorausgesetzt, die Sicht ist durch Nebel,Schneefall oder Regen erheblich behindert (§ 17 Abs. 3 StVO) lg c.s. Behindert ja aber nicht erheblich |
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20.11.2005, 17:14
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 06.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14382 |
Zitat (blue0711 @ 20.11.2005, 17:10) Nur, weil's komplett falsch ist, nochmal von mir: Zitat (Jaeckel24 @ 20.11.2005, 16:49) Die Nebelscheinwerfer dürfen zu allen Lichtverhältnissen eingeschalten werden NEIN, siehe §17 Abs.3 StVO Zitat (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. ... .Gruss kai Doch ich binn Fahrzeug und karosseriebaumechaniker und weis daher was ich schreibe da ich diese richtlinien und nurmen auswendich wissen muß |
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20.11.2005, 17:29
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Nuja, wenn Du es besser weisst als das Gesetz ...
Schau dir den Paragraphen 17 StVO Abs.3 nochmal genau an, insbesondere meine Hervorhebung. Das hat nichts mit Zulassungsvorschriften ("Richtlinien und Normen") zu tun und ist ziemlich eindeutig, oder? Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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20.11.2005, 17:45
Beitrag
#32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 06.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14382 |
Zitat (blue0711 @ 20.11.2005, 17:29) Nuja, wenn Du es besser weisst als das Gesetz ... Schau dir den Paragraphen 17 StVO Abs.3 nochmal genau an, insbesondere meine Hervorhebung. Das hat nichts mit Zulassungsvorschriften ("Richtlinien und Normen") zu tun und ist ziemlich eindeutig, oder? Gruss kai Habe ich schon und das besagt genau das was ich schon die ganze zeit sage |
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20.11.2005, 17:52
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Füttere ich hier grade einen Troll oder was wird das?
Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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20.11.2005, 17:56
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Sorry Jaeckel24, aber deine Auffassung ist anscheinend nicht korrekt.
Hier nochmal der genannte Paragraph der StVO: Zitat (§17 StVO) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Im Text der Strassenverordnung ist explizit aufgeführt, dass nur bei "solcher Witterung" Nebelscheinwerfer genutzt werden dürfen. Dies bezieht sich eindeutig auf die im vorherigen Satt genannten Witterungsarten: Erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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20.11.2005, 18:51
Beitrag
#35
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 06.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14382 |
Zitat (CvR @ 20.11.2005, 17:56) Sorry Jaeckel24, aber deine Auffassung ist anscheinend nicht korrekt. Hier nochmal der genannte Paragraph der StVO: Zitat (§17 StVO) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Im Text der Strassenverordnung ist explizit aufgeführt, dass nur bei "solcher Witterung" Nebelscheinwerfer genutzt werden dürfen. Dies bezieht sich eindeutig auf die im vorherigen Satt genannten Witterungsarten: Erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen. Was verstehst du unter erheblich? Meine Personliche Auffassung erheblich siet so aus: negative sicht durch Schnee, Regen, Nebel mit sichtweiten unter 100m. Dies ist aber für andere noch nicht erheblich. Also ansichtssache des Fahrers. Das heist jedoch nicht das daß auch für Sonnenschein gildet. |
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20.11.2005, 18:55
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Unter erheblicher Reduzierung der Sichtweite verstehe ich, dass die Sicht durch die genannten Witterungseinflüsse so weit beeinträchtigt ist, dass zumindest eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit erforderlich ist. Bei Sichtweiten von ca. 100m ist das imho gegeben.
Andererseits finde ich nicht, dass bspw. bei 400m Sicht dieselbe bereits erheblich beeinträchtigt ist. Bei Sonnenschein dürfen Nebelscheinwerfer definitiv überhaupt nicht betrieben werden, da sie gemäß StVO eben ausschließlich bei Regen, Schneefall oder Nebel genutzt werden dürfen. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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20.11.2005, 19:26
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#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 06.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14382 |
Zitat (CvR @ 20.11.2005, 18:55) Unter erheblicher Reduzierung der Sichtweite verstehe ich, dass die Sicht durch die genannten Witterungseinflüsse so weit beeinträchtigt ist, dass zumindest eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit erforderlich ist. Bei Sichtweiten von ca. 100m ist das imho gegeben. Andererseits finde ich nicht, dass bspw. bei 400m Sicht dieselbe bereits erheblich beeinträchtigt ist. Bei Sonnenschein dürfen Nebelscheinwerfer definitiv überhaupt nicht betrieben werden, da sie gemäß StVO eben ausschließlich bei Regen, Schneefall oder Nebel genutzt werden dürfen. Bei sonne stimme ich dir auf Jedenfall Zu. Bei negativer sicht ist dies jedoch auslegungssache des Fahrers was für ihn schlecht genug ist. |
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20.11.2005, 23:52
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#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Was ist los hier, erst schreibst du, dass Nebelscheinwerfer bei "allen Lichtverhältnissen" eingeschaltet sein dürfen, dann fängst du langsam an, dir selbst zu widersprechen, bis du da angelangt bist, wo die anderen schon lange hin wollen: Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung. Was erheblich ist müsste im ganz argen Zweifelsfall das Gericht klären. Es geht aber um was ganz anderes: es ging darum, die Nebelscheinwerfer so zu schalten, dass sie zusammen mit dem Fernlicht und der Lichthupe leuchten. Das ist aber nicht erlaubt, da man die Lichthupe auch bei Sonnenschein benutzen könnte und dann die Nsw. leuchten würden, was ja verboten ist, wie dich auch selbst sagst.
