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> Fahren mit Standlicht tagsüber erlaubt?
stratoman
Beitrag 21.10.2005, 19:13
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

in der Überschrift fehlt das Wort alleine nach Standlicht :-)

vorab, ich habe schon gesucht, aber irgendwie nicht die richtige Antwort gefunden.

In der AB Nr. 42 behauptet ein Fahrlehrer Namens Thomas D. (genauer Name ist mir bekannt), ich zitiere jetzt
"Als Fahrlehrer kämpfe ich seit langem gegen diesen Irrglauben. §17 StVO besagt zwar, dass es verboten ist, allein mit Standlicht zu fahren, aber dies ist nur auf den Absatz 1 bezogen (während Dämmerung und Dunkelheit" Zitatende.

Nun meine Frage, ic hhabe hier auch ein StVO Wälzer vorliegen, komme aber irgendwie auf ein anders Ergebnis. Der §17 besteht aus den Absätzen 1,2,2a,3,4,4a,5 und 6.

Wenn ich mehr den Absatz 1 durchlese, komme ich allerdings zu dem Schluss, es ist definitiv verboten.

Meine Frage nun: Was verstehe ich nicht, oder habe ich hier einen alten Becks vor mir.

Danke fuer Eure Aufklärung.

Gruss Stratoman
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joboelmo
Beitrag 21.10.2005, 19:21
Beitrag #2


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Also ich hab nen Hentschel vorliegen der besagt:

Standlicht ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig,..........


Das heißt ja dann im Umkehrschluß ist die Beleuchtung nicht vorgeschrieben, weil Tageslicht, dann kann man auch mit Standlicht fahren ??!!!!


Ergänzend:

Standlicht ist im übrigen neben Nebelscheinwerfer zulässig (macht auch Sinn weil Abblendlicht bei Nebel nur die Nebelbank erhellt und man sich gewissermaßen selbst blendet!)

MfG wavey.gif
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Matte
Beitrag 21.10.2005, 19:53
Beitrag #3


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@joboelmo hat Recht. yes.gif


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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steveluke
Beitrag 21.10.2005, 20:10
Beitrag #4


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... und durch ein hier vorliegendes Schreiben des Bundesverkehrsministeriums bestätigt ( wir hatten vor einiger zeit schon mal einen Thread hierzu)


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DerAlex
Beitrag 21.10.2005, 20:41
Beitrag #5


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Zitat (joboelmo @ 21.10.2005, 20:21)
Standlicht ist im übrigen neben Nebelscheinwerfer zulässig...

... aber nur wenn die Bedingungen für die Benutzung der Nebelscheinwerfer gegeben sind (erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen).


Eine Frage hab ich aber auch:
Auch wenn es erlaubt zu sein scheint, was macht es für einen Sinn tagsüber nur mit Standlicht zu fahren?
Ich habe bisher nicht die Erfahrung gemacht, daß solche Fahrzeuge besser oder früher gesehen werden. Ich erkenne bei entgegenkommenden Autos meist zuerst den Fahrzeugtyp bevor ich bemerke, daß derjenige mit Standlicht unterwegs ist.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.10.2005, 20:46
Beitrag #6


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Zitat (DerAlex @ 21.10.2005, 21:41)
... Auch wenn es erlaubt zu sein scheint, was macht es für einen Sinn tagsüber nur mit Standlicht zu fahren?
Ich habe bisher nicht die Erfahrung gemacht, daß solche Fahrzeuge besser oder früher gesehen werden...

Standlicht am Tage ist zwar völlig sinnlos, aber es stört eigentlich nicht weiter, und deshalb ist es auch nicht verboten.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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stratoman
Beitrag 21.10.2005, 22:37
Beitrag #7


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Zitat (steveluke @ 21.10.2005, 21:10)
... und durch ein hier vorliegendes Schreiben des Bundesverkehrsministeriums bestätigt ( wir hatten vor einiger zeit schon mal einen Thread hierzu)

Hi,

kann man das Schreiben irgendwo sehen?`

Gruss Ralf
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