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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 01.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14247 ![]() |
Ich habe mir vor kurzem die Angel Eyes von FK für mein KFZ Mobil gegönnt. Laut Auskunft der Firma FK sind diese Leuchten auf Grund des E- Prüfzeichen und der entsprechenden Nummer Eintragungsfrei und benötigen auch keine Papiere. Von daher führen diese Leuchten auch keinerlei Unterlagen mit. Der Tüv als solches scheint da wohl sehr unterschiedlicher Auffassung zu sein. Wo der Eine sich mit dem E-Prüfzeichen auf der Leuchte begnügt, behaart ein anderer Sachverständiger unbedingt auf eine schriftliche Bauartgenehmigung etc. was mich auch im letzten Jahr bei der HU bezüglich meiner Klarglasrückleuchten erhebliche Überredungskünste gekostet hat. E Zeichen Hin, E Zeichen Her. Irgendwo muß es doch einen aussagekräftigen Absatz in der STVZO dazu geben. Reicht eine E Zeichen nun auf einem Bauteil aus, oder muß bei Zubehörteilen mit E Prüfzeichen eine seperates Schriftstück mitgeführt werden ? |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
Hallo Jürgen,
wenn die Randbedingungen stimmen, reicht das e (EG-Genehmigung) oder E (ECE Genehmigung) aus. Die Randbedingungen sind in etwa (aus dem kopf) - das Teil muß entsprechend dem Verwendungszweck geprüft sein, für den Du es verwenden willst (also: ein als Rücklicht geprüftes Teil nützt Dir nix, wenn Du einen Blinker brauchst. Dafür sind neben dem Prüfzeichen noch Kennbuchstaben / Zahlen angebracht. - Die Anbaulage darf sich nicht ändern (dadurch erlischt zwar nicht die e / E Genehmigung, aber die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges selbst) - Das Teil muß für Dein Fahrzeug passen (Verwendngsbereich) ... - Das Prüfzeichen darf nicht gefälscht sein ![]() Mitführen mußt Du die EG / ECE Genehmigung nicht ... Gruß von Frank -------------------- |
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Beitrag
#4
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Wurden denn diese Angel Eyes nachträglich im originalen Scheinwerfer verbaut? wenn ja, dann ist dies unzulässig, da du ein geprüftes Teil veränderst. Damit erlischt die Genehmigung für Scheinwerfer.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 01.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14247 ![]() |
Danke euch für die Antworten.
@ matte Also bei den Angeleeyes handelt es sich nicht um die Leuchtringe, die in den Originalscheinwerfern verbaut werden ( war vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt ), sondern um komplett neue Scheinwerfer, die Typspezifisch gebaut und vertrieben werden. A.T.U. hat zb. diesbezüglich eine große Werbeaktion am Laufen. Ich kenne es halt bis dato nur so, das jedes Zubehörteil zumindest eine ABE oder Unbedenklichkeitsschreiben mit sich führt. Unabhängig vom E-Zeichen, was ein Teil mit ABE ja sowieso hat. FK ( Hersteller ) und selbst A.T.U. sagt das das E-Zeichen ausreicht und angeblich keine Unterlagen benötigt werden. |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 23.03.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8946 ![]() |
Wie häufig bei dem ganzen Kram mit den E-Nummern, haben alle Recht und im Zweifelsfall der Fahrer und eventuell auch der Halter die A*****-Karte gezogen.
