... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

62 Seiten V  « < 26 27 28 29 30 > »   
Closed TopicStart new topic
> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 04.11.2005, 12:03
Beitrag #1351


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Möchte nur mal kurz auf den Artikel in der neuen, aktuellen "ADAC-Motorwelt" zum Thema hinweisen ...
Nicht viel Neues, aber trotzdem eng am Thema.
wavey.gif Joe


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 04.11.2005, 12:22
Beitrag #1352


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



@/8Doc
kannst du mir Bitte den Ablauf beim Sehtest in Polen erläutern?

ein Auge zuheben von Tafel ablesen dann das Andere Auge zuheben oder wie?
danke
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kermit007
Beitrag 04.11.2005, 12:50
Beitrag #1353


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 82
Beigetreten: 11.02.2005
Mitglieds-Nr.: 8331



Beide Augen zu -> bezahlen -> beide Augen auf -> bestanden rofl1.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 04.11.2005, 13:20
Beitrag #1354


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat (mirko1 @ 04.11.2005, 12:22)
@/8Doc
kannst du mir Bitte den Ablauf beim Sehtest in Polen erläutern?

... ein ganz normaler Sehtest eben - wie ihn ein deutscher Augenarzt auch machen würde. Da wird auf eine Reihe gezeigt, die Zweitkleinste wars, und dann sollte gelesen werden. Mit dem rechten Auge von der rechten Tafel und mit dem linken von der linken. War sehr unspektakulär ... wink.gif


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 04.11.2005, 15:45
Beitrag #1355


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



@Kermit
hehe

@Danke /8doc
also wird kein Gerät eingesetzt, sondern man hebt sich das Auge selber zu, einmal rechts dann links?

( ich weiss OFFTopic aber ist ja nur eine kurze Frage. )
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 04.11.2005, 16:19
Beitrag #1356


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Ja. Im Zweifelsfall hat sich die Ärztin die Augen genauer angesehen. Es gab aber nur einen (von ~40), der speziell untersucht wurde und der hatte auch was.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gallier
Beitrag 04.11.2005, 21:27
Beitrag #1357


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 130
Beigetreten: 27.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13277



Zitat (mirko1 @ 04.11.2005, 15:45)
also wird kein Gerät eingesetzt, sondern man hebt sich das Auge selber zu, einmal rechts dann links?

( ich weiss OFFTopic aber ist ja nur eine kurze Frage. )

Ich würde dir empfehlen zum Arzt zu gehen in Deutschland! Denn ich habe keinen Bock daß du vielleicht ein Kind tot fährst nur weil du probleme hast mit den Augen.... Und den Anschein macht es mir im Moment da du dich so interessierst wie in Polen der Sehtest ist!


Sorry-aber wenn du proba mit den Augen hast-dann geh verd***t zum Arzt!


--------------------
Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Beeblebrox
Beitrag 05.11.2005, 00:01
Beitrag #1358


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 92
Beigetreten: 21.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6837



Zitat (Gallier @ 04.11.2005, 21:27)
Denn ich habe keinen Bock daß du vielleicht ein Kind tot fährst

was habt ihr eigentlich immer mit eurer Kinder-Fixiertheit?
Generell scheint das Erwachsenen-totfahren nicht so verpönt zu sein, weshalb auch immer.

Aber schön, dass wenigstens du keinen Unterschied zwischen luxemburgischen und deutschen Kindern machst, letztens hat hier jemand nämlich so argumentiert.

Sry für OT, aber solang hier gerade Nachrichten-Pause ist, gehts ja.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Weißnichtsogenau
Beitrag 05.11.2005, 01:59
Beitrag #1359


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 194
Beigetreten: 05.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14338



Hallochen Ihr Lieben, habe (fast) von Anfang an diesen Threat verfolgt. Vielen Dank an die Profis und auch an Strichachtdoktor, dessen Beiträge immer sehr aufschlussreich und nicht ohne Logik verfasst sind.
Auch ich bin im Besitz eines CZ-FS, welcher im Gegensatz zu manch anderen Postings zumindest bei mir nicht ohne wirklich eingehender Prüfung erteilt wurde.
Heißt: Wer da durchfällt, fällt durch !!! Genau wie in Deutschland.
Ich habe den Führerschein in CZ erworben, weil ich in einem Kurort als DJ arbeite. Das auch mehr als 200 Tage im Jahr. (Also 185 Tage Regelung mit Arbeitvertrag gegeben)
Allerdings benutze ich diesen Führerschein nie in Deutschland (fahre immer mit dem Zug zurück, weil es in dem Fall wirklich bequemer ist). Ich besitze auch kein Auto. Benutze nur den Firmenwagen, der mir vom Clubbesitzer gestellt wird. (in CZ)

Das dazu: Nun die Frage: Darf mir die deutsche FSB eine NU erteilen, obwohl ich nie in Deutschland gefahren bin?

