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> überfahrener Parkwächter, ..tot...
nadderl
Beitrag 21.11.2005, 20:37
Beitrag #41


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Das mag schon sein, aber ist es deswegen gerechtfertigt? Ich meine nein, wenn man schon die Möglichkeit besitzt eine Straftat wie diese hier aufzudecken dann sollte diese Möglichkeit auch genutzt werden. Die sind doch selbst schuld, hätten sie den armen Mann nicht über den Haufen gefahren!!!! ranting.gif


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Medusa
Beitrag 21.11.2005, 20:40
Beitrag #42


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Da habe ich ein ambivalentes Gefühl. Mautbrücken zur Aufklärung von Gewaltverbrechen zu verwenden wäre sicher ok. Es muß aber ein glasklares Verbot der Nutzung von "Nebenerkenntnissen" geben. Wenn es da keine klaren Regeln gibt verwendet am Ende das Finanzamt die Mautbrücken für die Widerlegung angeblicher Fahrtstrecken, sie ließen sich auch sehr schön für Geschwindigkeitsmessungen oder zum erstellen von Bewegungsprofilen mißbrauchen.
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El Bestrafo
Beitrag 21.11.2005, 20:45
Beitrag #43


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Datenschutz ist richtig und auch wichtig, aber bei einem schweren Verbrechen..... ranting.gif


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Medusa
Beitrag 21.11.2005, 20:46
Beitrag #44


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Wie gesagt, bei einem Gewaltverbrechen wäre ich auch für die Verwendung der Mautbrückendaten.
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Michael_
Beitrag 21.11.2005, 20:47
Beitrag #45


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Wieso kann in einem solchen Einzelfall nicht ein Gericht im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung die Nutzung erlauben?
(ist das eine naive Laienfrage? wink.gif)


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frankenstein
Beitrag 21.11.2005, 20:51
Beitrag #46


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Zitat (Medusa @ 21.11.2005, 20:46)
Wie gesagt, bei einem Gewaltverbrechen wäre ich auch für die Verwendung der Mautbrückendaten.

Du hast es weiter oben beschrieben!!!

"Ent" oder "Weder"!!!

Wenn die Daten herangezogen werden könnten, dann eben nicht nur für Schwerverbrechen!!!! cool.gif


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El Bestrafo
Beitrag 21.11.2005, 20:53
Beitrag #47


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Weil a) erstmal jemand "klagen" müsste

und b) es dann möglicherweise durch alle Instanzen durchgeklagt werden müsste (oder könnte)......

Um dann zum Schluss das BVerfG entscheiden zu lassen.....und das könnte dauern, was den Ermittlungsbehörden nicht wirklich helfen würde..


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frankenstein
Beitrag 21.11.2005, 20:54
Beitrag #48


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Zitat (Michael_ @ 21.11.2005, 20:47)
Wieso kann in einem solchen Einzelfall nicht ein Gericht im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung die Nutzung erlauben?
(ist das eine naive Laienfrage? wink.gif)

Geht nicht, weil die übertragenden Daten durch die Mautbrücken an Toll-Collect, sofort in den Mülleimer wandern, außer es liegt ein Mautverstoß vor.


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Michael_
Beitrag 21.11.2005, 20:58
Beitrag #49


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Ach so, es gibt also gar keine Daten die helfen könnten. Der Datenschutz verhindert das sie gesammelt wurden.

Das gibt der Sache einen etwas anderen Touch, auch wenn es die Beurteilung nicht unbedingt umdreht.


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Medusa
Beitrag 21.11.2005, 20:59
Beitrag #50


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Zitat (frankenstein @ 21.11.2005, 20:51)
Wenn die Daten herangezogen werden könnten, dann eben nicht nur für Schwerverbrechen!!!! cool.gif

Man könnte gesetzlich die Verwendung nur im Rahmen bestimmter Straftatbestände erlauben und gleichzeitig die Verwendung von Nebenerkenntnissen verbieten. (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Bewegungsprofile unbeteiligter Personen, etc.).
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frankenstein
Beitrag 21.11.2005, 21:09
Beitrag #51


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Zitat (Medusa @ 21.11.2005, 20:59)
Zitat (frankenstein @ 21.11.2005, 20:51)
Wenn die Daten herangezogen werden könnten, dann eben nicht nur für Schwerverbrechen!!!!  cool.gif

Man könnte gesetzlich die Verwendung nur im Rahmen bestimmter Straftatbestände erlauben und gleichzeitig die Verwendung von Nebenerkenntnissen verbieten. (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Bewegungsprofile unbeteiligter Personen, etc.).

