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> Hutablage aus Holz strafbar?
polo6N
Beitrag 02.11.2005, 07:55
Beitrag #1


Neuling


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Hi zusammen ich habe in meinem Auto eine Hutablage aus Holz, nun bin ich bei uns in der Gegend von der Polizei angehalten worden und die wollen nun 75,60€ und ich soll drei Punkte bekommen. Kann man da Einspruch erheben? Wenn ja wie am besten? Noch kurz zur Info das Brett war definitiv gut gesichert was auch der Polizist gemeint hat, was nicht der Grund sei.

Hier noch kurz das Schreiben:

Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. §30, §69A STVZO; §24 STVG; 214 BKAT

*) Hutablage aus Holz.

Um jeden Tip bin ich euch echt Dankbar
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Andreas
Beitrag 02.11.2005, 08:24
Beitrag #2


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klickklack


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Commodore25E
Beitrag 02.11.2005, 08:28
Beitrag #3


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Das Thema hatten wir schon öfter, und eine Anzeige ist hier sogar zulässig, denn niemand hat ja geprüft, wie sich Deine Hutablage bei einem Chrash verhält.

Die serienmäßigen Halterungen und Schienen sind vom Gewicht her auf die dünnen Pappe-Ablage (oder Kunststoff) ausgelegt, aber nicht auf Holz.

Hier liegt, so meine Erfahrung, mindestens ungesicherte Ladung vor, aber auch erlöschen der BE soll schon vorgekommen sein (was ich etwas übertrieben finde).

Diese Anzeige wirst Du IMHO nicht abwenden können.

Mein Tip: verschraube die Ablage fest mit der Karosserie (Winkel/Halter etc.). Das habe ich auch gemacht und bisher weder bei TÜV, noch bei Kontrollen, einen Mangel kassiert.

P.S.: Wir hatten hier auch schon einen Thread, wo mehrere junge Leute ums Leben kamen, weil die Ablage aus Holz durch das Gewicht der Boxen wie ein Rasiermesser die Köpfe von den Hälsen getrennt hat sad.gif


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Uwe
Beitrag 02.11.2005, 08:51
Beitrag #4


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Zitat (Commodore25E @ 02.11.2005, 08:28)
P.S.: Wir hatten hier auch schon einen Thread, wo mehrere junge Leute ums Leben kamen, weil die Ablage aus Holz durch das Gewicht der Boxen wie ein Rasiermesser die Köpfe von den Hälsen getrennt hat sad.gif

Es war der hier.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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GM_
Beitrag 02.11.2005, 09:49
Beitrag #5


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Zitat (Commodore25E @ 02.11.2005, 08:28)
Mein Tip: verschraube die Ablage fest mit der Karosserie (Winkel/Halter etc.). Das habe ich auch gemacht und bisher weder bei TÜV, noch bei Kontrollen, einen Mangel kassiert.

Oh Schreck, du bist mutig. Ich fürchte, bei einem Crash wird das Holz dort wo es verschraubt ist einfach ausbrechen.


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Commodore25E
Beitrag 02.11.2005, 10:22
Beitrag #6


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Zitat (GM_ @ 02.11.2005, 09:49)
Oh Schreck, du bist mutig. Ich fürchte, bei einem Crash wird das Holz dort wo es verschraubt ist einfach ausbrechen.

Nö, wieso?? Unter den 8-er Schrauben/Muttern liegen Karosseriescheiben mit 5 cm Durchmesser. Das Brett ist mit einem Klavierband an der Rücksitzbank festgeschraubt. Die Rücksitzbank ist mit Spanngurten am Heckblech festgezurrt.

Zudem ist das Brett so geschnitten, daß es, sollte es tatsächlich losreißen, an den schräg nach innen laufenden C-Säulen festklemmt.

Das Brett selbst ist aus 25mm MDF.

Und wenn es so knallt, daß sich das alles losreißt, bleibt von mir auch nicht viel übrig, vor allem nicht in einem 1979-er D-Kadett wink.gif


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GM_
Beitrag 02.11.2005, 10:39
Beitrag #7


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Nun ja, das Problem ist nicht die Festigkeit der Verbindung sondern dass Holz sich eben beim Crash nicht großartig verformen kann, es kann nur halten oder brechen, hoffen wir, dass es hält, oder besser, gehen wir davon aus, dass du das nicht testen wirst.

Du nennst dich Commodore 2,5 E und fährst Kadett ? Ist der Commodore dein Traumauto ? Mein Vater hatte davon zwei Stück, echt cool, so lange er seine Autos selber kaufte war Opel seine Marke. Ich weiß noch, wie er im Zwiespalt war, als sein Chef ihm dann als Firmenwagen einen Mercedes 250 (Strich 8) angeboten hat, schließlich hat er ihn natürlich genommen.


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Commodore25E
Beitrag 02.11.2005, 10:47
Beitrag #8


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Zitat (GM_ @ 02.11.2005, 10:39)
Du nennst dich Commodore 2,5 E und fährst Kadett ?  Ist der Commodore dein Traumauto ?


Ja, aber ich fahre auch Kadett.

Meine Wagen sind ein Kadett-D 1,3N, Kadett-E 1.4i, Rekord-E2 2,2i und Commodore-C Voyage 2,5E (alle in meinem Besitz).

Dann ab und zu einen Astra, Fiesta, Mondeo, Omega und viele, viele mehr.

Ach ja, Volvo V70, BMW-5 330D und Mercedes W124 260E fahre ich auch ab und an.....


