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> Polizist mit schlechter Laune ..?, -- was soll ich davon halten..?
Gast_Hawkes_*
Beitrag 16.01.2004, 05:29
Beitrag #1





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Hi,
also das ganze ist jetzt gute 2 Stunden her und ich bin immer noch ratlos was ich davon halten soll. Aber immer der Reihe nach. Ich verusuche das Geschehene einmal objektiv wiederzugeben:

Ich und zwei Freunde sind auf dem Rückweg von der Videothek, ich sitze am Steuer und habe nichts getrunken. Auf dem Weg zurück zu meinem Kumpel fahren wir durch eine 30er Zone. Ich fahre etwa 50-60 (max. !!) km/h. Ungefähr 200m vor einer Kreuzung bremse ich normal auf etwa 30 km/h ab und komme vor dieser zu stehen (rechts vor links). Ein Auto, das zuvor noch weit hinter mir fuhr steht aufeinmal direkt hinter mir - ein Streifenwagen. Ich überquere korrekt die Kreuzung - doch sofort sehe ich hinter mit die Laufschrift aufleuchten "Polizei, bitte rechts anhalten!". Dieser Aufforderung leiste ich natürlich sofort Folge. (ist ja schließlich nicht das erste mal, daß man in eine Routineuntersuchung gerät und das er mich wegen des zu schnell Fahrens anhält konnte ich mir nicht denken. Dazu muss ich noch sagen, seit vor ca. 12 Monaten ein Freund von mir auf der Autobahn von Zivilpolizisten rausgeholt wurde weil er zu schnell fuhr und sie - wie im Fernsehen - alles mit Videokamera und Radarpeilung festhielten - bin ich, was zu schnelles Fahren angeht - ziemlich paranoid und blicke, wenn ich denn mal zu schnell fahre, wirklich andauernt in den Rückspiegel um 'zufällig' dicht folgende Fahrzeuge sofort auszumachen.) Ich kurbel die Fensterscheibe hinunter und warte bis der Polizist neben dem Auto steht und mich bittet auszusteigen und ihm Führerschein, Personalausweis und Fahrzeugpapiere auszuhändigen. (es war nur ein Polizeist, der alleine im Streifenwagen fuhr - um diese Uhrzeit - 2.00 Uhr SEHR ungewöhnlich) Ich sage ihm in höflichen Ton, daß ich keine Fahrzeugpapiere dabei hätte (es ist der Wagen meiner Mutter) und der Personalausweis abgelaufen sei und händige ihm FÜhrerschein und Personalausweis aus. Und nun beginnt das - für mich - wirklich unverständliche:

