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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
oscar_the_grouch
Beitrag 29.03.2013, 21:19
Beitrag #1051


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igO ist linksseitig Tabu ? Warum und wo finde ich das ?
Das ZZ ist nicht zwingend erforderlich, weil der Geisterradweg genau dort erst anfängt, sprich die Radler aus der Ossietzkystr, sollen ab dort erst links Abbiegen.
(sag das mal den Geisterradlern die trotzdem von rechts kommen und die Markierung vor sich sehen....)
Warum ist das VZ falsch ? Ein nichtiges V45 ist es nicht. Ich frage mich natürlich wo der "pflichtige" Radweg endet ?
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Mitleser
Beitrag 29.03.2013, 22:30
Beitrag #1052


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Zitat (granny @ 29.03.2013, 21:13) *
Zitat (Aqua-Cross @ 29.03.2013, 12:25) *
Das es einen Unterschied macht, ob der Radweg benutzungspflichtig ist, wußte ich bis jetzt noch garnicht.

Macht es ja auch nicht. wavey.gif

Die Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen sowie der Vorrang gegenüber in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeugen richten sich zudem auch nicht danach, wo man hin will, sondern allein danach, wo man her kommt. Insofern bleiben auch beim Verlassen eines dort endenden Radweges an einer Einmündung oder Kreuzung Vorfahrt und Vorrang ganz so erhalten, wie sie auch bestünden, wenn der Weg hinter der Kreuzung fortgesetzt würde.
Beim Beispiel von @Aqua-Cross fährt der Radler noch vor dem Abbiegen / noch vor der Kreuzung vom Hochbord ab. Die ganzen Kreuzungs- und Abbiegeregeln gelten da noch nicht.

Zitat (granny @ 29.03.2013, 21:13) *
Zitat (Mitleser @ 29.03.2013, 13:15) *
Der rote Streifen auf der Fahrbahn ist halt nur ein roter (Fahr)Streifen und kein Radweg (Sonderweg).

Der rote Streifen stellt eine "Radverkehrsführung" dar, die zwar etwas von der eigentlichen Kreuzungsfläche der Fahrbahnen abgesetzt ist, aber dennoch erkennbar in deren Kontext liegt. Von daher ist die Nutzung dieser (verlängerten) "Furt" ebensowenig ein verkehrsrechtliches "Einfahren in die Fahrbahn", wie das Geradeausfahren auf einer üblichen Radwegfurt.
Auch wenn der Streifen eine Radverkehrsführung sein könnte, so ist er kein Radweg iSd StVO. Der Radler verlässt daher hier den bisherigen (nicht benutzungspflichtigen) getrennten Geh- und Radweg. Dies hier mag ja noch wie eine den bisherigen Weg fortsetzende Furt gestaltet sein, da der Weg (Radweg) aber nicht am anderen Ende der Furt fortgesetzt wird, ist es keine Furt.
Da der rote Streifen kein Sonderweg ist, ist er Teil der Fahrbahn. Der bisherige Radweg ist unstreitig nicht Teil der Fahrbahn. Daher fährt der Radler in die Fahrbahn ein.

Zitat (oscar_the_grouch @ 29.03.2013, 21:19) *
igO ist linksseitig Tabu ? Warum und wo finde ich das ?
In der VwV-StVO; sogar samt Begründung:
"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden." [Ein soll nicht ist ein darf nicht außer man hat extrem gute Gründe für die Abweichung.]

Zitat (oscar_the_grouch @ 29.03.2013, 21:19) *
Warum ist das VZ falsch ? Ein nichtiges V45 ist es nicht.
Ich sehe da zweifelsfrei einen getrennten Geh- und Radweg und nicht nur einen Radweg.

Zitat (oscar_the_grouch @ 29.03.2013, 21:19) *
Ich frage mich natürlich wo der "pflichtige" Radweg endet ?
Erst hier.
Zuvor muss man als Nichtabbiegewilliger halt den Fahrstreifen wechseln. Und an der Ampel wird der Radweg auch baulich fortgesetzt - ein Lichtsignal wäre da wohl dringend notwendig um den Fußgängerkonflikt zu lösen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.03.2013, 23:31
Beitrag #1053


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Zitat (Mitleser @ 29.03.2013, 22:30) *
- ein Lichtsignal wäre da wohl dringend notwendig um den Fußgängerkonflikt zu lösen.


Ich werde das anregen wenn ich
A: VIEL VIEL ZEIT und Nerven habe.

B: ich jemals versehentlich an der Ossietzkystr/ Kreuzung einen Geister Rad Fahrenden auf die Haube nehme

C: ich demnächst als zu Fuss Gehender am dortigen Schild nicht weiterkomme und die 110 anrufen muß.