Sachverhalt: Vor über 10 Jahren FS verloren wegen BAK 1,63 ! Ohne Unfall ohne Auffälligkeiten im Vorfeld. Nie FS wieder beantragt und auch keine "Dinger" in den letzten Jahren.

Zweite und wichtigste Frage, hier sind vielleicht die Profis gefragt,: Ist in diesem Fall (Verwertungsfrist natürlich 15 Jahre) noch die"Verhältnismäßigkeit" gegeben?
Könnte mir vorstellen, daß dieses auch andere interessiert.

Führerscheinstelle erklärt mir (nach telefonischer Rücksprache), ich müßte auch noch in den nächsten 5 Jahren eine MPU machen. Danach wäre diese hinfällig.
Auf Grund meines oben erwähnten Jobs trinke ich natürlich auch ab und zu Alkohol und bin in CZ (0,00 Promille) niemals, in welcher Form auch immer, aufgefallen.

Bei deutscher MPU müßte ich ja 1 Jahr (trocken) sein. Kann ich in dem Fall nicht nachweisen. Sehr wohl kann ich Alkohol und Fahren unterscheiden. Das Ding damals hat mir gelangt. Wer unbelehrbar ist, sollte auch dafür bestraft werden !!! Aber 15 Jahre ohne Führerschein ??? unsure.gif

Wäre nicht in diesem Falle auch ein Urteil vom EuGH fällig??
Nach 10 Jahren wird alles getilgt, nur die FÜB hat das Recht noch weitere 5 Jahre Anordnungen zu treffen ?

1. Ja, ich trinke immer noch Alkohol.
2. Nein, ich fahre damit kein Fahrzeug.
3. Wie will man das einem Psychologen erklären???

Noch etwas: Wenn ich irgendwann mal in D fahre und ich bekomme eine NU. Laufen meine 15 Jahre Verwertungsfrist von neuem, obwohl mir kein rechtlicher Verstoss (FoFS) nachgewiesen werden kann?

Danke für Eure Antworten und wenn ich mich nicht ganz so präzise ausgedrückt habe, sorry, bin kein Jurist aber ich mag dieses Forum, weil hier alle mal zu Wort kommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
WennschonDennschon
Beitrag 05.11.2005, 03:12
Beitrag #1360


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 18.10.2005
Mitglieds-Nr.: 13857



Weißnichtsogenau, das mit der NU wird Dir zum jetzigen Zeitpunkt noch keiner beantworten können. Hoffe nur, Du bist kein Sepl, weil da die Treffer-Quote für NU besonders hoch ist.
Wenn Du einen Arbeitsvertrag in CZ hast und Dich eh dort oft aufhälst, denn würde ich an Deiner Stelle auch Deinen HWS dorthin verlegen. Du brauchst dort eine Meldeadresse, um den Paß für die ständige Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Der Paß kostet übrigens nichts, und wird bei Nachweis durch Deinen Arbeitsvertrag problemlos ausgestellt. Brauchst abern Dolmetscher für die Ausfüllung der Antragsformulare. Dann läßt Du auch gleich den FS auf Deinen neuen HWS abändern, also auf CZ. In D. meldest Du Dich ab, falls Du kein Student bist oder eine Ausbildung in der CZ absolvierst. Die Post kommt ja weiterhin an Deine alte Adresse, wenn Du es so möchtest.
Das ist derzeit die zweitsicherste Variante, um einer NU vorzubeugen. Die sicherste Variante ist natürlich die Beibringung einer positiven MPU. Bei HWS in CZ ist eine D. FEB nicht mehr für Dich zuständig. Aber bedenke den Schritt gut, falls Du in D. irgendwelche staatl. Unterstützungen erhälst, die WS-abhängig sind. Man wird Dir in diesem Fall einen Strick drehen, falls das rauskommt.
Und wie gesagt nicht vergessen, auch gleich das WS-Land im FS ändern zu lassen, falls Du kein Student bist. Jute Nacht und jute Fahrt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
WennschonDennschon
Beitrag 05.11.2005, 03:41
Beitrag #1361


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 12
Beigetreten: 18.10.2005
Mitglieds-Nr.: 13857



Sorry, muß mich nochmal korrigieren. Bei Studenten könnte natürlich auch nach einer Verkehrskontrolle die herzliche Einladung zur MPU folgen, wenn in der Vergangenheit ein FS-Entzug wegen einer Alkoholfahrt mit über 1,6 Promille BAK vorlag. Also am Sichersten halte ich den HWS-Wechsel nach CZ und die Abmeldung aus D.
Deutschland ist ja übrigens auch ein Land der unbegrenzten Möglichkeiten, aber leider nur für die Behörden. Gott sei Dank, daß es Anwälte gibt, die diese Möglichkeiten dann doch begrenzen! LG, WsDs. sleep.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Commodore25E
Beitrag 05.11.2005, 06:49
Beitrag #1362


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 8784
Beigetreten: 20.02.2004
Wohnort: Im tiefsten Taunus
Mitglieds-Nr.: 1918



Zitat (Weißnichtsogenau @ 05.11.2005, 01:59)
1. Ja, ich trinke immer noch Alkohol.
2. Nein, ich fahre damit kein Fahrzeug.
3. Wie will man das einem Psychologen erklären???

