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> Nebelscheinwerfer/Fernlicht, frage
fabiatt
Beitrag 18.11.2005, 15:48
Beitrag #1


Neuling
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Hallo....

Bin neu hier also bitte nicht schlagen falls solche Fragen nicht erwünscht sind...

Also... habe folgendes vor...:

Nachrüstung von Nebelscheinwerfern.... (Alles Original)

würde die Nebelscheinwerfer gern so anschließen das sie bei eingeschaltetem Fernlicht mitleuchten.

Habe bei der DEKRA gefragt und der nette Mann konnte mir nicht weiterhelfen, meinte aber das das erlaubt sein "müsste". Er würde es jedenfalls nicht beanstanden...

Nun habe ich mich hier bei euch durch die Paragraphen 50 bis 54 gelesen und bin immer noch nicht schlauer...

Ist es jetzt erlaubt das die Nebelscheinwerfer immer angehen wenn das Fernlicht angeht, oder nicht?

Habe dazu nur §50 Absatz4 gefunden der besagt das das Abblendlicht zusammen mit dem Fernlicht brennen darf....

Jede antwort wäre mir eine Hilfe... hab nämlich keine Lust die Verkabelung zwei Mal zu machen....

Vielen Dank im Voraus-

fabiatt


Danke für das verschieben! Wie geschrieben, bin neu hier smile.gif
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blue0711
Beitrag 18.11.2005, 15:58
Beitrag #2


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Nach 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52 Nebelscheinwerfer zulässig mit Abblend- und oder Fernscheinwerfer.

Nur die Praktikabilität steht da in Frage. Wozu Nebler, wenn die Fernscheinwerfer eine weisse Wand produzieren?

Gruss
kai


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Gruß Kai
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nadderl
Beitrag 18.11.2005, 15:59
Beitrag #3


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Hallo,

also erstmal wird dich hier keiner schlagen, wer fragt bleibt dumm tongue.gif

Mir ist auch nicht gegenteiliges bekannt, weiss nur das die Nebelscheinwerfer nicht gehen dürfen, wenn kein Licht eingeschalten ist (ist bei mir nicht so, naja.. whistling.gif ) aber genaueres wird dir einer der Experten hier schon sagen können, vorallem falls ich falsch liege


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helmet lampshade
Beitrag 18.11.2005, 16:03
Beitrag #4


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Was soll das bezwecken. Wenn Du Fernlicht brauchst, stören die NSW und umgekehrt natürlich auch. NSW und Fernlicht sind eine absolut sinnfreie Kombination
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fabiatt
Beitrag 18.11.2005, 16:05
Beitrag #5


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*ähem* *hust*....... wink.gif

naja... werde das alles ganz Original anschließen. (so das man bei Nebel die Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht oder mit Standlicht an hat und ggf. Fernlicht dazu schalten kann...)

Wenn man aber das Fernlicht anmacht oder Lichthupe huh.gif dann leuchten eben vier statt zwei Scheinwerfer.....

ich finde das sinnvoll da man auch auf der Landstraße/Autobahn dann mehr Licht hat wenn man mit Fernlicht fährt...



fabiatt

muss dann die Praxis zeigen ob das "sinnfrei" ist smile.gif Vielleicht hast Du ja Recht... Aber Wahrscheinlich liegst Du daneben smile.gif Weil wenn ich Licht will (Fernlicht) dann alles was drin ist smile.gif
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helmet lampshade
Beitrag 18.11.2005, 16:16
Beitrag #6


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Zitat (fabiatt @ 18.11.2005, 16:05)
muss dann die Praxis zeigen ob das "sinnfrei" ist smile.gif Vielleicht hast Du ja Recht... Aber Wahrscheinlich liegst Du daneben smile.gif Weil wenn ich Licht will (Fernlicht) dann alles was drin ist smile.gif

Da Licht von korrekt eingestellen NSW produziert einen recht hellen Lichtsaum direkt vor der Stoßstange, der eher stört. Wenn Du H4 Lampen hast, dann ist bei Fernlicht die Ausleuchtung im Nahbereich mau, wenn das das Problem ist, montiere besser separate Fernscheinwerfer
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fabiatt
Beitrag 18.11.2005, 16:23
Beitrag #7


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ja, stimmt... Denke aber nicht das das Licht der Nebelscheinwerfer stört wenn das Fernlicht an ist... Naja, ich mach mal nen Praxistest smile.gif H7 hab ich jetzt verbaut...