Soll ich abstimmen lassen, welche Lösung dem VP am ehesten Zusagen würde ? thread.gif
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Mitleser
Beitrag 29.03.2013, 23:34
Beitrag #1054


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Ich bin für D! Denn ich meinte mit "notwendiger LSA" nicht die Kreuzung Osietzkystr./Breite Str., sondern die gegen legale Geisterradler nicht gesicherte Fußgängerfurt an der Kreuzung Breite Str./Berliner Str.
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oscar_the_grouch
Beitrag 30.03.2013, 01:48
Beitrag #1055


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Genau das hatte ich so verstanden.
Du wirst wie ich, dir die Gesichter der zuständigen bezirklichen SVB vorstellen können, wenn ich das anrege.
Die Situation ist ja erst aus ihrer Anordnung entstanden.
Aber die 110 Nummer wird lustiger.
Mein Kreuzungshinweis bezog sich auf die dann vorhandene Eigenmotivation, da ich natürlich erstmal schon aus Betriebshaftungs und msdwgi und "man muß mit Fehlverhalten anderer rechnen" Gründen bezahlen darf smile.gif
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Dlarah
Beitrag 30.03.2013, 08:20
Beitrag #1056


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Zitat (Mitleser @ 29.03.2013, 22:30) *
In der VwV-StVO; sogar samt Begründung:
"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden." [Ein soll nicht ist ein darf nicht außer man hat extrem gute Gründe für die Abweichung.]

Die Botschaft hör ich wohl...

Die Zuständigen lesen daraus nur: es gibt Möglichkeiten, also machen wir. Bestes Beispiel: die Soll-Bestimmungen für Radwegbreiten. Welche extrem guten Gründe könnte es denn für sowas geben:





Davon abgesehen befindet sich im Rücken des Fotografen eine Radfahrende-in-Luft-Auflöse-Stelle: der linksseitig RW (ins Bild hinein) entsteht am fotografierten Schild aus dem Nichts, und der damit baulich identische rechtsseitige in Gegenrichtung versickert am Kreisel. Der gegenüber liegende rechtsseitige (hinter dem Auto) ist auch ein Zweirichtungsweg und hat seine verkleinerten Z205, wie sich das gehört (oder auch nicht). Diese extrem guten Gründe müssen genau am Fotografenstandort ihren Anfang haben.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Mitleser
Beitrag 30.03.2013, 12:48
Beitrag #1057


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.03.2013, 23:31) *
C: ich demnächst als zu Fuss Gehender am dortigen Schild nicht weiterkomme und die 110 anrufen muß.
Zitat (oscar_the_grouch @ 30.03.2013, 01:48) *
Aber die 110 Nummer wird lustiger.

Dann wird man Dich am Telefon freundlich belehren, dass ein Fußgänger am Fahrbahnrand zu gehen hat, wenn kein Gehweg vorhanden ist.
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oscar_the_grouch
Beitrag 30.03.2013, 14:32
Beitrag #1058


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Zitat (Mitleser @ 30.03.2013, 12:48) *
Dann wird man Dich (IN BERLIN, von BERLINER Behörden) am Telefon freundlich belehren, dass ein Fußgänger am Fahrbahnrand zu gehen hat, wenn kein Gehweg vorhanden ist.


So früh schon Alkohol zu trinken macht dich irgendwie sympathisch thread.gif
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Dlarah
Beitrag 31.03.2013, 19:45
Beitrag #1059


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Ich muss mich berichtigen:
Zitat (Dlarah @ 30.03.2013, 08:20) *
und der damit baulich identische rechtsseitige in Gegenrichtung versickert am Kreisel.

stimmt gar nicht blushing.gif . Die haben (ganz bestimmt erst gestern Nacht yes.gif ) noch so'n neckisches verkleinertes Z.205 für eben diesen Radweg an den Kreisel hin praktiziert. Nun denn.

In Sachen 'zwingend erforderliche Linksseitigkeit' ist aber die Augsburger Straße (ST2023) zu nennen: Stadteinwärts von Pfuhler Kreisel beginnend hat sie auf beiden Seiten Blauschilder, und der linksseitige Radweg (auf zwei Meter Breite kommt er nicht, zwofuffzig schon gar nicht) versickert sang-und-klanglos irgendwo am oder vor dem Augsburger-Tor-Platz.



