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> Autobahn und Fußgänger
blances
Beitrag 30.10.2005, 09:52
Beitrag #1


Neuling


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unsure.gif Während der Ausbildung von Fahrlehrern, die ja im allgemeinen sehr wissbegierig sind, kam folgende Frage auf :

Wenn ich die Autobahn nutze, also am VZ 330 vorbei auf die Autobahn eingefahren bin, so gelten die Regeln des §18 StVO.
Geschwindigkeiten, Abstand, Benutzungsplichten etc.

Beim Durcharbeiten der Absätze gelangt man dann zwangsläufig zum Absatz 9.
Der besagt ja, das Fußgänger die Autobahn grundsätzlich nicht betreten dürfen.
Was ist aber nun mit Parkplätzen, Tankstellen, Rastplätzen etc.
Man Fährt ja von der Autobahn nicht ab. Es ist ja im Bereich der Parplätze usw. kein VZ 334 "Ende der Autobahn" aufgestellt.

Vielleicht eine komische Frage, die aber auf die Wissbegierigkeit neiner Fahrlehrer-Anwärter hinweist.

Isider für den HS 47 : M.f.G. der HS-Ltr. Üb
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steveluke
Beitrag 30.10.2005, 10:38
Beitrag #2


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Parkplätze, Tank- und Raststättengelände gehören zwar zur Autobahn, sie unterliegen jedoch nicht den Sonderregeln des § 18.

Für Insider: Bay VRS 58 154 wink.gif


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Eddie
Beitrag 30.10.2005, 10:43
Beitrag #3


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Hallo blances.

Ich bin zwar kein FL oder FL-Ausbilder, aber ich versuchs mal cool.gif

Lt. §18 StVO ist das Betreten der Fahrbahn verboten. Das ist richtig und auch gut so...

Bei AB-Tankstellen, AB-Raststätten und AB-Rastplätzen kann es nicht sein, das mir das Betreten derselbigen durch §18 verboten wird, denn dann würde der Sinn dieser Anlagen ad absurdum geführt.

Hierzu schreibt SCHURIG (in Verbindung zum Haltverbot auf der Fahrbahn):

Zitat (SCHURIG StVO §18 RN. 2.7)
2.7 HALTVERBOT
Das Haltverbot nach §18 Abs. 8 gilt für den gesamten Autobahnbereich außerhalb der Park- und Rastplätze, somit auch für Zu- und Abfahrten zu Tankstellen oder Rastplätzen (BayOLG DAR 1980, 246 = VerkMitt 1980, Nr. 75)......


und BOUSKA schreibt hierzu (ebenfalls in Verbindung zum Haltverbot auf der Fahrbahn):

Zitat (BOUSKA §18 RN. 11)
Halten (anm. 1 zu § 12) ist nicht nur auf den Fahrbahnen, Sondern auch auf den sogen. Standspuren verboten. Diese sind nicht Bestandteil der Fahrbahn, sondern Seitenstreifen, die VO v. 22.03.1988 hat dies im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des BGH v. 06.05.1981 (DAR81, 295) klargestellt (vergl. auch Bouska DAR 81, 289, vergl. auch §2 Abs. 1 Satz 2 idF der VO v. 22.12.1992). Im Einzelfall kann das Halten auf dem Seitenstreifen nach §16 OWiG gerechtfertigt sein, z.B. zur Befestigung eines Dachgepäckträgers, der abzurutschen droht. In sonstigen dringenden Fällen kann bei Halten auf Seitenstreifen von der Verfolgung abgesehen werden (§53, §47 OWiG).
Vorschrift gilt nicht für Parkplätze, Tankstellen (Begr.) und Raststätten, soweit nicht besondere Anordnungen (z.B. Z 283) bestehen (Koblenz NVZ94, 83), allerdings unterliegen die von der durchgehenden Fahrbahn zu den Parkplätzen usw. bzw. die aus dem Parkplatz zurück zur durchgehenden Fahrbahn führenden Fahrbahnen - auf Großparkplätzen wohl auch die eindeutig nur für den fliessenden Verkehr bestimmten, parallel zur durchgehenden Fahrbahn verlaufenden "Fahrbahnen" - dem Haltverbot


und

Zitat (BOUSKA §18 RN: 12)
Im Hinblick auf ihre Zweckbestimmung gilt die Vorschrift nicht für den Bereich von Raststätten, Tankstellen oder Parkplätzen......


Gruß Eddie


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Eddie
Beitrag 30.10.2005, 10:45
Beitrag #4


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plasma.gif

Wozu sitze ich hier eigentlich und schreibe mit Müh' und Not den Schurig und Bouska ab? ranting.gif whistling.gif rofl1.gif

Gruß Eddie


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steveluke
Beitrag 30.10.2005, 10:56
Beitrag #5


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Zitat (Eddie @ 30.10.2005, 11:45)
Wozu sitze ich hier eigentlich und schreibe mit Müh' und Not den Schurig und Bouska ab?

Damit du den alten steveluke mit wesentlich ausführlicher verfassten Beiträgen ausstechen kannst - ist dir ja gelungen, so what? laugh2.gif lieb.gif


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Eddie
Beitrag 30.10.2005, 10:56
Beitrag #6


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laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif

Zitat
Damit du den alten steveluke........


Jungspund.......ich bin ÄLTER als DU! rofl1.gif

Gruß Eddie


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steveluke
Beitrag 30.10.2005, 10:59
Beitrag #7


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Zitat (Eddie @ 30.10.2005, 11:43)
Hierzu schreibt SCHURIG
[...]
und BOUSKA schreibt hierzu

BTW:
Sag mal, was hast du eigentlich bei dir zuhause alles an Literatur rumfliegen?
Da kann ich ja nur von träumen... blink.gif


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Eddie
Beitrag 30.10.2005, 11:01
Beitrag #8


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Ganz einfach:

STADTBÜCHEREI
(sind allerdings leider nicht die neuesten Ausgaben crybaby.gif )

Gruß Eddie

edit: Die haben zwar die neuesten Ausgaben AUCH da, aber die sind sogen. PRÄSENZBESTAND und NICHT ausleihbar.


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blances
Beitrag 30.10.2005, 18:14
Beitrag #9


Neuling


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rolleyes.gif

Danke,Danke für die reichlichen Antworten

Mit Hilfe von Herrn Bouska bzw. jetzt seiner Nachfolgerin und Herrn Schurig haben wir schon manches Problem gelöst.
Mir war auch nur wichtig, so etwas wie eine Lehrausage zu schaffen für meine wissbegierigen FLA's.
Da gibt es halt solche außergewöhnlichen Fragen. Die genauso von Fahrschülern kommen.

Denn auch der Ausbilder weiß nicht alles.Zum Glück.
Sonst hätte man ja keinen Grund dieses Forum aufzusuchen.

Schöne Woche
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