Außerdem gehts in erster Linie um die Optik bei der Lichthupe smile.gif Werde aber wohl doch einen versteckten Schalter einbauen um das schaltbar zu machen...

Danke erstmal für eure Antworten! Mein Auto ruft smile.gif


fabiatt
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Stefan Süßmann
Beitrag 18.11.2005, 16:30
Beitrag #8


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Zitat
würde die Nebelscheinwerfer gern so anschließen das sie bei eingeschaltetem Fernlicht mitleuchten.


Wenn die NSW korrekt eingeschaltet sind (also zusammen mit den Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten und Kennzeichenbeleuchtung) dann müssen sie nicht ausgehen, wenn das Fernlicht eingeschaltet wird.
Eine Schaltung, die die NSW zusammen mit dem Fernlicht/Lichthupe angehen läßt, ist aber unzulässig.

Zitat
Außerdem gehts in erster Linie um die Optik bei der Lichthupe  Werde aber wohl doch einen versteckten Schalter einbauen um das schaltbar zu machen...


Wenn er z.B. bei der HU gesehen wird, dann war´s das bereits tongue.gif


mfg


Stefan
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Jasper
Beitrag 18.11.2005, 16:36
Beitrag #9


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Ich vermute hier mal einen ganz anderen Hintergrund:

Es ist der typische "mit Standlicht und Nebelscheinwerfer Fahrer", der Sorge hat, dass bei Nutzung des Fernlichts oder der Lichthupe, die Nebelscheinwerfer ausgehen könnten und die ganze Optik des Fahrzeugs den Bach runter geht.

Kann Dich aber beruhigen, die Nebelscheinwerfer sind auch bei Nutzung der Lichthupe weiterhin eingeschaltet, es wird Dir kein Kumpel ein Designvergehen vorwerfen.

Vermutlich 3er BMW think.gif
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blue0711
Beitrag 18.11.2005, 16:39
Beitrag #10


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Eher wichtig: Das Fahren mit den NSW ist nur bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel, Regen, Schnee erlaubt. Daher ist es schon sinnfrei, wenn auch erlaubt, Fernlicht zum NSW anzuschalten. Lichthupe ist was anderes, das ist ein Signal, keine Beleuchtung im eigentlichen Sinne.

Gruss
kai


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Mangooo
Beitrag 18.11.2005, 17:40
Beitrag #11


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Zitat
Es ist der typische "mit Standlicht und Nebelscheinwerfer Fahrer", der Sorge hat, dass bei Nutzung des Fernlichts oder der Lichthupe, die Nebelscheinwerfer ausgehen könnten und die ganze Optik des Fahrzeugs den Bach runter geht.

Kann Dich aber beruhigen, die Nebelscheinwerfer sind auch bei Nutzung der Lichthupe weiterhin eingeschaltet, es wird Dir kein Kumpel ein Designvergehen vorwerfen.

Vermutlich 3er BMW 



Und wenn's ihm nunmal gefällt? Wieso soll er es dann nicht machen? huh.gif
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Jasper
Beitrag 18.11.2005, 17:54
Beitrag #12


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Hab ich geschrieben, dass er es nicht machen soll?
War doch auch ein Hinweis speziell "in seine Richtung" mit positiver Bestätgung dabei, überlesen think.gif

Dieser erste Hinweis von mir war ein Beitrag zu der Sinnfrage von einigen hier und dem Hintergrund der zugegeben etwas schwer nachvollziehbaren Fragestellung unter normal üblichen Verkehrssituationen.

Auch ein "Betroffener" whistling.gif
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CvR
Beitrag 18.11.2005, 18:44
Beitrag #13


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Im Grunde genommen dürftest du dein Fernlicht nahezu überhaupt nicht mehr benutzen, wenn zeitgleich die Nebelscheinwerfer leuchten:
Zitat (§17 StVO)
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Bei deinem Schaltungsvorhaben dürftest du das Fernlicht aufgrund der gekoppelten Nebelscheinwerfer nicht mehr benutzen, sofern nicht aufgrund von Nebel, Regen oder Schneefall die sicht erheblich eingeschränkt ist.