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oscar_the_grouch
Beitrag 31.03.2013, 23:42
Beitrag #1060


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Der Radler könnte/soll doch hier offensichtlich gerade nicht rechts abbiegen müssen und kann also leicht schräg geradeaus nach links abbiegen und den Strassenbahnschienen auf der rechten Fahrbahnseite folgend bis zu Kreuzung vorfahren und dann dort rechts abbiegen ?
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Ichtyos
Beitrag 31.03.2013, 23:53
Beitrag #1061


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Gemeint scheint mir zu sein, dass es hier einen linksseitigen Blaulolliweg gibt. think.gif


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Hick-Hack
Beitrag 01.04.2013, 10:33
Beitrag #1062


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Wie sieht es eigentlich aus, wenn der linksseitige Radweg nur durch das Zusatzzeichen "Radfahren erlaubt" beschildert ist? Hier z.B. der Fall, die Gegenseite ist ganz normal ausgeschildert. Natürlich einmal davon abgesehen, dass ich DIESEN Radweg niemals mehr benutzen werde, da irgendjemand vergessen hat, den Autofahrern zu sagen, dass man zwar an der Fahrbahngrenze besser sieht, aber der Radweg direkt hinter den Hecken anfängt.
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Aqua-Cross
Beitrag 01.04.2013, 11:58
Beitrag #1063


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So wie diese Ecke ausschaut sollte man den "Radweg" in beide Richtungen meiden. whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.04.2013, 12:35
Beitrag #1064


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Dafür haben die Autler ja ein ZZ das sie darauf hinweist.
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Aqua-Cross
Beitrag 01.04.2013, 17:58
Beitrag #1065


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Das ändert nichts daran, daß der Autofahrer nicht um die Ecke gucken kann und dementsprechend seine Motorhaube auf den Radweg schiebt. Davon ab werden solche Feinheiten wie so ein Zz. auch gerne mal übersehen. Aber vielleicht sind die Autofahrer in Berlin ja rücksichtsvoller als andernorts. wink.gif
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sigggi
Beitrag 01.04.2013, 18:46
Beitrag #1066


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S-Bahntunnel Köln Stammheim.
Im Dezember 2009 wurde der Radweg durch den Tunnel auch für die linke Seite benutzungspflichtig gemacht obwohl die Fahrbahn unten nur Tempo 30 hat.
Radfahrer kommen auf dem 1,2m breiten Radweg nicht aneinander vorbei und es gibt oft Konflikte mit Fussgängern die vom S-Bahnsteig kommen, da der Ausgang mitten im Tunnel auf den Rad/Fussweg mündet.
Es gab dort schön öfters Unfälle.

Ich habe mal ein Panorama von beiden Seiten des Tunnleingangs gemacht.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Aqua-Cross
Beitrag 01.04.2013, 20:22
Beitrag #1067


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Ich bin mir nicht sicher, ob das als Fahrbahnbegleitend durch geht? think.gif
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sigggi
Beitrag 01.04.2013, 20:28
Beitrag #1068


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Zitat (Aqua-Cross @ 01.04.2013, 20:22) *
Ich bin mir nicht sicher, ob das als Fahrbahnbegleitend durch geht? think.gif


Am Anfang ist er auf jeden Fall Fahrbahnbegleitend.
Ist aber auch egal. Fakt ist, dass hier eine Benutzungspflicht angeordnet wurde wo man Radfahrer auf Kollisionskurs schickt.
Ich habe die Stadt mehrmals angeschrieben, dass der Radweg gefährlich ist und zwar als er damals nur rechtsseitig benutzungspflichtig war. Es gab dort schon mehrere Unfälle.
Die Reaktion war dann, dass man den Radweg 2009 auch linksseitig benutzungspflichtig gemacht hat.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Fridolin
Beitrag 01.04.2013, 20:35
Beitrag #1069


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Zitat (Hane @ 18.05.2008, 19:50) *

shutup.gif

Das ist nicht irgendeine Straße, es ist der Teil der hamburger Radroute 11 durch den Hafen.
Ist zwar ein uralter Beitrag aber:

Für solche Fälle gibt es jetzt doch das neue Zeichen 112.1


Gruß
Fridolin


--------------------
Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen:
s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche
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Aqua-Cross
Beitrag 01.04.2013, 21:42
Beitrag #1070


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Zitat (sigggi @ 01.04.2013, 21:28) *
Die Reaktion war dann, dass man den Radweg 2009 auch linksseitig benutzungspflichtig gemacht hat.


Ein deutlicheres "leck uns am Ar..." kannste nicht bekommen. sad.gif
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Mitleser
Beitrag 01.04.2013, 22:25
Beitrag #1071


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Zitat (Hick-Hack @ 01.04.2013, 11:33) *
Wie sieht es eigentlich aus, wenn der linksseitige Radweg nur durch das Zusatzzeichen "Radfahren erlaubt" beschildert ist? Hier z.B. der Fall, die Gegenseite ist ganz normal ausgeschildert.
Ein solches Zz kenne weder ich noch die StVO. Links fahren darf man nur bei "Radverkehr frei". dry.gif
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Hick-Hack
Beitrag 01.04.2013, 23:05
Beitrag #1072


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Zitat (Mitleser @ 01.04.2013, 22:25) *
Ein solches Zz kenne weder ich noch die StVO. Links fahren darf man nur bei "Radverkehr frei". dry.gif

Ganz meine Meinung, zumal es außerdem ein alleinstehendes Zusatzzeichen ist und damit egal mit welchem Inhalt nur Spaß. Eine Freundin hatte an dieser Stelle mit meinem Beisein ("Ich fahre trotzdem auf dem Radweg.") einen Unfall. Nichts heftiges, der Autofahrer war sofort schuldbewusst und regulierte (Bremshebel, Bluse) umgehend. Die Schuldfrage ist klar, den juristischen Ärger, ob sie dort überhaupt fahren durfte, konnten wir uns aber zum Glück sparen. Denn trotz Warnhinweisen für Autofahrer und MSDWGI-Beschilderung glaube ich nicht, dass Radfahrer dort etwas zu suchen haben.