Der Psychologe will nicht hören, daß Du zwar noch trinkst, dann aber kein Auto mehr fährst, sondern er will hören, daß Du zur Einsicht gekommen bist, ein massives Problem im Umgang mit Alkohol zu haben und daß Du dieses konsequent angegangen bist bzw. angehst.

Denn allgemein gilt der Satz, wer einmal mit einer hohen BAK aufgefallen ist wird irgendwann wieder auffallen, weil man nicht anders kann.

Das mag bei einigen, z.B. Dir, anders sein, aber der große Anteil der Betroffenen fällt irgendwann in sein altes Schema zurück, das wissen die Psychologen, und danach handeln sie.....


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 05.11.2005, 09:59
Beitrag #1363


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat (Weißnichtsogenau @ 05.11.2005, 01:59)
1. Ja, ich trinke immer noch Alkohol.
2. Nein, ich fahre damit kein Fahrzeug.
3. Wie will man das einem Psychologen erklären???

That´s it.
Das ist genau die Fragestellung, die zu beantworten ist. Die sichere Trennung zwischen Alkoholgenuss und Fahrzeugnutzung muss gegeben sein. Denn im Grunde genommen will dem "Normalfall", so bis vielleicht 1,1%o, niemand ernsthaft erklären, daß dieser in Zukunft überhaupt keinen Alkohol mehr ansehen/trinken darf. Aber er darf damit eben nie mehr fahren. Er muss also die Kontrollbarriere hochsetzen ...
Bei Vieltrinkern und Alkoholabhängigen ist das sicher etwas ganz anderes, da muss schon der völlige Verzicht auf Alkohol sein, wenn sich in der Vergangenheit gezeigt hat, daß die Kontrollmechanismen bei Genuss von Alkohol regelmässig versagen.

Das jetzt mit einer Anmeldung im Ausland zu verbinden ... ? Ich meine: Es geht hier immer noch um die Anerkennung einer EU-FE, was in erster Linie ein rechtliches Problem bezüglich deutschem Verwaltungsrecht und Europarecht zu sein scheint. Das hat ja mit Alkohol erstmal gar nichts zu tun und dazu gibt es hier auch genug andere Threads.

Generell halte ich es für falsch, jemandem per Ferndiagnose bei einer bestehenden Alkoholproblematik zu raten, einfach ins Ausland zu ziehen, dort einen FS zu machen und unter Beugung und Missachtung des Wohnsitzprinzips (und sonstigen Rechts) munter weiterzusaufen und weiterzufahren. Das kann es nicht sein. Da reagieren, zurecht, auch Gerichte ganz allergisch drauf, wie man in der neuesten Wendung bezüglich des Führerscheins eines Herrn Kapper deutlich erkennen kann.

Genaugenommen ist doch ein EU-Führerschein - wenn überhaupt, was ich jetzt aber nicht diskutieren will - nur etwas für Leute, die eigenverantwortlich entschieden haben, daß sie in Zukunft Recht und Gesetz so achten werden, daß sie keine Schwierigkeiten mehr kriegen können und diese Entscheidung auch korrekt umsetzen können.
Um es überspitzt zu sagen: Alkoholiker, Drogenabhängige und Gewohnheitsstraftäter haben von einem EU-Führerschein keinerlei Vorteil; nein, vielmehr kann er die persönliche Situation sogar noch verschlimmern.

Ein EU-Führerschein ist also nur etwas für die Fälle, die zwar eine deutliche Veränderung ihrer Persönlichkeit in die richtige Richtung erfahren haben, es aber beim Gutachter nicht richtig rüberkriegen. Und die, wenn sie denn mal in einer Polizeikontrolle erwischt werden, nicht gleich ein neues Strafverfahren am Hacken haben, sondern "nur" eine Meldung an die FEB in D erfolgt - möglicherweise mit der entlastenden Feststellung, das sonst alles in Ordnung war.

