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> Navigationsgerät mit blitzerwarnern
r-a-f
Beitrag 20.09.2005, 23:52
Beitrag #1


Neuling
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Hallo

Ich habe ein PDA mit Navigationssoftware, den ich auch oft zum Navigieren benutze. Nun habe ich im Internet gesehen, dass es dafür einen Blizerwarner und eine Datenbank mit Allen Blitzern Deutschlands (sowohl Fest, als auch alle Stellen wo öfters Mobil geblitzt wird) käuflich erweben kann.

meine Frage dazu

Ist das erlaubt? cop.gif
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Eddie
Beitrag 21.09.2005, 01:21
Beitrag #2


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Da es sich nicht um einen (nicht zugelassenen) Empfänger handelt, sondern um eine Datenbank - JA, ist erlaubt.

Gruß Eddie


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Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...

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ADM
Beitrag 21.09.2005, 09:49
Beitrag #3


Neuling
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Hallo r-a-f!

1.) Dieses Navi-Update ist fast Pflicht für alle, die viel in ihnen unbekannten Orten unterwegs sind. Der Hinweis auf feste Starenkästen funktioniert jedenfalls bei Becker / JVC und baugleichen Geräten prima. wink.gif

2.) Es fängt allerdings immer an zu piepen, wenn Du dich in der Nähe von Starenkästen befindest. Also auch, wenn Du auf der (unbeschränkten) Autobahnbrücke über das für die darunter liegende Straße geltende Blitzgerät fährst. huh.gif

3.) Daher wirst Du Deine Geschwindigkeit, wenn es häufig piepst (gerade wenn noch "andere, häufig benutzte Mobilblitzer-Orte" mit von Deiner Software gewarnt werden) sowieso auf Dauer reduzieren. tongue.gif

4.) Auf Dauer hilft nur, "angepasst" zu fahren. ( cop.gif )

Im Augenblick sind auf der A 44 im Baustellenbereich um Soest herum in beide Richtungen fast täglich mobile Blitzer! crybaby.gif

Viele Grüße

ADM
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ts1
Beitrag 21.09.2005, 10:03
Beitrag #4


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Zitat (Eddie @ 21.09.2005, 02:21)
Da es sich nicht um einen (nicht zugelassenen) Empfänger handelt, sondern um eine Datenbank  - JA, ist erlaubt.
Ist es imo nicht, da hier eine bedenkliche Kombination aus technischem Gerät und der Datenbasis entsteht:

§ 23 StVO (1b) "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn oder Laserstörgeräte)."

Ein Navi ist ein technisches Gerät (eine bedrucktes Papier noch nicht).
Ein Navi, daß extra mit einer Datenbank gefüttert wird, um Starenkästen anzuzeigen, fällt imo schon unter "dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen".

Laut einem Urteil des VG Münchens können derartige Warn-/Stör-Geräte an Ort und Stelle eingezogen werden.


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MfG Thomas
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Lexus
Beitrag 21.09.2005, 10:20
Beitrag #5


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Begründung zur Gesetzesänderung v. 14.12.2001:

Zitat
Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen aus.


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ADM
Beitrag 21.09.2005, 10:52
Beitrag #6


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Hallo ts1!

Selbst wenn es so ist, wie Du schreibst:

Wer sollte vor Ort die Software aus meinem Navi auslesen können? tongue.gif

Die Warnnung erfolgt (bei Becker / JVC ) nur als einmaliger Piepton und der Anzeige der erlaubten Geschwindigkeit im Display. Und das nur im kurzen Bereich um den stationären Blitzer herum. cool.gif

Was ist daran zu bemängeln? wink.gif

Soll die police.gif jetzt bei jeder Routinekontrolle das eingebaute Navi sicherstellen und auf Verdacht im Labor die Software überprüfen lassen?

Die Polizisten sind doch froh, wenn an den Unfallschwerpunkten (denn nur dort sollen ja Blitzer stehen wink.gif ) langsam gefahren wird. Ob mit oder ohne Information auf einen Blitzer, oder?

Viele Grüße

ADM
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MickyMaus
Beitrag 21.09.2005, 10:57
Beitrag #7


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Zitat (ADM @ 21.09.2005, 11:52)
Was ist daran zu bemängeln? wink.gif

Dass es widerrechtlich vor stationären Überwachungsanlagen warnt.

Navis bzw. deren Software haben Versionsnummern. Die können frei am Gerät abgefragt werden (teils nur über "geheime" Tastenkombinationen). Wenn Gerät xy ab der Version 2.5.3h Blitzer anzeigt, wird dies nach und nach auch den Gesetzeshütern bekannt sein. Und wenn das Gerät eben die Softwareversion drauf hat, dann ist es eben in der Lage, Überwachungsanlagen anzuzeigen. Und dann kostets Geld!

So einfach ist das.


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Viele Grüße,
MM
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ADM
Beitrag 21.09.2005, 11:22
Beitrag #8


Neuling
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Hallo MickyMaus!