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James Bond
Beitrag 02.11.2005, 19:57
Beitrag #9


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Ich wiederhole mich nochmals aus einem vorherigem Bericht:
Der Tatvorwurf kann hier nur lauten:"Ladung nicht richtig gesichert"! Und das ist diese definitiv nicht! Die Serienmäßigen Verankerungspunkte sind nur für ein sehr geringes Gewicht geprüft (Hutablage wiegt ~3kg)! F =M*g!!!! Ein Brett mit Boxen wiegt dar schon um die 10kg!enn man nun rechtet das beim Bremsen mehr als 1 G auftreten kann und die Ladung nach vorne mit dem 0,8 fachen abgesichert sein muss, da kann man sich schon vorstellen das das Brett wie eine Rakete nach vorne schießen kann


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polo6N
Beitrag 03.11.2005, 17:09
Beitrag #10


Neuling


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Wow vielen Dank für die vielen Posts, bringt mich echt shon mal ein ganzes Stück weiter. Wie ist es denn wenn ich jetzt Einspruch einlege, theoretisch können sie mir ja dann noch mehr ankreiden, bzw. die Strafe verschlimmern. Wie sieht das in der Praxis aus? Tun die sowas wirklich? Wie wahrscheinlich ist das? Ich würde nämlich schon gern Einspruch einlegen, zumal ein Kumpel, der Polizist ist, gemeint hat die Chancen stehen gut, dass sie es fallen lassen.

Wenn dem so sei kann man das so schreiben??

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen den mir zur Last gelegten Tatbestand vom 12.09.2005 um 17.50Uhr in .... Das von mir geführte Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen .... wies keinerlei Anzeichen einer Gefährdung der Verkehrssicherheit auf. Die Hutablage kann auf Grund ihrer sicheren Befestigung in keinem Falle zu einer Gefahr werden. Selbst die Nachfrage bei TÜV und DEKRA ergab, keine andere Erkenntnis.
..(polozist)...suchte nach Mängeln an meinen farbigen Rückleuchten, welche er nicht fand. Erst danach kam er auf die Hutablage zu sprechen, welche er bereits davor betrachtet hatte. Dies macht für mich den Anschein als wäre die Hutablage nur ein Mangel wenn man sonst am Fahrzeug nichts anderes finden kann.
Aufgrund der gegebenen Sicherheit dem und oben genannten Punkt bitte ich darum die Anklage fallen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

...
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James Bond
Beitrag 03.11.2005, 19:02
Beitrag #11


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Also ich würde die Finger davon lassen, der Schuss kann nach hinten losgehen; liegt halt an der Argumentation der Staatsanwaltschaft und dem Richter!


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Andreas
Beitrag 03.11.2005, 20:18
Beitrag #12


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Zitat (polo6N @ 03.11.2005, 17:09)
Wenn dem so sei kann man das so schreiben??

Das mußt du schon selbst wissen, da wir hier im Forum keine konkrete Rechtsberatung betreiben dürfen. unsure.gif


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gerri4u
Beitrag 03.11.2005, 21:40
Beitrag #13


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Hallo,

mir ist erst letzte Woche die Anzeige wegen meines Boxenbrett aus Holz ins Haus geflattert. Ich bin natürlich stinke sauer, da ich kurz vorher beim TÜV war und dieser nichts bemängelt hat.
Dank eurer Antworten werde ich die 75,60€ wohl notgedrungen bezahlen, da ein Einspruch nichts außer weiterem Ärger einbringen würde.

Mein Brett war auch fest angeschraubt, jedoch meinte der Polizist, daß bei einem Heckaufprall das Brett sich durch die Köpfe eventueller Passagiere auf der Rücksitzbank schneiden würde, womit er eigentlich auch recht hat. think.gif

Es ist trotzdem sehr ärgerlich!

Viele Grüße
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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.11.2005, 21:47
Beitrag #14


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Zitat (gerri4u @ 03.11.2005, 21:40)
Es ist trotzdem sehr ärgerlich!

Aber h-schweinlich weniger ärgerlich als die Sauerei auf dem Rücksitz, nachdem Du festgestellt hast, daß der police.gif recht gehabt hat...
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gerri4u
Beitrag 03.11.2005, 21:54
Beitrag #15


Neuling


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Jau, da hast du wohl vollkommen recht!

Aber wenn das der Fall ist brauche ich mein altes Auto eh nicht mehr putzen...
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GM_
Beitrag 03.11.2005, 22:10
Beitrag #16


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Zitat (James Bond @ 02.11.2005, 19:57)
Die Serienmäßigen Verankerungspunkte sind nur für ein sehr geringes Gewicht geprüft (Hutablage wiegt ~3kg)! F =M*g!!!! Ein Brett mit Boxen wiegt dar schon um die 10kg!enn man nun rechtet das beim Bremsen mehr als 1 G auftreten kann und die Ladung nach vorne mit dem 0,8 fachen abgesichert sein muss, da kann man sich schon vorstellen das das Brett wie eine Rakete nach vorne schießen kann

Bremsen bei 1 G ist nicht das Problem, das wird schon halten, Problem ist ein Crash, da bist du bei mehreren 100 G, da kann bei Holz eine Befestigung leicht ausbrechen und dann schießt das Brett wirklich nach vorne und alles was ihm in den Weg kommt ist Matsch.


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GM_
Beitrag 03.11.2005, 22:56
Beitrag #17


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Zitat (GM_ @ 03.11.2005, 22:10)
Problem ist ein Crash, da bist du bei mehreren 100 G

muss mich korrigieren, mehrere 100 m/s^2, also einige zig G.


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