Diesen Passus
Zitat (§50 StVZO)
Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.
würde ich so interpretieren, dass das Abblendlicht die einzige gleichzeitig schaltbare Beleuchtung ist, die abgesehen von den zwingend vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen gleichzeitig mitgeschaltet mitleuchten darf.


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Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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zulassungsfuchs
Beitrag 18.11.2005, 19:50
Beitrag #14


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Meinst Du dann macht man dir auf der BAB eher Platz!


Auf die Geschicte mit Nebel,Schnefall oder REgen hättes Du auch von allei kommen können!
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Jaeckel24
Beitrag 19.11.2005, 18:01
Beitrag #15


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Zitat (fabiatt @ 18.11.2005, 15:48)
Hallo....

Bin neu hier also bitte nicht schlagen falls solche Fragen nicht erwünscht sind...

Also... habe folgendes vor...:

Nachrüstung von Nebelscheinwerfern.... (Alles Original)

würde die Nebelscheinwerfer gern so anschließen das sie bei eingeschaltetem Fernlicht mitleuchten.

Habe bei der DEKRA gefragt und der nette Mann konnte mir nicht weiterhelfen, meinte aber das das erlaubt sein "müsste". Er würde es jedenfalls nicht beanstanden...

Nun habe ich mich hier bei euch durch die Paragraphen 50 bis 54 gelesen und bin immer noch nicht schlauer...

Ist es jetzt erlaubt das die Nebelscheinwerfer immer angehen wenn das Fernlicht angeht, oder nicht?

Habe dazu nur §50 Absatz4 gefunden der besagt das das Abblendlicht zusammen mit dem Fernlicht brennen darf....

Jede antwort wäre mir eine Hilfe... hab nämlich keine Lust die Verkabelung zwei Mal zu machen....

Vielen Dank im Voraus-

fabiatt


Danke für das verschieben! Wie geschrieben, bin neu hier smile.gif

Moin hab auch in deinem fall mal in meinen unterlagen geschnüffelt und folgendes gefunden

"§ 52 Nebelscheinwerfer
Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein.
Sie dürfen nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.

Ist bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer mehr als 400mm von der breitesten Stelle des Kraftfahrzeuges entfernt, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschalten sein, das sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

Die Beleuchtungsstärke darf bei 25m Abstand in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber 1 Lux nicht übersteigen.

Bei 2 Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten." police.gif

Zitat: bei eingeschaltenem Fernlicht dürfen deine Nebelscheinwerfer NICHT mit leuchten. rofl1.gif
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blue0711
Beitrag 19.11.2005, 19:06
Beitrag #16


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Zitat (Jaeckel24 @ 19.11.2005, 18:01)
Zitat: bei eingeschaltenem Fernlicht dürfen deine Nebelscheinwerfer NICHT mit leuchten. rofl1.gif

Und woraus beziehst Du diese Aussage jetzt genau? Was zitierst du da?

Abgesehen davon: Die Beleuchtung des fahrzeugs dürfte IMO ECE-Richtlinien entsprechen, diese haben aber keine Vorschrift, die gegen Nebel + Fern spricht.

Natürlich dürfen diese Scheinwerfer nicht gleichgeschaltet sein, da man ansonsten gegen weitere Vorschriften verstossen müsste, zB bei benutzung der Lichthupe.
Das war aber IMO nicht die Intention des TE.
Es ging lediglich um eine Schaltung, bei der die NSW anbleiben, wenn das Fernlicht zugeschaltet wird.

Gruss
kai


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CvR
Beitrag 19.11.2005, 19:20
Beitrag #17


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Zitat (blue0711 @ 19.11.2005, 19:06)
Das war aber IMO nicht die Intention des TE.
Es ging lediglich um eine Schaltung, bei der die NSW anbleiben, wenn das Fernlicht zugeschaltet wird.