In diesen Fällen mag sich eine weiterführende Argumentation auf rein rechtlicher Ebene (im Sinne dieses Threads) lohnen, denn es ist nicht recht einsehbar, daß nur eine positive MPU die Macht haben soll, die Dinge zu ändern, eine jahrelange Legalbewährung unter diesen gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen aber nicht.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
murksel
Beitrag 05.11.2005, 11:37
Beitrag #1364


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 126
Beigetreten: 11.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10223



Eine NU bekommst du nur dann, wenn dein regulärer Wohnsitz in D ist. Das scheint bei dir ja nicht der Fall. Mit dem CZ-FS darfst du im Moment straffrei durch D fahren. Wenn du die nächsten 5 Jahren eh in CZ arbeitest, warum wartest du die nicht einfach ab? Im Moment machst du nichts falsch und darfst in D fahren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 05.11.2005, 15:10
Beitrag #1365


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



Zitat (Gallier @ 04.11.2005, 21:27)
Ich würde dir empfehlen zum Arzt zu gehen in Deutschland! Denn ich habe keinen Bock daß du vielleicht ein Kind tot fährst nur weil du probleme hast mit den Augen.... Und den Anschein macht es mir im Moment da du dich so interessierst wie in Polen der Sehtest ist!


Sorry-aber wenn du proba mit den Augen hast-dann geh verd***t zum Arzt!

Also Lieber Freund, was gehst du mich so an, wenn ich ne Frage Stelle?

Wenn du kein Neuling in diesem Thread währest, dann wüstest Du das ich seit gut 13 Monaten einen CZ-FS besitze.

Mir zu unterstellen ich Fahre Deine Kinder Tot nur weil ich das Pozedere des Sehtestes in Polen wissen wollte ist schon ein wenig zu viel des guten und sagt mit sicherheit nicht aus das jemand versuchen möchte als Blinder den Sehtest zu bestehen.

Und wenn würde ich in Polen zum Augen-Arzt gehen und eben nicht in deinem geliebten Deutschland, könnte ja sein das in Polen ein Atest von DE nicht Anerkannt wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gallier
Beitrag 06.11.2005, 00:08
Beitrag #1366


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 130
Beigetreten: 27.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13277



Zitat (mirko1 @ 05.11.2005, 15:10)
Zitat (Gallier @ 04.11.2005, 21:27)
Ich würde dir empfehlen zum Arzt zu gehen in Deutschland! Denn ich habe keinen Bock daß du vielleicht ein Kind tot fährst nur weil du probleme hast mit den Augen.... Und den Anschein macht es mir im Moment da du dich so interessierst wie in Polen der Sehtest ist!


Sorry-aber wenn du proba mit den Augen hast-dann geh verd***t zum Arzt!

Also Lieber Freund, was gehst du mich so an, wenn ich ne Frage Stelle?

Wenn du kein Neuling in diesem Thread währest, dann wüstest Du das ich seit gut 13 Monaten einen CZ-FS besitze.

Mir zu unterstellen ich Fahre Deine Kinder Tot nur weil ich das Pozedere des Sehtestes in Polen wissen wollte ist schon ein wenig zu viel des guten und sagt mit sicherheit nicht aus das jemand versuchen möchte als Blinder den Sehtest zu bestehen.

Und wenn würde ich in Polen zum Augen-Arzt gehen und eben nicht in deinem geliebten Deutschland, könnte ja sein das in Polen ein Atest von DE nicht Anerkannt wird.

1. Bin ich kein Neuling - hab nur nen anderen Nick als früher und fahre selbst seit 9 monaten mit nem CZ Schein!
2. Bin ich nicht dein Freund!
3. Habe ich nicht gesagt daß es MEIN Kind ist daß du totfahren könntest!
4. Ist es nicht MEIN geliebtes Deutschland!
5. Kam es anscheinend anders rüber als ich es gemeint hatte! blushing.gif
6. Sorry für offtopic.gif


--------------------
Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 06.11.2005, 12:59
Beitrag #1367


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



Zitat (Gallier @ 06.11.2005, 00:08)
1. Bin ich kein Neuling - hab nur nen anderen Nick als früher und fahre selbst seit 9 monaten mit nem CZ Schein!
2. Bin ich nicht dein Freund!
3. Habe ich nicht gesagt daß es MEIN Kind ist daß du totfahren könntest!
4. Ist es nicht MEIN geliebtes Deutschland!
5. Kam es anscheinend anders rüber als ich es gemeint hatte! blushing.gif
6. Sorry für offtopic.gif

Na dann, solls mir Recht sein.

Da wir sozusagen´mit dem (CZ-FS) im gleichen Boot sitzen oder an der gleichen Front stehen.

nur noch eines, ob dein Kind andere Kinder oder oder oder, spielt keine Rolle
Kinder sind Kinder und ich Reagiere halt verständlicher weise gereizt wenn dieses Klischee bemüht wird.

Nun aber Offtopic OFF.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 06.11.2005, 14:41
Beitrag #1368


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13906
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



@Weißnichtsogenau: Ja, die 10 bzw. 15 Jahre sind verhältnismäßig. Der Gesetzgeber hat das ausdrücklich so geregelt. Bis zu 5 Jahre Anlaufverzögerung (die man selbst auf quasi null hätte drücken können) und dann 10 Jahre "Sperre ohne positiven MPU-Nachweis".