@ sigggi
Zollstock raus, das sind im Verlauf auf jeden Fall mehr als 5 Meter. Ich würde aber eine Nichtnutzung damit begründen, dass durch die bauliche Gestaltung überhaupt nicht klar ist, ob der Radweg fahrbahnbegleitend ist, wohin er führt. Für Außenstehende sieht es so aus, als würde er lediglich zur S-Bahn-Trasse führen.
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Dlarah
Beitrag 02.04.2013, 06:19
Beitrag #1073


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Zitat (Hick-Hack @ 02.04.2013, 00:05) *
Ganz meine Meinung, zumal es außerdem ein alleinstehendes Zusatzzeichen ist und damit egal mit welchem Inhalt nur Spaß.

Vielleicht auch nicht. In irgendeiner StVO wird das Linksradeln mit dem alleinstehenden Zusatzzeichen freigegeben. Fragt mich aber nicht, welche und ob die heute auch gilt.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 02.04.2013, 12:07
Beitrag #1074





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Ja, das gilt. Aber es muss "Radverkehr frei" sein, also entweder ein ZZ. mit diesem Text oder ZZ. 1022-10. Dessen Bezeichnung lautet zwar "Radfahrer frei", aber das ist synonym, weil der Radverkehr aus Radfahrern besteht. (Selbst beim Gendering blieben sie immerhin noch Teil des Radverkehrs.)

"Radfahren erlaubt" hingegen ist ein Fall für §39(1). Radfahren war schon immer erlaubt, es bedarf keiner speziellen Erlaubnis dafür. Vielmehr bedarf es eines speziellen Verbots, um es zu untersagen. Ein solches findet sich z. B. im §50 oder als VZ.254.
Die beabsichtigte Regelung, Radfahren dort linksseitig zu erlauben, erfüllt das Zeichen nicht.
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helmet lampshade
Beitrag 02.04.2013, 12:47
Beitrag #1075


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Aber auch bei einem linksseitigen "Radfahrer frei" hat man das Problem das Ende der freigabe zu kennzeichnen -

Edith meint vielleicht wäre ein VZ237 doch korrekt, egal was für die Gegenrichtung markiert ist. Ich war nur durch eine ältere Aussage von "Mitleser" etwas verwirrt

Zitat (Mitleser @ 15.03.2013, 12:21) *
Eine linksseitige Benutzungspflicht oder auch -recht kann man nicht mit einem linksseitigen Vz beenden - zumindest solange noch gegenläufiger Radverkehr zugelassen ist und es kein reiner Gehweg wird.
an der mir erst "Jahre später" Zweifel kommen: Was spricht (rechtlich) dagegen einen Weg in einer Richtung mit VZ 239 und in der anderen mit VZ 240 zu kennzeichnen? Also müsste man doch eigentlich beide Richtungen unabhängig voneinander mit VZ239, ZZ "Radfahrer frei" und VZ 240 beschildern können. Kritischer wäre es natürlich bei VZ237 in der einen und VZ 239 in der anderen Richtung bzw. je VZ241 mit dem Fußgänger auf der gleichen Seite (des Verkehrsschildes)?
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granny
Beitrag 02.04.2013, 13:00
Beitrag #1076


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Zitat (helmet lampshade @ 02.04.2013, 12:47) *
Was spricht (rechtlich) dagegen einen Weg in einer Richtung mit VZ 239 und in der anderen mit VZ 240 zu kennzeichnen? Also müsste man doch eigentlich beide Richtungen unabhängig voneinander mit VZ239, ZZ "Radfahrer frei" und VZ 240 beschildern können.

Ein in der Gegenrichtung ungekennzeichneter gemeinsamer Geh- und Radweg ist auch in dieser ungekennzeichneten Richtung ein solcher. Lediglich befahren darf man ihn (wegen der fehlenden Beschilderung) dann in dieser Gegenrichtung nicht. Wenn aber explizit Z.239 angeordnet ist, dann besagt das aber ein ausdrückliches Verbot für alles außer Fußverkehr, das als "Verkehrsverbot" unabhängig von der Fahrtrichtung des Radverkehrs ist. Es steht daher unweigerlich im Konflikt mit der Kennzeichnung in der anderen Richtung.