Ich glaube du irrst...
Zitat
Ist es jetzt erlaubt das die Nebelscheinwerfer immer angehen wenn das Fernlicht angeht

Das verstehe ich so, als wenn die Nebler quasi einen 2. Satz Fernscheinwerfer abgeben sollen...


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blue0711
Beitrag 19.11.2005, 19:30
Beitrag #18


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Uups, 'zeihung.
Das geht definitiv nicht, da man bei guten Sichtverhältnissen das Fernlicht nicht nutzen dürfte. Das widerspricht aber den Zulassungsvorschriften, nach denen das Fahrzeug mit fernscheinwerfern ausgestattet sein muss. deren Funktion und faktische Benutzbarkeit wird dabei selbstverständlich vorausgesetzt.

Eine solche Schaltung widerspricht also der durch die Zulassungsvorschriften angestrebten Funktion und könnte IMHO sehr wohl auch beanstandet werden.

Das Fahren damit würde recht sicher beanstandet werden, wenn die Sichtverhältnisse eben gut sind.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.11.2005, 19:43
Beitrag #19


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Zitat (blue0711 @ 19.11.2005, 19:30)
... da man bei guten Sichtverhältnissen das Fernlicht nicht nutzen dürfte. Das widerspricht aber den Zulassungsvorschriften, nach denen das Fahrzeug mit fernscheinwerfern ausgestattet sein muss.

Ääähm, auch 'zeihung, Kai,
vermute mal, Du meinst Nebelscheinwerfer; mit denen aber muß ein Kfz nicht ausgestattet sein.
lg
c.s.
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blue0711
Beitrag 19.11.2005, 20:00
Beitrag #20


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Neenee, schon richtig: Fernscheinwerfer.
Wenn die NSW zwangsweise mit dem Fernlicht angehen, darfst du dein Fernlicht nicht mehr anmachen, wenn gute Sichtverhältnisse herrschen.
Damit hast du faktisch kein Fernlicht.

Gruss
kai


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.11.2005, 20:04
Beitrag #21


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Moment, irgendwas liegt mir da noch quer:
Bei guter Sicht dürfen doch die Nebelscheinwerfer gar nicht eingeschaltet werden, selbstverfreilich aber das Fernlicht, und Zwangsschaltung Beider ist eh' nicht erlaubt; also wie jetzt?? think.gif
lg
c.s.
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blue0711
Beitrag 19.11.2005, 20:08
Beitrag #22


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Da bin ich auch zuerst gestolpert. wink.gif
Aber der TE schreibt:
Zitat
Ist es jetzt erlaubt das die Nebelscheinwerfer immer angehen wenn das Fernlicht angeht

Also eine Zwangsschaltung.

Anders wäre ... immer anbleiben. DAS geht iO.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Michael_
Beitrag 19.11.2005, 21:48
Beitrag #23


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Zitat (fabiatt @ 18.11.2005, 16:05)
Wenn man aber das Fernlicht anmacht oder Lichthupe huh.gif dann leuchten eben vier statt zwei Scheinwerfer.....

Ich habe das Gefühl es geht dem TE hauptsächlich um eine eindrucksvollere Lichthupe whistling.gif


--------------------
Gruß, Michael
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blue0711
Beitrag 19.11.2005, 21:50
Beitrag #24


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Dann muss er dazu aber Fernscheinwerfer installieren, nicht NSW tongue.gif

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Jaeckel24
Beitrag 20.11.2005, 16:44
Beitrag #25


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Zitat (blue0711 @ 19.11.2005, 19:06)
Zitat (Jaeckel24 @ 19.11.2005, 18:01)
Zitat: bei eingeschaltenem Fernlicht dürfen deine Nebelscheinwerfer NICHT mit leuchten. rofl1.gif

Und woraus beziehst Du diese Aussage jetzt genau? Was zitierst du da?

Abgesehen davon: Die Beleuchtung des fahrzeugs dürfte IMO ECE-Richtlinien entsprechen, diese haben aber keine Vorschrift, die gegen Nebel + Fern spricht.

Natürlich dürfen diese Scheinwerfer nicht gleichgeschaltet sein, da man ansonsten gegen weitere Vorschriften verstossen müsste, zB bei benutzung der Lichthupe.
Das war aber IMO nicht die Intention des TE.
Es ging lediglich um eine Schaltung, bei der die NSW anbleiben, wenn das Fernlicht zugeschaltet wird.

