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> Mehr Personen im Auto als Sitzplätze, Paragraph
aldimilka
Beitrag 07.11.2005, 23:06
Beitrag #1


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Hab schon die SuFu bemüht, um für das oben benannte Thema den entsprechenden Paragraphen herauszufinden - leider erfollos. Vielleicht kann mir ja einer von euch spontan helfen. Danke!
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Enrico
Beitrag 07.11.2005, 23:25
Beitrag #2


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§§21(a) StVO regeln die Personenbeförderung. Das ganze in Verbindung mit dem Zulässigen Gesamtgewicht betrachtet ergibt sich die Aussage, dass mehr Personen als Sitze mitgenommen werden dürfen.


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Gruß Enrico


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Andreas
Beitrag 08.11.2005, 07:10
Beitrag #3


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Was nicht ausdrücklich verboten ist, das ist erlaubt. Da es kein explizites Verbot gibt, dürfen auch mehr Personen mitgenommen werden. Es ist daher auch nicht möglich einen konkreten Paragrafen zu nennen.


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aldimilka
Beitrag 26.11.2005, 16:11
Beitrag #4


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Dürfte dann also theoretisch auch eine Person im Kofferraum mitnehemen, solange nur alle begurteten Sitzplätze auch entsprechend benutzt werden?
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Wilfried Böhmann
Beitrag 26.11.2005, 16:51
Beitrag #5


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Zitat (aldimilka @ 26.11.2005, 16:11)
Dürfte dann also theoretisch auch eine Person im Kofferraum mitnehemen, solange nur alle begurteten Sitzplätze auch entsprechend benutzt werden?

Fragst Du das im Ernst ?
Im alten Audi 100 Typ 43 Vierzylinder war im Motorraum links noch soviel Platz, dass da noch ein Kind hereinpasste. Ob das zulässig war, frage ich hier lieber nicht, sonst haut mich noch einer ! wallbash.gif

Gruß
W. Böhmann


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aldimilka
Beitrag 26.11.2005, 16:57
Beitrag #6


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Hey, nur dem Wortlaut und der bisherigen Ausführungen nach wäre das eine Möglichkeit gewesen. Daher frag ich im Ernst, ja. tongue.gif
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Wilfried Böhmann
Beitrag 26.11.2005, 17:07
Beitrag #7


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Zitat (aldimilka @ 26.11.2005, 16:57)
Hey, nur dem Wortlaut und der bisherigen Ausführungen nach wäre das eine Möglichkeit gewesen. Daher frag ich im Ernst, ja.  tongue.gif

Nun denn !
Ein Personentransport im Kofferraum ist nicht drin. Ein entsprechendes Urteil oder Verlautbarung habe ich zwar nicht gerade zur Hand, aber was würdest Du sagen, wenn ein Mensch während der Fahrt quer auf den Vordersitzen, also auf dem Schoß von Fahrer und Beifahrer liegen würde,( schon gesehen !).
Auch auf dem Dachgepäckträger eines VW-Transporters saß schon einer. Er wollte sich noch hinter dem Vaillant-Schild - ja, das mit dem Hasen! - verstecken, aber die Polizisten hatten ihn erblickt. der Fahrer durfte zahlen. cop.gif
Ach noch was: vor einiger Zeit ist jemand im Kofferraum vergessen worden, er konnte wiederbelebt werden.

Gruß
W. Böhmann


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Luxfur
Beitrag 26.11.2005, 17:27
Beitrag #8


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Im Grunde eine interessante Frage, da der §21 StVO dazu nichts hergibt.
Da der Kofferraum aber nachweislich für Ladung gedacht ist, und ein Mensch im Kofferraum wohl i.a.R. nicht entsprechend der StVO gesichert werden könnte (im Rahmen einer Ladung) fällt das wohl flach.

Warum aber jmd. nicht auf dem Dach eines PKW fahren darf ist wohl schneller erklärt: §315b StGB, eine abstrakte Gefahr herzuleiten ist da nun wirklich nicht schwer biggrin.gif


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Michael_
Beitrag 27.11.2005, 23:51
Beitrag #9


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Wenn der Kofferraum die Ladefläche eines Kombis ist, dann ist der Personentransport dort nicht so abwegig, als Jugendliche sind wir jedenfalls auf diese Weise gelegentlich mal auf Kurzstrecken transportiert worden...