In einem sondersgleichen arroganten Tonfall fragt er mich ca. 2-3 mal "was wir nun haben"? Ich blicke ihn nur Ratlos an und frage ihn verwundert was er meine - er deutet nur auf meinen Ausweis mit der Bemerkung, daß dieser ja abgelaufen und das Gesetzeswidrig sei. Aufeinmal betrachtet er mich fordernd und will von mir wissen "was das denn eben in der 30er Zone gewesen sei", ich wäre doch um die 70 km/h gefahren. Ich, sichtlich verwundert über diese Mutmaßung, erwidere nur, "daß wäre übertrieben", es sein wohl um die 40 km/h gewesen.
Er blickt mich nur mit großen Augen an, sagt:" ok, das reicht...", dreht sich um und setzt sich in seinen Streifenwagen. Ich bleibe verdutzt zurück und wechsel ein paar Worte mit meinen Freunden, die noch im Auto sitzen. In Gedanken gehe ich nocheinmal die Situation durch - er fuhr mind. 150m hinter mit, also soweit, daß ich ihn durch den Rückspiegel wirklich nur als "zwei Scheinwerfer" ausmachen konnte (zu dem Zeitpunkt, als ich zu schnell fuhr). Meine maximale Geschwindigkeit zu diesem Zeitpunkt betrug meiner Meinung nach (und auch _unabhängig_ davon der meiner beiden Freunde) ca. 60 km/h. Er saß alleine im Streifenwagen und hatte weder (für mich erkennbar) eine Kamera installier, noch ein Radarsystem.
Wenige Minuten später steigt er wieder aus dem Streifenwagen aus und kommt auf mich zu. Was nun geschieht will ich nichtmehr anhand von vielen Zitaten belegen, da es mir zu obskur erschien und ich befürchte nichtmehr objektiv berichten zu können.
Sinngemäß teilte er mir mit, daß er es als unglaubliche Frechheit empfände, (in diesem Zusammenhang bezeichnete er mich 2 mal als "kackfrech" - zu diesem Zeitpunkt stand ich einfach nur sprachlos da und hatte auch zuvor, außer dem bereits erwähnten, nicht viel gesagt) zu behaupten ich sei nur 40 km/h gefahren - aber das sei ja nun egal - meinen Führerschein wäre ich jetzt los - man sähe sich vor Gericht wieder. Immer noch sprachlos, musste ich mir des Weiteren anhören, daß er, hätte ich reumütig gestanden es eilig gehabt zu haben und um die 60 gefahren zu sein, ein Auge zugerückt, 20 km/h abgezogen und das ganze bei einer Ermahnung belassen hätte.
Nunja, ich habe auch jetzt nichts weiter gesagt und nur im Einsteigen etwas von "Sie wollten also von mir das ich lüge" gemurmelt und bin weggefahren.

Nun also meine Frage: Hatte jener Polizeist irgendwie einen schlechten Tag?! Und auch wenn, was will er mir bitte beweisen? Er saß allein im Streifenwagen, ohne Radar, ohne Kamera ohne Blitzanlage. Ich, zusammen mit zwei Freunden, die auch beide nüchtern waren, alles mitbekommen haben und auch meine maximale Geschwindigkeit in der 30er Zone bestätigen können.
Bin gerade etwas Ratlos, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dadurch irgendwelche Probleme zu bekommen.. es verwirrt mich einfach nur ....

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 16.01.2004, 08:21
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Gast_Mikki_*
Beitrag 16.01.2004, 07:51
Beitrag #2





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Vielleicht sehnt sich ein Polizist (nicht Bulle, wie du so schön sagst) auch nach etwas Ehrlichkeit und hat keine Lust, sich offensichtlich "verarschen" zu lassen. Wie kommst du darauf, daß er deine Geschwindigkeit nicht feststellen oder zumindestens einschätzen kann, wenn er hinter dir herfährt, auch wenn es in 150 Meter entfernung war. Er hat ja auch ein Tacho im Auto und sieht bei welcher Geschwindigkeit er näher an dein Fahrzeug kommt. Und ganz nebenbei. Sorry aber mit 60 durch eine 30iger Zone zu "brettern" finde auch ich extrem rücksichtslos (auch um 03 Uhr nachts). Zu wirst zu dieser späten Stunde wohl keine Kinder mehr auf der Strasse finden, Betrunkene aber allemal.
Was du genau zu erwarten hast, kann ich dir nicht sagen, sei aber froh, daß nichts passiert ist.
Gruß Mikki
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Gast_Hawkes_*
Beitrag 16.01.2004, 11:12
Beitrag #3





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Naja, im Nachhinein ist mir ja auch klar, daß ich wohl besser dran gewesen wäre die 50-60 km/h direkt zuzugeben. Und wenn ich jetzt hier schreibe, daß ich normalerweise eben nicht derjenige bin, der rücksichtslos durch 30er Zonen brettert bringt das auch nichtmehr allzuviel. Geschehen ist nunmal geschehen.