Gruss
kai

Ich bezihe meine angaben aus dem Tabellenbuch Kraftfahrzeugtechnik Europa Lehrmittel. dord finde ich fast alle Fahrzeug und Karosserie technische Angaben.
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Jaeckel24
Beitrag 20.11.2005, 16:49
Beitrag #26


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Zitat (blue0711 @ 19.11.2005, 20:00)
Neenee, schon richtig: Fernscheinwerfer.
Wenn die NSW zwangsweise mit dem Fernlicht angehen, darfst du dein Fernlicht nicht mehr anmachen, wenn gute Sichtverhältnisse herrschen.
Damit hast du faktisch kein Fernlicht.

Gruss
kai

Die Nebelscheinwerfer dürfen zu allen Lichtverhältnissen eingeschalten werden nur Das Nebelschlußlicht darf nicht einfach so eingeschalten werden erst ab einer sichtweite von 50m und weniger
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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.11.2005, 16:55
Beitrag #27


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Zitat (Jaeckel24 @ 20.11.2005, 16:49)
Die Nebelscheinwerfer dürfen zu allen Lichtverhältnissen eingeschalten werden...

... vorausgesetzt, die Sicht ist durch Nebel,Schneefall oder Regen erheblich behindert (§ 17 Abs. 3 StVO)
lg
c.s.
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blue0711
Beitrag 20.11.2005, 17:10
Beitrag #28


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Nur, weil's komplett falsch ist, nochmal von mir:
Zitat (Jaeckel24 @ 20.11.2005, 16:49)
Die Nebelscheinwerfer dürfen zu allen Lichtverhältnissen eingeschalten werden

NEIN, siehe §17 Abs.3 StVO
Zitat
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. ...
.
Gruss
kai


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Jaeckel24
Beitrag 20.11.2005, 17:12
Beitrag #29


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.11.2005, 16:55)
Zitat (Jaeckel24 @ 20.11.2005, 16:49)
Die Nebelscheinwerfer dürfen zu allen Lichtverhältnissen eingeschalten werden...

... vorausgesetzt, die Sicht ist durch Nebel,Schneefall oder Regen erheblich behindert (§ 17 Abs. 3 StVO)
lg
c.s.

Behindert ja aber nicht erheblich
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Jaeckel24
Beitrag 20.11.2005, 17:14
Beitrag #30


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Zitat (blue0711 @ 20.11.2005, 17:10)
Nur, weil's komplett falsch ist, nochmal von mir:
Zitat (Jaeckel24 @ 20.11.2005, 16:49)
Die Nebelscheinwerfer dürfen zu allen Lichtverhältnissen eingeschalten werden

NEIN, siehe §17 Abs.3 StVO
Zitat
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. ...
.
Gruss
kai

Doch ich binn Fahrzeug und karosseriebaumechaniker und weis daher was ich schreibe da ich diese richtlinien und nurmen auswendich wissen muß tongue.gif
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blue0711
Beitrag 20.11.2005, 17:29
Beitrag #31


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Nuja, wenn Du es besser weisst als das Gesetz ... whistling.gif
Schau dir den Paragraphen 17 StVO Abs.3 nochmal genau an, insbesondere meine Hervorhebung.
Das hat nichts mit Zulassungsvorschriften ("Richtlinien und Normen") zu tun und ist ziemlich eindeutig, oder? cool.gif

Gruss
kai


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Jaeckel24
Beitrag 20.11.2005, 17:45
Beitrag #32


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Zitat (blue0711 @ 20.11.2005, 17:29)
Nuja, wenn Du es besser weisst als das Gesetz ... whistling.gif
Schau dir den Paragraphen 17 StVO Abs.3 nochmal genau an, insbesondere meine Hervorhebung.
Das hat nichts mit Zulassungsvorschriften ("Richtlinien und Normen") zu tun und ist ziemlich eindeutig, oder? cool.gif

Gruss
kai

Habe ich schon und das besagt genau das was ich schon die ganze zeit sage
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blue0711
Beitrag 20.11.2005, 17:52
Beitrag #33


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Füttere ich hier grade einen Troll oder was wird das? mad.gif

Gruss
kai


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Gruß Kai
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CvR
Beitrag 20.11.2005, 17:56
Beitrag #34


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Sorry Jaeckel24, aber deine Auffassung ist anscheinend nicht korrekt.

