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> Abgasuntersuchung Krad
Wutz
Beitrag 10.11.2005, 16:43
Beitrag #1


Neuling
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Hallo

Weiß hier schon jemand, wie und was über die AU für Kräder. Ab 2006 soll es wohl so sein. Aber muß mann da erst beim nächsten TÜV hin .

cop.gif
Danke

Wutz
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Petra
Beitrag 10.11.2005, 17:59
Beitrag #2


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.... muss ich jetzt losflitzen ein vorderes Kennzeichen zu kaufen sad.gif ,
oder wo soll der Aufkleber hin think.gif ?


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Luxfur
Beitrag 10.11.2005, 18:20
Beitrag #3


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Auf den Helm geklebt... whistling.gif


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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MadOne
Beitrag 10.11.2005, 23:04
Beitrag #4


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Zitat (Luxfur @ 10.11.2005, 18:20)
Auf den Helm geklebt... whistling.gif

Nein, mitten aufs Visier.
Der Aufkleber ist leider so groß wie selbiges .... - naja, blind fahren hat was Endgültiges an sich ... rofl1.gif

MfG,
MadOne


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Si vis pacem, para bellum
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James Bond
Beitrag 11.11.2005, 07:41
Beitrag #5


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Motorradhersteller und -fahrer müssen sich auf eine Reihe von Gesetzesänderungen einstellen, die in Deutschland zum Jahresbeginn 2006 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an müssen alle kennzeichenpflichtigen motorisierten Zweiräder eine Umwelt-Untersuchung (UU) über sich ergehen lassen. Diese wiederkehrende Prüfung soll in die zweijährige Hauptuntersuchung integriert ( somit ist diese auch in der HU Plakette intergriert, also nur eine Plakette) werden. Betroffen sind alle Leichtkrafträder und Krafträder, die nach dem 1. Januar 1990 erstmals zugelassen wurden. Seit diesem Termin gibt es für den Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf einen Grenzwert von 4,5 Volumen-Prozent.

Grundsätzlich entspricht die UU damit der AU beim Pkw, mit der Rückschlüsse auf die individuelle Einstellung des Motors ermöglicht werden. Auch die Gebühren werden nach Willen des Bundesministeriums für Verkehr denen der Pkw-AU entsprechen. Analog zum Pkw-Sektor dürfen auch entsprechend zertifizierte Zweiradhändler diese Untersuchung abnehmen.

Die ursprünglichen Pläne des Umweltministeriums, im Rahmen der UU auch das Standgeräusch der geprüften Motorräder zu messen, sind jedoch vorerst vom Tisch. Allerdings sind die Prüfer angehalten, ein »besonderes Augenmerk auf die Geräuschemissionen der vorgeführten Auspuffanlage« zu legen.

Von der Abgasnorm Euro 3, die 2006 von neuen Modellen bei der Typgenehmigung eingehalten werden muss, sind zunächst nur die Hersteller betroffen. Zu den ohnehin schon deutlich verschärften Vorschriften stellt das Europäische Parlament noch weitere Anforderungen. Demnach soll die EU-Kommission dafür sorgen, dass die Motorrad-Hersteller ab 2006 die Dauerhaltbarkeit der Abgasreinigung über 30 000 Kilometer gewährleisten. Dies soll in »Feldüberwachung« stichprobenhaft überprüft werden. Ferner sollen Motorräder über ein Onboard Diagnose System (OBD) verfügen, das Fehler bei der Abgasreinigung erkennt und meldet. Dies erfordert zwingend intelligente, vollelektronische Motorsteuerung und Einspritzung. Bereits bei der Typprüfung (Homologation) soll der Spritverbrauch und der Ausstoß am klimaschädlichen Kohlenstoffdioxid CO2 gemessen werden. Bislang gibt es Entwürfe für OBD und Dauerhaltbarkeit. Eine weitere Vorschrift für Verdunstungsemissionen, also Kraftstoff, der aus dem Tank und der Tankentlüftung in die Atmosphäre entweicht, ist in der Diskussion. Ab 2007 müssen dann alle neu zugelassenen Motorräder den strengen Grenzwerte genügen. Ältere Fahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoß dürfen selbstverständlich weiter betrieben werden. Euro 3 lässt sich vermutlich nur mit geregeltem Katalysator und anspruchsvollem Motormanagement einhalten, weil nicht nur die Grenzwerte sinken, sondern der zugrundeliegende Prüfzyklus dann Geschwindigkeiten bis 120 km/h erfasst. Momentan wird der Schadstoffausstoß nur bis Tempo 50 im dritten Gang gemessen und daraufhin die Typgenehmigung erteilt.