Ich bin ja bei Euch! Wenn die Gesetzeslage so ist, dann > VERBOTEN! mad.gif

Nur jetzt mal wirklich Praxisbezogen:

Welcher Polizist würde bei einer "normalen" Verkehrskontrolle (vielleicht, weil ich auch noch zu schnell war und gelasert wurde), mein Navi auseinanderschrauben? cool.gif

Dazu gehört doch, wie in anderen Diskussionen zu lesen ist, ein Anfangsverdacht. smile.gif

Ist der Anfangsverdacht schon da, wenn ich vorschriftsmäßig fahre? shutup.gif

Meine Daten-CD Versionsnummer kann sich jeder gerne ansehen. Da ist nichts Böses drauf. whistling.gif

Also immer schön sachte fahren. Und falls man beim Telefonieren über die Freispreche mal träumt > kommt das rettende "Piep".

Viele Grüße

ADM
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ts1
Beitrag 21.09.2005, 11:53
Beitrag #9


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Zitat (ADM @ 21.09.2005, 12:22)
Nur jetzt mal wirklich Praxisbezogen:
Praktisch ist es unwahrscheinlich, daß ein Polizist Verdacht schöpft und es beschlagnahmt.

Und doch:
Letztes Jahr ist mir mein Navi geklaut worden. Habe Anzeige bei der Polizei erstattet. 2 Monate später ruft mich die Kripo aus dem weit entfernten Braunschweig an, sie hätten mein Gerät sichergestellt.
Und da das Navi auch als Fahrtenschreiber taugt, haben sie sich auch für diese Daten interessiert, um Kontaktpersonen des polizeibekannten Dealers ausfindig zu machen.
1 Woche später kam die lokale Schutzpolizei persönlich vorbei, um das Gerät auszuhändigen. Es ging also durch mehrere verbeamtete Hände.

(Dummerweise hatte der Richter keine Untersuchungshaft angeordnet, vor 1 Monat kam ein Brief von der dortigen Staatsanwaltschaft, daß der Angeklagte nicht zum Verhandlungstermin erschienen und untergetaucht wäre. Ob ich ihnen weiterhelfen könnte...)


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MfG Thomas
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MickyMaus
Beitrag 21.09.2005, 11:55
Beitrag #10


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Auseinanderschrauben sicherlich nicht. Aber wie gesagt, die Versionsnummer wird auch ohne Schraubenzieher rauszukriegen sein. Und Listen, welche Nummern "heiß" sind, kursieren sicher schon...
Wann wer kontrolliert, weiß ich nicht. Das ist sicherlich vielen Beamten auch zu blöd...


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ts1
Beitrag 21.09.2005, 12:03
Beitrag #11


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Zitat (MickyMaus @ 21.09.2005, 12:55)
Aber wie gesagt, die Versionsnummer wird auch ohne Schraubenzieher rauszukriegen sein. Und Listen, welche Nummern "heiß" sind, kursieren sicher schon...
Wenn die Versionsnummer überhaupt Rückschlüsse zuläßt.
Seriennummer des Gerätes, Version der Firmware, Version des Kartenmaterials usw. sagen noch nichts über den frei programmierbaren Speicher aus.
Da muß der Polizist schon Insiderwissen haben (z.B. ein ähnliches Gerät privat besitzen) oder (worst case) das Gerät per Lautsprecher zufällig "Achtung, in 200m Radarkontrolle" dazwischen plärren.


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MickyMaus
Beitrag 21.09.2005, 12:10
Beitrag #12


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Seriennummer des Geräts lässt sicher keinen Rückschluss zu, Firmware auch nicht.
Die Versionsnummer vom Kartenmaterial sehr wohl. Wenn eine "neue Version" mit Blitzern (oder der Möglichkeit über Wechselmedien diese zu importieren) rauskommt, kriegt die ne eigene Nummer. Und selbst wenn eine Version später das Gerät nicht mehr die Fähigkeit dazu hat, ist es eben immer noch "diese eine Nummer".


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ADM
Beitrag 21.09.2005, 12:15
Beitrag #13


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@ts1
So ist nun einmal der Gang des Rechts.
Und wir machen uns Gedanken um, im Vergleich dazu, "peanuts".

@MickyMaus
Genau das ist meine Meinung, vom genauen Gesetzestext mal abgesehen. wink.gif

Nun aber mal eine konkrete Frage an die Rechtswissenschaftler zum "Anfangsverdacht":

Wann dürfte denn ein freundlicher police.gif eine möglicherweise ihm bekannte (geheime thread.gif ) Kennnummer in mein Navi eingeben? Wie schon gesagt: Die CD rausnehmen und Versionsnummer ablesen wäre einfach. Brächte aber nichts, da dort keine "verbotene" Software drauf ist.