Hier nochmal der genannte Paragraph der StVO:
Zitat (§17 StVO)
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Im Text der Strassenverordnung ist explizit aufgeführt, dass nur bei "solcher Witterung" Nebelscheinwerfer genutzt werden dürfen.

Dies bezieht sich eindeutig auf die im vorherigen Satt genannten Witterungsarten: Erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen.


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Jaeckel24
Beitrag 20.11.2005, 18:51
Beitrag #35


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Zitat (CvR @ 20.11.2005, 17:56)
Sorry Jaeckel24, aber deine Auffassung ist anscheinend nicht korrekt.

Hier nochmal der genannte Paragraph der StVO:
Zitat (§17 StVO)
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Im Text der Strassenverordnung ist explizit aufgeführt, dass nur bei "solcher Witterung" Nebelscheinwerfer genutzt werden dürfen.

Dies bezieht sich eindeutig auf die im vorherigen Satt genannten Witterungsarten: Erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen.

Was verstehst du unter erheblich?
Meine Personliche Auffassung erheblich siet so aus:
negative sicht durch Schnee, Regen, Nebel mit sichtweiten unter 100m.
Dies ist aber für andere noch nicht erheblich.
Also ansichtssache des Fahrers.
Das heist jedoch nicht das daß auch für Sonnenschein gildet.
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CvR
Beitrag 20.11.2005, 18:55
Beitrag #36


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Unter erheblicher Reduzierung der Sichtweite verstehe ich, dass die Sicht durch die genannten Witterungseinflüsse so weit beeinträchtigt ist, dass zumindest eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit erforderlich ist. Bei Sichtweiten von ca. 100m ist das imho gegeben.

Andererseits finde ich nicht, dass bspw. bei 400m Sicht dieselbe bereits erheblich beeinträchtigt ist.

Bei Sonnenschein dürfen Nebelscheinwerfer definitiv überhaupt nicht betrieben werden, da sie gemäß StVO eben ausschließlich bei Regen, Schneefall oder Nebel genutzt werden dürfen.


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Jaeckel24
Beitrag 20.11.2005, 19:26
Beitrag #37


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Zitat (CvR @ 20.11.2005, 18:55)
Unter erheblicher Reduzierung der Sichtweite verstehe ich, dass die Sicht durch die genannten Witterungseinflüsse so weit beeinträchtigt ist, dass zumindest eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit erforderlich ist. Bei Sichtweiten von ca. 100m ist das imho gegeben.

Andererseits finde ich nicht, dass bspw. bei 400m Sicht dieselbe bereits erheblich beeinträchtigt ist.

Bei Sonnenschein dürfen Nebelscheinwerfer definitiv überhaupt nicht betrieben werden, da sie gemäß StVO eben ausschließlich bei Regen, Schneefall oder Nebel genutzt werden dürfen.

Bei sonne stimme ich dir auf Jedenfall Zu.
Bei negativer sicht ist dies jedoch auslegungssache des Fahrers was für ihn schlecht genug ist.
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Hannes
Beitrag 20.11.2005, 23:52
Beitrag #38


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Was ist los hier, erst schreibst du, dass Nebelscheinwerfer bei "allen Lichtverhältnissen" eingeschaltet sein dürfen, dann fängst du langsam an, dir selbst zu widersprechen, bis du da angelangt bist, wo die anderen schon lange hin wollen: Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung. Was erheblich ist müsste im ganz argen Zweifelsfall das Gericht klären. Es geht aber um was ganz anderes: es ging darum, die Nebelscheinwerfer so zu schalten, dass sie zusammen mit dem Fernlicht und der Lichthupe leuchten. Das ist aber nicht erlaubt, da man die Lichthupe auch bei Sonnenschein benutzen könnte und dann die Nsw. leuchten würden, was ja verboten ist, wie dich auch selbst sagst.