Was ich mit der Geschwindigkeit feststellen eher meinte war, wie er mir vor Gericht oder sonstwo diese nachweisen will? Ich bezweifel stark das Aussagen wie "also ich fuhr in etwa so schnell und der Abstand zum Wagen vor mir hat sich nicht verringert" als Beweismittel vor dem Verkehrsgericht stichhaltig sind. Besonders, wenn man alleine im Auto saß und ich zusammen mit 2 Freunden.

Vielleicht hatte/kennt jemand hier ja einen ähnlichen Fall und kann mir da etwas Aufschluss geben.
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Tortenjan
Beitrag 16.01.2004, 11:26
Beitrag #4


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Das gilt schon vor Gericht, allerdings werden da gehörige Toleranzen angelegt, so daß es wohl im Verwarnungsbereich bleiben dürfte.


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Patrick_*
Beitrag 16.01.2004, 11:37
Beitrag #5





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total quatsch... der kann dir gar nix.
noch dazu war er allein, er hat also nicht einmal nen zeugen. Kannst du stecken!
Ich würde sagen der wollte dir nur Angst machen.

Manche Polizisten denke sie wären die größten. Mich hat auch mal einer angehalten.
Der wollte mir auch eine reinwürgen, hab ihn aber an Ort und stelle gesagt das er mich ruhig belehren darf aber ich mir bewusst bin das er nix gegen mich in der Hand hat. ...wenn er sich mein auto genau angeschaut hätte, dann wäre ihm aber sicher aufgefallen das meine Reifen unter dem erlaubten waren. Chance verpasst!
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Hans Wurst
Beitrag 16.01.2004, 12:22
Beitrag #6


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Da kommt nix.
Er kann evtl. sagen, daß Du zu schnell warst, aber das wars auch schon.
Geschwindigkeit schätzen dürfen Polizisten in Deutschland nur bis Schrittgeschwindigkeit.
Du schreibst er fuhr mit einem Abstand von 150m hinter Dir her.
Wie lange hat er das denn gemacht?
Zitat
Naja, im Nachhinein ist mir ja auch klar, daß ich wohl besser dran gewesen wäre die 50-60 km/h direkt zuzugeben.


Hiermit wäre ich vorsichtig - wenn man weiß wie schnell man war, kann einem das schnell als Vorsatz ausgelegt werden - > Erhöhung des Bußgeldes.
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cheffe
Beitrag 16.01.2004, 14:26
Beitrag #7


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@Hawkes

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß da was kommt. Der cop.gif wollte Dich wahrscheinlich einschüchtern als Maßnahme der Verkehrserziehung oder so. Außerdem scheint er ein gewisses Geltungsbedürfnis gehabt zu haben und hat Dich als Opfer auserkoren.

Eine rechtsgültige Messung durch Hinterherfahren erfordert meines Wissens nach eine Meßstrecke von mindestens 500m bei konstantem Abstand zum zu messenden Fahrzeug. Außerdem gibt es hier hohe Toleranzabzüge (m.E. 15% vom Meßwert plus 10% vom Skalenendwert des Tachos). Bei 70 km/h und einem Skalenendwert von 240 bleiben also 35,5 km/h übrig. Würde ein Verwarnungsgeld von 15€ bedeuten.

Also kein Grund zur Beunruhigung.

Zum Ablauf der Kontrolle:

Zitat
In einem sondersgleichen arroganten Tonfall fragt er mich ca. 2-3 mal "was wir nun haben"? Ich blicke ihn nur Ratlos an und frage ihn verwundert was er meine - er deutet nur auf meinen Ausweis mit der Bemerkung, daß dieser ja abgelaufen und das Gesetzeswidrig sei. Aufeinmal betrachtet er mich fordernd und will von mir wissen "was das denn eben in der 30er Zone gewesen sei", ich wäre doch um die 70 km/h gefahren

Spätestens hier hättest Du 'dicht' machen sollen. Keine Antworten mehr, außer vielleicht "Sie werden schon wissen, was ich falsch gemacht haben soll und es mir sicher gleich sagen". Er muß die erhobenen Vorwürfe beweisen können.