Z.239 vs. Z.240 ist wegen Perplexität ebenso unbeachtlicher Bockmist wie Z.241 vs. Z.239 oder Z.254 vs. Z.237/240/241 - und das in beiden Richtungen.
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hugo790
Beitrag 02.04.2013, 14:29
Beitrag #1077


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Zitat (sigggi @ 01.04.2013, 21:28) *
Ich habe die Stadt mehrmals angeschrieben, dass der Radweg gefährlich ist
...
Die Reaktion war dann, dass man den Radweg 2009 auch linksseitig benutzungspflichtig gemacht hat.

Gab es eigentlich noch weitere Reaktionen? In Form von einer schriftlichen Antwort meine ich.
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helmet lampshade
Beitrag 02.04.2013, 15:37
Beitrag #1078


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Zitat (granny @ 02.04.2013, 14:00) *
Ein in der Gegenrichtung ungekennzeichneter gemeinsamer Geh- und Radweg ist auch in dieser ungekennzeichneten Richtung ein solcher.

Nö, es ist ein Gehweg, der auch von Radfahrern in einer Richtung genutzt werden soll (wenn fahrbahnbegleitend)
Zitat (granny @ 02.04.2013, 14:00) *
Wenn aber explizit Z.239 angeordnet ist, dann besagt das aber ein ausdrückliches Verbot für alles außer Fußverkehr, das als "Verkehrsverbot" unabhängig von der Fahrtrichtung des Radverkehrs ist. Es steht daher unweigerlich im Konflikt mit der Kennzeichnung in der anderen Richtung.

Das VZ239 ändert doch erstmal gar nichts an der Eigenschaft des Weges, im Prinzip ist es vollkommen überflüssig, außer es wird zum Beenden einer Sonderregelung (z.B. Radfahrfreigabe oder -gebot) eingesetzt. Auf jeden Fall eine bessere und verständlichere Lösung als VZ254 oder VZ240 mit ZZ 1012-31 (Ende) oder gar (Vz239 mit ) ZZ 1022-10 (Radfahrer frei) und darunter ZZ 1012-31 (Ende)

Zusatz: De fakto ist es doch so, dass es viele linksseitige Radwege gibt, die nicht an jeder Kreuzung neu beschildert werden. Wenn ich ortsfremd bin würde ich gerne wissen, ob der Radweg nun offiziell aufgehört hat, ich also auf die Fahrbahn wechseln kann, oder ob ich 100m weiter wieder auf den linksseitigen Radweg verwiesen werde, ganz abgesehen von der Rechtsunsicherheit auf dem unklaren Stück des Sonderwegs/Fahrbahn. Ist eine eindeutige explizite Beschilderung dagegen vorgeschrieben (gesetzlich oder in der Rechtssprechung), so kann ich bei lückenhafter Beschilderung von Schlamperei und Planlosigkeit der Behörden ausgehen und den Radweg bzw. die benutzungspflichtigen Teilabschnitte wegen mangelnder Stetigkeit ignorieren.
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granny
Beitrag 02.04.2013, 17:11
Beitrag #1079


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Zitat (helmet lampshade @ 02.04.2013, 15:37) *
Das VZ239 ändert doch erstmal gar nichts an der Eigenschaft des Weges, im Prinzip ist es vollkommen überflüssig, außer es wird zum Beenden einer Sonderregelung (z.B. Radfahrfreigabe oder -gebot) eingesetzt.

Wenn man es zur Beendigung einsetzt, sperrt man aber die Fläche für Radfahrer allgemein ("Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen."). Auch Radverkehr in der Gegenrichtung ist "Anderer als Fußgängerverkehr". (N.b.: da steht doch tatsächlich einmal mehr in der durchgegenderten neuen StVO noch Fußgängerverkehr - ts, ts, ts whistling.gif

Zitat
Zusatz: De fakto ist es doch so, dass es viele linksseitige Radwege gibt, die nicht an jeder Kreuzung neu beschildert werden.

Ich kenne nicht einen einzigen. thread.gif
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helmet lampshade
Beitrag 02.04.2013, 17:27
Beitrag #1080


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Es wäre natürlich besser keine linksseitigen Radwege anzuordnen aber außerorts ist das leider Standard und wenn der radweg dann in eine Ortschaft führt endet meist still und leise die Benutzungspflicht. Eine Minderheit kapiert das und wechselt an einer einigermaßen geeigneten Stelle auf die Fahrbahn, die meisten schusseln aber weiter und müssen sich bei einem Unfall verkehrswidrige Fahrbahnnutzung vorhalten lassen. Natürlich verlangt der straßenverkehr ständige Aufmerksamkeit, aber die sollte doch nicht dadurch gebunden sein, dass man ständig nach Verkehrszeichen oder deren Abwesenheit forschen muss. Ein eindeutiges gutplatziertes Zeichen das eine Benutzungspflicht beendet ist leichter zu verfizieren als die Abwesenheit eines Gebotszeichen
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granny
Beitrag 02.04.2013, 18:53
Beitrag #1081


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Zitat (helmet lampshade @ 02.04.2013, 17:27) *
Es wäre natürlich besser keine linksseitigen Radwege anzuordnen aber außerorts ist das leider Standard und wenn der radweg dann in eine Ortschaft führt endet meist still und leise die Benutzungspflicht.