Erlaubt?


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Gruß, Michael
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RA XDiver
Beitrag 28.11.2005, 00:06
Beitrag #10


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Zitat
§315b StGB, eine abstrakte Gefahr herzuleiten ist da nun wirklich nicht schwer 


Versuch´s doch lieber mit der konkreten Gefahr. Abstrakt reicht auch dort nicht. wink.gif

Aber auch die ist leicht zu konstruieren. cool.gif


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Luxfur
Beitrag 28.11.2005, 01:35
Beitrag #11


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Normalerweise müsste ich mich jetzt ja über dieses Puristentum beschweren... angesichts meines Berufswunsches lass ich es weg wink.gif

Die Frage zum "Kofferraumtransport" löst du allerdings nicht auf tongue.gif


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RHFoxy
Beitrag 19.10.2013, 13:32
Beitrag #12


Neuling


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um das mal schliessen zu können;

Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2009 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt (§ 21 Abs. 1 StVO).
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Ichtyos
Beitrag 19.10.2013, 13:45
Beitrag #13


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Willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif

Du irrst: § 21 StVO lautet:

Zitat
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Vorhanden und eingetragen sind zwei paar Stiefel. rolleyes.gif



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rapit
Beitrag 19.10.2013, 14:45
Beitrag #14


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Ach ja, da melden sich Erinnerungen: Zu meiner Studentenzeit habe ich mal Lieferwagen gefahren, und für den Transport einer 5-stöckigen Hochzeitstorte wurde für einen Kollegen ein Küchenstuhl auf die Ladefläche des 207 MB gestellt, von dem aus er die Torte festhalten musste laugh2.gif Sitzplatzerweiterung und Ladungssicherung in einem whistling.gif
Lang, lang ist's her...


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Ichtyos
Beitrag 19.10.2013, 15:04
Beitrag #15


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Nee - ich meinte beispielsweise VW-Bully T2 - der hat nur vorne Gurte - und die Bänke sind nullkomma gar nicht konturiert.

Das hatte ich sogar schriftlich von der FEB oder Zulassungsstelle (war damals räumlich nicht getrennt) - ich weis nicht mehr, in welcher Funktion der Leiter unterschrieben hat.


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rapit
Beitrag 19.10.2013, 16:39
Beitrag #16


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Darf man den also mit einem PKW-Führerschein eigentlich gar nicht fahren, wenn er ca. 12 Sitzplätze hat...


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Ichtyos
Beitrag 19.10.2013, 16:42
Beitrag #17


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Eingetragen waren nur 9. yes.gif


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Gerhard
Beitrag 19.10.2013, 17:32
Beitrag #18


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Ja, wie schon "rapid" sagt, lang ists her. Es war einmal: Ich, 19 Jahre mit meinem Opel Rekord A, u. es war Fastnacht. Jemand kam in der Nacht auf die Idee, man müsse von Dorf A nach Dorf B. Hatte keinen Überblick aber beim Aussteigen gezählt, oh, wir sind ja 11 Leute, 2 davon im Kofferraum u. 1 auf dem Dach. Also müssen 7 auf den übrigen 4 Plätzen gewesen sein. Ich fuhr nicht schneller als 30km/h über die 2 km lange Kreisstrasse weil der auf dem Dach mal links an die Scheibe klopfte, dann mal von Vorne durchs Fenster guckte u. ich ihn nicht verlieren wollte. Hm, Jugendsünde, nie mehr wiederholt.
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Papa
Beitrag 20.10.2013, 15:53
Beitrag #19


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Zitat (Ichtyos @ 19.10.2013, 16:04) *
Nee - ich meinte beispielsweise VW-Bully T2 - der hat nur vorne Gurte - und die Bänke sind nullkomma gar nicht konturiert.

Das hatte ich sogar schriftlich von der FEB oder Zulassungsstelle (war damals räumlich nicht getrennt) - ich weis nicht mehr, in welcher Funktion der Leiter unterschrieben hat.