Solange kein Alkoholismus vorliegt, ist gernerell ein fahren mit Trennvermögen erlaubt und möglcih. Die Umstände würden diesen thread sprengen. Wenn amche einen im MPU-Unterforum des VP auf.

Noch etwas: Auch bei Ausländern (= im Ausland Wohnenden) kann eine NU für D erhalten. (Weil dann JEDE FEB zuständig ist.) Bei Dir sehe ich jedoch aktuell kein Handlungsproblem. Was bisher hier im Thread geäu0ert wurde als Vorbeugung ist möglich.

Der pragmatische Weg wäre: Erstens jetzt vorsichtshalber Abstinenznachweise sammeln. (GGT, GOT, GPT und MCV sind auch in CZ dieselben wie in D, nur wahrscheinlich billiger zu erhalten.) Zweitens mit ein wenig Vorbereitung Dich auf eine MPU vorbereiten. Ebenfalls machbar mit Deinem Hintergrund der gelebten Trennung von Konsum und Fahren. Driottens: ich würde es darauf "ankommen" lassen, ob Du überhaupt "erwischt" wirst, eine NU erhältst. Wenn wärest Du vorbereitet.

Deine FE gilt jedenfalls heute in D. In 5 Jahren kannst Du spätestens eine deutsche FE beantragen ohne MPU. Ob bei Dir schon die 15 jahre-regelung zur Anwendung kommt oder nur die 10 Jahres-Regelung, kann Dir ein RA sagen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 06.11.2005, 15:15
Beitrag #1369


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (corneliusrufus @ 06.11.2005, 14:41)
Ob bei Dir schon die 15 jahre-regelung zur Anwendung kommt oder nur die 10 Jahres-Regelung, ...

FAQ: Bundesverwaltungsgericht: Tilgungsfrist 15 Jahre auch für Altfälle.
Für EU-FE Besitzer aber interessant: Bundesverwaltungsgericht zum § 46 FeV
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 06.11.2005, 15:33
Beitrag #1370


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13906
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Es gab da in diversen threads auch andere praxis-bestätigte Meinungen. Vom Grundsatz sind es die 15 Jahre.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Weißnichtsogenau
Beitrag 06.11.2005, 18:13
Beitrag #1371


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 194
Beigetreten: 05.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14338



Danke an alle, welche mir bei meinem Problem helfen wollten. Ist sehr interessant wie die gängige Praxis so gehandhabt wird. Solche Gummigesetze braucht kein Mensch!!
Aber nochmal zurück zu meiner Ursprungsfrage:

Wenn eine NU in D bei mir eintreten würde, beginnen dann automatisch wieder die 15 Jahre Tilgungsfrist? Dazu hatte noch keiner was geschrieben. (Glaube ich zumindest)

Liebe Grüße an alle!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 06.11.2005, 18:20
Beitrag #1372


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Vermutlich schon. Lies mal ab hier.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 06.11.2005, 21:31
Beitrag #1373


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Die Quintessenz von Lexus nach kurzer und heftiger Diskussion wink.gif
Zitat
Wenn diese restriktiven Auslegungen tatsächlich h. M. und die derzeit zu beachtende Rechtslage sein sollen, dann bin ich doch langsm dafür, daß der EuGH einfach das ganze System der §§ 28, 29 und 46 FeV auf den Orkus schickt.

That´s all folks !!!
Es gibt Sätze, die kann man einfach nur gut finden ...
So long, Joe


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 16:33
Beitrag #1374


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Serienbetrug mit gefälschten Führerscheinen - Ermittlungsverfahren gegen Rotenburgerin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MaximilianNRW
Beitrag 07.11.2005, 16:43
Beitrag #1375


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 364
Beigetreten: 23.09.2004
Wohnort: Niederrhein
Mitglieds-Nr.: 5725



Öffentliche Zustellung etc. pp. meiner MPU Aufforderung. Komme fgerade vom Anwalt. Die Sache sit absolut nichtig, ob zugestellt oder nicht, da das Strassenverlkehrsamt mir als Auslöandsdeutschen so eine Aufforderung gar nicht zuschicken darf, da sie definitiv nicht für mich zuständig sind.
Ich bin für die MPU!!! Allerdinsg als Einstellungsvoraussetzung für Beamte, denn was da abgeht, kann man nur entschuldigen, wenn man davon ausgeht, dass die Herrschaften berauscht sind.

Ich bin jedenfalls froh, nicht mehr in D. zu wohnen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 16:56
Beitrag #1376


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (MaximilianNRW @ 07.11.2005, 16:43)
Öffentliche Zustellung etc. pp. meiner MPU Aufforderung. Komme fgerade vom Anwalt. Die Sache sit absolut nichtig, ob zugestellt oder nicht, da das Strassenverlkehrsamt mir als Auslöandsdeutschen so eine Aufforderung gar nicht zuschicken darf, da sie definitiv nicht für mich zuständig sind.

