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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 234 Beigetreten: 25.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12414 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3302 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 ![]() |
§§21(a) StVO regeln die Personenbeförderung. Das ganze in Verbindung mit dem Zulässigen Gesamtgewicht betrachtet ergibt sich die Aussage, dass mehr Personen als Sitze mitgenommen werden dürfen.
-------------------- Gruß Enrico
![]() Bildung ist Bundessache! |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Was nicht ausdrücklich verboten ist, das ist erlaubt. Da es kein explizites Verbot gibt, dürfen auch mehr Personen mitgenommen werden. Es ist daher auch nicht möglich einen konkreten Paragrafen zu nennen.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 234 Beigetreten: 25.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12414 ![]() |
Dürfte dann also theoretisch auch eine Person im Kofferraum mitnehemen, solange nur alle begurteten Sitzplätze auch entsprechend benutzt werden?
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 341 Beigetreten: 22.09.2003 Mitglieds-Nr.: 143 ![]() |
Zitat (aldimilka @ 26.11.2005, 16:11) Dürfte dann also theoretisch auch eine Person im Kofferraum mitnehemen, solange nur alle begurteten Sitzplätze auch entsprechend benutzt werden? Fragst Du das im Ernst ? Im alten Audi 100 Typ 43 Vierzylinder war im Motorraum links noch soviel Platz, dass da noch ein Kind hereinpasste. Ob das zulässig war, frage ich hier lieber nicht, sonst haut mich noch einer ! ![]() Gruß W. Böhmann -------------------- "In Eurem Kopf liegt Wissenschaft und Irrtum, geknetet, innig, wie ein Teig zusammen !"
Heinrich von Kleist (1777 - 1811) |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 234 Beigetreten: 25.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12414 ![]() |
Hey, nur dem Wortlaut und der bisherigen Ausführungen nach wäre das eine Möglichkeit gewesen. Daher frag ich im Ernst, ja.
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 341 Beigetreten: 22.09.2003 Mitglieds-Nr.: 143 ![]() |
Zitat (aldimilka @ 26.11.2005, 16:57) Hey, nur dem Wortlaut und der bisherigen Ausführungen nach wäre das eine Möglichkeit gewesen. Daher frag ich im Ernst, ja. ![]() Nun denn ! Ein Personentransport im Kofferraum ist nicht drin. Ein entsprechendes Urteil oder Verlautbarung habe ich zwar nicht gerade zur Hand, aber was würdest Du sagen, wenn ein Mensch während der Fahrt quer auf den Vordersitzen, also auf dem Schoß von Fahrer und Beifahrer liegen würde,( schon gesehen !). Auch auf dem Dachgepäckträger eines VW-Transporters saß schon einer. Er wollte sich noch hinter dem Vaillant-Schild - ja, das mit dem Hasen! - verstecken, aber die Polizisten hatten ihn erblickt. der Fahrer durfte zahlen. ![]() Ach noch was: vor einiger Zeit ist jemand im Kofferraum vergessen worden, er konnte wiederbelebt werden. Gruß W. Böhmann -------------------- "In Eurem Kopf liegt Wissenschaft und Irrtum, geknetet, innig, wie ein Teig zusammen !"
Heinrich von Kleist (1777 - 1811) |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Im Grunde eine interessante Frage, da der §21 StVO dazu nichts hergibt.
Da der Kofferraum aber nachweislich für Ladung gedacht ist, und ein Mensch im Kofferraum wohl i.a.R. nicht entsprechend der StVO gesichert werden könnte (im Rahmen einer Ladung) fällt das wohl flach. Warum aber jmd. nicht auf dem Dach eines PKW fahren darf ist wohl schneller erklärt: §315b StGB, eine abstrakte Gefahr herzuleiten ist da nun wirklich nicht schwer ![]() -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1345 Beigetreten: 14.06.2005 Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz Mitglieds-Nr.: 10319 ![]() |
Wenn der Kofferraum die Ladefläche eines Kombis ist, dann ist der Personentransport dort nicht so abwegig, als Jugendliche sind wir jedenfalls auf diese Weise gelegentlich mal auf Kurzstrecken transportiert worden...
Erlaubt? -------------------- Gruß, Michael
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat §315b StGB, eine abstrakte Gefahr herzuleiten ist da nun wirklich nicht schwer Versuch´s doch lieber mit der konkreten Gefahr. Abstrakt reicht auch dort nicht. ![]() Aber auch die ist leicht zu konstruieren. ![]() -------------------- |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Normalerweise müsste ich mich jetzt ja über dieses Puristentum beschweren... angesichts meines Berufswunsches lass ich es weg
![]() Die Frage zum "Kofferraumtransport" löst du allerdings nicht auf ![]() -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#12
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 19.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70314 ![]() |
um das mal schliessen zu können;
Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2009 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt (§ 21 Abs. 1 StVO). |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Willkommen im Verkehrsportal!