Nein @Medusa

Es gilt hier, wie weiter oben schon beschrieben, entweder - oder!

Was wird erfasst?

Die Fahrzeugdaten (Breite, Höhe, Anzahl der Achsen), alles sehr genau vermessen. Auch das Kennzeichen des Fahrzeuges ist in der Frontansicht sehr gut zu erkennen!

ALLERDINGS: Es gibt kein Bild des Fahrzeugführers!!!

Auch ansonsten sind nur die angegebenen Daten des Fz-Halters vorhanden, also nichts was verwertbar wäre.


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El Bestrafo
Beitrag 21.11.2005, 21:12
Beitrag #52


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Zitat (frankenstein @ 21.11.2005, 21:09)
Auch ansonsten sind nur die angegebenen Daten des Fz-Halters vorhanden, also nichts was verwertbar wäre.

Dafür gäbe es ja dann die Fahrtenschreiberschaublätter....


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frankenstein
Beitrag 21.11.2005, 21:31
Beitrag #53


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Zitat (El Bestrafo @ 21.11.2005, 21:12)
Zitat (frankenstein @ 21.11.2005, 21:09)
Auch ansonsten sind nur die angegebenen Daten des Fz-Halters vorhanden, also nichts was verwertbar wäre.

Dafür gäbe es ja dann die Fahrtenschreiberschaublätter....

... auf die Du aus datenschutzrechtlichen Gründen aber eben nur im Rahmen der Sofortkontrolle zugreifen kannst! whistling.gif


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El Bestrafo
Beitrag 21.11.2005, 21:33
Beitrag #54


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ohne jetzt offtopic.gif zu werden, aber gibt es da nicht eine Aufbewahrungspflicht für den Halter (mir war so wie 1 Jahr ?!?) und im Rahmen einer Betriebskontrolle kann man doch ne Menge finden oder ?!?! whistling.gif


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frankenstein
Beitrag 21.11.2005, 21:49
Beitrag #55


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Zitat (El Bestrafo @ 21.11.2005, 21:33)
ohne jetzt  offtopic.gif zu werden, aber gibt es da nicht eine Aufbewahrungspflicht für den Halter (mir war so wie 1 Jahr ?!?) und im Rahmen einer Betriebskontrolle kann man doch ne Menge finden oder ?!?! whistling.gif

Ja, wir sind jetzt eigentlich wirklich OT cool.gif

Die Aufbewahrungspflicht (1 Jahr) gilt nur für Kontrollen für das Gewerbeaufsichtsamt.

Werden die Kontrollblätter zur Lohnabrechnung herangezogen, müssen diese sogar 10 Jahre aufgehoben werden! wink.gif

Back to topic: Man kann sich nur wünschen, das der oder die Täter "erwischt" werden!!!

Abgesehen davon, das die ganze Geschichte mal wieder ein schlechtes Bild auf die Kraftfahrer wirft, kann man wirklich nur hoffen!!!

Kraftfahrer sind nicht so, wie Ihnen ihr Ruf vorauseilt!!!


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Luxfur
Beitrag 21.11.2005, 22:09
Beitrag #56


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Doch klar wollen wir den gläsernen Menschen... aber bitte selektiv.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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frankenstein
Beitrag 21.11.2005, 22:14
Beitrag #57


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Zitat (Luxfur @ 21.11.2005, 22:09)
Doch klar wollen wir den gläsernen Menschen... aber bitte selektiv.

