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> Verrückte Idee
GM_
Beitrag 21.10.2005, 22:44
Beitrag #1


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Eher theoretisch beschäftigt mich zum Freitagabendbier folgende Frage: rolleyes.gif

Angenommen ich baue mir einen Propellerrucksack, den ich mir auf den Rücken schnalle. Er dient jedoch nicht zum Fliegen, vielmehr hat er einen waagerechten Propeller, der Vortrieb erzeugt.

Ob ich damit nun zu Fuß schneller bin als vorher sei mal dahin gestellt.

Ich könnte mich damit aber ja auch auf ein Fahrrad setzen. Die Fuhre könnte sicherlich leicht 60 ... 70 km/h erreichen ohne zu treten. Dennoch: Ein Fahrrad ist ein Fahrrad und wenn man es nicht umbaut bleibt es auch ein Fahrrad, oder ? smile.gif

Ich gebe zu bedenken, dass ich den Antrieb ja nicht ans Fahrrad baue, der Antrieb wird das Fahrrad nicht einmal berühren. Der Antrieb ist eine Sache an meinem Körper, ich kann eben einfach nur schnell Fahrrad fahren. rolleyes.gif

Da Antrieb und Fahrrad eigentlich nichts mit einander zu tun haben, kann man hier wohl kaum von einem Kfz, reden oder ?

Was meint ihr, ist das legal ? biggrin.gif


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Patrick
Beitrag 21.10.2005, 23:12
Beitrag #2


Neuling
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Du sollte's Freitags abends weniger Bier trinken^^

ich persönlich denke das fällt unter die Ultra leicht Kraftflieger Gesetze. rofl1.gif


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man weis erst wie wichtig ein Führerschein ist wenn man ihn einmal verloren hat!!!
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RA XDiver
Beitrag 21.10.2005, 23:40
Beitrag #3


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Eins von den Bieren war schlecht, oder? wink.gif

Scherz beiseite, ein Kraftfahrzeug wird das Fahrrad durch den Rucksackpropeller nicht, da Voraussetzung dafür wäre, dass sich das Fahrrad, unter zur Hilfenahme eines Motors, aus eigener Kraft fortbewegt.

Das ist bei solch einer Konstruktion aber nicht der Fall. Da allerdings die gängigen Fahrradreifen und -bremsen für den längeren Gebrauch bei Tempo 60-70 nicht ausgelegt sind (ich rede nicht von hochgezüchteten Rennmaschinen), könnte sowas ganz böse ins Auge gehen. tongue.gif


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Luxfur
Beitrag 22.10.2005, 00:49
Beitrag #4


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Och vor meinem inneren Auge laufen da gerade x-verschiedene Szenarien ab, die alle im Straftatsbereich liegen wink.gif


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
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GM_
Beitrag 22.10.2005, 01:04
Beitrag #5


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@Patrick

Als Flugzeug anmelden ist schlecht, wegen Vorschriften über Tiefflug. laugh.gif

@RA XDiver

Hmm, ja, guter Hinweis, die Bremsen sollte man entsprechend verstärken, Scheiben, Hydraulik und so. Stabile Reifen sind an sich auch kein Problem.

@Luxfur

Na dann lass mal hören.


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Luxfur
Beitrag 22.10.2005, 07:30
Beitrag #6


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Das fängt beim §315c Abs.1 Nummer 2d StGB an und hört bei dem Kindergartenkind auf, dass du mit deinem Abwind vor den nächsten LKW pustest rolleyes.gif


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uho
Beitrag 22.10.2005, 09:08
Beitrag #7


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Das hat wohl schon mal jemand im Straßenverkehr versucht und laut Urteil v. OLG Oldenburg 1999 sei das doch ein Kraftfahrzeug:

http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#sonstige
(dort nach Gleitschirmpropellermotor suchen, 10ter Absatz))
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blue0711
Beitrag 22.10.2005, 09:54
Beitrag #8


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Ja, aaber:
Zitat
Da den Fahrer aber nur eine geringe Schuld traf, stellten die Richter das Verfahren dennoch ein

Als soo schlimmen Verstoss sahen sie es dann wohl doch nicht an.