Auch das Thema Benzin-Konsum und CO2-Emission tritt 2006 stärker in den Vordergrund. Dann müssen die Motorrad-Hersteller, wie heute schon die Automobilproduzenten, verbindliche Verbrauchsangaben machen.

was bedeutet das? ab 2006 gibts probleme mit dem zweitakter, 2007 wird er wohl in keiner serienmaschine mehr zu finden sein.


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Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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Stefan Süßmann
Beitrag 11.11.2005, 08:45
Beitrag #6


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Zitat
die in Deutschland zum Jahresbeginn 2006 in Kraft treten


An diesen Termin glaubt aber inzwischen niemand mehr, nicht einmal das Verkehrsministerium. Ich denke der 01.04. oder erst der 01.07.2006 wird der Anfagng sein.


mfg


Stefan
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James Bond
Beitrag 11.11.2005, 12:13
Beitrag #7


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Zitat (Stefan Süßmann @ 11.11.2005, 08:45)
Zitat
die in Deutschland zum Jahresbeginn 2006 in Kraft treten


An diesen Termin glaubt aber inzwischen niemand mehr, nicht einmal das Verkehrsministerium. Ich denke der 01.04. oder erst der 01.07.2006 wird der Anfagng sein.


mfg


Stefan

@Stefan
ich denke da wirst du recht haben! Also ich habe auch schon lange nichts mehr diesbezüglich gehört!


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Morris
Beitrag 11.11.2005, 22:10
Beitrag #8


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Wir können uns glücklich schätzen, dass das Atmen noch nicht versteuert wurde...

Mal ehrlich, die Fahrzeuge der älteren Generation, quasi 80'/90' Modelle, werden mit den Jahren nicht unbedingt emissionsarmer und die derzeitig geplanten bzw festgesetzten Richtlinien werden sich nach obenhin korrigieren. Die Folge, immer mehr ältere Motorräder fallen durch oder müssten mit einem Nachrüstsatz ausgestattet werden. Wo soll das letztlich hinführen? Auch wenn die Zahl der Motorradfahrer jährlich steigt, wir haben nicht annähernd den Schadstoffausstoß den PKWs in Deutschland produzieren. Ich könnte die neuen Regelungen verstehen, wenn Krads ganzjährlich und alltäglich eingesetzt würden, aber das ist dann doch eher die Ausnahme. Desweiteren wär es eine gewisse Ungerechtigkeit, denn ohne UU keine HU (soll ja auf einer Plakette sein) und wie verhält es sich für "Oldtimer". Die Entstehung dieser Idee... meine Vermutung ist:

Ein Politiker stand im Stau, 25 km lang und bei 42° im Schatten, die Klimaanlage defekt... da kam ein Motorradfahrer daher und fuhr visierfrei und leicht bekleidet an jenem vorbei. Der Politiker ärgerte sich natürlich und dachte sich, das nächste Mal sitzt du im Auto und stehst hinter mir, mit noch 25 km vor dir. Wie macht er das? Ganz einfach, er denkt sich irgendein unsinniges Gesetz aus, das den Motorradfahrer langfristig den Spaß aufs Cruisen verderben soll, indem er ihn das übrige Geld (nach erhöhter MwSt und Lebenserhalt.Kos.) aus der Tasche zieht. Gesetz beschlossen... steht er wieder im Stau und wer kommt von hinten? Genau... der Motorradfahrer und grinst ganz frech, denn so'n bisschen Kohle macht den Spaß nich wech!