P.S. Falls du jetzt sagst "bei Sonne brauche ich keine Lichthupe", bitte: was ist nachts bei ganz klarem Himmel? Da gibt es keine Sonne, also fährt man mit Fernlicht. Und es gibt aber keinen Regen, Schnee, Nebel, also dürfen die Nsw. nicht leuchten. Und die sind jetzt aber mit dem Fernlicht zusammengeschaltet. Also...?

P.P.S. Nur weil du Automechaniker bist, muss das ja nicht heißen, dass du alles weißt, oder? Ich bin Gärtner und sage dir jetzt: Bäume werden immer mit dem Grünen nach unten gepflanzt. Stimmt nicht sagst du? Na sowas...
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Eddie
Beitrag 21.11.2005, 01:19
Beitrag #39


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So, jetzt gebe ich meinen Senf auch mal dazu.

Wann NSW leuchten dürfen (bzgl. der Witterungsverhältnisse) steht wohl eindeutig genug in der StVO.

Jetzt zur Schaltung der NSW:

Früher mussten die NSW AUTOMATISCH AUSGESCHALTET werden, sobald Fernlicht eingeschaltet wurde bzw. die Lichthupe betätigt wurde. Dieses wurde durch ein Relais realisiert, wobei an Klemme 85 Abblendlicht (über den Schalter für die NSW) und an Klemme 86 Fernlicht angeklemmt wird. Im Normalfall wirkt der Fernlichtanschluß als Masse und der Abblendlichtanschluß sorgt für die Spannung an der Relaisspule, die daraufhin anzieht und damit über die Klemme 87 (Batterie +) nach Klemme 87a (zu den NSW) die NSW einschaltet. Betätigt man nun die Lichthupe/Fernlicht, so wirken an den Klemmen 85 und 86 beidesmal +12 V und die Relaisspule wird somit stromlos und das Relais fällt ab und entsprechend gehen die NSW aus.

Heutzutage ist diese Schaltung nicht mehr vorgeschrieben. Somit dürfen die NSW WEITERLEUCHTEN, wenn das Fernlicht/Lichthupe eingeschaltet wird.

Es ist jedoch verboten, die Schaltung so zu modifizieren, das bei Betätigung des Fernlichts/Lichthupe die NSW EINGESCHALTET werden!!!

Die NSW dürfen NUR mittels Schalter eingeschaltet werden (und eine gelbe Kontrolleuchte muss sinnfällig den Einschaltzustand anzeigen).

Gruß Eddie


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Luxfur
Beitrag 21.11.2005, 02:38
Beitrag #40


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Zitat (Eddie @ 21.11.2005, 01:19)
Die NSW dürfen NUR mittels Schalter eingeschaltet werden (und eine gelbe Kontrolleuchte muss sinnfällig den Einschaltzustand anzeigen).

Grüne...?


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Eddie
Beitrag 21.11.2005, 11:16
Beitrag #41


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@ Luxfur

Hast recht, normalerweise sind es grüne, bei VW waren es immer gelbe blushing.gif whistling.gif

Gruß Eddie


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Stromdriver
Beitrag 21.11.2005, 16:17
Beitrag #42


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Für NSW soll eine Kontrollleuchte vorgeschrieben sein? Das ist mir neu. Ich lasse mich aber gerne belehren. Wo steht das? huh.gif

Gruß,
Chris
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zulassungsfuchs
Beitrag 21.11.2005, 16:30
Beitrag #43


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Das steht nirgens weil sie nicht vorgeschrieben ist!
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blue0711
Beitrag 21.11.2005, 21:20
Beitrag #44


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Nochmal die EG-Rili:
Zitat (76/756/EWG)
...4.3.10 . Elektrische Schaltung
Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für Fernlicht
oder den Scheinwerfern für Abblendlicht - und umgekehrt - ein - und
ausgeschaltet werden können .
4.3.11 . Einschaltkontrolle
Zulässig .
...
und weiter vorn
...1.17 . " Einschaltkontrolle "
ist eine Kontrolleinrichtung , die anzeigt , daß eine Einrichtung in Betrieb ist ,
gleichviel , ob sie einwandfrei arbeitet oder nicht .
...