... selektiv... aus welcher Sichtweite!? wink.gif


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Luxfur
Beitrag 21.11.2005, 22:23
Beitrag #58


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Was glaubst du eigentlich wie gern die Dienstleister einen gläsernen Menschen hätten was das Konsumverhalten angeht.
Mein Nachbar mich, was sämtliche Bereiche angeht auf denen er mir rechtlichen Ärger einbrocken könnte.
Der Arbeitgeber was die Vita des Arbeitnehmers in Spe in allen Details angeht...

Also gegen den gläsernen Menschen habe ich nichts... ICH muss ja nicht "der Mensch" sein welcher whistling.gif


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chriziko
Beitrag 22.11.2005, 08:19
Beitrag #59


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nein, ganz bestimmt nicht!


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...ja, mir san mi´m Radl da!
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ts1
Beitrag 22.11.2005, 09:15
Beitrag #60


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Zitat (Sasquatch @ 18.11.2005, 17:08)
Zitat (ts1 @ 18.11.2005, 14:01)
... irgendein Kleinwagen wird sich doch finden lassen, der sich zumindest einem an die Fersen heftet.
Würdest du wirklich mit einem Kleinwagen einen Vierzigtonner verfolgen, der von einem Menschen gesteuert wird, der gerade vor deinen Augen einen anderen umgebracht hat?
Was soll er schon machen, das Zwillingsgeschütz im Anhänger auspacken? Wir sind hier nicht im Bond-Film!
Natürlich werde ich nicht versuchen, ihn von der Straße zu rammen oder ähnlich lächerliches. Aber lästig wie eine Stechfliege auch am wütensten Stier dranbleiben. Meine Rennschnecke ist schneller und beweglicher als der Brummi.
Wenn Bewegungsvektor und Kennzeichen sowie ggf. auffällige Beschriftungen einmal durchgegeben sind, kann bald der Polizeihubi übernehmen.
Auch die Polizei wird ihn nicht so einfach stoppen können, aber das ist dann nicht mehr mein Problem.

Ich habe mal einen Pkw "verfolgt", der einen radfahrendes Kind trotz Gegenverkehr überholt, gestriffen und zu Fall gebracht hat (Mutter war daneben, keine akute Gefahr für das Kind). Der hat dann aber keine 300m später doch angehalten und sich entschuldigt, daß er ja gar nicht abhauen wollte, sondern nur in dem Streß und Schrecken das Bremspedal nicht gefunden hätte. wink.gif Allein schon die Aussicht, bald in der Fahndung zu stehen, bringt manche zur Besinnung.

Ein anderes Mal habe ich die theoretisch mögliche Verfolgung versäumt. Da sah ich vor mir einen Pkw bergab am Irschenberg zwischen den Leitplanken Pingpong spielen. Ernsthaft genug anzuhalten und Ersthilfe zu leisten. Sie hatte noch ihre Kinder dabei, es gab genug abzusichern und aufzupassen, ich war leider der einzige Helfer. Monate später konnte ich als Zeuge nur noch bestätigen, daß vor der Fahrerin tatsächlich ein Holztransporter war. Aber welcher?


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MfG Thomas
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Eichbaum
Beitrag 23.11.2005, 01:19
Beitrag #61


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@ts1
thumbup.gif

@sasquatch
So etwas nennt man auch Zivilcourage!

Aber wir ziehen ja scheinbar eher die Vogel-Strauß-Taktik vor... sad.gif


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Luxfur
Beitrag 26.11.2005, 18:48
Beitrag #62


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Zitat (Medusa @ 26.11.2005, 18:06)


Zitat (blue0711 @ 26.11.2005, 18:27)
Würde ich in der geplanten Form jederzeit unterstützen. Nur bei Verbrechen und nach richterlicher Freigabe. Eben ähnlich anderer Datenquellen. Datenschutz schön und gut, aber bei Verbrechen scheint mir die Schutzwürdigkeit zu Recht etwas in Frage gestellt.

Gruss
kai



((Aus einem parallel entstandenen Thread))


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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strichachtdoktor
Beitrag 26.11.2005, 19:09
Beitrag #63


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Das Problem ist doch gar nicht, daß die Daten eines mutmasslichen Mörders bei solchen Aktionen verfolgt und verarbeitet werden. Da stimmt wohl jeder zu. Problematisch ist aber das Auswerten von Millionen von Randdaten - die sind halt schützenswert. Und das ist auch gut so.