Warum dann allerdings OLG? think.gif

gruss
kai


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Gruß Kai
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uho
Beitrag 22.10.2005, 10:19
Beitrag #9


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Zitat (blue0711 @ 22.10.2005, 10:54)
Warum dann allerdings OLG? think.gif

Hier wird das klarer und auch ausführlicher beschrieben:
Zitat von: http://kanzlei-hoenig.de/publikationen/12-propeller.html
Zitat
Das Amtsgericht wollte den fliegenden Fahrradfahrer nicht bestrafen, aber die Staatsanwaltschaft beschwerte sich beim OLG und forderte die Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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blue0711
Beitrag 22.10.2005, 10:33
Beitrag #10


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Du hast das www. vergessen, aber dann funktioniert der Link.

So in etwa hatte ich die Argumentation auch erwartet:
Zitat
Durch Maschinenkraft bewegt? Aber auch das bejahten die Richter in Hinblick auf Brauses Konstruktion. Maschinenkraft sei als Gegenstück unter anderem zur menschlichen Kraft zu verstehen. Es sei dabei ohne Belang, ob die Kraft mittels Ketten oder Wellen auf die Räder übertragen oder ob das Fahrzeug durch einen Propeller oder den Rückstoß eines Raketenantriebs (Oha!) vorwärts getrieben werde.

Ferner, so meinten die Richter, müsse sich das Fahrzeug aus eigener Kraft fortbewegen und das gehe nur, wenn sich die Maschine während der Fahrt auf dem Fahrzeug selbst befände. Auch das war bei dem Brause-Bike der Fall. Nicht erforderlich sei eine ständige feste Verbindung zwischen Antrieb und Fahrzeug. Es mache keinen Unterschied, ob der Motor mit dem Fahrzeug direkt verbunden - etwa durch Befestigung auf dem Gepäckträger - oder ob das Aggregat nur indirekt mit dem Fahrzeug verbunden ist, weil es sich auf dem Rücken des Fahrers befindet. In beiden Fällen bestehe eben eine Verbindung zwischen Motor und Fahrrad.


Also alles, was sich durch einen wie auch immer gearteten Antrieb ohne Muskel- oder Windkraft fortbewegt, ist ein KFZ.

Hätt er doch mal besser ein Segel genommen:

Quelle

Gruss
kai


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Gruß Kai
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GM_
Beitrag 22.10.2005, 10:54
Beitrag #11


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@uho

na sowas ... war da jemand anders schneller als ich ... und ich wollte schon das Patent anmelden ... mad.gif

Allerdings ist mir (nach dem 2. Bier) noch ein technisches Problem augefallen: Die bei einer bestimmten Motorleistung mögliche Schubkraft hängt am Propellerdurchmesser, d.h. je kleiner der Propeller, desto schlechter ist der Wirkungsgrad im Bereich kleiner Geschwindigkeiten. Nun ist der Propellerdurchmesser praktischerweise natürlich begrenzt. Im Klartext: Das Ding hilft zwar, um in der Ebene schnell zu werden, am Berg ist die Unterstützung aber gering.

Na gut, war wohl nix. whistling.gif


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uho
Beitrag 22.10.2005, 10:57
Beitrag #12


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Zitat (blue0711 @ 22.10.2005, 11:33)
Du hast das www. vergessen, aber dann funktioniert der Link.

Sorry, beim Überprüfen hängte mein epiphany das www. wohl selbststandig an (kann leider Link nicht mehr editieren).

Zitat (blue0711)
Hätt er doch mal besser ein Segel genommen:
http://www.lefebvre-sails.com/images/Velo-03.jpg

Stelle ich mir grad in Berlin zu Hauptverkehrszeiten vor, freiwilliger Sicherheitsabstand der Autos wäre damit sichergestellt cool.gif; oder gar auf dem Radweg shutup.gif. Wind gäb's hier imho meist ausreichend. Benötigt man dafür aber nicht vielleicht sogar einen Segelschein cop.gif?
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durban
Beitrag 29.10.2005, 22:09
Beitrag #13


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Also.... in OLdenburg hatte mal einer eine ähnliche verrückte Idee:

Zitat
Wer sein Fahrrad mit einem Gleitschirmmotor auf dem Rücken antreibt, braucht für dieses entstandene Kraftfahrzeug eine Fahrerlaubnis und eine Haftpflichtversicherung 
(OLG Oldenburg).