Verändern von Normen wird in Deutschland groß geschrieben. Diese Umweltuntersuchung wird kommen, soviel ist fakt, und es wird eine lohnende Einnahmequelle sein... und dennoch, ich bau bei meinem Chopper keinen KAT ein und fahr weiter, egal was es kostet!

Hab auch noch nie von einer 69' Corvette mit ABS, Airbag, ESP, KAT und ASR gehört, nur weil's ohne zu teuer wär'...

Gruß an alle
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Wutz
Beitrag 17.11.2005, 21:44
Beitrag #9


Neuling
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wavey.gif Danke erst mal für die Auskunft. Da muss ich also erst beim nächsten TÜV hin. Na gut

Danke
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El Bestrafo
Beitrag 15.02.2006, 20:03
Beitrag #10


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Einführung der AUK (Abgasuntersuchung Krad) ab 01.04.2006:

AU-pflichtig sind:

- 2 oder 4-Takter mit Fremdzündungsmotor
- und einem Hubraum von mehr als 50 ccm
- und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 kmh
- und einer Erstzulassung ab dem 01.01.1989

Es gibt 2 Untersuchungsverfahren:
- Zweiräder ohne und mit U-Kat
- Zweiräder mit G-Kat

Der AUK-Nachweis ist vor der HU an den Sachverständigen zu übergeben (wenn die AUK nicht bei der HU gemacht wird).

Kosten der zusätzlichen AUK stehen noch nicht so richtig fest.


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gewaltschrauber
Beitrag 15.02.2006, 20:25
Beitrag #11


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Zitat
Einführung der AUK (Abgasuntersuchung Krad) ab 01.04.2006:


Hi El Bestrafo,

ist dieser Termin jetzt verbindlich think.gif

Sollte der 1. April verbindlich sein würde ich nämlich zwei Monate voher auf den TÜV fahren.


--------------------
Gruss

Lorenz


nach 'fest' kommt 'ab'.
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El Bestrafo
Beitrag 15.02.2006, 20:47
Beitrag #12


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Gem. der 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

In Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e ist in § 72 Abs. 2 in der Übergangsvorschrift zu § 47a (Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung der Abgase von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen -) das Datum "31. Dezember 2005" durch das Datum "31. März 2006" zu ersetzen.

Gem. der Gebührenordnung für Maßnahmen im Staßenverkehr sollen die Kosten für die AU zwischen 7,70 und 23,00 € liegen


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nc27
Beitrag 16.02.2006, 14:02
Beitrag #13


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Da werden wir wo eher die 23,-€us anpeilen, oder ? ranting.gif

Ansonsten mach ich mir da keinen Kopf....

... ein Bekannter hat schon ma testweise mit seinem Kumpel (Dekra-Prüfer) sein Mopped getestet...

-Offener Ansaugtrakt, SLS ausgebaut, andere Bedüsung, anderer ESD -> weit unter dem Richtwert...


CU


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Matte
Beitrag 16.02.2006, 14:33
Beitrag #14


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Zitat (El Bestrafo @ 15.02.2006, 20:47) *
Gem. der 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften


Die wurde doch noch gar nicht veröffentlicht. think.gif


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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ts1
Beitrag 16.02.2006, 17:01
Beitrag #15


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Zitat (El Bestrafo @ 15.02.2006, 20:03) *
AU-pflichtig sind:
- 2 oder 4-Takter mit Fremdzündungsmotor
- und einem Hubraum von mehr als 50 ccm
- und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 kmh
- und einer Erstzulassung ab dem 01.01.1989
Ein Roller/Moped mit EZ von 1990...2001 durfte ganz legal 50km/h fahren. Der ist dann AU-pflichtig, da >45km/h?