Sicher?

Zitat (Lexus @ 02.10.2005, 07:46)
.. Sodann musst du nochmals daran erinnert werden, dass auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt wirksam werden kann und wirksam bleibt, wenn nicht mit Rechtsmitteln gegen ihn vorgegangben wird. Keineswegs ist jeder rechtswidrige Verwaltungsakt nichtig. ..
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andyon
Beitrag 07.11.2005, 18:33
Beitrag #1377


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 12.02.2005
Wohnort: Berlin Marzahn
Mitglieds-Nr.: 8350



Hallo, was haltet ihr davon ,,HABE ICH GEWONNEN ODER MUß ICH DOCH ZUR MPU" ?
ich habe heute post von der Führerscheinstelle-Abt. Beschwerde bekommen,und möchte euch das mal vorlegen!


"Widerspruchsbescheid

Ihr Widerspruch vom 06.10.2005 gegen die Aufforderung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung - vom 28.09.2005 - Akz: xxxxxxxxxx - ein medizinisch- psychologisches Gutachten beizubringen, wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Gebühr für die Barbeitung des Widerspruchs beträgt 25,60 Euro.

Die Auslagen für die Zustellung betragen 3,19 Euro.

Gründe

Sie sind Inhaber einer Fahrerlaubnis.

Aufgrund Ihrer Zuwiderhandlung gegenVerkehrsvorschriften und Strafgesetze - z.T. unter erheblicher Alkoholeinwirkung - sind Bedenken hinsichtlich Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entstanden.

Deshalb hatte Sie das Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung mit Schreiben vom 28.09.2005 gemäß §2 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit §11 Abs. 3 Nr. 4 und § 13 Nr. 2 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV) aufgefordert, ein medizinisch- psychologisches Gutachten über Ihre Kraftfahreignung beizubringen.

Nach Prüfung des Vorganges habe ich festgestellt, dass die Aufforderung zur Beibringung des medizinisch- psychologischen Gutachtens dahingegen zu korrigieren ist, dass eine Prüfung der Frage, ob zu erwarten ist, dass Sie auch zukünftig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und/oder allgemeine Strafbestimmungen verstoßen werden, nicht erforderlich ist. Denn diese Frage wurde bereits in dem im Neuerteilingsverfahren beigebrachten medizich- psychologischen Gutachten der TÜV Kraftfahrt GmbH, Medizinisch- Psychologische Untersuchungsstelle, Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg (Begutachtungsstelle für Fahreignung) vom 01.12.2004 positiv abgeklärt.

Ansonsten muß Ihr gegen die Gutachtenaufforderung vom 28.09.2005 gerichteter Widerspruch jedoch als unzulässig zurückgewiesen werden.

Die Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch- psychologisches Gutachten über die Kraftfahreignung beizubringen, stellt keinen nach § 42 Abs.1 Verwaltungsgerichtordnung (VwGO) anfechtbaren Verwaltungsakt dar.

Nach § 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist ein Verwaltungakt jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Bei der von Ihnen angefochtenen Aufforderung vom 28.09.2005 handelt es sich lediglich um eine Maßnahme zur Vorbereitung der Entscheidung über eine Einschränkung oder Enrziehung der Fahrerlaubnis."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 18:51
Beitrag #1378


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



M.E. ist die MPU Aufforderung kein Verwaltungsakt. Deswegen kannst Du gegen die MPU Aufforderung auch keinen Widerspruch einlegen. Wehren kannst Du Dich erst gegen die Folgen einer MPU Verweigerung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andyon
Beitrag 07.11.2005, 18:56
Beitrag #1379


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 12.02.2005
Wohnort: Berlin Marzahn
Mitglieds-Nr.: 8350



da steht doch das ich ke8ine MPU mehr machen muß oder !?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 19:02
Beitrag #1380


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Würde ich auch so sehen:

Zitat
Nach Prüfung des Vorganges habe ich festgestellt, dass die Aufforderung zur Beibringung des medizinisch- psychologischen Gutachtens dahingegen zu korrigieren ist, dass eine Prüfung der Frage, ob zu erwarten ist, dass Sie auch zukünftig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und/oder allgemeine Strafbestimmungen verstoßen werden, nicht erforderlich ist. Denn diese Frage wurde bereits in dem im Neuerteilingsverfahren beigebrachten medizich- psychologischen Gutachten der TÜV Kraftfahrt GmbH, Medizinisch- Psychologische Untersuchungsstelle, Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg (Begutachtungsstelle für Fahreignung) vom 01.12.2004 positiv abgeklärt.


Hatte ich ganz überlesen - war ganz auf den "nicht Verwaltungsakt" fixiert wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 19:13
Beitrag #1381


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat
.. in dem im Neuerteilingsverfahren beigebrachten medizich- psychologischen Gutachten der TÜV ..