Nach 78/316/EWG muss die Betätigungseinrichtung zusätzlich noch mit dem zugehörigen Symbol gekennzeichnet sein, Ebenso die Kontrollleuchte, so vorhanden. Das Symbol ist dieser nette Knubbelscheinwerfer mit einer senkrechten Welle davor und 3 parallelen schräg nach unten vom Scheinwerfer weg laufenden Strichen.

Eine Farbe ist IMHO nicht vorgeschrieben, blau darf aber nicht, grün wird empfohlen.

Gruss
kai


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zulassungsfuchs
Beitrag 21.11.2005, 22:01
Beitrag #45


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Ja scön Sie ist Zulässig! Wurde auch gar nicht bestritten. Aber nicht vorgeschrieben!
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blue0711
Beitrag 21.11.2005, 22:06
Beitrag #46


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huh.gif Wollte dich nur durch die Macht der Richtlinien unterstützen. wavey.gif smile.gif
Gruss
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Tnixm
Beitrag 22.11.2005, 23:02
Beitrag #47


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...hätte beinahe unpassend geschrieben blushing.gif


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Frank309
Beitrag 23.11.2005, 23:13
Beitrag #48


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Zitat (Eddie @ 21.11.2005, 01:19)
Jetzt zur Schaltung der NSW:

Früher mussten die NSW AUTOMATISCH AUSGESCHALTET werden, sobald Fernlicht eingeschaltet wurde bzw. die Lichthupe betätigt wurde.

Heutzutage ist diese Schaltung nicht mehr vorgeschrieben. Somit dürfen die NSW WEITERLEUCHTEN, wenn das Fernlicht/Lichthupe eingeschaltet wird.

Gruß Eddie

Sehr komisch.

Bei nem Kollegen mit nem 309 GTI BJ 90 bleiben die NSW bei Fernlicht an.
Mein 309 GTI16 BJ 93 schaltet die NSW bei Fernlicht aus.

Und in einer Polizeikontrolle musste ich das auch schon vorführen!

Gab es nicht mal was, dass nicht mehr als 4 Schweinwerfer gleichzeitig leuchten durften?
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Eddie
Beitrag 24.11.2005, 02:29
Beitrag #49


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Zitat (Frank309 @ 23.11.2005, 23:13)
Sehr komisch.

Bei nem Kollegen mit nem 309 GTI BJ 90 bleiben die NSW bei Fernlicht an.

Mein 309 GTI16 BJ 93 schaltet die NSW bei Fernlicht aus.

Und in einer Polizeikontrolle musste ich das auch schon vorführen!



@ Frank309

Ich kann Dir jetzt nicht genau sagen, ab wann die Schaltung (NSW bei Fernlicht aus) geändert wurde, aber wie schon gesagt, heutzutage dürfen die NSW an bleiben.

Zitat (Frank309 @ 23.11.2005, 23:13)
Gab es nicht mal was, dass nicht mehr als 4 Schweinwerfer gleichzeitig leuchten durften?


Die armen Schweine rolleyes.gif tongue.gif whistling.gif rofl1.gif

Gruß Eddie

btw: Du meintest wohl, es dürfen nicht mehr als 4 ZUSÄTZLICHE Scheinwerfer ANGEBAUT werden (FSW bzw. NSW)


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Frank309
Beitrag 24.11.2005, 07:03
Beitrag #50


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Zitat (Eddie @ 24.11.2005, 02:29)
Zitat (Frank309 @ 23.11.2005, 23:13)
Gab es nicht mal was, dass nicht mehr als 4 Schweinwerfer gleichzeitig leuchten durften?


Die armen Schweine rofl1.gif

Gruß Eddie

btw: Du meintest wohl, es dürfen nicht mehr als 4 ZUSÄTZLICHE Scheinwerfer ANGEBAUT werden (FSW bzw. NSW)

Sorry, war schon spät... ist aber lustig... laugh2.gif

Aber im Ernst, die Polizei hat ganz genau drauf geachtet, dass die Nebler bei Fernlicht wieder ausgehen...
Warum nur wenns legal ist? think.gif
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