--------------------
MfG Thomas
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hallo-stege
Beitrag 16.02.2006, 21:05
Beitrag #16


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@ts1: nein. Die Umweltuntersuchung gilt nur für Krafträder mit amtlichem Kennzeichen.

Zitat (Matte @ 16.02.2006, 14:33) *
Zitat (El Bestrafo @ 15.02.2006, 20:47) *

Gem. der 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften


Die wurde doch noch gar nicht veröffentlicht. think.gif


Hallo Matte, im Verkehrsblatt wurde sie wohl noch nicht veröffentlicht, aber in der letzten Sitzung des Bundesrates verabschiedet.

Ausserdem wird ***unabhängig vom Baujahr*** eine Geräuschbeurteilung bei Krafträdern obligatorisch. In Zweifelsfällen ist der aaS/PI/aaP jetzt verpflichtet eine Stand- oder gar eine Fahrgeräuschmessung zu machen. Entsprechende Meßgeräte wurden bzw. werden für alle Prüfstellen und fahrenden Prüfer angeschafft. Bleibt zu hoffen, daß die Kollegen Prüfer (m/w) darauf gut vorbereitet sind und die entsprechenden Geräuschmessvorschriften aus dem ff beherrschen. wink.gif An sonsten dürfen sie sich an meinem Mopedle austoben, dort lautet der Eintrag fürs Standgeräusch: "Auspuffgeräusch : 73 phon" ... beim anderen Mopedle steht was von "Aussengeräusch" ...

wink.gif von Frank


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Kreidler Museum

49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h.
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Matte
Beitrag 17.02.2006, 09:05
Beitrag #17


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Zitat (hallo-stege @ 16.02.2006, 21:05) *
Hallo Matte, im Verkehrsblatt wurde sie wohl noch nicht veröffentlicht, aber in der letzten Sitzung des Bundesrates verabschiedet.


Danke, für den Hinweis. Da hatt ich natürlich noch nicht nachgeschaut. wink.gif


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Gast_fz-r_*
Beitrag 17.02.2006, 17:00
Beitrag #18





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Zitat (El Bestrafo @ 15.02.2006, 20:03) *
Einführung der AUK (Abgasuntersuchung Krad) ab 01.04.2006:

AU-pflichtig sind:

- 2 oder 4-Takter mit Fremdzündungsmotor
- und einem Hubraum von mehr als 50 ccm
- und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 kmh
- und einer Erstzulassung ab dem 01.01.1989



jetzt muss ich es aber mal genau wissen:

Bezieht sich das auf die EZ in D oder generell auf die EZ Weltweit? think.gif
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El Bestrafo
Beitrag 17.02.2006, 19:10
Beitrag #19


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Die Anlage VIII wird wie folgt geändert:

.... ist an Krafträdern, die ab dem 01.01.1989 erstmals in der Verkehr gekommen sind, ........


--------------------
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Uwe
Beitrag 17.02.2006, 19:17
Beitrag #20


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Und wo müssen die in den Verkehr gekommen sein? Nicht in Deutschland?


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 17.02.2006, 19:58
Beitrag #21





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Ab 01.04.2006 müssen Kräder mit einer EZ nach 1.1.1989 zur AUK
>>>Klick mich<<<
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Gast_fz-r_*
Beitrag 17.02.2006, 20:04
Beitrag #22





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Beispiel:

Ich hab ein Motorrad mit der EZ vom 01.07.1988 in Japan.

Es wird 1991 nach D Importiert und zugelassen!

Und nun? Müßte ich oder müßte ich nicht? think.gif
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Matte
Beitrag 18.02.2006, 00:00
Beitrag #23


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IMHO musst du nicht, da die Erstzulassung den Tag definiert, wo das Fahrzeug das erste Mal für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde. Wo das passiert ist, spielt keine Rolle.


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Gast_fz-r_*
Beitrag 18.02.2006, 13:22
Beitrag #24





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Okay... dann ist ja alles geklärt, wunderbar! Danke @Matte wink.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 22:56