Wie würde überhaupt der Begriff "warnen von fest installierten Blitzgeräten" interpretiert?
Für mich ist das ein (ca. 100 - 200 m vor dem Starenkasten) "Erinnern" an die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Viele Grüße

ADM
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MickyMaus
Beitrag 21.09.2005, 12:23
Beitrag #14


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Meine persönliche Meinung dazu: Es ist technisch sicherlich möglich, aber in wieweit das von den Beamten kontrolliert wird, ist mir unbekannt. Aber ich wage mal zu mutmaßen, dass sich eine Kontrolle wenn überhaupt auf Sicht konzentriert und insofern ein Navi nicht beanstandet wird, ein Radarwarner jedoch sofort.
Dennoch bleibt festzuhalten: Es ist nicht erlaubt, und falls es rauskommt, kann es teuer und ärgerlich werden.
Denn bei festeingebauten Geräten ist es nicht so einfach möglich, das Gerät zu beschlagnahmen. Da kann ich mir vorstellen, dass das gesamte Fahrzeug bis zur Rückrüstung stillgelegt wird.


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Viele Grüße,
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ts1
Beitrag 21.09.2005, 12:33
Beitrag #15


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Zitat (MickyMaus @ 21.09.2005, 13:10)
Die Versionsnummer vom Kartenmaterial sehr wohl. Wenn eine "neue Version" mit Blitzern (oder der Möglichkeit über Wechselmedien diese zu importieren) rauskommt, kriegt die ne eigene Nummer.
Kartenmaterial vom Marktführer NavTech enthält keine Blitzer. Auch die von Teleatlas nicht. Auch die Topo-Karten von den Landesvermessungsämtern und Alpenvereinen nicht. Die Versionsnummer des Kartenmaterials ist also irrelevant.
Was man aber per USB/Seriell/Handeingabe auf den übrigen freien Speicher aufspielt (Blitzer wären eher POIs/Wegpunkte) und ob man überhaupt die automatischen Annäherungswarnungen im Menü aktiviert hat...

Garmin-Geräte haben schon immer die Möglichkeit geboten, selbst etwas in den freien Speicher einzugeben. Selbst im kleinsten Geko für 100 Euro würden schon 250 Blitzer-Standorte reinpassen.

Zitat (ADM @ 21.09.2005, 13:15)
Wie würde überhaupt der Begriff "warnen von fest installierten Blitzgeräten" interpretiert?
Für mich ist das ein (ca. 100 - 200 m vor dem Starenkasten) "Erinnern" an die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Das erinnern wird auch schon in etlichen Versuchsfahrzeugen gemacht, aber nicht nur vor Starenkästen, sondern prinzipiell. Und dann wird auch die Polizei nichts dagegen haben.

Außerdem:
Dogma: Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit und nicht der Gemeindekasse.
Folgerung: Geschwindigkeitskontrollen befinden sich an gefährlichen Stellen.
Lösung: Blitzer-Standorte als "gefährliches Riff" oder "Minenfeld" etc. abspeichern.
Wenn der Polizist dann noch was zu meckern hat, wäre das mal ein interessanter Prozeß vor dem Königlich-Bayrischen Amtsgericht.


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MfG Thomas
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Acki
Beitrag 21.09.2005, 13:06
Beitrag #16


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Also ich hab auch einen PDA mit Navigationssoftware und ich hab eine zusätzliche Software geladen die mit POIs in die Kartenanzeige einbinden und auch bei Annäherung an POIs warnen kann (tut sie aber nicht, hab's nicht aktiviert).
Diese POIs werden per Internetverbindung synchronisiert und da gibt es alle möglichen POI-Gruppen die man da abbonieren kann. Briefkästen, Apotheken, Baustellen und auch Starenkästen und mobile Blitzer.

Ich hab keine Starenkästen oder Blitzer abboniert weil das was kostet und ich eh nicht ständig synchronisiere, auserdem brauch ich das nicht so whistling.gif

Aber wenn ich jetzt in eine Verkehrskontrolle gerate, müßte ich denn einem police.gif (selbst wenn er einen Verdacht hätte) überhaupt mein Navi aushändigen?

gruß Acki
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Vmax
Beitrag 21.09.2005, 13:34
Beitrag #17


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Zitat (Lexus @ 21.09.2005, 11:20)
Begründung zur Gesetzesänderung v. 14.12.2001:
Zitat

Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen aus.

Dann wäre mein gutes altes UKW-Radio auch verboten denn das sagt mir auch wo gerade geblitzt wird und ist somit "eine andere technische Lösung, die einen vergleichbaren Effekt erreicht." blink.gif
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ts1
Beitrag 21.09.2005, 13:36
Beitrag #18


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Zitat (Acki @ 21.09.2005, 14:06)
Aber wenn ich jetzt in eine Verkehrskontrolle gerate, müßte ich denn einem police.gif (selbst wenn er einen Verdacht hätte) überhaupt mein Navi aushändigen?
Theoretisch kann alles durchsucht und beschlagnahmt werden.
Aber es muß auch entsprechend begründet werden können.
Diese Begründung wird bei Navis sehr schwierig.
Es gibt nicht einmal Erfahrungswerte und einschlägige Rechtsprechung, auf die man sich stützen könnte. Auch wären die Folgen einer Warnung so geringfügig, daß ein so erheblicher Eingriff vor Gericht leicht abgewatscht werden könnte.
Und mit einem Widerspruch gegen die Beschlagnahmung wird es öffentlich, der Polizist kann die Geräte nicht einfach einstecken und privat verhökern.