Ja, und? Du kannst ja die maximal mitzunehmenden acht Personen alle auf eine Bank quetschen, aber mehr als die darfst du auch nicht mitnehmen, auch wenn vorne und hinten auf den anderen Bänken noch Platz wäre.

Papa
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QTV
Beitrag 20.10.2013, 15:59
Beitrag #20


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Zitat (Ichtyos @ 19.10.2013, 14:45) *
§ 21 StVO lautet:
Zitat
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Vorhanden und eingetragen sind zwei paar Stiefel. rolleyes.gif

Ist das neu seit 2009? unsure.gif
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Ichtyos
Beitrag 20.10.2013, 16:25
Beitrag #21


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Zitat (Papa @ 20.10.2013, 16:53) *
Zitat (Ichtyos @ 19.10.2013, 16:04) *
Nee - ich meinte beispielsweise VW-Bully T2 - der hat nur vorne Gurte - und die Bänke sind nullkomma gar nicht konturiert.

Das hatte ich sogar schriftlich von der FEB oder Zulassungsstelle (war damals räumlich nicht getrennt) - ich weis nicht mehr, in welcher Funktion der Leiter unterschrieben hat.


Ja, und? Du kannst ja die maximal mitzunehmenden acht Personen alle auf eine Bank quetschen, aber mehr als die darfst du auch nicht mitnehmen, auch wenn vorne und hinten auf den anderen Bänken noch Platz wäre.

Papa

Eben nicht - mit dem Fahrzeug durfte man ganz legal auch mehr Personen mitnehmen - mit der Klasse 3. Der "Rekord", den ich kenne, waren 12 + Fahrer. Die Passagiere waren 2 Erwachsene (vorne) und 10 kleinere Kinder (je 5 pro Bank Mitte und Hinten).

Bevor jetzt jemand meckert: Das ist lange her - und die Anforderungen an die Sicherheit waren damals einfach andere. Heute würde ich niemandem mehr einen Sitzplatz ohne Gurt zumuten - die Zeiten haben sich geändert.

Zitat (QTV @ 20.10.2013, 16:59) *
Zitat (Ichtyos @ 19.10.2013, 14:45) *
§ 21 StVO lautet:
Zitat
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Vorhanden und eingetragen sind zwei paar Stiefel. rolleyes.gif

Ist das neu seit 2009? unsure.gif

Frag mich mal was leichteres - ich weis es nicht. Eine Änderung ist mir nicht bewusst, aber das müssen unsere Profis auf dem Gebiet sagen.


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willi
Beitrag 20.10.2013, 16:37
Beitrag #22


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Früher war der §21 (1) StVO anders:

Zitat
(1) Es ist verboten Personen mitzunehmen
1auf Krafträdern ohne besonderen Sitz
2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit
3. in Wohnwagen...

Sonst stand da weiter nix. Es konnten also so viele Personen mitgenommen werden, wie das zul Gesamtgewicht des Fahrzeuges zuließ, ohne das die Verkehrssicherheit beeinträchtigt würde.
Weiß jetzt aber nicht mehr, wann dort Satz 1 und 2 ergänzt wurden.
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Sapperlott
Beitrag 20.10.2013, 18:15
Beitrag #23


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Zitat
Weiß jetzt aber nicht mehr, wann dort Satz 1 und 2 ergänzt wurden.

Satz 1 und 2, Abs. 1, § 21 StVO, sind am 16. 05.2006 in Kraft getreten. Seitdem müssten eigentlich alle Diskussionen um die Mitnahme von Personen in Kraftfahrzeugen verstummt sein. wavey.gif whistling.gif


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Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott

Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe".
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hk_do
Beitrag 20.10.2013, 19:31
Beitrag #24


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Zitat (Ichtyos @ 19.10.2013, 14:45) *
Vorhanden und eingetragen sind zwei paar Stiefel. rolleyes.gif


Grundsätzlich sollte man wohl davon ausgehen, dass bei der Fahrzeugbeschreibung für die Typ- oder Einzelgenehmigung die tatsächlich vorhandene Anzahl an Sitzplätzen auch korrekt angegeben und dieser Wert dann so in die Fahrzeugpapiere übernommen wird...