P.S. Falls du jetzt sagst "bei Sonne brauche ich keine Lichthupe", bitte: was ist nachts bei ganz klarem Himmel? Da gibt es keine Sonne, also fährt man mit Fernlicht. Und es gibt aber keinen Regen, Schnee, Nebel, also dürfen die Nsw. nicht leuchten. Und die sind jetzt aber mit dem Fernlicht zusammengeschaltet. Also...? P.P.S. Nur weil du Automechaniker bist, muss das ja nicht heißen, dass du alles weißt, oder? Ich bin Gärtner und sage dir jetzt: Bäume werden immer mit dem Grünen nach unten gepflanzt. Stimmt nicht sagst du? Na sowas... |
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21.11.2005, 01:19
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#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4118 Beigetreten: 20.11.2004 Wohnort: JO31JJ Mitglieds-Nr.: 6817 |
So, jetzt gebe ich meinen Senf auch mal dazu.
Wann NSW leuchten dürfen (bzgl. der Witterungsverhältnisse) steht wohl eindeutig genug in der StVO. Jetzt zur Schaltung der NSW: Früher mussten die NSW AUTOMATISCH AUSGESCHALTET werden, sobald Fernlicht eingeschaltet wurde bzw. die Lichthupe betätigt wurde. Dieses wurde durch ein Relais realisiert, wobei an Klemme 85 Abblendlicht (über den Schalter für die NSW) und an Klemme 86 Fernlicht angeklemmt wird. Im Normalfall wirkt der Fernlichtanschluß als Masse und der Abblendlichtanschluß sorgt für die Spannung an der Relaisspule, die daraufhin anzieht und damit über die Klemme 87 (Batterie +) nach Klemme 87a (zu den NSW) die NSW einschaltet. Betätigt man nun die Lichthupe/Fernlicht, so wirken an den Klemmen 85 und 86 beidesmal +12 V und die Relaisspule wird somit stromlos und das Relais fällt ab und entsprechend gehen die NSW aus. Heutzutage ist diese Schaltung nicht mehr vorgeschrieben. Somit dürfen die NSW WEITERLEUCHTEN, wenn das Fernlicht/Lichthupe eingeschaltet wird. Es ist jedoch verboten, die Schaltung so zu modifizieren, das bei Betätigung des Fernlichts/Lichthupe die NSW EINGESCHALTET werden!!! Die NSW dürfen NUR mittels Schalter eingeschaltet werden (und eine gelbe Kontrolleuchte muss sinnfällig den Einschaltzustand anzeigen). Gruß Eddie -------------------- Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...
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21.11.2005, 02:38
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#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Zitat (Eddie @ 21.11.2005, 01:19) Die NSW dürfen NUR mittels Schalter eingeschaltet werden (und eine gelbe Kontrolleuchte muss sinnfällig den Einschaltzustand anzeigen). Grüne...? -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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21.11.2005, 11:16
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#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4118 Beigetreten: 20.11.2004 Wohnort: JO31JJ Mitglieds-Nr.: 6817 |
@ Luxfur
Hast recht, normalerweise sind es grüne, bei VW waren es immer gelbe Gruß Eddie -------------------- Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...
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21.11.2005, 16:17
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#42
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Für NSW soll eine Kontrollleuchte vorgeschrieben sein? Das ist mir neu. Ich lasse mich aber gerne belehren. Wo steht das?
Gruß, Chris |
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21.11.2005, 16:30
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#43
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 |
Das steht nirgens weil sie nicht vorgeschrieben ist!