Einfach so aus schlechter Laune heraus ohne ganz konkreten Verdacht geht das nicht.
Wie soll denn der Polizist seinem Vorgesetzten beibringen, daß da jetzt ein Gerät vom teuren Sachverständigen untersucht werden muß?
Wie oft wird der Vorgesetzte so einen Schmarrn mitmachen, wenn die ersten Dienstaufsichtsbeschwerden eintrudeln?
Ist Innendienst und Akten rumtragen nicht vielleicht doch der geeignetere Job!? unsure.gif


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MfG Thomas
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MickyMaus
Beitrag 21.09.2005, 14:03
Beitrag #19


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Zitat (ts1 @ 21.09.2005, 13:33)
Das erinnern wird auch schon in etlichen Versuchsfahrzeugen gemacht, aber nicht nur vor Starenkästen, sondern prinzipiell. Und dann wird auch die Polizei nichts dagegen haben.

Weil diese Versuchsträger Ausnahmegenehmigungen mit sich führen für Einrichtungen, die ansonsten zulassungspflichtig sind.
Auch mit dem Hintergrund, dass da Gerätschaften eingesetzt werden, die (noch) Prototypen sind.

Hiermit wird auch etwas anderes erreicht: Durch die Informationen über die zul. Höchstgeschwindigkeit (Input über Kamera oder Transponder) wird ja nicht punktuell vor Blitzern gewarnt.
Auch wenn das ACC damit gefüttert wird, hat das nur den Effekt, den auch Fahrer hervorrufen, die sich stets an die zul. Höchstgeschwindigkeit halten, mehr nicht.


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chriziko
Beitrag 21.09.2005, 18:11
Beitrag #20


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wozu braucht man denn so ein ding?

wäre es nicht sinnvoller ein gerät einzubauen, das einen IMMER warnt, wenn man zu schnell ist?


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...ja, mir san mi´m Radl da!
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MickyMaus
Beitrag 21.09.2005, 18:29
Beitrag #21


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Ich denke mal, deine Frage bezieht sich auf das Navi mit Blitzerwarnung. Denn das was ich beschrieben habe, nimmt (entweder per Kamera oder per Transponder) Verkehrszeichen auf und setzt sie um in Informationen an den Fahrer...


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Janus
Beitrag 21.09.2005, 18:39
Beitrag #22


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Zitat (chriziko @ 21.09.2005, 19:11)
wäre es nicht sinnvoller ein gerät einzubauen, das einen IMMER warnt, wenn man zu schnell ist?

Das ist doch in jedem Auto eingebaut. Nennt sich Reifen und quietscht, wenn man zu schnell fährt.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Kolbenfeder
Beitrag 21.09.2005, 19:56
Beitrag #23


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Gerät das immer warnt.....

1. Version, freiwillige Varainte, Navi-Gerät kennt alle Geschwindigkeitsbeschränkungen, auch Halte- und Parkverbote und meckert dementsprechend. Chance zum "brav" sein.

2. Varainte:
Gerät ist mit einem Chipkartenleser für den Führerschein gekoppelt, via GSM-Datenfunk auch zur Sparkasse des FAHRERS. Verkehrsverstöße werden sofort per Lastschrift vom Konto abgebucht, Punkte im Chip-führerschein eingetragen. Bei Punktelimit eine Meldung an die Wegfahrsperre, Restfahrstrecke noch 2000m oder bis zum nächsten Autobahnparkplatz!

Nur mit einem anderen Führerschein/Fahrer kann dann weiter gefahren werden, inkl. elektronischer Prüfung ob die Führerscheinklasse für das Fahrzeug ausreicht.

Komforvariante: Knöllchendrucker im Amaturenbrett, bei Erwischen durch einen Blitzer erscheint per Datenfunk das "Passbild" aus dem Starenkasten am Drucker!
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MickyMaus
Beitrag 21.09.2005, 19:59
Beitrag #24


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Du hast die Identifikation des Fahrers vergessen. Er kann ja mit nem fremden FS weiterfahren tongue.gif


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r-a-f
Beitrag 21.09.2005, 20:06
Beitrag #25


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Es gibt also keinen rechtkräftigern urteil, welches das benutzen von mobilen navigationsgeräten (PDA) mit der option blizterwarnung* verbietet.?

*=könnte man auch als erinnerung an die zulässige geschwindigkeit deffinieren
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MickyMaus
Beitrag 21.09.2005, 20:09
Beitrag #26


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Falls es untergegangen sein sollte:

Hier ist die Lösung.

Die StVO verbietet es dir. Dafür brauch es kein Urteil.


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blue0711
Beitrag 22.09.2005, 06:41
Beitrag #27


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@Kolbenfeder: Zuoft "Das fünfte Element" geguckt? tongue.gif

@MickyMaus:
Bin ich immer noch skeptisch, ob das im Ernstfall vor Gericht so durchgeht.
Das Navi ist ja nicht dazu bestimmt, wie es im Text so schön heisst, Verkehrsüberwachung anzuzeigen, sondern bei entsprechender Eingabe von POIs ist das ein Nebeneffekt unter vielen.