@Andyon - Hast Du eine EU-FE??
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andyon
Beitrag 07.11.2005, 19:18
Beitrag #1382


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 12.02.2005
Wohnort: Berlin Marzahn
Mitglieds-Nr.: 8350



ja ich habe seid februar 2005 eine EU aus Polen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 19:20
Beitrag #1383


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Nach der pos. MPU beim Neuerteilungsverfahren in D. keine FE gemacht?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andyon
Beitrag 07.11.2005, 19:25
Beitrag #1384


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 12.02.2005
Wohnort: Berlin Marzahn
Mitglieds-Nr.: 8350



Urteil wurde als erstes als negativ bewertet, aber jetzt nach dem Widerspruch als positiv bewertet!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MaximilianNRW
Beitrag 07.11.2005, 19:27
Beitrag #1385


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 364
Beigetreten: 23.09.2004
Wohnort: Niederrhein
Mitglieds-Nr.: 5725



Zitat (Medusa @ 07.11.2005, 16:56)
Zitat (MaximilianNRW @ 07.11.2005, 16:43)
Öffentliche Zustellung etc. pp. meiner MPU Aufforderung. Komme fgerade vom Anwalt. Die Sache sit absolut nichtig, ob zugestellt oder nicht, da das Strassenverlkehrsamt mir als Auslöandsdeutschen so eine Aufforderung gar nicht zuschicken darf, da sie definitiv nicht für mich zuständig sind.

Sicher?

Zitat (Lexus @ 02.10.2005, 07:46)
.. Sodann musst du nochmals daran erinnert werden, dass auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt wirksam werden kann und wirksam bleibt, wenn nicht mit Rechtsmitteln gegen ihn vorgegangben wird. Keineswegs ist jeder rechtswidrige Verwaltungsakt nichtig. ..

Ja, ich bin sicher. Außerdem ist die MPU-Aufforderung ja kein Verwaltungsakt. Eine NU wäre einer, aber die Behörde ist gar nicht mehr für mich zuständig. Außerdem ist die Anschrift falsch, es wäre sogar möglich, hier gegen die Behörde wg. Verstoss gegen den Datenschutz vorzugehen.
Dies ist die Auskunft eines Verwaltungsrechtlers.

Fazit: Ich mache eine MPU, wann ich will und nicht wann eine nichtzuständige Behörde das will. Wenn diese denn überhaupt noch erforderlich sein wird. Habe eine Bescheinigung über eine abgschlossene und erfolgreiche Therapie eines der angesehensten Institute Deutschlands. Werde diese per Anwalt der Behörde vorlegen lassen und offiziell fragen lassen, ob sie weitere Dinge benötigt, um mich als Auslandsdeutschen in D. unbehelligt fahren zu lassen. Und wenn sie eine MPU fordern, die sie ja nach einhelliger Meinung des Forums bei Auslandsdeutschen nicht fordern dürfen, dann mach ich halt eine.

Schon alles recht komisch. Müssen tu ich aber dürfen tu ich nicht aber sollen vielleicht. Frei nach K. Valentin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 19:28
Beitrag #1386


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



@Andyon

Nach Widerspruch vom MPI positiv bewertet? Die FEB kann aus einer neg. MPU doch keine pos. MPU zaubern.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andyon
Beitrag 07.11.2005, 19:30
Beitrag #1387


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 12.02.2005
Wohnort: Berlin Marzahn
Mitglieds-Nr.: 8350



Was ich gelesen habe war teilweise positiv in bezug auf Pkw und negativ auf Lkw! Die von der Behörde hat negativ draus gemacht, weil ich nachgefragt habe, da ich selber nicht schlau draus wurde
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 19:33
Beitrag #1388


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



@MaximilianNRW

"Komisch" ist einiges in D. .. leider!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MaximilianNRW
Beitrag 07.11.2005, 19:36
Beitrag #1389


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 364
Beigetreten: 23.09.2004
Wohnort: Niederrhein
Mitglieds-Nr.: 5725



Ich würde eher sagen, in D. ist einiges nicht komisch.....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 19:37
Beitrag #1390


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (Andyon @ 07.11.2005, 19:30)
Was ich gelesen habe war teilweise positiv in bezug auf Pkw und negativ auf Lkw! Die von der Behörde hat negativ draus gemacht, weil ich nachgefragt habe, da ich selber nicht schlau draus wurde

Und jetzt gilt das als pos. MPU für den PKW Teil? Gratuliere flowers.gif . Du bist der erste EU-FE Inhaber von dem ich höre, der schon vor der EU-FE eine pos. dt. MPU gemacht hat. wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 19:40
Beitrag #1391


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (MaximilianNRW @ 07.11.2005, 19:36)
Ich würde eher sagen, in D. ist einiges nicht komisch.....