Sie endet nicht "still und leise", sondern am baulichen Ende des Weges oder an einer unbeschilderten Einmündung, je nachdem, was zuerst eintritt. Wer diesen simplen Grundsatz durch die Forderung nach einer klarstellenden Ende-Beschilderung in Frage stellt, macht ein Fass auf, das letztlich dazu führt, dass es in ganz .de keinen einzigen klassischen Gehweg mehr gibt. Willst du dem Vorschub leisten?

Außerdem guckt sowieso keine Sau nach dem exakten Sinn der Blauschilder. Auf meinem täglichen Arbeitsweg habe ich eine Stelle, wo ein außerörtlicher straßenbegleitender Weg 300 m vor dem Ortschild eine asphaltierte Zufahrt zur Fahrbahn hat. Das ist historisch so gewachsen, weil der Weg dort früher endete. In der linken Richtung steht, also vom Dorf aus kommend, ein Z.240, in der rechten Richtung ins Dorf rein entsprechend Z.240 + ZZ. "Ende". Außer mir benutzt da alles was Rad fährt den Gehweg - und zwar egal in welcher Richtung.
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sigggi
Beitrag 02.04.2013, 19:22
Beitrag #1082


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Zitat (Hick-Hack @ 01.04.2013, 23:05) *
@ sigggi
Zollstock raus, das sind im Verlauf auf jeden Fall mehr als 5 Meter. Ich würde aber eine Nichtnutzung damit begründen, dass durch die bauliche Gestaltung überhaupt nicht klar ist, ob der Radweg fahrbahnbegleitend ist, wohin er führt. Für Außenstehende sieht es so aus, als würde er lediglich zur S-Bahn-Trasse führen.


Ist schon klar. Ich benutze diesen Radweg dort auch nicht.
Allerdings ist das ein viel befahrener Radweg. Wenn ich immer sehe wie dort Familien mit ihren Kindern völlig unvoreingenommen in diesen Tunnel einfahren (die Kinder voran), dann ist das für mich immer der Beweis welche trügerische Sicherheit Radwegschilder vermitteln.

Zitat (hugo790 @ 02.04.2013, 14:29) *
Gab es eigentlich noch weitere Reaktionen? In Form von einer schriftlichen Antwort meine ich.


Ich habe damals an die Strassenverkehrsbehörde geschrieben. Antwort bekam ich dann immer von damaligen Fahrradbeauftragten.
Der fand den Radweg richtig gut und wies mich darauf hin, dass sich Fussgänger oft über die bösen Radfahrer dort beschweren.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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helmet lampshade
Beitrag 03.04.2013, 08:38
Beitrag #1083


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Zitat (granny @ 02.04.2013, 19:53) *
Außerdem guckt sowieso keine Sau nach dem exakten Sinn der Blauschilder.

Das ist auch teilweise Argument der Behörden wenn man gegen unklare oder absurde Radwegführungen angehen will: "Ihr macht doch sowieso was ihr wollt, was sollen wir uns da Mühe geben" Dann können wir den Thread eigentlich schließen whistling.gif
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Dlarah
Beitrag 03.04.2013, 16:57
Beitrag #1084


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Zitat (helmet lampshade @ 03.04.2013, 09:38) *
Das ist auch teilweise Argument der Behörden wenn man gegen unklare oder absurde Radwegführungen angehen will: "Ihr macht doch sowieso was ihr wollt, was sollen wir uns da Mühe geben" Dann können wir den Thread eigentlich schließen whistling.gif

Das ist doch die ideale Steilvorlage, um Radfahrenende-Lichtzeichenanlagen weg zu bekommen! Da heißt es ja auch, dass sich keiner dran hält und bei Rot stehen bleibt. "Wir fügen uns der Macht des Faktischen". Gleich schriftlich geben lassen!


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Nerari
Beitrag 03.04.2013, 18:07
Beitrag #1085


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Zitat (Dlarah @ 03.04.2013, 17:57) *
..... Radfahrenende-....


Da musste ich jetzt eine Zeit lang überlegen, was "Radfahren ende - LZA" sein sollen laugh2.gif
Gemeint waren aber wohl "Radfahrende-LZA" rolleyes.gif
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Dlarah
Beitrag 04.04.2013, 06:13
Beitrag #1086


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Ja sicher. War keine Absicht, ich komme bei den substantivierten Verben immer ins Straucheln. Während die Verordnungsgebenden sich in höhere Sphären absetzen: ich wart' ja nur drauf, dass vom Sein, dem So-Sein und den Seienden geseiert geschrieben wird.