Zitat (Ichtyos @ 19.10.2013, 16:04) *
Nee - ich meinte beispielsweise VW-Bully T2 - der hat nur vorne Gurte - und die Bänke sind nullkomma gar nicht konturiert.

Das hatte ich sogar schriftlich von der FEB oder Zulassungsstelle (war damals räumlich nicht getrennt) - ich weis nicht mehr, in welcher Funktion der Leiter unterschrieben hat.


klar, vor 2009 whistling.gif

Wenn du heute mit der Argumentation kommen würdest "aber natürlich Herr $Polizeibeamter, da sind nur 9 Sitzplätze eingetragen. Tatsächlich sind da aber 12 Sitzplätze vorhanden, sehen Sie mal, die Leute haben da alle Platz auf den Bänken!" müsstest du mit der Antwort rechnen "Oh, Verzeihung Herr $Ichtyos! Natürlich muss ich den Vorwurf der OWi wegen §21 StVO fallen lassen! Ich lege dann eine Strafanzeige wegen FoFe vor, da Sie ja ein Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen geführt haben"
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Ichtyos
Beitrag 20.10.2013, 20:43
Beitrag #25


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Hmm - Du willst aus dem alten T2 einen Bus machen, für den D1 nötig wäre? think.gif


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hk_do
Beitrag 21.10.2013, 15:50
Beitrag #26


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nöö, ich stehe auf dem Standpunkt, dass nur die eingetragenen Sitzplätze vorhanden sind (und damit auch nicht mehr Leute mitfahren dürfen).

Die Idee, man könne mehr Fahrgäste mitnehmen weil real mehr Platz sei hatte jemand anderes wavey.gif
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Diesel-Georg
Beitrag 21.10.2013, 16:52
Beitrag #27


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Als Kind war mein Platz immer im hinteren Kofferraum des Käfer. Das war meine Höhle... Gepäck kam auf die Rücksitzbank.
Aus heutiger Sicht betrachtet, war das gewiss sicherer als unangeschnallt auf einem Rücksitz...
Und der Motor hat dort so schön vibriert, dass ich schnell eingeschlafen bin. Außerdem war es dort mit am Wärmsten im ganzen Auto...


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Grüße vom Diesel-Georg
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Ichtyos
Beitrag 22.10.2013, 00:44
Beitrag #28


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Zitat (hk_do @ 20.10.2013, 20:31) *
Zitat (Ichtyos @ 19.10.2013, 14:45) *
Vorhanden und eingetragen sind zwei paar Stiefel. rolleyes.gif


Grundsätzlich sollte man wohl davon ausgehen, dass bei der Fahrzeugbeschreibung für die Typ- oder Einzelgenehmigung die tatsächlich vorhandene Anzahl an Sitzplätzen auch korrekt angegeben und dieser Wert dann so in die Fahrzeugpapiere übernommen wird...
Jepp - die Sitzplätze waren ja auch mit dem Normerwachsenen von 75 (?) kg verknüpft. Die Kids brachten nicht mal die Hälfte davon auf die Waage.
Zitat
klar, vor 2009 whistling.gif
Korrekt - war im letzten Jahrtausend.

Zitat
Wenn du heute mit der Argumentation kommen würdest "aber natürlich Herr $Polizeibeamter, da sind nur 9 Sitzplätze eingetragen. Tatsächlich sind da aber 12 Sitzplätze vorhanden, sehen Sie mal, die Leute haben da alle Platz auf den Bänken!" müsstest du mit der Antwort rechnen "Oh, Verzeihung Herr $Ichtyos! Natürlich muss ich den Vorwurf der OWi wegen §21 StVO fallen lassen! Ich lege dann eine Strafanzeige wegen FoFe vor, da Sie ja ein Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen geführt haben"
Mangels Zugriff auf einen T2 kann ich das nicht im RL testen. Bei der FE-seitigen Sache geht es nach den Papieren, nach StVO gelten andere Regeln (ähnlich wie bei den Regeln zum Anhängerbetrieb). wavey.gif


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