Daneben ist auch noch niemand auf den Einwurf von @Vmax eingegangen:
Ein Radio mit Verkehrsfunk ist ebenfalls ein technisches Gerät, dass zur Anzeige der Blitzer geeignet ist in Verbindung mit dem passenden Radiosender, der seinerseits wiederum eine Datenbank mit den aktuellen Blitzerwarnungen hält.
Ist lediglich ein Mensch zwischengeschaltet.

Etwas technisch weitergesponnen:
Es gibt Navis mit TMC-Empfang. Diese stellen die Verkehrsnachrichten unabhängig von der Durchsage im Navi ortsbezogen dar. Wenn der Sender jetzt u.a. Blitzer-Daten liefert, würde ich mich ja quasi unfreiwillig und gezwungenermassen falsch verhalten. Sprich, ich könnte die Technik nicht sanktionsfrei nutzen.
Ausserdem käme da ja das Problem Anfangsverdacht: Wenn in einer Verkehrskontrolle der Navi plötzlich eine Blitzerwarnung ausspuckt, kann der Beamte idR nicht entscheiden, ob das jetzt ein POI oder eine TMC-Meldung war.

Das wiederum spricht mir schon sehr dafür, danach zu schauen, was der Hauptzweck des Gerätes ist und dann wirds schwierig mit dem Nachweis.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Sasquatch
Beitrag 22.09.2005, 07:38
Beitrag #28


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@MickyMaus:
Gibt es sowas, also Geräte, die die straßenbegleitenden Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen und den Fahrer warnen? Das halte ich für eine sehr gute Idee, denn manchmal übersieht man sowas eben doch.

@all:
Mir stellt sich die Frage, warum Warneinrichtigungen vor Blitzgeräten überhaupt verboten sind. Nachvollziehen kann ich es noch bei diesen Scannern, denn durch die können gefährliche Situationen provoziert werden, wenn der Fahrer mit einer Vollbremsung versucht, seine Geschwindigkeit anzupassen.
Aber die Einbindung in ein Navi, also mit Angabe der zHG, mit rechtzeitiger Warnung an den Fahrer etc. finde ich eher gut, der Fahrer kann sich dann auf die Geschwindigkeitsbeschränkung einstellen und sich regelkonform verhalten. Zeigt dieses Gerät nun alle Geschwindigkeitsbeschränkungen an und nicht nur die mit Blitzer, halte ich das für einen erheblichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Warum sowas verboten wird, kann imho nur einen anderen Sinn haben: wenn das Mode macht, bleibt das Staatssäckel leerer, weil die Blitzer nicht mehr so viel zu tun haben. Und gerade die Einstellung finde ich kontraproduktiv. ranting.gif


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prenz
Beitrag 22.09.2005, 07:58
Beitrag #29


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@sasquatch: Sowas gibt es tatsächlich. Ich habe vor ein paar Wochen mein PDA-Navi auf Navigon 5 updated. Das hat im Kartenmaterial genau jene streckenbegleitenden Geschwindigkeitsbegrenzungen gespeichert, zeigt diese optional an und warnt bei Überschreitung (wobei auch noch einstellbar ist, ob und ab wieviel km/h Überschreitung diese Warnung erfolgt).
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ts1
Beitrag 22.09.2005, 08:09
Beitrag #30


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Zitat (Sasquatch @ 22.09.2005, 08:38)
Mir stellt sich die Frage, warum Warneinrichtigungen vor Blitzgeräten überhaupt verboten sind.
Damit sich der gemeine Untertan nie ganz sicher vor dem großen Bruder fühlen kann.
Zitat
Zeigt dieses Gerät nun alle Geschwindigkeitsbeschränkungen an und nicht nur die mit Blitzer, halte ich das für einen erheblichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Das ist nicht verboten. Schließlich steht die gleiche Information zwangsläufig auch auf den amtlichen Straßenschildern.


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MickyMaus
Beitrag 22.09.2005, 08:36
Beitrag #31


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@Blue: TMC-Daten haben Schlüsselkennungen für die einzelnen Datensätze. Nr. 725 bedeutet dann beispielsweise: Stau auf Autobahn. Oder ähnliches. Die Kennungen sind standardisiert. Wenn jetzt (hypothetisch) solche Kennungen für Blitzer eingeführt würden, müssten die Geräte das wieder auflösen können. Sprich: Das Gerät muss wissen, dass hinter einer Kennung 2987 Blitzerdaten liegen. Und damit ist eine Modifikation nötig, die streng genommen wieder unter den StVO-§ fällt.
Und ich wage dir zu widersprechen: Vor Gericht ginge das Ganze wahrscheinlich gut durch. Die Frage ist nur, in wieweit wird es vor Ort von den Beamten erkannt?