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Hick-Hack
Beitrag 20.04.2013, 09:37
Beitrag #1087


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Hallihallo,

Ich muss an dieser Stelle bekennen, dass ich bei meinem Lieblingsradstreifen/Kiss-and-Go-Zone falsch lag. Bisher hat es mich gestört, dass der angebliche Radstreifen bei Großveranstaltungen und besonders täglich von den Eltern des angrenzenden Sportgymnasiums als Parkstreifen benutzt wird, da die kleinen Leistungssportler nach einem anstrengenden Tag unmöglich 500 m zum nächsten Großraumparkplatz zurücklegen können. Das sieht dann mehrmals am Tag so aus:



Doch scheinbar liegen die Eltern und Konzertbesucher gar nicht so weit daneben mit ihrer Einschätzung. Würde es sonst Sinn machen einen markierten, benutzungspflichtigen (angeblichen) Radstreifen für den Stadtmarathon mit einem Halteverbot zu versehen?



In Zukunft werde ich mich dann also nicht mehr daran stören von den Eltern von Leistungssportlern zum nervigen bis gefährlichen Einordnen in den Fließverkehr gezwungen zu werden, ich fahre ja schließlich auf einem Seiten- und nicht auf einem Radstreifen. Vielleicht sollte ich den Streifen dann von Beginn an meiden, ich muss sowieso davon links in Richtung DHfK abbiegen.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 27.04.2013, 17:13
Beitrag #1088





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Glasklar: Das Schild bezieht sich auf den ganz rechten Straßenteil (da wo das Fahrrad an den Schilderpfosten gelehnt ist). Die Fahrradsymbole auf dem Seitenstreifen, falls noch vorhanden, sind nur zufällig da oder wurden vergessen; ein rechter Fußweg ist nicht vorhanden, Fußgänger müssen den linksseitigen Gehweg nutzen.


Wirklich meckern will ich eigentlich gar nicht, aber auch keinen neuen Thread aufmachen für etwas, das hierherpasst. Alles was folgt, befindet sich - zumindest nahezu - auf von mir regelmäßig befahrenen Wegen, die Unstimmigkeiten fielen mir nicht alle sofort auf...
Ich beginne mit Nachträgen zu diesem Radweg:


Spätestens hier ist der eindeutige Beginn dessen Benutzungspflicht.


Nett, dass man an Aufstellflächen für die ALD-Fahrgäste gedacht hat. Nur, wie kommen sie (zu Fuß) überhaupt erstmal legal dahin; und wie kommen aussteigende Fahrgäste legal da wieder weg? Der rote Weg ist mit Z. 237 gekennzeichnet (evtl. Mofas frei).

Am Bahnhof befindet sich dieser getrennte Geh- und Radweg (Z. 241, Zweirichtungsradweg):

Was ist das eigentlich nach der Furtüberquerung für ein Weg (unbeschildert)?


Welche Regelung trifft folgende Furt (immer noch am Bahnhof, keine Vorfahrtbeschilderung)?


Folgender Radweg befindet sich in Bahnhofsnähe.

Wie man hier auf diesem Bild am Fahrradsymbol erkennt, beginnt hier ein Radweg. Kein Fahrradsymbol erkannt? Hier nochmal im Detail:

Folglich kann das kein Seitenstreifen, sondern nur ein Radweg sein.

Selbst für einen nicht benutzungspflichtigen Radweg halte ich dessen Breite an dieser Stelle für bedenkenswert:

(Die Radfahrer im Bild haben übrigens keinen Rotlichtverstoß begangen, sondern stehen weiter vorne an einer Fahrradampel.)


Auch dieser Radweg, der hinter dem Pfosten beginnt (genau auf die Pflasterung achten), ist nicht benutzungspflichtig. Dennoch halte ich ihn für verbesserungswürdig, weil aus meiner Sicht eine Verwechslungsgefahr mit dem Gehweg besteht.
Daher sollte nicht nur das Fahrrad-Symbol darauf

erneuert, sondern der Weg auch farblich vom Fußweg abgehoben werden.

Radwege ohne Benutzungspflicht scheinen keine Furtmarkierungen zu benötigen:


Die Gegenrichtung sieht ähnlich aus:
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Pogge
Beitrag 27.04.2013, 18:03
Beitrag #1089


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Zitat (münsterland-radler @ 27.04.2013, 18:13) *
...