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21.11.2005, 21:20
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#44
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Nochmal die EG-Rili:
Zitat (76/756/EWG) ...4.3.10 . Elektrische Schaltung Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für Fernlicht oder den Scheinwerfern für Abblendlicht - und umgekehrt - ein - und ausgeschaltet werden können . 4.3.11 . Einschaltkontrolle Zulässig . ... und weiter vorn ...1.17 . " Einschaltkontrolle " ist eine Kontrolleinrichtung , die anzeigt , daß eine Einrichtung in Betrieb ist , gleichviel , ob sie einwandfrei arbeitet oder nicht . ... Nach 78/316/EWG muss die Betätigungseinrichtung zusätzlich noch mit dem zugehörigen Symbol gekennzeichnet sein, Ebenso die Kontrollleuchte, so vorhanden. Das Symbol ist dieser nette Knubbelscheinwerfer mit einer senkrechten Welle davor und 3 parallelen schräg nach unten vom Scheinwerfer weg laufenden Strichen. Eine Farbe ist IMHO nicht vorgeschrieben, blau darf aber nicht, grün wird empfohlen. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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21.11.2005, 22:01
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#45
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 |
Ja scön Sie ist Zulässig! Wurde auch gar nicht bestritten. Aber nicht vorgeschrieben!
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21.11.2005, 22:06
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#46
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Wollte dich nur durch die Macht der Richtlinien unterstützen.
Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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22.11.2005, 23:02
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#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4641 Beigetreten: 13.06.2004 Wohnort: an Rhein und Mosel Mitglieds-Nr.: 3741 |
...hätte beinahe unpassend geschrieben
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23.11.2005, 23:13
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#48
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 555 Beigetreten: 13.06.2005 Wohnort: Freital/Teltow Mitglieds-Nr.: 10267 |
Zitat (Eddie @ 21.11.2005, 01:19) Jetzt zur Schaltung der NSW: Früher mussten die NSW AUTOMATISCH AUSGESCHALTET werden, sobald Fernlicht eingeschaltet wurde bzw. die Lichthupe betätigt wurde. Heutzutage ist diese Schaltung nicht mehr vorgeschrieben. Somit dürfen die NSW WEITERLEUCHTEN, wenn das Fernlicht/Lichthupe eingeschaltet wird. Gruß Eddie Sehr komisch. Bei nem Kollegen mit nem 309 GTI BJ 90 bleiben die NSW bei Fernlicht an. Mein 309 GTI16 BJ 93 schaltet die NSW bei Fernlicht aus. Und in einer Polizeikontrolle musste ich das auch schon vorführen! Gab es nicht mal was, dass nicht mehr als 4 Schweinwerfer gleichzeitig leuchten durften? |
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24.11.2005, 02:29
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#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4118 Beigetreten: 20.11.2004 Wohnort: JO31JJ Mitglieds-Nr.: 6817 |
Zitat (Frank309 @ 23.11.2005, 23:13) Sehr komisch. Bei nem Kollegen mit nem 309 GTI BJ 90 bleiben die NSW bei Fernlicht an. Mein 309 GTI16 BJ 93 schaltet die NSW bei Fernlicht aus. Und in einer Polizeikontrolle musste ich das auch schon vorführen! @ Frank309 Ich kann Dir jetzt nicht genau sagen, ab wann die Schaltung (NSW bei Fernlicht aus) geändert wurde, aber wie schon gesagt, heutzutage dürfen die NSW an bleiben. Zitat (Frank309 @ 23.11.2005, 23:13) Gab es nicht mal was, dass nicht mehr als 4 Schweinwerfer gleichzeitig leuchten durften? Die armen Schweine Gruß Eddie btw: Du meintest wohl, es dürfen nicht mehr als 4 ZUSÄTZLICHE Scheinwerfer ANGEBAUT werden (FSW bzw. NSW) -------------------- Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...
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24.11.2005, 07:03
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#50
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 555 Beigetreten: 13.06.2005 Wohnort: Freital/Teltow Mitglieds-Nr.: 10267 |
Zitat (Eddie @ 24.11.2005, 02:29) Zitat (Frank309 @ 23.11.2005, 23:13) Gab es nicht mal was, dass nicht mehr als 4 Schweinwerfer gleichzeitig leuchten durften? Die armen Schweine Gruß Eddie btw: Du meintest wohl, es dürfen nicht mehr als 4 ZUSÄTZLICHE Scheinwerfer ANGEBAUT werden (FSW bzw. NSW) Sorry, war schon spät... ist aber lustig... Aber im Ernst, die Polizei hat ganz genau drauf geachtet, dass die Nebler bei Fernlicht wieder ausgehen... Warum nur wenns legal ist? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.05.2024 - 00:50 |