@Sasquatch: Es gibt etliche Ansätze (allesamt noch Prototypen), die dynamisch Verkehrsschilder erkennen. Entweder per Kamera (Videobild) oder über den Empfang von Transponderdaten (die Transponder werden an den Verkehrsschildern montiert und tragen Daten wie: "zul. Höchstgeschwindigkeit 70, Ampel; Fahrtrichtung Norden"), die dann über entsprechende Algorithmen abgearbeitet werden.
Deine andere Frage, warum die Dinger verboten sind: Es soll verhindert werden, dass Leute rasen ohne Ende und wenn ihr Dingens da warnt langsamer fahren und danach wieder auf die Tube drücken

@prenz: Die von die angesprochene Lösung ist relativ preiswert, hat jedoch einen Haken: Geschwindigkeitsschilder werden geändert, abmontiert, neu errichtet. Baustellen werden errichtet und wieder abgebaut. Da ist so viel Dynamik drin, dass du die Daten häufig aktualisieren musst.


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kaydee
Beitrag 22.09.2005, 09:43
Beitrag #32


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Zitat (blue0711 @ 22.09.2005, 07:41)
@Kolbenfeder: Zuoft "Das fünfte Element" geguckt?  tongue.gif

Nee, hat er glaub ich nicht.... Die Vorstellung ist nicht allzuweit aus der Luft gegriffen........

Big Brother

Big Brother 2


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„Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
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Sasquatch
Beitrag 22.09.2005, 09:54
Beitrag #33


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@MickyMaus
Wahrscheinlich bin ich zu sehr durchdrungen von dem Glauben an das Gute im Menschen.
Ich bin davon ausgegangen, dass ein Großteil der Geschwindigkeitsverstöße einfach dadurch geschieht, dass man ein Schild nicht sieht und so die Geschwindigkeitsbeschränkung einfach nicht mitbekommen hat. Für solche Fälle wäre das ideal. Diejenigen, die sich per se nicht an die zHG halten, also auch die 100 km/h, die standardmäßig außerorts erlaubt sind, hatte ich komplett vergessen. Ich geh halt mehr von mir aus. In über 22 Jahren Autofahren, teils auch mit LKW bis 7,5 to habe ich viermal die Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen, jeweils mit jahrelangen Abständen dazwischen, aber geärgert hats mich jedesmal. Das könnte vermieden werden, und das meine ich damit. Dann wäre die Verkehrssicherheit auch ein Stück weit erhöht. Selbst wenn die unverbesserlichen Schnellfahrer durch eine solche Einrichtung auf die zHG an Gefahrenstellen eingebremst werden würden, wäre ebenfalls der Zweck der Radarkontrolle erreicht, meiner Ansicht nach, es wird langsamer gefahren an der Stelle. Meinetwegen könnte man dann da blitzen, wo keine Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeschildert ist, da würde immer noch genug zusammenkommen. Außerdem wären dann notorische Schnellfahrer auch dort nicht mehr sicher, wo keine Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben ist.


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MickyMaus
Beitrag 22.09.2005, 10:15
Beitrag #34


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@Sasquatch: Ganz meine Meinung, ich finde die Einrichtung auch sehr gut, habe mich selbst schon einmal damit beschäftigt (Kamerabasierte Version).
Insbesondere wenn das Gerät mit dem ACC zusammenarbeitet wird Autofahren deutlich bequemer und komfortabler...


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blue0711
Beitrag 22.09.2005, 13:03
Beitrag #35


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ACC = Active Cruise Control

das musste ich erst mal nachschlagen, obwohl ich mir dachte, was Du meinst.

Nebenbei sind die Dinger auch nicht ganz ohne.
Fahr mal 100 km mit dem Teil auf der dichtbefahrenen AB und schwenk dann an ner kurzgeratenen leeren Ausfahrt raus .... juhuuuu

Aber grundsätzlich find ich die Implementierung OK, solange man es abschalten kann whistling.gif

gruss
kai


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blue0711
Beitrag 22.09.2005, 13:11
Beitrag #36


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Nochmal zum Navi:

Die Sanktionierung des Navi finde ich persönlich halt etwas unverhältnismässig, solange Radiodurchsagen und persönliche Warnungen erlaubt bleiben.

Alleine die Notwendigkeit, ein etwas besseres Orientierungs- und Erinnerungsvermögen aufzubringen, um dann letztlich an fast allen bekannten Blitzern vorbeizukommen, ist schon ein bisserl wenig Weg von erlaubt zu verboten.

Theoretisch könnt ich mir ja die Etappen vorher im Navi angucken und mir die Blitzer merken, dann wär das nicht verboten. blink.gif

Gruss
kai


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MickyMaus
Beitrag 22.09.2005, 14:11
Beitrag #37


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Zitat (blue0711 @ 22.09.2005, 14:03)
ACC = Active Cruise Control

Sorry, dass ich wieder fachchinesisch von mir gebe, sitz eben noch bei der Arbeit...
Kleine Anmerkung: Heißt "Adaptive Cruise Control"...
Aber ansonsten voll meine Meinung...


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Kifi
Beitrag 22.09.2005, 16:52
Beitrag #38


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Es wäre also ideal, wenn die festen Blitzer eingespeichert wären und die mobilen nicht.
Dann könnte man sich nicht sicher fühlen (obwohl ich bei manchen Geschwindigkeitsbegrenzungen absolut kein schlechtes Gewissen habe, wenn ich drüber bin) und trotzdem hätte man in einer Gegend, in der man sich nicht auskennt nicht den Nachteil gegenüber den Ortskundigen.