Das ist Ansichtssache. Ich glaube die EuGH Richter werden was zu lachen bekommen, wenn D. - mal wieder - in FE Angelegenheiten dort auftaucht. Bekommt D. dort eigentlich Mengenrabatt? rofl1.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andyon
Beitrag 07.11.2005, 19:44
Beitrag #1392


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 12.02.2005
Wohnort: Berlin Marzahn
Mitglieds-Nr.: 8350



Ja jetzt, nach 9 Monaten haben sie geschrieben, dass die MPU positiv sei! Sehr komisch
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 19:48
Beitrag #1393


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



@Andyon - PM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andyon
Beitrag 07.11.2005, 20:03
Beitrag #1394


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 12.02.2005
Wohnort: Berlin Marzahn
Mitglieds-Nr.: 8350



hallo ich werde wenn ihr möchtet das MPU urteil und die darauf hin negativ bewertete ausage von der Führerscheinstelle posten und auch die dazu gehörige post bis heute (das doch positiv) senden, damit ihr den verlauf seht ,und sich doch vieleicht ein betroffener darann halten kann, gruß Andy
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andyon
Beitrag 07.11.2005, 20:13
Beitrag #1395


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 12.02.2005
Wohnort: Berlin Marzahn
Mitglieds-Nr.: 8350



ich möchte nur den betroffennen helfen die sich in der gleichen lage befinden ,und wenn X Driver sich dafür interesiert bringe ich ihm auch die unterlagen vorbei denn er wohnt ja nicht weit weg und kann genauere aussagen hierzu treffen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 07.11.2005, 20:21
Beitrag #1396


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



@Andyon: wurde eigentlich für die MPU-Anordnung eine Gebühr verlangt?
Gegen die Gebührenfestsetzung bei einer MPU-Anordnung kann man nämlich Rechtsmittel einlegen.

Die Gebühren für den Widerspruchsbescheid finde ich persönlich überzogen: Man kann den förmlichen Widerspruch ja auch in eine formlose Dienstaufsichtsbeschwerde umdeuten, die hier anscheinend zum Erfolg geführt hat.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Weißnichtsogenau
Beitrag 07.11.2005, 21:08
Beitrag #1397


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 194
Beigetreten: 05.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14338



Irgendwie gehts hier allen besser als mir crybaby.gif
Hatte ja mein Problem schon geschildert und nun will die FSB in Sachsen dennoch den "Bannfluch" über mich erhängen.
Da ich aber kein Fahrzeug in D. bewege und eine gute Rechtsschutzversicherung habe, werde ich den Fall bis zum bitteren Ende verfolgen. Diesen Freunden muß endlich und natürlich endgültig ,so ich hoffe, das Handwerk gelegt werden.
Die EU will, daß alle Mitgliedsstaaten gleich sind ! Nur : DEUTSCHLAND IST WIEDER GLEICHER ALS GLEICH !!!

Ich will keine Alkis auf der Strasse und auch keine Drogen !! Aber 15 Jahre nicht mobil zu sein...kommt lebenslänglich gleich... Ich denke, wir werden gute Karten haben um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Und wenn ich jeden einzelnen im Forum anschreiben muß !!!

mad.gif

LG Ich
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 21:54
Beitrag #1398


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (Weißnichtsogenau @ 07.11.2005, 21:08)
Irgendwie gehts hier allen besser als mir  crybaby.gif

Irgendwie sitzen wir doch alle in der Sche... , nur unterschiedlich tief. Einige haben NUs, andere fahren mit Schweiß auf der Stirn im Tarnmodus, glücklichere wohnen in RLP, und noch andere warten sehnlichst auf das Ende der 15 Jahre Tilgungsfrist. Was uns aber alle eind ist die Hoffnung auf ein bald kommendes EuGH Urteil. Wobei bald nach Meinung einiger Forumsteilnehmer wohl so Mitte 2006 bedeuten dürfte. Bis dahin sind wir alle mehr oder weniger vogelfrei. Du verbringst doch die meiste Zeit in Sicherheit in der CZ und kannst dort fahren. An Deiner Stelle würde ich nur darauf achten, die NU durch Widersprüche nicht vor dem EuGH Urteil endgültig rechtskräftig werden zu lassen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 07.11.2005, 22:19
Beitrag #1399


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Nach dem "Idiotentest" wird weiter gesoffen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Führerscheinloser
Beitrag 07.11.2005, 22:52
Beitrag #1400


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 46
Beigetreten: 27.10.2005
Mitglieds-Nr.: 14116



Hallo,

ich habe von einigen günstigen Fahrschulen in CZ, ohne Vermittler, in diesem Forum gelesen. Auch nach längerer Recherche kann ich nicht wirklich eine davbon finden. Kann mir jemamd einen Link/Telefonnummer per PN schicken?


Vielen Dank,

Gruss,

FS
Go to the top of the page
 
+Quote Post

62 Seiten V  « < 26 27 28 29 30 > » 
Closed TopicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.08.2025 - 14:44