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Proxima Estación: Esperanza.
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Hans Wurst
Beitrag 23.10.2007, 10:21
Beitrag #14


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In diesem Zusammenhang kam mir schonmal die Idee die Sache einfach umzudrehen:
Statt einzelne Fahrräder mit Motor zu versehen könnte man doch Fahrradröhren bauen. Diese Röhren wären so wie Autobahnen zu gebrauchen, nur in eine Richtung zu befahren und in ihnen würde man durch Turbinen Rückenwind bekommen.
Wer schon mal bei Rückenwind gefahren ist, weiss, wie schnell man da voran kommt.

Vom Aufwand her wäre das immernoch weniger aufwändig, als der Bau einer entsprechenden Autobahn. Man könnte diese Fahrradröhren auch unterirdisch so wie U-Bahnen bauen.

Was haltet ihr davon?
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blue0711
Beitrag 23.10.2007, 10:35
Beitrag #15


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Lass die Turbinen weg und mach ein Aufwindkraftwerk aus den Röhren.
Die Citysternbahn kann man dann problemlos mitten rein führen und dort den Zugturm als Tragkonstruktion in ein Hochhaus packen.
Der Strom wäre dann auch schon da, wo man ihn braucht.

Ach die ewig jungen 70er ... rolleyes.gif

Gruss
kai


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christian_lej
Beitrag 23.10.2007, 12:16
Beitrag #16


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Zitat (Hans Wurst @ 23.10.2007, 11:21) *
Was haltet ihr davon?

Du bist nicht der erste mit dieser Idee.
In einem Artikel des P.M. Magazins (ca. 1994 - 1998) gab es bereits eine Modellplanung für einen solchen Windkanal in den Niederlanden. Die Umsetzung scheiterte aber an den fehlenden finanziellen Mitteln.
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blue0711
Beitrag 23.10.2007, 13:16
Beitrag #17


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Als Aufwindkraftwerk wird das billiger tongue.gif

Gruss
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GM_
Beitrag 23.10.2007, 13:17
Beitrag #18


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@Hans Wurst

Wie kommst du bloß auf die Idee, solchen zwei Jahre alten Unsinn auszugraben! laugh2.gif


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ts1
Beitrag 23.10.2007, 14:03
Beitrag #19


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Angenommen, ein Radfahrer bevorzuge eine asymetrische Farbwahl. Vorne mattschwarz, hinten stark reflektierend-spiegelnd.
Insbesondere bei diffusem Licht ergibt sich dann in Summe ein Vortrieb durch die einfallende Strahlung, denn hinten wird durch die Reflexion der doppelte Impuls bewirkt (Strahlungsdruck läßt den Kometenschweif immer von der Sonne weg zeigen und wird auch für Raumflugkörper diskutiert).
Nach den bisher erwähnten Argumentationen eindeutig ein Kraftrad, benutzt sogar bedenkliche Nuklearenergie. Und (siehe Raumflugkörper) es ist auch kein Geschwindigkeitslimit ersichtlich. Klasse A erforderlich!? wink.gif
Wird (im Falle einer nicht vorhandenen Fahrerlaubnis) die Anzeige der police.gif durchdringen?


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MfG Thomas
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Carterarch
Beitrag 23.10.2007, 15:28
Beitrag #20


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Hans Wurst
Beitrag 23.10.2007, 17:19
Beitrag #21


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Zitat (GM_ @ 23.10.2007, 14:17) *
@Hans Wurst

Wie kommst du bloß auf die Idee, solchen zwei Jahre alten Unsinn auszugraben! laugh2.gif


Vielleicht bin ich da jemandem, der in einem aktuellen Thread einen Link darauf gesetzt hat, auf den Leim gegangen. rolleyes.gif
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EuropaTC
Beitrag 25.10.2007, 22:43
Beitrag #22


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dete
Beitrag 26.10.2007, 05:28
Beitrag #23


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ts1,

sollte kein Problem sein, da man mit herkömmlicher Technik ( FuStw, Kräder ) dessen nicht habhaft werden kann! rolleyes.gif



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Tropico
Beitrag 30.10.2007, 09:55
Beitrag #24


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Hmm was wäre wenn man inlineskates nimmt, da gilt man ja noch als füßgänger.
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Malermeister
Beitrag 30.10.2007, 14:00
Beitrag #25


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Zitat (Tropico @ 30.10.2007, 09:55) *
Hmm was wäre wenn man inlineskates nimmt, da gilt man ja noch als füßgänger.

Auf Inlinern könnte man auch einen lenkdrachen nehmen. Wollt ich schon mal ausprobieren, hab mich dann aber doch nicht getraut shutup.gif laugh2.gif


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