Ich persönlich würde natürlich ein Gerät wollen, dass mich in beiden Situationen warnt, denn die Geschwindigkeitsbegrenzungen (Außerorts) sind je nach Situation unterschiedlich sinnvoll. Aber damit könnte wahrscheinlich nicht jeder umgehen, weil da auch ne Menge Erfahrung zugehört.
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MickyMaus
Beitrag 22.09.2005, 19:46
Beitrag #39


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Mobile Blitzer kannst du schlecht einspeichern. Wenn du auf Speichern gedrückt hast, haben die ihre Geräte schon abgebaut.
Da machen allenfalls Radiodurchsagen Sinn. Wobei die Beamten ja auch nicht doof sind. Die hören auch Radio. Sobald die erste Ansage kommt, bauen die meistens schon ab und bauen woanders auf...


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Kolbenfeder
Beitrag 22.09.2005, 20:55
Beitrag #40


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Was habt "ihr" gegen lückenloser Überwachung des Kraftverkehres, ala Arabien? ( Kostenargument wäre ein Grund )

Jeder Flug eiens Privatpilot ist mindestens DREIFACH rgegistriert:
1. Im Luftfahrzeugbordbuch mit Startort und Zeit, Landeort und Zeit, Pilot.
2. Im persönlichen Flugbuch des Piloten, wann wo, mit welchem Flugzeug wohin?
3. Im Hauptflugbuch des Flugplatzes, wer, von wo, wohin, wann mit welchem Flugzeug.

4. Teilweise über die Transpondercodes in den aufgezeichneten Radardaten der Flugsicherung.

Und Privatpiloten gefährden oder verletzen real wesentlich weniger Personen als Autofahrer. Die einmalige "Leistung" World-Trad-Center vom 11.09. schaffen die deutschen Autofahrer jedes Jahr!
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MickyMaus
Beitrag 22.09.2005, 21:16
Beitrag #41


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Jeder, der sich nichts vorzuwerfen hat, bräuchte nichts gegen eine Überwachung á la Fahrtenschreiber etc. haben. Aber da wird gleich aufgeschrien: Überwachungsstaat, gläserner Bürger, Menschenrechte!!!!


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blue0711
Beitrag 22.09.2005, 22:49
Beitrag #42


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Nu mal langsam, jetzt bitte nich die Milchmädchenrechnung, wer sich nix vorzuwerfen hätte, kann noch nix dagegen haben, dass ....
Das ist das Universalargument für jeglichen Eingriff in die Privatsphäre.
Und wohin ich wann fahre, geht genauso niemanden was an wie was ich wo kaufe, wie ich esse, mit was ich meine Zähne putze usw.

Das hat nix mit Geschrei gegen Überwachungsstaat zu tun, im Gegenteil.
Denn der ganze Kruscht führt nur zum Information-Overkill, was gleichbedeutend mit Stillstand ist. Aufwand aller Orten und Nutzen im Endeffekt =0 (oder darunter).
Oder hat schon mal jemand bemerkt, dass die Produkte durch die Erhebung von Kundendaten besser geworden wären??
Derweil machen sich höchstens die wirklich gefährlichen Subjekte eben diese Daten zunutze (Google Earth und Konsorten).

Nee, danke. Mein Gaspedal gehört mir. Und wenn ich mal zu doll draufgetreten habe (was selten genug vorkommt) zahl ich halt und gut is.
Deswegen würd ich mir den hier diskutierten Blitzer-Navi auch nie installieren, völlig nutzlos für meinereiner.

Gruss
kai

PS: Wegen mir Unfalldatenschreiber: Wenns kracht, sind die letzten x Minuten gespeichert. Dass reicht zum nötigen Zweck.


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MickyMaus
Beitrag 22.09.2005, 23:07
Beitrag #43


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Zitat (blue0711 @ 22.09.2005, 23:49)
Und wohin ich wann fahre, geht genauso niemanden was an wie was ich wo kaufe, wie ich esse, mit was ich meine Zähne putze usw.

Völlig richtig. Es geht auch nicht, wohin du gefahren bist, sondern wann wer gefahren ist. Und das ist denke ich wesentlich harmloser.

Wenn durch diese Maßnahmen (wohldosiert wohlgemerkt) mehr Unfälle und Straftaten aufgeklärt werden bzw. verhindert werden, hat es einen Sinn.

Was die Mobilfunkbetreiber heute schon für Infos über uns haben, da wird jemandem, der so argumentiert, wie du eben, schwindelig...


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Kifi
Beitrag 23.09.2005, 14:02
Beitrag #44


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Ah und weil es sowieso ein einem Bereich schon schlimm ist, macht es auch nichts mehr, wenn noch ein weiterer Bereich dazukommt???
Na dann Prost und ein schönes Jahr im BigBrother Dorf!