![]() Du irrst: § 21 StVO lautet: Zitat (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Vorhanden und eingetragen sind zwei paar Stiefel. ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ach ja, da melden sich Erinnerungen: Zu meiner Studentenzeit habe ich mal Lieferwagen gefahren, und für den Transport einer 5-stöckigen Hochzeitstorte wurde für einen Kollegen ein Küchenstuhl auf die Ladefläche des 207 MB gestellt, von dem aus er die Torte festhalten musste
![]() ![]() Lang, lang ist's her... -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Nee - ich meinte beispielsweise VW-Bully T2 - der hat nur vorne Gurte - und die Bänke sind nullkomma gar nicht konturiert.
Das hatte ich sogar schriftlich von der FEB oder Zulassungsstelle (war damals räumlich nicht getrennt) - ich weis nicht mehr, in welcher Funktion der Leiter unterschrieben hat. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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Darf man den also mit einem PKW-Führerschein eigentlich gar nicht fahren, wenn er ca. 12 Sitzplätze hat...
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Eingetragen waren nur 9.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 20.05.2010 Mitglieds-Nr.: 54179 ![]() |
Ja, wie schon "rapid" sagt, lang ists her. Es war einmal: Ich, 19 Jahre mit meinem Opel Rekord A, u. es war Fastnacht. Jemand kam in der Nacht auf die Idee, man müsse von Dorf A nach Dorf B. Hatte keinen Überblick aber beim Aussteigen gezählt, oh, wir sind ja 11 Leute, 2 davon im Kofferraum u. 1 auf dem Dach. Also müssen 7 auf den übrigen 4 Plätzen gewesen sein. Ich fuhr nicht schneller als 30km/h über die 2 km lange Kreisstrasse weil der auf dem Dach mal links an die Scheibe klopfte, dann mal von Vorne durchs Fenster guckte u. ich ihn nicht verlieren wollte. Hm, Jugendsünde, nie mehr wiederholt.
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 109 Beigetreten: 01.10.2012 Mitglieds-Nr.: 65755 ![]() |
Nee - ich meinte beispielsweise VW-Bully T2 - der hat nur vorne Gurte - und die Bänke sind nullkomma gar nicht konturiert. Das hatte ich sogar schriftlich von der FEB oder Zulassungsstelle (war damals räumlich nicht getrennt) - ich weis nicht mehr, in welcher Funktion der Leiter unterschrieben hat. Ja, und? Du kannst ja die maximal mitzunehmenden acht Personen alle auf eine Bank quetschen, aber mehr als die darfst du auch nicht mitnehmen, auch wenn vorne und hinten auf den anderen Bänken noch Platz wäre. Papa |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1142 Beigetreten: 01.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65094 ![]() |
§ 21 StVO lautet: Zitat (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Vorhanden und eingetragen sind zwei paar Stiefel. ![]() Ist das neu seit 2009? ![]() |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Nee - ich meinte beispielsweise VW-Bully T2 - der hat nur vorne Gurte - und die Bänke sind nullkomma gar nicht konturiert. Das hatte ich sogar schriftlich von der FEB oder Zulassungsstelle (war damals räumlich nicht getrennt) - ich weis nicht mehr, in welcher Funktion der Leiter unterschrieben hat. Ja, und? Du kannst ja die maximal mitzunehmenden acht Personen alle auf eine Bank quetschen, aber mehr als die darfst du auch nicht mitnehmen, auch wenn vorne und hinten auf den anderen Bänken noch Platz wäre. Papa Eben nicht - mit dem Fahrzeug durfte man ganz legal auch mehr Personen mitnehmen - mit der Klasse 3. Der "Rekord", den ich kenne, waren 12 + Fahrer. Die Passagiere waren 2 Erwachsene (vorne) und 10 kleinere Kinder (je 5 pro Bank Mitte und Hinten). Bevor jetzt jemand meckert: Das ist lange her - und die Anforderungen an die Sicherheit waren damals einfach andere. Heute würde ich niemandem mehr einen Sitzplatz ohne Gurt zumuten - die Zeiten haben sich geändert. § 21 StVO lautet: Zitat (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Vorhanden und eingetragen sind zwei paar Stiefel. ![]() Ist das neu seit 2009? ![]() Frag mich mal was leichteres - ich weis es nicht. Eine Änderung ist mir nicht bewusst, aber das müssen unsere Profis auf dem Gebiet sagen. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Früher war der §21 (1) StVO anders:
Zitat (1) Es ist verboten Personen mitzunehmen 1auf Krafträdern ohne besonderen Sitz 2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit 3. in Wohnwagen... Sonst stand da weiter nix. Es konnten also so viele Personen mitgenommen werden, wie das zul Gesamtgewicht des Fahrzeuges zuließ, ohne das die Verkehrssicherheit beeinträchtigt würde. Weiß jetzt aber nicht mehr, wann dort Satz 1 und 2 ergänzt wurden. |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1312 Beigetreten: 04.04.2006 Wohnort: 48°- 49° N; 8°- 10° E Mitglieds-Nr.: 18177 ![]() |
Zitat Weiß jetzt aber nicht mehr, wann dort Satz 1 und 2 ergänzt wurden. Satz 1 und 2, Abs. 1, § 21 StVO, sind am 16. 05.2006 in Kraft getreten. Seitdem müssten eigentlich alle Diskussionen um die Mitnahme von Personen in Kraftfahrzeugen verstummt sein. ![]() ![]() -------------------- Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe". |
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7607 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Vorhanden und eingetragen sind zwei paar Stiefel. ![]() Grundsätzlich sollte man wohl davon ausgehen, dass bei der Fahrzeugbeschreibung für die Typ- oder Einzelgenehmigung die tatsächlich vorhandene Anzahl an Sitzplätzen auch korrekt angegeben und dieser Wert dann so in die Fahrzeugpapiere übernommen wird... Nee - ich meinte beispielsweise VW-Bully T2 - der hat nur vorne Gurte - und die Bänke sind nullkomma gar nicht konturiert. Das hatte ich sogar schriftlich von der FEB oder Zulassungsstelle (war damals räumlich nicht getrennt) - ich weis nicht mehr, in welcher Funktion der Leiter unterschrieben hat. klar, vor 2009 ![]() Wenn du heute mit der Argumentation kommen würdest "aber natürlich Herr $Polizeibeamter, da sind nur 9 Sitzplätze eingetragen. Tatsächlich sind da aber 12 Sitzplätze vorhanden, sehen Sie mal, die Leute haben da alle Platz auf den Bänken!" müsstest du mit der Antwort rechnen "Oh, Verzeihung Herr $Ichtyos! Natürlich muss ich den Vorwurf der OWi wegen §21 StVO fallen lassen! Ich lege dann eine Strafanzeige wegen FoFe vor, da Sie ja ein Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen geführt haben" |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Hmm - Du willst aus dem alten T2 einen Bus machen, für den D1 nötig wäre?
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7607 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
nöö, ich stehe auf dem Standpunkt, dass nur die eingetragenen Sitzplätze vorhanden sind (und damit auch nicht mehr Leute mitfahren dürfen).
Die Idee, man könne mehr Fahrgäste mitnehmen weil real mehr Platz sei hatte jemand anderes ![]() |
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Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
Als Kind war mein Platz immer im hinteren Kofferraum des Käfer. Das war meine Höhle... Gepäck kam auf die Rücksitzbank.
Aus heutiger Sicht betrachtet, war das gewiss sicherer als unangeschnallt auf einem Rücksitz... Und der Motor hat dort so schön vibriert, dass ich schnell eingeschlafen bin. Außerdem war es dort mit am Wärmsten im ganzen Auto... -------------------- |
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Vorhanden und eingetragen sind zwei paar Stiefel. ![]() Grundsätzlich sollte man wohl davon ausgehen, dass bei der Fahrzeugbeschreibung für die Typ- oder Einzelgenehmigung die tatsächlich vorhandene Anzahl an Sitzplätzen auch korrekt angegeben und dieser Wert dann so in die Fahrzeugpapiere übernommen wird... Zitat klar, vor 2009 Korrekt - war im letzten Jahrtausend.![]() Zitat Wenn du heute mit der Argumentation kommen würdest "aber natürlich Herr $Polizeibeamter, da sind nur 9 Sitzplätze eingetragen. Tatsächlich sind da aber 12 Sitzplätze vorhanden, sehen Sie mal, die Leute haben da alle Platz auf den Bänken!" müsstest du mit der Antwort rechnen "Oh, Verzeihung Herr $Ichtyos! Natürlich muss ich den Vorwurf der OWi wegen §21 StVO fallen lassen! Ich lege dann eine Strafanzeige wegen FoFe vor, da Sie ja ein Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen geführt haben" Mangels Zugriff auf einen T2 kann ich das nicht im RL testen. Bei der FE-seitigen Sache geht es nach den Papieren, nach StVO gelten andere Regeln (ähnlich wie bei den Regeln zum Anhängerbetrieb). ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:47 |