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Beitrag
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 21.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13954 ![]() |
in der Überschrift fehlt das Wort alleine nach Standlicht :-) vorab, ich habe schon gesucht, aber irgendwie nicht die richtige Antwort gefunden. In der AB Nr. 42 behauptet ein Fahrlehrer Namens Thomas D. (genauer Name ist mir bekannt), ich zitiere jetzt "Als Fahrlehrer kämpfe ich seit langem gegen diesen Irrglauben. §17 StVO besagt zwar, dass es verboten ist, allein mit Standlicht zu fahren, aber dies ist nur auf den Absatz 1 bezogen (während Dämmerung und Dunkelheit" Zitatende. Nun meine Frage, ic hhabe hier auch ein StVO Wälzer vorliegen, komme aber irgendwie auf ein anders Ergebnis. Der §17 besteht aus den Absätzen 1,2,2a,3,4,4a,5 und 6. Wenn ich mehr den Absatz 1 durchlese, komme ich allerdings zu dem Schluss, es ist definitiv verboten. Meine Frage nun: Was verstehe ich nicht, oder habe ich hier einen alten Becks vor mir. Danke fuer Eure Aufklärung. Gruss Stratoman |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 334 Beigetreten: 14.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1828 ![]() |
Also ich hab nen Hentschel vorliegen der besagt:
Standlicht ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig,.......... Das heißt ja dann im Umkehrschluß ist die Beleuchtung nicht vorgeschrieben, weil Tageslicht, dann kann man auch mit Standlicht fahren ??!!!! Ergänzend: Standlicht ist im übrigen neben Nebelscheinwerfer zulässig (macht auch Sinn weil Abblendlicht bei Nebel nur die Nebelbank erhellt und man sich gewissermaßen selbst blendet!) MfG ![]() |
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Beitrag
#3
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
@joboelmo hat Recht.
![]() -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
... und durch ein hier vorliegendes Schreiben des Bundesverkehrsministeriums bestätigt ( wir hatten vor einiger zeit schon mal einen Thread hierzu)
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 516 Beigetreten: 16.09.2004 Wohnort: Wildau/Jüterbog Mitglieds-Nr.: 5579 ![]() |
Zitat (joboelmo @ 21.10.2005, 20:21) Standlicht ist im übrigen neben Nebelscheinwerfer zulässig... ... aber nur wenn die Bedingungen für die Benutzung der Nebelscheinwerfer gegeben sind (erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen). Eine Frage hab ich aber auch: Auch wenn es erlaubt zu sein scheint, was macht es für einen Sinn tagsüber nur mit Standlicht zu fahren? Ich habe bisher nicht die Erfahrung gemacht, daß solche Fahrzeuge besser oder früher gesehen werden. Ich erkenne bei entgegenkommenden Autos meist zuerst den Fahrzeugtyp bevor ich bemerke, daß derjenige mit Standlicht unterwegs ist. -------------------- DerAlex - unterwegs mit Xantia Break HDi
![]() ![]() DerAlex hat gar keine Homepage Der ultimative Budapest-Motorradtrip-Report |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22000 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Zitat (DerAlex @ 21.10.2005, 21:41) ... Auch wenn es erlaubt zu sein scheint, was macht es für einen Sinn tagsüber nur mit Standlicht zu fahren? Ich habe bisher nicht die Erfahrung gemacht, daß solche Fahrzeuge besser oder früher gesehen werden... Standlicht am Tage ist zwar völlig sinnlos, aber es stört eigentlich nicht weiter, und deshalb ist es auch nicht verboten. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 21.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13954 ![]() |
Zitat (steveluke @ 21.10.2005, 21:10) ... und durch ein hier vorliegendes Schreiben des Bundesverkehrsministeriums bestätigt ( wir hatten vor einiger zeit schon mal einen Thread hierzu) Hi, kann man das Schreiben irgendwo sehen?` Gruss Ralf |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.09.2025 - 06:09 |