Außerdem widerspricht Dauerüberwachung und automatische Knöllchenversendung 1. den Grundrechten und 2. der goldenen Regel "Wenn's keinen stört, stört's keinen!"
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MickyMaus
Beitrag 23.09.2005, 14:11
Beitrag #45


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Ich rede nicht von Dauerüberwachung. Soviel Fingerspitzengefühl sollte bei der Differenzierung schon drin sein. Fahrtenschreiber in Lkw sind auch keine "Rundumdieuhr-Überwachung" sondern nur die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle.
Ein Fahrtenbuch ist bei größeren Konzernen üblich, da beschwert sich niemand drüber... Nur ist ein Fahrtenbuch grundsätzlich nicht fälschungssicher. Daher wird oftmals das Reiseziel gefordert, um Dimensionen richtig deuten zu können.
Eine Koppelung eines digitalen Fahrtenschreibers mit der Kfz-Elektronik erübrigt sich die Angabe eines Reiseziels. Es wird lediglich festgehalten: Fahrer mit FS-ID xyz hat am 20.09.05 eine Fahrt von 10:30 bis 11:30 mit der Länge 13 km getätigt... Mehr steht da nicht drin. Und ausgelesen werden kann es nur bei einem Verdachtsfall. Sprich: Auto wurde geblitzt. Wer ist wann mit dem Auto gefahren?


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Lexus
Beitrag 23.09.2005, 14:20
Beitrag #46


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Zitat (Vmax @ 21.09.2005, 14:34)
Zitat (Lexus @ 21.09.2005, 11:20)
Begründung zur Gesetzesänderung v. 14.12.2001:
Zitat

Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen aus.

Dann wäre mein gutes altes UKW-Radio auch verboten denn das sagt mir auch wo gerade geblitzt wird und ist somit "eine andere technische Lösung, die einen vergleichbaren Effekt erreicht." blink.gif

Nein, das Autoradio fällt nicht darunter, denn es kommt nicht darauf an, ob eine technische Einrichtung geeignet ist, eine Warnung zu geben, sondern ob sie dazu ausdrücklich bestimmt ist. Das Autoradio hat vorwiegend andere Zwecke. Es ist auch keine spezielle Software oder eine online-Verbindung zu einem entsprechenden Server nötig.

Zitat
§ 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) ...

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


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Kifi
Beitrag 23.09.2005, 14:37
Beitrag #47


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Zitat (Lexus @ 23.09.2005, 15:20)
Nein, das Autoradio fällt nicht darunter, denn es kommt nicht darauf an, ob eine technische Einrichtung geeignet ist, eine Warnung zu geben, sondern ob sie dazu ausdrücklich bestimmt ist. Das Autoradio hat vorwiegend andere Zwecke. Es ist auch keine spezielle Software oder eine online-Verbindung zu einem entsprechenden Server nötig.

Und eben deshalb würde ich ein Navi mit Software als LEGAL werten, denn es ist dazu bestimmt, dich gut von A nach B zu führen (sowohl das Navi als auch die Software). Es ist allerdings auch dafür geeignet dich um Staus herumzuführen, dir Geschwindigkeitsbegrenzungen mitzuteilen und dich eben auch "nebenbei" vor Blitzern zu warnen.
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ts1
Beitrag 23.09.2005, 15:06
Beitrag #48


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Der qualitative Unterschied bleibt dennoch, das man auf Blitzerwarnungen im Radio gar keinen Einfluß hat. Sie kommen zufällig oder auch nicht und sind meistens gar nicht für die eigene Strecke relevant.

Beim Navi muß man erst etwas tun, damit die Warnungen kommen (Software, Datenbanken, Annäherungsalarme einschalten etc.).
Man hat somit das Navi ausdrücklich dazu bestimmt, zielgerichtet Warnungen auszugeben. Der Hauptzweck ist (meist) ein anderer, doch ein Nebenzweck ist ganz klar.

Um ein Navi zweifelsfrei zu erlauben, fehlt ein Wörtchen im §:
Zitat
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das nur/hauptsächlich dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Mit diesem zusätzlichen Wörtchen würden aber so viele Schlupflöcher geöffnet, daß auch die bekannten Radarwarner auf einmal MP3-fähig wären oder Uhrzeit anzeigen usw.


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Peter Lustig
Beitrag 13.11.2005, 21:47
Beitrag #49


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Zur Zulässigkeit von Geschwindigkeitswarn- und Überwachungsstörgeräten in Navigationsgeräten und Autoradios hier klicken.
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TychoGold
Beitrag 31.12.2005, 21:23
Beitrag #50


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Ich bin sehr verwirrt wink.gif .

Wie sieht es denn jetzt aus, wenn ich ALLE Radardaten lösche und mir nur die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten anzeigen lasse.

Am Radarwarnen habe ich kein Interesse, da ich großen Wert darauf lege, in der erlaubten Geschwindigkeit zu bleiben. Als Fahranfänger übersieht man halt aber manchmal die Geschwindigkeitsschilder oder kennt in einer Ortschaft die Geschwindigkeitsregelungen nicht.

Sozusagen: "Bing, Du fährst 10 zu schnell, mach langsam, bing!"

Das wäre praktisch.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 16:37