Das reine Zeichen an der Leuchte ist ausreichend, das passende Gutachten (Übereinstimmungserklärung) ist nicht notwendig oder gar mitführpflichtig, alles richtig, nur: Sollte das Zeichen gefälscht sein oder nur "zufällig" an der Leuchte sein oder andere immer drolligere Gründe besitzen, das es nicht so ganz "richtig" oder bei Mehrfunktionsleuchten nicht für alle Funktionen vorhanden ist, dann ist es nunmal ein Erlöschen oder Nichtvorhandensein der Bauartzulassung eines Fahrzeugteils und mit der dementsprechenden "Belohnung" versehen. Beispiele für derartige Leuchten gibt es leider sehr viele: zB. Nebelzusatzscheinwerfer mit blauem LED-Standlichtring drumrum, lt. Verkäuferangabe mit E-Zulassung und gut, allerdings hat nur der Nebelscheinwerfer eine E-Zulassung, der Standlichtring drumrum nicht. Das gleiche bei mehreren Angle-Eye-Scheinwerfer, haben E-Zeichen. allerdings nur für die "normalen" Scheinwerferfunktionen, nicht für die Angle-Eyes. Deshalb eigentlich nur als Tip: Übereinstimmungsurkunde mitverlangen, denn da steht drin, als was die Lampen eine Zulassung erhalten haben. Alles andere ist zwar rechtlich korrekt, aber durch die Erfindungsgabe einiger Hersteller / Vertreiber leider immer risikoreicher. |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2705 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 ![]() |
Und dann gibt's noch (insbesondere bei den SW von FK) den Fall dass sie keine elektrische Leuchtweitenregulierung vorgesehen haben. Dann darfst du sie natürlich nur an Autos ohne elektrische Leuchtweitenregulierung (in erster Linie Re-Import-Fahrzeuge) anbauen.
gruß Acki |
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Beitrag
#8
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Am Beispiel Scheinwerfer reicht nicht die E-Nummer aus. Es müssen noch weitere Kennzeichen vorhanden sein, wie z.B. Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, ....
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 01.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14247 ![]() |
jo, derzeit hänge ich da mit der Firma FK und dem Tüv in einem fast täglichen Mail und Telefonkontakt. Laut Aussage verwendet FK an seinen Produkten ein genehmigtes und legitimes E Zeichen. Das möchte ich nun auch schriftlich von FK bestätigt haben. Durch Zufall habe ich nun herausbekommen, das FK eine Tüvbestätigung/Freigabe der Angeleyes Scheinwerfer für den Golf I beantragt hat. Dieses Zertifikat liegt auch bei den Scheinwerfern die für den Golf I gedacht sind bei. Ergo habe ich mich mit dem Sachverständiger der diese Freigabebestätigung ausgestellt hat kurzgeschlossen und ihn auf das omninöse E Zeichen angesprochen. Sein Tenor....Ein E Zeichen legitimiert zwar das KFZ Zubehörteil und ist demnach Eintragungsfrei, jedoch kann an Hand des E Zeichens alleine nicht festgestellt werden ob es sich nicht doch um eine Fälschung handelt. Von daher muß/sollte der Hersteller die Legitimation über ein Zertifikat bestätigen. Ohne diese Bescheinigung läuft es im Endeffekt dann mehr oder weniger darauf hinaus, das du bei der Hu zb. auf einen gnädigen Tüvler hoffen mußt, der sich mit dem E Zeichen begnügt bzw. glaubt das es sich hierbei um keine Fälschung handelt. Was die Polizei bei einer Kontrolle sagt steht dann noch auf einem anderen Papier.
Was die elektr. LWR betrifft...Laut FK und laut den ganzen Werbeangeboten soll die elektr. LWR der jeweilgen Originalscheinwerfer auf die FK Scheinwerfer übernommen werden können. Auch dies erweist sich erstmal als nicht so einfach, da die manuelle LWR der FK Scheinwerfer sich nicht so einfach demontieren läßt. Auch da steht also noch ein großes Fragezeichen, dessen Lösung ich noch nicht gefunden habe. Der absolute Clou aber ist, das es sehr bekannte und eigentlich auch seriöuse KFZ Zubehörinstitutionen gibt, die diese Teile nicht nur anbieten, sondern sogar in der eigenen KFZ Werkstatt verbauen und die Kunden dann damit auf die Strasse loslassen....Fällt einem eigentlich nichts mehr zu ein... ![]() |
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