Zitat
meinen Führerschein wäre ich jetzt los - man sähe sich vor Gericht wieder

Geistiger Müll - nichts weiter. mad.gif

Zitat
hätte ich reumütig gestanden es eilig gehabt zu haben und um die 60 gefahren zu sein, ein Auge zugerückt, 20 km/h abgezogen und das ganze bei einer Ermahnung belassen hätte

Kann ich mir nicht vorstellen. Da wollte wohl einer den großen Gönner raushängen lassen. Und auch kein guter Tip.
@Hans Wurst hat schon recht - kann im Extremfall als Vorsatz ausgelegt werden.

Bei solchen Sachen entweder nichts oder maximal Sätze wie "Keine Ahnung. Ich habe nicht auf den Tacho gesehen. Bin hier einfach entlang gefahren" von sich geben.


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Fahnder
Beitrag 17.01.2004, 01:25
Beitrag #8


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Also die Geschichte klingt echt ganz witzig.

Ich will nicht zu jeder Passage meinen Senf abgeben. Gedanken brauchst Du Dir allerdings keine machen. Da wird sicherlich nichts kommen.

Wie lange ist der denn jetzt genau nochmal hinter Dir gewesen. Nur 150 Meter?

Für eine Geschwindigkeitsmessung mittels Tachometer eines Funkwagen müssen mindestens 300 Meter Nachfahrt erfolgt sein. Dann 20 Prozent ab von der festgestellten Geschwindigkeit ab. So ist es zumindestens bei uns.

Also, no panic. wavey.gif


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Gast_Hawkes_*
Beitrag 17.01.2004, 11:54
Beitrag #9





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Die 30er Zone ist etwa 900m lang. Er bog um eines später in sie ein als ich. Also, vielleicht auf 300-500 m die ich zu schnell fuhr lag ich in seinem Sichtbereich. Aber halt in einiger Entfernung. Direkt hinter mir war er dann wirklich nur am Ende, als ich an der Kreuzung hielt und darauf wartete diese überfahren zu können.

Danke für alle Antworten. Im Nachhinein ist mir auch irgendwie klar, daß er mir nicht viel kann, bzw. wie ich hätte auf ihn Reagieren müssen. Aber fiese Polizisten können verdammt einschüchternt sein dry.gif

Und für das eine "Bulle" weiter oben nochmal sorry, ich hab eigentlich nichts gegen sie ---> fang im April Ausbildung beim BKA an cop.gif
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Gast_sachsenwinni_*
Beitrag 17.01.2004, 12:25
Beitrag #10





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Zitat (Hawkes @ 17.01.2004, 11:54)
Und für das eine "Bulle" weiter oben nochmal sorry, ich hab eigentlich nichts gegen sie ---> fang im April Ausbildung beim BKA an  cop.gif


Ich denke auch, da wollte sich jemand abreagieren, ich wünsche Dir jedenfalls alles Gute und eine steile Karriere beim BKA. Vielleicxht wirsr Du mal sein Vorgesetzter!?! Hoffentlich hast Du Dir das Gesicht gemerkt. rolleyes.gif
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Gast_Lyza_*
Beitrag 17.01.2004, 22:13
Beitrag #11





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Hallo!
Mein Beruf verbietet mir leider dir genaue Rechtsauskunft zu geben.
Du kannst aber davon ausgehen, dass der Polizist (auch ich lege Wert auf diese Bezeichnung) nicht schlecht gelaunt war, bevor er dich hat fahren sehen.