Eigentlich wolte ich das schon im Einzelnen kommentieren, aber das ist sowieso alles "unbeachtlicher Bockmist"!
(Ich weiss zwar nicht mehr, wer diesen Begriff zum ersten Mal gebracht hat, aber ich finde den super!) rolleyes.gif
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Cabronito
Beitrag 27.04.2013, 19:03
Beitrag #1090


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"Bockmist" findet im VP zuhauf Erwähnung.
"Unbeachtlicher Bockmist" hat @granny zum ersten Mal gebracht.
Zitat (granny @ 02.11.2011, 23:54) *
Zitat (Pogge @ 02.11.2011, 19:11) *
[Foto von einem irregluär aufgestellten Z.237]

Unbeachtlicher Bockmist. Oder gibt es irgendjemand hier, der meint, das Z.237 würde wirklich den Gehweg für den Fußverkehr sperren?


wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 29.04.2013, 12:17
Beitrag #1091





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Den letzten Teil des Radwegs nutze ich auf dem Rückweg schon manchmal, je nachdem welche Ampel voraussichtlich als nächstes grün wird (oder bleibt) wenn ich an der Kreuzung ankomme.

(Das Foto gab es schon mal in einem anderen Zusammenhang)
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.05.2013, 22:22
Beitrag #1092





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Wie war das noch gleich mit Warnbaken auf Radwegen?



Der Akku für die Lampe auf der zweiten Bake hielt auch nicht lange genug, denn ca. eine Minute später:


Dass man den Radweg wegen der Schäden sperrt, ist ja an und für sich konsequent. Aber müsste man hier nicht die Bake mit den Querstreifen verwenden?


Wenn man an der Ampel wendet, stößt man auf die hier vorgestellte Situation:
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Baghira
Beitrag 13.05.2013, 08:25
Beitrag #1093


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Ich war ja nun am Wochende in Koblenz. Da wär ich beinah etwas unfreiwillig geblieben, da ich einen Radweg benutzt habe, der nicht benutzt werden sollte. Er führt hinter einer Haltestelle vorbei zur Moselbrücke.





Nach der Haltestelle macht der Weg einen harten Schwenk auf die Fahrbahn. Fatalerweise haben die Drosselkom Leute hinter dem Bushäuschen eine Telefonsäule mit Glaswänden aufgebaut, die zum Radweg hin zeigen, mit diesem auch abschließen. Da Radfahrer durch ein Gefälle gut Geschwindigkeit draufbekommen, muss man entweder unnötigerweise deutlich abbremsen oder aber quer über den Gehweg fahren um die Kurve zu bekommen, ohne das man gegen die Glasscheiben fährt.




Echt übel, wenn man mit einem VP Blick durch eine schöne Stadt geht/fährt. Man sieht so wenig davon, wenns so viele diskussionswürdige Schilder und Situationen gibt...


--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Aqua-Cross
Beitrag 13.05.2013, 08:29
Beitrag #1094


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Eigentlich ist das schon herausragend gut gelöst. Im Normalfall wäre der Weg vor dem Bushäuschen quer durch die wartenden Personen geführt worden. Für die Telefonzelle gibt es vielleicht so schwarze Fahrradaufkleber, wie man sie sonst an Fensterscheiben für Vögel kennt. whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 13.05.2013, 08:29
Beitrag #1095


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Wo siehst Du hier einen Themenrelevanz, @Baghira? Das Glas ragt doch nicht mal ansatzweise in den Luftraum des Radweges. Den Radweg verlassen darfst Du eh nicht und wegen Sichtfahrgebot und Co darf man auch nicht flott die Kurve nehmen. So what?

thread.gif
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mir
Beitrag 13.05.2013, 08:47
Beitrag #1096


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Mir fehlt jetzt noch die Vorstellung des Radwegs, mit dem man einem solchen Knick folgen könnte, ohne den Radweg zu verlassen.


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Mitleser
Beitrag 13.05.2013, 09:23
Beitrag #1097


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Alles eine Frage der eigenen Geschwindigkeit. Mit 40 wird es haarig, aber mit 10 bis 15 ist das kein Problem. whistling.gif
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mir
Beitrag 13.05.2013, 09:26
Beitrag #1098


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Ein Tandem kannst Du da wahrscheinlich nicht mal durchschieben, ohne den Radweg zu verlassen. (Genaugenommen muß man zum Schieben den Radweg verlassen, aber lassen wir das mal.)


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Tnixm
Beitrag 13.05.2013, 09:33
Beitrag #1099


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@Baghira drum nutze ich diese Führung hinter der Haltestelle NIE, weit gefährlicher als die Telefonzelle, sind die völlig Rad-blinden Fußgänger an dieser Stelle, bevor ich etwas an den Scheiben unternähme, würde ich eher den radweg überdeutlich kennzeichnen durch knallige Fahrbahnkennzeichnung o.ä.


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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mir
Beitrag 13.05.2013, 09:35
Beitrag #1100


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Fußgänger sind immer Rad-blind, oder besser gesagt, sie hören auf den Verkehr und hören bei Rädern nichts. Da hilft es, wie im Bärenland immer laut vor sich herzusingen whistling.gif


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