Gerade in den Nachrichten: Der "Fall des Lasterfahrers" hat den BVM angeregt, die Verfolgung mittels der Daten aus dem Tollcollect-System zu verwerten ... Man arbeitet also tatsächlich dran.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Matte
Beitrag 27.11.2005, 00:09
Beitrag #64


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Das so etwas kömmen würde, haben wir doch schon alle vor Einführung des Mautsystems geahnt. Nicht um sonst hat man keine Vignette eingeführt.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Medusa
Beitrag 27.11.2005, 00:14
Beitrag #65


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Bestimmt kein Zufall, daß sich auch andere Länder gerade für das dt. System interessieren ..

China hat Interesse an Maut-System
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blue0711
Beitrag 27.11.2005, 10:58
Beitrag #66


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Ich hab mir das jetzt nochmal durchgesehen mit der Datenauswertung bei Verbrechen. Daher möchte ich noch anfügen, dass hier nicht der Datenschutz als solches im Wege steht. Denn aus diesem heraus könnte man ohne weiteres per Gerichtsbeschluss auf die Daten zugreifen.

Dieser Zugriff ist aber auch den Richtern verwehrt, da das Autobahnmautgesetz selbst JEDE Fremdverwertung ausdrücklich verbietet.

Hier geht es also um eine Gesetzesänderung bezüglich einer Ausschliesslichkeits-Formulierung.

Bei dieser Anderung würde ich allerdings eine fallbezogene Einzelfall-Freigabe durch Richter präferieren, eben wegen dem Schutz der Randdaten.
Dann wären Erkenntnisse, die sich dort zufällig ergeben, nicht verwertbar.

Ein Problem bleibt natürlich: Zufällige Erkenntnisse dürften zwar nicht verwertet werden, könnten aber der Anstoss für Ermittlungen sein. Daher müsste eine personelle Trennung von Ermittlungsbehörde und Auswertung der Daten dazukommen, um hier Eventualitäten vorzubeugen.
Ein recht hoher Aufwand, aber das wäre sowohl für den Schutz der Daten als auch für das Ergebnis einer Verbrechensermittlung angemessen.
Diese Aufgabe könnte zB. durch das Mautunternehmen selbst erbracht werden.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Tnixm
Beitrag 21.12.2005, 14:27
Beitrag #67


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Weiß eigentlich jemand, wie sich der fall entwickelt hat ?????


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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Trucker
Beitrag 25.12.2005, 19:16
Beitrag #68


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Die Frage ist doch war in der gegend eine Mautontrollbrücke eingeschaltet zum fraglichen zeitpunkt sleep.gif


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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blue0711
Beitrag 08.06.2006, 20:47
Beitrag #69


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Heute in den SWR Nachrichten Online:
Zitat
Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hat die Ermittlungen zum Tod eines Parkplatzwächters auf dem Autobahnrasthof Satteldorf (Kreis Schwäbisch Hall) eingestellt. Wie ein Sprecher gegenüber dem Südwestrundfunk bestätigte, haben die achtmonatigen Ermittlungen keine heiße Spur ergeben.


Zitat
Die Ermittler hatten vergeblich mehrere hundert Hinweise verfolgt. Auch eine "heiße Spur" war zunächst dabei, die jedoch später im Sande verlief. Auch die Hoffnung, über die Datenbanken der Autobahnmaut-Gesellschaft Hinweise auf die beiden weißen Sattelzüge zu erhalten, erfüllte sich nicht. Dies war aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Das Bundesinnenministerium wollte eine Gesetzesänderung zwar prüfen - doch für den Satteldorfer Fall kam dies zu spät.


Nur zur Info

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 09.06.2006, 07:47
Beitrag #70





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Äusserst bedauerlich. sad.gif
Im Endeffekt heisst das, dass sich Fahrerflucht doch lohnen kann. ranting.gif
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TychoGold
Beitrag 10.06.2006, 00:10
Beitrag #71


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In diesem Fall sicherlich. Was hat dieser Mann bei Vorsatz noch groß zu verlieren?
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