Wenn er dann aber hinter dir her fährt und feststellen muss, dass du mit weit überhöhter Geschwindigkiet durch eine 30-Zone fährst, wird er schon ein bisschen ärgerlich.
Was verlangst du von dem Mann, wenn du dann weder Führerschein, Fahrzeugschein noch andere brauchbare Dokumente mitführst.
Ich denke dann darf man etwas sauer werden. Erst recht darf er dir dann ganz deutlich den Marsch blasen.
Der Polizist hat wahrscheinlich die Differenzwerte, die er bei der Messung durch Hinterherfahren abziehen muss, bereits berücksichtigt.
Du unterstellst dem Polizisten, dass er nicht in der Lage sein könne beim Hinterherfahren die Geschwindigkeit abzulesen. Deine beiden Kumpels im Auto, einer davon saß hoffentlich hinten, haben aber immer den Tacho deines Wagens im Auge gehabt. Das glaubst du hoffentlich nicht wirklich selbst.
Ich denke, dass war eine "Wie du in den Wald rufst, so hallt es hinaus." -Situation.
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Gast_Betroffener_*
Beitrag 18.01.2004, 21:13
Beitrag #12





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Hallo alle zusammen,
das Verhältnis Polizist - Autofahrer wie auch umgedreht ist doch in immer größerem Maße gestört. Jeder setzt beim anderen mangelnde Einsicht, Wahrheit, Freundlichkeit u.s.f. voraus. So lange die Herren Polizisten sich nicht klar machen, dass ihr Job dem eines Arztes gleich kommt, wird auch keine Besserung eintreten.
Ich rede nicht mehr mit den Leuten, gebe ihnen fst alles was sie sehen wollen und der einzige Satz ist: "Mein Anwalt klärt das!" Über ihre Äußerungen mache ich mir, auch bei Zeitnot, Stichpunkte nebst allem sonst Auffälligem.
Vor allem die Worte auf den Hinweis mit Anwalt sind "sehr lustig " und haben schon oft geholfen, eine Sache zu kippen.
Wahrheit hilft nicht, denn die wird im jeglichen Rechtsverkehr nicht erwähnt. "Es wird als recht erkannt, dass.....
Und ganz wichtig: Denkt nie, der Gegenüber ist blöd und die ganze Litanei der übrigen Eigenschaften, Tierbezeichnungen u.s.w.. Das überträgt sich irgendwie.
Guckt auch nicht wie Schroeder, Stolpe, Merkel oder Kohl. Spielt den liebenswürdigen Stummen.
Was will man sonst mit Leuten machen, die ihr eigenes Polizeigesetz und dessen Anwendung nicht, äh, meine fast nicht kennen.
Ich denke, dass sich die Ahndung von "akzeptabel" stafbaren Verstößen zut Gesamtzahl nicht besser verhält als ein Sechser im Lotto. Ist also ein reines Glücksspiel für die Rechtsbeuger in Uniform. Und Glücksspiele unter freiem Himmel sind verboten! police.gif Dürfte ich sie also anzeigen, wenn sich ein pfiffiger Anwalt findet, der den Tatbestand Glücksspiel durchsetzen kann?!? whistling.gif
So, das wars für heute. Und fahrt schön vorsichtig, die Staatskasse ist leer und ein Kameradschaftsabend teuer.
Ein fast nicht mehr Betroffener
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rb23
Beitrag 18.01.2004, 21:30
Beitrag #13


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Beiträge: 137
Beigetreten: 02.01.2004
Mitglieds-Nr.: 1162



Schikane der police.gif ( ich kann das Wort nicht aussprechen bzw. schreiben ): Bei uns gerade am WE lassen die dich 30 min. warten, bis die mit den Papieren zurück aus`m Streifenwagen kommen. Und du stehtst da wie`n Schwerverbrecher.
Das fördert garantiert nicht das gesunde Miteinander !!!!!
Aber das ist nur " ein " Schikaneverhalten. Da gibt`s noch bessere....
Aber man kann sich dagegen nicht wehren. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde eingestellt, mit der Begründung : Hat so lange gedauert, weil der Funkverkehr gestört war. ( Hä?: Fast jedes WE ? ) think.gif
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